In der FAZ erschien soeben ein Kommentar der sich in leicht jammerndem Ton damit auseinandersetzt, dass Verlage und Autoren Bücher nicht mehr veröffentlichen, weil sie Angst vor »Cancel Culture« und »Webmobs« haben.
Ich werde der FAZ an dieser Stelle keine zusätzliche Sichtbarkeit durch einen Link schenken, aber ihr dürftet den Text leicht finden, wenn ihr in der Suchmaschine eurer Wahl nach »CANCEL CULTURE: Schriftsteller vor dem Sittengericht« und »FAZ« sucht.
Mein Kommentar zum Kommentar:
Das unerträglich strunzkonservative Blatt FAZ halte ich nicht für ein geeignetes Medium, um sich mit dem Thema objektiv auseinander zu setzen. Wenn irgendwelche Personen oder Verlage irgendwas nicht veröffentlichen, dann ist der Grund dafür auch nicht in irgendeiner angeblichen »Cancel Culture« zu suchen, sondern liegt in der Verantwortung der Personen und Verlagsverantwortlichen. Das dann vorauseilend hypothetischen »Webmobs« anlasten zu wollen, die damit aber auch gar nichts zu tun haben (können), halte ich für eine äußerst armselige Begründung.
Zuletzt möchte ich LeVar Burton zitieren, der kürzlich sagte »Wir haben keine ‘Cancel Culture’, sondern eine ‘Consequence Culture’ «. Also dass Personen neuerdings mit den Konsequenzen ihres Handelns und Redens leben müssen. Auch solche, die das aufgrund ihrer Privilegien bisher nicht mussten. Das passt denen natürlich nicht und dann fangen sie an zu jammern.
p.s.: Es gibt keine »Cancel Culture«. Das ist ein Kampfbegriff von Personen, die weiter diskriminieren möchten.
Der Autor Martin Vogel kämpft sich seit einigen Jahren durch die Instanzen. Grund: Die Verwertungsgesellschaft VG Wort schüttet die Hälfte seiner Einnahmen an die Verlage aus. Vogel ist wie etliche andere auch der Ansicht, dass dieses Geld einzig und allein den Urheber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn diese Ansicht immer wieder von Gerichten bestätigt wurde, wollen Börsenverein, Verlage und VG Wort das bis zum bitteren Ende durchkämpfen. Eigentlich auch kein Wunder, denn denen würde ein Haufen Geld entgehen, dass sie immer gern eingenommen haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestätigte.
Laut Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist die VG Wort nicht berechtigt, pauschale einen betrag in Höhe der Hälfte ihrer Einnahmen an die Verlage auszuschütten. Dieses Geld gehört den Urhebern und nur den Urhebern (Az.: I ZR 198/13).
Branche und Börsenverein hatten in den vergangenen Jahren den Untergang des Abendlandes beschworen, wenn sie das Geld nicht mehr erhalten würde. Auch die VG Wort hatte sich nicht auf die Seite der Urheber gestellt, sondern sogar damit gedroht, die Zahlungen bis zu einer Klärung einzustellen.
Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins drohte ganz unverhohlen damit:
Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft
Sprich: Wenn wir die Kohle von der VG Wort nicht mehr bekommen, zahlen wir den Autoren weniger (noch weniger!) und machen die Bücher teurer. So!
Oder kurz: Mimimi!
Denn mit diesem erneuten Urteil zum Thema haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revisionsinstanz eindeutiges Recht gesprochen: Die bisherige langjährige Praktik ist rechtswidrig, die Ausschüttungen stehen einzig und allein den Autoren zu. Die Ansichten von Martin Vogel waren von Anfang an korrekt, das ist nun erneut hochrichterlich bestätigt worden. Da können Börsenverein und Branche noch so laut maulen. Aber wie erwartet wird nun natürlich medienwirksam ein Verlagssterben prophezeiht (kann ich leider nicht verlinken, Artikel hinter Paywall).
Möglicherweise entstehen daraus noch andere Konsequenzen: Autoren könnten auf die Idee kommen, von den Verlagen widerrechtlich eingenommene Ausschüttungen zurückzufordern.
Interessante Ausführungen zu dem Thema auch immer wieder bei Tom Hillenbrand.
Derzeit schweigt sich die Medienlandschaft noch weitestgehend dazu aus. Das Börsenblatt brachte einen eher knapp zu nennenden Artikel, ohne das sonst übliche Kettengerassel (aus der Richtung hatte es zuletzt sogar noch geheißen, der Staatssektär, der damals das Gesetz verfasste »hätte sich nur verschrieben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vorstellen, was die Richter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil kenne, ergänze ich Links.
Jeder Außenstehende und vor allem jeder Politiker sollte nachvollziehen können, dass hier im Urheberrecht etwas vollständig aus dem Ruder gelaufen ist
sagt Alexander Skipis. Man möchte jetzt eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Ja, schon doof, dass sich auch Verlage ans Urheberrecht halten müssen, was?
Update (10:50 Uhr): auch beim Buchreport darf Skipis sich produzieren:
Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wahre Wille des Gesetzgebers.
Interessant, dass man beim Börsenverein besser als der Gesetzgeber wissen möchte, wie Gesetze auszusehen haben und dem Gesetzgeber damit praktisch die Kompetenz abspricht. Sind Gesetze nur dann gut, wenn sie einer Lobby nutzen und schlecht, wenn nicht? Weiter schreibt man im Buchreport:
Im Verlagsbereich befürchtet Skipis nun Insolvenzen: Den Verlagen drohten Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition. Damit werde eine große Zahl von Verlagen mittelfristig wegen der notwendigen Rückstellungen und der ausbleibenden Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wirtschaftlich nicht länger überlebensfähig sein.
Was soll ich sagen? Wenn die Existenz von Verlagen ausschließlich an unrechtmäßigen Einnahmen hängt, ist offenbar zum einen das Geschäftsmodell falsch. Und zum anderen klingt es für mich beinahe mafiös, wenn man an den rechtswidrigen Praktiken unbedingt festhalten möchte und dafür jetzt offen auf Manipulation von Politikern setzt.
Update (11:20 Uhr): Langsam werden sie alle wach. Wärend FAZ, Deutschlandfunk, Focus und Co. nur eine kurze Agenturmeldung kopieren, findet man beim »Neuen Musikmagazin« eine ausführlichere Urteilsbegründung.
Gleich vorweg, die Buchbranche ist Big Business – ganz egal, was der sympathische Buchhändler ums Eck auch erzählt. Jahr für Jahr erwirtschaftet allein der Buchhandel einen Umsatz von sage und schreibe zehn Milliarden Euro, und das nur in Deutschland. Auslandsgeschäfte, Lizenzverkäufe und Merchandising deutscher Buchverlage nicht mitgezählt. Amazon und die etablierte Buchbranche inszenieren öffentliche Rosenkriege und profitieren doch zugleich an den 50 – 60 Prozent-Margen (Buchhändlerrabatt), die ihnen das Buchpreisbindungsgesetz ermöglicht. Nach außen markieren sie Feindschaft, nach innen hin eint sie das gemeinsame Ziel der guten Geschäfte. Ein Gesetz aus dem letzten Jahrtausend – die Buchpreisbindung – schweißt alle zusammen. In der Branche herrschen die klassischen Spielregeln eines Kartells: Man streitet sich, man verklagt sich – und dann legt man sich doch wieder ins gemeinsame Bett.
Es gibt aber jemanden, der vor allen anderen die Strippen zieht, bei dem alle Fäden zusammenlaufen, der die Preise festsetzt und der immer verdient, egal wer was wo verkauft. Dieser mächtigste aller Player im Spiel, wenn man so will, dieser Player heißt: Buchverlag. Er ist quasi die Dame im Schachspiel um den König Kunden. Wo es aber eine Dame und einen König gibt, dort muss es auch zwingend Bauern geben.
Als ich Anja Bagus´ Kommentar »Ich weigere mich!« veröffentlicht habe, war mir schon klar, dass der kontroverse Reaktionen hervorrufen würde. Und das geschah dann wie erwartet auch, hauptsächlich in diversen sozialen Medien.
Es gab tatsächlich eine Menge Personen, die sich sachlich, offen, konstruktiv und vor allem mit Realismus mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Aber es gab auch haufenweise Reaktionen, die man – vorsichtig ausgedrückt – nur als »giftig« bezeichnen kann. Und insbesondere solche, die sich selbst als »professionell« bezeichneten, spuckten geradezu Gift und Galle. Aktuell wurde ein Artikel veröffentlicht, in dem man gleich haufenweise »Profis« in Stellung bringt, um dagegen zu reden. Ein solcher Diskurs und Meinungsaustausch ist selbstverständlich gewollt und erlaubt.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch ein paar Gedanken zu dem Thema ergänzen.
Auf dem BuCon in Dreieich gab es in diesem Jahr einen Vortrag von Anja Bagus und Alex Jahnke mit dem Titel »Reality Check« Er dreht sich ums Schreiben, darum, wie man ein Autor wird und was einem dabei alles begegnen (Harpyien!) und passieren kann, sowie um Selfpublishing und Fakten zu den Themen und zum Buchmarkt.
Da ich Anjas und meinen Gemeinschaftsstand hüten sollte, konnte ich die Kamera leider nur hinstellen und musste dann wieder entschwinden, deswegen ist das Video leider ein wenig … statisch … ;) Mein besonderer Dank muss hier dem Tütenknisterer gelten, der seinen Jab am Anfang wirklich ernst genommen hat.
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Öffentliche Bibliotheken sind eine feine Sache – und das nicht erst seit gestern. Sie ermöglichen finanzschwachen Bürgern (beispielsweise Arbeitslosen oder Kindern) kulturelle Teilhabe und Bildung. Sie ermöglichen es zudem, Bücher testzulesen, die man ansonsten möglicherweise nie erworben hätte. Halt! Ist letzteres nicht etwas ganz ähnliches wie Seiten, die eBooks kostenlos anbieten? Nicht? Nur weil man die Bücher der Bibliothek wieder zurückgeben muss? Na gut, darüber kann man diskutieren, aber manch einer scheint Bibliotheken in dieselbe Kategorie einzuordnen wie Tauschbörsen..
Mit welcher inhaltlichen Begründung würde mich allerdings wirklich mal interessieren, denn inhaltlich unterscheiden sich Bücher nicht von eBook. In der Nutzungsform natürlich schon, denn bei einem Buch erwirbt man dieses (aber keine Rechte am Inhalt), bei einem eBook erwirbt man ausschließlich eine Nutzungslizenz, die theoretisch jederzeit wieder entzogen werden kann (und das auch tatsächlich wird, wie jeder weiß, der nach Jahren nochmal versucht hat, eseine eBooks bei bestimmten Anbietern abseits von Amazon herunter zu laden. Prüft mal die Nutzungsbedingungen eures eBook-Anbieters, wie lange die Bücher dort für euch zum erneuten Download bereit gestellt werden). Dennoch: die Einrichtungen stellen nach meinem Wissen sicher, dass immer nur ein Leser das eBook ausleiht (auch wenn sich das aus technischer Sicht kafkaesk und mittelalterlich ausnimmt).
Das Unterbinden der Nutzung von eBooks in Bibliotheken durch die Verlage ist in meinen Augen ein unerträgliches, kulturfeindliches und asoziales Unding. Insbesondere, da diese Verlage sich immer wieder gern mal als Schützer der Kultur und des Urheberrechtes gerieren und immer wieder gen Amazon als »das Urböse« wettern. Ich kann an derWeigerung, eBooks für die öffentlichen Büchereien bereit zu stellen, nichts Kulturschützendes sehen und wenn man nach »den Bösen« der Branche suchen möchte, sollte man mal bei diesen Verlagen nachsehen. Mich würde zudem wirklich interessieren, wie der Börsenverein sich in dieser Causa positioniert.
Ich möchte hier auf PhantaNews eine Liste von Klein‑, Indie- und Special Interest-Verlagen bereitstellen und pflegen. Dabei soll sich diese Liste ausschließlich auf solche Verlage beschränken, die Phantastik im Programm haben. Ich hoffe, dem interessierten Leser (aber auch Autoren) damit eine Informationsquelle zur Verfügung stellen zu können und den Verlagen eine Möglichkeit zu bieten, sich zu präsentieren. Die Publikumsverlage brauchen so etwas nun wirklich nicht, die haben Marketingabteilungen und riesige Werbebudgets – außerdem kennt sie ohnehin jeder. Kleinverlage sind im Bereich Phantastik viel aktiver und innovativer, gehen auch schonmal Risiken ein, deswegen haben sie es verdient, hier präsentiert zu werden.
Im Moment ist das Ganze in einer Entstehungsphase, das bedeutet, es gibt eine Liste mit Namen, die auf Detailseiten verlinken, dort finden sich weitere Informationen zum Verlag sowie ein Link zur Webseite. Später möchte ich das erweitern, beispielsweise um eine Liste mit Namen, Genres, angebotenen Medien (Buch, eBook, Hörbuch etc.) und Homepage-Link.
Ich werde mir die Informationen im Netz zusammensuchen, Verlage können aber sehr gern auch proaktiv auf mich zukommen, und die relevanten Informationen per Mail zur Verfügung stellen. Ein paar haben das freundlicherweise bereits getan.
Bitte gebt diese Information auch an Dritte und euch bekannte Kleinverleger weiter!
Wer hier eingetragen werden möchte, schickt mir entsprechende Informationen per Email an admin[at]phantanews[dot]de. Bitte fügt die nachstehenden Infos auch tatsächlich mit bei, das macht mir das Eintragen einfacher. Bitte nicht wundern, wenn es bis zum Erscheinen eines Eintrags ein wenig dauert, ich mach das in Handarbeit und sitze entgegen anderer Vermutungen nicht immer auf Armlänge vom Computer entfernt … :)
Twitter, Facebook, Google Plus (bitte jeweils die URLs, alias Adressen)
Beschreibung (einen Informationstext, der euren Verlag beschreibt)
Bitte sendet auch euer Logo mit, denn auch das kann ich einbauen. Bitte in einem webtauglichen Format und nicht so groß, dass ich meine Wand damit tapezieren kann… ;)
Hintergrund der Diskussionen ist eine Besonderheit des elektronischen Publizierens: Bei gedruckten Büchern fallen die Rechte an den Autor zurück, wenn sein Buch nicht mehr lieferbar ist. Ein elektronisches Buch bleibt dagegen theoretisch unbegrenzt lieferbar. Für Autoren kann es aber durchaus interessant sein, die E‑Book-Rechte nach einiger Zeit neu vergeben zu können.
Natürlich möchte der Schriftstellerverband VS es zur Regel machen, dass Rechte für elektronische Publikationen nur zeitlich begrenzt an die Verlage vergeben werden sollen. Denn ein eBook kann per definitionem nie ausverkauft sein. Bei einem Medium, das sich aktuell in einem derartigen Wandel befindet wie das eBook, kann es sein, dass sich die Gegebenheiten innerhalb kürzester Zeit wandeln, so dass einem Autor Nachteile durch die langfristige Bindung an einen Verlag erwachsen.
Die großen Verlage stellen sich jedoch stur und wollen unbedingt unbefristete Nutzungsrechte, die Verhandlungen drohen deswegen zu scheitern. Ich frage mich, was die Verantwortlichen bei den Verlagen für Drogen nehmen? Gerade Autoren, die bereits verlegt und bekannt sind, können doch ihre Werke völlig problemlos selbst verlegen? Die glauben ernsthaft immer noch, dass sie das einzige Tor zum Leser seien und gerieren sich wie Literatur-Großgrundbesitzer gegenüber ihren baumwollpflückenden Schreibsklaven. Ich hoffe wirklich, der Schriftstellerverband bleibt hart und führt den evolutionsresistenten Verlagen ihre Forderung mit Nachdruck an geeigneter dunkler Stelle ein. Allerdings ist VS ein Teil von ver.di, und denen kann man nach meinen Erfahrungen nicht so weit trauen, wie ich einen Verleger werfen kann …
Gerade habe ich einen Artikel im Blog des Buchreports gefunden, der verschafft mir erneut Griffspuren an der Stirn vom dauerhaften »an den Kopf fassen« (neudeutsch: Facepalm). Verleger Klaus Wrede beklagt zu Recht, dass der Buchhandel im Geschäft mit eBooks zu kurz kommt. Und auch die Analyse, dass man als Verleger zukünftig deutlich verstärkt von Apple, Google und Amazon abhängig sein wird, wenn man sich nicht schnell anpasst, ist noch korrekt. Was dann aber folgt, ist derart realitätsfern, dass es mir als Webentwickler, IT-Berater und eBook-Herausgeber fast schon körperlich weh tut.
Da wird postuliert, dass es ein spezielles, neues Webformat für eBooks geben müsse, damit der Buchhändler dem Kunden im Laden eine Leseprobe zeigen könne, woraufhin der dann prüfen kann, ob das Buch für ihn geeignet ist. Es wird auch gleich via iFrame eine solche Lösung gezeigt. Mal abgesehen davon, dass die Vorschau im iFrame an mangelhafter Ergonomie kaum zu schlagen ist, frage ich mich: wozu?
Wir haben längst webtaugliche eBook-Formate. ePub, Mobipocket und insbesondere PDF können direkt im Browser angezeigt werden. Ich kann nicht mal ansatzweise verstehen, wozu man hier ein neues Format oder gar eine »Webanwendung« benötigt? Warum nicht einfach die Leseprobe als PDF bereit stellen, dann sieht der Kunde genauso sofort das Layout des Buches wie bei dieser proprietären iFrame-Lösung? Auch der Buchhändler mit Webshop kann Leseproben in allen Formaten problemlos bereit halten, wenn diese beim Verlag vorhanden sind und der Shop des Händlers darauf deeplinkt. Ganz ohne »Webanwendung«.
Der Satz
Der Buchhändler muss nur über wenig technologisches Know-How verfügen, und kein Experte sein für E‑Book-Formate, Digital Rights Management und E‑Book-Reader.
ist ebenfalls völlig sinnfrei, denn zur Sachkompetenz des Buchhändlers gehören eBooks und deren Formate deutlich eher, als das Einfügen von Code in Webseiten, letzteres ist wohl mit »ein wenig technologisches Know How« gemeint. Leseproben sind ohnehin nicht DRM-geschützt (sind sie es doch, wäre das idiotisch).
Erklären kann ich mir diese ganze weltfremde und technisch hanebüchene Nummer eigentlich nur damit, dass Wrede das Verfahren, also diese ominöse Webanwendung, verkaufen möchte, und das obwohl dies viel einfacher mit bereits existierenden Techniken zu bewerkstelligen ist. Sollte dem nicht so sein, besteht der Artikel in Hinsicht auf diese überflüssige Vorschaufunktion keinerlei Realitätscheck.
Wenn so wie im Blogbeitrag beschrieben auch die anderen angedachten Lösungen der Branche für die Probleme der Buchhändler mit den eBooks und anderen neuen Medien aussehen, dann gute Nacht.
Ach ja: wenn ich in eine Buchhandlung gehe, weil ich ein Buch kaufen möchte und der Händler hat es nicht vorrätig, dann kann es dafür nur eine Lösung geben, die dafür sorgt, dass ich das Buch bei ihm bestelle, statt bei Amazon: es muss morgen (von mir aus auch übermorgen) portofrei in meinem Briefkasten liegen. Ob das der Verlag übernimmt, oder irgendein Barsortimenter (Zulieferer) oder der Buchhändler selbst (was bei kleineren selbstverständlich nicht machbar ist, aber ein Branchenzusammenschluss könnte sowas problemlos stemmen – Amazon kann’s ja auch) ist mir egal.
Womit die Musikindustrie übelst aufs Maul gefallen ist, stellt in Sachen eBooks leider nach wie vor den Regelfall dar: Bücher, die mit harten DRM-Maßnahmen »geschützt« wurden. Man könnte auch »verseucht« sagen. Was in Sachen Musik auf die harte Tour eindeutig klar wurde, nämlich dass kopiergeschütze Lieder, die nur mit Klimmzügen, höchst unergonomisch und nicht auf allen Endgeräten genutzt werden können, vom Kunden nicht angenommen werden, ist bei elektronischen Büchern leider immer noch die Regel. Warum die Verlage nicht imstande sind, aus den Fehlern der Musikindustrie zu lernen und diese unbedingt – und gegen jegliche Vernunft – wiederholen wollen, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Vermutlich handelt es sich um Evolutionsresistenz.
Immerhin gibt es auch Anbieter, die explizit auf harte oder sogar auf jegliche kundenfeindliche Kopierschutzmaßnahmen verzichten, was ich im höchsten Maße löblich finde. Eine »Weiße Liste« dieser Verlage haben die Nutzer des eReader-Forums zusammengestellt und Johannes Haupt präsentiert diese heute in einem Beitrag auf lesen.net. Also nichts wie hin und nachsehen, welche Verlage man unterstützen sollte.
Beachten muss man bei dieser Liste meiner Ansicht nach allerdings, dass man je nach Vertriebskanal möglicherweise dann doch DRM-verseuchte eBooks bekommen kann, weil manche Anbieter dies erzwingen. Also bitte auch immer genau darauf achten, wo man kauft, will man Ware ohne harten Kopierschutz erwerben.
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