Verlage

Die FAZ und die angebliche »Cancel Culture«

In der FAZ erschien soeben ein Kom­men­tar der sich in leicht jam­mern­dem Ton damit aus­ein­an­der­setzt, dass Ver­la­ge und Autoren Bücher nicht mehr ver­öf­fent­li­chen, weil sie Angst vor »Can­cel Cul­tu­re« und »Web­mobs« haben.

Ich wer­de der FAZ an die­ser Stel­le kei­ne zusätz­li­che Sicht­bar­keit durch einen Link schen­ken, aber ihr dürf­tet den Text leicht fin­den, wenn ihr in der Such­ma­schi­ne eurer Wahl nach »CANCEL CULTURE: Schrift­stel­ler vor dem Sit­ten­ge­richt« und »FAZ« sucht.

Mein Kom­men­tar zum Kommentar:

Das uner­träg­lich strunz­kon­ser­va­ti­ve Blatt FAZ hal­te ich nicht für ein geeig­ne­tes Medi­um, um sich mit dem The­ma objek­tiv aus­ein­an­der zu set­zen. Wenn irgend­wel­che Per­so­nen oder Ver­la­ge irgend­was nicht ver­öf­fent­li­chen, dann ist der Grund dafür auch nicht in irgend­ei­ner angeb­li­chen »Can­cel Cul­tu­re« zu suchen, son­dern liegt in der Ver­ant­wor­tung der Per­so­nen und Ver­lags­ver­ant­wort­li­chen. Das dann vor­aus­ei­lend hypo­the­ti­schen »Web­mobs« anlas­ten zu wol­len, die damit aber auch gar nichts zu tun haben (kön­nen), hal­te ich für eine äußerst arm­se­li­ge Begründung.

Zuletzt möch­te ich LeVar Bur­ton zitie­ren, der kürz­lich sag­te »Wir haben kei­ne ‘Can­cel Cul­tu­re’, son­dern eine ‘Con­se­quence Cul­tu­re’ «. Also dass Per­so­nen neu­er­dings mit den Kon­se­quen­zen ihres Han­delns und Redens leben müs­sen. Auch sol­che, die das auf­grund ihrer Pri­vi­le­gi­en bis­her nicht muss­ten. Das passt denen natür­lich nicht und dann fan­gen sie an zu jammern.

p.s.: Es gibt kei­ne »Can­cel Cul­tu­re«. Das ist ein Kampf­be­griff von Per­so­nen, die wei­ter dis­kri­mi­nie­ren möchten.

Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

eBook-Paragraph

Der Autor Mar­tin Vogel kämpft sich seit eini­gen Jah­ren durch die Instan­zen. Grund: Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Wort schüt­tet die Hälf­te sei­ner Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus. Vogel ist wie etli­che ande­re auch der Ansicht, dass die­ses Geld ein­zig und allein den Urhe­ber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn die­se Ansicht immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­de, wol­len Bör­sen­ver­ein, Ver­la­ge und VG Wort das bis zum bit­te­ren Ende durch­kämp­fen. Eigent­lich auch kein Wun­der, denn denen wür­de ein Hau­fen Geld ent­ge­hen, dass sie immer gern ein­ge­nom­men haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestätigte.

Laut Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he ist die VG Wort nicht berech­tigt, pau­scha­le einen betrag in Höhe der Hälf­te ihrer Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus­zu­schüt­ten. Die­ses Geld gehört den Urhe­bern und nur den Urhe­bern (Az.: I ZR 198/13).

Bran­che und Bör­sen­ver­ein hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren den Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, wenn sie das Geld nicht mehr erhal­ten wür­de. Auch die VG Wort hat­te sich nicht auf die Sei­te der Urhe­ber gestellt, son­dern sogar damit gedroht, die Zah­lun­gen bis zu einer Klä­rung einzustellen.

Mat­thias Ul­mer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins droh­te ganz unver­hoh­len damit:

Wird die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­sion hier nicht um­ge­hend tä­tig, wer­den Ver­lage ge­zwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in je­der Be­zie­hung an­zu­pas­sen, auch was die Au­to­ren­ver­gü­tung betrifft

Sprich: Wenn wir die Koh­le von der VG Wort nicht mehr bekom­men, zah­len wir den Autoren weni­ger (noch weni­ger!) und machen die Bücher teu­rer. So!

Oder kurz: Mimimi!

Denn mit die­sem erneu­ten Urteil zum The­ma haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revi­si­ons­in­stanz ein­deu­ti­ges Recht gespro­chen: Die bis­he­ri­ge lang­jäh­ri­ge Prak­tik ist rechts­wid­rig, die Aus­schüt­tun­gen ste­hen ein­zig und allein den Autoren zu. Die Ansich­ten von Mar­tin Vogel waren von Anfang an kor­rekt, das ist nun erneut hoch­rich­ter­lich bestä­tigt wor­den. Da kön­nen Bör­sen­ver­ein und Bran­che noch so laut mau­len. Aber wie erwar­tet wird nun natür­lich medi­en­wirk­sam ein Ver­lags­ster­ben pro­phe­zeiht (kann ich lei­der nicht ver­lin­ken, Arti­kel hin­ter Paywall).

Mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen dar­aus noch ande­re Kon­se­quen­zen: Autoren könn­ten auf die Idee kom­men, von den Ver­la­gen wider­recht­lich ein­ge­nom­me­ne Aus­schüt­tun­gen zurückzufordern.

Inter­es­san­te Aus­füh­run­gen zu dem The­ma auch immer wie­der bei Tom Hil­len­brand.

Der­zeit schweigt sich die Medi­en­land­schaft noch wei­test­ge­hend dazu aus. Das Bör­sen­blatt brach­te einen eher knapp zu nen­nen­den Arti­kel, ohne das sonst übli­che Ket­ten­ge­ras­sel (aus der Rich­tung hat­te es zuletzt sogar noch gehei­ßen, der Staats­sekt­är, der damals das Gesetz ver­fass­te »hät­te sich nur ver­schrie­ben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vor­stel­len, was die Rich­ter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil ken­ne, ergän­ze ich Links.

Update (10:18 Uhr): Das Mim­i­mi des Bör­sen­ver­eins ließ nicht lan­ge auf sich war­ten. Man droht nun damit, die Poli­tik ein­zu­schal­ten, um Geset­ze nach Gus­to der Bran­che zu ändern:

Jeder Außen­ste­hen­de und vor allem jeder Poli­ti­ker soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, dass hier im Urhe­ber­recht etwas voll­stän­dig aus dem Ruder gelau­fen ist

sagt Alex­an­der Ski­pis. Man möch­te jetzt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de prü­fen. Ja, schon doof, dass sich auch Ver­la­ge ans Urhe­ber­recht hal­ten müs­sen, was?

Update (10:50 Uhr): auch beim Buch­re­port darf Ski­pis sich produzieren:

Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wah­re Wil­le des Gesetzgebers.

Inter­es­sant, dass man beim Bör­sen­ver­ein bes­ser als der Gesetz­ge­ber wis­sen möch­te, wie Geset­ze aus­zu­se­hen haben und dem Gesetz­ge­ber damit prak­tisch die Kom­pe­tenz abspricht. Sind Geset­ze nur dann gut, wenn sie einer Lob­by nut­zen und schlecht, wenn nicht? Wei­ter schreibt man im Buchreport:

Im Ver­lags­be­reich befürch­tet Ski­pis nun Insol­ven­zen: Den Ver­la­gen droh­ten Rück­zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musik­edi­ti­on. Damit wer­de eine gro­ße Zahl von Ver­la­gen mit­tel­fris­tig wegen der not­wen­di­gen Rück­stel­lun­gen und der aus­blei­ben­den Ein­nah­men von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wirt­schaft­lich nicht län­ger über­le­bens­fä­hig sein.

Was soll ich sagen? Wenn die Exis­tenz von Ver­la­gen aus­schließ­lich an unrecht­mä­ßi­gen Ein­nah­men hängt, ist offen­bar zum einen das Geschäfts­mo­dell falsch. Und zum ande­ren klingt es für mich bei­na­he mafi­ös, wenn man an den rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken unbe­dingt fest­hal­ten möch­te und dafür jetzt offen auf Mani­pu­la­ti­on von Poli­ti­kern setzt.

Update (11:20 Uhr): Lang­sam wer­den sie alle wach. Wärend FAZ, Deutsch­land­funk, Focus und Co. nur eine kur­ze Agen­tur­mel­dung kopie­ren, fin­det man beim »Neu­en Musik­ma­ga­zin« eine aus­führ­li­che­re Urteilsbegründung.

Reality Check: Vortrag von Anja Bagus und Alex Jahnke

Auf dem BuCon in Drei­eich gab es in die­sem Jahr einen Vor­trag von Anja Bagus und Alex Jahn­ke mit dem Titel »Rea­li­ty Check« Er dreht sich ums Schrei­ben, dar­um, wie man ein Autor wird und was einem dabei alles begeg­nen (Har­py­ien!) und pas­sie­ren kann, sowie um Self­pu­bli­shing und Fak­ten zu den The­men und zum Buchmarkt.

Da ich Anjas und mei­nen Gemein­schafts­stand hüten soll­te, konn­te ich die Kame­ra lei­der nur hin­stel­len und muss­te dann wie­der ent­schwin­den, des­we­gen ist das Video lei­der ein wenig … sta­tisch … ;) Mein beson­de­rer Dank muss hier dem Tüten­knis­te­rer gel­ten, der sei­nen Jab am Anfang wirk­lich ernst genom­men hat.

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Die öffentlichen Bibliotheken und die (fehlenden) eBooks

Bibliothek

Öffent­li­che Biblio­the­ken sind eine fei­ne Sache – und das nicht erst seit ges­tern. Sie ermög­li­chen finanz­schwa­chen Bür­gern (bei­spiels­wei­se Arbeits­lo­sen oder Kin­dern) kul­tu­rel­le Teil­ha­be und Bil­dung. Sie ermög­li­chen es zudem, Bücher test­zu­le­sen, die man ansons­ten mög­li­cher­wei­se nie erwor­ben hät­te. Halt! Ist letz­te­res nicht etwas ganz ähn­li­ches wie Sei­ten, die eBooks kos­ten­los anbie­ten? Nicht? Nur weil man die Bücher der Biblio­thek wie­der zurück­ge­ben muss? Na gut, dar­über kann man dis­ku­tie­ren, aber manch einer scheint Biblio­the­ken in die­sel­be Kate­go­rie ein­zu­ord­nen wie Tauschbörsen..

Denn: Etli­chen Ver­la­gen sind die Onlei­hen der öffent­li­chen Büche­rei­en ein Dorn im Auge. Sie über­zie­hen die Anbie­ter mit uner­füll­ba­ren Lizenz­for­de­run­gen oder ver­bie­ten eine Nut­zung ihrer Wer­ke in den Büche­rei­en gleich voll­stän­dig.

Mit wel­cher inhalt­li­chen Begrün­dung wür­de mich aller­dings wirk­lich mal inter­es­sie­ren, denn inhalt­lich unter­schei­den sich Bücher nicht von eBook. In der Nut­zungs­form natür­lich schon, denn bei einem Buch erwirbt man die­ses (aber kei­ne Rech­te am Inhalt), bei einem eBook erwirbt man aus­schließ­lich eine Nut­zungs­li­zenz, die theo­re­tisch jeder­zeit wie­der ent­zo­gen wer­den kann (und das auch tat­säch­lich wird, wie jeder weiß, der nach Jah­ren noch­mal ver­sucht hat, esei­ne eBooks bei bestimm­ten Anbie­tern abseits von Ama­zon her­un­ter zu laden. Prüft mal die Nut­zungs­be­din­gun­gen eures eBook-Anbie­ters, wie lan­ge die Bücher dort für euch zum erneu­ten Down­load bereit gestellt wer­den). Den­noch: die Ein­rich­tun­gen stel­len nach mei­nem Wis­sen sicher, dass immer nur ein Leser das eBook aus­leiht (auch wenn sich das aus tech­ni­scher Sicht kaf­ka­esk und mit­tel­al­ter­lich ausnimmt).

Das Unter­bin­den der Nut­zung von eBooks in Biblio­the­ken durch die Ver­la­ge ist in mei­nen Augen ein uner­träg­li­ches, kul­tur­feind­li­ches und aso­zia­les Unding. Ins­be­son­de­re, da die­se Ver­la­ge sich immer wie­der gern mal als Schüt­zer der Kul­tur und des Urhe­ber­rech­tes gerie­ren und immer wie­der gen Ama­zon als »das Urbö­se« wet­tern. Ich kann an der­Wei­ge­rung, eBooks für die öffent­li­chen Büche­rei­en bereit zu stel­len, nichts Kul­tur­schüt­zen­des sehen und wenn man nach »den Bösen« der Bran­che suchen möch­te, soll­te man mal bei die­sen Ver­la­gen nach­se­hen. Mich wür­de zudem wirk­lich inter­es­sie­ren, wie der Bör­sen­ver­ein sich in die­ser Cau­sa positioniert.

Bild: San Die­go City Col­lege Lea­ring Recour­ce City, von Joe Craw­ford, aus der Wiki­pe­dia, CC BY

Liste von Indie- und Kleinverlagen – bitte melden!

Phantanews-Logo

Ich möch­te hier auf Phan­ta­News eine Lis­te von Klein‑, Indie- und Spe­cial Inte­rest-Ver­la­gen bereit­stel­len und pfle­gen. Dabei soll sich die­se Lis­te aus­schließ­lich auf sol­che Ver­la­ge beschrän­ken, die Phan­tas­tik im Pro­gramm haben. Ich hof­fe, dem inter­es­sier­ten Leser (aber auch Autoren) damit eine Infor­ma­ti­ons­quel­le zur Ver­fü­gung stel­len zu kön­nen und den Ver­la­gen eine Mög­lich­keit zu bie­ten, sich zu prä­sen­tie­ren. Die Publi­kums­ver­la­ge brau­chen so etwas nun wirk­lich nicht, die haben Mar­ke­ting­ab­tei­lun­gen und rie­si­ge Wer­be­bud­gets – außer­dem kennt sie ohne­hin jeder. Klein­ver­la­ge sind im Bereich Phan­tas­tik viel akti­ver und inno­va­ti­ver, gehen auch schon­mal Risi­ken ein, des­we­gen haben sie es ver­dient, hier prä­sen­tiert zu werden.

Im Moment ist das Gan­ze in einer Ent­ste­hungs­pha­se, das bedeu­tet, es gibt eine Lis­te mit Namen, die auf Detail­sei­ten ver­lin­ken, dort fin­den sich wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Ver­lag sowie ein Link zur Web­sei­te. Spä­ter möch­te ich das erwei­tern, bei­spiels­wei­se um eine Lis­te mit Namen, Gen­res, ange­bo­te­nen Medi­en (Buch, eBook, Hör­buch etc.) und Homepage-Link.

Ich wer­de mir die Infor­ma­tio­nen im Netz zusam­men­su­chen, Ver­la­ge kön­nen aber sehr gern auch pro­ak­tiv auf mich zukom­men, und die rele­van­ten Infor­ma­tio­nen per Mail zur Ver­fü­gung stel­len. Ein paar haben das freund­li­cher­wei­se bereits getan.

Bit­te gebt die­se Infor­ma­ti­on auch an Drit­te und euch bekann­te Klein­ver­le­ger weiter!

Wer hier ein­ge­tra­gen wer­den möch­te, schickt mir ent­spre­chende In­for­ma­tio­nen per Email an admin[at]phantanews[dot]de. Bit­te fügt die nach­ste­hen­den In­fos auch tat­säch­lich mit bei, das macht mir das Ein­tra­gen ein­fa­cher. Bit­te nicht wun­dern, wenn es bis zum Er­schei­nen ei­nes Ein­trags ein we­nig dau­ert, ich mach das in Hand­ar­beit und sit­ze ent­ge­gen ande­rer Ver­mu­tun­gen nicht immer auf Arm­län­ge vom Com­pu­ter entfernt … :)

An­ga­ben:

Name
Na­mens­zu­satz (oder Slo­gan oder ähnlich)

Gen­res (also bei­spiels­weise, SF, Fan­tasy, Hor­ror, Steampunk)
Me­dien (bei­spiels­weise Bü­cher, eBooks, Hörbücher)

Stras­se, Adress­zu­satz (falls vor­han­den), PLZ, Ort

Email­adresse
Telefonnummer
Te­le­fax­num­mer (falls vorhanden)

Home­page-Adres­se

Twit­ter, Face­book, Goog­le Plus (bit­te je­weils die URLs, ali­as Adressen)

Be­schrei­bung (ei­nen In­for­ma­ti­ons­text, der eu­ren Ver­lag beschreibt)

Bit­te sen­det auch euer Logo mit, denn auch das kann ich ein­bauen. Bit­te in ei­nem web­taug­li­chen For­mat und nicht so groß, dass ich mei­ne Wand da­mit ta­pe­zie­ren kann… ;)

Ach ja: Bitte weitersagen!

Vergabedauer von eBook-Rechten: Verlage auch bei diesem Thema evolutionsresistent

Der Buch­re­port berich­tet dar­über, dass Autoren zukünf­tig Rech­te für eBooks nur befris­tet ver­ge­ben möchten:

Hin­ter­grund der Dis­kus­sio­nen ist eine Beson­der­heit des elek­tro­ni­schen Publi­zie­rens: Bei gedruck­ten Büchern fal­len die Rech­te an den Autor zurück, wenn sein Buch nicht mehr lie­fer­bar ist. Ein elek­tro­ni­sches Buch bleibt dage­gen theo­re­tisch unbe­grenzt lie­fer­bar. Für Autoren kann es aber durch­aus inter­es­sant sein, die E‑Book-Rech­te nach eini­ger Zeit neu ver­ge­ben zu können.

Natür­lich möch­te der Schrift­stel­ler­ver­band VS es zur Regel machen, dass Rech­te für elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen nur zeit­lich begrenzt an die Ver­la­ge ver­ge­ben wer­den sol­len. Denn ein eBook kann per defi­ni­tio­nem nie aus­ver­kauft sein. Bei einem Medi­um, das sich aktu­ell in einem der­ar­ti­gen Wan­del befin­det wie das eBook, kann es sein, dass sich die Gege­ben­hei­ten inner­halb kür­zes­ter Zeit wan­deln, so dass einem Autor Nach­tei­le durch die lang­fris­ti­ge Bin­dung an einen Ver­lag erwachsen.

Die gro­ßen Ver­la­ge stel­len sich jedoch stur und wol­len unbe­dingt unbe­fris­te­te Nut­zungs­rech­te, die Ver­hand­lun­gen dro­hen des­we­gen zu schei­tern. Ich fra­ge mich, was die Ver­ant­wort­li­chen bei den Ver­la­gen für Dro­gen neh­men? Gera­de Autoren, die bereits ver­legt und bekannt sind, kön­nen doch ihre Wer­ke völ­lig pro­blem­los selbst ver­le­gen? Die glau­ben ernst­haft immer noch, dass sie das ein­zi­ge Tor zum Leser sei­en und gerie­ren sich wie Lite­ra­tur-Groß­grund­be­sit­zer gegen­über ihren baum­woll­pflü­cken­den Schreib­skla­ven. Ich hof­fe wirk­lich, der Schrift­stel­ler­ver­band bleibt hart und führt den evo­lu­ti­ons­re­sis­ten­ten Ver­la­gen ihre For­de­rung mit Nach­druck an geeig­ne­ter dunk­ler Stel­le ein. Aller­dings ist VS ein Teil von ver.di, und denen kann man nach mei­nen Erfah­run­gen nicht so weit trau­en, wie ich einen Ver­le­ger wer­fen kann …

Webformate für eBook-Vorschau? Im Ernst?

Gera­de habe ich einen Arti­kel im Blog des Buch­re­ports gefun­den, der ver­schafft mir erneut Griffspu­ren an der Stirn vom dau­er­haf­ten »an den Kopf fas­sen« (neu­deutsch: Face­palm). Ver­le­ger Klaus Wre­de beklagt zu Recht, dass der Buch­han­del im Geschäft mit eBooks zu kurz kommt. Und auch die Ana­ly­se, dass man als Ver­le­ger zukünf­tig deut­lich ver­stärkt von Apple, Goog­le und Ama­zon abhän­gig sein wird, wenn man sich nicht schnell anpasst, ist noch kor­rekt. Was dann aber folgt, ist der­art rea­li­täts­fern, dass es mir als Web­ent­wick­ler, IT-Bera­ter und eBook-Her­aus­ge­ber fast schon kör­per­lich weh tut.

Da wird pos­tu­liert, dass es ein spe­zi­el­les, neu­es Web­for­mat für eBooks geben müs­se, damit der Buch­händ­ler dem Kun­den im Laden eine Lese­pro­be zei­gen kön­ne, wor­auf­hin der dann prü­fen kann, ob das Buch für ihn geeig­net ist. Es wird auch gleich via iFrame eine sol­che Lösung gezeigt. Mal abge­se­hen davon, dass die Vor­schau im iFrame an man­gel­haf­ter Ergo­no­mie kaum zu schla­gen ist, fra­ge ich mich: wozu?
Wir haben längst web­taug­li­che eBook-For­ma­te. ePub, Mobi­po­cket und ins­be­son­de­re PDF kön­nen direkt im Brow­ser ange­zeigt wer­den. Ich kann nicht mal ansatz­wei­se ver­ste­hen, wozu man hier ein neu­es For­mat oder gar eine »Web­an­wen­dung« benö­tigt? War­um nicht ein­fach die Lese­pro­be als PDF bereit stel­len, dann sieht der Kun­de genau­so sofort das Lay­out des Buches wie bei die­ser pro­prie­tä­ren iFrame-Lösung? Auch der Buch­händ­ler mit Web­shop kann Lese­pro­ben in allen For­ma­ten pro­blem­los bereit hal­ten, wenn die­se beim Ver­lag vor­han­den sind und der Shop des Händ­lers dar­auf deeplinkt. Ganz ohne »Web­an­wen­dung«.

Der Satz

Der Buch­händ­ler muss nur über wenig tech­no­lo­gi­sches Know-How ver­fü­gen, und kein Exper­te sein für E‑Book-For­ma­te, Digi­tal Rights Manage­ment und E‑Book-Rea­der.

ist eben­falls völ­lig sinn­frei, denn zur Sach­kom­pe­tenz des Buch­händ­lers gehö­ren eBooks und deren For­ma­te deut­lich eher, als das Ein­fü­gen von Code in Web­sei­ten, letz­te­res ist wohl mit »ein wenig tech­no­lo­gi­sches Know How« gemeint. Lese­pro­ben sind ohne­hin nicht DRM-geschützt (sind sie es doch, wäre das idiotisch).
Erklä­ren kann ich mir die­se gan­ze welt­frem­de und tech­nisch hane­bü­che­ne Num­mer eigent­lich nur damit, dass Wre­de das Ver­fah­ren, also die­se omi­nö­se Web­an­wen­dung, ver­kau­fen möch­te, und das obwohl dies viel ein­fa­cher mit bereits exis­tie­ren­den Tech­ni­ken zu bewerk­stel­li­gen ist. Soll­te dem nicht so sein, besteht der Arti­kel in Hin­sicht auf die­se über­flüs­si­ge Vor­schau­funk­ti­on kei­ner­lei Realitätscheck.

Wenn so wie im Blog­bei­trag beschrie­ben auch die ande­ren ange­dach­ten Lösun­gen der Bran­che für die Pro­ble­me der Buch­händ­ler mit den eBooks und ande­ren neu­en Medi­en aus­se­hen, dann gute Nacht.

Ach ja: wenn ich in eine Buch­hand­lung gehe, weil ich ein Buch kau­fen möch­te und der Händ­ler hat es nicht vor­rä­tig, dann kann es dafür nur eine Lösung geben, die dafür sorgt, dass ich das Buch bei ihm bestel­le, statt bei Ama­zon: es muss mor­gen (von mir aus auch über­mor­gen) por­to­frei in mei­nem Brief­kas­ten lie­gen. Ob das der Ver­lag über­nimmt, oder irgend­ein Bar­sor­ti­men­ter (Zulie­fe­rer) oder der Buch­händ­ler selbst (was bei klei­ne­ren selbst­ver­ständ­lich nicht mach­bar ist, aber ein Bran­chen­zu­sam­men­schluss könn­te sowas pro­blem­los stem­men – Ama­zon kann’s ja auch) ist mir egal.

Bild: Dr. Shel­don Coo­per von pul­vis auf Devi­ant­Art, CC BY-NC-ND

Liste von Verlagen die auf DRM verzichten

Womit die Musik­in­dus­trie übelst aufs Maul gefal­len ist, stellt in Sachen eBooks lei­der nach wie vor den Regel­fall dar: Bücher, die mit har­ten DRM-Maß­nah­men »geschützt« wur­den. Man könn­te auch »ver­seucht« sagen. Was in Sachen Musik auf die har­te Tour ein­deu­tig klar wur­de, näm­lich dass kopier­ge­schüt­ze Lie­der, die nur mit Klimm­zü­gen, höchst uner­go­no­misch und nicht auf allen End­ge­rä­ten genutzt wer­den kön­nen, vom Kun­den nicht ange­nom­men wer­den, ist bei elek­tro­ni­schen Büchern lei­der immer noch die Regel. War­um die Ver­la­ge nicht imstan­de sind, aus den Feh­lern der Musik­in­dus­trie zu ler­nen und die­se unbe­dingt – und gegen jeg­li­che Ver­nunft – wie­der­ho­len wol­len, erschließt sich mir ehr­lich gesagt nicht. Ver­mut­lich han­delt es sich um Evolutionsresistenz.

Immer­hin gibt es auch Anbie­ter, die expli­zit auf har­te oder sogar auf jeg­li­che kun­den­feind­li­che Kopier­schutz­maß­nah­men ver­zich­ten, was ich im höchs­ten Maße löb­lich fin­de. Eine »Wei­ße Lis­te« die­ser Ver­la­ge haben die Nut­zer des eRea­der-Forums zusam­men­ge­stellt und Johan­nes Haupt prä­sen­tiert die­se heu­te in einem Bei­trag auf lesen.net. Also nichts wie hin und nach­se­hen, wel­che Ver­la­ge man unter­stüt­zen sollte.

Beach­ten muss man bei die­ser Lis­te mei­ner Ansicht nach aller­dings, dass man je nach Ver­triebs­ka­nal mög­li­cher­wei­se dann doch DRM-ver­seuch­te eBooks bekom­men kann, weil man­che Anbie­ter dies erzwin­gen. Also bit­te auch immer genau dar­auf ach­ten, wo man kauft, will man Ware ohne har­ten Kopier­schutz erwerben.

[cc]

Logo »Rea­ders Against DRM« von Nina Paley, readersbillofrights.info, CC BY-SA

Lovelybooks und die Autorenverlinkung

Love­ly­books ist eine Social Media-Platt­form rund um Bücher. Hin­ter der Platt­form steht die Ver­lags­grup­pe Georg von Holtz­brinck. Wenn man sich mit der mei­ner Ansicht nach uner­go­no­mi­schen Bedie­nung des Por­tals arran­giert hat, kann man dort Bücher bewer­ten und in Kon­takt mit ande­ren Lesern oder auch Autoren treten.

Ges­tern hat­te ich mich nach lan­ger Zeit mal wie­der ein­ge­log­ged, um zu sehen, ob GESCHICHTEN AUS DEM ÆTHER dort zu fin­den ist. Und das war auch gar kein Pro­blem, bei­de Fas­sun­gen – also sowohl das eBook wie das Taschen­buch – waren auf­ruf­bar und ich konn­te die­se mei­ner per­sön­li­chen Biblio­thek hin­zu­fü­gen. Dann sah ich den Hin­weis, dass ich die auch mit mir als Autor ver­lin­ken könn­te (ich weiß, ich bin streng genom­men der Her­aus­ge­ber, aber immer­hin stammt das Nach­wort von mir), dafür soll ein Klick rei­chen. Also forsch geklickt. Was dar­auf folg­te, kann man mit viel gutem Wil­len als »merk­wür­dig« bezeich­nen – mit weni­ger davon aller­dings auch mit der­be­ren Wor­ten belegen.

Das Leistungsschutzrecht, oder: Lobbyistengesocks

Ges­tern hat die Bun­des­re­gie­rung ihr Leis­tungs­schutz­recht im Kabi­nett durch­ge­wun­ken. Und wie­der ein­mal (wie schon bei ande­ren ähn­li­chen Geset­zes­ak­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit) wur­den am Ent­wurf in letz­ter Minu­te Ände­run­gen dar­an vor­ge­nom­men – man kann das nur als »Nacht- und Nebel-Akti­on« bezeichnen.

Man muss sich in die­ser cau­sa über eines voll­kom­men im Kla­ren sein: was ihr in der Pres­se über das The­ma lest, ist in vie­len, lei­der all­zu vie­len, Fäl­len erstun­ken und erlo­gen, und soll nur eins: abwie­geln und den Leser in Sicher­heit wie­gen, oder ihn gar gezielt falsch infor­mie­ren, den immer­hin geht es um ein bedin­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men für Ver­le­ger und damit um den eige­nen Vor­teil. Da ver­gisst man ein­fach mal, dass man eigent­lich neu­tral und objek­tiv infor­mie­ren sollte.

Auch wenn sei­tens der CDU/CSU-Lob­by­hu­ren ‑Poli­ti­ker voll­mun­dig behaup­tet wird, dass das Gesetz den »klei­nen Blog­ger« nicht tref­fen oder nicht betref­fen wird, sind Pas­sa­gen im Gesetz hand­werk­lich schlecht und schwam­mig for­mu­liert, Stich­wort bei­spiels­wei­se wie immer das nicht exakt defi­nier­te »gewerbs­mä­ßig«, so dass eine neue Ein­nah­me­quel­le für Abmahn­ab­zo­cker geschaf­fen wird. In die letz­te Geset­zes­ver­si­on wur­den zudem noch schnell Pas­si über Twit­ter und RSS-Feeds geschmug­gelt, die eben­falls für genau sol­che Abmah­nun­gen sor­gen werden.

Aber die schlecht for­mu­lier­ten Stel­len sind nur ein Teil des Pro­blems: die gan­ze Num­mer stinkt von vor­ne bis hin­ten und die Bun­des­re­gie­rung dürf­te vor allem einen Grund gehabt haben, das natio­nal und inter­na­tio­nal von Fach­leu­ten für kom­plet­ten Bull­shit erklär­te Gesetz mit der­ar­ti­gem Nach­druck durch­zu­win­ken: mas­si­ve Angst vor Sprin­ger und der Bild (und wei­te­ren Ver­le­gern). Denn inhalt­lich lässt sich nicht erklä­ren, was da beschlos­sen wer­den soll. Wenn die Ver­la­ge nicht mehr mit Über­schrif­ten und Snip­pets – und um mehr geht es angeb­lich nicht – in Goo­gles News­ser­vice auf­tau­chen wol­len, dann gibt es längst die not­wen­di­gen tech­ni­schen Werk­zeu­ge dafür, von Goog­le selbst zur Ver­fü­gung gestellt. Goog­le klaut also nix, aber auch gar nix, im Gegen­satz zu den Lügen, die Sprin­ger-Chef­pro­pa­gan­dis­ten ver­brei­ten. Die Ver­la­ge selbst wären in der Lage, dafür zu sor­gen, dass die­se Snip­pets von Goog­le nicht mehr ver­brei­tet wer­den kön­nen. Den­noch tun sie das nicht und ver­brei­ten auch noch den Ein­druck, Goog­le wür­de sich groß­um­fäng­lich an ihren Tex­ten ver­grei­fen – was eine dreis­te Unwahr­heit ist.

Doch man will selbst­ver­ständ­lich gar nicht raus aus dem Goog­le-Index, denn weit über 90 Pro­zent der Besu­cher auf den Ver­lags­web­sei­ten kom­men über die­se Such­ma­schi­ne. Und das zeigt die Ver­lo­gen­heit der gan­zen Num­mer: man freut sich über den Traf­fic den Goog­le bringt, will den Such­ma­schi­nen­be­trei­ber aber den­noch zusätz­lich dafür zur Kas­se bit­ten. Unfassbar.

Es geht nach wie vor um mini­ma­le Text­pas­sa­gen, mit­hin pure Infor­ma­ti­on, die hier einem Leis­tungs­schutz unter­wor­fen wer­den sol­len – und zwar weil sie man­gels Schöp­fungs­hö­he dem Urhe­ber­recht nicht unter­lie­gen wür­den. Das wür­de den Wis­sens- und Infor­ma­ti­ons­fluss im Inter­net in Deutsch­land mas­siv und in nicht hin­nehm­ba­rer Wei­se ein­schrän­ken, ohne dass es dafür nach­voll­zieh­ba­re Grün­de oder Grund­la­gen gibt. Wei­ter­hin wäre das Gesetz ein mas­si­ver Ein­schnitt in die Pres­se- und Mei­nungs­frei­heit. Das ist kei­nes­falls hinnehmbar.

Wer sich wei­ter infor­mie­ren möch­te, der sei auf aktu­el­le Arti­kel beim Per­len­tau­cher und bei Ste­fan Nig­ge­mei­er ver­wie­sen, ins­be­son­de­re in letz­te­rem wer­den die Schein­ar­gu­men­te der Ver­fech­ter die­ser ver­meint­li­chen Geld­druck­ma­schi­ne für Tot­holz­me­di­en detail­liert aus­ein­an­der genommen.

Hier auf Phan­ta­News kommt ab sofort ein Plug­in zum Ein­satz, das Links auf Sei­ten der Zei­tungs­ver­la­ge auf eine Landing­pa­ge umlei­tet, auf der über das Leis­tung­s­chutz­recht und die Pro­ble­me damit infor­miert wird. Noch hat man die Mög­lich­keit, von dort über einen Link zum eigent­li­chen Arti­kel wei­ter zu kom­men, aber soll­te das Gesetz in die­ser Form ver­ab­schie­det wer­den, wird die­se Opti­on auch noch ent­fernt und in Zukunft ein­fach nicht mehr auf deut­sche Ver­la­ge ver­linkt. Es bleibt ja ana­log zur Hand­ha­bung »Quel­le: Inter­net«, wie sie in diver­sen Medi­en immer wie­der zu fin­den ist, ein­fach der Hin­weis: »Quel­le: Zeitung«.

[Update 30.08.2012, 12:20 Uhr:] einen eben­falls sehr lesens­wer­ten neu­en Arti­kel hier­zu fin­det man auf iRights.info

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