Vergabedauer von eBook-Rechten: Verlage auch bei diesem Thema evolutionsresistent

Der Buch­re­port berich­tet dar­über, dass Autoren zukünf­tig Rech­te für eBooks nur befris­tet ver­ge­ben möchten:

Hin­ter­grund der Dis­kus­sio­nen ist eine Beson­der­heit des elek­tro­ni­schen Publi­zie­rens: Bei gedruck­ten Büchern fal­len die Rech­te an den Autor zurück, wenn sein Buch nicht mehr lie­fer­bar ist. Ein elek­tro­ni­sches Buch bleibt dage­gen theo­re­tisch unbe­grenzt lie­fer­bar. Für Autoren kann es aber durch­aus inter­es­sant sein, die E‑Book-Rech­te nach eini­ger Zeit neu ver­ge­ben zu können.

Natür­lich möch­te der Schrift­stel­ler­ver­band VS es zur Regel machen, dass Rech­te für elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen nur zeit­lich begrenzt an die Ver­la­ge ver­ge­ben wer­den sol­len. Denn ein eBook kann per defi­ni­tio­nem nie aus­ver­kauft sein. Bei einem Medi­um, das sich aktu­ell in einem der­ar­ti­gen Wan­del befin­det wie das eBook, kann es sein, dass sich die Gege­ben­hei­ten inner­halb kür­zes­ter Zeit wan­deln, so dass einem Autor Nach­tei­le durch die lang­fris­ti­ge Bin­dung an einen Ver­lag erwachsen.

Die gro­ßen Ver­la­ge stel­len sich jedoch stur und wol­len unbe­dingt unbe­fris­te­te Nut­zungs­rech­te, die Ver­hand­lun­gen dro­hen des­we­gen zu schei­tern. Ich fra­ge mich, was die Ver­ant­wort­li­chen bei den Ver­la­gen für Dro­gen neh­men? Gera­de Autoren, die bereits ver­legt und bekannt sind, kön­nen doch ihre Wer­ke völ­lig pro­blem­los selbst ver­le­gen? Die glau­ben ernst­haft immer noch, dass sie das ein­zi­ge Tor zum Leser sei­en und gerie­ren sich wie Lite­ra­tur-Groß­grund­be­sit­zer gegen­über ihren baum­woll­pflü­cken­den Schreib­skla­ven. Ich hof­fe wirk­lich, der Schrift­stel­ler­ver­band bleibt hart und führt den evo­lu­ti­ons­re­sis­ten­ten Ver­la­gen ihre For­de­rung mit Nach­druck an geeig­ne­ter dunk­ler Stel­le ein. Aller­dings ist VS ein Teil von ver.di, und denen kann man nach mei­nen Erfah­run­gen nicht so weit trau­en, wie ich einen Ver­le­ger wer­fen kann …

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