Soeben hatte ich thematisiert, dass Luebbe in ihrem Shop Beam eBooks plötzlich von den Verlagen und Selfpublishern verlangt, eine FSK-Kennzeichnung auf Büchern anzubringen, die nur für Personen über 18 Jahren geeignet sind. Daraufhin hatte ich einige Fragen gestellt, die in der soebenen Antwort fast alle ignoriert wurden:
Lieber Stefan Holzhauer,
danke für Ihre Nachricht.
Als Hintergrundinformation: wir werden in den letzten Monaten vermehrt von der Landesmedienanstalt abgemahnt.
Als ich vor ein paar Tagen über dieses Thema auf der Onlineversion des Börsenblattes las, hatte ich zuerst Griffspuren vom Gesichtspalmieren im Gesicht und dann sofort den Gedanken, mal wieder einen Rant vom Stapel zu lassen. Es macht Spaß die zu verfassen und Klicks sind ebenfalls gesichert. Ich habe aber davon abgesehen und lieber erst einmal ein wenig nachgedacht. Die Ergebnisse dieses Denkens möchte ich im vorliegenden Kommentar präsentieren, sie mögen in Teilen etwas ungeordnet sein, das ist dem schlichtweg unbegreiflichen Thema abseits medialer Realitäten geschuldet. Und selbst wenn das kein Rant wird, mag man Spuren von Satire, Ironie und möglicherweise auch Sarkasmus darin entdecken.
Was war passiert? Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte kürzlich eine der regelmäßigen Sitzungen ihres Verlegerausschusses. Nach dem, was man darüber so lesen kann (und auch den Bildern nach zu urteilen), diskutieren dort alte Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten, wie es mit der Branche, dem Drumherum und diesem neumodischen Schnickschnack weiter zu gehen hat. Einer der Punkte war nun, dass Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, den Anwesenden eröffnete, es müsse ab 2017 zwingend eine Alterskennzeichnung, ähnlich der FSK (freiwilligen Selbstkontrolle) bei Filmen, auf eBooks geben. Denn diese seien Telemedien.
Das Börsenblatt selbst verwendete dazu die Formulierung:
Was zunächst wie ein verspäteter Aprilscherz klingt …
Und dem ist eigentlich schon wenig hinzuzufügen, ich werde es aber dennoch tun. Ausgiebig.
Als neulich ruchbar wurde, dass die Tolino-Allianz (oder was noch davon übrig ist) eine Selfpublisher-Plattform ganz ähnlich wie Amazon ins Netz bringen will, wurde ich natürlich hellhörig. Ich hatte um Informationsmaterial gebeten und dieses auch bekommen. Da stand allerdings nicht mehr drin, also ohnehin bereits bekannt war. Deswegen fragte ich nach. Die Fragen und Antworten kann man im Folgenden lesen.
Quintessenz: »Ohgott! Ohgott! Wir werden alle störrrrrben!«
Aber witzig, wie bei jedem neuen Medium ähnliche reaktionäre, rückwärtsgerichtete Meckerer ihre überflüssige Stimme erheben. Witzig auch, wie einfach Behauptungen aufgestellt werden, die man nicht einmal glaubwürdig belegen kann (Umsatzrückgänge durch Raubkopien und Onleihe). Und abschließend witzig, dass E‑Leihe der Büchereien entweder unterbunden oder aber deutlich verteuert werden soll.
Die einzige sinnvolle Methode gegen Raubkopien sind angemessen bepreiste, DRM-freie, legale Angebote. Und auch der Gebrauchtmarkt wird kommen, der EuGH hat schon den Weg dafür geebnet, indem er den verkauf gebrauchter Softwarelizenzen erlaubt hat. Und wie wir neuerdings wissen, sind ja auch eBooks gar keine Bücher, sondern nur Lizenzen. Darüber, dass sie aus den Onleihen der Stadtbüchereien mehr Geld herauspressen wollen, möchte ich hier gar nicht erst reden, sonst wird das wieder ein längerer Rant über Gierlappen.
Wer sich derart realitätsfremd mit Händen und Füßen gegen neue Medien wehrt, wird daran ersticken. Und sorgt bis dahin dafür, die von der Politik herbeigeführte Situation Deutschlands als Internet- und Medien-Entwicklungsland zu zementieren.
Was die Überschrift uns sagen soll? Das habe ich mich auch gefragt. Der Buchreport schrieb in einem Artikel mit dem Titel ANGRIFF AUF AMAZON wörtlich:
Der Tolino-Verbund schiebt Ende April ein eigenes Selfpublishing-Portal.
Weiter heißt es (Hervorhebungen von mir):
Dort können Autoren können eigene E‑Books erstellen und verkaufen.
Dem Artikel zufolge sollen die Konditionen zumindest was die Tantiemen angeht so sein wie bei Amazon, nämlich 70% für den Selfpublisher.
Auch wenn es zu begrüßen ist, dass sich eine Plattform neben Amazon bildet, möge man mir verzeihen, wenn ich skeptisch bin. Hinter tolino-media.de stehen Weltbild, Hugendubel, Bertelsmann, Thalia und Libri, »und andere«, also Anbieter, die tief und fest in der Buchbranche mit ihren uralten Riten verankert sind. Man wird die Nutzungsbedingungen abwarten müssen, um zu sehen, ob sich die Verlagsableger wieder (wie immer) unmäßige Nutzungsrechte einräumen wollen – ich gehe davon aus, dass es so sein wird. Amazon räumt sich gar nichts ein, nur das Recht, die eBooks verkaufen zu dürfen.
Zudem geht es offenbar nur um eBooks, via Amazon kann man auf vergleichsweise einfache Art und Weise auch Printbücher anbieten.
Ende April wissen wir mehr, falls sie den Termin tatsächlich einhalten.
[Update 11:25 Uhr:] Ergänzende Informationen bei Matthias Matting. Da heißt es sogar, dass die Selfpublishing-Bücher »in den Regalen der Buchhändler stehen sollen« und es ISBNs kostenlos dazu geben wird.
Screenshot Buchreport Copyright Buchreport, Illustration Copyright Tolino Media GmbH
Tja, schade. Da hat man immer gedacht, Bücher unterscheiden sich von eBooks nur durch die Darreichungsform – und dann müssen einen doch tatsächlich die Damen und Herren vom Europäischen Gerichtshof eines Besseren belehren. Ich gehe stark davon aus, dass die Richter da üblicherweise Kugelschreiber jonglieren, sich das Internet von ihren Sekretärinnen ausdrucken lassen und länger überlegen, wie herum man eine Maus halten muss. Oder dass sie sich einfach an eine EU-Richtlinie halten mussten, was es nicht besser macht.
Was ist passiert, dass ich hier auf der virtuellen Palme sitze und mit grünen Flecken im Gesicht mit der Schnapsflasche wedle (sorry, aber ich muss mir das Urteil schönsaufen, schade um meine Leber)? In einem aktuellen Urteil entschieden die Richter vom Europäischen Gerichtshof, dass verminderte Mehrwertsteuersätze auf eBooks nicht zulässig sind. Auf Printbücher und Hörbücher fallen hierzulande sieben statt 19 Prozent MWSt an, weil Bücher ein kulturelles, zu unterstützendes Gut sind. Und wenn diese Bücher dann nicht mehr auf tote Bäume gedruckt, sondern stattdessen auf einem Bildschirm gelesen werden, dann sind sie keine Bücher mehr. Sondern Dienstleistungen. Und die haben keinen verminderten Satz.
Die Erklärung und Begründung dafür (Pressemitteilung des Gerichts, PDF) ist meiner Ansicht nach so dermaßen idiotisch, hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen, dass ich es kaum fassen und nur akute Realitätsverluste vermuten kann: eBooks sind laut der Richter keine »greifbaren Dinge«. Sie können erst zusammen mit einem eReader dargestellt werden. Deswegen stellen sie eine Dienstleistung dar, die erst auf dem Reader wie durch Magie zum Buch wird und deswegen fallen halt 19 Prozent MWSt an, wie bei Dienstleistungen üblich.
Ich war erst einmal sprachlos ob dieser Interpretation aus dem finstersten Mittelalter. Das ist an so vielen Stellen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll. Das Buch verändert also seinen Status nach dem Medium, auf dem es dargeboten wird? Ernsthaft? ERNSTHAFT? Der Goethe ist nur auf Papier Kultur, auf einem Bildschirm isser so etwas ähnliches wie an den Tisch gebrachtes Gyros/Pommes mit Pils und Ouzo?
Für den Konsumenten ist der Unterschied nonexistent – am Ende liest man immer einen Text, ob nun auf Papier oder eInk (Junkies, die gern giftige Druckerschwärze schnüffeln, lassen wir an dieser Stelle mal außen vor, ebenso wie die »aber Papierbücher haben doch soooo eine tolle Haptik!!!einsölf!!«-Spinner). Dasselbe übrigens bei Hörbüchern: Wenn ich eins auf CD kaufe, zahle ich 7 Prozent USt, bei einem Download werden 19 % fällig. Will man bei den Organen der EU »moderne« Medien (die gemessen in Internet-Zeitaltern jedoch schon uralt sind) mit Gewalt unterdrücken? Will man gezielt dafür sorgen, dass Europa hinter dem Rest der Welt herschleicht, was Internet und verwandte Medien angeht? Will man Innovation als unerwünscht wegboxen? Oder sind die einfach nur bekloppt?
Die Ökobilanz von eBooks ist laut einer Studie deutlich besser als die von Printbüchern. Sie müssen nicht gedruckt werden, sie müssen nicht gelagert werden, sie müssen nicht mit Lastwagen von A nach B gekarrt werden. Alles prima für den CO2-Footprint und weniger Feinstaub in der Luft. Hatte sich nicht irgendwer Umweltfreundlichkeit auf die Fahne geschrieben? Ich komm jetzt nicht drauf, wer es war. Fängt mit E an und hört mit uropa auf. Ja. Ur-Opa passt irgendwie …
Und was ist mit der Buchpreisbindung? Ja, ich weiß, die allgemeine Lesart von Börsenverein und dessen Treuhändern ist, dass die auch für Medien gilt, die »im Prinzip so was ähnliches wie Bücher« sind (auf Legalesisch: »Preiszubinden sind solche E‑Bücher, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen«). Nach der Begründung des Gerichtes sind eBooks aber so lange gar keine Bücher, bis sie sich auf meinem eReader befinden, also im Moment des Kaufs noch nicht. Wäre ich Amazon, würde ich die Buchpreisbindung auf eBooks sofort in den Wind schießen, genau so argumentieren und die Abmahnungen und Klagen entspannt auf mich zukommen lassen. Die Kohle, ein paar Runden mit Justizia zu drehen, zahlt Jeff Bezos doch aus der Kaffeekasse. Irgendwann landet das dann vor genau demselben Gericht. Und dann müssen die Hosen runter. Und dann stellt sich raus, dass Amazon zwar keine 3% USt auf eBooks mehr nehmen darf (ist seit dem ersten Januar 2015 eh vorbei, aber das ist eine andere Gruselgeschichte), aber dafür die Preise beliebig festlegen kann. Und das schadet so ziemlich jedem – außer Amazon.
Abschließend möchte ich anmerken, dass ich in dieser Causa (Umsatzsteuer auf eBooks, nicht Buchpreisbindung) tatsächlich so ziemlich derselben Meinung wie der Börsenverein bin. Erschreckend …
Satire off. Nur zur Sicherheit. Nicht, dass sich noch irgendein europäisches Gericht angegriffen fühlt.
Der Buchreport titelt in einem Artikel seiner Onlinepräsenz »Kannibalisiert Print jetzt Digital«, darüber die Teaserzeile »Waterstones: Print floriert, Kindle verliert«. Liest man sich den Text dann durch, stellt man fest, dass es gar nicht um eBooks aus dem Amazon-Ökosystem geht, sondern um eBooks allgemein. Lieber Redakteure, es mag euch entgangen sein, aber Kindle ist nicht gleich eBooks. Na gut, Amazon macht weitaus größere Umsätze in diesem Segment, als die verschnarchte restliche Branche, aber dennoch geht es bei den genannten Zahlen nicht ausschließlich um eBooks für den Kindle, sondern allgemein. Was soll also diese tendenziöse Formulierung? Nur um Amazon mal wieder einen zu verpassen?
Die genannten Zahlen Waterstones sind dann auch ziemliche Augenwischerei. Da freut sich ein Unternehmen, das seit Jahren rote Zahlen schreibt, medienwirksam über einen 5‑Prozent-Zuwachs zum Weihnachtsgeschäft. Reines PR-Geschwurbel, das in meinen Augen nichts mit irgendwelchen »Neuausrichtungen« zu tun hat, sondern ausschließlich mit dem Kaufrausch zu den Festtagen.
Außerdem: Natürlich kommt es zu Weihnachten zu einem Zuwachs im Print-Bereich, schließlich lassen sich gedruckte Bücher nunmal immer noch deutlich leichter unter die Nordmanntanne legen, als eBooks, nicht wahr? Den Zusammenhang kann sogar noch jemand herstellen, der bereits mit Glühwein vollgedröhnt ist.
Der Artikel bezieht sich zudem nur auf den englischen Markt, der anders ist als der deutsche. Sinnvoll wäre es gewesen, dem eBook-Absatzzahlen im selben Zeitraum gegenüberzustellen, um die fünf Prozent in Relation dazu zustellen. Hier wie im Teaser ein »Kindle verliert« zu postulieren, ist arg weit hergeholt (ich weiß, die Aussage, dass die eBook-Absatzzahlen zurückgehen, stammt von Waterstones, aber der bekloppte Teser ist vom Buchreport).
Ein nicht geringer Teil der deutschen Indie-Autoren vertreibt seine Werke als eBook via Amazon. Die Gründe hierfür sind nachvollziehbar: Zum einen ist das Veröffentlichen über diese Plattform vergleichsweise simpel und zum anderen räumt sich Amazon keine überbordenden Rechte an den Büchern ein.
Eine weitere Möglichkeit sind verschiedene Selfpublishing-Plattformen, die allerdings mehr oder weniger versteckt in Verlagshand sind. Die sorgen zwar möglicherweise dafür, dass man seine eBooks in verschiedene Shops bekommt, räumen sich allerdings dafür zum Teil recht unverschämte Nutzungsrechte ein, bis hin zu Film- oder Hörspielrechten, oder solchen für »bisher unbekannte Nutzungsarten«. Dass man sich damit dann wieder in Abhängigkeit von einem Verlag oder Dienstleister begibt, kann nicht Ziel eines Selfpublishers sein. Von Problemen für die Leser durch Adobe-DRM, das diverse Shops zwingend einsetzen, mal ganz abgesehen.
Vergleichsweise unbekannt ist aber unverständlicherweise, dass es mit Beam-eBooks eine Plattform gibt, über die man seine eBooks in verschiedenen Formaten (ePub, mobi, pdf) ganz einfach unter die Leute bringen kann.
Gerade erst haben sie das 2K Games Bundle auf die Gamer los gelassen, schon schiebt der Anbieter einen neuen Deal nach. Wie immer kann man bezahlen, was man möchte, um ans Humble SciFi eBook Bundle zu kommen. Dafür erhält man tatsächlich nicht ausschließlich, aber überwiegend SF-eBooks, natürlich in englischer Sprache (das macht aber nichts, da deutsche Übersetzungen entweder schlecht oder überteuert sind). Unter den angebotenen Werken befinden sich auch ein paar echte Klassiker.
Für den Mindesteinsatz erhält man: THE HEALER´S WAR von Elizabeth Ann Scarborough, THE RELUCTANT SWORDSMAN von Dave Duncan, FREEHOLD von William Dietz, THE TIME OF THE DARK von Barbara Hambly und WINGMAN von Macl Maloney.
Zahlt man mehr als den Durchschnitt (im Moment ungefähr 11,30 Dollar), erhält man noch dazu: SPELLSINGER von Alan Dean Foster, I HAVE NO MOUTH AND I MUST SCREAM von Harlan Ellison, THE FORGE OF GOD von Greg Bear und SONG OF KALI von Dan Simmons. Für diejenigen, die mehr als den Durchschnitt zahlen sind zudem noch weitere Bücher in der Pipeline, die vermutlich in der nächsten Woche gemeldet werden.
Man kann dann aber auch gleich einfach 12 Dollar zahlen, in dem Fall gibt es noch oben drauf: ENCOUNTER WITH TIBER von Buzz Aldrin und John Barnes sowie den Military-SF-Klassiker BLACKCOLLAR von Timothy Zahn.
Wie immer sind alle eBooks DRM-frei und ein Teil der Einnahmen geht an wohltätige Zwecke. Die Elektrobücher liegen in drei Formaten vor: PDF, ePub und mobi, somit kann man sie mit einer breiten Palette an Geräten nutzen.
Für den Preis ein absoluter No-Brainer. Schade, dass es bei uns in Deutschland solche Aktionen aufgrund der überkommenen Lobbygesetzgebung »Buchpreisbindung« nicht geben kann.
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Kein Rant, aber wer gewisse satirische Anklänge findet, darf sie behalten.
Ich will den Namen nicht schon wieder nennen, man vermutet in mir ob meiner regelmäßig geäußerten Kritik an der Buchbranche seitens derselben ohnehin immer wieder einen Claqueur für einen gewissen Onlinehändler, dabei ist das gänzlich falsch. Mal sehen, ob ich es schaffe, diesen Artikel zu schreiben, ohne den Namen des Ladens zu nutzen. Die Buchbranche ist ja inzwischen so weit, dass ihn etliche nicht mehr »Voldemort« nennen, sondern als »you shall not name him« bezeichnen. Wie Harry Potters Konsorten werden sie irgendwann feststellen, dass Ignorieren das Problem nicht löst. Aber darüber wollte ich eigentlich – wie bereits angemerkt – gar nicht reden.
Reden wir doch mal über ein beinahe monolithisches Gebilde wie die kartellhafte Buchbranche. Warum ein Teil davon, nämlich das Verlagskonglomerat in meinen Augen ein gesetzlich lizensiertes Kartell ist, habe ich an anderer Stelle bereits ausführlich analysiert. Die Kurzfassung: Es gibt keinen echten Wettbewerb, weil man sich im ruhigen Gewissen zurück lehnen kann, dass es die Buchpreisbindung gibt, die eine normale Entwicklung von Preisen unmöglich macht. Wenn man Personen fragt, die bereits seit Jahren durch die Branche indoktriniert wurden, dann wird man immer wieder mantraartig zu hören bekommen, dass eine Abschaffung der Buchpreisbindung den Untergang des literarischen Abendlandes bedeuten würde.
Oh Gott! Oh Gott! Wir werden alle störrrben! – Nicht!
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