3DSupply bietet Shirt4Link

Pilzshirt

Ja, ich tue es! Ich pro­sti­tu­ie­re mich scham­los! 3DSupply ist ein Anbie­ter von nerdi­gen T‑Shirts und ande­rem Geek-Krams zu den The­men Com­pu­ter, Games oder Fil­me und TV-Seri­en. Zuletzt sind sie posi­tiv damit auf­ge­fal­len, dass sie kos­ten­lo­se Pira­ten­par­tei-Shirts ver­schickt hat­ten, eine sehr schö­ne Idee.

Auch nicht von schlech­ten Eltern ist die aktu­el­le Akti­on namens Shirt4Link: Man stellt auf sei­nem Blog sein Lieb­lings­shirt vor und ver­linkt auf die ent­spre­chen­de Sei­te bei 3DSupply – dafür erhält man das Shirt des Ver­lan­gens dann umsonst. Das nen­ne ich mal eine gelun­ge­ne Wer­be­maß­nah­me.

Vor­aus­set­zung ist, dass das Blog aktu­ell betrie­ben wird (also Ein­trä­ge auf­wei­sen kann) und mehr als 100 Besu­cher am Tag hat.

Mein aus­ge­wähl­tes Motiv sieht man oben links und hier ist der Link zum Shirt.

Update: Unglaub­lich! Zwei Tage spä­ter lag das Shirt bereits im Brief­kas­ten…

Bild: Pilz­shirt Copy­right 3DSupply

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YouTube muss Hitler-Parodien löschen

Pressefoto "Der Untergang"

Auf der zu Goog­le gehö­ren­den Video­platt­form You­Tube konn­te seit eini­ger Zeit man diver­se Hit­ler-Par­odien fin­den, die aus dem Film DER UNTERGANG stamm­ten, nur weni­ge Minu­ten lang waren und in aller Regel Adolf Hit­ler lächer­lich mach­ten. Die Ver­leih­fir­ma Con­stan­tin Film AG zwingt nun aller­dings You­Tube, alle die­se Clips off­line zu neh­men, man begrün­det dies (natür­lich) mit dem Urhe­ber­recht.

Ja, Con­stan­tin, ist schon klar (gähn). Außer acht läßt man selbst­ver­ständ­lich, dass durch die kur­zen Vide­os der Film ins­be­son­de­re im nicht deutsch­spra­chi­gen Aus­land vie­len über­haupt erst bekannt gemacht wur­de, wei­ter­hin ist die Par­odie im Rah­men des deut­schen und bei­spiels­wei­se auch des US-ame­ri­ka­ni­schen Urhe­ber­rechts durch­aus erlaubt. Statt wie ein Des­pot zu agie­ren (nein, ich zie­he kei­nen Hit­ler-Ver­gleich, Gruß an God­win) wür­de es der Con­stan­tin gut zu Gesicht ste­hen, deut­lich gelas­se­ner zu agie­ren und die krea­ti­ve Schöp­fer­kraft der Clip-Erstel­ler als kos­ten­lo­se Wer­bung zu sehen. Klar, die Par­odie ist in Sachen Urhe­ber­recht umstrit­ten und in vie­len Fäl­len muss­ten erst Gerich­te dar­über befin­den, ob es sich um eine sol­che han­del­te und sie damit statt­haft war, aber minu­ten­lan­ge umge­stal­te­te Schnip­sel eines abend­fül­len­den Spiel­films sor­gen nun wirk­lich nicht für Umsatz­ein­bu­ßen bei Eichin­ger – ganz im Gegen­teil.

Viel­leicht kommt ja jemand dar­auf, dass im Prin­zip bereits reicht, den Schnip­sel bei­spiels­wei­se mit einer Video­schnitt­soft­ware künst­le­risch zu ver­frem­den und sie dann neu zu syn­chro­ni­sie­ren, um ein­deu­tig eine Par­odie aus der Sze­ne zu machen. Aber von mir habt ihr das nicht… :o)

Wie­der mal ein per­fek­tes Bei­spiel, war­um das Urhe­ber­recht im Inter­net­zeit­al­ter drin­gend über­ar­bei­tung­wür­dig ist.

Hier der Arti­kel auf Tech­Crunch, auch die Süd­deut­sche beschäf­tigt sich mit dem The­ma.

Pres­se­fo­to DER UNTERGANG, Copy­right Con­stan­tin Film AG

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PhantaNews auf Facebook

Phantanews Logo

Seit heu­te hat Phan­ta­News eine Face­book-Sei­te deren Fan man wer­den kann, um über neue Arti­kel infor­miert zu wer­den. Tat­säch­lich exis­tiert die­se Sei­te bereits seit dem 20. Okto­ber (ein­ge­rich­tet als ich auch hier eröff­net habe), aller­dings wur­de sie bis­lang noch nicht genutzt und die News nur auf mei­nem pri­va­ten Face­book-Account gepos­tet.

Wird man Fan der Sei­te, erhält man auto­ma­tisch wenn hier ein neu­er Arti­kel ver­öf­fent­licht wird einen Teaser von 270 Buch­sta­ben sowie – wenn vor­han­den – ein Bild ange­zeigt, es wird ein Link zur Ver­fü­gung gestellt, mit dem man auf die­se Sei­te hier kommt, um den voll­stän­di­gen Bei­trag lesen zu kön­nen.

Hier wie dort hat man die Mög­lich­keit, Kom­men­ta­re zu hin­ter­las­sen. Als Bonus­fea­ture wird es auf der Face­book-Sei­te aller­dings auch Kurz­bei­trä­ge oder Web­schnip­sel geben, die kei­nen voll­stän­di­gen Arti­kel recht­fer­ti­gen.

Man erreicht die Sei­te auf Face­book über das Sym­bol oben rechts in der Sei­ten­leis­te. Viel Spaß!

ROBIN HOOD: »Make it count!«

Mit­te Mai kommt sie ins Kino, Rid­ley Scotts Ver­si­on des bri­ti­schen Vogel­frei­en Robin Hood. Uni­ver­sal und Yahoo spen­die­ren des­we­gen noch­mal einen Clip. Mit Burg­be­la­ge­rung inklu­si­ve von den Zin­nen geschüt­te­tem sie­den­dem Pech. Cool.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
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THE HORROR OF THE HEIGHTS – Sir Arthur Conan Doyle

Cover HORROR OF THE HEIGHTS

Den bri­ti­schen Schrift­stel­ler Sir Ar­thur Conan Dolye ken­nen die meis­ten ins­be­son­de­re als den Schöp­fer des bril­li­an­ten Pri­vat­de­tek­tivs aus der Bak­er Street: Sher­lock Hol­mes.
Doch Doyle war selbst­ver­ständ­lich über die Aben­teu­er von Hol­mes hin­aus schrift­stel­le­risch aktiv und hat noch vie­le wei­te­re Ge­schich­ten ge­schrie­ben, die al­ler­dings bei­wei­tem nicht den Be­kannt­heits­grad sei­nes Haupt­prot­ago­nis­ten er­reich­ten.
Eine sol­che Ge­schich­te möch­te ich hier vor­stel­len. Es han­delt sich um die 1913 ent­stan­de­ne Sto­ry THE HOR­ROR OF THE HEIGHTS, die in der Samm­lung TALES OF TER­ROR AND MYS­TE­RY (1922) er­schie­nen ist. Ar­thur Conan Doyle ver­starb im Jahr 1930, so dass sei­ne Wer­ke in­zwi­schen Pu­blic Do­main sind, das be­deu­tet, sie sind ge­mein­frei.

THE HOR­ROR OF THE HEIGHTS kann man auf­grund sei­nes In­halts si­cher­lich im Steam­­­punk-Gen­­re ver­or­ten, auch wenn es die­sen Be­griff streng ge­nom­men da­mals na­tür­lich noch gar nicht gab. Das macht aber nichts, denn es waren Ge­schich­ten wie die­se oder die von Jules Ver­ne oder H. G. Wells, die spä­te­re Gene­ra­tio­nen dazu brach­ten, so etwas wie Steam­punk über­haupt erst zu er­sin­nen.

Ich habe dar­auf ver­zich­tet, die Sto­ry zu über­set­zen (hole das viel­leicht aber noch nach), das ver­wen­de­te Eng­lisch ist nicht all­zu schwer zu ver­ste­hen, zudem bin ich der An­sicht, dass ge­ra­de sol­che Ge­schich­ten stark von ihrer Spra­che leben und bei einer Über­set­zung viel ver­lo­ren geht.

Wei­ter­le­sen

Blizzard sperrt über 320000 Nutzer von batt​le​.net aus

battle.net-Logo

Wie im offi­zi­el­len battle.net-Forum zu lesen ist, sperr­te Bliz­zard soeben über 320000 Spie­ler von ihren battle.net-Accounts aus. Es han­delt sich hier­bei um Kon­ten für Dia­blo 2 und War­craft 3. Der Foren­ein­trag eines Bliz­zard-Mit­ar­bei­ters:

We’ve recent­ly ban­ned over 320,000 War­craft 3 and Dia­blo 2 accounts that were found to be vio­la­ting the Batt​le​.net Terms of Use. If this is a first offen­se, the CD key asso­cia­ted with the ban­ned account will be sus­pen­ded for 30 days, while repeat offen­ders will see their keys ban­ned per­ma­nent­ly. All account ban decis­i­ons are final.

We would like all play­ers to remem­ber that abu­se of unin­ten­ded mecha­nics and/​or use of third par­ty pro­grams is a vio­la­ti­on of the agree­ment made when sig­ning on to Batt​le​.net, and can sub­ject your account to disci­pli­na­ry action up to and inclu­ding a per­ma­nent ban of its access to the ser­vice. The­se types of acti­vi­ties can sever­ely impact the sta­bi­li­ty of our ser­vers, and we’ll con­ti­nue to aggres­si­ve­ly moni­tor Batt​le​.net in order to pro­tect the ser­vice and its play­ers from the harmful effects of chea­ting.

»All decis­i­ons are final« bedeu­tet in die­sem Zusam­men­hang nichts ande­res, als dass man kei­nen Wider­spruch ein­le­gen kann; Bliz­zard in sei­ner Omni­po­tenz schließt also Feh­ler bei die­sem Ver­fah­ren aus. Wer zu unrecht ver­däch­tigt wird, hat offen­sicht­lich Pech gehabt und kei­ner­lei Mög­lich­keit einer Inter­ven­ti­on.

Inter­es­sant auch die Begrün­dung: »unin­ten­ded mecha­nics« heißt, dass man Feh­ler in den Spie­len aus­nutzt, oder die­se Games ein­fach in einer Form nutzt, die von den Ent­wick­lern so nicht vor­ge­se­hen waren. Mei­ner Ansicht nach wäre hier eher Bliz­zard gefragt, die­se Feh­ler zu ent­fer­nen statt Spie­ler die die­se ver­wen­den von der Nut­zung aus­zu­schlie­ßen. Zudem soll­te offen gelegt wer­den, was »unin­ten­ded mecha­nics« über­haupt sind – aber das geschieht nicht. Wei­ter­hin »use of third par­ty pro­grams« – hier könn­te man zwar grund­sätz­lich zustim­men, aber zum einen legt Bliz­zard auch hier nicht offen, ob und wie ein sol­ches Pro­gramm erkannt wur­de und zum ande­ren kön­nen ganz nor­ma­le Tool­samm­lun­gen wie bei­spiels­wei­se ac´tiv aid von Hei­se oder des­sen Basis Auto­Hot­Key als »böses« Pro­gramm erkannt wer­den, ohne dass der Spie­ler tat­säch­lich chea­ted.

Bei einem angeb­li­chen Erst­ver­stoß wird man für 30 Tage aus­ge­schlos­sen, bei einem wei­te­ren wird der Key des Spiels gesperrt, so dass man sich das Pro­dukt neu kau­fen müss­te, um wie­der spie­len zu kön­nen.

Es bleibt jetzt abzu­war­ten, wie­vie­le Spie­ler sich mel­den, die einen unge­recht­fer­tig­ten Aus­schluss monie­ren. Ein scha­ler Geschmack bleibt, denn es wird einem wie­der ein­mal klar, dass Fir­men wie Bliz­zard einem Kun­den jeder­zeit und auch unge­recht­fer­tigt den Zugang zu einer bezahl­ten Dienst­leis­tung sper­ren kön­nen.

battle.net-Logo © und ® Bliz­zard

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Cameron zu AVATAR-Fortsetzungen

James Cameron

Mor­gen erschei­nen in den USA (pas­send zum Earth Day) die Blu-Ray- und DVD-Ver­sio­nen von AVATAR. Dazu wur­de Regis­seur Came­ron von der Los Ange­les Times befragt, er sag­te dabei auch etwas zu einer For­set­zung:

»Wir haben eine gro­ße Lein­wand für die Umwelt des Films erschaf­fen. Das gilt nicht nur für Pan­do­ra, son­dern auch für das gesam­te Alpha Cen­tau­ri AB-Sys­tem«. Wir wer­den in die­ses Sys­tem hin­aus expan­die­ren und damit mehr in die Geschich­te ein­bau­en – nicht not­wen­di­ger­wei­se im zwei­ten Film, son­dern mehr in Rich­tung eines drit­ten Films. Ich hat­te das schon ein­mal ange­kün­digt und bekräf­ti­ge es jetzt: Mein Fokus für den zwei­ten Teil wird dar­in lie­gen eine ande­re Umge­bung zu erschaf­fen – ein unter­schied­li­ches Set­ting inner­halb Pan­do­ras. Ich wer­de den Schwer­punkt auf Pan­do­ras Ozea­ne legen, die­se wer­den genau­so reich, man­nig­fal­tig, ver­rückt und fan­ta­sie­voll sein, aber sie sind defi­ni­tiv nicht ein­fach ein ande­rer Regen­wald. Womit ich nicht sagen will, dass wir nicht das wie­der­se­hen wer­den, was wir bereits ken­nen­ge­lernt haben – auch davon wird es mehr geben.«

Came­ron erläu­ter­te wei­ter­hin, dass AVATAR soeben sechs wei­te­re Minu­ten spen­diert bekommt, was eine Men­ge CGI-Arbeit für Weta bedeu­tet. Nach sei­nen Aus­sa­gen wird die­se ver­län­ger­te Ver­si­on dann im August in die Kinos kom­men – aber dass der Film noch­mal in einer ver­än­der­ten Fas­sung in den Licht­spiel­häu­sern zu sehen sein wird, war ja bereits ange­deu­tet wor­den. Jetzt hat der Regis­seur das in die­sem Inter­view bestä­tigt.

Der Plan, hin­sicht­lich des zwei­ten Teils die Sze­ne­rie zu wech­seln ist sicher­lich ein sehr guter, um Pan­do­ras Urwald-Sze­na­rio nicht über­zu­stra­pa­zie­ren und eine neue inter­es­san­te Geschich­te anders­wo auf dem Mond zu erzäh­len. Man fragt sich aber sofort, ob die Ozean-Na´vi-Ablegerrasse  dann auch blau sein wird – oder viel­leicht mal grün.. :o)

Bild: James Came­ron 2008, aus der Wiki­pe­dia

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Warner kauft Turbine

Turbine Logo

Tur­bi­ne, der unab­hän­gi­ge Ent­wick­ler und Betrei­ber von Online­spie­len – dar­un­ter HERR DER RINGE ONLINE und DUNGEONS & DRAGONS ONLINE – ist vom War­ner-Kon­zern gekauft wor­den, über den Ver­kaufs­preis herrscht Still­schwei­gen.

War­ner beschafft sich auf die­sem Wege alle Rech­te an Com­pu­ter­spie­len um Tol­ki­ens Fan­ta­sy-Epos, zudem weist man beim Medi­en­mul­ti dar­auf hin, dass man durch den Kauf in den Besitz von Online­platt­for­men gelangt ist, die dem Stu­dio »die Ver­mark­tung wei­te­rer Pro­duk­te aus ihrer Palet­te ermög­li­chen«. Aha. Gibt’s dem­nächst in HDRO Ban­den­wer­bung? Oder ver­kauft ein Hob­bit-NPC im »Pran­cing Pony« DVDs und Film­down­loads?

HDRO ist in den west­li­chen Län­dern einer der weni­gen nen­nens­wer­ten Kon­kur­ren­ten von Bliz­zards WORLD OF WARCRAFT (man mun­kelt von 250000 – 300000 Spie­lern welt­weit), man kann also davon aus­ge­hen, dass War­ner mit die­sem Kauf einen Fuß in die Tür des MMO-Mark­tes bekom­men möch­te, der mit einem geeig­ne­ten Pro­dukt höchst lukra­tiv ist oder wer­den wird. Auf der einen Sei­te hat man jetzt Tur­bi­ne, mit deren Know-How man gemein­sam even­tu­ell ein neu­es MMORPG ent­wick­len könn­te – über die dafür not­wen­di­gen immensen finan­zi­el­len Mit­tel und damit den lan­gen Atem ver­fügt War­ner. Zudem ver­fügt man ohne­hin über zahl­lo­se Lizen­zen zu eige­nen Fil­men (HARRY POTTER MMORPG?). Wei­ter­hin könn­te man ver­su­chen, HDRO mit Hil­fe der gigan­ti­schen war­ner­schen Mar­ke­ting­macht stär­ker zu bewer­ben, um die Nut­zer­zah­len deut­lich zu erhö­hen. In Sachen Wer­bung haper­te es seit jeher bei Tur­bi­ne etwas.

Bei HDRO han­delt es sich um ein »pay to play«-Spiel, hier sind der Erwerb einer Box und eine monat­li­che Abo­ge­bühr zum Spie­len not­wen­dig, DDO ist »free to play« (kann also kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den und getes­tet wer­den) und finan­ziert sich über einen Item­shop.

Eine Pres­se­mit­tei­lung zum Kauf fin­det sich auf Tur­bi­nes Web­site.

Tur­bi­ne-Logo © und ® Tur­bi­ne.

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Kostenlose eBooks bei Libreka – revisited

noBook statt eBook

Ich mache doch mal einen neu­en Arti­kel dar­aus, statt Updates in den letz­ten zu schrei­ben, das hier könn­te län­ger wer­den…

Es kam tat­säch­lich ver­gleichs­wei­se schnell eine Ant­wort von Libre­ka. Hilf­reich war die aber wie erwar­tet nicht, denn war­um soll­te ich Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons instal­lie­ren, wenn ich einen Ado­be-DRM-taug­li­chen Rea­der habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rech­ner bzw. den eRea­der zu bekom­men, aber das ist doch völ­li­ger Unfug. Außer­dem gibts ADE nicht für Linux…

Guten Tag,
es ist rich­tig, dass in Ihrem Pro­fil ein Link (.acsm) hin­ter­legt wird, den Sie sich dann her­un­ter­la­den.
Zum Öff­nen der Datei benö­ti­gen Sie das Pro­gramm »Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons«.
Wei­te­re Infos hier­zu fin­den Sie hier: http://​www​.libre​ka​.de/​h​e​l​p​#​drm.

Freund­li­che Grü­ße
i.A. xxxxxx yyy­yy

Ich habe dar­auf­hin geant­wor­tet:

Sehr geehr­te Frau yyy­yy,

Das hilft mir nicht, da Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons nicht für Linux ange­bo­ten wird.

Zudem habe ich ein Ado­be-DRM-taug­li­ches Lese­ge­rät, ich muss also Ado­bes pro­prie­tä­re und durch die Ver­wen­dung von Flash unsi­che­re Soft­ware nicht nut­zen und wer­de dies auch nicht tun. Bit­te tei­len Sie mir mit, wie ich das ePub auf mei­nen Rea­der bekom­me.

MfG

Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fra­gen… :o)

Ich habe aller­dings nach Frau yyy­yys Tipp mal einen Blick auf die Hilf­e­sei­te gewor­fen, dort fand ich einen ver­blüf­fen­den Hin­weis:

Besteht die Mög­lich­keit ein gekauf­tes E‑Book umzu­tau­schen?
E‑Books gel­ten gesetz­lich als Waren, die auf­grund ihre Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sen­dung geeig­net sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Soft­ware­down­loads sind auch elek­tro­ni­sche Bücher vom Wider­rufs­recht aus­ge­schlos­sen. Es ist daher nicht mög­lich ein E‑Book umzu­tau­schen oder zurück­zu­ge­ben.

Das ist eine inter­es­san­te The­se, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht über­prüft wer­den muss. Frü­her wur­de das Rück­ga­be­e­recht durch das Fern­ab­satz­ge­setz gere­gelt, das wur­de inzwi­schen ins BGB inte­griert. Wann die Rück­ga­be von Waren nicht mög­lich ist wird gere­gelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libre­ka bezieht):

2. zur Lie­fe­rung von Audio- oder Video­auf­zeich­nun­gen oder von Soft­ware, sofern die gelie­fer­ten Daten­trä­ger vom Ver­brau­cher ent­sie­gelt wor­den sind,

Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audio­auf­zeich­nung erwor­ben? Nein. Eine Video­auf­zeich­nung? Nein. Soft­ware? Nega­tiv. Habe ich Daten­trä­ger »ent­sie­gelt«? Auf kei­nen Fall.

Dazu kommt, dass die eBooks durch mas­siv restrik­ti­ves DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht dru­cken, kopie­ren oder an Drit­te wei­ter geben. Was ich kann ist, sie anzu­le­sen, aber das kann ich bei einem Papier­buch auch, bevor ich es zurück­sen­de. Sich einen Ein­druck vom »aus der Fer­ne« erwor­be­nen Gut zu machen und es bei Nicht­ge­fal­len zurück geben zu kön­nen ist ja einer der aus­drück­li­chen Zwe­cke die­ses Geset­zes. War­um soll­te es hier eine Unter­schei­dung des Medi­ums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wur­de oder ob die Daten elek­tro­nisch vor­lie­gen? Der Bör­sen­ver­ein selbst sagt in sei­ner Begrün­dung für die Buch­preis­bin­dung auf eBooks (pdf), dass das elek­tro­ni­sche Buch dem gedruck­ten gleich­zu­set­zen ist (»im wesent­li­chen ent­spricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?

Libre­ka – und damit der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels – erwei­tert die gesetz­li­che Ein­schrän­kung uni­la­te­ral (und mei­ner Ansicht nach fälsch­lich) auf eBooks und kon­ter­ka­riert damit das, was der Gesetz­ge­ber mit die­sem Gesetz bezweckt hat­te: die Rech­te des Kun­den bei Fern­ab­satz zu stär­ken. Durch die For­mu­lie­rung »gesetz­lich« in ihrem Text ver­su­chen sie zudem zu sug­ge­rie­ren, dass sie geset­zes­kon­form han­deln – was aller­dings erst zu prü­fen wäre.

…

Für umme: SPEED DREAMS

Logo Speed Dreams

Neben Ego­shoo­tern und Puz­zle­spie­len erfreu­en sich auch Renn­spie­le seit Jah­ren einer unge­bro­chen gro­ßen Fan­ge­mein­de. Und auch hier kann dem Freund des gepfleg­ten Blei­fu­ßes abseits kom­mer­zi­el­ler Pro­duk­te wie DIRT oder NEED FOR SPEED gehol­fen wer­den:

SPEED DREAMS ist ein Able­ger (aka Fork) des Open Source Pro­jekt TORCS, das eben­falls bereits seit Jah­ren erfolg­reich ver­sucht, phy­si­ka­lisch kor­rek­te Renn­ge­fech­te zu ermög­li­chen. Aktu­ell ist die SPEED DREAMS-Ver­si­on 1.4.0 RC 1 erschie­nen, bei der die Menüs und die Gra­fik­qua­li­tät der Fahr­zeu­ge und der Stre­cken ver­bes­sert wur­den; auch die KI-Geg­ner sol­len jetzt schlau­er agie­ren. Für ein rea­lis­ti­sches Fahr­ver­hal­ten sorgt die expe­ri­men­tel­le Phy­si­ken­gi­ne Simu V3.

Bei SPEED DREAMS geht es im Ver­gleich zum ange­streb­ten Rea­lis­mus in TORCS eher um Fahr­spaß, bei­spiels­wei­se wur­den von dort über­nom­me­ne Fahr­zeu­ge kraft­ig vir­tu­ell getu­n­ed, so dass sie deut­lich höhe­re End­ge­schwin­dig­kei­ten errei­chen kön­nen, als im »Mut­ter­spiel«. Zudem legt die Ent­wick­ler­ge­mein­de gro­ßen Wert dar­auf, dass die Nut­zer Ein­fluss auf die wei­te­re Ent­wick­lung des Spiels haben.

SPEED DREAMS steht für ver­schie­de­ne Linux-Geschmä­cker und Win­dows XP, Vis­ta sowie 7 zum Down­load bereit, die Grö­ße des Down­loads liegt für Win bei ca. 270 MB.

Screenshot Speed Dreams

Screenshot Speed Dreams

Screen­shots stam­men von der Pro­jekt­sei­te

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