THE HORROR OF THE HEIGHTS – Sir Arthur Conan Doyle

Cover HORROR OF THE HEIGHTS

Den bri­ti­schen Schrift­stel­ler Sir Ar­thur Conan Dolye ken­nen die meis­ten ins­be­son­de­re als den Schöp­fer des bril­li­an­ten Pri­vat­de­tek­tivs aus der Bak­er Street: Sher­lock Hol­mes.
Doch Doyle war selbst­ver­ständ­lich über die Aben­teu­er von Hol­mes hin­aus schrift­stel­le­risch aktiv und hat noch vie­le wei­te­re Ge­schich­ten ge­schrie­ben, die al­ler­dings bei­wei­tem nicht den Be­kannt­heits­grad sei­nes Haupt­prot­ago­nis­ten er­reich­ten.
Eine sol­che Ge­schich­te möch­te ich hier vor­stel­len. Es han­delt sich um die 1913 ent­stan­de­ne Sto­ry THE HOR­ROR OF THE HEIGHTS, die in der Samm­lung TALES OF TER­ROR AND MYS­TE­RY (1922) er­schie­nen ist. Ar­thur Conan Doyle ver­starb im Jahr 1930, so dass sei­ne Wer­ke in­zwi­schen Pu­blic Do­main sind, das be­deu­tet, sie sind ge­mein­frei.

THE HOR­ROR OF THE HEIGHTS kann man auf­grund sei­nes In­halts si­cher­lich im Steam­­­punk-Gen­­re ver­or­ten, auch wenn es die­sen Be­griff streng ge­nom­men da­mals na­tür­lich noch gar nicht gab. Das macht aber nichts, denn es waren Ge­schich­ten wie die­se oder die von Jules Ver­ne oder H. G. Wells, die spä­te­re Gene­ra­tio­nen dazu brach­ten, so etwas wie Steam­punk über­haupt erst zu er­sin­nen.

Ich habe dar­auf ver­zich­tet, die Sto­ry zu über­set­zen (hole das viel­leicht aber noch nach), das ver­wen­de­te Eng­lisch ist nicht all­zu schwer zu ver­ste­hen, zudem bin ich der An­sicht, dass ge­ra­de sol­che Ge­schich­ten stark von ihrer Spra­che leben und bei einer Über­set­zung viel ver­lo­ren geht.

Wei­ter­le­sen

Blizzard sperrt über 320000 Nutzer von batt​le​.net aus

battle.net-Logo

Wie im offi­zi­el­len battle.net-Forum zu lesen ist, sperr­te Bliz­zard soeben über 320000 Spie­ler von ihren battle.net-Accounts aus. Es han­delt sich hier­bei um Kon­ten für Dia­blo 2 und War­craft 3. Der Foren­ein­trag eines Bliz­zard-Mit­ar­bei­ters:

We’ve recent­ly ban­ned over 320,000 War­craft 3 and Dia­blo 2 accounts that were found to be vio­la­ting the Batt​le​.net Terms of Use. If this is a first offen­se, the CD key asso­cia­ted with the ban­ned account will be sus­pen­ded for 30 days, while repeat offen­ders will see their keys ban­ned per­ma­nent­ly. All account ban decis­i­ons are final.

We would like all play­ers to remem­ber that abu­se of unin­ten­ded mecha­nics and/​or use of third par­ty pro­grams is a vio­la­ti­on of the agree­ment made when sig­ning on to Batt​le​.net, and can sub­ject your account to disci­pli­na­ry action up to and inclu­ding a per­ma­nent ban of its access to the ser­vice. The­se types of acti­vi­ties can sever­ely impact the sta­bi­li­ty of our ser­vers, and we’ll con­ti­nue to aggres­si­ve­ly moni­tor Batt​le​.net in order to pro­tect the ser­vice and its play­ers from the harmful effects of chea­ting.

»All decis­i­ons are final« bedeu­tet in die­sem Zusam­men­hang nichts ande­res, als dass man kei­nen Wider­spruch ein­le­gen kann; Bliz­zard in sei­ner Omni­po­tenz schließt also Feh­ler bei die­sem Ver­fah­ren aus. Wer zu unrecht ver­däch­tigt wird, hat offen­sicht­lich Pech gehabt und kei­ner­lei Mög­lich­keit einer Inter­ven­ti­on.

Inter­es­sant auch die Begrün­dung: »unin­ten­ded mecha­nics« heißt, dass man Feh­ler in den Spie­len aus­nutzt, oder die­se Games ein­fach in einer Form nutzt, die von den Ent­wick­lern so nicht vor­ge­se­hen waren. Mei­ner Ansicht nach wäre hier eher Bliz­zard gefragt, die­se Feh­ler zu ent­fer­nen statt Spie­ler die die­se ver­wen­den von der Nut­zung aus­zu­schlie­ßen. Zudem soll­te offen gelegt wer­den, was »unin­ten­ded mecha­nics« über­haupt sind – aber das geschieht nicht. Wei­ter­hin »use of third par­ty pro­grams« – hier könn­te man zwar grund­sätz­lich zustim­men, aber zum einen legt Bliz­zard auch hier nicht offen, ob und wie ein sol­ches Pro­gramm erkannt wur­de und zum ande­ren kön­nen ganz nor­ma­le Tool­samm­lun­gen wie bei­spiels­wei­se ac´tiv aid von Hei­se oder des­sen Basis Auto­Hot­Key als »böses« Pro­gramm erkannt wer­den, ohne dass der Spie­ler tat­säch­lich chea­ted.

Bei einem angeb­li­chen Erst­ver­stoß wird man für 30 Tage aus­ge­schlos­sen, bei einem wei­te­ren wird der Key des Spiels gesperrt, so dass man sich das Pro­dukt neu kau­fen müss­te, um wie­der spie­len zu kön­nen.

Es bleibt jetzt abzu­war­ten, wie­vie­le Spie­ler sich mel­den, die einen unge­recht­fer­tig­ten Aus­schluss monie­ren. Ein scha­ler Geschmack bleibt, denn es wird einem wie­der ein­mal klar, dass Fir­men wie Bliz­zard einem Kun­den jeder­zeit und auch unge­recht­fer­tigt den Zugang zu einer bezahl­ten Dienst­leis­tung sper­ren kön­nen.

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Cameron zu AVATAR-Fortsetzungen

James Cameron

Mor­gen erschei­nen in den USA (pas­send zum Earth Day) die Blu-Ray- und DVD-Ver­sio­nen von AVATAR. Dazu wur­de Regis­seur Came­ron von der Los Ange­les Times befragt, er sag­te dabei auch etwas zu einer For­set­zung:

»Wir haben eine gro­ße Lein­wand für die Umwelt des Films erschaf­fen. Das gilt nicht nur für Pan­do­ra, son­dern auch für das gesam­te Alpha Cen­tau­ri AB-Sys­tem«. Wir wer­den in die­ses Sys­tem hin­aus expan­die­ren und damit mehr in die Geschich­te ein­bau­en – nicht not­wen­di­ger­wei­se im zwei­ten Film, son­dern mehr in Rich­tung eines drit­ten Films. Ich hat­te das schon ein­mal ange­kün­digt und bekräf­ti­ge es jetzt: Mein Fokus für den zwei­ten Teil wird dar­in lie­gen eine ande­re Umge­bung zu erschaf­fen – ein unter­schied­li­ches Set­ting inner­halb Pan­do­ras. Ich wer­de den Schwer­punkt auf Pan­do­ras Ozea­ne legen, die­se wer­den genau­so reich, man­nig­fal­tig, ver­rückt und fan­ta­sie­voll sein, aber sie sind defi­ni­tiv nicht ein­fach ein ande­rer Regen­wald. Womit ich nicht sagen will, dass wir nicht das wie­der­se­hen wer­den, was wir bereits ken­nen­ge­lernt haben – auch davon wird es mehr geben.«

Came­ron erläu­ter­te wei­ter­hin, dass AVATAR soeben sechs wei­te­re Minu­ten spen­diert bekommt, was eine Men­ge CGI-Arbeit für Weta bedeu­tet. Nach sei­nen Aus­sa­gen wird die­se ver­län­ger­te Ver­si­on dann im August in die Kinos kom­men – aber dass der Film noch­mal in einer ver­än­der­ten Fas­sung in den Licht­spiel­häu­sern zu sehen sein wird, war ja bereits ange­deu­tet wor­den. Jetzt hat der Regis­seur das in die­sem Inter­view bestä­tigt.

Der Plan, hin­sicht­lich des zwei­ten Teils die Sze­ne­rie zu wech­seln ist sicher­lich ein sehr guter, um Pan­do­ras Urwald-Sze­na­rio nicht über­zu­stra­pa­zie­ren und eine neue inter­es­san­te Geschich­te anders­wo auf dem Mond zu erzäh­len. Man fragt sich aber sofort, ob die Ozean-Na´vi-Ablegerrasse  dann auch blau sein wird – oder viel­leicht mal grün.. :o)

Bild: James Came­ron 2008, aus der Wiki­pe­dia

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Warner kauft Turbine

Turbine Logo

Tur­bi­ne, der unab­hän­gi­ge Ent­wick­ler und Betrei­ber von Online­spie­len – dar­un­ter HERR DER RINGE ONLINE und DUNGEONS & DRAGONS ONLINE – ist vom War­ner-Kon­zern gekauft wor­den, über den Ver­kaufs­preis herrscht Still­schwei­gen.

War­ner beschafft sich auf die­sem Wege alle Rech­te an Com­pu­ter­spie­len um Tol­ki­ens Fan­ta­sy-Epos, zudem weist man beim Medi­en­mul­ti dar­auf hin, dass man durch den Kauf in den Besitz von Online­platt­for­men gelangt ist, die dem Stu­dio »die Ver­mark­tung wei­te­rer Pro­duk­te aus ihrer Palet­te ermög­li­chen«. Aha. Gibt’s dem­nächst in HDRO Ban­den­wer­bung? Oder ver­kauft ein Hob­bit-NPC im »Pran­cing Pony« DVDs und Film­down­loads?

HDRO ist in den west­li­chen Län­dern einer der weni­gen nen­nens­wer­ten Kon­kur­ren­ten von Bliz­zards WORLD OF WARCRAFT (man mun­kelt von 250000 – 300000 Spie­lern welt­weit), man kann also davon aus­ge­hen, dass War­ner mit die­sem Kauf einen Fuß in die Tür des MMO-Mark­tes bekom­men möch­te, der mit einem geeig­ne­ten Pro­dukt höchst lukra­tiv ist oder wer­den wird. Auf der einen Sei­te hat man jetzt Tur­bi­ne, mit deren Know-How man gemein­sam even­tu­ell ein neu­es MMORPG ent­wick­len könn­te – über die dafür not­wen­di­gen immensen finan­zi­el­len Mit­tel und damit den lan­gen Atem ver­fügt War­ner. Zudem ver­fügt man ohne­hin über zahl­lo­se Lizen­zen zu eige­nen Fil­men (HARRY POTTER MMORPG?). Wei­ter­hin könn­te man ver­su­chen, HDRO mit Hil­fe der gigan­ti­schen war­ner­schen Mar­ke­ting­macht stär­ker zu bewer­ben, um die Nut­zer­zah­len deut­lich zu erhö­hen. In Sachen Wer­bung haper­te es seit jeher bei Tur­bi­ne etwas.

Bei HDRO han­delt es sich um ein »pay to play«-Spiel, hier sind der Erwerb einer Box und eine monat­li­che Abo­ge­bühr zum Spie­len not­wen­dig, DDO ist »free to play« (kann also kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den und getes­tet wer­den) und finan­ziert sich über einen Item­shop.

Eine Pres­se­mit­tei­lung zum Kauf fin­det sich auf Tur­bi­nes Web­site.

Tur­bi­ne-Logo © und ® Tur­bi­ne.

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Kostenlose eBooks bei Libreka – revisited

noBook statt eBook

Ich mache doch mal einen neu­en Arti­kel dar­aus, statt Updates in den letz­ten zu schrei­ben, das hier könn­te län­ger wer­den…

Es kam tat­säch­lich ver­gleichs­wei­se schnell eine Ant­wort von Libre­ka. Hilf­reich war die aber wie erwar­tet nicht, denn war­um soll­te ich Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons instal­lie­ren, wenn ich einen Ado­be-DRM-taug­li­chen Rea­der habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rech­ner bzw. den eRea­der zu bekom­men, aber das ist doch völ­li­ger Unfug. Außer­dem gibts ADE nicht für Linux…

Guten Tag,
es ist rich­tig, dass in Ihrem Pro­fil ein Link (.acsm) hin­ter­legt wird, den Sie sich dann her­un­ter­la­den.
Zum Öff­nen der Datei benö­ti­gen Sie das Pro­gramm »Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons«.
Wei­te­re Infos hier­zu fin­den Sie hier: http://​www​.libre​ka​.de/​h​e​l​p​#​drm.

Freund­li­che Grü­ße
i.A. xxxxxx yyy­yy

Ich habe dar­auf­hin geant­wor­tet:

Sehr geehr­te Frau yyy­yy,

Das hilft mir nicht, da Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons nicht für Linux ange­bo­ten wird.

Zudem habe ich ein Ado­be-DRM-taug­li­ches Lese­ge­rät, ich muss also Ado­bes pro­prie­tä­re und durch die Ver­wen­dung von Flash unsi­che­re Soft­ware nicht nut­zen und wer­de dies auch nicht tun. Bit­te tei­len Sie mir mit, wie ich das ePub auf mei­nen Rea­der bekom­me.

MfG

Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fra­gen… :o)

Ich habe aller­dings nach Frau yyy­yys Tipp mal einen Blick auf die Hilf­e­sei­te gewor­fen, dort fand ich einen ver­blüf­fen­den Hin­weis:

Besteht die Mög­lich­keit ein gekauf­tes E‑Book umzu­tau­schen?
E‑Books gel­ten gesetz­lich als Waren, die auf­grund ihre Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sen­dung geeig­net sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Soft­ware­down­loads sind auch elek­tro­ni­sche Bücher vom Wider­rufs­recht aus­ge­schlos­sen. Es ist daher nicht mög­lich ein E‑Book umzu­tau­schen oder zurück­zu­ge­ben.

Das ist eine inter­es­san­te The­se, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht über­prüft wer­den muss. Frü­her wur­de das Rück­ga­be­e­recht durch das Fern­ab­satz­ge­setz gere­gelt, das wur­de inzwi­schen ins BGB inte­griert. Wann die Rück­ga­be von Waren nicht mög­lich ist wird gere­gelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libre­ka bezieht):

2. zur Lie­fe­rung von Audio- oder Video­auf­zeich­nun­gen oder von Soft­ware, sofern die gelie­fer­ten Daten­trä­ger vom Ver­brau­cher ent­sie­gelt wor­den sind,

Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audio­auf­zeich­nung erwor­ben? Nein. Eine Video­auf­zeich­nung? Nein. Soft­ware? Nega­tiv. Habe ich Daten­trä­ger »ent­sie­gelt«? Auf kei­nen Fall.

Dazu kommt, dass die eBooks durch mas­siv restrik­ti­ves DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht dru­cken, kopie­ren oder an Drit­te wei­ter geben. Was ich kann ist, sie anzu­le­sen, aber das kann ich bei einem Papier­buch auch, bevor ich es zurück­sen­de. Sich einen Ein­druck vom »aus der Fer­ne« erwor­be­nen Gut zu machen und es bei Nicht­ge­fal­len zurück geben zu kön­nen ist ja einer der aus­drück­li­chen Zwe­cke die­ses Geset­zes. War­um soll­te es hier eine Unter­schei­dung des Medi­ums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wur­de oder ob die Daten elek­tro­nisch vor­lie­gen? Der Bör­sen­ver­ein selbst sagt in sei­ner Begrün­dung für die Buch­preis­bin­dung auf eBooks (pdf), dass das elek­tro­ni­sche Buch dem gedruck­ten gleich­zu­set­zen ist (»im wesent­li­chen ent­spricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?

Libre­ka – und damit der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels – erwei­tert die gesetz­li­che Ein­schrän­kung uni­la­te­ral (und mei­ner Ansicht nach fälsch­lich) auf eBooks und kon­ter­ka­riert damit das, was der Gesetz­ge­ber mit die­sem Gesetz bezweckt hat­te: die Rech­te des Kun­den bei Fern­ab­satz zu stär­ken. Durch die For­mu­lie­rung »gesetz­lich« in ihrem Text ver­su­chen sie zudem zu sug­ge­rie­ren, dass sie geset­zes­kon­form han­deln – was aller­dings erst zu prü­fen wäre.

Für umme: SPEED DREAMS

Logo Speed Dreams

Neben Ego­shoo­tern und Puz­zle­spie­len erfreu­en sich auch Renn­spie­le seit Jah­ren einer unge­bro­chen gro­ßen Fan­ge­mein­de. Und auch hier kann dem Freund des gepfleg­ten Blei­fu­ßes abseits kom­mer­zi­el­ler Pro­duk­te wie DIRT oder NEED FOR SPEED gehol­fen wer­den:

SPEED DREAMS ist ein Able­ger (aka Fork) des Open Source Pro­jekt TORCS, das eben­falls bereits seit Jah­ren erfolg­reich ver­sucht, phy­si­ka­lisch kor­rek­te Renn­ge­fech­te zu ermög­li­chen. Aktu­ell ist die SPEED DREAMS-Ver­si­on 1.4.0 RC 1 erschie­nen, bei der die Menüs und die Gra­fik­qua­li­tät der Fahr­zeu­ge und der Stre­cken ver­bes­sert wur­den; auch die KI-Geg­ner sol­len jetzt schlau­er agie­ren. Für ein rea­lis­ti­sches Fahr­ver­hal­ten sorgt die expe­ri­men­tel­le Phy­si­ken­gi­ne Simu V3.

Bei SPEED DREAMS geht es im Ver­gleich zum ange­streb­ten Rea­lis­mus in TORCS eher um Fahr­spaß, bei­spiels­wei­se wur­den von dort über­nom­me­ne Fahr­zeu­ge kraft­ig vir­tu­ell getu­n­ed, so dass sie deut­lich höhe­re End­ge­schwin­dig­kei­ten errei­chen kön­nen, als im »Mut­ter­spiel«. Zudem legt die Ent­wick­ler­ge­mein­de gro­ßen Wert dar­auf, dass die Nut­zer Ein­fluss auf die wei­te­re Ent­wick­lung des Spiels haben.

SPEED DREAMS steht für ver­schie­de­ne Linux-Geschmä­cker und Win­dows XP, Vis­ta sowie 7 zum Down­load bereit, die Grö­ße des Down­loads liegt für Win bei ca. 270 MB.

Screenshot Speed Dreams

Screenshot Speed Dreams

Screen­shots stam­men von der Pro­jekt­sei­te

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DIE DREI ??? bei Libreka zum kostenlosen Download – oder auch nicht…

Cover Rashuras Schatz

Libre­ka, die eBook-Ver­kaufs­ver­hin­de­rungs­platt­form des deut­schen Buch­han­dels hat im Rah­men des »Welt­tags des Buches« wie­der mal kos­ten­lo­se Down­loads im Ange­bot. Dies­mal han­delt es sich um einen Band aus dem DREI ???-Sam­mel­ro­man 150.
Um DIE GEISTERBUCHT 1: RASHURAS SCHATZ von Astrid Vol­lenbruch als ePub her­un­ter laden zu kön­nen, muss man sich bei Libre­ka anmel­den, also ein Nut­zer­kon­to anle­gen und die übli­chen Daten wie Namen und Adres­se ange­ben.
So weit, so schlecht. Noch schlech­ter ist aber, dass die kos­ten­lo­se Lese­pro­be DRM-ver­seucht ist und somit nur auf einem ent­spre­chen­den Lese­ge­rät gou­tiert wer­den kann. Und am schlech­tes­ten ist, dass ich es trotz mehr­stün­di­gen Ver­su­chen nicht schaf­fen konn­te, die ePub-Datei her­un­ter zu laden, denn statt­des­sen bie­tet mir Libre­ka eine Down­load-Hilfs-Sei­te namens URLLink.acsm zum Down­load an. Es war auch grund­sätz­lich nicht ganz ein­fach, den Down­load­link zu fin­den, denn der Ser­ver ließ sich mit der Bereit­stel­lung des­sel­ben so viel Zeit, dass ich von einem Feh­ler aus­ging.

Inter­es­sant auch, dass man mich zwin­gen will, einen Buch­händ­ler anzu­ge­ben, dem mein Down­load »gut­ge­schrie­ben« wird. Soll mir ja recht sein, nur lei­der wird dort nicht eine der Rem­schei­der Buch­hand­lun­gen zur Aus­wahl ange­bo­ten, son­dern nur wel­che ver­gleichs­wei­se weit weg, mit denen ich nun wirk­lich nichts zu tun habe. War­um soll­te ich denen mei­nen Down­load gut­schrei­ben las­sen? Bei der Aus­wahl fehlt die Opti­on »kei­ner davon«.

Ob sie es irgend­wann mal schaf­fen, Libre­ka zum Funk­tio­nie­ren zu bewe­gen und viel­leicht ansatz­wei­se kom­for­ta­bel zu gestal­ten? Man darf gespannt blei­ben – ich muss aber zuge­ben, dass mich das eigent­lich gar nicht inter­es­siert…

Update: Ich hat­te ver­mu­tet, dass über­las­te­te Ser­ver schuld dar­an sind, dass nur die oben genann­te Datei aus­ge­lie­fert wird, aber nach meh­re­ren Stun­den soll­te das doch mal irgend­wann klap­pen. Könn­te man mei­nen… Ich habe jetzt mal eine Sup­port­an­fra­ge gestellt. Wenn (falls) eine Ant­wort kommt, wer­de ich mich wie­der mel­den.

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Electronic Arts und Crytek wollen Geld für Spieledemos

Logo Electronic Arts

Immer wie­der auf der Suche nach neu­en Ein­nah­me­quel­len kochen Spie­le­pu­blisher ja bis­wei­len selt­sa­me Ideen aus. Ins­be­son­de­re Kopier­schutz­maß­nah­men, die dem Spie­ler effek­tiv die Kon­trol­le über das erwor­be­ne Pro­dukt ent­zie­hen, es ihn gar nicht erst spie­len las­sen (sie­he den »always on«-Kopierschutz von Ubi­s­oft, der immer wie­der mit stun­den­lan­gen Ser­ver­aus­fäl­len zeigt, wie kun­den­feind­lich er ist) oder über eine Regis­trie­rung einen Wei­ter­ver­kauf unmög­lich machen sol­len. Da das ver­mut­lich die Umsatz­zah­len ver­rin­gert (und nicht etwa, wie behaup­tet, die bösen Raub­mord­ko­pier­ter­ro­ris­ten ), sucht man neue Wege, dem Kun­den sei­ne Koh­le aus der Tasche zu zie­hen.

Die neu­es­te Schnaps­idee kommt von Elec­tro­nic Arts und Crytek, man kann auch hier nur ver­mu­ten, dass sie im Deli­ri­um nach dem has­ti­gen Genuss einer Fla­sche Hörn­er­tee im Rah­men der Eupho­rie um Crysis 2 ent­stan­den ist: man will dem Kun­den für Spie­le­de­mos ab sofort Geld abknöp­fen. Im Gespräch sind pro Demo 10 bis 15 Euro, die selbst­ver­ständ­lich nicht auf den Kauf der Voll­ver­si­on ange­rech­net wer­den sol­len. Dem­nach sol­len Spie­ler also die­se Men­ge Geld aus­ge­ben, um fest­stel­len zu kön­nen, ob das Pro­dukt für sie über­haupt geeig­net ist, somit kon­kret für Wer­bung zah­len? Das ist ja mal ein bahn­bre­chen­des Geschäfts­mo­dell. Sind des­halb als vor­be­rei­ten­de Test­maß­nah­me für die­sen Unsinn Spie­le­de­mos schon seit Jah­ren mit Kopier­schutz ver­seucht? Man könn­te es anneh­men.

Für mich stel­len Demo­ver­sio­nen von Spie­len schon seit Jah­ren ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um für eine Kauf­ent­schei­dung dar. Kann ich das Spiel nicht vor­ab aus­pro­bie­ren, kau­fe ich es nicht (oder erst spä­ter vom Grab­bel­tisch). In so ziem­lich jedem Fall, in dem ich dar­auf ver­zich­tet hab, war das ein Rein­fall. Soll­ten Elec­tro­nic Arts und Crytek das also tat­säch­lich so durch­füh­ren, wer­den sie ihre Spie­le an mich nicht mehr ver­kau­fen. Da man ver­mu­ten darf, dass auch ande­re Kun­den so den­ken wer­den, wird das direkt an den Umsatz­zah­len knab­bern. Aber dar­an sind dann natür­lich wie­der die angeb­li­chen Raub­ko­pien schuld, mit denen kann man ja offen­bar jede Fehl­ent­schei­dung des Manage­ments kaschie­ren.

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Lara Wegner: IM BANN DES WOLFES

Im Bann Des Wolfes

Soeben erschien im Sie­ben Ver­lag IM BANN DES WOLFES von Lara Weg­ner. Es han­delt sich um einen wei­te­ren »Fantasy-Romance«-Roman in einem his­to­ri­schen Set­ting, gleich­zei­tig der Auf­takt­band der Serie SÖHNE DER LUNA.

In Madame Chry­san­the­mes Haus wer­den die Wün­sche und Sehn­süch­te der Höf­lin­ge des Königs nach Las­ter und Sinn­lich­keit mit höchs­ter Pro­fes­sio­na­li­tät erfüllt. Nicht zuletzt ver­dankt das exklu­si­ve Eta­blis­se­ment sei­nen her­vor­ra­gen­den Ruf der jun­gen Flo­ri­ne, die als rech­te Hand der Che­fin die Geschäf­te führt. Nach­dem Flo­ri­ne jedoch ver­se­hent­lich den Wer­wolf Cas­si­an de Garou aus einer höchst pre­kä­ren Situa­ti­on befreit hat, gerät ihr Leben völ­lig aus den gere­gel­ten Bah­nen. Der Clan der Wer­wöl­fe führt einen Jahr­tau­sen­de alten Kampf gegen einen Geg­ner, der auch den Vam­pi­ren zu schaf­fen macht. Eine alte Feh­de ver­hin­dert jedoch ein gemein­sa­mes Vor­ge­hen der Wer­wöl­fe und Vam­pi­re gegen den Feind. Flo­ri­ne gerät in die­sen Schmelz­tie­gel aus Macht und Ehre, der sie fast zer­reißt. Denn auch ihr Schick­sal ist in die Ereig­nis­se ver­wo­ben und sie muss sich Tat­sa­chen stel­len, die sie nie ver­mu­tet hät­te. Hin­zu kommt, dass ein mäch­ti­ger Vam­pir Anspruch auf sie erhebt, eben­so wie der nicht min­der gefähr­li­che Cas­si­an de Garou.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Roman – wie Lese­pro­be und Rezen­si­on – fin­den sich auf Liter­ra, hier gibt es auch Infor­ma­tio­nen zur Serie SÖHNE DER LUNA und ein Inter­view mit der Autorin, das Ali­sha Bion­da führ­te.

Erhält­lich ist der Roman im Buch­han­del oder bei Ama­zon.

IM BANN DES WOLFES
Söh­ne der Luna, Band 1
Lara Weg­ner
Roman –  Fan­ta­sy Romance
Sie­ben Ver­lag
Bro­schiert
360 Sei­ten – 14,90 EUR
ISBN: 9783940235879
März. 2010
Cover­mo­tiv und Umschlag­ge­stal­tung: Mark Frei­er

BOBA FETT OMNIBUS

Cover Boba Fett Omnibus

Boba Fett war immer eine der cools­ten Figu­ren in den STAR WARS-Ver­fil­mun­gen, wahr­schein­lich gera­de des­we­gen, weil er in den Epi­so­den fünf & sechs eher wenig zu tun hat­te, wegen sei­ner man­dalo­ria­ni­schen Kampf­rüs­tung und auf­grund der Tat­sa­che, dass er nicht sprach. In ande­ren Medi­en fand der Kopf­geld­jä­ger deut­lich mehr Beach­tung, so zum Bei­spiel auch bei Dark Hor­se Comics, die dem Cha­rak­ter über die Jah­re diver­se Hef­te wid­me­ten.

Aktu­ell erschie­nen ist der BOBA FETT OMNIBUS, der die Vier­farb-Geschich­ten um Boba Fett in einem Sam­mel­band zusam­men­fasst. Klap­pen­text:

In this coll­ec­tion of his grea­test adven­tures, Boba Fett gets caught bet­ween the Rebel­li­on and the Empire; seeks a mys­te­rious relic from a wre­cked Star Des­troy­er; sett­les a diplo­ma­tic dis­pu­te – with extre­me pre­ju­di­ce; takes part in a boun­ty-hun­ter free-for-all; fights Darth Vader; and even goes up against a Boba Fett impostor! There’s no job too dead­ly for the man in Man­dalo­ri­an armor!

Der STAR WARS OMNIBUS: BOBA FETT (so der kor­rek­te Titel) ent­hält neun Geschich­ten in Taschen­buch­form auf 496 Sei­ten, erschien am 7. April bei Dark Hor­se und kann bei­spiels­wei­se bei Ama­zon zum Preis von EUR 19,99 bestellt wer­den.

Cover BOBA FETT OMNIBUS Copy­right 2010 Dark Hor­se Comics

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