DRM

Die Kontroverse um DOOM auf der Nintendo Switch

Vor ein paar Tagen ver­öf­fent­lich­te Publisher Bethes­da Soft­works ID Soft­wares Shoo­ter-Klas­si­ker DOOM 1 bis 3 für Nin­ten­dos Kon­so­le Switch. So weit so gut. Die Gamer waren aller­dings not amu­sed, als sie fest­stell­ten, dass man sich in einem Bethes­da-Kon­to ein­log­gen muss­te, bevor man die uralt-Games spie­len konn­te. Anders gesagt wur­den die FPS-Vete­ra­nen mit DRM ver­se­hen.

Das nahm die Fan­ge­mein­de zurecht nicht gut auf und es hagel­te im Netz Kri­tik an der Vor­ge­hens­wei­se des Publishers. Die drei Spie­le waren, als sie vor vie­len Jah­ren erschie­nen, Ein­zel­spie­ler-Games, die selbst­ver­ständ­lich kei­ne Onlin­ever­bin­dung vor­schrie­ben, das wäre zu der Zeit auch gar nicht gegan­gen. Wei­ter­hin han­delt es sich nicht um Mul­ti­mil­lo­nen-Dol­lar-Spie­le­pro­duk­tio­nen, die mit kun­den­feind­li­chem DRM geschützt wer­den müs­sen (ich hal­te das grund­sätz­lich für pro­ble­ma­tisch), son­dern um Ports uralter Games, DOOM 1 ist vor 26 Jah­ren erschie­nen.

Die nega­ti­ve PR durch die Kri­tik im Netz war dann offen­bar so groß, dass Bethes­da bereits einen tag nach der Ver­öf­fent­li­chung im Switch-Store ein­knick­te und auf Twit­ter ankün­dig­te, dass der Regis­trie­rungs­zwang in Kür­ze weg­ge­patched wer­den wird und dann nur noch »optio­nal« ist. Einen Ter­min für das Update gibt es nicht, man will infor­mie­ren, wenn es so weit ist.

Das Bei­spiel zeigt wie­der ein­mal, dass man als Kun­de tat­säch­lich auf Fir­men ein­wir­ken kann.

Logo DOOM Coyp­right Bethes­da Soft­works

Unfassbar: Deutsche eBooks DRM-frei – außer bei Tolino

Tolino

Was sich wie ein schlech­ter Witz anhört, ist lei­der Rea­li­tät. Inzwi­schen sind alle gro­ßen deut­schen Ver­lags­häu­ser davon abge­kom­men, ihre eBooks mit dem kun­den­feind­li­chen und äußerst uner­go­no­mi­schen Ado­be DRM zu ver­seu­chen. Eigent­lich ein Grund, sich zu freu­en. Aller­dings nicht für Nut­zer eines Lese­ge­rä­tes mit der Bezeich­nung Toli­no, denn in des­sen Shop sind trotz der Abkehr nach wie vor alle eBooks mit dem Kopier­schutz ver­se­hen.

Wie kann das sein?

Das von den Toli­no-Anbie­tern ein­ge­bau­te Was­ser­zei­chen ist nach Ansicht der Bran­che zu offen­sicht­lich und damit zu leicht zu ent­fer­nen, des­we­gen wei­gern sich Ver­la­ge aus Angst vor Raub­ko­pien, ihre eBooks ohne DRM anzu­bie­ten. Bis­her war man bei Toli­no offen­bar noch nicht in der Lage, ein Ver­fah­ren anzu­bie­ten, das die Chef­eta­gen der para­no­iden Ver­la­ge zufrie­den­stel­len konn­te. Angeb­lich arbei­tet man aber dar­an.

Das ist natür­lich alles ein ziem­lich schlech­ter Witz und man muss sich dar­über im Kla­ren sein, dass die Ver­la­ge auch mit der Nut­zung von Was­ser­zei­chen alle zah­len­den Kun­den unter den Gene­ral­ver­dacht stel­len, ihre gekauf­ten eBooks an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Dabei rei­chen ihnen die imple­men­tier­ten Sys­te­me noch nicht mal aus. Die wer­den sich umgu­cken, wenn auch ver­meint­lich siche­re Was­ser­zei­chen im Hand­um­dre­hen ent­fernt wer­den kön­nen. Offen ist auch nach wie vor noch, wie sie im Fall der Fäl­le bewei­sen wol­len, dass der Kun­de selbst das eBook in Tausch­bör­sen gestellt hat.

Man kann Toli­no-Nut­zern eigent­lich nur raten, bei Händ­lern abseits der Toli­no-Alli­anz zu kau­fen, die tat­säch­lich auf har­tes DRM ver­zeich­ten, bei­spiels­wei­se bei Osi­an­der. Denn auch deren Bücher im ePub-For­mat kann man selbst­ver­ständ­lich auf das Lese­ge­rät wer­fen. Aller­dings ist auch Osi­an­der ab Okto­ber Toli­no-Part­ner. Ob die dann auch nur noch mit har­tem DRM aus­lie­fern?

Wei­ter­hin ver­su­chen deut­sche Ver­la­ge mit aller Kraft, eBooks unat­trak­tiv zu machen.

Bild To­lino von Wosch21149, aus der Wi­ki­pe­dia, CC-BY, be­ar­bei­tet von mir. Quel­le unter ande­rem: lesen​.net

 

Random House – Bertelsmann: eBooks ohne Adobe DRM

Logo Random House

Als letz­te der gro­ßen Ver­lags­grup­pen in Deutsch­land schafft das zu Ber­tels­mann gehö­ren­de Ran­dom House die kun­den­un­freund­li­che Unver­schämt­heit Ado­be DRM ab und setzt ab dem 1. Okto­ber aus­schließ­lich auf sof­tes DRM, also Was­ser­zei­chen. Vor­an­ge­gan­gen waren Ende Juni Bon­nier, kurz dar­auf Holtz­brinck.

Für den Kun­den ist das natür­lich eine groß­ar­ti­ge Sache, Ado­be dürf­te ver­mut­lich weni­ger fröh­lich sein, das stört mich aller­dings nicht die Boh­ne, das Ver­fah­ren war unaus­ge­reift, äußerst uner­go­no­misch und in der Ver­gan­gen­heit gab es Feh­ler, die dazu führ­ten, dass man recht­mä­ßig erwor­be­ne eBooks (zeit­wei­lig) nicht mehr lesen konn­te.

Damit sind aller­dings nicht alle Pro­ble­me vor­bei, denn nach wie vor gibt es Soft-DRM, die Bücher wer­den also mit soge­nann­ten Was­ser­zei­chen gekenn­zeich­net. Wenn sol­cher­art ein­deu­tig den Kun­den zuzu­ord­nen­de eBooks geklaut wer­den (man kann sich Viren vor­stel­len, die den Rech­ner gezielt nach eBooks durch­su­chen und die­se irgend­wo hoch­la­den) und bei­spiels­wei­se auf Tausch­bör­sen oder ein­schlä­gi­gen Web­sei­ten ange­bo­ten wer­den, kann das für den Kun­den zu Pro­ble­men füh­ren. Denn Ran­dom House will mit der ein­schlä­gig berüch­tig­ten Kanz­lei Wal­dorf & From­mer ver­stärkt gegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen vor­ge­hen. Ich bin schon sehr auf die ers­ten Gerichts­ver­fah­ren gespannt, wenn man nach­wei­sen will, wer kon­kret das Zeug irgend­wo hoch­ge­la­den hat. Ein sol­cher Nach­weis dürf­te näm­lich abseits von Tausch­bör­sen nahe­zu unmög­lich sein. Und: Wer garan­tiert mir, dass die Soft-DRM-Ver­fah­ren feh­ler­frei sind? Kön­nen glei­che Schlüs­sel mehr­fach ver­ge­ben wer­den? Das lässt sich nur ermes­sen, wenn die Ver­fah­ren offen gelegt wer­den, das wer­den die Ver­la­ge nicht wol­len. Auch das wird sicher­lich in der Zukunft Gerich­te beschäf­ti­gen.

Für Nut­zer von Ama­zons Kind­le ist das eine gute Nach­richt, denn wenn har­tes DRM fehlt, kann man ePubs ande­rer Anbie­ter mit­tels der Soft­ware Calib­re völ­lig pro­blem­los in ein For­mat wan­deln, das der eRea­der der Ame­ri­ka­ner dar­stel­len kann, man wird somit ein klein wenig unab­hän­gi­ger vom geschlos­se­nen Ama­zon-Öko­sys­tem. Auf­grund der unzeit­ge­mä­ßen Buch­preis­bin­dung wäre das aller­dings nur inter­es­sant, wenn man fremd­spra­chi­ge Bücher lesen möch­te – und die sind ohne­hin bei Ama­zon um Län­gen güns­ti­ger als bei den ande­ren Anbie­tern in Deutsch­land. Ich bezweif­le aller­dings, dass das DRM-Umden­ken aller gro­ßen deut­schen Ver­la­ge den Online­händ­ler dazu bringt, ebe­falls auf Kopier­schutz zu ver­zich­ten, ins­be­son­de­re, da der Kun­de gar nichts davon bemerkt.

Die Ran­dom House-Pres­se­mit­tei­lung im Voll­text:

VERLAGSGRUPPE RANDOM HOUSE SETZT AUF SOFT-DRM

Die Ver­lags­grup­pe Ran­dom House ver­öf­fent­licht seit mehr als 15 Jah­ren digi­ta­le Aus­ga­ben der Bücher ihrer Autorin­nen und Autoren. Um die Hand­ha­bung von E‑Books zu ver­ein­fa­chen und den Markt wei­ter­hin dyna­misch zu ent­wi­ckeln, ermög­licht die Ver­lags­grup­pe ihren Ver­triebs­part­nern ab 1. Okto­ber, E‑Books auch mit Soft-DRM anzu­bie­ten.

DRM hat sich als Markt­stan­dard bei der Aus­lie­fe­rung von E‑Book-Datei­en eta­bliert. Bis­lang wur­de der Zugriff mit Hil­fe von „har­tem“ Digi­tal Rights Manage­ment (DRM) kon­trol­liert. Auch wenn die­se Art des Kopier­schut­zes inner­halb der Platt­for­men eini­ger Anbie­ter gut funk­tio­niert, gibt es auch Sys­te­me und Situa­tio­nen, die den Leser stark ein­schrän­ken. Mit der Umstel­lung auf Soft-DRM kön­nen Leser E‑Books noch ein­fa­cher auf allen Platt­for­men und End­ge­rä­ten lesen und ihre per­sön­li­che E‑Book-Biblio­thek ver­wal­ten.

Gleich­zei­tig wird auch durch Soft-DRM ein sinn­vol­ler Schutz vor Miss­brauch gewähr­leis­tet, da sich der Weg von E‑Books mit­tels Mar­kie­run­gen wie z. B. digi­ta­len Was­ser­zei­chen zurück­ver­fol­gen lässt. Mit Hil­fe sol­cher und wei­te­rer Maß­nah­men wird die Ver­lags­grup­pe auch künf­tig die Wer­ke ihrer Autorin­nen und Autoren vor Miss­brauch schüt­zen und aktiv gegen Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße vor­ge­hen.

Wir wol­len das Inter­es­se am digi­ta­len Lesen wei­ter för­dern und es Lesern mög­lichst ein­fach machen, E‑Books zu lesen. Der Ver­zicht auf har­tes DRM erleich­tert Lesern und Ver­triebs­part­nern den Umgang mit E‑Book-Datei­en, erhöht die Kun­den­zu­frie­den­heit und redu­ziert Kom­ple­xi­tät. Gleich­zei­tig kön­nen auch Händ­ler und Platt­for­men belie­fert wer­den, die kein har­tes DRM anbie­ten. Mit der Umstel­lung auf Soft-DRM schlie­ßen wir uns auch einem immer brei­ter wer­den­den Bran­chen­kon­sens an, mit dem Ziel den digi­ta­len Markt in Deutsch­land kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln“, so Dr. Frank Sam­beth, CEO der Ver­lags­grup­pe Ran­dom House. Die Ver­lags­grup­pe Ran­dom House ist ein Unter­neh­mens­be­reich der Ber­tels­mann SE & Co. KGaA.

Zu den 45 Ver­la­gen der Ver­lags­grup­pe Ran­dom House in Deutsch­land zäh­len u.a. Blan­va­let,
C. Ber­tels­mann, DVA, Gold­mann, Hey­ne, Luch­ter­hand und Sied­ler

Logo Ran­dom House Copy­right Ber­tels­mann

Verlagsgruppe Bonnier verabschiedet sich von hartem DRM

Bonnier-Logo

Wie­der ein­mal wird ein Play­er in der inter­na­tio­na­len Buch­bran­che schlau und wen­det sich von har­tem DRM ab. Die eBooks der schwe­di­schen Ver­lags­grup­pe Bon­nier, hier­zu­lan­de als Bon­nier Media Deutsch­land agie­rend, wer­den in Zukunft ohne har­te Kopier­schutz­maß­nah­men (speich: Ado­be DRM) aus­ge­lie­fert. Zu Bon­nier gehö­ren unter ande­rem Piper, Ull­stein, Carlsen und arsEdi­ti­on.

Auch bei Bon­nier hat man jetzt schon bemerkt, dass die Hand­ha­bung von eBooks mit Ado­be DRM für den Nut­zer äußerst unbe­quem ist. Man benö­tigt dafür einen eRea­der, auf dem man mit sei­ner Ado­be-ID ange­mel­det ist. Das Her­un­ter­la­den am Rech­ner und Über­tra­gen auf einen Rea­der gestal­tet sich ins­be­son­de­re für weni­ger tech­nik­af­fi­ne Leser zu einem Affen­tanz.

Grund dürf­te ver­mut­lich sein, dass man Ama­zon Kun­den abspens­tig machen möch­te, der Onlin­ever­käu­fer nutzt zwar eben­falls einen Kopier­schutz, von dem der Kun­de aller­dings dank des geschlos­se­nen Kind­le-Öko­sys­tem gar nichts bemerkt.

Ein wei­te­rer posi­ti­ver Aspekt des Gan­zen ist aller­dings, dass nun auch Kind­le-Nut­zer eBooks von Ver­la­gen der Bon­nier-Grup­pe legal ver­wen­den kön­nen, denn ohne har­ten Kopier­schutz, kann man sie ein­fach mit Calib­re kon­ver­tie­ren.

Aller­dings wer­den immer noch wei­che Kopier­schutz­maß­nah­men, also digi­ta­le Was­ser­zei­chen, ein­ge­setzt. Zudem leis­tet sich Bon­nier eine beson­de­re Pos­se: Der Ver­lag will in sei­ne E‑Books eine Sei­te mit Warn­hin­wei­sen als »zusätz­li­chen psy­cho­lo­gi­schen Effekt« ein­bin­den. Das bedeu­tet: Als ehr­li­cher Kun­de wird man damit genervt, dass man gefäl­ligst kei­ne Bücher in Tausch­bör­sen stel­len soll, mög­li­cher­wei­se auch, dass man eBooks nicht kopie­ren darf. Bei mir wür­de die­se Unter­stel­lung aller­dings einen ganz ande­ren »psy­cho­lo­gi­schen Effekt« aus­lö­sen: kei­ne Bücher mit einem solch unver­schäm­ten Hin­weis mehr kau­fen. Außer­dem: Pri­vat­ko­pien sind nach wie vor legal, solan­ge man kei­nen Kopier­schutz umgeht.

Logo Bon­nier Copy­right Bon­nier. Lizen­ziert unter Logo über Wiki­pe­dia

eBooks und Probleme mit dem neuen Adobe DRM: Der Dreck muss endlich weg!

Logo Readers Against DRM

Lesen​.net berich­tet heu­te über die Ein­füh­rung von Ado­be Digi­tal Edi­ti­on 3, der neu­es­ten Ver­si­on des Kopier­schutz-Drecks für eBooks. Und wie zu erwar­ten führt das zu diver­sen Pro­ble­men. Ins­be­son­de­re ist gera­de­zu arro­gant welt­fremd, dass man Inkom­pa­ti­bi­li­tä­ten mit älte­ren eRea­der oder bes­ser deren Firm­ware ein­fach mal voll­kom­men igno­riert. Das bedeu­tet: Man kauft sich ein eBook und ADE lädt dann mög­li­cher­wei­se eine Fas­sung vom Ver­käu­fer-Ser­ver her­un­ter, die mit dem eige­nen Lese­ge­rät man­gels Kom­pa­ti­bi­li­tät mit der neu­en Fas­sung des DRM über­haupt nicht genutzt wer­den kann.

Das ist an Kun­den­feind­lich­keit kaum noch zu über­bie­ten und gelin­de gesagt eine Unver­schämt­heit. Es exis­tie­ren ein paar Lese­ge­rä­te oder ‑Apps, für die man ver­mut­lich nie wie­der ein Soft­ware­up­date erhal­ten kann. Soll man die jetzt auf­grund der feh­len­den Abwärts­kom­pa­ti­bi­li­tät von ADE 3 in die Ton­ne tre­ten? Künst­li­che Obs­zo­le­zenz durch Update von ohne­hin völ­lig über­flüs­si­gen, kun­den­feind­li­chen Kopier­schutz­maß­nah­men? Wei­ter­hin las­sen sich eBooks mit­mit  die­ser Schutz­maß­nah­me ver­se­hen sind, oft nicht auf ande­re Lese­ge­rä­te über­tra­gen, dar­auf weist bei­spiels­wei­se der Chef von Blue­fi­re hin.

War­um die neue DRM-Ver­si­on so gna­den­los in den Markt gedrückt wird, dürf­te klar sein: die alte Fas­sung kann inzwi­schen jeder kna­cken, es gibt zu die­sem Zweck bei­spiels­wei­se Plug­in für Calib­re, oder Stand-alo­ne-Soft­ware, die das auf Klick erle­digt. Das woll­te man abstel­len. Doch zu wel­chem Preis? Das Han­tie­ren mit DRM-geschütz­ten eBooks ist ohne­hin mas­siv umständ­lich und tech­nisch weni­ger affi­ne Leser sind oft damit schlicht über­for­dert. Und jetzt soll man inkom­pa­ti­ble LEse­ge­rä­te ein­fach in die Ton­ne tre­ten, weil Ado­be das so will?

Ers­te Lösungs­mög­lich­keit: Auf gar kei­nen Fall Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons 3 instal­lie­ren, egal, was die Soft­ware einem auch sagt. Jeder, der Pro­ble­me damit hat, soll­te sich umge­hend an den Händ­ler wen­den und ver­lan­gen, ent­we­der ein eBook zu bekom­men, das auf sei­nen Gerä­ten gele­sen wer­den kann, oder sein Geld zurück for­dern. Aber Vor­sicht: offen­bar sind etli­che der Sup­port­mit­ar­bei­ter der Online­platt­for­men völ­lig über­for­dert und wis­sen weder, dass es eine neue Ver­si­on des Kopier­schut­zes gibt, noch wie sie damit umge­hen sol­len. Wei­ter­hin soll­te man auf den Kauf von der­art kopier­ge­schütz­ten Büchern ein­fach ver­zich­ten und damit mit den Füßen abstim­men. Auch wenn dann spä­ter ver­mut­lich wie­der kol­por­tiert wird, dass die bösen Raub­ko­pie­rer an irgend­wel­chen Ver­kaufs­rück­gän­gen schuld sind – tat­säch­lich sind es die Anbie­ter, die vor­gest­rig auf DRM bestehen.

Das Deba­kel zeigt aber erneut deut­lich, dass sol­che har­ten DRM-Maß­nah­men abge­schafft wer­den müs­sen, denn sie benach­tei­li­gen zum einen den Käu­fer erheb­lich und vor allem unver­hält­nis­mä­ßig. Zum ande­ren wer­den sie die Akzep­tanz des neu­en Medi­ums eBook erneut ver­rin­gern, denn der Bequem­lich­keits­ver­lust ist immens. Man will sich nicht mit so einem Mist her­um schla­gen, son­dern ein­fach nur ein Buch lesen.

Angeb­lich gilt ADE3 als unknack­bar. War­ten wir mal ab, wie lan­ge es dau­ert …

Gra­fik von Rea­ders Bill of Rights, CC BY SA

SIM CITY erhält Offline-Modus

Screenshot Sim City

Die Tat­sa­che, dass der letz­te Able­ger der SIM CITY-Rei­he nur mit einer akti­ven Inter­net­ver­bin­dung zu spie­len ist, hat von Anfang an für eine Men­ge Kri­tik gesorgt, unter ande­rem des­we­gen, weil die Ser­ver anfangs nicht in der Lage waren, den Nut­zer­an­sturm zu stem­men. Wei­ter­hin kann man durch die­se völ­lig über­flüs­si­ge und kun­den­feind­li­che DRM-Maß­nah­me das Spiel nicht ohne Inter­net­ver­bin­dung nut­zen, bei­spiels­wei­se mit dem Note­book im Zug.

Elec­tro­nic Arts und Maxis hat­ten bis­her behaup­tet, die Ver­bin­dung sei zwin­gend not­wen­dig, weil SIM CITY irgend­wel­che dubio­sen »auf­wän­di­gen Berech­nun­gen« in der Cloud aus­füh­re. Ich hielt das schon immer für eine Schutz­be­haup­tung, denn noch viel rechen­in­ten­si­ve­re Soft­ware läuft auch ohne Inter­net.

Und ich hat­te offen­sicht­lich recht, denn Maxis kün­dig­ten soeben an, dass den Käu­fern des Games mit dem Update 10 ein Off­line­mo­dus zur Ver­fü­gung gestellt wird, man ist der­zeit noch damit befasst, den zu imple­men­tie­ren. Wann die­ses Update kommt, gab man noch nicht bekannt. Einen wei­te­ren Kri­tik­punkt – die zu klei­nen Stadt­ge­bie­te – will man aller­dings nicht ändern.

Das Zurück­ru­dern zeigt aber wie­der ein­mal deut­lich, dass mas­si­ve Kun­den­kri­tik und Pro­tes­te auch Fir­men wie Elec­tro­nic Arts und Maxis zum Umden­ken brin­gen kön­nen.

Pro­mo­fo­to SIM CITY Copy­right Maxis /​ Elec­tro­nic Arts

Kreatives – und legales – Entfernen von DRM bei eBooks

Habt ihr noch eine Kis­te Lego auf dem Spei­cher ste­hen, oder gar Kin­der, die es gera­de nut­zen? Pri­ma, dann könnt ihr dem Bei­spiel von Peter Pur­ga­t­ho­fer fol­gen. Der ist Pro­fes­sor für inter­ak­ti­ve Sys­te­me an der TU Wien und hat ein Sys­tem geschaf­fen, um bei eBooks (in die­sem Fall via Kind­le) das DRM zu umge­hen und das mit­tels die­ser Kopier­schutz­maß­nah­me kom­plett aus­ge­he­bel­te Recht auf Pri­vat­ko­pie wie­der zu ermög­li­chen, indem man die Sei­ten scannt und über OCR wie­der in Text umwan­delt. Bei Audio­da­tei­en und Fil­men nennt man so etwas die »ana­lo­ge Lücke«, denn auch dort sind bei­spiels­wei­se Kopien, die nicht direkt digi­tal unter Umge­hung des Kopier­schut­zes erfol­gen, son­dern am ana­lo­gen Audio­aus­gang abge­grif­fen wer­den, erlaubt. Inspi­riert wur­de der fin­di­ge Pro­fes­sor vom DIY-Book­scan­ner.

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Microsoft lockert DRM bei XBox One

XBox One

Nach­dem Micro­soft ein PR-Desas­ter nach dem ande­ren abge­lie­fert hat­te, muss irgend jemand den Ent­schei­dungs­trä­gern in Sachen XBox One die Dro­gen zumin­dest so lan­ge abge­nom­men haben, bis es zu ein paar kla­ren Gedan­ken kam. In einer Pres­se­mit­tei­lung wird ange­ge­ben, dass man auf etli­che der ange­kün­dig­ten DRM-Maß­nah­men ver­zich­ten will. Unter ande­rem wird gesagt:

An inter­net con­nec­tion will not be requi­red to play off­line Xbox One games – After a one-time sys­tem set-up with a new Xbox One, you can play any disc based game wit­hout ever con­nec­ting online again. The­re is no 24 hour con­nec­tion requi­re­ment and you can take your Xbox One any­whe­re you want and play your games, just like on Xbox 360.
Trade-in, lend, resell, gift, and rent disc based games just like you do today – The­re will be no limi­ta­ti­ons to using and sha­ring games, it will work just as it does today on Xbox 360.
In addi­ti­on to buy­ing a disc from a retail­er, you can also down­load games from Xbox Live on day of release. If you choo­se to down­load your games, you will be able to play them off­line just like you do today. Xbox One games will be playa­ble on any Xbox One con­so­le – the­re will be no regio­nal rest­ric­tions.

Es ist deut­lich, dass die gigan­ti­schen Spie­ler­pro­tes­te offen­bar doch bei Micro­soft ange­kom­men sind. Man soll­te aller­dings nicht über­se­hen: die Kinect 2 ist wei­ter­hin »always on« und über­wacht jede Bewe­gung des Spie­lers, wenn er sich im Erfas­sungs­be­reich des Sen­sors befin­det (und gibt die Daten ver­mut­lich sofort an die NSA wei­ter, die dann unter­schei­den muss, ob man ein Ter­ro­rist ist, oder nur METAL GEAR SOLID spielt). Lädt man Games her­un­ter, statt sie auf Disc zu erwer­ben, kann man die­se nicht wei­ter ver­kau­fen, das steht in kla­rem Gegen­satz zu einem Urteil des EuGH. Zudem: die Kon­so­le selbst muss sich nicht mehr alle 24 Stun­den mit dem Netz ver­bin­den, um wei­ter zu funk­tio­nie­ren. Offen bleibt aller­dings, ob sie sich viel­leicht statt­des­sen ein­mal im Monat an den Micro­soft-Ser­vern authen­ti­fi­zie­ren muss …

Man soll­te sich dar­über im Kla­ren sein, mit wem man es hier zu tun hat. Auf den ers­ten Blick klingt das Zurück­ru­dern gut, aber es ist nicht aus­ge­schlos­sen, dass Micro­soft die unge­lieb­ten DRM-Maß­nah­men ein­fach wie­der ein­führt, wenn man erst ein­mal ein paar Mil­lio­nen Ein­hei­ten des Geräts ver­kauft hat. Was ange­sichts des völ­lig über­zo­ge­nen Prei­ses aller­dings etwas dau­ern dürf­te …

Neue Posse des Börsenvereins: inhaltsverändernde Wasserzeichen in eBooks

Offen­bar dringt es nach und nach auch bis zu den letz­ten Merk­be­frei­ten in den Chef­eta­gen der Publi­kums­ver­la­ge durch: har­te DRM-Maß­nah­men wer­den von den Kun­den nicht ange­nom­men, weil sie unbe­quem sind, das Hand­ling deut­lich ver­schlech­tern und dafür sor­gen, dass der Kun­de die eBooks nicht auf allen sei­nen Platt­for­men nut­zen kann. Das gilt übri­gens haupt­säch­lich außer­halb des Ama­zon-Uni­ver­sum, das ohne­hin ein geschlos­se­nes Sys­tem dar­stellt. Wer aber mal ver­sucht hat mit Ado­be-DRM zu han­tie­ren, oder gar, es mit Linux zu nut­zen, der weiß, was für ein – mit Ver­laub – Scheiß das ist. Außer­dem kann man sol­che Kopier­schutz­ver­fah­ren in Null­zeit ent­fer­nen – damit her­um­är­gern muss sich nur der ehr­li­che Kun­de.

Eine Vari­an­te sind digi­ta­le Was­ser­zei­chen im Buch, soge­nann­tes Soft-DRM. Damit kann man erken­nen, wer das eBook ursprüng­lich erwor­ben hat und damit mög­li­cher­wei­se fest­stel­len, wer das Ding in die Tausch­bör­se gestellt hat (wobei ich die Beweis­ket­te wirk­lich gern mal vor Gericht sehen wür­de). Auch die sind aber leicht mani­pu­lier- oder ent­fern­bar.

Der MVB (also der Bör­sen­ver­ein) hat jetzt das Fraun­ho­fer-Insti­tut Darm­stadt mit der Ent­wick­lung eines Was­ser­zei­chens beauf­tragt (Kor­rek­tur vom 13.06.2014: Bösen­ver­ein und MVB sind nicht Auf­trag­ge­ber, ent­wi­ckeln das Pro­jekt aber zusam­men mit dem Fraun­ho­fer-Insti­tut), das auf »Text­än­de­run­gen basiert«. Das Sys­tem trägt den bran­chen­ty­pisch klo­bi­gen Namen »Siche­re Doku­men­te durch indi­vi­du­el­le Mar­kie­rung« oder kurz SiDiM, das berich­tet das Bör­sen­blatt.

Was sich auf den ers­ten Blick nicht gera­de schwer­wie­gend anhört, ist wenn man genau­er nach­sieht, eine gro­be Unver­schämt­heit gegen­über den Werk­schöp­fern. Sieht man sich die Bei­spiel­tex­te mal an (sie­he PDFs im ver­link­ten Arti­kel), stellt man fest, dass das Sys­tem dar­auf basiert, in einem eBook hau­fen­wei­se klei­ne und angeb­lich »nicht ins Gewicht fal­len­de« Ände­run­gen am Inhalt vor­ge­nom­men wer­den. Bei­spie­le gefäl­lig? Bit­te:

Aus

Der Staub den er auf­wir­bel­te, ließ ihn unsicht­bar aus der Stadt ver­schwin­den.

wird

Der Staub den er auf­wir­bel­te, ließ ihn nicht sicht­bar aus der Stadt ver­schwin­den.

Oder aus

Heu­te leben wir in einem Para­dies, das in eurer Zeit nicht denk­bar gewe­sen wäre.

wird

Heu­te leben wir in einem Para­dies, das in eurer Zeit undenk­bar gewe­sen wäre.

Man weist mit nicht über­seh­ba­rem Stolz dar­auf hin, dass die­se Text­än­de­run­gen vom ent­wi­ckel­ten Sys­tem auto­ma­ti­siert in die eBooks ein­ge­fügt wer­den, wodurch es pro­blem­los in die bestehen­den Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se inte­griert wer­den kann.

Wie bit­te? Geht es nur mir so, oder müss­te bei Autoren und Lek­to­ren ange­sichts die­ses merk­wür­di­gen Sys­tem Übel­keit aus­bre­chen? Da ringt man wochen‑, mona­te- oder jah­re­lang mit den Wör­tern, damit sie so ange­ord­net wer­den, wie man es für am gelun­gens­ten hält, strei­tet sich aus­gie­big aber frucht­bar mit dem Lek­tor, weil der oder die das ganz anders sieht – und nach all die­sem Rin­gen soll man akzep­tie­ren, dass ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem nach irgend­wel­chen Algo­rith­men belie­bi­ge und hau­fen­wei­se (es müs­sen vie­le sein, um bei gro­ßen Auf­la­gen eine ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zier­bar­keit des Wer­kes her­zu­stel­len) Ände­run­gen am müh­sam erar­bei­te­ten Text durch­führt? Gera­de das ers­te Bei­spiel zeigt die Schwä­chen von SiDiM sehr deut­lich.

Mei­ne Mei­nung: geht über­haupt nicht! Man kann aller­dings an die­sem »Was­ser­zei­chen« wie­der ein­mal erken­nen, wel­chen Respekt die Publi­kums­ver­la­ge vor dem Werk der Autoren und der Leis­tung der Lek­to­ren haben: gar kei­nen.

Ich wür­de als Ver­brau­cher um eBooks, die auf die­se Art und Wei­se ver­fälscht wur­den einen wei­ten Bogen machen. Oder ist das gar eine Mar­ke­ting­maß­nah­me für Print­bü­cher? Denn die wären ja nach wie vor so, wie sie ursprüng­lich sein soll­ten.

Eine der­ar­ti­ge Schnaps­idee kann nur aus den stau­bi­gen Kata­kom­ben des Bör­sen­ver­eins kom­men …

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Bild: eBook-Was­ser­zei­chen von mir, CC BY-SA-NC

Liste von Verlagen die auf DRM verzichten

Womit die Musik­in­dus­trie übelst aufs Maul gefal­len ist, stellt in Sachen eBooks lei­der nach wie vor den Regel­fall dar: Bücher, die mit har­ten DRM-Maß­nah­men »geschützt« wur­den. Man könn­te auch »ver­seucht« sagen. Was in Sachen Musik auf die har­te Tour ein­deu­tig klar wur­de, näm­lich dass kopier­ge­schüt­ze Lie­der, die nur mit Klimm­zü­gen, höchst uner­go­no­misch und nicht auf allen End­ge­rä­ten genutzt wer­den kön­nen, vom Kun­den nicht ange­nom­men wer­den, ist bei elek­tro­ni­schen Büchern lei­der immer noch die Regel. War­um die Ver­la­ge nicht imstan­de sind, aus den Feh­lern der Musik­in­dus­trie zu ler­nen und die­se unbe­dingt – und gegen jeg­li­che Ver­nunft – wie­der­ho­len wol­len, erschließt sich mir ehr­lich gesagt nicht. Ver­mut­lich han­delt es sich um Evo­lu­ti­ons­re­sis­tenz.

Immer­hin gibt es auch Anbie­ter, die expli­zit auf har­te oder sogar auf jeg­li­che kun­den­feind­li­che Kopier­schutz­maß­nah­men ver­zich­ten, was ich im höchs­ten Maße löb­lich fin­de. Eine »Wei­ße Lis­te« die­ser Ver­la­ge haben die Nut­zer des eRea­der-Forums zusam­men­ge­stellt und Johan­nes Haupt prä­sen­tiert die­se heu­te in einem Bei­trag auf lesen​.net. Also nichts wie hin und nach­se­hen, wel­che Ver­la­ge man unter­stüt­zen soll­te.

Beach­ten muss man bei die­ser Lis­te mei­ner Ansicht nach aller­dings, dass man je nach Ver­triebs­ka­nal mög­li­cher­wei­se dann doch DRM-ver­seuch­te eBooks bekom­men kann, weil man­che Anbie­ter dies erzwin­gen. Also bit­te auch immer genau dar­auf ach­ten, wo man kauft, will man Ware ohne har­ten Kopier­schutz erwer­ben.

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Logo »Rea­ders Against DRM« von Nina Paley, rea​ders​billof​rights​.info, CC BY-SA

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