Vor ein paar Tagen veröffentlichte Publisher Bethesda Softworks ID Softwares Shooter-Klassiker DOOM 1 bis 3 für Nintendos Konsole Switch. So weit so gut. Die Gamer waren allerdings not amused, als sie feststellten, dass man sich in einem Bethesda-Konto einloggen musste, bevor man die uralt-Games spielen konnte. Anders gesagt wurden die FPS-Veteranen mit DRM versehen.
Das nahm die Fangemeinde zurecht nicht gut auf und es hagelte im Netz Kritik an der Vorgehensweise des Publishers. Die drei Spiele waren, als sie vor vielen Jahren erschienen, Einzelspieler-Games, die selbstverständlich keine Onlineverbindung vorschrieben, das wäre zu der Zeit auch gar nicht gegangen. Weiterhin handelt es sich nicht um Multimillonen-Dollar-Spieleproduktionen, die mit kundenfeindlichem DRM geschützt werden müssen (ich halte das grundsätzlich für problematisch), sondern um Ports uralter Games, DOOM 1 ist vor 26 Jahren erschienen.
Die negative PR durch die Kritik im Netz war dann offenbar so groß, dass Bethesda bereits einen tag nach der Veröffentlichung im Switch-Store einknickte und auf Twitter ankündigte, dass der Registrierungszwang in Kürze weggepatched werden wird und dann nur noch »optional« ist. Einen Termin für das Update gibt es nicht, man will informieren, wenn es so weit ist.
Das Beispiel zeigt wieder einmal, dass man als Kunde tatsächlich auf Firmen einwirken kann.
Was sich wie ein schlechter Witz anhört, ist leider Realität. Inzwischen sind alle großen deutschen Verlagshäuser davon abgekommen, ihre eBooks mit dem kundenfeindlichen und äußerst unergonomischen Adobe DRM zu verseuchen. Eigentlich ein Grund, sich zu freuen. Allerdings nicht für Nutzer eines Lesegerätes mit der Bezeichnung Tolino, denn in dessen Shop sind trotz der Abkehr nach wie vor alle eBooks mit dem Kopierschutz versehen.
Wie kann das sein?
Das von den Tolino-Anbietern eingebaute Wasserzeichen ist nach Ansicht der Branche zu offensichtlich und damit zu leicht zu entfernen, deswegen weigern sich Verlage aus Angst vor Raubkopien, ihre eBooks ohne DRM anzubieten. Bisher war man bei Tolino offenbar noch nicht in der Lage, ein Verfahren anzubieten, das die Chefetagen der paranoiden Verlage zufriedenstellen konnte. Angeblich arbeitet man aber daran.
Das ist natürlich alles ein ziemlich schlechter Witz und man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Verlage auch mit der Nutzung von Wasserzeichen alle zahlenden Kunden unter den Generalverdacht stellen, ihre gekauften eBooks an Dritte weiterzugeben. Dabei reichen ihnen die implementierten Systeme noch nicht mal aus. Die werden sich umgucken, wenn auch vermeintlich sichere Wasserzeichen im Handumdrehen entfernt werden können. Offen ist auch nach wie vor noch, wie sie im Fall der Fälle beweisen wollen, dass der Kunde selbst das eBook in Tauschbörsen gestellt hat.
Man kann Tolino-Nutzern eigentlich nur raten, bei Händlern abseits der Tolino-Allianz zu kaufen, die tatsächlich auf hartes DRM verzeichten, beispielsweise bei Osiander. Denn auch deren Bücher im ePub-Format kann man selbstverständlich auf das Lesegerät werfen. Allerdings ist auch Osiander ab Oktober Tolino-Partner. Ob die dann auch nur noch mit hartem DRM ausliefern?
Weiterhin versuchen deutsche Verlage mit aller Kraft, eBooks unattraktiv zu machen.
Als letzte der großen Verlagsgruppen in Deutschland schafft das zu Bertelsmann gehörende Random House die kundenunfreundliche Unverschämtheit Adobe DRM ab und setzt ab dem 1. Oktober ausschließlich auf softes DRM, also Wasserzeichen. Vorangegangen waren Ende Juni Bonnier, kurz darauf Holtzbrinck.
Für den Kunden ist das natürlich eine großartige Sache, Adobe dürfte vermutlich weniger fröhlich sein, das stört mich allerdings nicht die Bohne, das Verfahren war unausgereift, äußerst unergonomisch und in der Vergangenheit gab es Fehler, die dazu führten, dass man rechtmäßig erworbene eBooks (zeitweilig) nicht mehr lesen konnte.
Damit sind allerdings nicht alle Probleme vorbei, denn nach wie vor gibt es Soft-DRM, die Bücher werden also mit sogenannten Wasserzeichen gekennzeichnet. Wenn solcherart eindeutig den Kunden zuzuordnende eBooks geklaut werden (man kann sich Viren vorstellen, die den Rechner gezielt nach eBooks durchsuchen und diese irgendwo hochladen) und beispielsweise auf Tauschbörsen oder einschlägigen Webseiten angeboten werden, kann das für den Kunden zu Problemen führen. Denn Random House will mit der einschlägig berüchtigten Kanzlei Waldorf & Frommer verstärkt gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Ich bin schon sehr auf die ersten Gerichtsverfahren gespannt, wenn man nachweisen will, wer konkret das Zeug irgendwo hochgeladen hat. Ein solcher Nachweis dürfte nämlich abseits von Tauschbörsen nahezu unmöglich sein. Und: Wer garantiert mir, dass die Soft-DRM-Verfahren fehlerfrei sind? Können gleiche Schlüssel mehrfach vergeben werden? Das lässt sich nur ermessen, wenn die Verfahren offen gelegt werden, das werden die Verlage nicht wollen. Auch das wird sicherlich in der Zukunft Gerichte beschäftigen.
Für Nutzer von Amazons Kindle ist das eine gute Nachricht, denn wenn hartes DRM fehlt, kann man ePubs anderer Anbieter mittels der Software Calibre völlig problemlos in ein Format wandeln, das der eReader der Amerikaner darstellen kann, man wird somit ein klein wenig unabhängiger vom geschlossenen Amazon-Ökosystem. Aufgrund der unzeitgemäßen Buchpreisbindung wäre das allerdings nur interessant, wenn man fremdsprachige Bücher lesen möchte – und die sind ohnehin bei Amazon um Längen günstiger als bei den anderen Anbietern in Deutschland. Ich bezweifle allerdings, dass das DRM-Umdenken aller großen deutschen Verlage den Onlinehändler dazu bringt, ebefalls auf Kopierschutz zu verzichten, insbesondere, da der Kunde gar nichts davon bemerkt.
Die Random House-Pressemitteilung im Volltext:
VERLAGSGRUPPE RANDOM HOUSE SETZT AUF SOFT-DRM
Die Verlagsgruppe Random House veröffentlicht seit mehr als 15 Jahren digitale Ausgaben der Bücher ihrer Autorinnen und Autoren. Um die Handhabung von E‑Books zu vereinfachen und den Markt weiterhin dynamisch zu entwickeln, ermöglicht die Verlagsgruppe ihren Vertriebspartnern ab 1. Oktober, E‑Books auch mit Soft-DRM anzubieten.
DRM hat sich als Marktstandard bei der Auslieferung von E‑Book-Dateien etabliert. Bislang wurde der Zugriff mit Hilfe von „hartem“ Digital Rights Management (DRM) kontrolliert. Auch wenn diese Art des Kopierschutzes innerhalb der Plattformen einiger Anbieter gut funktioniert, gibt es auch Systeme und Situationen, die den Leser stark einschränken. Mit der Umstellung auf Soft-DRM können Leser E‑Books noch einfacher auf allen Plattformen und Endgeräten lesen und ihre persönliche E‑Book-Bibliothek verwalten.
Gleichzeitig wird auch durch Soft-DRM ein sinnvoller Schutz vor Missbrauch gewährleistet, da sich der Weg von E‑Books mittels Markierungen wie z. B. digitalen Wasserzeichen zurückverfolgen lässt. Mit Hilfe solcher und weiterer Maßnahmen wird die Verlagsgruppe auch künftig die Werke ihrer Autorinnen und Autoren vor Missbrauch schützen und aktiv gegen Urheberrechtsverstöße vorgehen.
„Wir wollen das Interesse am digitalen Lesen weiter fördern und es Lesern möglichst einfach machen, E‑Books zu lesen. Der Verzicht auf hartes DRM erleichtert Lesern und Vertriebspartnern den Umgang mit E‑Book-Dateien, erhöht die Kundenzufriedenheit und reduziert Komplexität. Gleichzeitig können auch Händler und Plattformen beliefert werden, die kein hartes DRM anbieten. Mit der Umstellung auf Soft-DRM schließen wir uns auch einem immer breiter werdenden Branchenkonsens an, mit dem Ziel den digitalen Markt in Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln“, so Dr. Frank Sambeth, CEO der Verlagsgruppe Random House. Die Verlagsgruppe Random House ist ein Unternehmensbereich der Bertelsmann SE & Co. KGaA.
Zu den 45 Verlagen der Verlagsgruppe Random House in Deutschland zählen u.a. Blanvalet,
C. Bertelsmann, DVA, Goldmann, Heyne, Luchterhand und Siedler
Wieder einmal wird ein Player in der internationalen Buchbranche schlau und wendet sich von hartem DRM ab. Die eBooks der schwedischen Verlagsgruppe Bonnier, hierzulande als Bonnier Media Deutschland agierend, werden in Zukunft ohne harte Kopierschutzmaßnahmen (speich: Adobe DRM) ausgeliefert. Zu Bonnier gehören unter anderem Piper, Ullstein, Carlsen und arsEdition.
Auch bei Bonnier hat man jetzt schon bemerkt, dass die Handhabung von eBooks mit Adobe DRM für den Nutzer äußerst unbequem ist. Man benötigt dafür einen eReader, auf dem man mit seiner Adobe-ID angemeldet ist. Das Herunterladen am Rechner und Übertragen auf einen Reader gestaltet sich insbesondere für weniger technikaffine Leser zu einem Affentanz.
Grund dürfte vermutlich sein, dass man Amazon Kunden abspenstig machen möchte, der Onlineverkäufer nutzt zwar ebenfalls einen Kopierschutz, von dem der Kunde allerdings dank des geschlossenen Kindle-Ökosystem gar nichts bemerkt.
Ein weiterer positiver Aspekt des Ganzen ist allerdings, dass nun auch Kindle-Nutzer eBooks von Verlagen der Bonnier-Gruppe legal verwenden können, denn ohne harten Kopierschutz, kann man sie einfach mit Calibre konvertieren.
Allerdings werden immer noch weiche Kopierschutzmaßnahmen, also digitale Wasserzeichen, eingesetzt. Zudem leistet sich Bonnier eine besondere Posse: Der Verlag will in seine E‑Books eine Seite mit Warnhinweisen als »zusätzlichen psychologischen Effekt« einbinden. Das bedeutet: Als ehrlicher Kunde wird man damit genervt, dass man gefälligst keine Bücher in Tauschbörsen stellen soll, möglicherweise auch, dass man eBooks nicht kopieren darf. Bei mir würde diese Unterstellung allerdings einen ganz anderen »psychologischen Effekt« auslösen: keine Bücher mit einem solch unverschämten Hinweis mehr kaufen. Außerdem: Privatkopien sind nach wie vor legal, solange man keinen Kopierschutz umgeht.
Logo Bonnier Copyright Bonnier. Lizenziert unter Logo über Wikipedia
Lesen.net berichtet heute über die Einführung von Adobe Digital Edition 3, der neuesten Version des Kopierschutz-Drecks für eBooks. Und wie zu erwarten führt das zu diversen Problemen. Insbesondere ist geradezu arrogant weltfremd, dass man Inkompatibilitäten mit älteren eReader oder besser deren Firmware einfach mal vollkommen ignoriert. Das bedeutet: Man kauft sich ein eBook und ADE lädt dann möglicherweise eine Fassung vom Verkäufer-Server herunter, die mit dem eigenen Lesegerät mangels Kompatibilität mit der neuen Fassung des DRM überhaupt nicht genutzt werden kann.
Das ist an Kundenfeindlichkeit kaum noch zu überbieten und gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Es existieren ein paar Lesegeräte oder ‑Apps, für die man vermutlich nie wieder ein Softwareupdate erhalten kann. Soll man die jetzt aufgrund der fehlenden Abwärtskompatibilität von ADE 3 in die Tonne treten? Künstliche Obszolezenz durch Update von ohnehin völlig überflüssigen, kundenfeindlichen Kopierschutzmaßnahmen? Weiterhin lassen sich eBooks mitmit dieser Schutzmaßnahme versehen sind, oft nicht auf andere Lesegeräte übertragen, darauf weist beispielsweise der Chef von Bluefire hin.
Warum die neue DRM-Version so gnadenlos in den Markt gedrückt wird, dürfte klar sein: die alte Fassung kann inzwischen jeder knacken, es gibt zu diesem Zweck beispielsweise Plugin für Calibre, oder Stand-alone-Software, die das auf Klick erledigt. Das wollte man abstellen. Doch zu welchem Preis? Das Hantieren mit DRM-geschützten eBooks ist ohnehin massiv umständlich und technisch weniger affine Leser sind oft damit schlicht überfordert. Und jetzt soll man inkompatible LEsegeräte einfach in die Tonne treten, weil Adobe das so will?
Erste Lösungsmöglichkeit: Auf gar keinen Fall Adobe Digital Editions 3 installieren, egal, was die Software einem auch sagt. Jeder, der Probleme damit hat, sollte sich umgehend an den Händler wenden und verlangen, entweder ein eBook zu bekommen, das auf seinen Geräten gelesen werden kann, oder sein Geld zurück fordern. Aber Vorsicht: offenbar sind etliche der Supportmitarbeiter der Onlineplattformen völlig überfordert und wissen weder, dass es eine neue Version des Kopierschutzes gibt, noch wie sie damit umgehen sollen. Weiterhin sollte man auf den Kauf von derart kopiergeschützten Büchern einfach verzichten und damit mit den Füßen abstimmen. Auch wenn dann später vermutlich wieder kolportiert wird, dass die bösen Raubkopierer an irgendwelchen Verkaufsrückgängen schuld sind – tatsächlich sind es die Anbieter, die vorgestrig auf DRM bestehen.
Das Debakel zeigt aber erneut deutlich, dass solche harten DRM-Maßnahmen abgeschafft werden müssen, denn sie benachteiligen zum einen den Käufer erheblich und vor allem unverhältnismäßig. Zum anderen werden sie die Akzeptanz des neuen Mediums eBook erneut verringern, denn der Bequemlichkeitsverlust ist immens. Man will sich nicht mit so einem Mist herum schlagen, sondern einfach nur ein Buch lesen.
Angeblich gilt ADE3 als unknackbar. Warten wir mal ab, wie lange es dauert …
Die Tatsache, dass der letzte Ableger der SIM CITY-Reihe nur mit einer aktiven Internetverbindung zu spielen ist, hat von Anfang an für eine Menge Kritik gesorgt, unter anderem deswegen, weil die Server anfangs nicht in der Lage waren, den Nutzeransturm zu stemmen. Weiterhin kann man durch diese völlig überflüssige und kundenfeindliche DRM-Maßnahme das Spiel nicht ohne Internetverbindung nutzen, beispielsweise mit dem Notebook im Zug.
Electronic Arts und Maxis hatten bisher behauptet, die Verbindung sei zwingend notwendig, weil SIM CITY irgendwelche dubiosen »aufwändigen Berechnungen« in der Cloud ausführe. Ich hielt das schon immer für eine Schutzbehauptung, denn noch viel rechenintensivere Software läuft auch ohne Internet.
Und ich hatte offensichtlich recht, denn Maxis kündigten soeben an, dass den Käufern des Games mit dem Update 10 ein Offlinemodus zur Verfügung gestellt wird, man ist derzeit noch damit befasst, den zu implementieren. Wann dieses Update kommt, gab man noch nicht bekannt. Einen weiteren Kritikpunkt – die zu kleinen Stadtgebiete – will man allerdings nicht ändern.
Das Zurückrudern zeigt aber wieder einmal deutlich, dass massive Kundenkritik und Proteste auch Firmen wie Electronic Arts und Maxis zum Umdenken bringen können.
Promofoto SIM CITY Copyright Maxis / Electronic Arts
Habt ihr noch eine Kiste Lego auf dem Speicher stehen, oder gar Kinder, die es gerade nutzen? Prima, dann könnt ihr dem Beispiel von Peter Purgathofer folgen. Der ist Professor für interaktive Systeme an der TU Wien und hat ein System geschaffen, um bei eBooks (in diesem Fall via Kindle) das DRM zu umgehen und das mittels dieser Kopierschutzmaßnahme komplett ausgehebelte Recht auf Privatkopie wieder zu ermöglichen, indem man die Seiten scannt und über OCR wieder in Text umwandelt. Bei Audiodateien und Filmen nennt man so etwas die »analoge Lücke«, denn auch dort sind beispielsweise Kopien, die nicht direkt digital unter Umgehung des Kopierschutzes erfolgen, sondern am analogen Audioausgang abgegriffen werden, erlaubt. Inspiriert wurde der findige Professor vom DIY-Bookscanner.
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Nachdem Microsoft ein PR-Desaster nach dem anderen abgeliefert hatte, muss irgend jemand den Entscheidungsträgern in Sachen XBox One die Drogen zumindest so lange abgenommen haben, bis es zu ein paar klaren Gedanken kam. In einer Pressemitteilung wird angegeben, dass man auf etliche der angekündigten DRM-Maßnahmen verzichten will. Unter anderem wird gesagt:
An internet connection will not be required to play offline Xbox One games – After a one-time system set-up with a new Xbox One, you can play any disc based game without ever connecting online again. There is no 24 hour connection requirement and you can take your Xbox One anywhere you want and play your games, just like on Xbox 360.
Trade-in, lend, resell, gift, and rent disc based games just like you do today – There will be no limitations to using and sharing games, it will work just as it does today on Xbox 360.
In addition to buying a disc from a retailer, you can also download games from Xbox Live on day of release. If you choose to download your games, you will be able to play them offline just like you do today. Xbox One games will be playable on any Xbox One console – there will be no regional restrictions.
Es ist deutlich, dass die gigantischen Spielerproteste offenbar doch bei Microsoft angekommen sind. Man sollte allerdings nicht übersehen: die Kinect 2 ist weiterhin »always on« und überwacht jede Bewegung des Spielers, wenn er sich im Erfassungsbereich des Sensors befindet (und gibt die Daten vermutlich sofort an die NSA weiter, die dann unterscheiden muss, ob man ein Terrorist ist, oder nur METAL GEAR SOLID spielt). Lädt man Games herunter, statt sie auf Disc zu erwerben, kann man diese nicht weiter verkaufen, das steht in klarem Gegensatz zu einem Urteil des EuGH. Zudem: die Konsole selbst muss sich nicht mehr alle 24 Stunden mit dem Netz verbinden, um weiter zu funktionieren. Offen bleibt allerdings, ob sie sich vielleicht stattdessen einmal im Monat an den Microsoft-Servern authentifizieren muss …
Man sollte sich darüber im Klaren sein, mit wem man es hier zu tun hat. Auf den ersten Blick klingt das Zurückrudern gut, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass Microsoft die ungeliebten DRM-Maßnahmen einfach wieder einführt, wenn man erst einmal ein paar Millionen Einheiten des Geräts verkauft hat. Was angesichts des völlig überzogenen Preises allerdings etwas dauern dürfte …
Offenbar dringt es nach und nach auch bis zu den letzten Merkbefreiten in den Chefetagen der Publikumsverlage durch: harte DRM-Maßnahmen werden von den Kunden nicht angenommen, weil sie unbequem sind, das Handling deutlich verschlechtern und dafür sorgen, dass der Kunde die eBooks nicht auf allen seinen Plattformen nutzen kann. Das gilt übrigens hauptsächlich außerhalb des Amazon-Universum, das ohnehin ein geschlossenes System darstellt. Wer aber mal versucht hat mit Adobe-DRM zu hantieren, oder gar, es mit Linux zu nutzen, der weiß, was für ein – mit Verlaub – Scheiß das ist. Außerdem kann man solche Kopierschutzverfahren in Nullzeit entfernen – damit herumärgern muss sich nur der ehrliche Kunde.
Eine Variante sind digitale Wasserzeichen im Buch, sogenanntes Soft-DRM. Damit kann man erkennen, wer das eBook ursprünglich erworben hat und damit möglicherweise feststellen, wer das Ding in die Tauschbörse gestellt hat (wobei ich die Beweiskette wirklich gern mal vor Gericht sehen würde). Auch die sind aber leicht manipulier- oder entfernbar.
Der MVB (also der Börsenverein) hat jetzt das Fraunhofer-Institut Darmstadt mit der Entwicklung eines Wasserzeichens beauftragt (Korrektur vom 13.06.2014: Bösenverein und MVB sind nicht Auftraggeber, entwickeln das Projekt aber zusammen mit dem Fraunhofer-Institut), das auf »Textänderungen basiert«. Das System trägt den branchentypisch klobigen Namen »Sichere Dokumente durch individuelle Markierung« oder kurz SiDiM, das berichtet das Börsenblatt.
Was sich auf den ersten Blick nicht gerade schwerwiegend anhört, ist wenn man genauer nachsieht, eine grobe Unverschämtheit gegenüber den Werkschöpfern. Sieht man sich die Beispieltexte mal an (siehe PDFs im verlinkten Artikel), stellt man fest, dass das System darauf basiert, in einem eBook haufenweise kleine und angeblich »nicht ins Gewicht fallende« Änderungen am Inhalt vorgenommen werden. Beispiele gefällig? Bitte:
Aus
Der Staub den er aufwirbelte, ließ ihn unsichtbar aus der Stadt verschwinden.
wird
Der Staub den er aufwirbelte, ließ ihn nicht sichtbar aus der Stadt verschwinden.
Oder aus
Heute leben wir in einem Paradies, das in eurer Zeit nicht denkbar gewesen wäre.
wird
Heute leben wir in einem Paradies, das in eurer Zeit undenkbar gewesen wäre.
Man weist mit nicht übersehbarem Stolz darauf hin, dass diese Textänderungen vom entwickelten System automatisiert in die eBooks eingefügt werden, wodurch es problemlos in die bestehenden Produktionsprozesse integriert werden kann.
Wie bitte? Geht es nur mir so, oder müsste bei Autoren und Lektoren angesichts dieses merkwürdigen System Übelkeit ausbrechen? Da ringt man wochen‑, monate- oder jahrelang mit den Wörtern, damit sie so angeordnet werden, wie man es für am gelungensten hält, streitet sich ausgiebig aber fruchtbar mit dem Lektor, weil der oder die das ganz anders sieht – und nach all diesem Ringen soll man akzeptieren, dass ein automatisiertes System nach irgendwelchen Algorithmen beliebige und haufenweise (es müssen viele sein, um bei großen Auflagen eine eindeutige Identifizierbarkeit des Werkes herzustellen) Änderungen am mühsam erarbeiteten Text durchführt? Gerade das erste Beispiel zeigt die Schwächen von SiDiM sehr deutlich.
Meine Meinung: geht überhaupt nicht! Man kann allerdings an diesem »Wasserzeichen« wieder einmal erkennen, welchen Respekt die Publikumsverlage vor dem Werk der Autoren und der Leistung der Lektoren haben: gar keinen.
Ich würde als Verbraucher um eBooks, die auf diese Art und Weise verfälscht wurden einen weiten Bogen machen. Oder ist das gar eine Marketingmaßnahme für Printbücher? Denn die wären ja nach wie vor so, wie sie ursprünglich sein sollten.
Eine derartige Schnapsidee kann nur aus den staubigen Katakomben des Börsenvereins kommen …
Womit die Musikindustrie übelst aufs Maul gefallen ist, stellt in Sachen eBooks leider nach wie vor den Regelfall dar: Bücher, die mit harten DRM-Maßnahmen »geschützt« wurden. Man könnte auch »verseucht« sagen. Was in Sachen Musik auf die harte Tour eindeutig klar wurde, nämlich dass kopiergeschütze Lieder, die nur mit Klimmzügen, höchst unergonomisch und nicht auf allen Endgeräten genutzt werden können, vom Kunden nicht angenommen werden, ist bei elektronischen Büchern leider immer noch die Regel. Warum die Verlage nicht imstande sind, aus den Fehlern der Musikindustrie zu lernen und diese unbedingt – und gegen jegliche Vernunft – wiederholen wollen, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Vermutlich handelt es sich um Evolutionsresistenz.
Immerhin gibt es auch Anbieter, die explizit auf harte oder sogar auf jegliche kundenfeindliche Kopierschutzmaßnahmen verzichten, was ich im höchsten Maße löblich finde. Eine »Weiße Liste« dieser Verlage haben die Nutzer des eReader-Forums zusammengestellt und Johannes Haupt präsentiert diese heute in einem Beitrag auf lesen.net. Also nichts wie hin und nachsehen, welche Verlage man unterstützen sollte.
Beachten muss man bei dieser Liste meiner Ansicht nach allerdings, dass man je nach Vertriebskanal möglicherweise dann doch DRM-verseuchte eBooks bekommen kann, weil manche Anbieter dies erzwingen. Also bitte auch immer genau darauf achten, wo man kauft, will man Ware ohne harten Kopierschutz erwerben.
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