Umdenken bei eBooks: Tor Books verzichtet auf Kopierschutz

Das wird die DRM-Ver­fech­ter in der deut­schen Ver­lags­bran­che hart tref­fen – wenn sie es denn über­haupt wahr­neh­men (denn mit dem Inter­net haben es vie­le dar­in bekannt­lich nicht so): wie der Spie­gel heu­te berich­tet, will der auf Sci­ence Fic­tion und Fan­ta­sy spe­zia­li­sier­te Ver­lag Tor Books bei sei­nen eBook-Publi­ka­tio­nen auf jeg­li­che har­te DRM-Maß­nah­men verzichten.

Im ver­lags­ei­ge­nen Blog schreibt Tor-Chef Tom Doh­erty (Über­set­zung von mir):

Unse­re Autoren und Leser haben bereits lan­ge Zeit danach gefragt. Sie sind ein tech­nisch ziem­lich auf­ge­klär­ter Hau­fen und DRM ist für sie ein stän­di­ges Ärger­nis. Es hin­dert sie dar­an, ehr­lich erwor­be­ne eBooks auf völ­lig lega­le Arten zu nut­zen, bei­spiels­wei­se sie auf ver­schie­de­nen Rea­dern lesen zu können.

Our aut­hors and rea­ders have been asking for this for a long time. They’re a tech­ni­cal­ly sophisti­ca­ted bunch, and DRM is a con­stant annoyan­ce to them. It pre­vents them from using legi­ti­mate­ly-purcha­sed e‑books in per­fect­ly legal ways, like moving them from one kind of e‑reader to another.

Laut der Mit­tei­lung im Blog sol­len ab Juli 2012 alle eBooks ohne DRM erhält­lich sein, also sowohl bereits erhält­li­che wie auch neue. Der bri­ti­sche Able­ger Tor UK kün­dig­te dies heu­te eben­falls an. Die eBooks sol­len bei allen bis­lang bekann­ten Ver­käu­fern ohne Kopier­schutz zu bekom­men sein, zudem wird man die Bücher auch über Platt­for­men ver­trei­ben, die ohne­hin bereits Wert dar­auf legen, nur DRM-freie eBooks anzu­bie­ten und bei denen man die Publi­ka­tio­nen des Ver­lags bis­lang nicht bekam.

Groß­ar­tig! Es bleibt abzu­war­ten, wer als nächs­tes folgt.

Geht es nach den deut­schen Ver­le­gern, dürf­te damit aller­dings der Unter­gang des Abend­lan­des ein­ge­läu­tet sein. :o)

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Logo Tor Copy­right Tom Doh­erty Associates

MASS EFFECT 3: PALAVEN Gameplay Video

Oh wie scha­de ist es, dass man für die­ses Spiel Ori­gin instal­lie­ren muss. Viel­leicht soll­te ich mich doch noch­mal damit befas­sen, wie man es in eine Sand­box ein­sperrt? Aber möch­te ich wirk­lich EA mein Geld in den Rachen wer­fen, egal wie groß­ar­tig das Spiel auch sein mag? Oder doch war­ten, bis es auf dem Grab­bel­tisch zu bekom­men ist? Fra­gen über Fragen …

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Ubisoft: diverse Spiele nicht nutzbar

Ubi­soft (Link führt zum Wiki­pe­dia-Arti­kel, ich mache garan­tiert kei­ne wer­bung für die) ist ein Publis­her, der bei Com­pu­ter­spie­len auf beson­ders res­tik­ti­ves und kun­den­feind­li­ches DRM setzt – ich hat­te bereits mehr­fach dar­über berich­tet, dass auch off­line-Spie­le eine stän­di­ge Inter­net­ver­bin­dung zum Lizenz­ser­ver benö­ti­gen um gespielt wer­den zu kön­nen. Und ich habe bereits mehr­fach die Fra­ge gestellt, was pas­siert, wenn die Lizenz­ser­ver irgend­wann mal abge­schal­tet werden.

Jetzt war das der Fall, wenn auch nicht dau­er­haft. Ubi­soft migriert gera­de sei­ne Ser­ver-Infra­struk­tur, angeb­lich auf eine leis­tungs­fä­hi­ge­re (es hat­te beim Launch von neu­en Spie­len immer wie­der mal Eng­päs­se gege­ben). Das führ­te aller­dings dazu, dass die Lizenz­ser­ver nicht erreich­bar waren. Die zah­len­den Kun­den sind des­we­gen erneut die Dum­men, denn sie konn­ten Spie­le wie ANNO 2070, ASSASSINS CREED REVELATIONS, DIE SIEDLER 7, DRIVER SAN FRANCISCO oder SPLINTER CELL CONVICTION nicht nut­zen. Der Publis­her hat­te vor­ab sogar expli­zit behaup­tet, dass ANNO 2070 und DRIVER nicht betrof­fen sein soll­ten. Das ging ordent­lich schief.

Erneut ein Beweis dafür, dass sol­ches Ver­hal­ten und sol­che Maß­nah­men nicht hin­nehm­bar sind. Ich wer­de kei­ne Ubi­soft-Pro­duk­te kau­fen, solan­ge der Publis­her sol­che DRM-Sys­te­me ein­setzt. Erneut bleibt nur die Erkennt­nis, dass sol­che Null­num­mern mit Sicher­heit mehr Scha­den anrich­ten, als alle Raub­ko­pien zusam­men. Der geprell­te Kun­de wird sich beim nächs­ten Mal über­le­gen, ob er den Mist wirk­lich kauft.

Logo Ubi­soft Copy­right Ubisoft

Update für libris iOS-eReader eBookS: keine Abstürze mehr!

Update: Ich hat­te vor eini­gen Wochen über die iOS-eRea­der-App eBookS von libri.de berich­tet. Das Beson­de­re dar­an ist, dass sie es ermög­licht, auch DRM-ver­seuch­te eBooks lesen zu kön­nen – etwas, das lei­der auf iPho­ne oder iPad immer noch zu oft mit Pro­ble­men behaf­tet ist.

Als kur­zer Rück­blick sei erwähnt, dass die­se App vie­le hüb­sche Klei­nig­kei­ten zu bie­ten hat, bei­spiels­wei­se die freie Wahl der Rand­brei­te um den Text, aber lei­der einen schwer­wie­gen­den Nach­teil mit sich brach­te: Beim Ver­las­sen stürz­te mein iPad repro­du­zier­bar ab. Das ist natür­lich ein Show­stop­per und mach­te die App unbrauchbar.

Der libri.de-Support ver­sprach Abhil­fe und die­se ist nun da, seit Kur­zem fin­det man im AppS­to­re ein Update für eBookS mit dem über­aus knap­pen Chan­ge­log »Per­for­mance-Ver­bes­se­run­gen«.

Und tat­säch­lich: seit dem Update funk­tio­niert das Ver­las­sen der App ein­wand­frei und führt nicht mehr zum Absturz. Sehr schön – ver­spro­chen und gelie­fert, so gefällt mir das!

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Screen­shot eBookS-Optio­nen von mir

Ubisoft verstößt bei FROM DUST gegen Steams Nutzungsbedingungen

Ich weiß ja nicht, was die in den Chef­eta­gen von Ubi­soft so rau­chen, aber was Gutes kann es nicht sein. Aus diver­sen Fäl­len, über die ich auch hier berich­tet habe ist bekannt, dass man bei dem Publis­her immer wie­der mal Kopier­schutz­sys­te­me in Spie­le ein­baut, die den Nut­zer zwin­gen, stän­dig eine Onlin­ver­bin­dung zu haben, da die jewei­li­gen Pro­duk­te sonst nicht funk­tio­nie­ren. Das gilt auch für Off­line­spie­le oder Spie­le mit Off­line-Modus neben einem Online-Teil.

Bei Steam steht man auf der­lei Nutzer­gän­ge­lung nicht und unter­sagt des­we­gen in den Nut­zungs­be­din­gun­gen für Publis­her sol­che har­te DRM-Maß­nah­men sehr ein­deu­tig. Bei Ubi­soft hat­te man des­we­gen aus­ge­sagt, dass ihr Spiel FROM DUST auf Steam nicht über eine sol­che DRM-Maß­nah­me ver­fü­gen wür­de. Das war eine offen­sicht­li­che Falsch­aus­sa­ge, denn wie sich her­aus­stell­te, war die­se dann doch im Spiel ver­steckt vor­han­den, was ein direk­ter Ver­stoß gegen die Steam-TOS war.

Bei Steam fackel­te man nicht lan­ge, als man das her­aus fand und schmiss nicht nur das Spiel aus dem Store, son­dern bot den Käu­fern auch sofort eine Rück­ga­be an, bei denen sie den Kauf­preis zurück erhiel­ten. Es ist sicher davon aus­zu­ge­hen, dass Steam sich die ent­stan­de­nen Kos­ten bei Ubi­soft zurück holen wird, immer­hin ver­stie­ßen die vor­sätz­lich gegen die Nutzungsbedingungen.

Auch außer­halb von Steam brach­te der Kopier­schutz Ubi­soft der­art viel Ärger ein, dass sie jetzt zu Kreu­ze krie­chen und ange­kün­digt haben, inner­halb von zwei Wochen einen Patch zu ver­öf­fent­li­chen, der die völ­lig untaug­li­che DRM-Maß­nah­me ent­fer­nen wird. Das Gan­ze soll des­we­gen zwei Wochen dau­ern, weil man sicher­stel­len will, dass die Spie­ler ihre Spiel­stän­de wei­ter ver­wen­den können.

Dem­nächst erscheint DRIVER SAN FRANCISCO für den PC, hier hat Ubi­soft ange­kün­digt, den Kopier­schutz nicht in der bis­her geplan­ten Form ein­zu­set­zen. Das muss aller­dings nichts bedeu­ten, denn das hat­ten sie bei FROM DUST eben­falls ange­kün­digt und ihn dann doch heim­lich eingeschmuggelt.

Nach wie vor ste­he ich auf dem Stand­punkt, dass ich von Ubi­soft so lan­ge kei­ner­lei Pro­duk­te kau­fen wer­de, bis sie damit auf­hö­ren, ehr­li­che Kun­den zu verarschen.

Und Hut ab vor Steam, die zwar auch immer wie­der kri­ti­siert wer­den, aber immer wie­der ein­deu­tig zei­gen, dass sie auf Sei­ten ihrer Kun­den ste­hen; zuletzt hat­ten sie Elec­tro­nic Arts wegen ähn­li­cher DRM-Spe­renz­chen raus­ge­schmis­sen. Steam sind im Ver­gleich mit den ande­ren Gier­lap­pen der Bran­che ein­deu­tig die Guten.

Ubi­soft-Logo Copy­right Ubisoft

Ich würde Ubisofts DRIVER SAN FRANCISCO nicht kaufen!

Tat­säch­lich wür­de ich Ubi­soft auf in Sachen PC-Spie­len sogar voll­stän­dig boy­kot­tie­ren. War­um? Aus den nega­ti­ven Erfah­run­gen mit SIEDLER 7 oder SILENT HUNTER 5 scheint man bei dem Laden so über­haupt nichts gelernt zu haben.

Auch DRIVER SAN FRANCISCO ist nur dann spiel­bar, wenn es über eine stän­di­ge Inter­net­ver­bin­dung ver­fügt, das gilt auch für den Sin­gle­play­er-Modus. Kommt es zu Pro­ble­men mit der Ver­bin­dung oder haben die Ubi­soft-DRM-Ser­ver Schluck­auf, dann kann man sein für teu­res Geld erwor­be­nes Spiel ein­fach mal nicht nut­zen. Eben­falls fällt das Spie­len auf dem Note­book ohne Inter­net­ver­bin­dung (im Urlaub oder im Zug) völ­lig flach.

Die letz­ten Ver­su­che mit SIEDLER, SILENT HUNTER oder ASSASSINS CREED 2 führ­ten dazu, dass die Spie­ler auf­grund Nicht­er­reich­bar­keit der Ser­ver bei­spiels­wei­se am Wochen­en­de und ins­be­son­de­re direkt nach Ver­öf­fent­li­chung der bei­den Pro­duk­te die­se nicht nut­zen konn­ten. Ubi­soft räum­te natür­lich kei­ne tech­ni­schen Pro­ble­me ein (mal davon abge­se­hen, dass man Wochen­ends offen­bar in Sachen Ser­ver­war­tung und Sup­port nur mit einer Not­crew agiert), son­dern behaup­te­te, die Ser­ver sei­en auf­grund von »Hacker­an­grif­fen« aus­ge­fal­len. Na sicher…

Wie auch immer: mit die­ser Art von Kopier­schutz­maß­nah­me schau­feln sich die Publis­her ihr eige­nes Grab. Ich kann vom Kauf sol­cher ver­krüp­pel­ter Soft­ware nur abra­ten und wer­de auch kei­ne Ubi­soft-Pro­duk­te mehr erwer­ben, solan­ge die mit die­ser – man ver­ge­be mir das deut­li­che Wort – Kun­den­ver­ar­sche wei­ter machen. Es muss sicher­ge­stellt wer­den, dass man ein erwor­be­nes Spiel über­all und jeder­zeit nut­zen kann!

Ach ja: Für die XBOX‑, Wii- und PS3-Vari­an­ten gilt das nicht, die kann man auch off­line zocken, aller­dings kommt man hier mit dem »Uplay-Pass­port« in Kon­takt. Man muss damit das Spiel für den Mul­ti­play­er­mo­dus akti­vie­ren. Ver­kauft man es dann gebraucht wei­ter, muss der Käu­fer die­sen Modus erneut gegen Ent­rich­tung einer Ablas­sprä­mie von zehn Euro erneut freischalten.

DRIVER SAN FRANCISCO wird ab dem 1. Sep­tem­ber 2011 in den Rega­len ste­hen: Fin­ger weg!

Cover DRIVER SAN FRANCISCO Copy­right Ubi­soft (aber einen Link spen­die­re ich nicht, die Links oben füh­ren auf Wikipedia-Artikel)

Rowling: HARRY POTTER ohne DRM!

J. K. Row­ling hat sich jah­re­lang dage­gen gewehrt, dass ihre HARRY POT­TER-Roma­ne als eBooks erschei­nen und alle Welt hat sich dar­über gewun­dert. Ins­be­son­de­re des­we­gen, weil es nicht lan­ge dau­er­te und die Bücher den­noch im Netz zu fin­den waren – das ist eine ein­fa­che Kau­sa­li­tät: Wenn etwas gewünscht aber nicht ange­bo­ten wird, fin­den sich immer Wege. Bis­her hielt ich das Vor­ge­hen für Dumm­heit, jetzt zeigt sich aller­dings, dass es etwas ganz ande­res war.

Im Zusam­men­hang mit der ange­kün­dig­ten Web­sei­te pottermore.com, wur­de jetzt bekannt, dass Row­ling expli­zit die Rech­te einer digi­ta­len Ver­mark­tung behal­ten hat und sie NICHT an Bloo­ms­bu­ry ver­kauf­te. Jetzt will sie die POT­TER-Roma­ne im Direkt­ver­kauf abset­zen, also ohne einen Ver­lag. Wei­ter­hin wer­den sie ohne jeg­li­che DRM-Maß­nah­men ange­bo­ten! Zudem sol­len die Roma­ne für alle mög­li­chen End­ge­rä­te zur Ver­fü­gung ste­hen, statt sich bei­spiels­wei­se auf Kind­le oder ande­re eRea­der zu beschränken.

Bei Gigant­mar­ken wie HARRY POTTER ist das ein bis­lang ein­ma­li­ger Vor­gang und er dürf­te der Ver­lags­wirt­schaft Hagrid-gro­ße Schweiß­per­len auf die Stirn trei­ben, denn wenn das Bei­spiel machen soll­te (was zu hof­fen wäre), dann könn­te das in Zukunft dazu füh­ren, dass mehr Autoren ihre Wer­ke digi­tal auf die­se Art ver­trei­ben. Natür­lich schreibt nicht jeder eine HARRY POT­TER-Serie, aber dennoch…

Hier ein Video von J. K. Row­ling zum Launch von Pottermore:

http://www.youtube.com/watch?v=i5DOKOt7ZF4

Der Dis­tri­bu­tor für digi­ta­le Inhal­te Over­Dri­ve stellt die Platt­form für den eBook-Absatz zur Ver­fü­gung, dem Ver­neh­men nach erhält der bri­ti­sche Publis­her Bloo­ms­bu­ry einen Anteil an den Ver­käu­fen. Der dürf­te aber deut­lich gerin­ger aus­fal­len, als wenn der Ver­lag das kom­plett in der Hand hät­te. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass auch der US-Publis­her Scho­lastic eben­falls ein paar Bro­sa­men abbekommt.

Ich fin­de das Vor­ge­hen ganz groß­ar­tig, ebnet es doch den Weg für DRM-Frei­heit. Bei den Ver­la­gen, dem Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels (laut­star­ke Kopier­schutz-Ver­fech­ter) und ins­be­son­de­re bei den Anbie­tern von DRM-Ver­seu­chung wer­den die Reak­tio­nen weni­ger enthu­si­as­tisch aus­fal­len – die dürf­te das alles ziem­lich kalt erwi­schen… :o)

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Bild: J. K. Row­ling von Dani­el Ogden auf flickr, CC-BY, Dank an Cynx für den Hin­weis auf einen Arti­kel bei biblothekarisch.de

Der Ehrliche ist erneut der Dumme: DRAGON AGE 2 und das DRM

Erneut gibt es Pro­ble­me mit einem DRM-Sys­tem. Spie­ler von Bio­Wa­res Fan­ta­sy-Spie­l­e­best­sel­ler DRAGON AGE 2, die in der Stadt Kirk­wall unter­wegs waren und Spie­ler­wei­te­run­gen gekauft,  her­un­ter gela­den und instal­liert haben, kön­nen mög­li­cher­wei­se ihre gespei­cher­ten Spiel­stän­de nicht mehr aufrufen.

Grund für die­ses Pro­blem ist offen­bar, dass die DRM-Ser­ver von Bio­Wa­re und/oder Elec­tro­nic Arts nicht in der Lage sind, die­se Inhal­te kor­rekt zu erken­nen und sie als »Unaut­ho­ri­zed DLC« (DLC = Down­load-Con­tent) kenn­zeich­nen. Die DRM-Ser­ver müs­sen das Spiel bei jedem Start frei­ge­ben, auf­grund des Feh­lers funk­tio­niert das nicht und die Spiel­stän­de kön­nen nicht gela­den wer­den. Betrof­fen sind alle Ver­sio­nen von DRAGON AGE 2, auch die auf Konsolen.

Bio­Wa­re hat das Pro­blem bereits bestä­tigt und angeb­lich auch beho­ben (für die PC- und Mac-Fas­sun­gen wur­de ein Patch bereit gestellt, einer für Kon­so­len soll fol­gen), den­noch kla­gen nach wie vor etli­che Spie­ler in den offi­zi­el­len Foren wei­ter­hin über Schwierigkeiten.

Erneut zeigt sich, war­um DRM-Maß­nah­men, die den Spie­lern auch bei Off­line-Games eine Inter­net­ver­bin­dung auf­zwin­gen wol­len, um die Lega­li­tät des Spiels zu tes­ten, kate­go­risch abzu­leh­nen sind. Ins­be­son­de­re wenn die Fir­men nicht in der Lage sind, funk­tio­nie­ren­de Soft­ware und Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung zu stel­len – es kann nicht ange­hen, dass man ein legal erwor­be­nes Spiel auf­grund sol­cher Feh­ler nicht spie­len kann. Es wird auch Zeit, dass die Anbie­ter vom Gesetz­ge­ber gezwun­gen wer­den Kom­pen­sa­tio­nen anzu­bie­ten, wenn auf­grund sol­cher über­zo­ge­ner DRM-Maß­nah­men das Pro­dukt nicht genutzt wer­den kann.

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Cover DRAGON AGE 2 Copy­right Bio­Wa­re und Elec­tro­nic Arts

Kostenlose eBooks bei Libreka – revisited

noBook statt eBook

Ich mache doch mal einen neu­en Arti­kel dar­aus, statt Updates in den letz­ten zu schrei­ben, das hier könn­te län­ger werden…

Es kam tat­säch­lich ver­gleichs­wei­se schnell eine Ant­wort von Libre­ka. Hilf­reich war die aber wie erwar­tet nicht, denn war­um soll­te ich Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons instal­lie­ren, wenn ich einen Ado­be-DRM-taug­li­chen Rea­der habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rech­ner bzw. den eRea­der zu bekom­men, aber das ist doch völ­li­ger Unfug. Außer­dem gibts ADE nicht für Linux…

Guten Tag,
es ist rich­tig, dass in Ihrem Pro­fil ein Link (.acsm) hin­ter­legt wird, den Sie sich dann herunterladen.
Zum Öff­nen der Datei benö­ti­gen Sie das Pro­gramm »Ado­be Digi­tal Editions«.
Wei­te­re Infos hier­zu fin­den Sie hier: http://www.libreka.de/help#drm.

Freund­li­che Grüße
i.A. xxxxxx yyyyy

Ich habe dar­auf­hin geantwortet:

Sehr geehr­te Frau yyyyy,

Das hilft mir nicht, da Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons nicht für Linux ange­bo­ten wird.

Zudem habe ich ein Ado­be-DRM-taug­li­ches Lese­ge­rät, ich muss also Ado­bes pro­prie­tä­re und durch die Ver­wen­dung von Flash unsi­che­re Soft­ware nicht nut­zen und wer­de dies auch nicht tun. Bit­te tei­len Sie mir mit, wie ich das ePub auf mei­nen Rea­der bekomme.

MfG

Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fra­gen… :o)

Ich habe aller­dings nach Frau yyy­yys Tipp mal einen Blick auf die Hil­fe­sei­te gewor­fen, dort fand ich einen ver­blüf­fen­den Hinweis:

Besteht die Mög­lich­keit ein gekauf­tes E‑Book umzutauschen?
E‑Books gel­ten gesetz­lich als Waren, die auf­grund ihre Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sen­dung geeig­net sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Soft­ware­down­loads sind auch elek­tro­ni­sche Bücher vom Wider­rufs­recht aus­ge­schlos­sen. Es ist daher nicht mög­lich ein E‑Book umzu­tau­schen oder zurückzugeben.

Das ist eine inter­es­san­te The­se, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht über­prüft wer­den muss. Frü­her wur­de das Rück­ga­bee­recht durch das Fern­ab­satz­ge­setz gere­gelt, das wur­de inzwi­schen ins BGB inte­griert. Wann die Rück­ga­be von Waren nicht mög­lich ist wird gere­gelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libre­ka bezieht):

2. zur Lie­fe­rung von Audio- oder Video­auf­zeich­nun­gen oder von Soft­ware, sofern die gelie­fer­ten Daten­trä­ger vom Ver­brau­cher ent­sie­gelt wor­den sind,

Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audio­auf­zeich­nung erwor­ben? Nein. Eine Video­auf­zeich­nung? Nein. Soft­ware? Nega­tiv. Habe ich Daten­trä­ger »ent­sie­gelt«? Auf kei­nen Fall.

Dazu kommt, dass die eBooks durch mas­siv restrik­ti­ves DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht dru­cken, kopie­ren oder an Drit­te wei­ter geben. Was ich kann ist, sie anzu­le­sen, aber das kann ich bei einem Papier­buch auch, bevor ich es zurück­sen­de. Sich einen Ein­druck vom »aus der Fer­ne« erwor­be­nen Gut zu machen und es bei Nicht­ge­fal­len zurück geben zu kön­nen ist ja einer der aus­drück­li­chen Zwe­cke die­ses Geset­zes. War­um soll­te es hier eine Unter­schei­dung des Medi­ums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wur­de oder ob die Daten elek­tro­nisch vor­lie­gen? Der Bör­sen­ver­ein selbst sagt in sei­ner Begrün­dung für die Buch­preis­bin­dung auf eBooks (pdf), dass das elek­tro­ni­sche Buch dem gedruck­ten gleich­zu­set­zen ist (»im wesent­li­chen ent­spricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?

Libre­ka – und damit der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels – erwei­tert die gesetz­li­che Ein­schrän­kung uni­la­te­ral (und mei­ner Ansicht nach fälsch­lich) auf eBooks und kon­ter­ka­riert damit das, was der Gesetz­ge­ber mit die­sem Gesetz bezweckt hat­te: die Rech­te des Kun­den bei Fern­ab­satz zu stär­ken. Durch die For­mu­lie­rung »gesetz­lich« in ihrem Text ver­su­chen sie zudem zu sug­ge­rie­ren, dass sie geset­zes­kon­form han­deln – was aller­dings erst zu prü­fen wäre.

wei­ter­le­sen →

DIE DREI ??? bei Libreka zum kostenlosen Download – oder auch nicht…

Cover Rashuras Schatz

Libre­ka, die eBook-Ver­kaufs­ver­hin­de­rungs­platt­form des deut­schen Buch­han­dels hat im Rah­men des »Welt­tags des Buches« wie­der mal kos­ten­lo­se Down­loads im Ange­bot. Dies­mal han­delt es sich um einen Band aus dem DREI ???-Sam­mel­ro­man 150.
Um DIE GEISTERBUCHT 1: RASHURAS SCHATZ von Astrid Vol­l­enbruch als ePub her­un­ter laden zu kön­nen, muss man sich bei Libre­ka anmel­den, also ein Nut­zer­kon­to anle­gen und die übli­chen Daten wie Namen und Adres­se angeben.
So weit, so schlecht. Noch schlech­ter ist aber, dass die kos­ten­lo­se Lese­pro­be DRM-ver­seucht ist und somit nur auf einem ent­spre­chen­den Lese­ge­rät gou­tiert wer­den kann. Und am schlech­tes­ten ist, dass ich es trotz mehr­stün­di­gen Ver­su­chen nicht schaf­fen konn­te, die ePub-Datei her­un­ter zu laden, denn statt­des­sen bie­tet mir Libre­ka eine Down­load-Hilfs-Sei­te namens URLLink.acsm zum Down­load an. Es war auch grund­sätz­lich nicht ganz ein­fach, den Down­load­link zu fin­den, denn der Ser­ver ließ sich mit der Bereit­stel­lung des­sel­ben so viel Zeit, dass ich von einem Feh­ler ausging.

Inter­es­sant auch, dass man mich zwin­gen will, einen Buch­händ­ler anzu­ge­ben, dem mein Down­load »gut­ge­schrie­ben« wird. Soll mir ja recht sein, nur lei­der wird dort nicht eine der Rem­schei­der Buch­hand­lun­gen zur Aus­wahl ange­bo­ten, son­dern nur wel­che ver­gleichs­wei­se weit weg, mit denen ich nun wirk­lich nichts zu tun habe. War­um soll­te ich denen mei­nen Down­load gut­schrei­ben las­sen? Bei der Aus­wahl fehlt die Opti­on »kei­ner davon«.

Ob sie es irgend­wann mal schaf­fen, Libre­ka zum Funk­tio­nie­ren zu bewe­gen und viel­leicht ansatz­wei­se kom­for­ta­bel zu gestal­ten? Man darf gespannt blei­ben – ich muss aber zuge­ben, dass mich das eigent­lich gar nicht interessiert…

Update: Ich hat­te ver­mu­tet, dass über­las­te­te Ser­ver schuld dar­an sind, dass nur die oben genann­te Datei aus­ge­lie­fert wird, aber nach meh­re­ren Stun­den soll­te das doch mal irgend­wann klap­pen. Könn­te man mei­nen… Ich habe jetzt mal eine Sup­port­an­fra­ge gestellt. Wenn (falls) eine Ant­wort kommt, wer­de ich mich wie­der melden.

Cover RASHURAS SCHATZ Copy­right 2010 KOSMOS

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Ubisoft und die siebten Siedler

Cover DIE SIEDLER 7

Ich hat­te hier ja bereits über Ubi­softs neu­en Online-Kopier­schutz berich­tet: wenn sich der Rech­ner, auf dem die Spie­le instal­liert sind, nicht übers Inter­net mit einem DRM-Ser­ver ver­bin­den kann, dann ver­sagt das Pro­dukt die Funktion.

Schwie­rig­kei­ten kann man sich vie­le vor­stel­len, Inter­net-Zugän­ge sol­len ja schon­mal aus­fal­len kön­nen, damit ist ein Spie­len nicht mög­lich. Oder man hat ein­fach gera­de kei­nen Inter­net-Zugang in der Nähe, weil man mit dem Lap­top im Urlaub her­um­hängt. Oder aber die DRM-Ser­ver machen nicht mit, was alles auf das­sel­be hin­aus läuft: die Kun­den blei­ben von ihren teu­er erwor­be­nen Spie­len ausgesperrt.

So auch wie­der über Ostern: kurz zuvor star­te­te man den Ver­kauf des Auf­bau-Wus­lers DIE SIEDLER 7. Die SIED­LER-Rei­he hat eine gro­ße Fan­ge­mein­de, so dass etli­che Spie­le über die Laden­the­ke gin­gen, obwohl vie­le der Käu­fer über den unver­schäm­ten soge­nann­ten Kopier­schutz Bescheid wuss­ten. Lei­der gin­gen Ubi­softs DRM-Ser­ver über die Oster­ta­ge in die Knie, so dass über Stun­den kein Spie­len mög­lich war. Der Publis­her wird wahr­schein­lich wie­der behaup­ten, es haben DOS-Atta­cken statt­ge­fun­den. Viel wahr­schein­li­cher ist es aber auch in die­sem erneu­ten Fall, dass die schie­re Zahl der Spie­ler die Ser­ver über­for­dert haben.

Ser­vice­mit­ar­bei­ter waren offen­bar auch nicht wirk­lich zu errei­chen – kein Wun­der, war ja Ostern.

Nach wie vor kann man vom Kauf von Spie­len, die mit sol­chen kun­den­feind­li­chen Maß­nah­men geschützt sind, nur abra­ten. Den geprell­ten Spie­lern ist zu raten, ihrem Unmut laut und deut­lich Luft zu machen – und sol­chen Mist in Zukunft nicht mehr zu kau­fen, egal wie geil das Pro­dukt angeb­lich ist… Das Bestra­fen von zah­len­den Kun­den darf nicht zum Geschäfts­mo­dell werden!

Cover DIE SIEDLER 7, Copy­right 2010 Ubisoft

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Ubisoft nennt DDOS-Attacken als Grund für Serverprobleme…

Ubisoft-Logo

Wie ges­tern berich­tet ging der Online-Kopier­schutz von Ubi­soft auf­grund von Ser­ver­aus­fäl­len gründ­lich in die Hose. Der Publis­her beeilt sich jetzt zu behaup­ten, der Grund lie­ge nicht in einer Unter­di­men­sio­nie­rung der Ser­ver oder Feh­lern in der Infra­struk­tur oder Soft­ware, viel­mehr lägen geziel­te DDOS-Atta­cken vor, mit denen Angrei­fer die Authen­ti­fi­zie­rungs­ser­ver lahm­le­gen wollen.

Es gibt offen­bar schon wie­der – oder wei­ter­hin? – Schwie­rig­kei­ten mit den Ser­vern, so dass Kun­den ihre legal erwor­be­nen Pro­gram­me nicht nut­zen kön­nen, da sich die­se nicht zum Zwe­cke der Authen­ti­fi­zie­rung anmel­den kön­nen. Ein Ubi­soft-Mit­ar­bei­ter twit­ter­te daraufhin:

»Unse­re Ser­ver wer­den wie­der ange­grif­fen. Eini­ge Spie­ler haben Pro­ble­me beim Anmel­den. Wir arbei­ten dar­an und hal­ten Euch auf dem Laufenden«

Bei einer DDOS (Dis­tri­bu­t­ed Deni­al Of Ser­vice)-Atta­cke wer­den Ser­ver gezielt mit einer gro­ßen Men­ge von (meist über­nom­me­nen) Rech­nern ange­grif­fen, um ihre Kapa­zi­tät zu über­las­ten. Man möge mir ver­ge­ben, aber für mich liest sich das wie eine ganz schlech­te Ausrede…

Und selbst wenn tat­säch­lich eine DDOS-Atta­cke unbe­kann­ter Angrei­fer vor­lie­gen soll­te, zeigt das den­noch ein­deu­tig und ein­dring­lich, war­um die­se Art von »Kopier­schutz« kun­den­feind­li­cher Bull­shit ist! Lösung: Spie­le von Ubi­soft boykottieren.

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