Online-Kopierschutz: blamabler PR-GAU für Ubisoft

Cover Assassins Creed 2

Ubi­soft hat­te ange­kün­digt, dass ihre Spie­le mit einem Online-Kopier­schutz ver­se­hen wer­den soll­ten. Die­se DRM-Maß­nah­me soll­te dafür sor­gen, dass man Spie­le des Publis­hers nur noch mit einer akti­ven Online­ver­bin­dung spie­len kann: Das Pro­dukt prüft auf einem Ser­ver, ob der Spie­ler berech­tigt ist es zu star­ten. Die­se Gän­ge­lung der Kon­su­men­ten führ­te bereits zu höchst nega­ti­vem Echo in den Medi­en und bei den Nutzern.

Am letz­ten Wochen­en­de hat Ubi­soft selbst aber die bes­ten Argu­men­te gegen ihren neu­en Kopier­schutz gelie­fert: Der Authen­ti­fi­zie­rungs­ser­ver ging auf­grund der Men­ge der Anfra­gen in die Knie und Käu­fer von ASSASSINS CREED 2 waren des­we­gen über meh­re­re Stun­den (man spricht von sie­ben) nicht in der Lage, ihr legal erwor­be­nes Spiel zu instal­lie­ren oder zu spie­len. In den Foren war der Teu­fel los und die Ubi­soft-Mit­ar­bei­ter offen­sicht­lich mas­siv über­for­dert. Wei­ter­hin konn­ten sie die Pro­ble­me nicht nach­voll­zie­hen, da sie kei­ne Kopie des Spiels zur Ver­fü­gung hat­ten – mit »unpro­fes­sio­nell« ist das nur sehr unge­nü­gend umschrieben.

Der kun­den­un­freund­li­che Online-Kopier­schutz ist bis­lang bei SILENT HUNTER 5 und ASSASSINS CREED 2 im Ein­satz, soll aber auch bei SIEDLER 7 Ver­wen­dung fin­den, auf­grund der Popu­la­ri­tät der Sied­ler-Rei­he dürf­te das Release für den nächs­ten Zusam­men­bruch sor­gen. Inzwi­schen lau­fen die Ser­ver offen­bar wie­der pro­blem­frei, aber der ges­tern auf­ge­tre­te­ne Aus­fall zeigt exakt, war­um man sol­che Ein­schrän­kun­gen als Kun­de nicht akzep­tie­ren soll­te. Mir kom­men kei­ne Spie­le von Ubi­soft mehr ins Haus, solan­ge die die­se Unver­schämt­heit wei­ter durch­füh­ren; des­we­gen gibts in die­sem Arti­kel und in Zukunft auch kei­ne Links zu dem Publisher.

Bild: Cover ASSASSINS CREED 2, Copy­right 2010 Ubisoft

AVATAR: DRM verhindert Nachtpremieren

Poster Avatar

Heut­zu­ta­ge lie­fert man digi­tal pro­ji­zier­te Fil­me auf Fest­plat­ten aus, die wer­den dann im Kino auf einen Ser­ver kopiert. Aus Angst vor direkt davon gezo­ge­nen Raub­ko­pien, sind die Wie­der­ga­be­vor­rich­tun­gen mit DRM (Digi­tal Rights Manage­ment) geschützt. Will man den Film anse­hen, dann muss qua­si der Ser­ver, der die Bil­der an den Pro­jek­tor schi­cken soll, vor­her übers Inter­net dafür bei einer Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le die Erlaub­nis dafür ein­ho­len. Kommt es dabei zu Pro­ble­men, bleibt die Lein­wand schwarz.

Hei­se: Jede Digi­tal­pro­jek­tor-Ser­ver- Kom­bi­na­ti­on gene­riert ein eige­nes Zer­ti­fi­kat und über­trägt die­ses an den zustän­di­gen DRM-Dienst­leis­ter, der für jeden Film einen indi­vi­du­el­len Schlüs­sel erstellt und an das Kino zurück sen­det. Der Schlüs­sel gilt immer nur für eine Film­ko­pie für einen Pro­jek­tor und kann auf bestimm­te Zeit­räu­me und Uhr­zei­ten beschränkt werden.

Doch das hat nicht geklappt, denn offen­bar konn­te der für den digi­ta­len Ver­trieb des Films zustän­di­ge Dienst­leis­ter Delu­xe kei­ne gül­ti­gen Schlüs­sel liefern.

Als sich ges­tern moti­vier­te Kino­gän­ger die Nacht­vor­stel­lung von AVATAR anse­hen woll­ten, wur­den sie in »eini­gen Kinos« (auf Hei­se wird hun­dert als Zahl genannt, der Ver­lei­her wie­gelt ab) lei­der kurz vor Vor­stel­lungs­be­ginn dar­über infor­miert, dass dar­aus nichts wer­den wür­de, denn das DRM ver­hin­der­te eine Wie­der­ga­be des Films. Wo mög­lich wur­de den Kino­be­su­chern ange­bo­ten, sich gegen Rück­erstat­tung des teu­re­ren Ein­tritts­prei­ses und des Prei­ses für die 3D-Bril­le doch die 2D-Ver­si­on azu­se­hen. Lächer­lich, denn die 3D-Wie­der­ga­be ist ja wohl eines der zen­tra­len Fea­tures des Films. Auch Vor­ver­kaufs­ge­büh­ren für die Son­der­vor­stel­lun­gen wur­den nicht erstattet.

Sogar ob der Film heu­te zum offi­zi­el­len Start in allen Licht­spiel­häu­sern lau­fen kann ist aus den­sel­ben Grün­den noch unsicher…

Da kann man mal wie­der sehen, wie DRM ehr­li­che Kun­den bestraft. Weg mit dem Dreck! Und wenigs­tens vor­her mal pro­bie­ren, ob die Tech­nik mit­spielt. Wenn das so wei­ter­geht, han­delt es sich hier um eine wei­te­re von den Ver­lei­hern selbst­ge­mach­te Mög­lich­keit, Kino­be­su­cher nach­hal­tig zu ver­grau­len, was nach­hal­tig zu Ein­bu­ßen füh­ren dürf­te. Aber an denen sind dann selbst­ver­ständ­lich wie­der mal die Raub­mord­ko­pie­rer­ter­ro­ris­ten schuld…

Update soeben auf Hei­se: Eine Spre­che­rin der Cine­star-Ket­te hat hei­se online mit­ge­teilt, dass die DRM-Pro­ble­me beho­ben sei­en, und am Don­ners­tag alle Vor­füh­run­gen wie geplant statt­fin­den wer­den. »…sol­len«, möch­te man hin­zu­fü­gen. Mor­gen wis­sen wir, ob’s tat­säch­lich funk­tio­niert hat…

Pos­ter AVATAR, Copy­right 2009 20th Cen­tu­ry Fox

Adobe plant DRM-Liberalisierung

Adobe Content Server Logo

DRM ist die Abkür­zung für Digi­tal Rights Manage­ment also Digi­ta­le Rech­te­ver­wal­tung und bezeich­net diver­se Kopier­schutz­me­cha­nis­men für bei­spiels­wei­se elek­tro­ni­sche Medi­en. In aller Regel führt DRM für den Kun­den zu mas­si­ven Ein­schrän­kun­gen, bei­spiels­wei­se kön­nen sol­che Medi­en nur auf einer begrenz­ten Zahl von Abspiel­ge­rä­ten wie­der­ge­ge­ben wer­den oder man kann sie nicht an Drit­te wei­ter­ge­ben. Erschwe­rend kommt oft­mals hin­zu, dass die zuge­hö­ri­ge Soft­ware zum Ver­wal­ten oder Kau­fen nicht durch Benut­zer­freund­lich­keit glänzt. Ganz beson­ders gilt das für die eBook-DRM-Soft­ware von Ado­be, des­we­gen hat man sich bei der Fir­ma nun nach ame­ri­ka­ni­schen Medi­en­be­rich­ten ent­schlos­sen, die Restrik­tio­nen für den Kun­den zu lockern.

Als Alter­na­ti­ve Schutz­maß­nah­me soll ab der nächs­ten Ver­si­on der Ado­be-Sever-Lösung ein Pass­wort­schutz vor­han­den sein. Die eBooks lie­gen dann ver­schlüs­selt vor und kön­nen vom Kun­den durch Ein­ga­be eines Pass­worts gele­sen wer­den. Wei­ter­hin soll man die elek­tro­ni­schen Bücher auf 12 Lese­ge­rä­ten anzei­gen kön­nen, sechs mobi­len Rea­dern und sechs Desktop-Anwendungen.

Man habe sich zu dem Schritt ent­schlos­sen, da die kun­den­un­freund­li­chen DRM-Maß­nah­men die eBook-Ver­käu­fe behin­dern. Na sowas. Ange­sichts des Desas­ters in Sachen DRM bei der Musik­in­dus­trie hät­te man dar­auf aller­dings frü­her kom­men kön­nen… Die Ankün­di­gung ist damit ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung, Kun­den­freund­lich wäre es aller­dings voll­stän­dig auf restrik­ti­ves DRM zu ver­zich­ten, das ohne­hin nur den Ehr­li­chen bestraft.

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