CT-TV beleuchtet Machenschaften der Abmahnmafia

Fear! The Abmahnanwalt

Inzwi­schen scheint es sich für vie­le Inhal­te­an­bie­ter deut­lich mehr zu loh­nen, Mas­sen­ab­mah­nun­gen wegen angeb­li­cher Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen im Inter­net zu initi­ie­ren, als ihre Wer­ke zu ver­kau­fen. Dabei bie­ten höchst zwei­fel­haf­te Anbie­ter und Anwalts­kanz­lei­en ihre Diens­te an, die Metho­den sind eben­so zwei­fel­haft und etli­che davon haben die Gren­ze zur Lega­li­tät längst über­schrit­ten, von der scham­lo­sen Aus­nut­zung vom Gesetz­ge­ber anders gedach­ter Geset­ze mal ganz abge­se­hen. Eigent­lich soll­ten Abmah­nun­gen dazu die­nen, Strei­tig­kei­ten ohne ein kost­spie­li­ges Gerichts­ver­fah­ren bei­le­gen zu kön­nen.

Die Com­pu­ter­zeit­schrift c´t hat­te sich bereits in ihrer vor­letz­ten Aus­ga­be detail­liert mit dem The­ma beschäf­tigt und in dem Arti­kel bereits die Machen­schaf­ten beleuch­tet, mit denen eine Abmahn­in­dus­trie den Rech­te­inha­bern über Mas­sen­ab­mah­nun­gen Ein­nah­men ver­spricht, die 150 mal höher lie­gen, als die von lega­len Ver­käu­fen über das Inter­net. Da wird wohl bei vie­len die Gier geweckt, denn gera­de abge­half­ter­te »Künst­ler« oder Her­stel­ler unbe­kann­ter Pro­duk­te und von Stöhn­film­chen bedie­nen sich offen­bar gern die­ser zusätz­li­chen Ein­nah­me­quel­le.

In ihrer mor­gi­gen Sen­dung um 12:30 Uhr auf Hes­sen 3 nimmt sich die Redak­ti­on von c’t-TV des The­mas noch ein­mal an. Man kann jedem Inter­net­nut­zer nur drin­gend raten, sich das anzu­se­hen, denn die Mas­sen­ab­mah­nun­gen kön­nen auch völ­lig Unschul­di­ge tref­fen. Wer HR3 nicht emp­fan­gen kann: kein Pro­blem, die Sen­dung steht kurz nach ihrer Aus­strah­lung auf cttv​.de als Stream bereit.

Bild: »Fear! The Abmahn­an­walt«, Copy­right Johan­nes Kretz­schmar, CC-Lizenz

Gamescom erweitert Portfolio um Onlinespiele

Logo Gamescom

Nach der ers­ten erfolg­rei­chen Aus­rich­tung der Games­com, der neu­en euro­päi­schen Leit­mes­se für Com­pu­ter- und Video­spie­le, plant der Orga­ni­sa­tor – die Mes­se Köln – eine Erwei­te­rung des Ange­bots: Zusätz­lich zu den bereits vor­han­de­nen The­men sol­len wei­te­re Schwer­punk­te auf Online­spie­le gelegt wer­den. Dazu gehö­ren MMORPGs eben­so wie die immer belieb­ter wer­den­den Brow­ser­games; gera­de letz­te­re decken von Casu­al Games á la Farm­Ville bis zu auf­wen­di­gen Simu­la­tio­nen eine beein­dru­cken­de Band­brei­te ab. In dem Markt ste­cken Mil­lio­nen, da wun­dert es nicht, dass ihm auf der Mes­se ein grö­ße­res Podi­um gebo­ten wer­den soll.

Gleich­zei­tig dürf­te die Ankün­di­gung aber auch ein wei­te­rer Hieb in Rich­tung Leip­zig sein. Nach­dem die Bran­che von der dor­ti­gen Games Con­ven­ti­on auf­grund von Kapa­zi­täts- und Lage­pro­ble­men nach Köln abge­wan­dert war, such­te die Mes­se­ge­sell­schaft nach einem Alter­na­tiv­kon­zept und fand ihn in der Games Con­ven­ti­on Online, die aber nicht so recht zün­den woll­te. Aus Bran­chen­sicht scheint es daher wohl sinn­voll, auch die­sen Teil­be­reich der Com­pu­ter-Unter­hal­tung in die Ver­an­stal­tung in Köln zu inte­grie­ren. Im letz­ten Jahr waren ohen­hin bereits maß­geb­li­che Anbie­ter dort ver­tre­ten.

Olaf Wol­ters, Geschäfts­füh­rer des Bun­des­ver­ban­des Inter­ak­ti­ve Unter­hal­tungs­soft­ware (BIU) e. V., kom­men­tiert: »In die­sem Jahr dreht sich in unse­rer Bran­che vie­les um Inter­net und Online. Mit der neu­en The­men­welt Online – und Brow­ser­games auf der dies­jäh­ri­gen Games­com wol­len wir die­ser Ent­wick­lung Rech­nung tra­gen.«

Die Games­com 2010 fin­det vom 18. bis 22. August 2010 in Köln statt, par­al­lel dazu wird die Game Deve­lo­pers Con­fe­rence Euro­pe abge­hal­ten, auf der ein Tag eben­falls die­sem The­ma gewid­met wird.

AVATAR: Pandora-Featurette

Nor­ma­ler­wei­se ist es mit den Teasern, Trai­lern und Fea­tur­et­ten vor­bei, wenn ein Film erst­mal in den Kinos ist, doch bei AVATAR ist alles anders. Zum dem­nächst wahr­schein­lich (finan­zi­ell und völ­lig infla­ti­ons­un­be­rei­nigt) erfolg­reichs­ten Kino­er­eig­nis aller Zei­ten gibt es nun Wochen nach dem Kino­start noch­mal ein Fea­ture mit einer erstaun­li­chen Län­ge von 22 Minu­ten. Hier ist es.

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Sonys Motion Controller »Arc«

Sony Arc PS3 Motion-Controller

Er sieht irgend­wie aus wie ein Vibra­tor, der sich ver­zwei­felt bemüht, eine Kau­gum­mi­bla­se zu bla­sen: Sonys neu­er Con­trol­ler für die Play­sta­ti­on 3.

Nin­ten­do hat­te die nen­nens­wer­te Kon­kur­renz kalt erwischt, als sie die Spiel­kon­so­le Wii vor­stell­ten und dabei einen revo­lu­tio­när zu nen­nen­den Steue­rungs­an­satz auf den Markt war­fen, der von den Kun­den begeis­tert ange­nom­men wur­de: mit­tels der Wii­mo­te steu­ert man Spie­le ganz ein­fach und intui­tiv über Bewe­gun­gen.

Die ande­ren Anbie­ter hat­ten so etwas nicht und auch nicht damit gerech­net, des­we­gen kann man sich vor­stel­len, dass deren Ent­wick­lungs­ab­tei­lun­gen von frus­trier­ten Mana­gern auf Höchst­leis­tung getrimmt wur­den, um hier zügig nach­zu­ho­len.

Bei Sony kam dabei der »Arc« her­aus, mit dem sich auch PS3-Spie­le über Bewe­gun­gen steu­ern las­sen kön­nen. Dumm nur, dass ent­spre­chen­de Aus­wer­te­elek­tro­nik in Sonys Kon­so­len-Boli­den fehlt und die­se Steue­rung damit über die Eye Cam rea­li­siert wer­den soll (muss). Ich bezweif­le stark, dass damit eine prä­zi­se Steue­rung mög­lich ist und neh­me eher an, dass Zusatz­hard­ware im Spiel sein wird. Der neue Con­trol­ler ist vor­sich­tig für den Herbst die­sen Jah­res in Aus­sicht gestellt wor­den, bis­her war »Früh­jahr« als Ter­min im Gespräch.

Auch Micro­soft hat mit »Pro­ject Natal« eine Bewe­gungs­steue­rung für die XBox ange­kün­digt.

Press­fo­to »Arc«, Copy­right 2010 Sony

STAR TREK ONLINE Open Beta – Erste Eindrücke – Teil zwei

Logo Star Trek

Nach einer Woche in der Open Beta ist es wohl an der Zeit, noch­mal über das Spiel zu berich­ten, denn ich habe inzwi­schen einen bes­se­ren Ein­blick als beim letz­ten Mal, als ich mich über den Cha­rak­ter­ge­ne­ra­tor aus­ließ. Zudem war ich nach Errei­chen des sechs­ten Levels in der Lage, mir auch einen Klin­go­nen zu bau­en und mal »die ande­re Sei­te« aus­zu­pro­bie­ren.

Die Reak­tio­nen der Test­spie­ler sind sehr unter­schied­lich und vari­ie­ren zwi­schen »geils­tes Spiel aller Zei­ten!« und »völ­lig unspiel­ba­rer Mist!«. Die Wahr­heit dürf­te wie immer irgend­wo dazwi­schen lie­gen, aber ich muss per­sön­lich sagen, dass im Ver­gleich zu ande­ren Beta­tests und sogar ver­gli­chen mit angeb­lich fer­ti­gen Pro­duk­ten schon eine Men­ge gut funk­tio­niert und mir das Spiel wirk­lich Spaß macht. Bliz­zard lässt ver­gleichs­wei­se man­che Feh­ler über Mona­te schlei­fen (ich sag nur »addi­tio­nal ins­tances can­not be laun­ched«) und das bei einem Spiel, das sich seit fünf Jah­ren am Markt befin­det…

Mein per­sön­li­cher Ein­druck ist recht posi­tiv, ich stel­le mir aller­dings zwei Fra­gen: »Bekom­men die das bis Anfang Febru­ar fer­tig?« und »Ist das auch lang­fris­tig moti­vie­rend?« Die ers­te beant­wor­te ich am Ende die­ses Arti­kels, die zwei­te muss noch war­ten.

Den voll­stän­di­gen Arti­kel lesen >

Angekündigt: Erster STAR TREK ONLINE-Roman

STO Logo (Schrift)

Durch einen Bei­trag eines Cryp­tic-Ent­wick­lers im Forum stieß ich dar­auf: offen­bar soll es zum Online-Spiel im STAR TREK-Uni­ver­sum Lizenz­ro­ma­ne geben. Das ist eine ange­neh­me Nach­richt, denn STO spielt im Jahr 2409 und damit eini­ge Zeit nach der Hand­lung der letz­ten »offi­zi­el­len« Fern­seh­se­ri­en und Fil­me. STO setzt die »klas­si­sche« TREK-Zeit­li­nie fort, also nicht die neue aus J.J. Abrams´ Reboot-Film. Trotz der Arti­kel zur His­to­rie des Spiel­uni­ver­sums auf der offi­zi­el­len Web­sei­te feh­len einem doch diver­se Hin­ter­grün­de, die hof­fent­lich in den Roma­nen beleuch­tet wer­den.

Der ers­te Roman trägt den Titel THE NEEDS OF THE MANY, erscheint bei Pocket­Books, stammt von Micha­el A. Mar­tin und soll ab dem 30. März 2010 ver­kauft wer­den. Mar­tin hat bereits meh­re­re STAR TREK-Roma­ne ver­fasst und war auch an Comic-Umset­zun­gen betei­ligt.

Details über den Inhalt oder ein Cover sind noch nicht bekannt, vor­be­stel­len kann man den Roman aber bereits (und genau das wer­de ich jetzt tun).

STO-Schrift­lo­go Copy­right 2009 Cryp­tic Stu­di­os

Neu im Februar: DIE MAGIER VON MONTPARNASSE

Cover "Die Magier von Montparnasse"

Bei Hob­bit Pres­se (Klett-Cot­ta) erscheint im Febru­ar Oli­ver Plasch­kas Roman DIE MAGIER VON MONTPARNASSE:

Paris 1926, ein Varie­té am Mont­par­nas­se. Eigent­lich hat­ten der Büh­nen­zau­be­rer Ravi und sei­ne Assis­ten­tin Blan­che nur ihr harm­lo­ses Zau­ber­kunst­stück im Sinn. Dann aber wird der gro­ße Ravi gezwun­gen, die ältes­te Regel der Zau­be­rer­zunft zu bre­chen: Vor aller Augen setzt er ech­te Magie ein.

Jus­ti­ne, die jun­ge Kell­ne­rin des »Jar­din«, der bär­bei­ßi­ge Wirt Alphon­se und der glück­lo­se Schrift­stel­ler Gaspard – kei­ner von ihnen weiß, war­um sich plötz­lich ein selt­sa­mes Däm­mer­licht über Paris legt.

Die gehei­me Socié­té, die über alle Magie wacht, ist alar­miert und hat bereits ihre Ver­tre­ter ent­sandt, um den abtrün­ni­gen Zau­ber­künst­ler Ravi und sei­ne bezau­bern­de Assis­ten­tin Blan­che zu bestra­fen. Im »Jar­din«, dem klei­nen Hotel am Bou­le­vard Ras­pail tref­fen sie schließ­lich auf­ein­an­der, um zu klä­ren, was uner­klär­lich scheint. Der Kampf zwi­schen Wirk­lich­keit und Traum, der nun ent­brennt, hält nicht nur Gaspard und Jus­ti­ne in Atem, son­dern ver­schlingt die gesam­te Stadt: Paris steht still, kei­ne Glo­cke schlägt die Zeit. Das Pen­del im Chor von Saint-Mar­tin-des-Champs schwingt aus, und nie­mand weiß, ob sich die Welt noch dreht…

Das liest sich doch mal für einen deut­schen Roman echt pri­ma!

Oli­ver Plasch­ka, gebo­ren 1975, ist unter ande­rem Trä­ger des Deut­schen Phan­tas­tik-Prei­ses 2008 und Co-Autor des NAR­NIA-Rol­len­spiels.

DIE MAGIER VON MONTPARNASSE
Oli­ver Plasch­ka
Roman, gebun­den mit Schutz­um­schlag
Auf­la­ge: 1. Aufl. 2010, Sei­ten: 400
ISBN: 978–3‑608–93874‑6
Preis: EUR 21,90*, sFr: 34,90*
Erschei­nungs­da­tum: 15.02.2010
(bestel­len)

Cover DIE MAGIER VON MONTPARNASSE Copy­right 2010 Hob­bit Pres­se/Klett-Cot­ta

Asus enthüllt Details zum eBook-Reader DR-950

Asus DR-950

In eBook-Rea­der kom­men poten­ti­ell ver­schie­de­ne Dis­play­for­men zum Ein­satz, der­zeit über­schlägt sich die Bran­che ein wenig bei den Ankün­di­gun­gen neu­er Tech­ni­ken. Auf der CES hat­te Asus eben­falls zwei Lese­ge­rä­te vor­ge­stellt, aller­dings ohne auf Details ein­zu­ge­hen, also eigent­lich eine Null­num­mer. Jetzt kommt man aller­dings mit Ein­zel­hei­ten aus der Höh­le und in Sachen Dis­play ist wohl die inter­es­san­tes­te Facet­te, dass eins der bei­den mit einer OLED-Anzei­ge arbei­tet. Zu die­sem Gerät hält man sich aller­dings wei­ter bedeckt. Der ande­re hat »nur« ein Schwarz-Weiss-Sipix-Dis­play – das aller­dings ein Touch­screen ist – und heisst DR-950.

Grund­sätz­lich scheint der DR-950 auch uni­ver­sel­ler aus­ge­legt zu sein, als nur zum Gou­tie­ren elek­tro­ni­scher Lite­ra­tur, denn die Pres­se­fo­tos zei­gen offen­sicht­lich eine Web­sei­te – na end­lich: das Web in Schwarz-Weiss… :o)

Die tech­ni­schen Daten sind aller­dings inter­es­sant, die Anzei­ge hat eine Dia­go­na­le von 9 Zoll und eine erfreu­lich hohe Auf­lö­sung von 1024 x 768 Pixeln bei einem ange­nehm schma­len Rah­men und einer Dicke von gera­de mal neun Mil­li­me­tern. Der DR-950 kommt mit zwei bis vier Giga­byte Spei­cher, der über SD-Kar­ten auf­ge­bla­sen wer­den kann, beherrscht WLAN und HSDPA, ver­fügt über eine 3,5 mm Kopf­hö­rer­buch­se und natür­lich den unver­meid­li­chen USB-Anschluss. Zu den unter­stüt­zen For­ma­ten hält man sich der­zeit noch etwas zurück, genannt wer­den epub, pdf, txt, html und mp3, der Rea­der soll aber auch RSS-Feeds dar­stel­len und Inhal­te via »Text to Speech« vor­le­sen kön­nen – wahr­schein­lich wie immer mit üblem ame­ri­ka­ni­schem Akzent (immer­hin bes­ser als mit tai­wa­ne­si­schem :o).

Das Dum­me: weder zum Preis noch zur Ver­füg­bar­keit kann (oder möch­te?) Asus Aus­sa­gen machen.

Das gilt in noch viel stär­ke­rem Maße für den Luxus-Rea­der DR-570 mit sei­nem far­bi­gen 5,7 Zoll OLED-Dis­play, den man der­zeit wohl noch eher als Wunsch­den­ken der Asus-Ent­wick­ler ein­ord­nen soll­te.
AsusDR-950-2


Pres­se­fo­tos DR-950 Copy­right Asus

Erfahrungsbericht: PERRY RHODAN-eBook-Kauf

PERRY RHODAN 2525

Es pas­siert mir ganz sel­ten mal, dass ich tat­säch­lich ver­säu­me, den neu­es­ten PERRY zu kau­fen. Es gibt ihn hier im pro­vin­zi­el­len Rem­scheid an meh­re­ren Ver­kaufs­stel­len, aber etli­che haben nur beschränk­te Men­gen oder ich kom­me halt nicht immer recht­zei­tig zum Bahn­hof. Klar, ich könn­te abon­nie­ren, aber da stö­ren mich zum einen die Por­to­kos­ten, zum ande­ren nei­gen unse­re merk­be­frei­ten Brief­trä­ger dazu, Sen­dun­gen zu wäs­sern oder mit Gewalt in den Brief­kas­ten zu drü­cken und dabei zu beschä­di­gen. Ich hat­te mehr­fach ver­sucht, bei Zeit­schrif­ten­händ­lern mei­nes Vetrau­ens ein ver­pass­tes Heft nach­zu­be­stel­len, aber das hat noch nie so recht geklappt, und wenn, dau­er­te das Wochen. Die offi­zi­el­le Nach­be­stell­mög­lich­keit des Ver­lags kommt nicht in Fra­ge, da kos­tet das Heft dann näm­lich üppi­ge EUR 3,90.

Aktu­ell habe ich Wim Van­de­ma­ans MIT DEN AUGEN DER GAIDS ver­passt. Aber wofür hat man einen eBook-Rea­der? Bei Beam eBooks hat­te ich ohne­hin bereits ein Kon­to, da ich dort schon­mal einen Per­ry zum Tes­ten des Geräts erwor­ben hat­te. Und auch dies­mal war ich höchst posi­tiv über­rascht, wie ein­fach das doch ist: Ein­log­gen, PR aus­wäh­len, zur Kas­se gehen, bei Pay­Pal die Log­in­da­ten ein­ge­ben, abschi­cken, Per­ry im ePub-For­mat her­un­ter­la­den, lesen. Auch das Anle­gen eines Kon­tos ist übri­gens höchst sim­pel, man wird nicht mit zahl­lo­sen Fra­gen nach inti­men Details beläs­tigt wie das anders­wo üblich ist.

Genau so ein­fach muss das gehen, so macht eBooks kau­fen Spaß! Es bleibt zu hof­fen, dass sich die Benut­zungs­ka­ta­stro­phen Libre­ka und Co. dar­an bald mal ein Bei­spiel neh­men…

Cover PR 2525 Copy­right 2010 VPM

Verleger wollen Google zur Offenlegung der Algorithmen zwingen

Was wirklich gesucht wird...

Maß­geb­li­che Deut­sche Ver­le­ger haben das Kar­tell­amt dar­über infor­miert, dass es Anhalts­punk­te gebe, dass Such­ma­schi­nen­pri­mus Goog­le ihrer Ansicht nach sei­ne Markt­macht miss­brau­che und sei­ne Such­ergeb­nis­se wett­be­werbs­wid­rig anzei­ge. Der Such­ma­schi­nen­be­trei­ber wird jetzt auf­ge­for­dert, sei­ne Such­stra­te­gien offen­zu­le­gen. Am Wochen­en­de hat­te Goog­le bereits über­die Kar­tell­amts­be­schwer­de  der Ver­le­ger­ver­bän­de infor­miert.

Den Ver­le­gern ist es ein Dorn im Auge, dass sie nicht nach­voll­zie­hen kön­nen, war­um und wie Ergeb­nis­se plat­ziert wer­den, man ver­mu­tet eine Bevor­zu­gung bestimm­ter Goog­le-Part­ner, die dadurch höhe­re Wer­be­ein­nah­men erhal­ten. Wei­ter­hin for­dert man mit Nach­druck eine bes­se­re Bezah­lung für die Anzei­ge der Such­ergeb­nis­se sei­tens Goog­le an die Ver­la­ge. Man ver­die­ne an der Anzei­ge nichts, Goog­le aber schon.

Tough Luck, ihr Anbie­ter von »Qua­li­täts­jour­na­lis­mus«. Denkt mal über Fol­gen­des nach: wenn ich mich schon­mal auf eure wer­be­ver­seuch­ten, bunt fla­ckern­den Lang­wei­ler­sei­ten ver­ir­re, dann fast immer auf­grund eines Ergeb­nis­ses bei Goog­le oder Goog­le News. Viel­leicht soll­te Goog­le ein­fach die Sei­ten der Mecke­rer aus dem Index neh­men, wenn die das unbe­dingt so wol­len. Goog­le macht für eure Inhal­te kos­ten­lo­se Wer­bung!
Es kann doch wohl nicht ange­hen, dass hier Bestands­schutz für ein ster­ben­des Geschäfts­mo­dell betrie­ben wer­den soll? Hat es die Ver­le­ger inter­es­siert, als alle Schrift­set­zer arbeits­los wur­den, weil auf com­pu­ter­ge­stütz­ten Druck umge­stellt wur­de? Na?

Bild: Wir wis­sen doch alle, was tat­säch­lich am meis­ten auf Goog­le gesucht wird… :o) Brust­bild von John T. Gon­za­les auf flickr, unter Crea­ti­ve Com­mons Lizenz, Goog­le-Schrift­zug Copy­right Goog­le.

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