Ich hatte hier bereits über Sean O´Connells Roman und Hörbuch »Tír na nÓg« berichtet. Sean hatte auf seinem Blog »Wortwellen« immer wieder mal kleine Schnipsel zu dem Roman bereit gestellt und gab nun dort auch eine Zusammenfassung heraus. Ich hielt es für eine gute Idee, diesen Überblick auch hier nochmal zu veröffentlichen und bedanke mich ausdrücklich für die freundliche Erlaubnis, dies tun zu dürfen.
Im Folgenden also nochmal eine elaborierte Zusammenfassung und Übersicht zu einem Roman, der sich inhaltlich wohltuend vom Fantasy-Einheitsbrei abhebt und sich erfrischender Weise nicht um Genregrenzen schert.
Als Hörbuch erscheint »Tír na nÓg« leider aufgrund einer Terminverschiebung erst im Juli (statt wie ursprünglich geplant im Mai) im Action-Verlag, zum Erscheinungtermin der Druckausgabe werde ich die PhantaNews-Leser selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Beim Lesen bitte nicht über Wiederholungen wundern, sondern daran denken, dass es sich hier um einzelne Blogeinträge handelt, die der Übersicht wegen zusammen gefasst wurden.
Auf YouTube gab es einen Channel von DarkSydePhil. Darin hat der passionierte Spieler über die letzten Jahre ca. 7000 (!) Videos online gestellt, die Komplettlösungen von Computerspielen gezeigt hatten. DarkSydePhil hatte gecaptured, wie er sich durch angesagte Spiele arbeitet und dies mit – zum Teil bissigen – Kommentaren versehen; er hatte Kultstatus und das bescherte etlichen seiner Clips fünfstellige Zugriffszahlen.
Jetzt ist der Kanal weg. Unerwartet und ohne jegliche Vorankündigung oder Warnung wurde er seitens YouTube entfernt, ein Zugriff über Login/Paßwort ist nicht mehr möglich.
Phil vermutet, dass dies mit einem Video zu Ubisofts SPLINTER CELL CONVICTION zusammen hängt und der Publisher YouTube (aka Google) wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes aufgefordert hat, den Channel offline zu nehmen (Update: inzwischen ist es eine Gewissheit). Da fragt man sich natürlich: Warum ist ein Walkthrough zwingend eine Urheberrechtsverletzung und weswegen wird gleich der gesamte Channel des Nutzers entfernt statt ausschließlich das inkriminierte Video? <satire>Und was haben die bei Ubisoft für Drogen genommen?</satire>
In einem Video-Statement findet DarkSydePhil dann auch sehr deutliche Worte in Richtung YouTube:
»They don’t give a fuck about anyone who uses their website. All they care about is making money.« (das hätte man aber vorher wissen können… :o)
Hier das erste Video (natürlich auch auf auf YouTube, via gamecrashers.net), die anderen finden sich auf gamecrashers.net und man sollte sie sich mal ansehen, insbesondere dasjenige, in dem er über das Thema Urheberrechtsfragen bei Spielevideos spricht.
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Die Konsequenz ist einfach: Kauft keine Spiele von Ubisoft. Sie wollen euch zwingen zum Benutzen von Offline-Spielen online sein zu müssen und sie verhalten sich gegenüber der Spielergemeinde wie despotische [wegen potentieller Beleidigung selbstzensiert].
Ein weiteres Thema, das einen Reboot bekommen soll ist THE CROW. Ein Projekt ist seit einiger Zeit in Arbeit, jetzt erklärte der Regisseur und Verfasser des Drehbuchs Stephen Norrington, dass man eventuell in Detroit drehen wird.
Hintergrund hierfür ist, dass die originalen Comics ebenfalls in der Motor-Stadt spielten, und man deswegen darüber nachdenkt »on location« zu drehen. Zudem gäbe es steuerliche Vorteile, wenn man die Dreharbeiten in Michigan durchführen würde.
Der Erfinder von THE CROW, James O´Barr, stammt aus Detroit und hatte die Stadt als Setting für seine Comics gewählt, wohl nicht zuletzt wegen des heruntergekommenen Images der Stadt, deren Bewohner als liebgewonnene Tradition alljährlich zur »Devil’s Night« auch gern mal leerstehende Häuser abfackeln.
Laut Norrington ist man sich aber noch nicht ganz sicher, denn möglicherweise wäre eine Produktion in Montréal – wie ursprünglich geplant – mit deutlich weniger finanziellem und logistischem Aufwand zu ermöglichen. Der Regisseur sagte weiterhin, dass die Reaktion der Geldgeber auf seinen ersten Drehbuchentwurf »sensationell« war und er sich nun an eine Endbearbeitung machen möchte, wenn er Zeit dafür findet.
Bild: Kinoplakat THE CROW (1994), Copyright Miramax, DVD erhältlich z. B. bei Amazon
Das seit den achtziger Jahren laufende Slasher-Duell zwischen Freddie Krueger (A NIGHTMARE ON ELM STREET) und Jason Vorhees (FRIDAY THE 13TH) konnte offenbar der mit dem gestreiften Rollkragenpullover für sich entscheiden:
2009 realisierte Platinum Dunes für New Line und Paramount ein Remake des Klassikers FRIDAY THE 13TH, Regie führte Marcus Nispel, in der Rolle des Jason war der Stuntman und Schauspieler Derek Mears zu sehen. Danach meldeten verschiedene Quellen, dass es eine Fortsetzung geben werde – dem ist offenbar aber nicht so: Platinum Dunes-Produzent Brad Fuller antwortete soeben auf eine entsprechende Frage: »Das (Projekt) ist tot – wird nicht passieren.«
Diese Aussage kommt zwei Wochen vor dem Termin, an dem Platinum Dunes und New Line ihre neue Sicht auf Freddie Krueger vorstellen, der in dieser Inkarnation von Jackie Earle Haley gespielt wird.
Die Produktion der 2009er-Variante von Jason Vorhees kostete 19 Millionen Dollar und spielte an den Kinokassen seit seiner Première im vorletzten Februar weltweit insgesamt 91 Millionen Bucks ein. Eigentlich also ein ganz guter Schnitt, aber für die Blockbuster-verwöhnten Jungs von Platinum Dunes wahrscheinlich Peanuts.
Bild: DVD-Cover FREITAG DER 13. 2009 – Copyright
Paramount Home Entertainment 2009, erhältlich beispielsweise bei Amazon
Ja, ich tue es! Ich prostituiere mich schamlos! 3DSupply ist ein Anbieter von nerdigen T‑Shirts und anderem Geek-Krams zu den Themen Computer, Games oder Filme und TV-Serien. Zuletzt sind sie positiv damit aufgefallen, dass sie kostenlose Piratenpartei-Shirts verschickt hatten, eine sehr schöne Idee.
Auch nicht von schlechten Eltern ist die aktuelle Aktion namens Shirt4Link: Man stellt auf seinem Blog sein Lieblingsshirt vor und verlinkt auf die entsprechende Seite bei 3DSupply – dafür erhält man das Shirt des Verlangens dann umsonst. Das nenne ich mal eine gelungene Werbemaßnahme.
Voraussetzung ist, dass das Blog aktuell betrieben wird (also Einträge aufweisen kann) und mehr als 100 Besucher am Tag hat.
Auf der zu Google gehörenden Videoplattform YouTube konnte seit einiger Zeit man diverse Hitler-Parodien finden, die aus dem Film DER UNTERGANG stammten, nur wenige Minuten lang waren und in aller Regel Adolf Hitler lächerlich machten. Die Verleihfirma Constantin Film AG zwingt nun allerdings YouTube, alle diese Clips offline zu nehmen, man begründet dies (natürlich) mit dem Urheberrecht.
Ja, Constantin, ist schon klar (gähn). Außer acht läßt man selbstverständlich, dass durch die kurzen Videos der Film insbesondere im nicht deutschsprachigen Ausland vielen überhaupt erst bekannt gemacht wurde, weiterhin ist die Parodie im Rahmen des deutschen und beispielsweise auch des US-amerikanischen Urheberrechts durchaus erlaubt. Statt wie ein Despot zu agieren (nein, ich ziehe keinen Hitler-Vergleich, Gruß an Godwin) würde es der Constantin gut zu Gesicht stehen, deutlich gelassener zu agieren und die kreative Schöpferkraft der Clip-Ersteller als kostenlose Werbung zu sehen. Klar, die Parodie ist in Sachen Urheberrecht umstritten und in vielen Fällen mussten erst Gerichte darüber befinden, ob es sich um eine solche handelte und sie damit statthaft war, aber minutenlange umgestaltete Schnipsel eines abendfüllenden Spielfilms sorgen nun wirklich nicht für Umsatzeinbußen bei Eichinger – ganz im Gegenteil.
Vielleicht kommt ja jemand darauf, dass im Prinzip bereits reicht, den Schnipsel beispielsweise mit einer Videoschnittsoftware künstlerisch zu verfremden und sie dann neu zu synchronisieren, um eindeutig eine Parodie aus der Szene zu machen. Aber von mir habt ihr das nicht… :o)
Wieder mal ein perfektes Beispiel, warum das Urheberrecht im Internetzeitalter dringend überarbeitungwürdig ist.
Seit heute hat PhantaNews eine Facebook-Seite deren Fan man werden kann, um über neue Artikel informiert zu werden. Tatsächlich existiert diese Seite bereits seit dem 20. Oktober (eingerichtet als ich auch hier eröffnet habe), allerdings wurde sie bislang noch nicht genutzt und die News nur auf meinem privaten Facebook-Account gepostet.
Wird man Fan der Seite, erhält man automatisch wenn hier ein neuer Artikel veröffentlicht wird einen Teaser von 270 Buchstaben sowie – wenn vorhanden – ein Bild angezeigt, es wird ein Link zur Verfügung gestellt, mit dem man auf diese Seite hier kommt, um den vollständigen Beitrag lesen zu können.
Hier wie dort hat man die Möglichkeit, Kommentare zu hinterlassen. Als Bonusfeature wird es auf der Facebook-Seite allerdings auch Kurzbeiträge oder Webschnipsel geben, die keinen vollständigen Artikel rechtfertigen.
Man erreicht die Seite auf Facebook über das Symbol oben rechts in der Seitenleiste. Viel Spaß!
Mitte Mai kommt sie ins Kino, Ridley Scotts Version des britischen Vogelfreien Robin Hood. Universal und Yahoo spendieren deswegen nochmal einen Clip. Mit Burgbelagerung inklusive von den Zinnen geschüttetem siedendem Pech. Cool.
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Den britischen Schriftsteller Sir Arthur Conan Dolye kennen die meisten insbesondere als den Schöpfer des brillianten Privatdetektivs aus der Baker Street: Sherlock Holmes.
Doch Doyle war selbstverständlich über die Abenteuer von Holmes hinaus schriftstellerisch aktiv und hat noch viele weitere Geschichten geschrieben, die allerdings beiweitem nicht den Bekanntheitsgrad seines Hauptprotagonisten erreichten.
Eine solche Geschichte möchte ich hier vorstellen. Es handelt sich um die 1913 entstandene Story THE HORROR OF THE HEIGHTS, die in der Sammlung TALES OF TERROR AND MYSTERY (1922) erschienen ist. Arthur Conan Doyle verstarb im Jahr 1930, so dass seine Werke inzwischen Public Domain sind, das bedeutet, sie sind gemeinfrei.
THE HORROR OF THE HEIGHTS kann man aufgrund seines Inhalts sicherlich im Steampunk-Genre verorten, auch wenn es diesen Begriff streng genommen damals natürlich noch gar nicht gab. Das macht aber nichts, denn es waren Geschichten wie diese oder die von Jules Verne oder H. G. Wells, die spätere Generationen dazu brachten, so etwas wie Steampunk überhaupt erst zu ersinnen.
Ich habe darauf verzichtet, die Story zu übersetzen (hole das vielleicht aber noch nach), das verwendete Englisch ist nicht allzu schwer zu verstehen, zudem bin ich der Ansicht, dass gerade solche Geschichten stark von ihrer Sprache leben und bei einer Übersetzung viel verloren geht.
Wie im offiziellen battle.net-Forum zu lesen ist, sperrte Blizzard soeben über 320000 Spieler von ihren battle.net-Accounts aus. Es handelt sich hierbei um Konten für Diablo 2 und Warcraft 3. Der Foreneintrag eines Blizzard-Mitarbeiters:
We’ve recently banned over 320,000 Warcraft 3 and Diablo 2 accounts that were found to be violating the Battle.net Terms of Use. If this is a first offense, the CD key associated with the banned account will be suspended for 30 days, while repeat offenders will see their keys banned permanently. All account ban decisions are final.
We would like all players to remember that abuse of unintended mechanics and/or use of third party programs is a violation of the agreement made when signing on to Battle.net, and can subject your account to disciplinary action up to and including a permanent ban of its access to the service. These types of activities can severely impact the stability of our servers, and we’ll continue to aggressively monitor Battle.net in order to protect the service and its players from the harmful effects of cheating.
»All decisions are final« bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes, als dass man keinen Widerspruch einlegen kann; Blizzard in seiner Omnipotenz schließt also Fehler bei diesem Verfahren aus. Wer zu unrecht verdächtigt wird, hat offensichtlich Pech gehabt und keinerlei Möglichkeit einer Intervention.
Interessant auch die Begründung: »unintended mechanics« heißt, dass man Fehler in den Spielen ausnutzt, oder diese Games einfach in einer Form nutzt, die von den Entwicklern so nicht vorgesehen waren. Meiner Ansicht nach wäre hier eher Blizzard gefragt, diese Fehler zu entfernen statt Spieler die diese verwenden von der Nutzung auszuschließen. Zudem sollte offen gelegt werden, was »unintended mechanics« überhaupt sind – aber das geschieht nicht. Weiterhin »use of third party programs« – hier könnte man zwar grundsätzlich zustimmen, aber zum einen legt Blizzard auch hier nicht offen, ob und wie ein solches Programm erkannt wurde und zum anderen können ganz normale Toolsammlungen wie beispielsweise ac´tiv aid von Heise oder dessen Basis AutoHotKey als »böses« Programm erkannt werden, ohne dass der Spieler tatsächlich cheated.
Bei einem angeblichen Erstverstoß wird man für 30 Tage ausgeschlossen, bei einem weiteren wird der Key des Spiels gesperrt, so dass man sich das Produkt neu kaufen müsste, um wieder spielen zu können.
Es bleibt jetzt abzuwarten, wieviele Spieler sich melden, die einen ungerechtfertigten Ausschluss monieren. Ein schaler Geschmack bleibt, denn es wird einem wieder einmal klar, dass Firmen wie Blizzard einem Kunden jederzeit und auch ungerechtfertigt den Zugang zu einer bezahlten Dienstleistung sperren können.
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