Der Hintergrund zu »Tír na nÓg«

Sean O'Connell

Ich hat­te hier bereits über Sean O´Connells Roman und Hör­buch »Tír na nÓg« berich­tet. Sean hat­te auf sei­nem Blog »Wort­wel­len« immer wie­der mal klei­ne Schnip­sel zu dem Roman bereit gestellt und gab nun dort auch eine Zusam­men­fas­sung her­aus. Ich hielt es für eine gute Idee, die­sen Über­blick auch hier noch­mal zu ver­öf­fent­li­chen und bedan­ke mich aus­drück­lich für die freund­li­che Erlaub­nis, dies tun zu dür­fen.

Im Fol­gen­den also noch­mal eine ela­bo­rier­te Zusam­men­fas­sung und Über­sicht zu einem Roman, der sich inhalt­lich wohl­tu­end vom Fan­ta­sy-Ein­heits­brei abhebt und sich erfri­schen­der Wei­se nicht um Gen­re­gren­zen schert.

Als Hör­buch erscheint »Tír na nÓg« lei­der auf­grund einer Ter­min­ver­schie­bung erst im Juli (statt wie ursprüng­lich geplant im Mai) im Action-Ver­lag, zum Erschei­nung­ter­min der Druck­aus­ga­be wer­de ich die Phan­ta­News-Leser selbst­ver­ständ­lich auf dem Lau­fen­den hal­ten.

Beim Lesen bit­te nicht über Wie­der­ho­lun­gen wun­dern, son­dern dar­an den­ken, dass es sich hier um ein­zel­ne Blog­ein­trä­ge han­delt, die der Über­sicht wegen zusam­men gefasst wur­den.

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Spieleindustrie gegen Fans – die nächste Runde

DarkSydePhil

Auf You­Tube gab es einen Chan­nel von Dark­Sy­de­Phil. Dar­in hat der pas­sio­nier­te Spie­ler über die letz­ten Jah­re ca. 7000 (!) Vide­os online gestellt, die Kom­plett­lö­sun­gen von Com­pu­ter­spie­len gezeigt hat­ten. Dark­Sy­de­Phil hat­te gecap­tu­red, wie er sich durch ange­sag­te Spie­le arbei­tet und dies mit – zum Teil bis­si­gen – Kom­men­ta­ren ver­se­hen; er hat­te Kult­sta­tus und das bescher­te etli­chen sei­ner Clips fünf­stel­li­ge Zugriffs­zah­len.

Jetzt ist der Kanal weg. Uner­war­tet und ohne jeg­li­che Vor­ankün­di­gung oder War­nung wur­de er sei­tens You­Tube ent­fernt, ein Zugriff über Login/​Paßwort ist nicht mehr mög­lich.

Phil ver­mu­tet, dass dies mit einem Video zu Ubi­s­ofts SPLINTER CELL CONVICTION zusam­men hängt und der Publisher You­Tube (aka Goog­le) wegen eines angeb­li­chen Urhe­ber­rechts­ver­sto­ßes auf­ge­for­dert hat, den Chan­nel off­line zu neh­men (Update: inzwi­schen ist es eine Gewiss­heit). Da fragt man sich natür­lich: War­um ist ein Walk­th­rough zwin­gend eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung und wes­we­gen wird gleich der gesam­te Chan­nel des Nut­zers ent­fernt statt aus­schließ­lich das inkri­mi­nier­te Video? <satire>Und was haben die bei Ubi­s­oft für Dro­gen genommen?</satire>

In einem Video-State­ment fin­det Dark­Sy­de­Phil dann auch sehr deut­li­che Wor­te in Rich­tung You­Tube:

»They don’t give a fuck about anyo­ne who uses their web­site. All they care about is making money.« (das hät­te man aber vor­her wis­sen kön­nen… :o)

Hier das ers­te Video (natür­lich auch auf auf You­Tube, via game​cra​s​hers​.net), die ande­ren fin­den sich auf game​cra​s​hers​.net und man soll­te sie sich mal anse­hen, ins­be­son­de­re das­je­ni­ge, in dem er über das The­ma Urhe­ber­rechts­fra­gen bei Spie­le­vi­de­os spricht.

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Die Kon­se­quenz ist ein­fach: Kauft kei­ne Spie­le von Ubi­s­oft. Sie wol­len euch zwin­gen zum Benut­zen von Off­line-Spie­len online sein zu müs­sen und sie ver­hal­ten sich gegen­über der Spie­ler­ge­mein­de wie des­po­ti­sche [wegen poten­ti­el­ler Belei­di­gung selbst­zen­siert].

Bild: Dark­Sy­de­Phil Copy­right Dark­Sy­de­Phil

Fliegt DIE KRÄHE nach Detroit?

Kinoplakat THE CROW (1994)

Ein wei­te­res The­ma, das einen Reboot bekom­men soll ist THE CROW. Ein Pro­jekt ist seit eini­ger Zeit in Arbeit, jetzt erklär­te der Regis­seur und Ver­fas­ser des Dreh­buchs Ste­phen Nor­ring­ton, dass man even­tu­ell in Detroit dre­hen wird.

Hin­ter­grund hier­für ist, dass die ori­gi­na­len Comics eben­falls in der Motor-Stadt spiel­ten, und man des­we­gen dar­über nach­denkt »on loca­ti­on« zu dre­hen. Zudem gäbe es steu­er­li­che Vor­tei­le, wenn man die Dreh­ar­bei­ten in Michi­gan durch­füh­ren wür­de.

Der Erfin­der von THE CROW, James O´Barr, stammt aus Detroit und hat­te die Stadt als Set­ting für sei­ne Comics gewählt, wohl nicht zuletzt wegen des her­un­ter­ge­kom­me­nen Images der Stadt, deren Bewoh­ner als lieb­ge­won­ne­ne Tra­di­ti­on all­jähr­lich zur »Devil’s Night« auch gern mal leer­ste­hen­de Häu­ser abfa­ckeln.

Laut Nor­ring­ton ist man sich aber noch nicht ganz sicher, denn mög­li­cher­wei­se wäre eine Pro­duk­ti­on in Mon­tré­al – wie ursprüng­lich geplant – mit deut­lich weni­ger finan­zi­el­lem und logis­ti­schem Auf­wand zu ermög­li­chen. Der Regis­seur sag­te wei­ter­hin, dass die Reak­ti­on der Geld­ge­ber auf sei­nen ers­ten Dreh­buch­ent­wurf »sen­sa­tio­nell« war und er sich nun an eine End­be­ar­bei­tung machen möch­te, wenn er Zeit dafür fin­det.

Bild: Kino­pla­kat THE CROW (1994), Copy­right Mira­max, DVD erhält­lich z. B. bei Ama­zon

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FREITAG DER 13. – weggeaxt

Freitag der13. 2009

Das seit den acht­zi­ger Jah­ren lau­fen­de Slas­her-Duell zwi­schen Fred­die Krue­ger (A NIGHTMARE ON ELM STREET) und Jason Vor­hees (FRIDAY THE 13TH) konn­te offen­bar der mit dem gestreif­ten Roll­kra­gen­pull­over für sich ent­schei­den:

2009 rea­li­sier­te Pla­ti­num Dunes für New Line und Para­mount ein Remake des Klas­si­kers FRIDAY THE 13TH, Regie führ­te Mar­cus Nis­pel, in der Rol­le des Jason war der Stunt­man und Schau­spie­ler Derek Mears zu sehen. Danach mel­de­ten ver­schie­de­ne Quel­len, dass es eine Fort­set­zung geben wer­de – dem ist offen­bar aber nicht so: Pla­ti­num Dunes-Pro­du­zent Brad Ful­ler ant­wor­te­te soeben auf eine ent­spre­chen­de Fra­ge: »Das (Pro­jekt) ist tot – wird nicht pas­sie­ren.«

Die­se Aus­sa­ge kommt zwei Wochen vor dem Ter­min, an dem Pla­ti­num Dunes und New Line ihre neue Sicht auf Fred­die Krue­ger vor­stel­len, der in die­ser Inkar­na­ti­on von Jackie Ear­le Haley gespielt wird.

Die Pro­duk­ti­on der 2009er-Vari­an­te von Jason Vor­hees kos­te­te 19 Mil­lio­nen Dol­lar und spiel­te an den Kino­kas­sen seit sei­ner Pre­miè­re im vor­letz­ten Febru­ar welt­weit ins­ge­samt 91 Mil­lio­nen Bucks ein. Eigent­lich also ein ganz guter Schnitt, aber für die Block­bus­ter-ver­wöhn­ten Jungs von Pla­ti­num Dunes wahr­schein­lich Pea­nuts.

Bild: DVD-Cover FREITAG DER 13. 2009 – Copy­right

Para­mount Home Enter­tain­ment 2009, erhält­lich bei­spiels­wei­se bei Ama­zon

Creative Commons License

3DSupply bietet Shirt4Link

Pilzshirt

Ja, ich tue es! Ich pro­sti­tu­ie­re mich scham­los! 3DSupply ist ein Anbie­ter von nerdi­gen T‑Shirts und ande­rem Geek-Krams zu den The­men Com­pu­ter, Games oder Fil­me und TV-Seri­en. Zuletzt sind sie posi­tiv damit auf­ge­fal­len, dass sie kos­ten­lo­se Pira­ten­par­tei-Shirts ver­schickt hat­ten, eine sehr schö­ne Idee.

Auch nicht von schlech­ten Eltern ist die aktu­el­le Akti­on namens Shirt4Link: Man stellt auf sei­nem Blog sein Lieb­lings­shirt vor und ver­linkt auf die ent­spre­chen­de Sei­te bei 3DSupply – dafür erhält man das Shirt des Ver­lan­gens dann umsonst. Das nen­ne ich mal eine gelun­ge­ne Wer­be­maß­nah­me.

Vor­aus­set­zung ist, dass das Blog aktu­ell betrie­ben wird (also Ein­trä­ge auf­wei­sen kann) und mehr als 100 Besu­cher am Tag hat.

Mein aus­ge­wähl­tes Motiv sieht man oben links und hier ist der Link zum Shirt.

Update: Unglaub­lich! Zwei Tage spä­ter lag das Shirt bereits im Brief­kas­ten…

Bild: Pilz­shirt Copy­right 3DSupply

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YouTube muss Hitler-Parodien löschen

Pressefoto "Der Untergang"

Auf der zu Goog­le gehö­ren­den Video­platt­form You­Tube konn­te seit eini­ger Zeit man diver­se Hit­ler-Par­odien fin­den, die aus dem Film DER UNTERGANG stamm­ten, nur weni­ge Minu­ten lang waren und in aller Regel Adolf Hit­ler lächer­lich mach­ten. Die Ver­leih­fir­ma Con­stan­tin Film AG zwingt nun aller­dings You­Tube, alle die­se Clips off­line zu neh­men, man begrün­det dies (natür­lich) mit dem Urhe­ber­recht.

Ja, Con­stan­tin, ist schon klar (gähn). Außer acht läßt man selbst­ver­ständ­lich, dass durch die kur­zen Vide­os der Film ins­be­son­de­re im nicht deutsch­spra­chi­gen Aus­land vie­len über­haupt erst bekannt gemacht wur­de, wei­ter­hin ist die Par­odie im Rah­men des deut­schen und bei­spiels­wei­se auch des US-ame­ri­ka­ni­schen Urhe­ber­rechts durch­aus erlaubt. Statt wie ein Des­pot zu agie­ren (nein, ich zie­he kei­nen Hit­ler-Ver­gleich, Gruß an God­win) wür­de es der Con­stan­tin gut zu Gesicht ste­hen, deut­lich gelas­se­ner zu agie­ren und die krea­ti­ve Schöp­fer­kraft der Clip-Erstel­ler als kos­ten­lo­se Wer­bung zu sehen. Klar, die Par­odie ist in Sachen Urhe­ber­recht umstrit­ten und in vie­len Fäl­len muss­ten erst Gerich­te dar­über befin­den, ob es sich um eine sol­che han­del­te und sie damit statt­haft war, aber minu­ten­lan­ge umge­stal­te­te Schnip­sel eines abend­fül­len­den Spiel­films sor­gen nun wirk­lich nicht für Umsatz­ein­bu­ßen bei Eichin­ger – ganz im Gegen­teil.

Viel­leicht kommt ja jemand dar­auf, dass im Prin­zip bereits reicht, den Schnip­sel bei­spiels­wei­se mit einer Video­schnitt­soft­ware künst­le­risch zu ver­frem­den und sie dann neu zu syn­chro­ni­sie­ren, um ein­deu­tig eine Par­odie aus der Sze­ne zu machen. Aber von mir habt ihr das nicht… :o)

Wie­der mal ein per­fek­tes Bei­spiel, war­um das Urhe­ber­recht im Inter­net­zeit­al­ter drin­gend über­ar­bei­tung­wür­dig ist.

Hier der Arti­kel auf Tech­Crunch, auch die Süd­deut­sche beschäf­tigt sich mit dem The­ma.

Pres­se­fo­to DER UNTERGANG, Copy­right Con­stan­tin Film AG

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PhantaNews auf Facebook

Phantanews Logo

Seit heu­te hat Phan­ta­News eine Face­book-Sei­te deren Fan man wer­den kann, um über neue Arti­kel infor­miert zu wer­den. Tat­säch­lich exis­tiert die­se Sei­te bereits seit dem 20. Okto­ber (ein­ge­rich­tet als ich auch hier eröff­net habe), aller­dings wur­de sie bis­lang noch nicht genutzt und die News nur auf mei­nem pri­va­ten Face­book-Account gepos­tet.

Wird man Fan der Sei­te, erhält man auto­ma­tisch wenn hier ein neu­er Arti­kel ver­öf­fent­licht wird einen Teaser von 270 Buch­sta­ben sowie – wenn vor­han­den – ein Bild ange­zeigt, es wird ein Link zur Ver­fü­gung gestellt, mit dem man auf die­se Sei­te hier kommt, um den voll­stän­di­gen Bei­trag lesen zu kön­nen.

Hier wie dort hat man die Mög­lich­keit, Kom­men­ta­re zu hin­ter­las­sen. Als Bonus­fea­ture wird es auf der Face­book-Sei­te aller­dings auch Kurz­bei­trä­ge oder Web­schnip­sel geben, die kei­nen voll­stän­di­gen Arti­kel recht­fer­ti­gen.

Man erreicht die Sei­te auf Face­book über das Sym­bol oben rechts in der Sei­ten­leis­te. Viel Spaß!

ROBIN HOOD: »Make it count!«

Mit­te Mai kommt sie ins Kino, Rid­ley Scotts Ver­si­on des bri­ti­schen Vogel­frei­en Robin Hood. Uni­ver­sal und Yahoo spen­die­ren des­we­gen noch­mal einen Clip. Mit Burg­be­la­ge­rung inklu­si­ve von den Zin­nen geschüt­te­tem sie­den­dem Pech. Cool.

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THE HORROR OF THE HEIGHTS – Sir Arthur Conan Doyle

Cover HORROR OF THE HEIGHTS

Den bri­ti­schen Schrift­stel­ler Sir Ar­thur Conan Dolye ken­nen die meis­ten ins­be­son­de­re als den Schöp­fer des bril­li­an­ten Pri­vat­de­tek­tivs aus der Bak­er Street: Sher­lock Hol­mes.
Doch Doyle war selbst­ver­ständ­lich über die Aben­teu­er von Hol­mes hin­aus schrift­stel­le­risch aktiv und hat noch vie­le wei­te­re Ge­schich­ten ge­schrie­ben, die al­ler­dings bei­wei­tem nicht den Be­kannt­heits­grad sei­nes Haupt­prot­ago­nis­ten er­reich­ten.
Eine sol­che Ge­schich­te möch­te ich hier vor­stel­len. Es han­delt sich um die 1913 ent­stan­de­ne Sto­ry THE HOR­ROR OF THE HEIGHTS, die in der Samm­lung TALES OF TER­ROR AND MYS­TE­RY (1922) er­schie­nen ist. Ar­thur Conan Doyle ver­starb im Jahr 1930, so dass sei­ne Wer­ke in­zwi­schen Pu­blic Do­main sind, das be­deu­tet, sie sind ge­mein­frei.

THE HOR­ROR OF THE HEIGHTS kann man auf­grund sei­nes In­halts si­cher­lich im Steam­­­punk-Gen­­re ver­or­ten, auch wenn es die­sen Be­griff streng ge­nom­men da­mals na­tür­lich noch gar nicht gab. Das macht aber nichts, denn es waren Ge­schich­ten wie die­se oder die von Jules Ver­ne oder H. G. Wells, die spä­te­re Gene­ra­tio­nen dazu brach­ten, so etwas wie Steam­punk über­haupt erst zu er­sin­nen.

Ich habe dar­auf ver­zich­tet, die Sto­ry zu über­set­zen (hole das viel­leicht aber noch nach), das ver­wen­de­te Eng­lisch ist nicht all­zu schwer zu ver­ste­hen, zudem bin ich der An­sicht, dass ge­ra­de sol­che Ge­schich­ten stark von ihrer Spra­che leben und bei einer Über­set­zung viel ver­lo­ren geht.

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Blizzard sperrt über 320000 Nutzer von batt​le​.net aus

battle.net-Logo

Wie im offi­zi­el­len battle.net-Forum zu lesen ist, sperr­te Bliz­zard soeben über 320000 Spie­ler von ihren battle.net-Accounts aus. Es han­delt sich hier­bei um Kon­ten für Dia­blo 2 und War­craft 3. Der Foren­ein­trag eines Bliz­zard-Mit­ar­bei­ters:

We’ve recent­ly ban­ned over 320,000 War­craft 3 and Dia­blo 2 accounts that were found to be vio­la­ting the Batt​le​.net Terms of Use. If this is a first offen­se, the CD key asso­cia­ted with the ban­ned account will be sus­pen­ded for 30 days, while repeat offen­ders will see their keys ban­ned per­ma­nent­ly. All account ban decis­i­ons are final.

We would like all play­ers to remem­ber that abu­se of unin­ten­ded mecha­nics and/​or use of third par­ty pro­grams is a vio­la­ti­on of the agree­ment made when sig­ning on to Batt​le​.net, and can sub­ject your account to disci­pli­na­ry action up to and inclu­ding a per­ma­nent ban of its access to the ser­vice. The­se types of acti­vi­ties can sever­ely impact the sta­bi­li­ty of our ser­vers, and we’ll con­ti­nue to aggres­si­ve­ly moni­tor Batt​le​.net in order to pro­tect the ser­vice and its play­ers from the harmful effects of chea­ting.

»All decis­i­ons are final« bedeu­tet in die­sem Zusam­men­hang nichts ande­res, als dass man kei­nen Wider­spruch ein­le­gen kann; Bliz­zard in sei­ner Omni­po­tenz schließt also Feh­ler bei die­sem Ver­fah­ren aus. Wer zu unrecht ver­däch­tigt wird, hat offen­sicht­lich Pech gehabt und kei­ner­lei Mög­lich­keit einer Inter­ven­ti­on.

Inter­es­sant auch die Begrün­dung: »unin­ten­ded mecha­nics« heißt, dass man Feh­ler in den Spie­len aus­nutzt, oder die­se Games ein­fach in einer Form nutzt, die von den Ent­wick­lern so nicht vor­ge­se­hen waren. Mei­ner Ansicht nach wäre hier eher Bliz­zard gefragt, die­se Feh­ler zu ent­fer­nen statt Spie­ler die die­se ver­wen­den von der Nut­zung aus­zu­schlie­ßen. Zudem soll­te offen gelegt wer­den, was »unin­ten­ded mecha­nics« über­haupt sind – aber das geschieht nicht. Wei­ter­hin »use of third par­ty pro­grams« – hier könn­te man zwar grund­sätz­lich zustim­men, aber zum einen legt Bliz­zard auch hier nicht offen, ob und wie ein sol­ches Pro­gramm erkannt wur­de und zum ande­ren kön­nen ganz nor­ma­le Tool­samm­lun­gen wie bei­spiels­wei­se ac´tiv aid von Hei­se oder des­sen Basis Auto­Hot­Key als »böses« Pro­gramm erkannt wer­den, ohne dass der Spie­ler tat­säch­lich chea­ted.

Bei einem angeb­li­chen Erst­ver­stoß wird man für 30 Tage aus­ge­schlos­sen, bei einem wei­te­ren wird der Key des Spiels gesperrt, so dass man sich das Pro­dukt neu kau­fen müss­te, um wie­der spie­len zu kön­nen.

Es bleibt jetzt abzu­war­ten, wie­vie­le Spie­ler sich mel­den, die einen unge­recht­fer­tig­ten Aus­schluss monie­ren. Ein scha­ler Geschmack bleibt, denn es wird einem wie­der ein­mal klar, dass Fir­men wie Bliz­zard einem Kun­den jeder­zeit und auch unge­recht­fer­tigt den Zugang zu einer bezahl­ten Dienst­leis­tung sper­ren kön­nen.

battle.net-Logo © und ® Bliz­zard

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