Ein Schmankerl für die Fans der grandiosen STAR TREK-Cartoon-Serie LOWER DECKS (ernsthaft: falls die jemand noch nicht kenn, unbedingt ansehen, die macht sich nicht nur auf eine sehr wissende und respektvolle Art über genau die richtigen Trek-Tropes lustig, sondern fängt irgendwann an, richtige Stories zu erzählen).
Da LOWER DECKS in der TNG-Ära handelt, basieren die Computer-Benutzerinterfaces natürlich auf den Okudagrammen, die man seit Picard & Co kennt.
Davon gibt es auch einen Fork für Raspberry Pis, mit dem man zudem auch noch lokale Sensoren auswerten oder Dinge steuern kann.
Das macht Spaß und verkürzt die Wartezeit nicht nur auf die neue Staffel, sondern auch auf die nächste Season von STRANGE NEW WORLDS, da wird es nämlich ein Crossover zwischen den beiden Shows geben, in dem Tawny Newsome und Jack Quaid die Rollen der Figuren übernehmen werden, die sie in der Cartoon-Serie sprechen, also die Ensigns Beckett Mariner und Brad Boimler. Gut, dass die denen eh ähnlich sehen, aber Quaid wird sich die Haare lila färben müssen … :)
Nach meinem Artikel zum durch die Stadt Remscheid verweigerten Eintragung eines Künstlernamens hier auf PhantaNews und einem Crosspost bei der lokalen Seite Waterbölles, kam auch das lokale Printblatt Remscheider General-Anzeiger auf mich zu. Telefonisch bat man um weitere Informationen, die ich gab, und verwies auch auf meinen Text hier.
Über den daraus entstandenen Artikel (möglicherweise hinter Paywall) kann ich mich nur wundern, denn er enthält nicht nur falsche Informationen, sondern es wird zudem erneut kritiklos ein Standpunkt der Stadt Remscheid wiedergegeben, der vom Gericht als eindeutig falsch kassiert wurde.
Da man beim RGA meinen Kommentar nicht freischalten möchte, in dem ich sachlich auf die Fehler hinwies, möchte ich das hier richtigstellen (und muss mich fragen, warum der RGA überhaupt eine Kommentarfunktion anbietet, wenn man Kommentare ohnehin nicht freischalten möchte – dass man sich dabei der aus DSGVO-Sicht problematischen und von Datenschützern kritisierten Plattform Disqus bedient, ist noch ein ganz anderes Problem).
Im Artikel schreibt der RGA:
Nach mehreren Instanzen vor Gericht, in denen der Remscheider zahlreiche Belege und Reichweiten seiner künstlerischen Tätigkeit nachweisen musste, sprachen die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf Stefan Holzhauer dieses Recht nun zu
Das ist inhaltlich falsch, denn das Urteil erging erstinstanzlich, ich musste nicht durch mehrere Instanzen. Auch dass ich »zahlreiche Belege« […] nachweisen musste, ist so eindeutig missverständlich. Tatsächlich hat das Gericht exakt dieselben Belege bekommen, wie die Stadt Remscheid; es gab nur zwei zusätzliche Belege: eine Auflistung von Veranstaltungen, zu denen ich in den vergangenen Jahren ausgestellt hatte und ein Nachweis von Verkäufen auf einer Künstlerplattform. Der Aufwand für die Bereitstellung der Belege hielt sich in Grenzen.
Kann ich „Großvisier Remscheid“ oder andere Kunstschöpfungen dann auch einfach so in den Personalausweis eintragen lassen? Zumindest kann ich es versuchen – die Meldebehörde entscheidet dann nach eingehender Prüfung.
Mal abgesehen dass ich mich frage, was ein »Großvisier« ist (entweder ist tatsächlich »Großwesir« (selten auch »Großvisir«) gemeint, oder es geht um ein großes Visier, was keinen Sinn ergibt, außer man ist ein Motorrad- oder Ritterhelm):
Dann lässt man eine Dame von der Stadt Remscheid zu Wort kommen. Frecherweise werden hier exakt die falschen Einschätzungen aus meinem Fall wiederholt, die der Stadt vom Richter rechts und links um die Ohren gehauen wurden, und das seitens des RGA unwidersprochen und kritiklos:
Der Künstlername überlagert in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen, zumindest in Teilbereichen. Im Falle von Stefan Holzhauer heißt das: Alle kennen ihn als Xanathon, wenn er über die Straße geht, und nicht als Stefan.
Und genau das ist falsch. In der Urteilbegründung steht unmissverständlich, dass eben keine zu hohen Anforderungen an die Bekanntheit gestellt werden dürfen, unabhängig von der vermeintlichen Bekanntheit, gibt es eben auch ein Persönlichkeitsrecht auf Eintragung des Künstlernamens:
Auszüge aus dem Urteil:
Vor dem Hintergrund, dass auch die Eintragung eines Künstlernamens in ein Ausweisdokument in erster Linie öffentlichen ldentifizierungsinteressen dient, fordern die einschlägigen Verwaltungsvorschriften für eine Eintragung eines Künstlernamens in Pass und Personalausweis über den Umstand, dass er tatsächlich öffentlich geführt wird, hinaus im Ansatz zu Recht, dass die antragstellende Person unter dem von ihr angegebenen Künstlernamen auch bekannt ist (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. ·1 PassVwV). Diese „Bekanntheit« setzt wiederum voraus, dass der Künstlername in der Öffentlichkeit eine entsprechende »Verkehrsgeltung« erlangt hat, mithin in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagert (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 3 PassVwV). Dabei bezieht sich die öffentliche Wahrnehmung grundsätzlich auf einen überregionalen Bekanntheitsgrad und die Möglichkeit einer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 4 PassVwV).
Angesichts des Grundrechtsbezuges der Führung eines Künstlernamen zu Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 bzw. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dürfen allerdings bezüglich der Verkehrsgeltung als Voraussetzung für die Eintragung eines Künstlernamens keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.
[…]
Soweit das· Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Landtages ausgeführt hat, dass die Eintragung des Künstlernamens des Klägers in dessen Personalausweis voraussetze, dass der Betroffene unter dem Künstlernamen einen solchen Bekanntheitsgrad habe, »dass man ihn eigentlich nur unter diesem Namen« kenne, ergibt sich das in dieser Schärfe aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften nicht.
Und das sagt das genaue Gegenteil von dem aus, was im Artikel steht, es muss einen Künstler nämlich eben nicht jeder auf der Straße erkennen und mit dem Künstlernamen anreden. Das wäre eine viel zu strenge – und damit rechtswidrige ‑Auslegung der Vorschriften. Es geht nur um »Teilbereiche« einer öffentlichen Wahrnehmung, nicht um eine vollständige Überdeckung, wie sie bei »alle erkennen ihn auf der Straße als Xanathon« gegeben wäre. Ich gebe zu, dass es hier nicht eindeutig zu erkennen ist, ob die Formulierung so von der Stadt kommt, oder von der Autorin des Textes. Falsch ist es in jedem Fall.
Am Ende versucht die Stadt Remscheid dann noch eine Drohkulisse aufzubauen und andere Personen, die vielleicht ebenfalls einen Künstlernamen führen möchten, durch eine Gebührennennung abschrecken:
Für die beantragte Eintragung wird „eine dem Verwaltungsaufwand berücksichtigende Verwaltungsgebühr in Höhe von 0 bis 500 Euro erhoben“.
Dazu: Manche Kommunen erheben dafür gar keine Gebühren, andere maximal 30 Euro. Üblicherweise sollte die Eintragung eines Künstlernamens insbesondere dann gebührenfrei sein, wenn er mit der Neuausstellung eines Personalausweises einher geht. Ich würde maximal die oben genannten 30 Euro für angemessen halten, auch in einer Pleitekommune wie Remscheid (pleite durch eklatante Fehlentscheidungen der kommunalen Verwaltung, go figure …). Sollte eine Gebührenforderung zu hoch sein, kann man auch dagegen gerichtlich vorgehen.
Für den RGA hätte hier Möglichkeit bestanden, sich kritisch mit einer rechtswidrigen Entscheidung der Stadt auseinander setzen zu können. Leider ist das nicht passiert, zudem enthält der Text inhaltliche Fehler.
Dass die Stadt Remscheid hier mit »Gebühren für Verwaltungsaufwand« argumentiert finde ich offen gesagt ulkig. Denn die rechtswidrige Verweigerung der Eintragung samt Lokaltermin beim Petitionsausschuss des Landtags NRW und die ausführlichen aber ergebnislosen Stellungnahmen der Stadt gegenüber dem Gericht dürften der Stadt Remscheid einen massiv höheren »Verwaltungsaufwand« durch erheblichen Stundenaufwand beschert haben, als es eine sofortige, rechtskonforme Eintragung getan hätte.
Abschließend möchte ich erneut den Tipp geben: Wenn euch eure Kommune die Eintragung verweigert, dann weist euren Anwalt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hin (Aktenzeichen: 5 K 5337/22) und glaubt nicht einfach, was euch die Verwaltungsbeamten erzählen wollen.
… ist der Titel eines überaus sehenswerten Beitrags von Ultralativ auf Youtube. Man kennt das: jedes neue Medium wird von gewissen Personenschichten erstmal verteufelt und es wird cassandrat, dass daran jetzt aber wirklich die Gesellschaft zugrunde gehen wird, und »denkt denn niemand an die Kinder?«. Buchdruck, Film, Schallplatte, Telefon, Rockmusik, Computerspiele, Pen&Paper-Rollenspiele wie D&D, Internet, Smartphones, und, und, und …
Das ist natürlich alles ziemlicher Bullshit und liegt zum einen in Rückständigkeit und/oder Strunzkonservativismus Mancher begründet (besonders gern auch bei sogenannten Intellektuellen), und/oder im verzweifelten Versuch, Deutungshoheit und damit Macht zu erhalten. Das Video legt das in nur knapp über acht Minuten ziemlich anschaulich dar.
Ich befürchte allerdings, dass das keine Lehrer oder Eltern davon abhalten wird, über »viereckige Augen« zu schwafeln. ;)
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p.s.: Dank an Tommy Krappweis fürs Finden und Verlinken.
Erstens: Es steckt keine KI drin, wir sind von echter künstlicher Intelligenz so weit entfernt wie eh und je. Die Bilder werden von Deep-Learning-Algorithmen erzeugt. Diese funktionieren, indem eine sehr große Anzahl verschlagworteter Bilder in den Algorithmus eingespeist wird. Durch geschickte Programmierung und enorme Rechenleistung (die Art von Rechenleistung, die moderne Gaming-Grafikkarten bereitstellen können) erstellen die Algorithmen dann neue Bilder aus den alten, die aufgrund der Verschlagwortung mehr oder weniger zu der Beschreibung (»prompt«) passen, die der Nutzer angibt.
Sind die entstehenden Bilder »Kunst«? Höchstwahrscheinlich ja. Viele von ihnen sind ziemlich beeindruckend.
Aber:
Ist das »Kunstschöpfung«, wie einige Nutzer behaupten und die Bilder, die aus den Algorithmen hervorgehen, stolz als ihre »Kreationen« präsentieren?
Sicherlich nicht. Der Schaffensprozess für Kunst muss von einem Künstler ausgehen, nicht von einem Algorithmus. Auch der »Prompt« enthält keinen Schaffensprozess. Es handelt sich lediglich um eine Anweisung. Man kann das damit vergleichen, dass man einem Künstler sagt, was er malen soll, und er oder sie malt es dann für einen. Der Schaffensprozess liegt beim Künstler, nicht bei demjenigen, der sagt, was er haben möchte.
Deep Learning-Algorithmen sind ein großartiges neues Werkzeug in der Toolbox des Künstlers. Man kann sie für verschiedene Zwecke einsetzen: Um schnell Ideen zu entwickeln. Um Kunstwerke zu generieren, die in echten kreativen Arbeiten verwendet werden können, indem Derivate der DL-Bilder erstellt werden. Um prozedurale Texturen für 3D-Modelle zu erstellen. Für Lookdev. Zur Inspiration. Für Collagen. Als Teil eigener Kreationen. Man kann also Bilder verwenden, die aus einem DL-Algorithmus entstanden sind, um Kunst zu schaffen, aber sie sind selbst keine Kunst, da kein kreativer oder künstlerischer Prozess involviert war, sondern nur eine Menge Rechenleistung und Algorithmen, die von Programmierern geschaffen wurden (und, wenn wir genauer hinschauen, der kreative Prozess der Künstler, die die ursprünglichen Bilder geschaffen haben, aber nicht der einer Person, die nur einen Prompt in den Algorithmus eingibt).
DL-Bilder sind ein neues und faszinierendes Werkzeug für Kreative und Künstler, aber man ist kein Künstler, wenn man einem DL-Algorithmus einfach einen Ausdruck vorgibt und dann wartet, was dabei herauskommt.
Das wird in den nächsten Jahren ein Thema für Anwälte und Gerichte sein. Vor allem, weil viele Bilder von Künstlern in die DL-Algorithmen eingespeist wurden, ohne sie zu fragen (das führt zu Bildern, die im Stil dieser Künstler erstellt wurden; die Aufnahme der Bilder in die Datenbank kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, obwohl sie nicht 1:1 reproduziert werden, das werden Richter entscheiden müssen). Stil kann nicht urheberrechtlich geschützt werden, aber es handelt sich um einen völlig neuen Anwendungsfall.
Mit Hilfe von Deep Learning erstellte Bilder sind keine Kunst an sich (sie können aber aufgrund des Ausgangsmaterials sehr künstlerisch und schön aussehen). Aber sie sind auch nicht »schlecht« oder »das Ende der Kreativen«. Sie sind ein neues Werkzeug.
(Bild aus Stable Diffusion. Beeindruckend, aber keine Nachbearbeitung oder ableitende Arbeit daran vorgenommen).
Die immer noch zutiefst analoge deutsche Verlagsbranche bekommt regelmäßig Dollarzeichen in den Augen, wenn es um (von ihnen) sogenannte »neue Technologien« geht (die der Rest der Welt zumeist schon seit Jahren kennt). Dabei geht es natürlich immer darum, wie man daraus irgendwie Kohle ziehen kann. Ob wir über TikTok reden, das als »BookTok« genutzt werden soll, obwohl die immensen Datenschutz- und Zensurproblematiken der chinesisch kontrollierten Plattform bekannt sind (dagegen ist Facebook ein Kindergeburtstag). Aber Privacy oder unterdrückte Uiguren scheinen scheißegal zu sein, solange man darüber Geld generieren kann, zumindest muss man das aus den unkritischen Lobeshymnen entnehmen, die immer wieder auf einschlägigen Branchenplattformen wie dem Buchreport auf TikTok zelebriert werden. Oder Deep Learning-Algorithmen, wenn man hierzu die Beiträge verfolgt, dann hat man den Eindruck, dass man zwar nicht genau weiß, was das eigentlich ist, nur aufgrund von Medienhypes mitbekommen hat, dass das wohl neu, modern und hip sein könnte und man deswegen uuuunbedingt mitmachen muss.
Und jetzt schielt man auf Non Fungible Tokens, kurz NFTs. Und was ist das jetzt wieder? Für die Unwissenderen unter den Leser°innen eine kurze Erläuterung (tatsächlich ist das Thema komplexer): NFTs basieren auf Blockchain-Technologie, wie Bitcoin oder Ethereum. Es wird eine Reihe von Datensätzen erzeugt, in der alle Datensätze untereinander verifizierbar sind, was die gesamte Datenkette unveränderbar und die einzelnen Datensätze unfälschbar macht. Es gibt tatsächlich Einsatzgebiete, wo so etwas sinnvoll erscheint, die allermeisten Anwendungen sind es aber nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass für das Erzeugen von Blockchains mit wachsender Komplexität immer größere Rechenleistungen notwendig werden, und damit auch immer größere Mengen an dafür verbrauchter Energie, weswegen das Erzeugen von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum aufgrund des enormen Energieverbrauchs an vorderster Front dafür verantwortlich ist, dass Küstenstaaten im Meer versinken werden. Im Jahr 2021 lag der Energieaufwand für das Erzeugen von Bitcoin bei 126 Terawattstunden pro Jahr. Das ist ungefähr so viel wie der jährliche Energieverbrauch von ganz Pakistan. 2018 kam eine Bitcoin-Transaktion auf den Energieverbrauch von 80000 Kreditkarten-Transaktionen.
Zu den NFTs: Die nutzen eine Blockchain (in aller Regel Ethereum, auf das diverse Kryptowährungen aufsetzen), um die Echtheit einer Datei zu garantieren. Ich erstelle also ein Bild (mit Bilddateien ging der Hype 2017 los, NFTs gibt es seit ca. 2014), pflege das Bild in die Blockchain ein und kann damit für diese Datei eine Echtheit garantieren. Es kauft also jemand – für teilweise Millionenpreise – das alleinige Besitzrecht an dieser Datei. Dieser Besitzanspruch kann jederzeit über die dahinter liegende Blockchain verifiziert werden.
Da das ziemlich gehyped wurde, entstand schnell Goldgräberstimmung und es sprossen NFT-Verkaufsplattformen aus dem Boden, auf denen man solche angeblich einzigartigen Bilder (und inzwischen auch andere Dateien) gegen zum Teil absurde Summen erwerben konnte (und kann).
Dabei ist das im Prinzip ein gigantischer Scam, denn selbstverständlich bezieht sich dieses Echtheits-Zertifikat in der Blockchain ausschließlich auf diese eine Datei. Ich kann dieselbe Bilddatei millionenfach vervielfältigen und ins Netz streuen. Diejenigen die für eine zertifizierte Datei eine Menge Kohle bezahlt haben, mögen sich damit trösten, dass ihre verifiziert ist, aber objektiv gesehen ist das arger Bullshit, denn wenn die Datei trotzdem millionenfach kopiert werden kann, ist ihr echter wert, abgesehen von dem durch die Blockchain vorgetäuschten, eben quasi nonexistent. Dieses System kann nur funktionieren, solange die Illusion aufrecht erhalten wird, es handle sich um echte Werte.
Inzwischen steigen etliche Branchen in den NFT-Hype ein, um damit irgendwie Kohle zu scheffeln. Das führt zu Verwerfungen, wenn beispielsweise Spieleverkaufsplattformen den Verkauf von NFT-basierten Games verbieten (z.B. Steam oder itch.io). In Metaverse-Anwendungen wie Decentraland (eine Art Second Life 3.0) kann man NFT-basierte Güter oder virtuelle Ländereien erwerben, mit Echtheitszertifikat durch NFT (Anmerkung: der Erwerb virtueller Güter in einer virtuellen Umgebung ist meiner Ansicht nach die einzige Anwendung, in der NFTs auch nur ansatzweise eine Daseinsberechtigung haben).
Aber kurz zusammengefasst: NFTs sind ein gigantischer, umweltfeindlicher Scam-Bullshit.
Man stelle sich einmal vor, es wäre möglich, bei jedem Weiterverkauf der Printversion eines Bestsellers im Antiquariat 5% Provision zu erhalten.
An der Stelle lehne ich mich kurz zurück und bewundere die Bissspuren in meiner Tischkante …
Welche Probleme NFTs erzeugen, allein durch den immensen Energieverbrauch der Blockchains, oder dass es sich eigentlich um einen groß angelegten Scam handelt, scheint niemanden zu interessieren, Hauptsache, man kann schnell enorme Mengen an Geld produzieren. Scheiß doch auf die Umwelt!
Mein Rat: Wenn euch jemand NFTs andrehen möchte, dann macht kehrt und rennt!
Es bleibt zu hoffen, dass die immer noch hoffnungslos analoge Branche auch diesen Hype verpasst (Jahre verspätet sind sie dabei ohnehin bereits – wie immer) und nicht auf das hört, was halbseidene »Berater« ihr einreden wollen. Ausnahmsweise sehe ich in der Rückständigkeit der Verlagsbranche einen Vorteil.
Das ist der Titel der Cartoon-Nacherzählung der Episode vier von Onkel Georges Weltraumoper, besser unter dem Namen STAR WARS oder altdeutsch KRIEG DER STERNE bekannt. Und die ist schlicht brilliant.
Der Animationscartoon wurde geschaffen von Cas van de Pol und Junaid Chundrigar, weitere Details bei Youtube unter dem Video.
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ONE SMALL STEP ist ein STAR TREK-Fanfilm aus England, der während der Covid-Lockdowns entstand. Es handelt sich um eine »Bonusstory« zum anderen Fanfilm A LONG WAY HOME und erzählt eine Hintergrundgeschichte zum Charakter Anna Keeley.
This short film goes back to the very start of the career of Anna Keeley, our hero from “A Long Way From Home”. Currently an ensign onboard the USS Challenger, her life is about to change as she’s been given a new assignment, helmswomen on the brand new USS Defiant. With her academy record exactly what Commander Sisko was looking for to join the Defiants crew, she will start this exciting chapter of her life…or so she thinks.
Während die Inszenierung und Darstellung sich auf Fanfilm-Niveau bewegen, muss man die VFX als bemerkenswert bezeichnen.
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Nach den Nachrichten gerade zur HALO-Fernsehserie gleich nochmal dasselbe Thema: Bei HALO – A HERO´S JOURNEY handelt es sich um einen Fanfilm von Shawn Bu (DARTH MAUL: APPRENTICE) und Vi-Dan Tran (CYBERPUNK 2077: PHOENIX PROGRAM) unter Mithilfe der Cosplaygruppe 405th European.
Gedreht wurde drei Tage lang, die Postproduktion dauerte drei Wochen. Und erneut sieht man, dass auch in Deutschland/Europa Talente vorhanden wären, um phantastische Themen ansprechend umzusetzen, die verantwortlichen Sender und Studios müssten nur wollen. Stellt euch mal vor was die Macher hinter diesem Fanfilm mit einem Budget realisieren könnten, selbst wenn es nur so klein wäre, wie im #neuland üblich …
Jede Menge weitere Informationen und Links zum Projekt findet man auf der Youtube-Seite zum Film deswegen mal dahin durchklicken.
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Es gibt ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk: Manuel Schmitt alias Sgt. Rumpel hat eine weitere Folge seiner kongenialen Hör-Umsetzungen aus DIE STEAMPUNK-CHRONIKEN – ÆTHERGARN online gestellt. Bei Episode sechs handelt es sich um die Audio-Fassung der Shortstory RUF DER STERNE von Tanja Meurer.
Meine Güte, es ist jetzt auch schon über zehn Jahre her, dass die eBook-Fassung von ÆTHERGARN erschienen ist …
RUF DER STERNE kann man sich via Youtube anhören, aber auch über Manuels Webseite. Viel Spaß dabei!
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Auf dem Youtube-Kanal von DUST (die wir für ihr Engagement im Bereich SF-Kurzfilme schon länger kennen) gibt es jetzt die ersten Episoden der SF-Webserie ATROPA:
When Off-World Officer Cole Freeman finds the missing research vessel ATROPA, he discovers an inconsistency in the ship logs. He wakes the crew from hypersleep, and they soon find themselves caught up in a much bigger mystery.
Als der Weltraumoffizier Cole Freeman das verschwundene Forschungsschiff ATROPA findet, entdeckt er eine Unstimmigkeit in den Schiffslogbüchern. Er weckt die Besatzung aus dem Hyperschlaf, und schon bald finden sie sich in ein viel größeres Geheimnis verstrickt.
Serienschöpfer ist Eli Sasich, der führte auch Regie und verfasste zudem zusammen mit Clayton Tolbert Story und Drehbuch.
Vier der sieben Episoden kann man sich bereits auf dem Youtube-Kanal von Dust ansehen, ich vermute die restlichen drei werden folgen.
Würde man in den USA wohnen, könnte man ATROPA auch auf Amazon Video goutieren, leider leben wir im schnarchigen #neuland.
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