Web

The Ultimate STAR WARS: A NEW HOPE Recap Cartoon

Das ist der Titel der Car­toon-Nach­er­zäh­lung der Epi­so­de vier von Onkel Geor­ges Welt­raum­oper, bes­ser unter dem Namen STAR WARS oder alt­deutsch KRIEG DER STERNE bekannt. Und die ist schlicht brilliant.

Der Ani­ma­ti­ons­car­toon wur­de geschaf­fen von Cas van de Pol und Juna­id Chund­ri­gar, wei­te­re Details bei You­tube unter dem Video.

Dank an Team Lamb­chop fürs finden.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

STAR TREK-Fanfilm: ONE SMALL STEP

ONE SMALL STEP ist ein STAR TREK-Fan­film aus Eng­land, der wäh­rend der Covid-Lock­downs ent­stand. Es han­delt sich um eine »Bonussto­ry« zum ande­ren Fan­film A LONG WAY HOME und erzählt eine Hin­ter­grund­ge­schich­te zum Cha­rak­ter Anna Keeley.

This short film goes back to the very start of the care­er of Anna Kee­ley, our hero from “A Long Way From Home”. Curr­ent­ly an ensign onboard the USS Chal­len­ger, her life is about to chan­ge as she’s been given a new assign­ment, helms­wo­men on the brand new USS Defi­ant. With her aca­de­my record exact­ly what Com­man­der Sis­ko was loo­king for to join the Defi­ants crew, she will start this exci­ting chap­ter of her life…or so she thinks.

Wäh­rend die Insze­nie­rung und Dar­stel­lung sich auf Fan­film-Niveau bewe­gen, muss man die VFX als bemer­kens­wert bezeichnen.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Fanfilm: HALO – A HERO´S JOURNEY

Nach den Nach­rich­ten gera­de zur HALO-Fern­seh­se­rie gleich noch­mal das­sel­be The­ma: Bei HALO – A HERO´S JOURNEY han­delt es sich um einen Fan­film von Shawn Bu (DARTH MAUL: APPRENTICE) und Vi-Dan Tran (CYBERPUNK 2077: PHOENIX PROGRAM) unter Mit­hil­fe der Cos­play­grup­pe 405th Euro­pean.

Gedreht wur­de drei Tage lang, die Post­pro­duk­ti­on dau­er­te drei Wochen. Und erneut sieht man, dass auch in Deutschland/Europa Talen­te vor­han­den wären, um phan­tas­ti­sche The­men anspre­chend umzu­set­zen, die ver­ant­wort­li­chen Sen­der und Stu­di­os müss­ten nur wol­len. Stellt euch mal vor was die Macher hin­ter die­sem Fan­film mit einem Bud­get rea­li­sie­ren könn­ten, selbst wenn es nur so klein wäre, wie im üblich …

Jede Men­ge wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Links zum Pro­jekt fin­det man auf der You­tube-Sei­te zum Film des­we­gen mal dahin durchklicken.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Anhören: DIE STEAMPUNK-CHRONIKEN – RUF DER STERNE

Es gibt ein vor­ge­zo­ge­nes Weih­nachts­ge­schenk: Manu­el Schmitt ali­as Sgt. Rum­pel hat eine wei­te­re Fol­ge sei­ner kon­ge­nia­len Hör-Umset­zun­gen aus DIE STEAMPUNK-CHRONIKEN – ÆTHERGARN online gestellt. Bei Epi­so­de sechs han­delt es sich um die Audio-Fas­sung der Short­sto­ry RUF DER STERNE von Tan­ja Meu­rer.

Mei­ne Güte, es ist jetzt auch schon über zehn Jah­re her, dass die eBook-Fas­sung von ÆTHERGARN erschie­nen ist …

RUF DER STERNE kann man sich via You­tube anhö­ren, aber auch über Manu­els Web­sei­te. Viel Spaß dabei!

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Science Fiction-Webserie ATROPA

Auf dem You­tube-Kanal von DUST (die wir für ihr Enga­ge­ment im Bereich SF-Kurz­fil­me schon län­ger ken­nen) gibt es jetzt die ers­ten Epi­so­den der SF-Webse­rie ATROPA:

When Off-World Offi­cer Cole Free­man finds the miss­ing rese­arch ves­sel ATROPA, he dis­co­vers an incon­sis­ten­cy in the ship logs. He wakes the crew from hypers­leep, and they soon find them­sel­ves caught up in a much big­ger mystery.

Als der Welt­ra­um­of­fi­zier Cole Free­man das ver­schwun­de­ne For­schungs­schiff ATROPA fin­det, ent­deckt er eine Unstim­mig­keit in den Schiffs­log­bü­chern. Er weckt die Besat­zung aus dem Hyper­schlaf, und schon bald fin­den sie sich in ein viel grö­ße­res Geheim­nis verstrickt.

Seri­en­schöp­fer ist Eli Sasich, der führ­te auch Regie und ver­fass­te zudem zusam­men mit Clay­ton Tol­bert Sto­ry und Drehbuch.

Bemer­kens­wert fin­de ich zwei Din­ge: Eine der Rol­len wird vom bekann­ten Schau­spie­ler Micha­el Iron­side (TOTAL RECALL, STARSHIP TROOPERS) dar­ge­stellt und die visu­el­len Effek­te stam­men von Tobi­as Rich­ter und sei­ner Fir­ma The Light Works. In wei­te­ren Rol­len: Antho­ny Bona­ven­turaJean­nie Bolet, Chris VossDavid M. Edelsti­enBen Klie­werEwan ChungShir­ley Jor­danKevin Swan­strom und Amir Mala­k­lou.

Vier der sie­ben Epi­so­den kann man sich bereits auf dem You­tube-Kanal von Dust anse­hen, ich ver­mu­te die rest­li­chen drei wer­den folgen.

Wür­de man in den USA woh­nen, könn­te man ATROPA auch auf Ama­zon Video gou­tie­ren, lei­der leben wir im schnar­chi­gen .

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Von der Crowdfunding-Plattform Kickstarter kann man nur noch abraten

 

Ich habe über die Jah­re zahl­lo­se Pro­jek­te über die Crowd­fun­ding-Platt­form Kick­star­ter geba­cked. In den letz­ten Jah­ren bin ich aller­dings auf­grund schlech­ter Erfah­run­gen von phy­si­schen Pro­duk­ten weg und unter­stüt­ze fast nur noch Software.

Kick­star­ter war schon immer pro­ble­ma­tisch, wenn es um die Kon­trol­le der Pro­jek­te ging. Ist auch kein Wun­der: Die Platt­form kas­siert immer, egal ob der Pro­jekt­star­ter seri­ös ist, oder nicht. Nach ein paar pres­se­wirk­sa­men Skan­da­len um geplatz­te Crowd­fun­dings, die der Platt­form rich­tig mie­se Pres­se ein­fuh­ren (bei­spiels­wei­se die Mikro­droh­ne Zano oder die Gas­bat­te­rie Kraft­werk), gelob­te man Bes­se­rung und vor allem woll­te man zum einen die Kam­pa­gnen bes­ser prü­fen und zum ande­ren deut­lich bes­ser auf Rück­mel­dun­gen reagie­ren, dass Pro­jek­te viel­leicht nicht ganz koscher sind.

Davon ist nichts mehr übrig. Zum einen kön­nen ein­deu­ti­ge Fake-Pro­jek­te wie zum Bei­spiel DREAMWORLD völ­lig pro­blem­frei ein­ge­stellt wer­den, Kick­star­ter reagiert noch nicht mal mehr dar­auf, wenn nam­haf­te Spie­le­jour­na­lis­ten und ‑Medi­en dar­über berich­ten, dass es sich offen­sicht­lich um ein Fake-Pro­jekt handelt.

Anfra­gen und Hin­wei­se von Back­ern zu pro­ble­ma­ti­schen Pro­jek­ten wer­den inzwi­schen noch nicht ein­mal mehr beant­wor­tet, son­dern die Tickets grund­sätz­lich ein­fach geschlos­sen, das war vor ein, zwei Jah­ren noch anders (aller­dings erhielt man schon damals nur aus­wei­chen­de Ant­wor­ten). Kick­star­ter tut so, als hät­ten sie als Anbie­ter über­haupt nichts mit Betrü­gern auf ihrer Platt­form am Hut. Auch Mel­dun­gen zu nicht geleis­te­ten Pledge Rewards oder pro­ble­ma­ti­scher Kam­pa­gnen­star­ter­kom­mu­ni­ka­ti­on wer­den kom­plett ignoriert.

Das wun­dert auch nicht: Kick­star­ter bekommt sei­nen nicht eben gerin­gen Anteil an den Ein­nah­men durch die Kam­pa­gnen immer, egal ob die­se Kam­pa­gnen seri­ös sind, oder nicht. Des­we­gen hat die Platt­form ver­mut­lich über­haupt kein Inter­es­se dar­an, unse­riö­se Ange­bo­te aus­zu­fil­tern, denn das wür­de ihre Ein­nah­men schmä­lern. Even­tu­el­le recht­li­che Ansprü­che (und die gibt es auch gemäß deut­schem Recht, denn es wird ein gül­ti­ger Ver­trag geschlos­sen und der muss erfüllt wer­den, das ist aller­dings nur die sim­pli­fi­zier­te Kurz­fas­sung) bestehen gegen­über dem Kam­pa­gnen­star­ter, nicht gegen­über der Platt­form Kick­star­ter, selbst wenn die sich an betrü­ge­ri­sche Ange­bo­ten mit bereichert.

Crowd­fun­ding beinhal­tet immer ein Risi­ko, dass das Geld weg sein kann, weil ein Pro­jekt schei­tert, dar­über muss man sich immer im Kla­ren sein; ich hät­te mit Pro­jek­ten die an uner­war­te­ten Umstän­den schei­tern auch über­haupt kein Pro­blem – mit offen­sicht­li­chen Fake-Kam­pa­gnen, die bei­spiels­wei­se mit gefälsch­ten Bil­dern gegen die Kick­star­ter Regeln ver­sto­ßen ohne dass die Platt­form ein­greift, aller­dings schon. Dass Kick­star­ter sich aller­dings jeg­li­cher Ver­ant­wor­tung kom­plett ent­zie­hen möch­te – und das auch tut – ist ein sehr schlech­tes Zei­chen in Rich­tung Backer.

Des­we­gen soll­te man sich sehr genau über­le­gen, ob man die­ser in mei­nen Augen inzwi­schen hoch unse­riö­sen Platt­form, die nun sogar aktiv Betrug zulässt und nicht gegen der­ar­ti­ge Kam­pa­gnen vor­geht (Bei­spiel: DREAMWORLD mit sei­nen kom­plett gefake­ten, klar gegen die KS-Regeln ver­sto­ßen­den ingame-Vide­os) tat­säch­lich Geld hin­ter­her wer­fen möch­te. Kam­pa­gnen­star­ter soll­ten sich fra­gen, ob sie eine Platt­form nut­zen möch­ten, die die Rech­te und Belan­ge ihrer Nut­zer so voll­stän­dig igno­riert wie Kick­star­ter es inzwi­schen tut. Das ist das übli­che Pro­blem, wenn eine Platt­form eine Art Mono­pol­stel­lung erreicht.

Immer dar­an den­ken: Kick­star­ter hat als Anbie­ter von Crowd­fun­dings nur exakt eins im Blick: So viel Geld wie nur irgend mög­lich Geld durch erfolg­rei­che Kam­pa­gnen zu schef­feln. Die Rech­te und Pro­ble­me der Nut­zer inter­es­sie­ren die Ver­ant­wort­li­chen nicht mehr die Boh­ne, das zeigt das Ver­hal­ten der Platt­form deutlich.

Ich rate der­zeit von der Unter­stüt­zung irgend­wel­cher Kick­star­ter-Kam­pa­gnen ganz klar ab (es sei denn, man kennt die Kampagnenstarter°innen gut und die­se sind ver­trau­ens­wür­dig). Kick­star­ter war schon immer pro­ble­ma­tisch, wenn es um Betrug und Nut­zer­rech­te ging, inzwi­schen ist der Zustand untrag­bar geworden.

Will man ein Pro­jekt unbe­dingt unter­stüt­zen, rate ich dazu, sich Kam­pa­gnen auf Kick­star­ter sehr genau anzu­se­hen und ins­be­son­de­re bei unbe­kann­ten Pro­jekt­star­tern über die man auch anders­wo kei­ne Infor­ma­tio­nen fin­det, äußerst vor­sich­tig zu sein und viel­leicht im Zwei­fels­fall lie­ber kein Geld auszugeben.

p.s.: Nein, indiego­go ist kei­ne Alter­na­ti­ve, die waren von Anfang an halb­sei­den und gehen noch viel weni­ger gegen Fake-Kam­pa­gnen vor (und haben das auch noch nie getan).

Logo Kick­star­ter Copy­right Kickstarter

Grandios! RUSSIAN CYBERPUNK FARM

Die Macher hin­ter die­sem groß­ar­ti­gen Video hei­ßen Birch­punk. Die Beschrei­bung liest sich wie folgt:

They say that Rus­sia is a tech­ni­cal­ly back­ward coun­try, the­re are no roads, robo­tics do not deve­lop, rockets do not fly, and mail goes too long. It’s a bullshit.

An die­ser Stel­le erspa­re ich mir jeden wei­te­ren Kom­men­tar zum Video, um nicht zu spoi­lern. Ansehen!

Buch und Regie: Ser­gey Vasi­liev, Schau­spie­ler: Ser­gei Chik­ha­chev und Olga Zhevakina.

Dank an Anja Bagus fürs Finden.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Wikimedias neuer »Code Of Conduct« für die Wikipedia: Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Auf­grund von hau­fen­wei­se schlech­ter Pres­se (auch auf Phan­ta­News) aus den ver­schie­dens­ten Grün­den, dar­un­ter Mob­bing und Miso­gy­nie, hat man sich bei Wiki­me­dia, der Foun­da­ti­on hin­ter dem Online-Lexi­kon Wiki­pe­dia offen­sicht­lich gedrängt gese­hen, neue Ver­hal­tens­maß­re­geln ver­fas­sen zu las­sen. Die­ser neue »Code Of Con­duct« wur­de wie die Wiki­pe­dia selbst von Frei­wil­li­gen erar­bei­tet, man kann ihn über den vor­ste­hen­den Link einsehen.

Theo­re­tisch klingt das gut. Es geht um Beläs­ti­gung, Mob­bing, respekt­vol­les Ver­hal­ten mit­ein­an­der und was der hoh­len Wor­te mehr zu fin­den sind. Das Pro­blem: Eine sol­che Wiki­pe­dia-Neti­ket­te gab es auch vor­her schon, auch in der deut­schen Aus­ga­be der Wiki­pe­dia – und die nett klin­gen­den und gut gemein­ten Regeln wur­den von den Admi­nis­tra­to­ren und Edi­to­ren in der Wiki­pe­dia täg­lich hun­dert­fach ignoriert.

Das­sel­be wird für den mit viel PR-Tam­tam aus­ge­roll­ten neu­en »Code Of Con­duct« gel­ten. Denn es wer­den weder kon­kre­te Sank­tio­nen für den Fall eines Ver­sto­ßes genannt, noch setzt Wiki­me­dia Kon­troll­in­stan­zen ein, die das Ein­hal­ten des »Code Of Con­duct« über­wa­chen und ggfs. sank­tio­nie­rend ein­grei­fen kön­nen – oder über­haupt wollen.

Schon in der Ver­gan­gen­heit hat­te man in Fäl­len von Mob­bing oder will­kür­li­cher Mode­ra­ti­on sei­tens Wiki­me­dia nur dar­auf hin­ge­wie­sen, das gäbe ja bereits Ver­hal­tens­maß­re­geln und das wür­de völ­lig aus­rei­chen. Doch das tut es nicht, denn solan­ge die­se Regeln nicht auch irgend­wie durch­ge­setzt wer­den, sind sie eben nur inhalt­lo­se Wor­te, egal wie gut sie klin­gen, oder wie lan­ge irgend­wel­che Frei­wil­li­gen dar­um gerun­gen haben. Solan­ge es kei­ne Kon­se­quen­zen für Ver­stö­ße dage­gen gibt war die Arbeit umsonst und Wiki­me­dia ver­sucht sich nach wie vor aus ihrer Ver­ant­wor­tung zu stehlen.

Für mich bedeu­tet das wei­ter­hin: Solan­ge die Misstän­de ins­be­son­de­re bei der deut­schen Wiki­pe­dia nicht kon­se­quent ver­folgt und beho­ben wer­den, erhält Wiki­me­dia von mir auch künf­tig kei­nen Cent an Spen­den­gel­dern und kei­nen Buch­sta­ben Betei­li­gung an der miso­gy­nen Wis­sens­ver­hin­der­ung­latt­form.

Wem nutzt ein neu­er »Code of Con­duct«, wenn sich nie­mand dar­an hält und kei­ner ihn durchsetzt?

Edit Policy: Lobbyismus und Kampagnen – neues Gezerre um die Urheberrechtsreform

Hin­weis: Der nach­fol­gen­de Text von Julia Reda (@senficon auf Twit­ter) erschien ursprüng­lich ges­tern auf Heise.de, dort aller­dings hin­ter der brand­neu­en, unver­schäm­ten Pay­wall, die Track­ing erzwin­gen möch­te, wenn man die Hei­se-Beträ­ge lesen will. Da der Text unter CC-BY 4.0 steht, habe ich ihn hier reproduziert.

Eigent­lich schien die Ver­ab­schie­dung der Urhe­ber­rechts­re­form durch das Bun­des­ka­bi­nett am ver­gan­ge­nen Mitt­woch aus­ge­mach­te Sache. Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hat­te den Regie­rungs­ent­wurf bereits der Pres­se vor­ge­stellt, dann kam der Rück­zie­her in letz­ter Minu­te. Insi­dern zufol­ge ist der neue CDU-Vor­sit­zen­de Armin Laschet für die Ver­zö­ge­rung des umstrit­te­nen Geset­zes ver­ant­wort­lich, das die EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie mit­samt Upload­fil­tern und Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger in deut­sches Recht umset­zen soll.

Die­se Ver­zö­ge­rung nutzt Mathi­as Döpf­ner, Chef­lob­by­ist des Bun­des­ver­bands der Zei­tungs­ver­le­ger BDZV und Vor­stands­vor­sit­zen­der des Axel Sprin­ger-Ver­lags, für eine bei­spiel­lo­se Lob­by­kam­pa­gne, die den Vor­schlag zulas­ten der Infor­ma­ti­ons­rech­te der All­ge­mein­heit an die Wunsch­vor­stel­lun­gen der gro­ßen Ver­la­ge anpas­sen soll. Die Lob­by­stra­te­gie basiert dar­auf, eine Debat­te über die Macht von ame­ri­ka­ni­schen Digi­tal­platt­for­men vom Zaun zu bre­chen, um den Anschein zu erwe­cken, die For­de­run­gen der Pres­se­ver­la­ge für die Reform des Urhe­ber­rechts dien­ten der Ein­he­gung der Macht von Goog­le, Face­book und Co. Eine öffent­li­che Debat­te über den Scha­den von Upload­fil­tern und Leis­tungs­schutz­recht für die Grund­rech­te der Nutzer:innen soll dadurch ver­mie­den wer­den. Genau so war es in einer inter­nen Lob­by­stra­te­gie des BDZV und der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Media nach­zu­le­sen, die Netzpolitik.org kurz nach Ver­ab­schie­dung der EU-Urhe­ber­rechts­re­form öffent­lich gemacht hat.

Dar­in heißt es: »Das Anlie­gen der Absen­der und ihrer Rech­te­inha­ber, Kom­po­nis­ten, Musik- und Pres­se­ver­le­ger, Autoren sowie der Sen­de­un­ter­neh­men und ihrer jewei­li­gen Ein­zel­ur­he­ber wird unter ande­rem, aber nicht her­vor­ge­ho­ben, erwähnt. Die­ses Pro­blem wird als eines unter vie­len, viel­leicht auch noch grö­ße­ren, dar­ge­stellt. Nur auf die­se Wei­se ver­mei­den wir den Hin­weis von Kri­ti­kern, es gehe uns nur um die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen unse­rer Medi­en­un­ter­neh­men, Rech­te­inha­ber und Urheber.«

Genau nach die­sem Mus­ter ver­mischt Döpf­ner aktu­ell die Urhe­ber­rechts­re­form mit sach­frem­den The­men, etwa einem Streit zwi­schen Goog­le und Face­book mit einer aus­tra­li­schen Wett­be­werbs­be­hör­de, der mit dem Urhe­ber­recht gar nichts zu tun hat, und dem Ruf nach einem Ver­bot per­so­na­li­sier­ter Wer­bung auf Online-Platt­for­men – ein Framing, das selbst in der Bericht­erstat­tung der Öffent­lich-Recht­li­chen unkri­tisch über­nom­men wur­de.

Die For­de­rung nach der Wer­be­re­gu­lie­rung ist nicht nur des­halb per­fi­de, weil der Ver­band der Pres­se­ver­le­ger, des­sen Prä­si­dent Döpf­ner ist, durch Lob­by­ing in Brüs­sel Sei­te an Sei­te mit den Online-Platt­for­men und Tele­kom­kon­zer­nen seit Jah­ren jeg­li­che Regu­lie­rung des Online-Trackings durch die ePri­va­cy-Ver­ord­nung blo­ckiert. Die For­de­rung ist auch ein Rück­schritt gegen­über den Plä­nen zahl­rei­cher Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ter, die sich für ein all­ge­mei­nes Ver­bot von per­so­na­li­sier­ter Wer­bung mit­tels Track­ing und Tar­ge­ting ein­set­zen, das – anders als von Döpf­ner gefor­dert – natür­lich auch für Pres­se­ver­la­ge wie Axel Sprin­ger gel­ten muss, des­sen Online­an­ge­bot Welt.de selbst mit geziel­ter Mani­pu­la­ti­on ver­sucht, unse­re per­sön­li­chen Daten abzugreifen.

Vor allem ver­sucht Döpf­ners Kam­pa­gne durch plum­pe Ver­knüp­fung des The­mas Wer­be­re­gu­lie­rung mit der Urhe­ber­rechts­re­form den Anschein zu erwe­cken, dass alle, die sich ange­sichts des aus­ufern­den Wer­be­trackings um ihre Grund­rech­te sor­gen, logi­scher­wei­se auch für Ver­schär­fun­gen des Geset­zes­ent­wurfs über Upload­fil­ter und Leis­tungs­schutz­recht sein müss­ten. Dabei geht von den For­de­run­gen der Ver­la­ge bei der Urhe­ber­rechts­re­form im Gegen­teil eine gro­ße Gefahr für die Grund­rech­te der Nutzer:innen aus.

Tat­säch­lich hat die Bun­des­re­gie­rung den Pres­se­ver­la­gen bei der Urhe­ber­rechts­re­form bereits enor­me Zuge­ständ­nis­se gemacht – bis an die Gren­ze der euro­pa­recht­li­chen Zuläs­sig­keit. Anders als durch die EU-Richt­li­nie vor­ge­se­hen sol­len Pres­se­ver­le­ger nach dem deut­schen Ent­wurf näm­lich ihr Leis­tungs­schutz­recht auch mit­tels Upload­fil­tern durch­set­zen kön­nen. Das ist eine enor­me Gefahr für die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, weil Pres­se­ar­ti­kel noch viel häu­fi­ger als jede ande­re Medi­en­form lega­le Zita­te frem­der Wer­ke ent­hal­ten. Wer­den Pres­se­ar­ti­kel in einen Upload­fil­ter ein­ge­speist, ist die Wahr­schein­lich­keit sehr hoch, dass fälsch­li­cher­wei­se ande­re Tex­te gesperrt wer­den, die das­sel­be Zitat ent­hal­ten – bei­spiels­wei­se wenn vie­le Medi­en unab­hän­gig von­ein­an­der das­sel­be Zitat aus einer Rede der Bun­des­kanz­le­rin wie­der­ge­ben. Die Sper­rung lega­ler Inhal­te, so lau­ten die Vor­ga­ben aus Arti­kel 17 der EU-Richt­li­nie, muss der deut­sche Gesetz­ge­ber bei sei­ner Umset­zung in natio­na­les Recht aber verhindern.

Man könn­te nun erwar­ten, die Ver­le­ger­ver­bän­de wür­den sich aus der Debat­te um die Umset­zung von Arti­kel 17 her­aus­hal­ten, damit nie­mand ihren Coup bemerkt, dass sie laut Regie­rungs­ent­wurf von den Upload­fil­tern pro­fi­tie­ren sol­len, die für sie durch den euro­päi­schen Gesetz­ge­ber gar nicht vor­ge­se­hen waren. Doch das Selbst­be­wusst­sein des BDZV, poli­ti­sche For­de­run­gen an die Bun­des­re­gie­rung dik­tie­ren zu kön­nen, kennt offen­bar kei­ne Gren­zen. Den Ver­le­gern ist ins­be­son­de­re eine Rege­lung des Geset­zes­ent­wurfs ein Dorn im Auge, die die auto­ma­ti­sche Sper­rung lega­ler Inhal­te ver­hin­dern soll. Ein ers­ter Dis­kus­si­ons­ent­wurf aus dem Som­mer sah noch vor, dass gering­fü­gi­ge Nut­zun­gen geschütz­ter Wer­ke, etwa die Wie­der­ga­be von weni­ger als 1000 Zei­chen eines Tex­tes, pau­schal lega­li­siert wer­den soll­ten. Platt­for­men soll­ten dafür eine Ver­gü­tung zah­len. Prompt wur­den die Print-Zei­tun­gen mit empör­ten Mei­nungs­bei­trä­gen aus der Ver­lags­bran­che geflu­tet, die von Ent­eig­nung oder gar der »Tau­send-Zei­chen-Ent­haup­tung« spra­chen, weil die Bun­des­re­gie­rung es wag­te, Aus­nah­men von einer Rege­lung vor­zu­se­hen, von der Pres­se­ver­la­ge laut Euro­pa­recht eigent­lich über­haupt nicht pro­fi­tie­ren dürften.

Die Bun­des­re­gie­rung hat auf die­se Kam­pa­gne bereits reagiert und hat die Aus­nah­me inzwi­schen radi­kal zusam­men­ge­kürzt: Nach dem Regie­rungs­ent­wurf sol­len nur noch sol­che Inhal­te vor einer auto­ma­ti­schen Sper­rung bewahrt wer­den, die weni­ger als die Hälf­te eines frem­den Werks ent­hal­ten und die­sen Aus­schnitt mit ande­ren Inhal­ten kom­bi­nie­ren, wobei der Aus­schnitt nicht mehr als 160 Zei­chen umfas­sen darf. Von einer Lega­li­sie­rung die­ser Nut­zun­gen ist über­haupt nicht mehr die Rede, die Uploads gel­ten nach dem aktu­el­len Ent­wurf nur noch als »mut­maß­lich erlaubt« und dür­fen des­halb nicht voll­au­to­ma­tisch ohne mensch­li­che Prü­fung gesperrt wer­den. Einer nach­träg­li­chen Ent­fer­nung, soll­te es sich bei einer sol­chen Nut­zung doch um eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung han­deln, steht dage­gen nichts im Wege.

160 Zei­chen sind so lach­haft wenig, dass damit nicht nur Zita­te durch­schnitt­li­cher Län­ge (rund 300 Zei­chen) oder die Wie­der­ga­be eines ein­zel­nen Tweets (280 Zei­chen) unmög­lich gemacht wür­den. Selbst der Name der EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie, voll aus­ge­schrie­ben, umfasst 220 Zei­chen – wir kön­nen uns also auf die auto­ma­ti­sche Sper­rung von Uploads gefasst machen, die über­haupt nicht aus frem­den Arti­keln zitie­ren, son­dern ein­fach den Namen eines Geset­zes erwäh­nen, der eben­falls in geschütz­ten Pres­se­ar­ti­keln auf­tau­chen könn­te. Wer die auto­ma­ti­sche Sper­rung von Tex­ten bei einer so gerin­gen Über­ein­stim­mung erlaubt, ris­kiert mas­si­ve Kol­la­te­ral­schä­den für die Infor­ma­ti­ons­frei­heit und ein unüber­schau­ba­res Uploadfilter-Chaos.

War­um die Pres­se­ver­le­ger über­haupt auf das äußerst gefähr­li­che Instru­ment der Upload­fil­ter zurück­grei­fen kön­nen sol­len, ist dabei völ­lig unver­ständ­lich, hat­ten die Verfechter:innen des Leis­tungs­schutz­rechts doch stets beteu­ert, es gehe ihnen nicht um eine Behin­de­rung des Infor­ma­ti­ons­flus­ses, son­dern um die Ein­ho­lung von Lizen­zen von Platt­for­men – allen vor­an Goog­le, des­sen Such- und Nach­rich­ten­funk­tio­nen von der Upload­fil­ter-Rege­lung aber ohne­hin aus­ge­nom­men sind. Das Lob­by­ing der Pres­se­ver­la­ge gegen die Baga­tell­gren­zen ist auch des­halb völ­lig fehl am Plat­ze, weil die­se nur für Uploads gel­ten, die nicht­kom­mer­zi­ell sind oder nur gerin­ge Ein­nah­men erzie­len. Sol­che pri­va­ten oder nicht­kom­mer­zi­el­len Nut­zun­gen durch Ein­zel­per­so­nen sind aber ohne­hin vom Gel­tungs­be­reich des Leis­tungs­schutz­rechts für Pres­se­ver­le­ger ausgenommen.

Ange­sichts der aktu­el­len Medi­en­kam­pa­gne von Mathi­as Döpf­ner ist nicht damit zu rech­nen, dass die Pres­se­ver­la­ge an einem fai­ren Kom­pro­miss beim Urhe­ber­recht inter­es­siert sind. Selbst der Vor­schlag der lächer­lich nied­ri­gen 160-Zei­chen-Gren­ze wur­de im Sprin­ger-Blatt BILD bereits als zu groß­zü­gig kri­ti­siert, unter dem irre­füh­ren­den Titel: »Streit um Urhe­ber­rech­te: Goog­le und Face­book dro­hen mit Netz-Sper­re«. Bei der angeb­li­chen Dro­hung einer »Netz-Sper­re« han­delt es sich tat­säch­lich um die Ankün­di­gung von Goog­le, sei­nen Such­dienst in Aus­tra­li­en nicht mehr anbie­ten zu wol­len, wenn dort ein Wett­be­werbs­ge­setz ver­ab­schie­det wird, das Urhe­ber- oder Leis­tungs­schutz­rech­te mit kei­nem ein­zi­gen Wort erwähnt. Die­se geziel­te Des­in­for­ma­ti­on der Öffent­lich­keit hat bei Sprin­ger Metho­de. Ziel ist, den fal­schen Ein­druck zu erwe­cken, bei der deut­schen Urhe­ber­rechts­re­form gin­ge die Gefahr für die Mei­nungs- und Infor­ma­ti­ons­frei­heit von den Platt­for­men aus, nicht etwa von Leis­tungs­schutz­recht und Uploadfiltern.

Es ver­heißt nichts Gutes, wenn sich die CDU unter neu­er Par­tei­füh­rung der­art vor Döpf­ners Kar­ren span­nen lässt. Die Gunst der Bou­le­vard­blät­ter mag für Laschet über­le­bens­wich­tig erschei­nen – tren­nen ihn doch nur noch sei­ne schwä­cheln­den Beliebt­heits­wer­te von der Kanz­ler­kan­di­da­tur für die Uni­on. Doch die CDU hat schon ein­mal den Feh­ler gemacht, die öffent­li­che Mei­nungs­bil­dung im Netz zu igno­rie­ren, als sie kurz vor der Euro­pa­wahl 2019 vom Video »die Zer­stö­rung der CDU« des You­Tubers Rezo über­rascht wur­de und ein his­to­risch schlech­tes Wahl­er­geb­nis einfuhr.

Rezo hat sich gemein­sam mit ande­ren Influencer:innen, deren Mil­lio­nen­pu­bli­kum die Auf­la­ge der BILD bei Wei­tem über­steigt, mit kon­struk­ti­ven Vor­schlä­gen in die Debat­te um die Urhe­ber­rechts­re­form ein­ge­bracht. Im Streit­ge­spräch mit FAZ-Her­aus­ge­ber Knop um die Urhe­ber­rechts­re­form lässt Rezo die­sen alt aussehen.

Es ist jetzt an Laschet zu bewei­sen, ob er als neu­er Par­tei­vor­sit­zen­der die geschei­ter­te ein­sei­ti­ge Urhe­ber­rechts­po­li­tik zu Guns­ten der Pres­se­ver­la­ge fort­set­zen will, oder ob er sich an das Wahl­ver­spre­chen sei­ner Par­tei erin­nert, das lau­te­te: »Mei­nungs­frei­heit stär­ken und Nut­zer bes­ser­stel­len, Urhe­ber fair und effek­tiv ver­gü­ten, Platt­for­men ein­bin­den und ver­pflich­ten – aber alles ohne Upload-Fil­ter«. Sonst könn­te die Uni­on erneut davon über­rascht wer­den, wie vie­le der Mil­lio­nen Men­schen, die Upload­fil­ter und Leis­tungs­schutz­recht kri­ti­siert haben, bei der Bun­des­tags­wahl im Herbst wäh­len dürfen.

Die Tex­te der Kolum­ne »Edit Poli­cy« ste­hen unter der Lizenz CC BY 4.0. Logo Ban Con­tent von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­onCC-BY

 

Voices!2020 – Unsere Stimmen für Künstler in Not

Pres­se­mit­tei­lung: »Voices!2020 – Unse­re Stim­men für Künst­ler in Not«:

Ab 1. Dezem­ber lesen bekann­te deut­sche Stim­men und Spre­cher als Ensem­ble Charles Dickens´ Weih­nachts­ge­schich­te – täg­lich neu und für einen guten Zweck. Zum Start die­ses wohl­ge­stimm­ten Advents­ka­len­ders bis Weih­nach­ten gibt es jeden Tag ein Kapi­tel der berühm­ten Geschich­te rund um Ebe­ne­zer Scr­oo­ge bei You­Tube zu sehen, zu hören und zu erleben.

In Zei­ten, in denen es für Künst­ler schwie­ri­ger denn je ist ihrer Lei­den­schaft nach­zu­ge­hen, näm­lich ihren Mit­men­schen Wär­me und Freu­de ins Herz zu zau­bern, ent­stand »Voices!2020 – Unse­re Stim­men für Künst­ler in Not«. Wir haben Spre­cher, Stim­men und Künst­ler aus ver­schie­de­nen Dis­zi­pli­nen zusam­men­ge­bracht, um mit Humor und einer Rie­sen Por­ti­on Enthu­si­as­mus etwas Gemein­nüt­zi­ges zu erschaffen.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Denn Kunst, in wel­cher Dar­stel­lungs­form auch immer, ist kei­ne sys­tem­re­le­van­te Ermes­sens­sa­che. Voices!2020 setzt ein Zei­chen und unter­stützt mit Ihrer Hil­fe Ver­ei­ne, die dort hel­fen, wo alles sei­nen Anfang nimmt: Bei Kin­dern, die drin­gend Unter­stüt­zung brau­chen und Kul­tur­schaf­fen­den, ohne die unse­re Kin­der eines Tages nicht mehr wis­sen wer­den, was es heißt, Kunst zu schaf­fen. Denn DAS IST relevant.

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen