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Der Remscheider General-Anzeiger und der Künstlername

Nach mei­nem Arti­kel zum durch die Stadt Rem­scheid ver­wei­ger­ten Ein­tra­gung eines Künst­ler­na­mens hier auf Phan­ta­News und einem Cross­post bei der loka­len Sei­te Water­b­öl­les, kam auch das loka­le Print­blatt Rem­schei­der Gene­ral-Anzei­ger auf mich zu. Tele­fo­nisch bat man um wei­te­re Infor­ma­tio­nen, die ich gab, und ver­wies auch auf mei­nen Text hier.

Über den dar­aus ent­stan­de­nen Arti­kel (mög­li­cher­wei­se hin­ter Pay­wall) kann ich mich nur wun­dern, denn er ent­hält nicht nur fal­sche Infor­ma­tio­nen, son­dern es wird zudem erneut kri­tik­los ein Stand­punkt der Stadt Rem­scheid wie­der­ge­ge­ben, der vom Gericht als ein­deu­tig falsch kas­siert wur­de.

Da man beim RGA mei­nen Kom­men­tar nicht frei­schal­ten möch­te, in dem ich sach­lich auf die Feh­ler hin­wies, möch­te ich das hier rich­tig­stel­len (und muss mich fra­gen, war­um der RGA über­haupt eine Kom­men­tar­funk­ti­on anbie­tet, wenn man Kom­men­ta­re ohne­hin nicht frei­schal­ten möch­te – dass man sich dabei der aus DSGVO-Sicht pro­ble­ma­ti­schen und von Daten­schüt­zern kri­ti­sier­ten Platt­form Dis­qus bedient, ist noch ein ganz ande­res Pro­blem).

Im Arti­kel schreibt der RGA:

Nach meh­re­ren Instan­zen vor Gericht, in denen der Rem­schei­der zahl­rei­che Bele­ge und Reich­wei­ten sei­ner künst­le­ri­schen Tätig­keit nach­wei­sen muss­te, spra­chen die Rich­ter am Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf Ste­fan Holz­hau­er die­ses Recht nun zu

Das ist inhalt­lich falsch, denn das Urteil erging erst­in­stanz­lich, ich muss­te nicht durch meh­re­re Instan­zen. Auch dass ich »zahl­rei­che Bele­ge« […] nach­wei­sen muss­te, ist so ein­deu­tig miss­ver­ständ­lich. Tat­säch­lich hat das Gericht exakt die­sel­ben Bele­ge bekom­men, wie die Stadt Rem­scheid; es gab nur zwei zusätz­li­che Bele­ge: eine Auf­lis­tung von Ver­an­stal­tun­gen, zu denen ich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren aus­ge­stellt hat­te und ein Nach­weis von Ver­käu­fen auf einer Künst­ler­platt­form. Der Auf­wand für die Bereit­stel­lung der Bele­ge hielt sich in Gren­zen.

Kann ich „Groß­vi­sier Rem­scheid“ oder ande­re Kunst­schöp­fun­gen dann auch ein­fach so in den Per­so­nal­aus­weis ein­tra­gen las­sen? Zumin­dest kann ich es ver­su­chen – die Mel­de­be­hör­de ent­schei­det dann nach ein­ge­hen­der Prü­fung.

Mal abge­se­hen dass ich mich fra­ge, was ein »Groß­vi­sier« ist (ent­we­der ist tat­säch­lich »Groß­we­sir« (sel­ten auch »Groß­vi­sir«) gemeint, oder es geht um ein gro­ßes Visier, was kei­nen Sinn ergibt, außer man ist ein Motor­rad- oder Rit­ter­helm):

Dann lässt man eine Dame von der Stadt Rem­scheid zu Wort kom­men. Fre­cher­wei­se wer­den hier exakt die fal­schen Ein­schät­zun­gen aus mei­nem Fall wie­der­holt, die der Stadt vom Rich­ter rechts und links um die Ohren gehau­en wur­den, und das sei­tens des RGA unwi­der­spro­chen und kri­tik­los:

Der Künst­ler­na­me über­la­gert in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung den bür­ger­li­chen Namen, zumin­dest in Teil­be­rei­chen. Im Fal­le von Ste­fan Holz­hau­er heißt das: Alle ken­nen ihn als Xan­athon, wenn er über die Stra­ße geht, und nicht als Ste­fan.

Und genau das ist falsch. In der Urteil­be­grün­dung steht unmiss­ver­ständ­lich, dass eben kei­ne zu hohen Anfor­de­run­gen an die Bekannt­heit gestellt wer­den dür­fen, unab­hän­gig von der ver­meint­li­chen Bekannt­heit, gibt es eben auch ein Per­sön­lich­keits­recht auf Ein­tra­gung des Künst­ler­na­mens:

Aus­zü­ge aus dem Urteil:

Vor dem Hin­ter­grund, dass auch die Ein­tra­gung eines Künst­ler­na­mens in ein Aus­weis­do­ku­ment in ers­ter Linie öffent­li­chen lden­ti­fi­zie­rungs­in­ter­es­sen dient, for­dern die ein­schlä­gi­gen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten für eine Ein­tra­gung eines Künst­ler­na­mens in Pass und Per­so­nal­aus­weis über den Umstand, dass er tat­säch­lich öffent­lich geführt wird, hin­aus im Ansatz zu Recht, dass die antrag­stel­len­de Per­son unter dem von ihr ange­ge­be­nen Künst­ler­na­men auch bekannt ist (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. ·1 PassVwV). Die­se „Bekannt­heit« setzt wie­der­um vor­aus, dass der Künst­ler­na­me in der Öffent­lich­keit eine ent­spre­chen­de »Ver­kehrs­gel­tung« erlangt hat, mit­hin in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung den bür­ger­li­chen Namen zumin­dest in Teil­be­rei­chen über­la­gert (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 3 PassVwV). Dabei bezieht sich die öffent­li­che Wahr­neh­mung grund­sätz­lich auf einen über­re­gio­na­len Bekannt­heits­grad und die Mög­lich­keit einer Teil­ha­be brei­ter Bevöl­ke­rungs­schich­ten (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 4 PassVwV).

Ange­sichts des Grund­rechts­be­zu­ges der Füh­rung eines Künst­ler­na­men zu Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 bzw. 12 Abs. 1 Grund­ge­setz (GG) dür­fen aller­dings bezüg­lich der Ver­kehrs­gel­tung als Vor­aus­set­zung für die Ein­tra­gung eines Künst­ler­na­mens kei­ne all­zu hohen Anfor­de­run­gen gestellt wer­den.

[…]

Soweit das· Minis­te­ri­um des Innern des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len in sei­ner Stel­lung­nah­me an den Peti­ti­ons­aus­schuss des Land­ta­ges aus­ge­führt hat, dass die Ein­tra­gung des Künst­ler­na­mens des Klä­gers in des­sen Per­so­nal­aus­weis vor­aus­set­ze, dass der Betrof­fe­ne unter dem Künst­ler­na­men einen sol­chen Bekannt­heits­grad habe, »dass man ihn eigent­lich nur unter die­sem Namen« ken­ne, ergibt sich das in die­ser Schär­fe aus den bun­des­ein­heit­li­chen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten nicht.

Und das sagt das genaue Gegen­teil von dem aus, was im Arti­kel steht, es muss einen Künst­ler näm­lich eben nicht jeder auf der Stra­ße erken­nen und mit dem Künst­ler­na­men anre­den. Das wäre eine viel zu stren­ge – und damit rechts­wid­ri­ge  ‑Aus­le­gung der Vor­schrif­ten. Es geht nur um »Teil­be­rei­che« einer öffent­li­chen Wahr­neh­mung, nicht um eine voll­stän­di­ge Über­de­ckung, wie sie bei »alle erken­nen ihn auf der Stra­ße als Xan­athon« gege­ben wäre.  Ich gebe zu, dass es hier nicht ein­deu­tig zu erken­nen ist, ob die For­mu­lie­rung so von der Stadt kommt, oder von der Autorin des Tex­tes. Falsch ist es in jedem Fall.

Am Ende ver­sucht die Stadt Rem­scheid dann noch eine Droh­ku­lis­se auf­zu­bau­en und ande­re Per­so­nen, die viel­leicht eben­falls einen Künst­ler­na­men füh­ren möch­ten,  durch eine Gebühren­nennung abschre­cken:

Für die bean­trag­te Ein­tra­gung wird „eine dem Ver­wal­tungs­auf­wand berück­sich­ti­gen­de Ver­wal­tungs­ge­bühr in Höhe von 0 bis 500 Euro erho­ben“.

Dazu: Man­che Kom­mu­nen erhe­ben dafür gar kei­ne Gebüh­ren, ande­re maxi­mal 30 Euro. Übli­cher­wei­se soll­te die Ein­tra­gung eines Künst­ler­na­mens ins­be­son­de­re dann gebüh­ren­frei sein, wenn er mit der Neu­aus­stel­lung eines Per­so­nal­aus­wei­ses ein­her geht. Ich wür­de maxi­mal die oben genann­ten 30 Euro für ange­mes­sen hal­ten, auch in einer Plei­te­kom­mu­ne wie Rem­scheid (plei­te durch ekla­tan­te Fehl­ent­schei­dun­gen der kom­mu­na­len Ver­wal­tung, go figu­re …). Soll­te eine Gebüh­ren­for­de­rung zu hoch sein, kann man auch dage­gen gericht­lich vor­ge­hen.

Für den RGA hät­te hier Mög­lich­keit bestan­den, sich kri­tisch mit einer rechts­wid­ri­gen Ent­schei­dung der Stadt aus­ein­an­der set­zen zu kön­nen. Lei­der ist das nicht pas­siert, zudem ent­hält der Text inhalt­li­che Feh­ler.

Dass die Stadt Rem­scheid hier mit »Gebüh­ren für Ver­wal­tungs­auf­wand« argu­men­tiert fin­de ich offen gesagt ulkig. Denn die rechts­wid­ri­ge Ver­wei­ge­rung der Ein­tra­gung samt Lokal­ter­min beim Peti­ti­ons­aus­schuss des Land­tags NRW und die aus­führ­li­chen  aber ergeb­nis­lo­sen Stel­lung­nah­men der Stadt gegen­über dem Gericht dürf­ten der Stadt Rem­scheid einen mas­siv höhe­ren »Ver­wal­tungs­auf­wand« durch erheb­li­chen Stun­den­auf­wand beschert haben, als es eine sofor­ti­ge, rechts­kon­for­me Ein­tra­gung getan hät­te.

Abschlie­ßend möch­te ich erneut den Tipp geben: Wenn euch eure Kom­mu­ne die Ein­tra­gung ver­wei­gert, dann weist euren Anwalt auf das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Düs­sel­dorf hin (Akten­zei­chen: 5 K 5337/​22) und glaubt nicht ein­fach, was euch die Ver­wal­tungs­be­am­ten erzäh­len wol­len.

Video: Die alte Angst vor neuen Medien

… ist der Titel eines über­aus sehens­wer­ten Bei­trags von Ultra­la­tiv auf You­tube. Man kennt das: jedes neue Medi­um wird von gewis­sen Per­so­nen­schich­ten erst­mal ver­teu­felt und es wird cas­sand­rat, dass dar­an jetzt aber wirk­lich die Gesell­schaft zugrun­de gehen wird, und »denkt denn nie­mand an die Kin­der?«. Buch­druck, Film, Schall­plat­te, Tele­fon, Rock­mu­sik, Com­pu­ter­spie­le, Pen&Paper-Rollenspiele wie D&D, Inter­net, Smart­phones, und, und, und …

Das ist natür­lich alles ziem­li­cher Bull­shit und liegt zum einen in Rück­stän­dig­keit und/​oder Strunz­kon­ser­va­ti­vis­mus Man­cher begrün­det (beson­ders gern auch bei soge­nann­ten Intel­lek­tu­el­len), und/​oder im ver­zwei­fel­ten Ver­such, Deu­tungs­ho­heit und damit Macht zu erhal­ten. Das Video legt das in nur knapp über acht Minu­ten ziem­lich anschau­lich dar.

Ich befürch­te aller­dings, dass das kei­ne Leh­rer oder Eltern davon abhal­ten wird, über »vier­ecki­ge Augen« zu schwa­feln. ;)

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p.s.: Dank an Tom­my Krapp­weis fürs Fin­den und Ver­lin­ken.

Der aktuelle Hype um »KI-Kunst«

In letz­ter Zeit gibt es einen gro­ßen Hype um »KI Kunst« (»AI Art«).

(eng­lish ver­si­on of this text on Face­book)

Ers­tens: Es steckt kei­ne KI drin, wir sind von ech­ter künst­li­cher Intel­li­genz so weit ent­fernt wie eh und je. Die Bil­der wer­den von Deep-Lear­ning-Algo­rith­men erzeugt. Die­se funk­tio­nie­ren, indem eine sehr gro­ße Anzahl ver­schlag­wor­te­ter Bil­der in den Algo­rith­mus ein­ge­speist wird. Durch geschick­te Pro­gram­mie­rung und enor­me Rechen­leis­tung (die Art von Rechen­leis­tung, die moder­ne Gam­ing-Gra­fik­kar­ten bereit­stel­len kön­nen) erstel­len die Algo­rith­men dann neue Bil­der aus den alten, die auf­grund der Ver­schlag­wor­tung mehr oder weni­ger zu der Beschrei­bung (»prompt«) pas­sen, die der Nut­zer angibt.

Sind die ent­ste­hen­den Bil­der »Kunst«? Höchst­wahr­schein­lich ja. Vie­le von ihnen sind ziem­lich beein­dru­ckend.

Aber:

Ist das »Kunst­schöp­fung«, wie eini­ge Nut­zer behaup­ten und die Bil­der, die aus den Algo­rith­men her­vor­ge­hen, stolz als ihre »Krea­tio­nen« prä­sen­tie­ren?

Sicher­lich nicht. Der Schaf­fens­pro­zess für Kunst muss von einem Künst­ler aus­ge­hen, nicht von einem Algo­rith­mus. Auch der »Prompt« ent­hält kei­nen Schaf­fens­pro­zess. Es han­delt sich ledig­lich um eine Anwei­sung. Man kann das damit ver­glei­chen, dass man einem Künst­ler sagt, was er malen soll, und er oder sie malt es dann für einen. Der Schaf­fens­pro­zess liegt beim Künst­ler, nicht bei dem­je­ni­gen, der sagt, was er haben möch­te.

Deep Lear­ning-Algo­rith­men sind ein groß­ar­ti­ges neu­es Werk­zeug in der Tool­box des Künst­lers. Man kann sie für ver­schie­de­ne Zwe­cke ein­set­zen: Um schnell Ideen zu ent­wi­ckeln. Um Kunst­wer­ke zu gene­rie­ren, die in ech­ten krea­ti­ven Arbei­ten ver­wen­det wer­den kön­nen, indem Deri­va­te der DL-Bil­der erstellt wer­den. Um pro­ze­du­ra­le Tex­tu­ren für 3D-Model­le zu erstel­len. Für Look­dev. Zur Inspi­ra­ti­on. Für Col­la­gen. Als Teil eige­ner Krea­tio­nen. Man kann also Bil­der ver­wen­den, die aus einem DL-Algo­rith­mus ent­stan­den sind, um Kunst zu schaf­fen, aber sie sind selbst kei­ne Kunst, da kein krea­ti­ver oder künst­le­ri­scher Pro­zess invol­viert war, son­dern nur eine Men­ge Rechen­leis­tung und Algo­rith­men, die von Pro­gram­mie­rern geschaf­fen wur­den (und, wenn wir genau­er hin­schau­en, der krea­ti­ve Pro­zess der Künst­ler, die die ursprüng­li­chen Bil­der geschaf­fen haben, aber nicht der einer Per­son, die nur einen Prompt in den Algo­rith­mus ein­gibt).

DL-Bil­der sind ein neu­es und fas­zi­nie­ren­des Werk­zeug für Krea­ti­ve und Künst­ler, aber man ist kein Künst­ler, wenn man einem DL-Algo­rith­mus ein­fach einen Aus­druck vor­gibt und dann war­tet, was dabei her­aus­kommt.

Das wird in den nächs­ten Jah­ren ein The­ma für Anwäl­te und Gerich­te sein. Vor allem, weil vie­le Bil­der von Künst­lern in die DL-Algo­rith­men ein­ge­speist wur­den, ohne sie zu fra­gen (das führt zu Bil­dern, die im Stil die­ser Künst­ler erstellt wur­den; die Auf­nah­me der Bil­der in die Daten­bank kann eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung dar­stel­len, obwohl sie nicht 1:1 repro­du­ziert wer­den, das wer­den Rich­ter ent­schei­den müs­sen). Stil kann nicht urhe­ber­recht­lich geschützt wer­den, aber es han­delt sich um einen völ­lig neu­en Anwen­dungs­fall.

Mit Hil­fe von Deep Lear­ning erstell­te Bil­der sind kei­ne Kunst an sich (sie kön­nen aber auf­grund des Aus­gangs­ma­te­ri­als sehr künst­le­risch und schön aus­se­hen). Aber sie sind auch nicht »schlecht« oder »das Ende der Krea­ti­ven«. Sie sind ein neu­es Werk­zeug.

(Bild aus Sta­ble Dif­fu­si­on. Beein­dru­ckend, aber kei­ne Nach­be­ar­bei­tung oder ablei­ten­de Arbeit dar­an vor­ge­nom­men).

Kommentar: NFTs – die deutsche Verlagsbranche hat (mal wieder) Dollarzeichen in den Augen

Die immer noch zutiefst ana­lo­ge deut­sche Ver­lags­bran­che bekommt regel­mä­ßig Dol­lar­zei­chen in den Augen, wenn es um (von ihnen) soge­nann­te »neue Tech­no­lo­gien« geht (die der Rest der Welt zumeist schon seit Jah­ren kennt). Dabei geht es natür­lich immer dar­um, wie man dar­aus irgend­wie Koh­le zie­hen kann. Ob wir über Tik­Tok reden, das als »Book­Tok« genutzt wer­den soll, obwohl die immensen Daten­schutz- und Zen­sur­pro­ble­ma­ti­ken der chi­ne­sisch kon­trol­lier­ten Platt­form bekannt sind (dage­gen ist Face­book ein Kin­der­ge­burts­tag). Aber Pri­va­cy oder unter­drück­te Uigu­ren schei­nen scheiß­egal zu sein, solan­ge man dar­über Geld gene­rie­ren kann, zumin­dest muss man das aus den unkri­ti­schen Lobes­hym­nen ent­neh­men, die immer wie­der auf ein­schlä­gi­gen Bran­chen­platt­for­men wie dem Buch­re­port auf Tik­Tok zele­briert wer­den. Oder Deep Lear­ning-Algo­rith­men, wenn man hier­zu die Bei­trä­ge ver­folgt, dann hat man den Ein­druck, dass man zwar nicht genau weiß, was das eigent­lich ist, nur auf­grund von Medi­en­hy­pes mit­be­kom­men hat, dass das wohl neu, modern und hip sein könn­te und man des­we­gen uuuun­be­dingt mit­ma­chen muss.

Und jetzt schielt man auf Non Fun­gi­ble Tokens, kurz NFTs. Und was ist das jetzt wie­der? Für die Unwis­sen­de­ren unter den Leser°innen eine kur­ze Erläu­te­rung (tat­säch­lich ist das The­ma kom­ple­xer): NFTs basie­ren auf Block­chain-Tech­no­lo­gie, wie Bit­co­in oder Ethe­re­um. Es wird eine Rei­he von Daten­sät­zen erzeugt, in der alle Daten­sät­ze unter­ein­an­der veri­fi­zier­bar sind, was die gesam­te Daten­ket­te unver­än­der­bar und die ein­zel­nen Daten­sät­ze unfälsch­bar macht. Es gibt tat­säch­lich Ein­satz­ge­bie­te, wo so etwas sinn­voll erscheint, die aller­meis­ten Anwen­dun­gen sind es aber nicht. Erschwe­rend kommt hin­zu, dass für das Erzeu­gen von Block­chains mit wach­sen­der Kom­ple­xi­tät immer grö­ße­re Rechen­leis­tun­gen not­wen­dig wer­den,  und damit auch immer grö­ße­re Men­gen an dafür ver­brauch­ter Ener­gie, wes­we­gen das Erzeu­gen von Kryp­to­wäh­run­gen wie Bit­co­in oder Ethe­re­um auf­grund des enor­men Ener­gie­ver­brauchs an vor­ders­ter Front dafür ver­ant­wort­lich ist, dass Küs­ten­staa­ten im Meer ver­sin­ken wer­den. Im Jahr 2021 lag der Ener­gie­auf­wand für das Erzeu­gen von Bit­co­in bei 126 Tera­watt­stun­den pro Jahr. Das ist unge­fähr so viel wie der jähr­li­che Ener­gie­ver­brauch von ganz Paki­stan. 2018 kam eine Bit­co­in-Trans­ak­ti­on auf den Ener­gie­ver­brauch von 80000 Kre­dit­kar­ten-Trans­ak­tio­nen.

Zu den NFTs: Die nut­zen eine Block­chain (in aller Regel Ethe­re­um, auf das diver­se Kryp­to­wäh­run­gen auf­set­zen), um die Echt­heit einer Datei zu garan­tie­ren. Ich erstel­le also ein Bild (mit Bild­da­tei­en ging der Hype 2017 los, NFTs gibt es seit ca. 2014), pfle­ge das Bild in die Block­chain ein und kann damit für die­se Datei eine Echt­heit garan­tie­ren. Es kauft also jemand – für teil­wei­se Mil­lio­nen­prei­se – das allei­ni­ge Besitz­recht an die­ser Datei. Die­ser Besitz­an­spruch kann jeder­zeit über die dahin­ter lie­gen­de Block­chain veri­fi­ziert wer­den.

Da das ziem­lich gehy­ped wur­de, ent­stand schnell Gold­grä­ber­stim­mung und es spros­sen NFT-Ver­kaufs­platt­for­men aus dem Boden, auf denen man sol­che angeb­lich ein­zig­ar­ti­gen Bil­der (und inzwi­schen auch ande­re Datei­en) gegen zum Teil absur­de Sum­men erwer­ben konn­te (und kann).

Dabei ist das im Prin­zip ein gigan­ti­scher Scam, denn selbst­ver­ständ­lich bezieht sich die­ses Echt­heits-Zer­ti­fi­kat in der Block­chain aus­schließ­lich auf die­se eine Datei. Ich kann die­sel­be Bild­da­tei mil­lio­nen­fach ver­viel­fäl­ti­gen und ins Netz streu­en. Die­je­ni­gen die für eine zer­ti­fi­zier­te Datei eine Men­ge Koh­le bezahlt haben, mögen sich damit trös­ten, dass ihre veri­fi­ziert ist, aber objek­tiv gese­hen ist das arger Bull­shit, denn wenn die Datei trotz­dem mil­lio­nen­fach kopiert wer­den kann, ist ihr ech­ter wert, abge­se­hen von dem durch die Block­chain vor­ge­täusch­ten, eben qua­si non­e­xis­tent. Die­ses Sys­tem kann nur funk­tio­nie­ren, solan­ge die Illu­si­on auf­recht erhal­ten wird, es hand­le sich um ech­te Wer­te.

Inzwi­schen stei­gen etli­che Bran­chen in den NFT-Hype ein, um damit irgend­wie Koh­le zu schef­feln. Das führt zu Ver­wer­fun­gen, wenn bei­spiels­wei­se Spie­le­ver­kaufs­platt­for­men den Ver­kauf von NFT-basier­ten Games ver­bie­ten (z.B. Steam oder itch​.io). In Meta­ver­se-Anwen­dun­gen wie Decen­tra­land (eine Art Second Life 3.0) kann man NFT-basier­te Güter oder vir­tu­el­le Län­de­rei­en erwer­ben, mit Echt­heits­zer­ti­fi­kat durch NFT (Anmer­kung: der Erwerb vir­tu­el­ler Güter in einer vir­tu­el­len Umge­bung ist mei­ner Ansicht nach die ein­zi­ge Anwen­dung, in der NFTs auch nur ansatz­wei­se eine Daseins­be­rech­ti­gung haben).

Aber kurz zusam­men­ge­fasst: NFTs sind ein gigan­ti­scher, umwelt­feind­li­cher Scam-Bull­shit.

Im Buch­re­port (und anders­wo) ver­sucht man jetzt den deut­schen Ver­la­gen zu ver­kau­fen, NFTs sei­en der hei­ßes­te Scheiß seit der Erfin­dung des Sup­pen­wür­fels. Dafür wer­den Nut­zungs­sze­na­ri­en skiz­ziert, die man ver­mut­lich nur nach dem has­ti­gen Genuss einer Fla­sche Leber­meis­ter als sinn­voll anse­hen kann. In einem ande­ren Arti­kel ver­sucht man beim Buch­re­port, NFTs als was ganz Tol­les anzu­die­nen, und basiert die Emp­feh­lung auf dem Sam­mel­trieb der Men­schen. Zitat:

Man stel­le sich ein­mal vor, es wäre mög­lich, bei jedem Wei­ter­ver­kauf der Print­ver­si­on eines Best­sel­lers im Anti­qua­ri­at 5% Pro­vi­si­on zu erhal­ten.

An der Stel­le leh­ne ich mich kurz zurück und bewun­de­re die Biss­spu­ren in mei­ner Tisch­kan­te …

Wel­che Pro­ble­me NFTs erzeu­gen, allein durch den immensen Ener­gie­ver­brauch der Block­chains, oder dass es sich eigent­lich um einen groß ange­leg­ten Scam han­delt, scheint nie­man­den zu inter­es­sie­ren, Haupt­sa­che, man kann schnell enor­me Men­gen an Geld pro­du­zie­ren. Scheiß doch auf die Umwelt!

Mein Rat: Wenn euch jemand NFTs andre­hen möch­te, dann macht kehrt und rennt!

Es bleibt zu hof­fen, dass die immer noch hoff­nungs­los ana­lo­ge Bran­che auch die­sen Hype ver­passt (Jah­re ver­spä­tet sind sie dabei ohne­hin bereits – wie immer) und nicht auf das hört, was halb­sei­de­ne »Bera­ter« ihr ein­re­den wol­len. Aus­nahms­wei­se sehe ich in der Rück­stän­dig­keit der Ver­lags­bran­che einen Vor­teil.

The Ultimate STAR WARS: A NEW HOPE Recap Cartoon

Das ist der Titel der Car­toon-Nach­er­zäh­lung der Epi­so­de vier von Onkel Geor­ges Welt­raum­oper, bes­ser unter dem Namen STAR WARS oder alt­deutsch KRIEG DER STERNE bekannt. Und die ist schlicht bril­li­ant.

Der Ani­ma­ti­ons­car­toon wur­de geschaf­fen von Cas van de Pol und Juna­id Chund­ri­gar, wei­te­re Details bei You­tube unter dem Video.

Dank an Team Lamb­chop fürs fin­den.

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STAR TREK-Fanfilm: ONE SMALL STEP

ONE SMALL STEP ist ein STAR TREK-Fan­film aus Eng­land, der wäh­rend der Covid-Lock­downs ent­stand. Es han­delt sich um eine »Bonussto­ry« zum ande­ren Fan­film A LONG WAY HOME und erzählt eine Hin­ter­grund­ge­schich­te zum Cha­rak­ter Anna Kee­ley.

This short film goes back to the very start of the care­er of Anna Kee­ley, our hero from “A Long Way From Home”. Curr­ent­ly an ensign onboard the USS Chal­len­ger, her life is about to chan­ge as she’s been given a new assign­ment, helms­wo­men on the brand new USS Defi­ant. With her aca­de­my record exact­ly what Com­man­der Sis­ko was loo­king for to join the Defi­ants crew, she will start this exci­ting chap­ter of her life…or so she thinks.

Wäh­rend die Insze­nie­rung und Dar­stel­lung sich auf Fan­film-Niveau bewe­gen, muss man die VFX als bemer­kens­wert bezeich­nen.

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Fanfilm: HALO – A HERO´S JOURNEY

Nach den Nach­rich­ten gera­de zur HALO-Fern­seh­se­rie gleich noch­mal das­sel­be The­ma: Bei HALO – A HERO´S JOURNEY han­delt es sich um einen Fan­film von Shawn Bu (DARTH MAUL: APPRENTICE) und Vi-Dan Tran (CYBERPUNK 2077: PHOENIX PROGRAM) unter Mit­hil­fe der Cos­play­grup­pe 405th Euro­pean.

Gedreht wur­de drei Tage lang, die Post­pro­duk­ti­on dau­er­te drei Wochen. Und erneut sieht man, dass auch in Deutschland/​Europa Talen­te vor­han­den wären, um phan­tas­ti­sche The­men anspre­chend umzu­set­zen, die ver­ant­wort­li­chen Sen­der und Stu­di­os müss­ten nur wol­len. Stellt euch mal vor was die Macher hin­ter die­sem Fan­film mit einem Bud­get rea­li­sie­ren könn­ten, selbst wenn es nur so klein wäre, wie im üblich …

Jede Men­ge wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Links zum Pro­jekt fin­det man auf der You­tube-Sei­te zum Film des­we­gen mal dahin durch­kli­cken.

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Anhören: DIE STEAMPUNK-CHRONIKEN – RUF DER STERNE

Es gibt ein vor­ge­zo­ge­nes Weih­nachts­ge­schenk: Manu­el Schmitt ali­as Sgt. Rum­pel hat eine wei­te­re Fol­ge sei­ner kon­ge­nia­len Hör-Umset­zun­gen aus DIE STEAMPUNK-CHRONIKEN – ÆTHERGARN online gestellt. Bei Epi­so­de sechs han­delt es sich um die Audio-Fas­sung der Short­sto­ry RUF DER STERNE von Tan­ja Meu­rer.

Mei­ne Güte, es ist jetzt auch schon über zehn Jah­re her, dass die eBook-Fas­sung von ÆTHERGARN erschie­nen ist …

RUF DER STERNE kann man sich via You­tube anhö­ren, aber auch über Manu­els Web­sei­te. Viel Spaß dabei!

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Science Fiction-Webserie ATROPA

Auf dem You­tube-Kanal von DUST (die wir für ihr Enga­ge­ment im Bereich SF-Kurz­fil­me schon län­ger ken­nen) gibt es jetzt die ers­ten Epi­so­den der SF-Webse­rie ATROPA:

When Off-World Offi­cer Cole Free­man finds the miss­ing rese­arch ves­sel ATROPA, he dis­co­vers an incon­sis­ten­cy in the ship logs. He wakes the crew from hypers­leep, and they soon find them­sel­ves caught up in a much big­ger mys­tery.

Als der Welt­ra­um­of­fi­zier Cole Free­man das ver­schwun­de­ne For­schungs­schiff ATROPA fin­det, ent­deckt er eine Unstim­mig­keit in den Schiffs­log­bü­chern. Er weckt die Besat­zung aus dem Hyper­schlaf, und schon bald fin­den sie sich in ein viel grö­ße­res Geheim­nis ver­strickt.

Seri­en­schöp­fer ist Eli Sasich, der führ­te auch Regie und ver­fass­te zudem zusam­men mit Clay­ton Tol­bert Sto­ry und Dreh­buch.

Bemer­kens­wert fin­de ich zwei Din­ge: Eine der Rol­len wird vom bekann­ten Schau­spie­ler Micha­el Iron­side (TOTAL RECALL, STARSHIP TROOPERS) dar­ge­stellt und die visu­el­len Effek­te stam­men von Tobi­as Rich­ter und sei­ner Fir­ma The Light Works. In wei­te­ren Rol­len: Antho­ny Bona­ven­turaJean­nie Bolet, Chris VossDavid M. Edelsti­enBen Klie­werEwan ChungShir­ley Jor­danKevin Swan­strom und Amir Mala­k­lou.

Vier der sie­ben Epi­so­den kann man sich bereits auf dem You­tube-Kanal von Dust anse­hen, ich ver­mu­te die rest­li­chen drei wer­den fol­gen.

Wür­de man in den USA woh­nen, könn­te man ATROPA auch auf Ama­zon Video gou­tie­ren, lei­der leben wir im schnar­chi­gen .

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Von der Crowdfunding-Plattform Kickstarter kann man nur noch abraten

 

Ich habe über die Jah­re zahl­lo­se Pro­jek­te über die Crowd­fun­ding-Platt­form Kick­star­ter geba­cked. In den letz­ten Jah­ren bin ich aller­dings auf­grund schlech­ter Erfah­run­gen von phy­si­schen Pro­duk­ten weg und unter­stüt­ze fast nur noch Soft­ware.

Kick­star­ter war schon immer pro­ble­ma­tisch, wenn es um die Kon­trol­le der Pro­jek­te ging. Ist auch kein Wun­der: Die Platt­form kas­siert immer, egal ob der Pro­jekt­star­ter seri­ös ist, oder nicht. Nach ein paar pres­se­wirk­sa­men Skan­da­len um geplatz­te Crowd­fun­dings, die der Platt­form rich­tig mie­se Pres­se ein­fuh­ren (bei­spiels­wei­se die Mikro­droh­ne Zano oder die Gas­bat­te­rie Kraft­werk), gelob­te man Bes­se­rung und vor allem woll­te man zum einen die Kam­pa­gnen bes­ser prü­fen und zum ande­ren deut­lich bes­ser auf Rück­mel­dun­gen reagie­ren, dass Pro­jek­te viel­leicht nicht ganz koscher sind.

Davon ist nichts mehr übrig. Zum einen kön­nen ein­deu­ti­ge Fake-Pro­jek­te wie zum Bei­spiel DREAMWORLD völ­lig pro­blem­frei ein­ge­stellt wer­den, Kick­star­ter reagiert noch nicht mal mehr dar­auf, wenn nam­haf­te Spie­le­jour­na­lis­ten und ‑Medi­en dar­über berich­ten, dass es sich offen­sicht­lich um ein Fake-Pro­jekt han­delt.

Anfra­gen und Hin­wei­se von Back­ern zu pro­ble­ma­ti­schen Pro­jek­ten wer­den inzwi­schen noch nicht ein­mal mehr beant­wor­tet, son­dern die Tickets grund­sätz­lich ein­fach geschlos­sen, das war vor ein, zwei Jah­ren noch anders (aller­dings erhielt man schon damals nur aus­wei­chen­de Ant­wor­ten). Kick­star­ter tut so, als hät­ten sie als Anbie­ter über­haupt nichts mit Betrü­gern auf ihrer Platt­form am Hut. Auch Mel­dun­gen zu nicht geleis­te­ten Pledge Rewards oder pro­ble­ma­ti­scher Kam­pa­gnen­star­ter­kom­mu­ni­ka­ti­on wer­den kom­plett igno­riert.

Das wun­dert auch nicht: Kick­star­ter bekommt sei­nen nicht eben gerin­gen Anteil an den Ein­nah­men durch die Kam­pa­gnen immer, egal ob die­se Kam­pa­gnen seri­ös sind, oder nicht. Des­we­gen hat die Platt­form ver­mut­lich über­haupt kein Inter­es­se dar­an, unse­riö­se Ange­bo­te aus­zu­fil­tern, denn das wür­de ihre Ein­nah­men schmä­lern. Even­tu­el­le recht­li­che Ansprü­che (und die gibt es auch gemäß deut­schem Recht, denn es wird ein gül­ti­ger Ver­trag geschlos­sen und der muss erfüllt wer­den, das ist aller­dings nur die sim­pli­fi­zier­te Kurz­fas­sung) bestehen gegen­über dem Kam­pa­gnen­star­ter, nicht gegen­über der Platt­form Kick­star­ter, selbst wenn die sich an betrü­ge­ri­sche Ange­bo­ten mit berei­chert.

Crowd­fun­ding beinhal­tet immer ein Risi­ko, dass das Geld weg sein kann, weil ein Pro­jekt schei­tert, dar­über muss man sich immer im Kla­ren sein; ich hät­te mit Pro­jek­ten die an uner­war­te­ten Umstän­den schei­tern auch über­haupt kein Pro­blem – mit offen­sicht­li­chen Fake-Kam­pa­gnen, die bei­spiels­wei­se mit gefälsch­ten Bil­dern gegen die Kick­star­ter Regeln ver­sto­ßen ohne dass die Platt­form ein­greift, aller­dings schon. Dass Kick­star­ter sich aller­dings jeg­li­cher Ver­ant­wor­tung kom­plett ent­zie­hen möch­te – und das auch tut – ist ein sehr schlech­tes Zei­chen in Rich­tung Back­er.

Des­we­gen soll­te man sich sehr genau über­le­gen, ob man die­ser in mei­nen Augen inzwi­schen hoch unse­riö­sen Platt­form, die nun sogar aktiv Betrug zulässt und nicht gegen der­ar­ti­ge Kam­pa­gnen vor­geht (Bei­spiel: DREAMWORLD mit sei­nen kom­plett gefake­ten, klar gegen die KS-Regeln ver­sto­ßen­den ingame-Vide­os) tat­säch­lich Geld hin­ter­her wer­fen möch­te. Kam­pa­gnen­star­ter soll­ten sich fra­gen, ob sie eine Platt­form nut­zen möch­ten, die die Rech­te und Belan­ge ihrer Nut­zer so voll­stän­dig igno­riert wie Kick­star­ter es inzwi­schen tut. Das ist das übli­che Pro­blem, wenn eine Platt­form eine Art Mono­pol­stel­lung erreicht.

Immer dar­an den­ken: Kick­star­ter hat als Anbie­ter von Crowd­fun­dings nur exakt eins im Blick: So viel Geld wie nur irgend mög­lich Geld durch erfolg­rei­che Kam­pa­gnen zu schef­feln. Die Rech­te und Pro­ble­me der Nut­zer inter­es­sie­ren die Ver­ant­wort­li­chen nicht mehr die Boh­ne, das zeigt das Ver­hal­ten der Platt­form deut­lich.

Ich rate der­zeit von der Unter­stüt­zung irgend­wel­cher Kick­star­ter-Kam­pa­gnen ganz klar ab (es sei denn, man kennt die Kampagnenstarter°innen gut und die­se sind ver­trau­ens­wür­dig). Kick­star­ter war schon immer pro­ble­ma­tisch, wenn es um Betrug und Nut­zer­rech­te ging, inzwi­schen ist der Zustand untrag­bar gewor­den.

Will man ein Pro­jekt unbe­dingt unter­stüt­zen, rate ich dazu, sich Kam­pa­gnen auf Kick­star­ter sehr genau anzu­se­hen und ins­be­son­de­re bei unbe­kann­ten Pro­jekt­star­tern über die man auch anders­wo kei­ne Infor­ma­tio­nen fin­det, äußerst vor­sich­tig zu sein und viel­leicht im Zwei­fels­fall lie­ber kein Geld aus­zu­ge­ben.

p.s.: Nein, indiego­go ist kei­ne Alter­na­ti­ve, die waren von Anfang an halb­sei­den und gehen noch viel weni­ger gegen Fake-Kam­pa­gnen vor (und haben das auch noch nie getan).

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