Zensursulas Zensurgesetz wurde bisher nicht durchgezogen, aber anderes Unheil dräut. Und diesmal geht es nicht nur um Zensur von Webseiten, die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) enthält groteske Formulierungen, die Provider für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich machen wollen, oder Foren und Blogger verpflichten wollen, missliebige Inhalte umgehend zu entfernen, ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen. Weiterhin sollen Webinhalte ähnlich wie Filme oder Computerspiele in Altersklassifizierungen eingeteilt werden, wer auch nur den Ansatz von Ahnung hat, sieht die Idiotie sofort und sieht auch, was all das für die Betreiber von Foren, Blogs und ähnlichen Communities bedeuten dürfte: das Aus.
Hier in einer Pressemitteilung die Stellungnahme des AK Zensur, die beleuchtet ziemlich deutlich, was da vor sich geht:
Am kommenden Mittwoch findet in der Staatskanzlei in Mainz eine nichtöffentliche Anhörung zum aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages statt.
Dazu haben wir beim AK Zensur eine Stellungnahme verfasst, die den Entwurf in den meisten Punkten kritisiert.
Seit ungefähr einem halben Jahr gibt es ihn in den US of A, ab Ende Februar wird Sony ihren eReader PRS-300 auch bei uns verkaufen.
Der angestrebte Verkaufspreis von 199 Euro scheint auf den ersten Blick zwar okay, auf den zweiten Blick muss man aber feststellen, dass eine Wiedergabemöglichkeit für Musikdateien ebenso fehlt, wie ein Kartensteckplatz zur Vergrößerung der Speicherkapazität (512 MB für ca. 300 Bücher) und damit wird auch er für das Gebotene zu teuer.
Der PRS-300 misst 11 x 16 cm bei ca. 220 Gramm und verfügt über ein 5‑Zoll (12,7 cm) Vizplex eInk-Display mit einer üblichen Auflösung von 800 x 600 Pixeln, er stellt acht Graustufen dar. Der eReader soll in den Farben Schwarz, Silber und Pink erhältlich sein.
Mit einer Akkuladung soll man ungefähr 6.800 Seiten umblättern können, die Ladezeit über USB wird von Sony mit vier Stunden angegeben. Ladegeräte für Steckdose oder Auto sind als Zubehör für je 30 Euro gesondert erhältlich, damit soll sich die Ladezeit auf zwei Stunden reduzieren. Für den Verkaufspreis hätte es Sony gut zu Gesicht gestanden, ein Netzteil mitzuliefern, wenn man dem Reader schon keine Audiowiedergabe spendiert. Man könnte sich über den vermiedenen Elektronikschrott freuen, wüsste man nicht, dass Unmengen von nicht bestellten Netzteilen in Sonys Lagern vermodern werden…
Seit dem 15.01.2010 hat das Arsenal zu WORLD OF WARCRAFT eine neue Funktion und die wird zu Recht als problematisch angesehen. Im Arsenal können sich auch Personen die nicht WOW spielen, Details zu Ingame-Charakteren ansehen, beispielsweise welche Ausrüstung sie haben, oder welche Fertigkeiten sie besitzen. Seit Mitte des Monats ist eine neue Funktion hinzu gekommen, die nicht nur ich höchst bedenklich finde, denn sie wird beispielsweise im offiziellen deutschen Forum mit einem der längsten jemals erstellten Threads kontrovers diskutiert:
In einer mit Datum (!) versehenen Liste, die auch als RSS-Feed abonniert werden kann, listet Blizzard die aktuellen Aktivitäten der Spielfigur auf. Man kann hier also nachvollziehen, ob, wann und wieviel diese Figur im Spiel genutzt wurde, damit kann man das Spielverhalten des Spielers nachvollziehen, wenn man dessen Charakternamen weiss.
Üblicherweise macht man aus dem Namen seiner Charaktere im persönlichen Umfeld kein Geheimnis und manch einer veröffentlich ihn auch auf Fanseiten oder Blogs. Mit Kenntnis des oder der Charakternamen ist es somit kein Problem, festzustellen, ob und wann der Spieler WOW gespielt hat. Wer jetzt meint »das ist doch nicht so schlimm, ist doch nur ein Spiel«, hat das grundsätzliche Problem nicht verstanden.
Wer wir ich nicht damit einverstanden ist, dass Blizzard in derart eklatanter Form gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, macht das der Firma am besten schriftlich klar oder zeigt den Datenschutzverstoß gleich beim Landesdatenschutzbeauftragten an. Adressen und weitere Hinweise im erweiterten Artikel.
Amazon gibt sich divenhaft, wenn es um die Öffnung ihrer Kindle-Online-Bücherei für fremdsprachige Inhalte geht und auch deutsche Verlage mussten feststellen, dass es vielleicht nicht reicht einfach »nur« ein Verlag zu sein.
Als erstem »großen« deutschen Verlag ist es nun Lübbe gelungen, seine eBooks bei Amazon zu platzieren, damit diese mit dem Kindle goutiert werden können. Das könnte darauf hindeuten, dass sich das Gerät auch hierzulande gut verkauft. Es könnte aber auch bedeuten, dass man den vollmundigen Parolen der Amazon-Marketingmanager Glauben schenkt und fürchtet, einen Markt zu verpassen. Andere namhafte Verlage, wie beispielsweise Ullstein, verhandeln noch.
Da derzeitige Problem besteht darin, dass es hierzulande tatsächlich keine Alternative zum Kindle gibt, wenn man 3G-Anbindung haben möchte, nachdem der txtr – der damit mehr und mehr zum Vaporware-Lacher mutiert – auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Man sollte sich aber gut überlegen, was man tut, bevor man sich an einen proprietären eReader bindet.
Es stehen haufenweise interessante Alternativen in den Startlöchern, deswegen vielleicht einfach noch ein wenig warten oder bis dahin mit einem der vergleichsweise preiswerten Underdogs vorlieb nehmen. Die können allerdings den Hund nicht ausführen… :o)
Inzwischen scheint es sich für viele Inhalteanbieter deutlich mehr zu lohnen, Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet zu initiieren, als ihre Werke zu verkaufen. Dabei bieten höchst zweifelhafte Anbieter und Anwaltskanzleien ihre Dienste an, die Methoden sind ebenso zweifelhaft und etliche davon haben die Grenze zur Legalität längst überschritten, von der schamlosen Ausnutzung vom Gesetzgeber anders gedachter Gesetze mal ganz abgesehen. Eigentlich sollten Abmahnungen dazu dienen, Streitigkeiten ohne ein kostspieliges Gerichtsverfahren beilegen zu können.
Die Computerzeitschrift c´t hatte sich bereits in ihrer vorletzten Ausgabe detailliert mit dem Thema beschäftigt und in dem Artikel bereits die Machenschaften beleuchtet, mit denen eine Abmahnindustrie den Rechteinhabern über Massenabmahnungen Einnahmen verspricht, die 150 mal höher liegen, als die von legalen Verkäufen über das Internet. Da wird wohl bei vielen die Gier geweckt, denn gerade abgehalfterte »Künstler« oder Hersteller unbekannter Produkte und von Stöhnfilmchen bedienen sich offenbar gern dieser zusätzlichen Einnahmequelle.
In ihrer morgigen Sendung um 12:30 Uhr auf Hessen 3 nimmt sich die Redaktion von c’t-TV des Themas noch einmal an. Man kann jedem Internetnutzer nur dringend raten, sich das anzusehen, denn die Massenabmahnungen können auch völlig Unschuldige treffen. Wer HR3 nicht empfangen kann: kein Problem, die Sendung steht kurz nach ihrer Ausstrahlung auf cttv.de als Stream bereit.
Nach der ersten erfolgreichen Ausrichtung der Gamescom, der neuen europäischen Leitmesse für Computer- und Videospiele, plant der Organisator – die Messe Köln – eine Erweiterung des Angebots: Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Themen sollen weitere Schwerpunkte auf Onlinespiele gelegt werden. Dazu gehören MMORPGs ebenso wie die immer beliebter werdenden Browsergames; gerade letztere decken von Casual Games á la FarmVille bis zu aufwendigen Simulationen eine beeindruckende Bandbreite ab. In dem Markt stecken Millionen, da wundert es nicht, dass ihm auf der Messe ein größeres Podium geboten werden soll.
Gleichzeitig dürfte die Ankündigung aber auch ein weiterer Hieb in Richtung Leipzig sein. Nachdem die Branche von der dortigen Games Convention aufgrund von Kapazitäts- und Lageproblemen nach Köln abgewandert war, suchte die Messegesellschaft nach einem Alternativkonzept und fand ihn in der Games Convention Online, die aber nicht so recht zünden wollte. Aus Branchensicht scheint es daher wohl sinnvoll, auch diesen Teilbereich der Computer-Unterhaltung in die Veranstaltung in Köln zu integrieren. Im letzten Jahr waren ohenhin bereits maßgebliche Anbieter dort vertreten.
Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) e. V., kommentiert: »In diesem Jahr dreht sich in unserer Branche vieles um Internet und Online. Mit der neuen Themenwelt Online – und Browsergames auf der diesjährigen Gamescom wollen wir dieser Entwicklung Rechnung tragen.«
Die Gamescom 2010 findet vom 18. bis 22. August 2010 in Köln statt, parallel dazu wird die Game Developers Conference Europe abgehalten, auf der ein Tag ebenfalls diesem Thema gewidmet wird.
Normalerweise ist es mit den Teasern, Trailern und Featuretten vorbei, wenn ein Film erstmal in den Kinos ist, doch bei AVATAR ist alles anders. Zum demnächst wahrscheinlich (finanziell und völlig inflationsunbereinigt) erfolgreichsten Kinoereignis aller Zeiten gibt es nun Wochen nach dem Kinostart nochmal ein Feature mit einer erstaunlichen Länge von 22 Minuten. Hier ist es.
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Er sieht irgendwie aus wie ein Vibrator, der sich verzweifelt bemüht, eine Kaugummiblase zu blasen: Sonys neuer Controller für die Playstation 3.
Nintendo hatte die nennenswerte Konkurrenz kalt erwischt, als sie die Spielkonsole Wii vorstellten und dabei einen revolutionär zu nennenden Steuerungsansatz auf den Markt warfen, der von den Kunden begeistert angenommen wurde: mittels der Wiimote steuert man Spiele ganz einfach und intuitiv über Bewegungen.
Die anderen Anbieter hatten so etwas nicht und auch nicht damit gerechnet, deswegen kann man sich vorstellen, dass deren Entwicklungsabteilungen von frustrierten Managern auf Höchstleistung getrimmt wurden, um hier zügig nachzuholen.
Bei Sony kam dabei der »Arc« heraus, mit dem sich auch PS3-Spiele über Bewegungen steuern lassen können. Dumm nur, dass entsprechende Auswerteelektronik in Sonys Konsolen-Boliden fehlt und diese Steuerung damit über die Eye Cam realisiert werden soll (muss). Ich bezweifle stark, dass damit eine präzise Steuerung möglich ist und nehme eher an, dass Zusatzhardware im Spiel sein wird. Der neue Controller ist vorsichtig für den Herbst diesen Jahres in Aussicht gestellt worden, bisher war »Frühjahr« als Termin im Gespräch.
Auch Microsoft hat mit »Project Natal« eine Bewegungssteuerung für die XBox angekündigt.
Nach einer Woche in der Open Beta ist es wohl an der Zeit, nochmal über das Spiel zu berichten, denn ich habe inzwischen einen besseren Einblick als beim letzten Mal, als ich mich über den Charaktergenerator ausließ. Zudem war ich nach Erreichen des sechsten Levels in der Lage, mir auch einen Klingonen zu bauen und mal »die andere Seite« auszuprobieren.
Die Reaktionen der Testspieler sind sehr unterschiedlich und variieren zwischen »geilstes Spiel aller Zeiten!« und »völlig unspielbarer Mist!«. Die Wahrheit dürfte wie immer irgendwo dazwischen liegen, aber ich muss persönlich sagen, dass im Vergleich zu anderen Betatests und sogar verglichen mit angeblich fertigen Produkten schon eine Menge gut funktioniert und mir das Spiel wirklich Spaß macht. Blizzard lässt vergleichsweise manche Fehler über Monate schleifen (ich sag nur »additional instances cannot be launched«) und das bei einem Spiel, das sich seit fünf Jahren am Markt befindet…
Mein persönlicher Eindruck ist recht positiv, ich stelle mir allerdings zwei Fragen: »Bekommen die das bis Anfang Februar fertig?« und »Ist das auch langfristig motivierend?« Die erste beantworte ich am Ende dieses Artikels, die zweite muss noch warten.
Durch einen Beitrag eines Cryptic-Entwicklers im Forum stieß ich darauf: offenbar soll es zum Online-Spiel im STAR TREK-Universum Lizenzromane geben. Das ist eine angenehme Nachricht, denn STO spielt im Jahr 2409 und damit einige Zeit nach der Handlung der letzten »offiziellen« Fernsehserien und Filme. STO setzt die »klassische« TREK-Zeitlinie fort, also nicht die neue aus J.J. Abrams´ Reboot-Film. Trotz der Artikel zur Historie des Spieluniversums auf der offiziellen Webseite fehlen einem doch diverse Hintergründe, die hoffentlich in den Romanen beleuchtet werden.
Der erste Roman trägt den Titel THE NEEDS OF THE MANY, erscheint bei PocketBooks, stammt von Michael A. Martin und soll ab dem 30. März 2010 verkauft werden. Martin hat bereits mehrere STAR TREK-Romane verfasst und war auch an Comic-Umsetzungen beteiligt.
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