Erneut ist Erik Schreibers Phantastischer Bücherbrief erschienen. Es handelt sich um die Ausgabe 575. Darin befasst Erik sich zum einen mit dem PERRY RHODAN Weltcon 2011 in Mannheim (und erinnert mich schmerzhaft daran, wie viele Bilder ich noch überarbeiten und dass ich dazu ebenfalls noch Artikel schreiben muss).
Zudem wird ein Abriss über den diejährigen BuCon gegeben, der wie immer am Buchmessewochenende im Bürgerhaus in Dreieich stattgefunden hat.
Zudem gibt es selbstverständlich auch in dieser Ausgabe zahllose Rezensionen zu diversen Werken aus dem weiten Bereich Phantastik. Unter anderem kommt Erik bei seiner Besprechung der deutschen Ausgabe von George A. Manns AFFINITY BRIDGE, die soeben bei Piper erschienen ist, zu einer ähnlich positiven Einschätzung wie ich. :o)
Wenn ihr auf der Straße bunte Geister seht, muss das nicht zwingend an Halloween liegen… :o)
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Im Streit um rechtswidrige Passi in der EULA und um Origin, das in Form einer Spyware den gesamten Rechner samt installierter Software untersucht und nicht näher bezeichnete Informationen an EA sendet, möchte der Publisher offenbar den Eindruck erwecken, man würde auf die Kritik reagieren. EA wies darauf hin, dass man die EULA überarbeitet und problematische Passi entfernt habe.
Dabei handelt es sich aber um ein Lippenbekenntnis:
»EA wird niemals personenbezogene Daten weiterverkaufen, Spyware verwenden oder auf den Rechnern von Benutzern installieren. Wir geben keine Informationen, die Sie persönlich identifizieren, ohne Ihre Zustimmung weiter, außer in den seltenen Fällen, in denen eine Preisgabe gesetzlich oder zur Durchsetzung der Rechte von EA notwendig ist.«
Das bedeutet natürlich nichts, denn nach wie vor scannt Origin die gesamte Festplatte, auch um festzustellen, obe ggfs. »nicht lizensierte« Fassungen von EA-Spielen vorliegen. Nach wie vor steht in der EULA beispielsweise:
»… die Anwendung automatisch Lizenzrechte für einige oder alle EA-Produkte prüfen kann, ohne Sie separat darüber zu benachrichtigen«.
Gesammelt werden nach wie vor
»… nicht-personenbezogenen Informationen die Ihren Computer (einschließlich IP-Adresse) und Ihr Betriebssystem identifizieren, sowie Informationen über Ihre Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und Ihre Hardware-Peripherie«.
Das Büro des Datenschutzbeauftragten NRW wird nach eigenen Aussagen EA am Mittwoch einen umfangreichen Fragenkatalog vorlegen. insbesondere geht es darin darum, welche exakten Daten zu welchen Zwecken erhoben, wo verarbeitet und an wen weitergegeben werden. Selbst die Fachleute dort waren nicht in der Lage, das der EULA zu entnehmen.
Inzwischen wächst die Zahl der negativen Bewertungen auf Amazon.de trotz einiger vom Onlineversender gelöschter Rezensionen weiter an. In der Zwischenzeit erreicht das Thema sogar die klassischen Medien.
Offenbar ist man anderswo aufgewacht, nachdem die TV-Fassung von George R. R. Martins SONG OF ICE AND FIRE auf HBO ein gigantischer Erfolg wurde. Mit SyFy versucht nun ein anderer Kabelkanal, eine Serie des Autors in einen Kinofilm zu adaptieren. Die Rede ist von der Reihe von Superhelden-Anthologien namens WILD CARDS. Tatsächlich ist Martin allerdings hauptsächlich der Herausgeber der Reihe, die es seit 1987 auf 22 Bücher gebracht hat. Gregory Noveck, der Senior Vizepräsident von SyFy hat soeben darüber informiert, dass man sich die Rechte am Stoff gesichert hat. Es handelt sich hierbei um den ersten Rechteeinkauf von SyFy Films seit der Gründung des Ablegers im Dezember 2010.
Noveck sagte:
WILD CARDS eröffnet uns großartige Möglichkeiten, allein schon aufgrund des schieren Umfangs dieser fesselnden Fantasy-Serie. Wir sind begeistert darüber, dass wir nun die Möglichkeit haben, auf Basis der übernatürlichen Helden der Anthologien einen Film zu produzieren und mit so talentierten und visionären Autoren wie George R. R. Martin und Melinda Snodgrass zusammen arbeiten zu können.
Melinda Snodgrass wurde ausgesucht, um das Drehbuch zu verfassen, zudem wird sie zusammen mit Martin als ausführende Produzentin auftreten.
WILD CARDS ist eine der erfolgreichsten und am längsten laufenden SF-Reihen in Buchform. Ihre Charaktere wurden mit der Intention entwickelt, einen realistischen Blick auf Personen mit Superkräften zu werfen und zu sehen, wie diese ihr tägliches Leben beeinflussen (man sieht leicht, welche TV-Serien sich in den letzten Jahren davon haben inspirieren lassen…). Die Serie ist als »shared universe« ausgelegt, zu dem unterschiedliche Autoren ihre Charaktere hinzu fügten. Zu den frühen Mitwirkenden zählten neben Martin und Mitherausgeberin Snodgrass unter anderem Roger Zelazny (CHRONIKEN VON AMBER) sowie Walter Jon Williams (HARDWIRED). In letzter Zeit hat eine neue Generation jüngerer Autoren ihren Teil zum WILD CARDS-Universum beigetragen, darunter Cherie Priest (BONESHAKER), Paul Cornell (DOCTOR WHO), David Anthony Durham (ACACIA) and Carrie Vaughn (die KITTY NORVILLE-Serie).
WILD CARDS wurden in diverse Sprachen übersetzt und in Comics und Rollenspiele adaptiert. Etliche der Charaktere der frühen Serie waren inspiriert durch eine lange laufende Rollenspielkampagne des Systems SUPERWORLD , die Martin als Spielleiter führte und bei der die Autoren Spieler waren. Einige davon legten ihre Protagonisten in den Geschichten nach ihren Charakteren an.
Ein paar der Bücher erschienen in den Neunzigern in Deutschland bei Heyne, waren hierzulande jedoch nicht sonderlich erfolgreich.
Zu Kinostart, Regisseur und Schauspielern ist derzeit noch nichts bekannt. Ebenso wenig ist bekannt, ob SyFy hierfür mehr geld in die Hand nehmen möchte, als für manche gruslige Eigenproduktionen im TV-Bereich…
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Cover Neuauflage ACES HIGH Copyright 2011 Tor Books (erscheint im Dezember für Kindle)
Nach zahllosen Parodien auf andere Filme kommt hier nun der angeblich letzte Trailer vor dem Kinostart des neuen Abenteuers der von Jim Henson erfundenen Kultpuppen. Diesmal veralbert man HAPPY FEET, PUSS IN BOOTS, TWILIGHT, PARANORMAL ACTIVITY und sogar … DIE MUPPETS!
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Ich hatte gestern darüber berichtet, dass Electronic Arts sich beim aktuellen Spiel BATTLEFIELD 3 umfangreiche Zugriffsrechte auf die Rechner der Spieler inklusive Datenweitergabe und Schnüffelei nach angeblich illegal installierten Spielen einräumen. Ein Anwalt hatte zudem für die Zeitschrift GAMESTAR die EULA, also den Lizenzvertrag, analysiert und diesen in weiten Teilen als nicht konform mit deutschem Recht eingestuft.
Inzwischen weitet sich das Ganze zu Recht zu einem PR-Desaster für den Publisher aus. Wirft man einen Blick auf die deutsche Amazon-Seite zum Spiel, dann finden sich dort inzwischen tausende hauptsächlich negative Einträge, die das Verhalten EAs anprangern und dazu aufrufen, das Spiel nicht zu kaufen.
Richtig so! Nur indem man möglichst breit über EAs Unverschämtheiten und das völlige Ignorieren der Rechte seiner Kunden kann man die Verantwortlichen beim Publisher unter Druck setzen.
Ich schließe mich dem an: kauft BATTLEFIELD nicht, solange Electronic Arts diese völlig überzogenen Maßnahmen nicht vollumfänglich wieder zurück nimmt!
Hallo Frau Aigner: das wäre ein sinnvolles Betätigungsfeld. Würde sicher auch für Sympathien bei den Gamern sorgen, das wäre dann auch mal eine wirklich neue Erfahrung für die CSU… ;o)
Update: ich habe soeben eine Presseanfrage bei BioWare/LucasArts gestellt, ob »Origin« und die EULA auch bei SWTOR zum Einsatz kommen werden.
Update: in einem aktuellen Bericht meldet PCGames, dass zum einen die EULA geändert werden soll, aber auch, dass »Origin« das System bereits scannt BEVOR die AGBs bestätigt wurden! Man sollte auch mal einen Blick in die Kommentare hier werfen, da gibt es einen Screenshot, WAS Origin scannt. Dank an Roger von Teilzeithelden.de
Das für den 20. Dezember 2011 angekündigte MMORPG Star Wars: The Old Republic wird lediglich in der digitalen Download-Version eine Installation der Online-Plattform Origin voraussetzen. Wie BioWares Stephen Reid im offiziellen Forum versicherte, wird die handelsübliche Ladenversion nicht auf den EA-Dienst zurückgreifen und somit auch nicht zum Spielen erforderlich sein.
Damit hat sich meine Anfrage bei BioWare wohl erledigt…
Im Atlantis-Verlag ist soeben die Horror-Novelle DER LEICHENKÖNIG (nicht verwandt oder verschwägert mit dem LICH KING aus WOW) von Tim Curran erschienen. Übersetzt wurde sie von Ben Sonntag, das Titelbild stammt von Mark Freier. Zusätzlich zum Inhalt ergänzt ein Interview mit dem Autor das Buch, geführt wurde es von Christian Endres.
Auf den Feldern der Toten wird die Ernte eingeholt. Bestellt von Erweckungsfarmern mit schmutzigen Fingern, kalten Herzen und gierigen Gedanken, werden die Felder mit Schaufel und Spaten und Schweiß bearbeitet. Unter einem Leichentuch dünnen Mondlichts werden die Früchte aus der feuchten, schwarzen Erde gepflückt, aus wurmstichigen Särgen und verschimmelten Totenhemden gerissen, wie faulendes Korn aus zerfallenden Hülsen. Die Leichenernte wird auf schlammigen Karren aufgebahrt und zu Markte getragen, um an den Meistbietenden verkauft zu werden, zur Versorgung von Autopsiesälen und Anatomielaboren. Nacht für Nacht graben die Farmer auf ihren Gebeinfeldern und denken, sie seien allein bei ihrer finsteren Ernte. Aber es gibt noch einen anderen, der in Gräbern und Leichenhallen erntet. Einen anderen Schnitter, der seit Jahrtausenden sein Feld bestellt. Das Gesicht bleich wie der Mond und Finger wie Knochen, ist er der Große Herr der Leichenernte und Meister der Friedhofsegge. In der Welt des 19. Jahrhunderts gehen Samuel Clow und Mickey Kierney ihrem Lebensunterhalt im Erweckungsgewerbe nach – nicht ahnend, dass sie bald dem Leichenkönig begegnen werden …
Das Paperback kann überall im Handel und bei Amazon zum Preis von EUR 11,90 erworben werden, beim Verlag selbst erhält man eine exklusive Hardcover-Variante für 14,90 Euro und bei beam-eBooks sowie Amazon gibt es DER LEICHENKÖNIG auch als eBook für 7,99 Euro.
DER LEICHENKÖNIG
Tim Curran
Übersetzung von Ben Sonntag
Paperback, Hardcover & eBook
Horror-Novelle
150 Seiten
EUR 11,90, EUR 14,90, EUR 7,99
ISBN-10: 3941258567
ISBN-13: 978–3941258563
Atlantis-Verlag
Ich selbst hatte es in meinem Artikel vermerkt und auch auf anderen Seiten, die sich mit dem Thema befassten und in den Kommentaren war immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die Role Play Convention in Köln dann wohl zukünftig DAS Event sei. Oder auch nicht. Oliver Hoffmann schreibt in seinem Blog dazu:
Wenn man in diesem Zusammenhang betrachtet, dass die RPC wohl eher nur noch stattfand, weil der Veranstalter einen bindenden Mietvertrag mit der Messe-GmbH hatte, und die FantasyDays der größte Schlag ins Wasser seit dem Turmbau zu Babel waren, kann man, glaube ich, getrost orakeln, dass die Zeit der großen Conventions Geschichte ist.
Die Information mit der RPC war mir neu. Wäre dem tatsächlich so, dann fände zumindest ich das sehr schade. Möglicherweise könnte man mal darüber nachdenken, die Anbieter zusammenzutrommeln, um ein Event aus der Taufe zu heben, bei dem nicht die finanziellen Interessen eines Veranstalters im Vordergrund stehen, sondern eben die der Anbieter (und vielleicht auch ein wenig Spaß für alle). Ganz einfach würde das natürlich nicht werden, es müsste eine günstige, zentrale und gut erreichbare Location ebenso gefunden werden, wie sich die Anbieter zusammenraufen müssten, um gemeinsam zu organisieren und die entstehenden Kosten gerecht aufzuteilen.
Das wäre allerdings möglicherweise eine überlegenswerte Alternative dazu, von Dritten abhängig zu sein, die einen entweder nicht wirklich da haben wollen, und/oder die sich eine goldene Nase an einem verdienen möchten. Wird man selbst zum Hauptveranstalter bleibt mehr hängen.
Ich gebe allerdings zu: das ist alles sehr hypothetisch… ;o)
Update: da für 2012 erneut eine RPC angesetzt ist, sind die Probleme vielleicht doch nicht so groß, wie oben im Zitat angedeutet..?
[cc]
Bild Rollenspielregelwerke (auf der Spiel 2011) von mir, CC BY-NC-SA
Eine Antwort darauf gibt eine Aussage der Drehbuchautorin von BLOODRAYNE, Guinevere Turner. Ein erster Drehbuchentwurf wird als fertig angenommen, der »Regisseur« ändert dann daran wie er lustig ist und die Schauspieler dürfen offenbar spielen und reden, was sie wollen… Ich muss aber zugeben: mich überrascht nichts davon wirklich. :o)
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Ich hatte an dieser Stelle bereits mehrfach thematisiert, dass ich der Ansicht bin, es gäbe in den EULAs einschlägiger Spielehersteller gerade für MMOs haufenweise fragwürdige oder nicht mit deutschem Recht zu vereinbarende Klauseln. Electronic Arts hat inzwischen eine neue Variante, die aber im Vergleich zu vorherigen und denen anderer Publisher nicht nur eine Unverschämtheit ist, sondern in etlichen Punkten konkret gegen deutsches Recht verstößt.
Woher ich das weiß? Die Zeitschrift GAMESTAR hat einen Anwalt mit der Überprüfung der »Origin«-EULA beauftragt und dessen Expertise, die auf der GAMESTAR-Webseite veröffentlicht wurde, spricht eine sehr deutliche Sprache.
EA will sich umfangreiche Zugriffsrechte auf die Computer und Daten der Nutzer einräumen. Zum einen spricht der Anwalt von einer »Spyware« die anstatt eines Kopierschutzes installiert wird. Zum anderen möchte EA sowohl alle installierte Software auf Rechtmäßigkeit prüfen, aber auch beispielsweise Nachrichten mit Dritten auswerten und zu Marketingzwecken verwenden. Auch der Versuch, England als Gerichtsstand festzulegen ist nicht zulässig.
Ich empfehle dringend, sich den Artikel bei GAMESTAR mal durchzulesen, denn wenn Electronic Arts davon nicht deutlich abrückt, dann wird man keine Spiele des Publishers mehr nutzen können, ohne Angst haben zu müssen, dass EA den Computer und den Nutzer ausgiebig ausschnüffelt. Das würde dann leider auch bedeuten: kein STAR WARS – THE OLD REPUBLIC.
Es ist eindeutig anzunehmen, dass EA sich diese Dreistigkeiten auch deswegen gerade jetzt heraus nimmt, weil neben dem lang erwarteten BATTLEFIELD 3 (hier wurden die rechtswidrigen EULA-Passi entdeckt) eben auch SWTOR ansteht und ein Verkaufsschlager werden dürfte. Da kann man den Kunden mal eben Spayware und einen solchen dreisten Lizenzvertrag unterjubeln – dachten sie bei EA.
Ich hoffe sehr, die Berichterstattung übt einen derartigen Druck auf EA aus, dass die noch mehr zurückrudern, als sie es bereits getan haben (einige Passagen wurden bereits überarbeitet oder entfernt).
Nachtrag: zitieren möchte ich noch zwei Analysen des Anwalts zu den möglichen Folgen:
Über EA könnte ein Bußgeld durch die Datenschutzbehörden bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Soweit bekannt, hat EA jedoch keinen Sitz in Deutschland, also ist das unwahrscheinlich.
Ebenso unwahrscheinlich sind daher die Abmahnungen von Mitbewerbern (sic! es müsste »durch Mitbewerber« heißen, Anm. Red.) oder Verbraucherschutzzentralen.
Das bedeutet, man kann nur dagegen vorgehen, indem man massiven öffentlichen Druck aufbaut!
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