Passend zur Meldung über die Gewinner des Deutschen Phantastik-Preises heute morgen:
Wie geschrieben, ist der Gewinner in Sachen Sekundärliteratur das bei der Edition Roter Drache erschienene GROSSE STEAMPANOPTIKUM von Clara Lina Wirtz und Alex Jahnke. Leider kann man das Buch allerdings nicht mehr erwerben, da es bereits einige Zeit ausverkauft ist. Dank der Preisverleihung wird sich das allerdings demnächst ändern:
Wie der Verlag auf seiner Facebook-Seite meldet, wird es im Frühjahr 2017 eine Neuauflage des Hardcovers geben. Und die ist sogar erweitert und wird 16 Seiten mehr umfassen als die erste Ausgabe. Der Preis bleibt unverändert bei für das Gebotene spottbilligen 20 Euro.
Wenn ich mehr über den Erscheinungstermin weiß, werde ich euch selbstverständlich informieren.
Am vergangenen Samstag wurde wie in jedem Jahr im Rahmen des Buchmesse Convent der Deutsche Phantastik-Preis verliehen. Besonders gefreut hat mich dabei der erste Platz für das beste Sekundärwerk an Clara Lina Wirz und Alex Jahnke für DAS GROSSE STEAMPANOPTIKUM (erschienen bei der Edition Roter Drache), denn da sind auch zwei von mir gestaltete Doppelseiten drin. :) Und erneut wurden zwei Werke aus dem bereich Steampunk ausgezeichnet, denn auch Die dunkelbunten Farben des Steampunk aus dem Art Skript Phantastik-Verlag hat einen Preis erhalten, nämlich den für die beste Original-Anthologie. Damit bleibt das Genre Steampunk beim DPP weiter stark vertreten, und das, obwohl die Publikumsverlage es nicht mal mehr mit der Kneifzange anfassen.
Gratulation auch an Jürgen Eglseer, aus dessen Verlag Amrûn zwei weitere Preisträger stammen.
Auf der Buchmesse Frankfurt erlaubte man Branchenfeind Nummer Eins Amazon heute großherzig, den Gewinner des Kindle Storyteller Awards zu küren. Gewonnen hat Halo Summers Roman ASCHENKINDEL – EINE WAHRE GESCHICHTE. Auch in diesem Jahr scheint es sich wieder um Phantastik zu handeln – irgendwie zumindest, so richtig konnte ich das aus dem Werbetext nicht entnehmen. aber die Besprechungen auf Amazon deuten darauf hin, dass es sich um eine aufgefrischte Aschenputtel-Variante mit Fantasy-Elementen handelt. Werbetext:
»Du bist schon ein komisches Mädchen«, sagt meine gute Fee. »Jedes andere Mädchen in deiner Situation wäre überglücklich, auf so einen Ball gehen zu dürfen. Noch dazu auf einen, bei dem es sich in einen Prinzen verlieben und damit seinem Elend entkommen könnte!« Tja, wo sie recht hat, hat sie hat recht. Ich bin ein komisches Mädchen. Und ich habe fest vor, eins zu bleiben!
Claerie Farnflee wurde vom Schicksal nicht gerade verwöhnt. Erst starb ihr Vater, dann folgte der gesellschaftliche Absturz und seither wird ihr das mühselige Leben in Armut von einer bösen Stiefmutter und zwei garstigen Schwestern versüßt. Ist Claerie deswegen unglücklich? Nein – jedenfalls nicht unglücklich genug, um sich jedem dahergelaufenen Prinzen an den Hals zu werfen.
So denkt sie, doch an einem düsteren Gewittertag begegnet sie im Verbotenen Wald einem Fremden und das, was sie für unmöglich gehalten hat, passiert: Ihr Schicksal nimmt eine geradezu verstörende Wendung – selbst Prinzen und Bälle spielen darin keine unbedeutende Rolle mehr …
ASCHENKINDEL gewinnt ein Preisgeld in Höhe von 30000 Euro sowie einen Verlagsvertrag bei Harper Collins Germany (die damit nach Bastei Lübbe, die den letztjährigen Gewinner verlegten, das neue Feindbild der Branche sein dürften). Der Roman ist als Taschenbuch und eBook bei Amazon erhältlich, ersteres kostet 9,90 euro, letztes schlägt mit 2,99 Euro zu Buche. Die Printfassung ist 276 Seiten stark.
Neulich hatte ich mich in einem Kommentar über die Konditionen beklagt, die die Verlagsgruppen Holtzbrinck und Bonnier den Onleihen der öffentlichen Bibliotheken gemacht hatten. Ein Angebot, das diese dankend ablehnten, da es auch in meinen Augen nicht nur finanziell überzogen war. Erneut sollten eBooks völlig anders als Printbücher behandelt werden, und erneut zeigte sich das bigotte Handeln der Publikumsverlage: Zum einen lobbyisiert man intensiv, um eBooks den Büchern gleichzustellen, aber gleichzeitig möchte man von diesem Status gern jede Menge Ausnahmen, die natürlich nur den Rechteverwertern nutzen sollen. Die Interessen der Nutzer bleiben außen vor, ein Ungleichgewicht, dass dank massiver Einflussnahme der Verwerter auf die Politik immer mehr in Schieflage gerät. Mit dem Vorsitzenden des Verlegerausschusses hatte sich ein Lobbyvertreter zu Wort gemeldet und in Kommentaren ordentlich Propaganda für die Haltung der Verlage gemacht.
Jetzt wird klarer, warum Holtzbrinck und Bonnier den Büchereien solche inakzeptablen Angebote machen: Tatsächlich möchte Bonnier lieber selbst an attraktiven Leihangeboten verdienen und tut sich zu diesem Zweck mit der Leseflatrate Skoobe zusammen. Ab sofort sind die Bücher der Bonnier-Verlagstöchter dort zu erhalten, Skoobe ist ohnehin bereits ein Projekt von Holtzbrinck und Random House. Die möchten halt lieber direkt an einem Entleihgeschäft verdienen, statt einen Bruchteil davon Stadtbüchereien zu überlassen. Sicher auch mit der Idee im Hinterkopf, dass der Leser vermutlich das Geld für eine Leihflatrate berappt, wenn die gewünschten eBooks in der Onleihe nicht zu erhalten sind. Das mag so sein, aber ein solcher Leser ist sich garantiert auch im Klaren darüber, dass er dann bei Amazon deutlich besser aufgehoben ist, als bei Skoobe.
Man darf anhand der bekannten Lizensierungskosten solcher Flatrates davon ausgehen, dass die Konditionen dort um Längen schlechter sind, als bei den Leihbüchereien und die Autoren von den Erlösen so gut wie nichts sehen. In diesem Licht kann man die Aussagen von Herrn Ulmer nochmal bewerten …
Demnächst wird er ja wieder auf dieser Branchenselbstbeweihräucherungs-Veranstaltung im Elfenbeinturm … äh … in Frankfurt verliehen, der Deutsche Buchpreis. Ich wurde gefragt, ob ich dazu nichts sagen möchte. Möchte ich nicht, alles was es dazu zu sagen gibt oder gab, hat Sir Terry bereits ausgedrückt, deswegen zitiere ich ihn an dieser Stelle:
Anfang des Jahres ging es durch den virtuellen Blätterwald hauptsächlich rund ums Selfpublishing: Onlinehändler Amazon wollte Fehler in eBooks erkennen und dann irgendwie reagieren. In den USA geschieht das bereits seit Februar 2016, jetzt auch im deutschen Shop.
eBooks bei denen Qualitätsprobleme festgestellt werden, markiert Amazon mit entsprechenden Hinweisen. Das können beispielsweise Rechtschreibfehler oder falsch formatierte Bilder sein. Der Meldung »Qualitätsprobleme wurden gemeldet« nach zu urteilen, greift das System dabei aber offenbar nicht auf automatisierte Algorithmen zurück, sondern auf Rückmeldungen von Kunden.
Falls in den Verlagen jetzt ein lautes »Hähä!« anhebt, da jetzt die unliebsame Selfpublisher-Konkurrenz ihr Fett weg bekommt, freut man sich dort allerdings zu früh, denn wie wir wissen, leiden auch vermeintliche Profi-Publikationen unter Problemen, seien es Rechtschreibfehler, oder gleich komplett miserabel erstellte eBooks. Das zeigt sich beispielsweise an Carlsens PERCY JACKSON – DIE LETZTE GÖTTIN, das einen entsprechenden Hinweis verpasst bekommen hat.
Unklar sind wie so oft die Kriterien, die bei Amazon angesetzt werden, auch bleibt im Ungewissen, wieviele Meldungen zusammen kommen, oder wie wahrheitsgetreu diese sein müssen, damit eBooks eine entsprechende Markierung verpasst bekommen. Laut Recherchen von lesen.net geht Amazon dabei aber offenbar nach der Prämisse »lieber eins mehr als eins weniger kennzeichnen« vor.
Man sollte also möglicherweise neben Amazons Hinweis auch mal einen Blick in die Bewertungen werfen, denn wenn ein Buch tausende fünf-Sterne-Wertungen hat, sollte man den Hinweis vielleicht nicht zu schwer gewichten.
Autoren wie Verlage erhalten übrigens eine Liste der Fehler, um diese beheben zu können, nachdem das geschehen ist, sollen die neuen Versionen wie bisher kurzfristig online stehen und der Hinweis verschwinden. Man darf gespannt sein, ob das auch in der Praxis funktioniert.
In den USA baut Onlinehändler Amazon sein Angebot für Prime-Kunden mit »Amazon Prime Reading« deutlich aus. Das ganze wirkt wie ein Kindle Unlimited Light, denn man kann damit über 1000 eBook, Comics, Zeitschriften und Kindle Singles ohne weitere Zusatzkosten ausleihen. Dafür benötigt man nicht zwingend einen Kindle, das funktioniert auch mit einer App auf Android oder iOS.
Man erhält beispielsweise folgende Zeitschriften ohne Abonnement: National Geographic Traveler, People und Sports Illustrated. Bei den eBooks nennt Amazons Pressemitteilung beispielsweise The Hobbit, Harry Potter and the Sorcerer’s Stone, The Man in the High Castle, interessant erscheint hier, dass explizit Titel aus dem Phantastik-Bereich in den Vordergrund gestellt werden; das Angebot beinhaltet aber auch Nonfiction.
Man kann aus dem Angebot beliebig viele Titel für eine unbeschränkte Zeit leihen.
Damit macht Amazon seine Prime-Mitgliedschaft weiter für Kunden interessanter. Das wundert auch nicht, denn offenbar bestellen Prime-Kunden deutlich mehr als normale, der Onlinehändler betreibt weiterhin agressive Kundenbindung. Vor Kurzem hatte man erst Twitch Prime eingeführt, mit dem man werbefreie Streams oder Ingame-Loot erhält. Prime-Mitglieder erhalten zudem Rabatte auf neue Computer- und Konsolenspiele.
Für Verlage und Autoren mit Titeln in diesem Programm dürfte sich damit vermutlich die Zahl der gelesenen Seiten und damit die Einnahmen erhöhen.
Bisher gibt es Amazon Prime Reading nur für Kunden in den USA, es gibt allerdings keinen Grund anzunehmen, dass das Programm nicht auch in Deutschland eingeführt werden wird. Ob allerdings hiesige Verlage mitspielen werden, bleibt abzuwarten. Für mich ist allerdings bereits das englischsprachige Angebot überaus attraktiv.
Pünktlich zum Monatsanfang ist die 635 Ausgabe des PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEFS von Erik Schreiber erschienen, der sich wie immer mit Lesestoff aus verschiedenen Bereichen befasst.
Diesmal mit Veröffentlichungen aus den Themen Deutsche und Internationale Phantastik, Jugendliteratur, Krimi & Thriller, Hörspiele und Comics.
Der PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF liegt als PDF vor und kann hier kostenlos herunter geladen werden.
Auf der Seite verlagsvergleich.org findet sich eine tabellarische Liste, in der die Leistungen von Verlagen, Kleinverlagen, Druckkostenzuschussverlagen, On Demand-Dienstleistern und Eigenverlag verglichen werden. Weiterhin gibt es eine hervorgehobene Spalte mit sogenanntem »Value Added Publishing«. Die ist hervorgehoben, denn für Leistungen unter diesem Bullshit-Bingo-tauglichen Begriff soll offensichtlich geworben werden.
Sieht man sich die Liste an, bleibt einem allerdings ob der meiner Ansicht nach kackdreisten Falschaussagen ziemlich schnell die Spucke weg, denn es wird einfach mal behauptet, dass man als Autor bei Kleinverlagen mit Geld in Vorleistung treten muss, damit das eigene Buch veröffentlich werden kann. Das ist natürlich pauschal – und man kann es einfach nicht anders sagen – Bullshit. Da wird beispielsweise einfach mal behauptet, man müsse als Autor bei einem Kleinverlag für den Druck mit 5000 bis 15000 Euro in Vorleistung treten. Das ist allerdings das typische Geschäftsmodell von Druckkostenzuschussverlagen. Weiterhin werden Kosten in Höhe von 250 – 1500 Euro fürs Cover oder 500 Euro fürs Layout angegeben, alles ebenfalls arger Blödsinn. Sieht man sich die Tabelle weiter an, stellt man schnell fest, dass auch andere Angaben zur Veröffentlichungsgeschwindigkeit, zur Sichtbarkeit in Shops oder zum Marketing vollkommen aus der Luft gegriffen sind.
In meinen Augen sieht es so aus, als wolle hier jemand durch solche Realitätsbeugungen seine Dienstleistung besser aussehen lassen, als sie tatsächlich ist.
Sehen wir uns die Seite weiter an. Als Webseite, die auf ein deutsches Publikum zielt, müsste sie eigentlich trotz .org Toplevel-Domain über ein Impressum verfügen. Das fehlt allerdings, Macht man einen Whois-Lookup auf den Domainnamen, stellt man fest, dass dieser auf eine Person in den USA ausgestellt wurde. Hier gibt sich offensichtlich jemand redlich Mühe, den Hintergrund der Domain zu verschleiern und die Impressumspflicht für Webangebote für ein deutschen Publikum zu umgehen. Es gibt Dienstleister, die genau das anbieten, also als Domaininhaber aufzutreten, um die wahren Hintermänner von Webangeboten zu verschleiern und beispielsweise Abmahnungen zu verhindern. Und eine Abmahnung durch Mitbewerber aufgrund falscher Aussagen wäre in diesem Fall durchaus denkbar.
Seriös ist so etwas nicht und dient in meinen Augen einzig dazu, sich rechtlichen Schritten zu entziehen.
Folgt man allerdings dem einzigen Link auf der Seite, wird schnell klar, wer hinter der Tabelle mit den fragwürdigen Aussagen stehen könnte. Denn der führt zum Windsor Verlag (dem spendiere ich keinen Link). Dieser möchte sich gern als Verlag mit Dienstleistungen für Autoren präsentieren, oder vielleicht eben als Anbieter für das Buzzword »Value Added Publishing«. Dabei handelt es sich auch beim Windsor-Verlag nicht nur meiner meiner Ansicht nach ebenfalls nur um einen Anbieter, der vor Veröffentlichung von den Autoren Geld haben will. Als Geschäftsmodell fragwürdig, wenn auch nicht in irgendeiner Form rechtswidrig.
Allerdings zu behaupten, Kleinverlage nähmen haufenweise Geld für eine Veröffentlichung von Autoren, um das eigene Geschäftsmodell zu promoten, welches genau dasselbe tut, ist meiner Meinung nach schon eine arge Unverschämtheit. Das Fazit »lange Wartezeiten, teuer« setzt dem ganzen dann noch die Krone auf. Übrigens kommt auch der Selfpublisher beim Vergleich sehr schlecht weg. Ach was ..?
Glaubt der Propaganda auf der Seite verlagsvergleich.de also nicht, denn die arbeitet offenbar mit Falschaussagen, um Kleinverlage schlechtzumachen und dann selbst Autoren das Geld aus der Tasche ziehen zu können. Es handelt sich meiner Meinung nach nicht um einen Verlag, sondern um einen Anbieter für Lektorat, Druck und ähnliche buchnahe Dienstleistungen (üblicherweise Druckkostenzuschussverlag oder Pseudoverlag genannt). Dass den Verantwortlichen selbst klar ist, dass das nicht ganz koscher ist, was sie da tun, zeigt allein schon die Verschleierung der wahren Interessenten hinter der Vergleichswebseite. Wobei die Verantwortlichen vermutlich jede Beteiligung an der Domain ablehnen werden, ist ja nur irgendein Amerikaner.
Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen, liebe Autoren. Kleinverlage wollen nicht, dass ihr in finanzielle Vorleistung tretet. Und wenn es doch einer will, dann ist es kein Kleinverlag, sondern ein Druckkostenzuschuss, bzw. Pseudoverlag. Kleinverlage können euch auch auf alle Verkaufsplattformen bringen.
Sowohl verlagsvergleich.org wie auch der Windsor-Verlag wurden mit voller Absicht nicht verlinkt.
[Update 9:45 Uhr] Die Webseite des Windsor-Verlags verfügt übrigens ebenfalls nicht über ein rechtsgültiges Impressum: Keine ladungsfähige Adresse, keine rechtskonforme Kontaktmöglichkeit. Als Domaininhaber ist bei Denic derselbe Eric Somes aus Cheyenne, USA eingetragen, wie bei verlagsvergleich.de. Auch hier möchte man sich scheinbar aus der Verantwortung stehlen. Ich würde allerdings mit keinem Dienstleister einen Vertrag eingehen, der seine Adresse nicht angeben möchte.
[Update 10:10 Uhr] Der Tweet der kurz nach der Veröffentlichung meines Artikels online ging, ist ist dann aber große Realsatire …
Onleihe nennt sich das Verfahren, mit dem die eBooks auch bei dem Stadtbüchereien angekommen sein sollten. Tatsächlich steht dem allerdings im Weg, dass den Verlagen die Onleihen ein Dorn im Auge sind, da sie der Ansicht sind, dass dadurch ihr Einkommen erheblich gemindert wird. Deswegen hört man aus Richtung der Verlage und des Börsenvereins zu diesem Thema bereits seit Jahren viel »Mimimi«.
Bonnier und Holtzbrinck (und damit auch Droemer Knaur, Fischer, Kiepenheuer & Witsch, Rowohlt, Piper, Ullstein und Carlsen) haben den Büchereien jetzt ein Angebot gemacht, das diese sehr wohl ablehnen können. Auch wenn man heftig herumlobbyisiert hat, um festzustellen, dass eBooks auch ganz normale Bücher im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes sind, möchte man für die Onleihe-eBooks offenbar einen anderen Status inklusive Verfallsdatum.
Denn die Lizenzbedingungen beinhalten zum einen, dass die klassisch klammen Bibliotheken für eBooks den zweieinhalbfachen Endkundenpreis bezahlen sollen. Für den erhöhten Preis haben die dann auch noch ein besonderes Feature: ein Verfallsdatum. Denn die Lizenzen sollen nach zwei vier Jahren oder gerade mal 52 Ausleihvorgängen verfallen.
Der Bibliotheksverband Franken hat es dann in einer Stellungnahme nachvollziehbarerweise auch abgelehnt, eBook-Lizenzen zu diesen Bedingungen zu erwerben. Ich gehe davon aus, dass andere nachziehen werden.
Da sehen wir in meinen Augen wieder einmal, dass großen Verlagen die klingelnde Kasse offenbar deutlich wichtiger ist, als die Unterstützung von Kunst und Kultur bei gemeinnützigen Einrichtungen wie Stadtbüchereien. Diejenigen, die sich selbst immer wieder gern als Kulturhüter und ‑Unterstützer gerieren, sind meiner Ansicht nach längst primär zu Geldhütern geworden. Personen, die auf die Büchereien angewiesen sind, weil sie sich den Buchkauf nicht leisten können (in Deutschland ist inzwischen jeder Fünfte arm oder von Armut bedroht), schauen in die Röhre.
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