Urheberrecht

Cory Doctorow: Das EU-Parlament unterzeichnet ein katastrophales Internetgesetz: Was passiert als nächstes?

Der fol­gen­de Text ist im Ori­gi­nal von Cory Doc­to­row und von der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er und die Gra­fik ste­hen wie die­se Über­set­zung unter CC-BY

In einer erschüt­tern­den Ableh­nung des Wil­lens von fünf Mil­lio­nen Online-Peten­ten und über 100.000 Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de hat das Euro­päi­sche Par­la­ment den gesun­den Men­schen­ver­stand und den Rat von Wis­sen­schaft­lern, Tech­no­lo­gen und UN-Men­schen­rechts­exper­ten auf­ge­ge­ben und das Urhe­ber­recht in der digi­ta­len Bin­nen­markt­richt­li­nie in sei­ner Gesamt­heit gebil­ligt.

Es gibt jetzt nur noch wenig, was ver­hin­dern kann, dass die­se Bestim­mun­gen zum Gesetz der Län­der in ganz Euro­pa wer­den. Es ist theo­re­tisch mög­lich, dass der end­gül­ti­ge Text auf der Tagung des Euro­päi­schen Rates Ende die­ses Monats nicht die Zustim­mung einer Mehr­heit der Mit­glied­staa­ten fin­den wird, aber dazu müss­te min­des­tens ein Schlüs­sel­land sei­ne Mei­nung ändern. Zu die­sem Zweck ver­dop­peln deut­sche und pol­ni­sche Akti­vis­ten bereits ihre Bemü­hun­gen, die wich­tigs­ten Stim­men ihrer Regie­rung zu ver­schie­ben.

Wenn die­ser Ver­such fehl­schlägt, wer­den die Ergeb­nis­se lang­fris­tig und chao­tisch sein. Im Gegen­satz zu EU-Ver­ord­nun­gen wie der DSGVO, die zu einem Gesetz wer­den, indem sie durch die zen­tra­len EU-Insti­tu­tio­nen ver­ab­schie­det wer­den, müs­sen EU-Richt­li­ni­en umge­setzt wer­den: sie müs­sen zu natio­na­lem Recht jedes Mit­glieds­lan­des wer­den. Die Län­der haben bis 2021 Zeit, um die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie umzu­set­zen, aber die EU hält ihre Mit­glie­der sel­ten an die­se Frist, so dass es noch län­ger dau­ern könn­te.

Lei­der ist es wahr­schein­lich, dass die ers­te Umset­zung der Richt­li­nie von den Län­dern kom­men wird, die ihre Annah­me am meis­ten unter­stützt haben. Die der­zei­ti­ge Grup­pe der fran­zö­si­schen Poli­ti­ker hat sich stets für die schlimms­ten Tei­le der Richt­li­nie ein­ge­setzt, und die Macron-Regie­rung könn­te ver­su­chen, einen frü­hen Sieg für die Medi­en­un­ter­neh­men des Lan­des zu erzie­len.

Län­der, deren Poli­tik stär­ker gespal­ten war, wer­den zwei­fel­los län­ger brau­chen. In Polen wur­den die Poli­ti­ker von wüten­den Wäh­lern bela­gert, die woll­ten, dass sie die Richt­li­nie ableh­nen, wäh­rend sie gleich­zei­tig mit scham­lo­sen Dro­hun­gen von natio­na­len und loka­len Zei­tungs­be­sit­zern kon­fron­tiert wur­den, die warn­ten, dass sie jeden Poli­ti­ker, der gegen Arti­kel 11 gestimmt hat­te, »nicht ver­ges­sen« wür­den. Die Ver­ab­schie­dung der Richt­li­nie wird die­se Tren­nung zwi­schen dem pol­ni­schen Volk und dem Medi­en­un­ter­neh­men auf­recht­erhal­ten, wobei die Poli­ti­ker dar­um kämp­fen, eine inner­staat­li­che Lösung zu fin­den, die ihre Aus­sich­ten bei kei­ner der bei­den Grup­pen beein­träch­tigt.

Die Rhe­to­rik in Deutsch­land in den letz­ten Tagen war nicht viel bes­ser. Deut­sche Poli­ti­ker behaup­te­ten mit unbe­weg­ten Gesich­tern, dass die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men die Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de für den Marsch auf die Stra­ße bezahlt hät­ten. Unter­des­sen leg­te die Christ­lich-Demo­kra­ti­sche Uni­on, die Par­tei von Ange­la Mer­kel, deren eige­ner Axel Voss als Anfüh­rer der Richt­li­nie agier­te, einen poli­ti­schen Vor­schlag vor, der vor­schlug, Arti­kel 13 nicht mit Fil­tern, son­dern mit einem pau­scha­len Lizenz­sys­tem umzu­set­zen. Juris­ten haben bereits erklärt, dass die­se Lizen­zen nicht den stren­gen Anfor­de­run­gen von Arti­kel 13 ent­spre­chen wer­den – aber es wird für die CDU schwie­rig wer­den, von die­ser Ver­pflich­tung jetzt Abstand zu neh­men.

Damit kom­men wir zur Zukunfts­per­spek­ti­ve der recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor den euro­päi­schen Gerich­ten. Im Gegen­satz zur DSGVO, die den bestehen­den Regu­lie­rungs­be­hör­den die kla­re Befug­nis gab, die­ses Gesetz und sei­ne Unklar­hei­ten zu beur­tei­len und durch­zu­set­zen, ist unklar, wer der EU Kon­sis­tenz zwi­schen bei­spiels­wei­se einem har­ten fran­zö­si­schen Régime und einer poten­zi­ell wei­che­ren deut­schen Lösung auf­zwin­gen oder den noto­risch inko­hä­ren­ten Text der Richt­li­nie inter­pre­tie­ren soll.

Das bedeu­tet, dass es am euro­päi­schen Jus­tiz­sys­tem und dem lan­gen, lang­sa­men Weg zu einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung des Obers­ten Gerichts der EU, des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) lie­gen wird, das Gesetz zu kor­ri­gie­ren.

Wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass die Medi­en und Rech­te­inha­bern sich für mög­lichst dra­ko­ni­sche natio­na­le Geset­ze ein­set­zen und dann umge­hend zu den Gerich­ten mar­schie­ren, um Geld­bu­ßen zu ver­hän­gen, wenn jemand online über die unschar­fen Gren­zen des Geset­zes wan­dert. Die Richt­li­nie ist so geschrie­ben, dass jeder Eigen­tü­mer von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al von einem Inter­net­dienst Erfül­lung ver­lan­gen kann, und wir haben bereits gese­hen, dass die Rech­te­inha­ber kei­nes­wegs einig sind, was Big Tech tun soll. Was auch immer Inter­net­un­ter­neh­men und ‑Orga­ni­sa­tio­nen tun, um 27 oder mehr natio­na­le Geset­ze ein­zu­hal­ten – von der voll­stän­di­gen Ein­stel­lung von Links zu euro­päi­schen Nach­rich­ten­sei­ten über die Erhö­hung ihrer ohne­hin schon über­emp­find­li­chen Fil­ter­sys­te­me bis hin zu Geschäf­ten mit wich­ti­gen Medi­en­kon­zer­nen – wird von der einen oder ande­ren Frak­ti­on der Rech­te­inha­ber in Fra­ge gestellt wer­den.

Aber es gibt auch Mög­lich­kei­ten für die Gerich­te, die Richt­li­nie in den Griff zu bekom­men – oder sogar ihre schlimms­ten Arti­kel ganz zu strei­chen. Ein zen­tra­les Para­do­xon, das den Kern der Richt­li­nie aus­macht, muss sehr bald gelöst wer­den. Arti­kel 13 soll mit der älte­ren E‑Com­mer­ce-Richt­li­nie ver­ein­bar sein, die aus­drück­lich jede Ver­pflich­tung zur pro­ak­ti­ven Über­wa­chung der Durch­set­zung von geis­ti­gem Eigen­tum ver­bie­tet (eine Bestim­mung, die vom EuGH 2011 bestä­tigt und ver­stärkt wur­de). Alle gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Fil­ter könn­ten ange­foch­ten wer­den, um die­se Inkon­sis­tenz zu besei­ti­gen.

Aber wer wird die Inter­net­nut­zer vor Gericht ver­tre­ten? Big Tech hat eini­ge Beweg­grün­de und Mil­lio­nen, es zu tun, aber nach die­ser schwe­ren Nie­der­la­ge kön­nen die­se zuneh­mend defen­si­ven Rie­sen durch­aus ent­schei­den, dass es bes­ser sein wird, sich außer­ge­richt­lich zu eini­gen und ein Geschäft abzu­schlie­ßen, das den eta­blier­ten Medi­en in Euro­pa ein Dane­geld zahlt – zu einem Preis, der poten­zi­el­le Tech-Upstarts bequem aus die­sem Markt aus­schließt und die Markt­do­mi­nanz der Gro­ßen zemen­tiert.

Das bedeu­tet, dass sich die euro­päi­schen Inter­net­nut­zer nicht auf die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­las­sen kön­nen, sich gegen das Gesetz zu weh­ren. Der Kampf muss fort­ge­setzt wer­den, wie es in den letz­ten Wochen der Fall war, wobei sich Mil­lio­nen von All­tags­nut­zern online und auf der Stra­ße zusam­men­schlie­ßen, um ihr Recht auf Zen­sur­frei­heit und freie Kom­mu­ni­ka­ti­on ohne algo­rith­mi­sche Zen­so­ren oder will­kür­li­che Lizenz­for­de­run­gen zum Aus­druck zu brin­gen.

EU-Neti­zens müs­sen unab­hän­gi­ge euro­päi­sche digi­ta­le Rech­te­grup­pen orga­ni­sie­ren und unter­stüt­zen, die bereit sind, die Richt­li­nie vor Gericht anzu­fech­ten.

Und außer­halb Euro­pas wer­den sich die Freun­de des Inter­nets dar­auf ein­stel­len müs­sen, gegen Urhe­ber­rechts­ma­xi­mis­ten vor­zu­ge­hen, die ver­su­chen, die­se schreck­li­che Richt­li­nie in den Rest der Welt zu expor­tie­ren. Wir müs­sen und wer­den uns zusam­men­schlie­ßen und zusam­men­hal­ten, um die­se Richt­li­nie in Euro­pa zu stop­pen und ihre wei­te­re Ver­brei­tung zu ver­hin­dern.

Über­setzt mit www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor mit Ände­run­gen und Her­vor­he­bun­gen durch mich.

EU-Verwerterreform: Wo man vielleicht nicht mehr kaufen möchte und wo man möglicherweise nicht mehr Mitglied sein will.

Dank eines Teils der Poli­ti­ker im EU-Par­la­ment haben heu­te die Ver­wer­ter (Ver­la­ge, Musik­la­bels, Bör­sen­ver­ein und wie sie alle hei­ßen) ein gigan­ti­sches Geschenk bekom­men, das uns alle betref­fen wird, das das Inter­net welt­weit zen­sie­ren wird und das dazu führt, dass Urhe­ber (um die es ja vor­geb­lich ging) WENIGER vom Ver­trieb ihrer Wer­ken bekom­men wer­den. Wei­ter­hin wer­den es unab­hän­gi­ge Urhe­ber, die sich nicht irgend­wel­chen Ver­la­gen oder Agen­tu­ren anschlie­ßen wol­len, es durch die Zen­sur­fil­ter in Zukunft erheb­lich schwe­rer haben, ihren Con­tent an die Ziel­grup­pe zu brin­gen. Denn all das war nie dafür gedacht, den Urhe­bern mehr Rech­te und Geld zu ver­schaf­fen, son­dern aus­schließ­lich den Ver­wer­tern.

Urhe­ber?

Aller­dings haben auch hau­fen­wei­se Urhe­ber für die­se soge­nann­te Reform getrom­melt. Man muss sich fra­gen: Wie sind die gekö­dert wor­den? Auf der ande­ren Sei­te haben ins­be­son­de­re bekann­te und berühm­te Urhe­ber ein Inter­es­se dar­an, dass die klei­nen unsicht­bar wer­den, war­um ist auch ganz ein­fach zu ver­ste­hen: Dadurch ver­schwin­det Kon­kur­renz.

Des­we­gen kann man mal dar­über nach­den­ken, ob man mög­li­cher­wei­se von sol­chen Künst­lern, Ver­la­gen, Musik­la­bels und so wei­ter ein­fach nichts mehr kau­fen möch­te.

Eine Lis­te fin­det man auf Hel­ga Trü­pels Sei­te »#manifesto4copyright«. Vor dem Kauf von Wer­ken könn­te man da mal einen Blick dar­auf wer­fen und dann über­le­gen, ob man die­ses Werk tat­säch­lich benö­tigt, oder ob man viel­leicht lie­ber etwas von einem unab­hän­gi­gen Künst­ler kau­fen möch­te. Zusätz­lich könn­te man in Zukunft vor jedem Kauf eines Musik­stücks, Buches oder sons­ti­gen Wer­kes mal eine Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl befra­gen, wie der oder die Künst­ler zur EU-Urhe­ber­rechts­re­form ste­hen. Wir leben ja (noch) in einem frei­en Land und nie­mand kann zu Käu­fen gezwun­gen wer­den. Man könn­te also ein­fach mal mit den Füßen abstim­men. Ich möch­te natür­lich kei­nes­wegs zu einem Boy­kott auf­ru­fen, aber es kann jeder mit sich selbst aus­ma­chen, wem man Geld hin­ter­her wirft.

Ver­bän­de und Ver­ei­ne?

Und dann sind da noch Ver­bän­de und Ver­ei­ne, die eigent­lich für ihre Mit­glie­der agie­ren soll­ten, aber in Sachen Urhe­ber­rechts­re­form genau das Gegen­teil getan haben.

Eine Lis­te von Ver­ei­nen, Ver­bän­den und Lob­by­or­ga­ni­sa­tio­nen, die für die Urhe­ber­rechts­re­form getrom­melt haben, fin­det man als PDF bei enpa​.eu (und falls es da ver­schwin­den soll­te, habe ich eine Kopie).

Da könn­te sich jedes Mit­glied über­le­gen, ob man die­se Ver­ei­ne und Ver­bän­de tat­säch­lich noch durch Mit­glied­schaft und damit Geld unter­stüt­zen möch­te. Auch das muss natür­lich jeder mit sich selbst aus­ma­chen, und ich möch­te hier kei­nes­falls dazu auf­ru­fen …

Logo Ban Con­tent von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, CC-BY

Cory Doctorow: Die Internetzensur der EU wird das gesamte Internet betreffen

Hin­weis: Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er steht unter der Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz CC-BY. Die Über­set­zung stammt von mir, die­se steht eben­falls unter CC-BY.

Wäh­rend die EU dar­an arbei­tet, dass die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­ne in den 28 Mit­glieds­staa­ten Gesetz wird, ist es wich­tig sich ein­deu­tig klar zu machen, dass die Plä­ne der EU dazu füh­ren wer­den, dass das Inter­net für jeden zen­siert wer­den wird, nicht nur für Euro­pä­er.

Eine kur­ze Erin­ne­rung: Nach dem Arti­kel 13 der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve muss jeder der eine (hin­rei­chend gro­ße) Platt­form betreibt, auf der Per­so­nen Din­ge pos­ten kön­nen, die mög­li­cher­wei­se einem Urhe­ber­recht unter­lie­gen (Din­ge wie Text, Bil­der, Vide­os, Pro­gramm­code, Spie­le, Audio, etc.) eine Daten­bank mit »urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al« crowd­sour­cen müs­sen, für das die Nut­zer kei­ne Berech­ti­gung haben es zu tei­len, und alles blo­cken, das mög­li­cher­wei­se einem Ein­trag in der Daten­bank ent­spricht.

In die­se Black­list-Daten­ban­ken wird so ziem­lich jeder alles ein­tra­gen las­sen kön­nen (immer­hin kann jede/​r urhe­ber­recht­lich geschütz­te Wer­ke erstel­len): Das bedeu­tet, dass Mil­li­ar­den Men­schen auf der gan­zen Welt in der Lage sein wer­den, so ziem­lich alles in die­se Black­lis­ten zu laden, und das ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass sie das Urhe­ber­recht dar­an tat­säch­lich hal­ten (und auch ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass ihre Ein­rei­chun­gen über­haupt urhe­ber­recht­lich geschützt sind). Die Richt­li­nie sieht kei­ner­lei Bestra­fung dafür vor, dass jemand fälsch­lich behaup­tet sein Urhe­ber­recht wer­de ver­letzt – und eine Platt­form die sich ent­schei­det jeman­den zu blo­ckie­ren, weil er wie­der­holt fal­sche anga­ben gemacht hat, läuft in das Risi­ko gegen­über dem Miss­brau­chen­den ver­ant­wort­lich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas pos­tet an dem der­je­ni­ge die Rech­te hält.

Das Haupt­ziel die­ser Zen­sur­plä­ne sind die sozia­len Medi­en – und es ist das »sozi­al«, über das wir alle mal nach­den­ken soll­ten.

Und das weil die Wäh­rung der sozia­len Medi­en die sozia­le Inter­ak­ti­on zwi­schen den Nut­zern ist. Ich pos­te etwas, Du ant­wor­test, eine drit­te Per­son klinkt sich ein, ich ant­wor­te, und so wei­ter.

Neh­men wir mal eine hypo­the­ti­sche Twit­ter-Dis­kus­si­on zwi­schen drei Nut­zern an: Ali­ce (eine Ame­ri­ka­ne­rin), Bob (ein Bul­ga­re) und Carol (eine Kana­die­rin).

Ali­ce pos­tet ein Bild eines poli­ti­schen Mar­sches: Tau­sen­de Pro­tes­tie­ren­de und Gegen­pro­tes­tie­ren­de, alle wedeln mit Trans­pa­ren­ten. Wie es auf der gan­zen Welt üblich ist beinhal­ten die­se Trans­pa­ren­te auch urhe­ber­recht­lich geschütz­te Bil­der, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel mög­lich, die Par­odien erlaubt. Weil Twit­ter sei­nen Nut­zern ermög­licht signi­fi­kan­te Men­gen an nut­zer­ge­ne­rier­tem Con­tent zu kom­mu­ni­zie­ren fällt die Platt­form unter den Gel­tungs­be­reich des Arti­kels 13.

Bob lebt in Bul­ga­ri­en, einem Mit­glieds­land der EU, des­sen Urhe­ber­rechts­ge­setz Par­odie nicht erlaubt. Er will viel­leicht mit einem Zitat des bul­ga­ri­schen Dis­si­den­ten Geor­gi Mar­kov ant­wor­ten, des­sen Wer­ke in den spä­ten 1970ern ins Eng­li­sche über­setzt wur­den und die noch dem Urhe­ber­recht unter­lie­gen.

Carol, eine Kana­die­rin, die Bob und Ali­ce des­we­gen gefun­den hat, weil sie alle DOCTOR WHO lie­ben, ent­schei­det sich, ein geist­rei­ches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu pos­ten, einer Epi­so­de aus dem Jahr 1985, in der Colin Bak­er in der Zeit zurück reist, um die Lud­di­ten-Pro­tes­te des 19. Jahr­hun­derts mit­zu­er­le­ben.

Ali­ce, Bob und Carol drü­cken sich alle durch die Nut­zung urhe­ber­recht­lich geschütz­ten kul­tu­rel­len Mate­ri­als aus, auf eine Art und Wei­se, die in Zukunft im Rah­men der mei­nungs­un­ter­drü­cken­den Urhe­ber­recht­spre­chung der EU ille­gal wäre. Unter den heu­ti­gen Sys­te­men muss die Platt­form nur dann in Akti­on tre­ten, wenn sie dar­auf reagie­ren müs­sen, dass jemand sein Urhe­ber­recht für ver­letzt hält und sich gegen eine Nut­zung aus­spricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von ande­ren sehen und eine Dis­kus­si­on mit Mit­teln füh­ren, die in unse­ren moder­nen, digi­ta­len Dis­kur­sen voll­kom­men nor­mal sind.

Doch sobald Arti­kel 13 in Kraft ist, sieht sich Twit­ter vor ein unlös­ba­res Pro­blem gestellt: Der Fil­ter gemäß Arti­kel 13 wird von Ali­ces wit­zi­gen Trans­pa­ren­ten eben­so getrig­gert wie von Bobs poli­ti­schem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theo­re­tisch muss Twit­ter das urhe­ber­rechts­ver­let­zen­de Mate­ri­al nur vor Bob ver­ber­gen.

Soll­te Twit­ter die Nach­rich­ten von Ali­ce und Carol vor Bob ver­ber­gen? Falls Bobs Zitat in Bul­ga­ri­en zen­siert wird, soll­te Twit­ter es Ali­ce und carol zei­gen (es aber vor Bob selbst, der es gepos­tet hat, ver­ber­gen)? Was, wenn Bob nach außer­halb der EU reist und dort mal in sei­ne Time­line schaut? Oder wenn Ali­ce Bob in Bul­ga­ri­en wegen einer DOCTOR WHO Con­ven­ti­on besucht, und dann ver­sucht den Thread auf­zu­ru­fen? Und denkt dabei immer dar­an, dass es kei­nen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besu­cher einer Web­sei­te kommt.

Die gefähr­li­che aber simp­le Opti­on ist es, alle Twit­ter-Nach­rich­ten der euro­päi­schen Urhe­ber­rechts-Zen­sur zu unter­wer­fen, eine Kata­stro­phe für die Online-Kom­mu­ni­ka­ti­on.

Und natür­lich geht es nicht nur um Twit­ter: Jeder Platt­form mit Benut­zern aus der EU wird die­ses Pro­blem lösen müs­sen. Goog­le, Face­book, Lin­ke­dIn, Insta­gram, Tik­tok, Snap­chat, flickr, Tumb­lr – jeder Anbie­ter wird sich damit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen.

Durch die Ein­füh­rung des Arti­kels 13 erschafft die EU ein Sys­tem in dem Urhe­ber­rechts-Beschwer­de­füh­rer einen gewal­ti­gen Knüp­pel erhal­ten, mit dem sie das Inter­net ver­prü­geln kön­nen, in dem Per­so­nen, die die­se Macht miss­brau­chen, kei­ner­lei Stra­fen befürch­ten müs­sen, und in dem Platt­for­men, die auf Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­run­gen Feh­ler machen, die­sen Knüp­pel mit­ten ins Gesicht bekom­men wer­den.

Wäh­rend die Zen­sur­plä­ne der EU auf den nächs­ten Schrit­ten hin zu ihrer Umset­zung sind, um für die gesam­te EU bin­dend zu wer­den, ist die gesam­te Welt betrof­fen – aber nur eine hand­voll ernann­ter Ver­hand­lungs­füh­rer haben eine Stim­me.

Falls Du ein Euro­pä­er bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dank­bar, wenn Du dir einen Moment Zeit neh­men wür­dest, um Dei­nen Abge­ord­ne­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments zu kon­tak­tie­ren, und drin­gend dar­um zu bit­ten uns alle in der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve zu schüt­zen [und nicht nur die Kon­zer­ne].

Anmer­kung des Über­set­zers: Und das ist nur ein ganz klei­ner Aus­schnitt aus dem, was auf die gan­ze Welt zukom­men wür­de, wenn die tech­nisch und inhalt­lich hand­werk­lich man­gel­haft gemach­ten EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­ni­en zu Geset­zen wer­den. Weil zu vie­le EU-Poli­ti­ker ent­we­der den Kon­zer­nen hörig sind, oder kei­ne Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Inter­net irrepa­ra­bel beschä­digt und die freie Mei­nungs­äu­ße­rung mas­siv ein­ge­schränkt, unter dem Deck­man­tel des Urhe­ber­rechts­schut­zes.

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Cory Doctorow zur EU-Abstimmung in Sachen Urheberrecht

Europa hat gerade dafür gestimmt, das Internet zu ruinieren, so ziemlich alles zu überwachen und große Teile unserer Kommunikation zu zensieren.

[Anmer­kung: bei die­sem Text han­delt es sich um die Über­set­zung eines Arti­kels von Cory Doc­to­row auf Boing­Bo­ing vom 12. Sep­tem­ber 2018]

Lob­by­is­ten für »Urhe­ber« haben sich mit den gro­ßen Unter­hal­tungs­fir­men und den Zei­tungs­ver­le­gern zusam­men­ge­tan und schaff­ten es, dass die neue [euro­päi­sche] Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve heu­te mor­gen mit Haa­res­brei­te ver­ab­schie­det wur­de. Es han­delt sich um einen Akt äußerst gewis­sen­lo­sen Han­delns; der Scha­den für Künst­ler die von ihrer Kunst leben wird nur noch über­trof­fen vom Scha­den für jeder­mann der das Inter­net für alles ande­re nutzt.

EU hält unerwünschte Piraterie-Studie unter Verschluss

 

Der im EU-Par­la­ment sit­zen­den Pira­tin Julia Reda (die dort von den meis­ten lei­der unbe­merkt immer wie­der groß­ar­ti­ge Arbeit leis­tet) haben wir es zu ver­dan­ken, dass eine von der EU-Kom­mis­si­on in Auf­trag gege­be­ne und unter Ver­schluss gehal­te­ne Stu­die end­lich ans Tages­licht kommt.

Grund für die Geheim­hal­tung, die jetzt durch eine Anfra­ge im Rah­men des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes been­det wur­de: Die Ergeb­nis­se der Stu­die pass­ten der EU-Kom­mis­si­on offen­bar nicht ins Kon­zept und wider­spre­chen der von Ver­wer­tern immer wie­der man­tra­ar­tig wie­der­hol­ten Aus­sa­ge, dass Pira­te­rie die Umsät­ze schmä­lert oder sogar weg­bre­chen lässt. Zitat:

In gene­ral, the results do not show robust sta­tis­ti­cal evi­dence of dis­pla­ce­ment of sales by online copy­right inf­rin­ge­ments.

Pikant ist dar­an, dass die EU-Kom­mis­si­on plan­te und immer noch plant, auf­grund angeb­li­cher Ein­bu­ßen der Ver­wer­ter – und auf deren Betrei­ben hin – die Urhe­ber­rech­te deut­lich zu unguns­ten der Bür­ger und Nut­zer zu ver­schär­fen oder sogar Zen­sur­in­fra­struk­tu­ren ein­zu­füh­ren. Da kann man nach­voll­zie­hen, dass einem eine sol­che Stu­die nicht in den Kram passt. Man könn­te auch sagen, dass ihnen die Rea­li­tät nicht passt. Oder dass sie lie­ber wei­ter die von Lob­by­is­ten dik­tier­ten Geset­ze ver­ab­schie­den wol­len.

Denn den Ver­such, die Stu­die geheim zu hal­ten, hal­te ich für kacken­dreis­te Lob­by­po­li­tik. Da soll sich noch­mal ein EU-Poli­ti­ker der eta­blier­ten Par­tei­en wun­dern, dass man ihnen nicht über den Weg traut …

Das soll­te aller­dings ins­be­son­de­re auch all den­je­ni­gen Autoren, die immer laut­stark über ihre ach so gro­ßen ver­meint­li­chen Ein­bu­ßen durch Pira­te­rie jam­mern, zu den­ken geben, weil sie schwer dane­ben lie­gen (wie ich es schon immer sag­te). Ja – es gibt Pira­te­rie. Nein, ihr wür­det nicht ein Buch mehr ver­kau­fen, gäbe es sie nicht. Nein, ihr wärt ohne Raub­ko­pien nicht reich, egal wie oft ihr euch das auch ein­re­den mögt.

[Edit]: Im Licht die­ser Erkennt­nis­se wird natür­lich auch das Geschäfts­mo­dell der Dienst­leis­ter, die Pira­te­rie-Gegen­maß­nah­men gegen zum Teil hor­ren­de Kos­ten anbie­ten, ziem­lich frag­wür­dig.

Mehr Details dazu auf netz​po​li​tik​.org, wo ich das The­ma gefun­den habe.

Wer die Stu­die lesen möch­te, kann das hier tun, sie liegt als PDF-Datei vor (ca. 3,4 MB).

Gra­fik »Pira­te­rie« von mir, CC-BY

VG-Wort Ausschüttung an Verleger: Gesetzesänderung und Lobbyismus

Die Par­tei­en in tun sich mit einer ange­sichts der geän­der­ten Para­me­ter durch Inter­net und Digi­ta­li­sie­rung drin­gend not­wen­di­gen Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts schwer. Da bewegt sich seit Jah­ren an unzäh­li­gen Stel­len nichts Sinn­vol­les. Wie schnell so etwas aller­dings gehen kann, wenn eine Lob­by­ver­ei­ni­gung wie der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels laut­hals »Mim­i­mi!« und ordent­lich Druck auf die Poli­tik macht, zeigt die Tat­sa­che, dass sich die gro­ße Koali­ti­on in Rekord­zeit auf eine Geset­zes­än­de­rung geei­nigt hat, die Ver­la­ge wie­der an den Aus­schüt­tun­gen der VG-Wort betei­li­gen soll, nach­dem der BGH das bis­he­ri­ge Ver­fah­ren als rechts­wid­rig ein­ge­stuft hat. Weit vor­ne dabei: die SPD.

Ich fin­de es gera­de­zu wider­lich, wie sich hier Lob­by­ver­ei­ni­gun­gen Geset­ze auf Wunsch von der Poli­tik zurecht schrei­ben las­sen, zu Unguns­ten der Urhe­ber. Ande­re in Zei­ten eines Inter­nets und Sozia­ler Medi­en drin­gend not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen wie bei­spiels­wei­se eine Art »fair use«-Klausel, oder eine Ver­rin­ge­rung von Schutz­rechts­fris­ten, die eher den Nut­zern zugu­te kom­men wür­den, las­sen wei­ter auf sich war­ten, oder sind noch nicht ein­mal am Hori­zont zu sehen – weil Bür­ger kei­ne Lob­by haben. Auch ist nichts davon zu sehen, dass die Urhe­ber recht­lich bes­ser gestellt wer­den sol­len, von Hei­ko Maas’ durch­aus sinn­vol­len Ände­run­gen des Urhe­ber­rechts ist – eben­falls nach hef­ti­ger Lob­by­ar­beit – kaum etwas übrig geblie­ben. Schlim­mer noch: Den Signa­len aus Brüs­sel nach zu urtei­len, ste­hen uns Urhe­ber­rechts­än­de­run­gen ins Haus, die die Nut­zer und sogar die Urhe­ber noch stär­ker benach­tei­li­gen und aus­schließ­lich den Ver­wer­tern die­nen.

Bei den der­zei­ti­gen poli­ti­schen Kon­stel­la­tio­nen sehe ich aller­dings kaum Hoff­nung, dass sich das alles in abseh­ba­rer Zeit zum Bes­se­ren ändern wird.

[Update 19.12.2016:] Das dem Euro­pa­recht wider­spre­chen­de Gesetz wur­de tat­säch­lich im Eil­ver­fah­ren durch­ge­wun­ken:

Die am Diens­tag von CDU, CSU und SPD ankün­di­gungs­los vor­ge­leg­te Erwei­te­rung der geplan­ten Reform des Urhe­ber­ver­trags­rechts um »Fra­gen der Ver­le­ger­be­tei­li­gung« pas­sier­te inner­halb von vier Tagen prak­tisch ohne Medi­en­öf­fent­lich­keit den Aus­schuss für Kul­tur- und Medi­en (Son­der­sit­zung am Diens­tag), den Rechts­aus­schuss (Mitt­woch) das Bun­des­tags­ple­num (Don­ners­tag­nacht) und den ein­spruchs­be­rech­tig­ten Bun­des­rat (Frei­tag). (Tele­po­lis)

Bild: Buch Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Warner Music, Copyright-Trolle und Lobbyhuren

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Ich habe auf You­tube seit 2013 ein Video von der Inter­mo­dell­bau, das Minia­tur-Dampf­ma­schi­nen zeigt. Hin­ter­legt hat­te ich den Clip mit Rag­time-Musik aus der Public Domain-Samm­lung von free​mu​si​c​ar​chi​ve​.org. Die ver­wen­de­ten Datei­en sind Ori­gi­nal­auf­nah­men aus den frü­hen Jah­ren des 20. Jahr­hun­derts (unge­fähr 1900 bis 1916) und selbst­ver­ständ­lich sind alle Urhe­ber schon so lan­ge tot, dass sämt­li­che Rech­te erlo­schen sind.

Das hin­dert natür­lich die Algo­rith­men der Copy­right-Trol­le nicht dar­an, die bekann­te­ren der ver­wen­de­ten Musik­stü­cke als geklaut zu flag­gen, ins­be­son­de­re Gershwins Chi­ne­se Blues oder Scott Jop­lins Map­le Leaf Rag (aus dem Jahr 1899!). An sich schon eine Unver­schämt­heit (ins­be­son­de­re da im Abspann des Video die Quel­len ein­deu­tig genannt sind, das hat aller­dings logi­scher­wei­se weder die Auto­ma­tis­men von War­ner noch die von You­tube gejuckt), aber nor­ma­ler­wei­se soll­te ein Cla­im damit aus der Welt sein, dass man You­tube die Quel­le nennt. Im Fal­le von Koch Media war das auch so (da hat sich das offen­bar tat­säch­lich jemand ange­se­hen), aber War­ner Music trieb das Spiel bei Geor­ge Gershwin auf die Spit­ze, indem mein Ein­spruch als nicht vali­de abge­schmet­tert wur­de. Da blieb mir schon die Spu­cke weg, denn offen­sicht­lich hat­te sich das beim Musik­mul­ti nie­mand inhalt­lich ange­se­hen – denn dann wäre sofort klar gewe­sen, dass das alles kom­plet­ter Bull­shit ist.

Wenn man dann noch­mal wider­spre­chen möch­te, weist You­tube einen dann auch mit dra­ma­ti­schen Wor­ten dar­auf hin, dass ein wei­te­rer Ein­spruch dras­ti­sche recht­li­che Kon­se­quen­zen haben kann, es wird also eine Droh­ku­lis­se auf­ge­baut, die mög­li­cher­wei­se Ängst­li­che­re dazu ver­füh­ren kann, ihre Ansprü­che auf­zu­ge­ben und den Copy­right-Trol­len von War­ner und Co. das Feld zu über­las­sen. Nicht mit mir, also noch einen Ein­spruch ein­ge­reicht und noch­mal die­sel­ben Hin­wei­se wie beim ers­ten hin­ter­las­sen.

Dann pas­sier­te lan­ge nichts und nach 30 Tagen kam die Mel­dung von You­tube, dass bei War­ner nie­mand auf den Ein­spruch reagiert habe und der Fall nun geschlos­sen sei. Neu­es von Cap­tain Obvious, denn selbst wenn sich das irgend­ein Erfül­lungs­ge­hil­fe bei War­ner ange­se­hen haben soll­te, was ich nicht glau­be, wäre sofort klar gewe­sen, dass der Cla­im, der sofort dazu führ­te, dass sämt­li­che Mone­ta­ri­sie­rung des Vide­os sofort an War­ner geht, völ­lig für die Füße ist.

Ver­damm­te Copy­right-Trol­le. Ich habe kurz dar­über nach­ge­dacht, War­ner Music Deutsch­land wegen Betrugs anzu­zei­gen, habe es dann aber gelas­sen, weil ich mir das dar­aus resul­tie­ren­de Gener­ve nicht antun woll­te, und weil ver­mut­lich eh nie­mand ermit­telt hät­te, da die Ein­nah­men aus der Video-Mone­ta­ri­sie­rung schlicht­weg Pea­nuts sind.

Wie dumm die von Con­tent­ma­fia (Musik, Film, egal) ver­wen­de­ten Ver­fah­ren tat­säch­lich daher kom­men, zeigt der Bericht dar­über, dass sie ihre eige­nen Sei­ten oder sogar Shop­sei­ten Ama­zons, auf denen sie selbst ihre Fil­me ver­kau­fen, als Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße bei Goog­le mel­den. Man darf an die­ser Stel­le dar­über spe­ku­lie­ren, wie­vie­le völ­lig lega­le Goog­le-Such­ergeb­nis­se auf­grund unbe­rech­tig­ter Ansprü­che sei­tens irgend­wel­cher Rech­te­inha­ber-Voll­idio­ten gesperrt wer­den.

Auch hier gehört das Urhe­ber­recht drin­gend zuguns­ten der Urhe­ber und Nut­zer refor­miert, damit nicht Copy­right-Trol­le in gro­ßen Mas­sen Claims ins Netz bom­ben dür­fen, son­dern bei fal­schen Anschul­di­gun­gen und Miß­brauch des Urhe­ber­rechts (das nach Ver­ga­be von Lizen­zen »Ver­wer­ter­recht« hei­ßen soll­te) auch Kon­se­quen­zen zu tra­gen haben. Das wür­de die auto­ma­ti­sier­ten Trol­lerei­en erheb­lich ver­rin­gern.

Ich gehe aber davon aus, dass in der Hin­sicht dank unse­rer lob­by­lut­schen­den Poli­tik nichts pas­sie­ren wird. Der gele­ak­te Ent­wurf des »refor­mier­ten« Urhe­ber­rechts der EU-Kom­mis­si­on und des in mei­nen Augen mehr als pein­li­chen Inter­net-Kom­mis­sars Oet­tin­ger (wenn man irgend­wel­che Vögel in der deut­schen Poli­tik nicht mehr brau­chen kann, wer­den sie nach Brüs­sel abge­scho­ben, um dort Unheil anzu­rich­ten) zeigt ja ein­deu­tig, dass der Ver­wert­er­ma­fia alles in den Hin­tern gescho­ben wer­den soll, und man die Inter­es­sen und Rech­te der Urhe­ber und Nut­zer erneut mit Füßen tritt. Tei­le des Geset­zes lesen sich, als sei­en sie von den Con­ten­tan­bie­tern dik­tiert wor­den, und ver­mut­lich war das auch so.

Wenn die­se Geset­ze so durch­kom­men, wird Raub­ko­pie­ren zu zivi­lem Unge­hor­sam.

epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion

Screenshot Google Books

Vor ein paar Tagen hat­te ich dar­über berich­tet, wie epu­b­li über meh­re­re Jah­re ein eBook der Autorin Anja Bagus  ver­trie­ben hat, obwohl der Ver­trag rechts­gül­tig gekün­digt wor­den war, und die eige­nen AGB ein­deu­tig aus­sag­ten, dass Bücher dar­auf­hin inner­halb von fünf Tagen von Part­ner­platt­for­men ent­fernt wer­den müs­sen. Ich hat­te dar­auf­hin eine Anfra­ge per Email bei epu­b­li gestellt. Die ist auch ange­kom­men, wie mir eine Auto­re­spon­der-Mail ein­deu­tig zeig­te. Aber wie bereits erwar­tet, erhielt ich auf mei­ne Anfra­ge kei­ner­lei Ant­wort, der Anbie­ter hüllt sich in Schwei­gen.

autoresponder

Übri­gens erhielt auch die Autorin auf ihre Fra­gen bezüg­lich even­tu­ell abge­setz­ter Exem­pla­re und ande­rer The­men kei­ner­lei Ant­wort. Und das ist schon eine Unver­schämt­heit beson­de­ren Geschmacks. Erneut muss man sich fra­gen, ob man bei der Holtz­brinck-Toch­ter der Ansicht ist, dass das Urhe­ber­recht nur für ande­re gilt.

Jetzt wird ver­mut­lich auch kei­ne Ant­wort mehr kom­men, denn selbst­ver­ständ­lich wur­de auf­grund der kom­plett aus­blei­ben­den Reak­ti­on ein Anwalt ein­ge­schal­tet, des­we­gen wird epu­b­li Infor­ma­tio­nen mit Hin­weis auf ein lau­fen­des Ver­fah­ren ableh­nen.

Auf Face­book ent­schul­dig­te man sich, aller­dings erst eine Woche nach der Anfra­ge per Mail:

Lie­be Anja, wir haben Dei­ne Nach­richt und auch die Bei­trä­ge hier gese­hen. Wir ver­ste­hen Dei­nen Ärger und Dei­ne Irri­ta­ti­on. Unser Autoren-Team prüft, was pas­siert ist und setzt sich mit Dir in Ver­bin­dung. So lan­ge kön­nen wir nur sagen: Es tut uns sehr Leid und wir bit­ten um Ent­schul­di­gung!

Das ist natür­lich nichts ande­res als lächer­lich. Ob ein ertapp­ter Buch­pi­rat bei Holtz­brinck auf Nach­sicht hof­fen darf, wenn er sich lapi­dar ent­schul­digt? Ver­mut­lich eher nicht.

Bei Goog­le books ist der Roman übri­gens nach wie vor unter der Fir­mie­rung »epu­b­li GmbH« zu fin­den. Sie­he Bild­schirm­fo­to.

 

Börsenverein motzt über Entwurf zur Urheberrechtsnovellierung

Copyright

In mei­nen Augen ist es gera­de­zu wider­wär­tig zu nen­nen, wie der Bör­sen­ver­ein sich über die Stär­kung der Rech­te des Urhe­bers in einem Ent­wurf des Urhe­ber­rechts echauf­fiert. Bis­her sind die Ver­wer­ter deut­lich im Vor­teil, was Rech­te angeht und kön­nen den Urhe­bern Kne­bel­ver­trä­ge dik­tie­ren, bei­spiels­wei­se was Lauf­zei­ten angeht. Das führt unter ande­rem dazu, dass Bücher in der Ver­sen­kung ver­schwin­den, weil sie nicht nach­pro­du­ziert wer­den, der Ver­lag aber auch die Rech­te nicht frei­gibt, damit die­se an den Autor zurück­fal­len kön­nen. Völ­lig gro­tesk wird die Lage bei eBooks: Wenn die Ver­trags­klau­sel bei Print­bü­chern noch lau­tet, dass die Rech­te an den Autor zurück­fal­len, wenn das Buch eine gewis­se Zeit lang nicht erhält­lich war, ist das bei eBooks qua­si nie so, der Urhe­ber wird die Rech­te also nie zurück erhal­ten.

In der Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts soll die­se Zeit auf fünf Jah­re begrenzt wer­den. Wenn ein ande­rer Anbie­ter dann für die Rech­te mehr bezahlt, darf der Autor die­se zurück­for­dern und an den neu­en Anbie­ter ver­ge­ben.

Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger-Aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins, äußert sich kri­tisch. Unter ande­rem dar­über, dass sich ein Buch in fünf Jah­ren noch nicht amor­ti­siert haben könn­te.

Der Gesetz­ent­wurf des BMJV sieht unter ande­rem vor, dass Autoren ihre Ver­lags­ver­trä­ge nach fünf Jah­ren durch Rück­ruf been­den kön­nen. Dazu sol­len sie berech­tigt sein, wenn ihnen ein Ver­wer­ter, der an den Inves­ti­tio­nen des Ursprungs­ver­lags in das Werk und an des­sen wirt­schaft­li­chem Risi­ko nicht betei­ligt war, für die Wei­ter­nut­zung z.B. einen hohen Vor­schuss bie­tet. Der ursprüng­li­che Ver­trags­part­ner hat dann ledig­lich eine Art Vor­kaufs­recht. Das gilt auch dann, wenn er sich auf­grund noch nicht amor­ti­sier­ter Inves­ti­tio­nen in das Werk gegen­über dem neu­en Bie­ter in einer rui­nö­sen Wett­be­werbs­si­tua­ti­on befin­det. [Quel­le]

Darf ich mal lachen? Die meis­te Mas­sen­wa­re abseits von Best­sel­lern ist doch nach fünf Jah­ren nur noch in der Back­list zu fin­den, wenn man viel Glück hat. Die wur­de inzwi­schen schon lan­ge auf dem Remit­ten­den-Grab­bel­tisch ver­ramscht. Bei Best­sel­lern sieht die Sache natür­lich deut­lich anders aus, aber bei denen hat man dann sicher­lich bereits genug Umsatz gemacht, dass sich die Sache für Ver­lag (und viel­leicht sogar Autor) lohn­te.

Die Lösung ist eigent­lich ein­fach: Zufrie­de­ne Autoren blei­ben beim Ver­lag. Wenn man die­se also nicht am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern lässt und fair behan­delt, dann wer­den die­se sicher­lich wei­ter mit dem Ver­lag arbei­ten, der sie erfolg­reich gemacht hat. Macht ein ande­rer Ver­lag ein deut­lich bes­se­res Ange­bot, dann ist das Werk offen­sicht­lich auch deut­lich mehr wert, als der ers­te Ver­trags­part­ner zah­len möch­te. Eigent­lich sind das in einer Markt­wirt­schaft völ­lig nor­ma­le Vor­gän­ge, aber wenn man sein Haupt selig auf dem wei­chen Kis­sen der Buch­preis­bin­dung bet­ten kann, mag einem das mög­li­cher­wei­se nicht klar sein. Ein wei­te­rer Grund dürf­te sein, dass etli­che Ver­le­ger (und ande­re Mit­spie­ler in der Buch­bran­che) immer noch nicht ver­stan­den haben, oder die Augen davor ver­schlie­ßen, dass wir nicht mehr in den 1980ern leben.

Der Ver­weis auf Klein­ver­la­ge zieht in mei­nen Augen nicht, da die­se nach mei­nen Erfah­run­gen den Autoren ohne­hin bes­se­re und fai­re­re Kon­di­tio­nen bie­ten, als gro­ße Publi­kums­ver­la­ge. Die klei­nen agie­ren mit den Urhe­bern auf Augen­hö­he, statt vom hohen Ross her­ab.

Es dürf­te aber klar sein, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels sei­ne gesam­te Lob­by­macht in die Wag­scha­le wer­fen wird, um autoren­freund­li­che und seit Jah­ren über­fäl­li­ge Ver­bes­se­run­gen der Geset­zes­la­ge zuguns­ten der Urhe­ber zu ver­hin­dern. Die Musik­in­dus­trie wird das eben­falls tun. Es soll­te also kei­nen wun­dern, wenn am Ende auf­grund die­ser Lob­by­ein­flüs­se ein Gesetz her­aus­kommt, das die Urhe­ber noch schlech­ter stellt, als es jetzt bereits der Fall ist.

Die Ver­wer­ter sind exakt das: Ver­wer­ter. Sie schaf­fen selbst nichts Krea­ti­ves, sie ver­kau­fen aus­schließ­lich das Werk Drit­ter, der eigent­li­chen Urhe­ber. Und ich wie­der­ho­le mich: Deren Rech­te müs­sen im Rah­men einer Urhe­ber­rechts­no­vel­le deut­lich gestärkt wer­den. Die aktu­el­len Ver­wer­ter­rech­te sind viel zu umfang­reich, zu aus­ufernd, sie benach­tei­li­gen die Werk­schaf­fen­den. Und wenn die Ver­wer­ter von »Urhe­ber­rech­ten« spre­chen, wenn sie gegen angeb­li­che Raub­ko­pien wet­tern, dann mei­nen sie die­se nicht tat­säch­lich, son­dern aus­schließ­lich ihre Ver­wer­ter­rech­te.

Wir brau­chen aber mehr Rech­te für die Urhe­ber. Drin­gend. Geset­ze müs­sen zuerst dem Bür­ger die­nen, nicht irgend­wel­chen Fir­men­in­ter­es­sen.

Bild »Copy­right« von Pix­a­bay, CC0, Public Domain

Börsenverein vergrätzt: doofes Urheberrecht ist doof

eBook-Paragraph

Jaja, der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels, so ist er. Immer ganz weit vor­ne dabei, wenn es gegen angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen Drit­ter geht (und meint dabei tat­säch­lich nicht die Rech­te der Urhe­ber, son­dern der Ver­wer­ter). Da wird gegen Raub­mord­ter­ror­ko­pie­rer gewet­tert, dass einem die Ohren schla­ckern. Nur selbst sieht man das mit dem Urhe­ber­rechts offen­sicht­lich nicht so eng.

Der Online­händ­ler buch​.de hat­te Rezen­sio­nen aus der FAZ ganz oder teil­wei­se abge­druckt, die Zei­tung war dage­gen gericht­lich vor­ge­gan­gen. Nun hät­te man anneh­men kön­nen, dass der Fall ein­deu­tig ist: das Urhe­ber­recht liegt beim Autoren, das Ver­wer­tungs­recht (ver­mut­lich via total buy­out des Urhe­bers, wie in der Zei­tungs­bran­che üblich) liegt bei der FAZ. Doch beim Bran­chen­ver­band sah man das anders. Ein Gerichts­ur­teil trieb dem Bör­sen­ver­ein (mir gegen­über haben Autoren neu­lich geäu­ßert, dass man ihn spa­ßes­hal­ber inzwi­schen auch den »Bösen­ver­ein« nennt) sei­ne Flau­sen aus. Das Urteil ist ein­deu­tig – und auf der Web­sei­te des Bör­sen­blat­tes zeigt man sich ob des nicht uner­war­te­ten Ergeb­nis­ses (Urhe­ber­rechts­ver­stoß, Ord­nungs­gel­des in Höhe von 250000 Euro, alter­na­tiv Haft) mau­lig. Denn:

Bedau­er­lich ist, dass das sym­bio­ti­sche Mit­ein­an­der von Buch- und Pres­se­ver­la­gen bei der Ver­wen­dung von Rezen­sio­nen nach die­sem Urteil fak­tisch auf­ge­kün­digt ist.

Ach so. Was sie anders­wo als (Sar­kas­mus on) uner­träg­li­ches, gera­de­zu todes­wür­di­ges Ver­bre­chen ver­dam­men (Sar­kas­mus off) – näm­lich das nicht­li­zen­sier­te Kopie­ren von Inhal­ten – ist wenn es ihre Mit­glie­der tun auf ein­mal ein »sym­bio­ti­sches Mit­ein­an­der«. Ich kom­me aus dem Lachen heu­te gar nicht mehr raus …

Beson­ders inter­es­sant fin­de ich die Argu­men­ta­ti­on der Bör­sen­ver­eins-Rechts­ver­dre­her-Juris­ten:

[…] Im Übri­gen ent­spre­che die Ver­wen­dung von Rezen­si­ons­aus­zü­gen und Rezen­sio­nen – unab­hän­gig von ihrer prin­zi­pi­el­len urhe­ber­recht­li­chen Schutz­wür­dig­keit – einer »lang­jäh­ri­gen, bis­her von allen Betei­lig­ten akzep­tier­ten oder zumin­dest gedul­de­ten und infol­ge­des­sen zum Gewohn­heits­recht erstark­ten Bran­chen­übung.«[…]

Ver­ste­he. Weil man das seit Jahr­zehn­ten so hand­habt, ist es also qua­si gott­ge­ge­be­nes Recht. Na denn, ich kopie­re auch schon mein gan­zes Leben Din­ge …

[cc]

Bild von mir, CC BY-NC-SA

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