Urheberrecht

Cory Doctorow: Das EU-Parlament unterzeichnet ein katastrophales Internetgesetz: Was passiert als nächstes?

Der fol­gen­de Text ist im Ori­gi­nal von Cory Doc­to­row und von der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er und die Gra­fik ste­hen wie die­se Über­set­zung unter CC-BY

In einer erschüt­tern­den Ableh­nung des Wil­lens von fünf Mil­lio­nen Online-Peten­ten und über 100.000 Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de hat das Euro­päi­sche Par­la­ment den gesun­den Men­schen­ver­stand und den Rat von Wis­sen­schaft­lern, Tech­no­lo­gen und UN-Men­schen­rechts­exper­ten auf­ge­ge­ben und das Urhe­ber­recht in der digi­ta­len Bin­nen­markt­richt­li­nie in sei­ner Gesamt­heit gebilligt.

Es gibt jetzt nur noch wenig, was ver­hin­dern kann, dass die­se Bestim­mun­gen zum Gesetz der Län­der in ganz Euro­pa wer­den. Es ist theo­re­tisch mög­lich, dass der end­gül­ti­ge Text auf der Tagung des Euro­päi­schen Rates Ende die­ses Monats nicht die Zustim­mung einer Mehr­heit der Mit­glied­staa­ten fin­den wird, aber dazu müss­te min­des­tens ein Schlüs­sel­land sei­ne Mei­nung ändern. Zu die­sem Zweck ver­dop­peln deut­sche und pol­ni­sche Akti­vis­ten bereits ihre Bemü­hun­gen, die wich­tigs­ten Stim­men ihrer Regie­rung zu verschieben.

Wenn die­ser Ver­such fehl­schlägt, wer­den die Ergeb­nis­se lang­fris­tig und chao­tisch sein. Im Gegen­satz zu EU-Ver­ord­nun­gen wie der DSGVO, die zu einem Gesetz wer­den, indem sie durch die zen­tra­len EU-Insti­tu­tio­nen ver­ab­schie­det wer­den, müs­sen EU-Richt­li­ni­en umge­setzt wer­den: sie müs­sen zu natio­na­lem Recht jedes Mit­glieds­lan­des wer­den. Die Län­der haben bis 2021 Zeit, um die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie umzu­set­zen, aber die EU hält ihre Mit­glie­der sel­ten an die­se Frist, so dass es noch län­ger dau­ern könnte.

Lei­der ist es wahr­schein­lich, dass die ers­te Umset­zung der Richt­li­nie von den Län­dern kom­men wird, die ihre Annah­me am meis­ten unter­stützt haben. Die der­zei­ti­ge Grup­pe der fran­zö­si­schen Poli­ti­ker hat sich stets für die schlimms­ten Tei­le der Richt­li­nie ein­ge­setzt, und die Macron-Regie­rung könn­te ver­su­chen, einen frü­hen Sieg für die Medi­en­un­ter­neh­men des Lan­des zu erzielen.

Län­der, deren Poli­tik stär­ker gespal­ten war, wer­den zwei­fel­los län­ger brau­chen. In Polen wur­den die Poli­ti­ker von wüten­den Wäh­lern bela­gert, die woll­ten, dass sie die Richt­li­nie ableh­nen, wäh­rend sie gleich­zei­tig mit scham­lo­sen Dro­hun­gen von natio­na­len und loka­len Zei­tungs­be­sit­zern kon­fron­tiert wur­den, die warn­ten, dass sie jeden Poli­ti­ker, der gegen Arti­kel 11 gestimmt hat­te, »nicht ver­ges­sen« wür­den. Die Ver­ab­schie­dung der Richt­li­nie wird die­se Tren­nung zwi­schen dem pol­ni­schen Volk und dem Medi­en­un­ter­neh­men auf­recht­erhal­ten, wobei die Poli­ti­ker dar­um kämp­fen, eine inner­staat­li­che Lösung zu fin­den, die ihre Aus­sich­ten bei kei­ner der bei­den Grup­pen beeinträchtigt.

Die Rhe­to­rik in Deutsch­land in den letz­ten Tagen war nicht viel bes­ser. Deut­sche Poli­ti­ker behaup­te­ten mit unbe­weg­ten Gesich­tern, dass die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men die Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de für den Marsch auf die Stra­ße bezahlt hät­ten. Unter­des­sen leg­te die Christ­lich-Demo­kra­ti­sche Uni­on, die Par­tei von Ange­la Mer­kel, deren eige­ner Axel Voss als Anfüh­rer der Richt­li­nie agier­te, einen poli­ti­schen Vor­schlag vor, der vor­schlug, Arti­kel 13 nicht mit Fil­tern, son­dern mit einem pau­scha­len Lizenz­sys­tem umzu­set­zen. Juris­ten haben bereits erklärt, dass die­se Lizen­zen nicht den stren­gen Anfor­de­run­gen von Arti­kel 13 ent­spre­chen wer­den – aber es wird für die CDU schwie­rig wer­den, von die­ser Ver­pflich­tung jetzt Abstand zu nehmen.

Damit kom­men wir zur Zukunfts­per­spek­ti­ve der recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor den euro­päi­schen Gerich­ten. Im Gegen­satz zur DSGVO, die den bestehen­den Regu­lie­rungs­be­hör­den die kla­re Befug­nis gab, die­ses Gesetz und sei­ne Unklar­hei­ten zu beur­tei­len und durch­zu­set­zen, ist unklar, wer der EU Kon­sis­tenz zwi­schen bei­spiels­wei­se einem har­ten fran­zö­si­schen Régime und einer poten­zi­ell wei­che­ren deut­schen Lösung auf­zwin­gen oder den noto­risch inko­hä­ren­ten Text der Richt­li­nie inter­pre­tie­ren soll.

Das bedeu­tet, dass es am euro­päi­schen Jus­tiz­sys­tem und dem lan­gen, lang­sa­men Weg zu einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung des Obers­ten Gerichts der EU, des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) lie­gen wird, das Gesetz zu korrigieren.

Wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass die Medi­en und Rech­te­inha­bern sich für mög­lichst dra­ko­ni­sche natio­na­le Geset­ze ein­set­zen und dann umge­hend zu den Gerich­ten mar­schie­ren, um Geld­bu­ßen zu ver­hän­gen, wenn jemand online über die unschar­fen Gren­zen des Geset­zes wan­dert. Die Richt­li­nie ist so geschrie­ben, dass jeder Eigen­tü­mer von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al von einem Inter­net­dienst Erfül­lung ver­lan­gen kann, und wir haben bereits gese­hen, dass die Rech­te­inha­ber kei­nes­wegs einig sind, was Big Tech tun soll. Was auch immer Inter­net­un­ter­neh­men und ‑Orga­ni­sa­tio­nen tun, um 27 oder mehr natio­na­le Geset­ze ein­zu­hal­ten – von der voll­stän­di­gen Ein­stel­lung von Links zu euro­päi­schen Nach­rich­ten­sei­ten über die Erhö­hung ihrer ohne­hin schon über­emp­find­li­chen Fil­ter­sys­te­me bis hin zu Geschäf­ten mit wich­ti­gen Medi­en­kon­zer­nen – wird von der einen oder ande­ren Frak­ti­on der Rech­te­inha­ber in Fra­ge gestellt werden.

Aber es gibt auch Mög­lich­kei­ten für die Gerich­te, die Richt­li­nie in den Griff zu bekom­men – oder sogar ihre schlimms­ten Arti­kel ganz zu strei­chen. Ein zen­tra­les Para­do­xon, das den Kern der Richt­li­nie aus­macht, muss sehr bald gelöst wer­den. Arti­kel 13 soll mit der älte­ren E‑Com­mer­ce-Richt­li­nie ver­ein­bar sein, die aus­drück­lich jede Ver­pflich­tung zur pro­ak­ti­ven Über­wa­chung der Durch­set­zung von geis­ti­gem Eigen­tum ver­bie­tet (eine Bestim­mung, die vom EuGH 2011 bestä­tigt und ver­stärkt wur­de). Alle gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Fil­ter könn­ten ange­foch­ten wer­den, um die­se Inkon­sis­tenz zu beseitigen.

Aber wer wird die Inter­net­nut­zer vor Gericht ver­tre­ten? Big Tech hat eini­ge Beweg­grün­de und Mil­lio­nen, es zu tun, aber nach die­ser schwe­ren Nie­der­la­ge kön­nen die­se zuneh­mend defen­si­ven Rie­sen durch­aus ent­schei­den, dass es bes­ser sein wird, sich außer­ge­richt­lich zu eini­gen und ein Geschäft abzu­schlie­ßen, das den eta­blier­ten Medi­en in Euro­pa ein Dane­geld zahlt – zu einem Preis, der poten­zi­el­le Tech-Upstarts bequem aus die­sem Markt aus­schließt und die Markt­do­mi­nanz der Gro­ßen zementiert.

Das bedeu­tet, dass sich die euro­päi­schen Inter­net­nut­zer nicht auf die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­las­sen kön­nen, sich gegen das Gesetz zu weh­ren. Der Kampf muss fort­ge­setzt wer­den, wie es in den letz­ten Wochen der Fall war, wobei sich Mil­lio­nen von All­tags­nut­zern online und auf der Stra­ße zusam­men­schlie­ßen, um ihr Recht auf Zen­sur­frei­heit und freie Kom­mu­ni­ka­ti­on ohne algo­rith­mi­sche Zen­so­ren oder will­kür­li­che Lizenz­for­de­run­gen zum Aus­druck zu bringen.

EU-Neti­zens müs­sen unab­hän­gi­ge euro­päi­sche digi­ta­le Rech­te­grup­pen orga­ni­sie­ren und unter­stüt­zen, die bereit sind, die Richt­li­nie vor Gericht anzufechten.

Und außer­halb Euro­pas wer­den sich die Freun­de des Inter­nets dar­auf ein­stel­len müs­sen, gegen Urhe­ber­rechts­ma­xi­mis­ten vor­zu­ge­hen, die ver­su­chen, die­se schreck­li­che Richt­li­nie in den Rest der Welt zu expor­tie­ren. Wir müs­sen und wer­den uns zusam­men­schlie­ßen und zusam­men­hal­ten, um die­se Richt­li­nie in Euro­pa zu stop­pen und ihre wei­te­re Ver­brei­tung zu verhindern.

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator mit Ände­run­gen und Her­vor­he­bun­gen durch mich.

EU-Verwerterreform: Wo man vielleicht nicht mehr kaufen möchte und wo man möglicherweise nicht mehr Mitglied sein will.

Dank eines Teils der Poli­ti­ker im EU-Par­la­ment haben heu­te die Ver­wer­ter (Ver­la­ge, Musik­la­bels, Bör­sen­ver­ein und wie sie alle hei­ßen) ein gigan­ti­sches Geschenk bekom­men, das uns alle betref­fen wird, das das Inter­net welt­weit zen­sie­ren wird und das dazu führt, dass Urhe­ber (um die es ja vor­geb­lich ging) WENIGER vom Ver­trieb ihrer Wer­ken bekom­men wer­den. Wei­ter­hin wer­den es unab­hän­gi­ge Urhe­ber, die sich nicht irgend­wel­chen Ver­la­gen oder Agen­tu­ren anschlie­ßen wol­len, es durch die Zen­sur­fil­ter in Zukunft erheb­lich schwe­rer haben, ihren Con­tent an die Ziel­grup­pe zu brin­gen. Denn all das war nie dafür gedacht, den Urhe­bern mehr Rech­te und Geld zu ver­schaf­fen, son­dern aus­schließ­lich den Verwertern.

Urhe­ber?

Aller­dings haben auch hau­fen­wei­se Urhe­ber für die­se soge­nann­te Reform getrom­melt. Man muss sich fra­gen: Wie sind die gekö­dert wor­den? Auf der ande­ren Sei­te haben ins­be­son­de­re bekann­te und berühm­te Urhe­ber ein Inter­es­se dar­an, dass die klei­nen unsicht­bar wer­den, war­um ist auch ganz ein­fach zu ver­ste­hen: Dadurch ver­schwin­det Konkurrenz.

Des­we­gen kann man mal dar­über nach­den­ken, ob man mög­li­cher­wei­se von sol­chen Künst­lern, Ver­la­gen, Musik­la­bels und so wei­ter ein­fach nichts mehr kau­fen möchte.

Eine Lis­te fin­det man auf Hel­ga Trü­pels Sei­te »#manifesto4copyright«. Vor dem Kauf von Wer­ken könn­te man da mal einen Blick dar­auf wer­fen und dann über­le­gen, ob man die­ses Werk tat­säch­lich benö­tigt, oder ob man viel­leicht lie­ber etwas von einem unab­hän­gi­gen Künst­ler kau­fen möch­te. Zusätz­lich könn­te man in Zukunft vor jedem Kauf eines Musik­stücks, Buches oder sons­ti­gen Wer­kes mal eine Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl befra­gen, wie der oder die Künst­ler zur EU-Urhe­ber­rechts­re­form ste­hen. Wir leben ja (noch) in einem frei­en Land und nie­mand kann zu Käu­fen gezwun­gen wer­den. Man könn­te also ein­fach mal mit den Füßen abstim­men. Ich möch­te natür­lich kei­nes­wegs zu einem Boy­kott auf­ru­fen, aber es kann jeder mit sich selbst aus­ma­chen, wem man Geld hin­ter­her wirft.

Ver­bän­de und Vereine?

Und dann sind da noch Ver­bän­de und Ver­ei­ne, die eigent­lich für ihre Mit­glie­der agie­ren soll­ten, aber in Sachen Urhe­ber­rechts­re­form genau das Gegen­teil getan haben.

Eine Lis­te von Ver­ei­nen, Ver­bän­den und Lob­by­or­ga­ni­sa­tio­nen, die für die Urhe­ber­rechts­re­form getrom­melt haben, fin­det man als PDF bei enpa.eu (und falls es da ver­schwin­den soll­te, habe ich eine Kopie).

Da könn­te sich jedes Mit­glied über­le­gen, ob man die­se Ver­ei­ne und Ver­bän­de tat­säch­lich noch durch Mit­glied­schaft und damit Geld unter­stüt­zen möch­te. Auch das muss natür­lich jeder mit sich selbst aus­ma­chen, und ich möch­te hier kei­nes­falls dazu aufrufen …

Logo Ban Con­tent von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, CC-BY

EU hält unerwünschte Piraterie-Studie unter Verschluss

 

Der im EU-Par­la­ment sit­zen­den Pira­tin Julia Reda (die dort von den meis­ten lei­der unbe­merkt immer wie­der groß­ar­ti­ge Arbeit leis­tet) haben wir es zu ver­dan­ken, dass eine von der EU-Kom­mis­si­on in Auf­trag gege­be­ne und unter Ver­schluss gehal­te­ne Stu­die end­lich ans Tages­licht kommt.

Grund für die Geheim­hal­tung, die jetzt durch eine Anfra­ge im Rah­men des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes been­det wur­de: Die Ergeb­nis­se der Stu­die pass­ten der EU-Kom­mis­si­on offen­bar nicht ins Kon­zept und wider­spre­chen der von Ver­wer­tern immer wie­der man­tra­ar­tig wie­der­hol­ten Aus­sa­ge, dass Pira­te­rie die Umsät­ze schmä­lert oder sogar weg­bre­chen lässt. Zitat:

In gene­ral, the results do not show robust sta­tis­ti­cal evi­dence of dis­pla­ce­ment of sales by online copy­right infringements.

Pikant ist dar­an, dass die EU-Kom­mis­si­on plan­te und immer noch plant, auf­grund angeb­li­cher Ein­bu­ßen der Ver­wer­ter – und auf deren Betrei­ben hin – die Urhe­ber­rech­te deut­lich zu unguns­ten der Bür­ger und Nut­zer zu ver­schär­fen oder sogar Zen­sur­in­fra­struk­tu­ren ein­zu­füh­ren. Da kann man nach­voll­zie­hen, dass einem eine sol­che Stu­die nicht in den Kram passt. Man könn­te auch sagen, dass ihnen die Rea­li­tät nicht passt. Oder dass sie lie­ber wei­ter die von Lob­by­is­ten dik­tier­ten Geset­ze ver­ab­schie­den wollen.

Denn den Ver­such, die Stu­die geheim zu hal­ten, hal­te ich für kacken­dreis­te Lob­by­po­li­tik. Da soll sich noch­mal ein EU-Poli­ti­ker der eta­blier­ten Par­tei­en wun­dern, dass man ihnen nicht über den Weg traut …

Das soll­te aller­dings ins­be­son­de­re auch all den­je­ni­gen Autoren, die immer laut­stark über ihre ach so gro­ßen ver­meint­li­chen Ein­bu­ßen durch Pira­te­rie jam­mern, zu den­ken geben, weil sie schwer dane­ben lie­gen (wie ich es schon immer sag­te). Ja – es gibt Pira­te­rie. Nein, ihr wür­det nicht ein Buch mehr ver­kau­fen, gäbe es sie nicht. Nein, ihr wärt ohne Raub­ko­pien nicht reich, egal wie oft ihr euch das auch ein­re­den mögt.

[Edit]: Im Licht die­ser Erkennt­nis­se wird natür­lich auch das Geschäfts­mo­dell der Dienst­leis­ter, die Pira­te­rie-Gegen­maß­nah­men gegen zum Teil hor­ren­de Kos­ten anbie­ten, ziem­lich fragwürdig.

Mehr Details dazu auf netzpolitik.org, wo ich das The­ma gefun­den habe.

Wer die Stu­die lesen möch­te, kann das hier tun, sie liegt als PDF-Datei vor (ca. 3,4 MB).

Gra­fik »Pira­te­rie« von mir, CC-BY

VG-Wort Ausschüttung an Verleger: Gesetzesänderung und Lobbyismus

Die Par­tei­en in tun sich mit einer ange­sichts der geän­der­ten Para­me­ter durch Inter­net und Digi­ta­li­sie­rung drin­gend not­wen­di­gen Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts schwer. Da bewegt sich seit Jah­ren an unzäh­li­gen Stel­len nichts Sinn­vol­les. Wie schnell so etwas aller­dings gehen kann, wenn eine Lob­by­ver­ei­ni­gung wie der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels laut­hals »Mim­i­mi!« und ordent­lich Druck auf die Poli­tik macht, zeigt die Tat­sa­che, dass sich die gro­ße Koali­ti­on in Rekord­zeit auf eine Geset­zes­än­de­rung geei­nigt hat, die Ver­la­ge wie­der an den Aus­schüt­tun­gen der VG-Wort betei­li­gen soll, nach­dem der BGH das bis­he­ri­ge Ver­fah­ren als rechts­wid­rig ein­ge­stuft hat. Weit vor­ne dabei: die SPD.

Ich fin­de es gera­de­zu wider­lich, wie sich hier Lob­by­ver­ei­ni­gun­gen Geset­ze auf Wunsch von der Poli­tik zurecht schrei­ben las­sen, zu Unguns­ten der Urhe­ber. Ande­re in Zei­ten eines Inter­nets und Sozia­ler Medi­en drin­gend not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen wie bei­spiels­wei­se eine Art »fair use«-Klausel, oder eine Ver­rin­ge­rung von Schutz­rechts­fris­ten, die eher den Nut­zern zugu­te kom­men wür­den, las­sen wei­ter auf sich war­ten, oder sind noch nicht ein­mal am Hori­zont zu sehen – weil Bür­ger kei­ne Lob­by haben. Auch ist nichts davon zu sehen, dass die Urhe­ber recht­lich bes­ser gestellt wer­den sol­len, von Hei­ko Maas’ durch­aus sinn­vol­len Ände­run­gen des Urhe­ber­rechts ist – eben­falls nach hef­ti­ger Lob­by­ar­beit – kaum etwas übrig geblie­ben. Schlim­mer noch: Den Signa­len aus Brüs­sel nach zu urtei­len, ste­hen uns Urhe­ber­rechts­än­de­run­gen ins Haus, die die Nut­zer und sogar die Urhe­ber noch stär­ker benach­tei­li­gen und aus­schließ­lich den Ver­wer­tern dienen.

Bei den der­zei­ti­gen poli­ti­schen Kon­stel­la­tio­nen sehe ich aller­dings kaum Hoff­nung, dass sich das alles in abseh­ba­rer Zeit zum Bes­se­ren ändern wird.

[Update 19.12.2016:] Das dem Euro­pa­recht wider­spre­chen­de Gesetz wur­de tat­säch­lich im Eil­ver­fah­ren durch­ge­wun­ken:

Die am Diens­tag von CDU, CSU und SPD ankün­di­gungs­los vor­ge­leg­te Erwei­te­rung der geplan­ten Reform des Urhe­ber­ver­trags­rechts um »Fra­gen der Ver­le­ger­be­tei­li­gung« pas­sier­te inner­halb von vier Tagen prak­tisch ohne Medi­en­öf­fent­lich­keit den Aus­schuss für Kul­tur- und Medi­en (Son­der­sit­zung am Diens­tag), den Rechts­aus­schuss (Mitt­woch) das Bun­des­tags­ple­num (Don­ners­tag­nacht) und den ein­spruchs­be­rech­tig­ten Bun­des­rat (Frei­tag). (Tele­po­lis)

Bild: Buch Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Warner Music, Copyright-Trolle und Lobbyhuren

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Ich habe auf You­tube seit 2013 ein Video von der Inter­mo­dell­bau, das Minia­tur-Dampf­ma­schi­nen zeigt. Hin­ter­legt hat­te ich den Clip mit Rag­time-Musik aus der Public Domain-Samm­lung von freemusicarchive.org. Die ver­wen­de­ten Datei­en sind Ori­gi­nal­auf­nah­men aus den frü­hen Jah­ren des 20. Jahr­hun­derts (unge­fähr 1900 bis 1916) und selbst­ver­ständ­lich sind alle Urhe­ber schon so lan­ge tot, dass sämt­li­che Rech­te erlo­schen sind.

Das hin­dert natür­lich die Algo­rith­men der Copy­right-Trol­le nicht dar­an, die bekann­te­ren der ver­wen­de­ten Musik­stü­cke als geklaut zu flag­gen, ins­be­son­de­re Gershwins Chi­ne­se Blues oder Scott Jop­lins Map­le Leaf Rag (aus dem Jahr 1899!). An sich schon eine Unver­schämt­heit (ins­be­son­de­re da im Abspann des Video die Quel­len ein­deu­tig genannt sind, das hat aller­dings logi­scher­wei­se weder die Auto­ma­tis­men von War­ner noch die von You­tube gejuckt), aber nor­ma­ler­wei­se soll­te ein Cla­im damit aus der Welt sein, dass man You­tube die Quel­le nennt. Im Fal­le von Koch Media war das auch so (da hat sich das offen­bar tat­säch­lich jemand ange­se­hen), aber War­ner Music trieb das Spiel bei Geor­ge Gershwin auf die Spit­ze, indem mein Ein­spruch als nicht vali­de abge­schmet­tert wur­de. Da blieb mir schon die Spu­cke weg, denn offen­sicht­lich hat­te sich das beim Musik­mul­ti nie­mand inhalt­lich ange­se­hen – denn dann wäre sofort klar gewe­sen, dass das alles kom­plet­ter Bull­shit ist.

Wenn man dann noch­mal wider­spre­chen möch­te, weist You­tube einen dann auch mit dra­ma­ti­schen Wor­ten dar­auf hin, dass ein wei­te­rer Ein­spruch dras­ti­sche recht­li­che Kon­se­quen­zen haben kann, es wird also eine Droh­ku­lis­se auf­ge­baut, die mög­li­cher­wei­se Ängst­li­che­re dazu ver­füh­ren kann, ihre Ansprü­che auf­zu­ge­ben und den Copy­right-Trol­len von War­ner und Co. das Feld zu über­las­sen. Nicht mit mir, also noch einen Ein­spruch ein­ge­reicht und noch­mal die­sel­ben Hin­wei­se wie beim ers­ten hinterlassen.

Dann pas­sier­te lan­ge nichts und nach 30 Tagen kam die Mel­dung von You­tube, dass bei War­ner nie­mand auf den Ein­spruch reagiert habe und der Fall nun geschlos­sen sei. Neu­es von Cap­tain Obvious, denn selbst wenn sich das irgend­ein Erfül­lungs­ge­hil­fe bei War­ner ange­se­hen haben soll­te, was ich nicht glau­be, wäre sofort klar gewe­sen, dass der Cla­im, der sofort dazu führ­te, dass sämt­li­che Mone­ta­ri­sie­rung des Vide­os sofort an War­ner geht, völ­lig für die Füße ist.

Ver­damm­te Copy­right-Trol­le. Ich habe kurz dar­über nach­ge­dacht, War­ner Music Deutsch­land wegen Betrugs anzu­zei­gen, habe es dann aber gelas­sen, weil ich mir das dar­aus resul­tie­ren­de Gener­ve nicht antun woll­te, und weil ver­mut­lich eh nie­mand ermit­telt hät­te, da die Ein­nah­men aus der Video-Mone­ta­ri­sie­rung schlicht­weg Pea­nuts sind.

Wie dumm die von Con­tent­ma­fia (Musik, Film, egal) ver­wen­de­ten Ver­fah­ren tat­säch­lich daher kom­men, zeigt der Bericht dar­über, dass sie ihre eige­nen Sei­ten oder sogar Shop­sei­ten Ama­zons, auf denen sie selbst ihre Fil­me ver­kau­fen, als Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße bei Goog­le mel­den. Man darf an die­ser Stel­le dar­über spe­ku­lie­ren, wie­vie­le völ­lig lega­le Goog­le-Such­ergeb­nis­se auf­grund unbe­rech­tig­ter Ansprü­che sei­tens irgend­wel­cher Rech­te­inha­ber-Voll­idio­ten gesperrt werden.

Auch hier gehört das Urhe­ber­recht drin­gend zuguns­ten der Urhe­ber und Nut­zer refor­miert, damit nicht Copy­right-Trol­le in gro­ßen Mas­sen Claims ins Netz bom­ben dür­fen, son­dern bei fal­schen Anschul­di­gun­gen und Miß­brauch des Urhe­ber­rechts (das nach Ver­ga­be von Lizen­zen »Ver­wer­ter­recht« hei­ßen soll­te) auch Kon­se­quen­zen zu tra­gen haben. Das wür­de die auto­ma­ti­sier­ten Trol­lerei­en erheb­lich verringern.

Ich gehe aber davon aus, dass in der Hin­sicht dank unse­rer lob­by­lut­schen­den Poli­tik nichts pas­sie­ren wird. Der gele­ak­te Ent­wurf des »refor­mier­ten« Urhe­ber­rechts der EU-Kom­mis­si­on und des in mei­nen Augen mehr als pein­li­chen Inter­net-Kom­mis­sars Oet­tin­ger (wenn man irgend­wel­che Vögel in der deut­schen Poli­tik nicht mehr brau­chen kann, wer­den sie nach Brüs­sel abge­scho­ben, um dort Unheil anzu­rich­ten) zeigt ja ein­deu­tig, dass der Ver­wert­er­ma­fia alles in den Hin­tern gescho­ben wer­den soll, und man die Inter­es­sen und Rech­te der Urhe­ber und Nut­zer erneut mit Füßen tritt. Tei­le des Geset­zes lesen sich, als sei­en sie von den Con­ten­tan­bie­tern dik­tiert wor­den, und ver­mut­lich war das auch so.

Wenn die­se Geset­ze so durch­kom­men, wird Raub­ko­pie­ren zu zivi­lem Ungehorsam.

epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion

Screenshot Google Books

Vor ein paar Tagen hat­te ich dar­über berich­tet, wie epu­b­li über meh­re­re Jah­re ein eBook der Autorin Anja Bagus  ver­trie­ben hat, obwohl der Ver­trag rechts­gül­tig gekün­digt wor­den war, und die eige­nen AGB ein­deu­tig aus­sag­ten, dass Bücher dar­auf­hin inner­halb von fünf Tagen von Part­ner­platt­for­men ent­fernt wer­den müs­sen. Ich hat­te dar­auf­hin eine Anfra­ge per Email bei epu­b­li gestellt. Die ist auch ange­kom­men, wie mir eine Auto­re­spon­der-Mail ein­deu­tig zeig­te. Aber wie bereits erwar­tet, erhielt ich auf mei­ne Anfra­ge kei­ner­lei Ant­wort, der Anbie­ter hüllt sich in Schweigen.

autoresponder

Übri­gens erhielt auch die Autorin auf ihre Fra­gen bezüg­lich even­tu­ell abge­setz­ter Exem­pla­re und ande­rer The­men kei­ner­lei Ant­wort. Und das ist schon eine Unver­schämt­heit beson­de­ren Geschmacks. Erneut muss man sich fra­gen, ob man bei der Holtz­brinck-Toch­ter der Ansicht ist, dass das Urhe­ber­recht nur für ande­re gilt.

Jetzt wird ver­mut­lich auch kei­ne Ant­wort mehr kom­men, denn selbst­ver­ständ­lich wur­de auf­grund der kom­plett aus­blei­ben­den Reak­ti­on ein Anwalt ein­ge­schal­tet, des­we­gen wird epu­b­li Infor­ma­tio­nen mit Hin­weis auf ein lau­fen­des Ver­fah­ren ablehnen.

Auf Face­book ent­schul­dig­te man sich, aller­dings erst eine Woche nach der Anfra­ge per Mail:

Lie­be Anja, wir haben Dei­ne Nach­richt und auch die Bei­trä­ge hier gese­hen. Wir ver­ste­hen Dei­nen Ärger und Dei­ne Irri­ta­ti­on. Unser Autoren-Team prüft, was pas­siert ist und setzt sich mit Dir in Ver­bin­dung. So lan­ge kön­nen wir nur sagen: Es tut uns sehr Leid und wir bit­ten um Entschuldigung!

Das ist natür­lich nichts ande­res als lächer­lich. Ob ein ertapp­ter Buch­pi­rat bei Holtz­brinck auf Nach­sicht hof­fen darf, wenn er sich lapi­dar ent­schul­digt? Ver­mut­lich eher nicht.

Bei Goog­le books ist der Roman übri­gens nach wie vor unter der Fir­mie­rung »epu­b­li GmbH« zu fin­den. Sie­he Bildschirmfoto.

 

Börsenverein motzt über Entwurf zur Urheberrechtsnovellierung

Copyright

In mei­nen Augen ist es gera­de­zu wider­wär­tig zu nen­nen, wie der Bör­sen­ver­ein sich über die Stär­kung der Rech­te des Urhe­bers in einem Ent­wurf des Urhe­ber­rechts echauf­fiert. Bis­her sind die Ver­wer­ter deut­lich im Vor­teil, was Rech­te angeht und kön­nen den Urhe­bern Kne­bel­ver­trä­ge dik­tie­ren, bei­spiels­wei­se was Lauf­zei­ten angeht. Das führt unter ande­rem dazu, dass Bücher in der Ver­sen­kung ver­schwin­den, weil sie nicht nach­pro­du­ziert wer­den, der Ver­lag aber auch die Rech­te nicht frei­gibt, damit die­se an den Autor zurück­fal­len kön­nen. Völ­lig gro­tesk wird die Lage bei eBooks: Wenn die Ver­trags­klau­sel bei Print­bü­chern noch lau­tet, dass die Rech­te an den Autor zurück­fal­len, wenn das Buch eine gewis­se Zeit lang nicht erhält­lich war, ist das bei eBooks qua­si nie so, der Urhe­ber wird die Rech­te also nie zurück erhalten.

In der Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts soll die­se Zeit auf fünf Jah­re begrenzt wer­den. Wenn ein ande­rer Anbie­ter dann für die Rech­te mehr bezahlt, darf der Autor die­se zurück­for­dern und an den neu­en Anbie­ter vergeben.

Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger-Aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins, äußert sich kri­tisch. Unter ande­rem dar­über, dass sich ein Buch in fünf Jah­ren noch nicht amor­ti­siert haben könnte.

Der Gesetz­ent­wurf des BMJV sieht unter ande­rem vor, dass Autoren ihre Ver­lags­ver­trä­ge nach fünf Jah­ren durch Rück­ruf been­den kön­nen. Dazu sol­len sie berech­tigt sein, wenn ihnen ein Ver­wer­ter, der an den Inves­ti­tio­nen des Ursprungs­ver­lags in das Werk und an des­sen wirt­schaft­li­chem Risi­ko nicht betei­ligt war, für die Wei­ter­nut­zung z.B. einen hohen Vor­schuss bie­tet. Der ursprüng­li­che Ver­trags­part­ner hat dann ledig­lich eine Art Vor­kaufs­recht. Das gilt auch dann, wenn er sich auf­grund noch nicht amor­ti­sier­ter Inves­ti­tio­nen in das Werk gegen­über dem neu­en Bie­ter in einer rui­nö­sen Wett­be­werbs­si­tua­ti­on befin­det. [Quel­le]

Darf ich mal lachen? Die meis­te Mas­sen­wa­re abseits von Best­sel­lern ist doch nach fünf Jah­ren nur noch in der Back­list zu fin­den, wenn man viel Glück hat. Die wur­de inzwi­schen schon lan­ge auf dem Remit­ten­den-Grab­bel­tisch ver­ramscht. Bei Best­sel­lern sieht die Sache natür­lich deut­lich anders aus, aber bei denen hat man dann sicher­lich bereits genug Umsatz gemacht, dass sich die Sache für Ver­lag (und viel­leicht sogar Autor) lohnte.

Die Lösung ist eigent­lich ein­fach: Zufrie­de­ne Autoren blei­ben beim Ver­lag. Wenn man die­se also nicht am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern lässt und fair behan­delt, dann wer­den die­se sicher­lich wei­ter mit dem Ver­lag arbei­ten, der sie erfolg­reich gemacht hat. Macht ein ande­rer Ver­lag ein deut­lich bes­se­res Ange­bot, dann ist das Werk offen­sicht­lich auch deut­lich mehr wert, als der ers­te Ver­trags­part­ner zah­len möch­te. Eigent­lich sind das in einer Markt­wirt­schaft völ­lig nor­ma­le Vor­gän­ge, aber wenn man sein Haupt selig auf dem wei­chen Kis­sen der Buch­preis­bin­dung bet­ten kann, mag einem das mög­li­cher­wei­se nicht klar sein. Ein wei­te­rer Grund dürf­te sein, dass etli­che Ver­le­ger (und ande­re Mit­spie­ler in der Buch­bran­che) immer noch nicht ver­stan­den haben, oder die Augen davor ver­schlie­ßen, dass wir nicht mehr in den 1980ern leben.

Der Ver­weis auf Klein­ver­la­ge zieht in mei­nen Augen nicht, da die­se nach mei­nen Erfah­run­gen den Autoren ohne­hin bes­se­re und fai­re­re Kon­di­tio­nen bie­ten, als gro­ße Publi­kums­ver­la­ge. Die klei­nen agie­ren mit den Urhe­bern auf Augen­hö­he, statt vom hohen Ross herab.

Es dürf­te aber klar sein, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels sei­ne gesam­te Lob­by­macht in die Wag­scha­le wer­fen wird, um autoren­freund­li­che und seit Jah­ren über­fäl­li­ge Ver­bes­se­run­gen der Geset­zes­la­ge zuguns­ten der Urhe­ber zu ver­hin­dern. Die Musik­in­dus­trie wird das eben­falls tun. Es soll­te also kei­nen wun­dern, wenn am Ende auf­grund die­ser Lob­by­ein­flüs­se ein Gesetz her­aus­kommt, das die Urhe­ber noch schlech­ter stellt, als es jetzt bereits der Fall ist.

Die Ver­wer­ter sind exakt das: Ver­wer­ter. Sie schaf­fen selbst nichts Krea­ti­ves, sie ver­kau­fen aus­schließ­lich das Werk Drit­ter, der eigent­li­chen Urhe­ber. Und ich wie­der­ho­le mich: Deren Rech­te müs­sen im Rah­men einer Urhe­ber­rechts­no­vel­le deut­lich gestärkt wer­den. Die aktu­el­len Ver­wer­ter­rech­te sind viel zu umfang­reich, zu aus­ufernd, sie benach­tei­li­gen die Werk­schaf­fen­den. Und wenn die Ver­wer­ter von »Urhe­ber­rech­ten« spre­chen, wenn sie gegen angeb­li­che Raub­ko­pien wet­tern, dann mei­nen sie die­se nicht tat­säch­lich, son­dern aus­schließ­lich ihre Verwerterrechte.

Wir brau­chen aber mehr Rech­te für die Urhe­ber. Drin­gend. Geset­ze müs­sen zuerst dem Bür­ger die­nen, nicht irgend­wel­chen Firmeninteressen.

Bild »Copy­right« von Pix­a­bay, CC0, Public Domain

Börsenverein vergrätzt: doofes Urheberrecht ist doof

eBook-Paragraph

Jaja, der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels, so ist er. Immer ganz weit vor­ne dabei, wenn es gegen angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen Drit­ter geht (und meint dabei tat­säch­lich nicht die Rech­te der Urhe­ber, son­dern der Ver­wer­ter). Da wird gegen Raub­mord­ter­ror­ko­pie­rer gewet­tert, dass einem die Ohren schla­ckern. Nur selbst sieht man das mit dem Urhe­ber­rechts offen­sicht­lich nicht so eng.

Der Online­händ­ler buch.de hat­te Rezen­sio­nen aus der FAZ ganz oder teil­wei­se abge­druckt, die Zei­tung war dage­gen gericht­lich vor­ge­gan­gen. Nun hät­te man anneh­men kön­nen, dass der Fall ein­deu­tig ist: das Urhe­ber­recht liegt beim Autoren, das Ver­wer­tungs­recht (ver­mut­lich via total buy­out des Urhe­bers, wie in der Zei­tungs­bran­che üblich) liegt bei der FAZ. Doch beim Bran­chen­ver­band sah man das anders. Ein Gerichts­ur­teil trieb dem Bör­sen­ver­ein (mir gegen­über haben Autoren neu­lich geäu­ßert, dass man ihn spa­ßes­hal­ber inzwi­schen auch den »Bösen­ver­ein« nennt) sei­ne Flau­sen aus. Das Urteil ist ein­deu­tig – und auf der Web­sei­te des Bör­sen­blat­tes zeigt man sich ob des nicht uner­war­te­ten Ergeb­nis­ses (Urhe­ber­rechts­ver­stoß, Ord­nungs­gel­des in Höhe von 250000 Euro, alter­na­tiv Haft) mau­lig. Denn:

Bedau­er­lich ist, dass das sym­bio­ti­sche Mit­ein­an­der von Buch- und Pres­se­ver­la­gen bei der Ver­wen­dung von Rezen­sio­nen nach die­sem Urteil fak­tisch auf­ge­kün­digt ist.

Ach so. Was sie anders­wo als (Sar­kas­mus on) uner­träg­li­ches, gera­de­zu todes­wür­di­ges Ver­bre­chen ver­dam­men (Sar­kas­mus off) – näm­lich das nicht­li­zen­sier­te Kopie­ren von Inhal­ten – ist wenn es ihre Mit­glie­der tun auf ein­mal ein »sym­bio­ti­sches Mit­ein­an­der«. Ich kom­me aus dem Lachen heu­te gar nicht mehr raus …

Beson­ders inter­es­sant fin­de ich die Argu­men­ta­ti­on der Bör­sen­ver­eins-Rechts­ver­dre­her-Juris­ten:

[…] Im Übri­gen ent­spre­che die Ver­wen­dung von Rezen­si­ons­aus­zü­gen und Rezen­sio­nen – unab­hän­gig von ihrer prin­zi­pi­el­len urhe­ber­recht­li­chen Schutz­wür­dig­keit – einer »lang­jäh­ri­gen, bis­her von allen Betei­lig­ten akzep­tier­ten oder zumin­dest gedul­de­ten und infol­ge­des­sen zum Gewohn­heits­recht erstark­ten Branchenübung.«[…]

Ver­ste­he. Weil man das seit Jahr­zehn­ten so hand­habt, ist es also qua­si gott­ge­ge­be­nes Recht. Na denn, ich kopie­re auch schon mein gan­zes Leben Dinge …

[cc]

Bild von mir, CC BY-NC-SA

Börsenverein und Verleger entsetzt: Urheberrecht gilt auch für sie

eBook-Paragraph

Der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels und zahl­lo­se sei­ner Mit­glie­der gerie­ren sich immer wie­der gern mal als die Hüter des Urhe­ber­rechts – auch wenn jeder Per­son mit einem IQ ober­halb der Raum­tem­pe­ra­tur klar sein soll­te, dass sie in Wirk­lich­keit die Ver­wer­ter­rech­te mei­nen und die Urhe­ber­rech­te für sie höchs­tens dritt­ran­gig sind.

Dass ich mit die­ser Annah­me ver­mut­lich rich­tig lie­ge, zeigt die Reak­ti­on auf eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes, das der Ver­lag Carl Han­ser bemü­hen woll­te, um die eige­nen Pfrün­de gegen­über den recht­mä­ßi­gen For­de­run­gen von Über­set­zern zu sichern. Bereits mehr­fach hat­te der Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt, dass Über­set­zer nach­träg­lich gericht­lich prü­fen las­sen kön­nen, ob ihre Ver­gü­tung ange­mes­sen ist, um gege­be­nen­falls Nach­for­de­run­gen zu stellen.

Han­ser gefiel es offen­bar nicht, dass man die Über­set­zer ange­mes­sen an Gewin­nen betei­li­gen muss. Ist ja auch eine Unver­schämt­heit, wol­len die ein­fach so Geld für ihre Arbeit. Wo kom­men wir denn da hin? Um nicht zah­len zu müs­sen, leg­te man, unter­stützt vom Bör­sen­ver­ein, zwei Ver­fas­sungs­be­schwer­den ein, zum einen gegen die Urtei­le des BGH, zum ande­ren gegen das Urhe­ber­rechts­ge­setz. Man muss sich das auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen: Ver­fas­sungs­be­schwer­den zum Zwe­cke der Gewinn­op­ti­mie­rung und um den Über­set­zern ihnen zuste­hen­de Zah­lun­gen vorzuenthalten.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat jetzt bei­de Beschwer­den zurück­ge­wie­sen – der Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­ein äußert sich »ent­täuscht«.

Urhe­ber­rechts­ge­set­ze gel­ten offen­bar im Selbst­ver­ständ­nis des Bör­sen­ver­eins wie­der ein­mal nur für »die ande­ren«, nicht für die­sen und sei­ne Mit­glie­der. Die mei­ner Ansicht nach mise­ra­bel ent­lohn­ten Über­set­zer dürf­te das Urteil freu­en. Mit Recht.

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Bild: eBook-Para­graph von mir, CC BY-NC-SA

USA: »Six Strikes« und die hässlichen Folgen

Auch in Deutsch­land träu­men man­che reak­tio­nä­ren Kräf­te in den übli­chen Par­tei­en bekann­ter­ma­ßen laut­stark über irgend­wel­che »strikes«-Modelle. Als pure Men­schen­freund­lich­keit soll das Sys­tem ver­kauft wer­den, bei dem einem Inter­net­nut­zer nach meh­re­ren (es wer­den hier­zu­lan­de drei bevor­zugt) Urhe­ber­rechts­ver­stö­ßen das Grund­recht auf Netz­zu­gang ent­zo­gen wer­den soll. Auch in den USA hat die Lob­by eine ähn­li­che Rege­lung durch­ge­drückt und die Ergeb­nis­se lass­sen sich sehen:

Aktu­ell wer­den die Nut­zer dort nach dem Inkraft­tre­ten einer »six strikes«-Regelung gera­de­zu mit DMCA (Digi­tal Mil­le­ni­um Copy­right Act) »take­down noti­ces« über­zo­gen. Eine Fir­ma namens dtect­net ver­schickt offen­bar Strikes für alles mög­li­che, was angeb­lich irgend­ei­nen Ver­stoß gegen irgend­wel­che Copy­rights dar­stellt. Dabei gibt es dem Augen­schein nach ver­blüf­fen­de Aus­wüch­se durch ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem, denn etli­che der Claims sind völ­lig halt­los. Was natür­lich nichts dar­an ändert, dass der »Strike« aus­ge­spro­chen wurde.

David Sut­her­land bie­tet über Media­fi­re Mods für das MMO GUILD WARS 2 an und der hat fol­gen­de Mit­tei­lung erhal­ten (kom­plet­ter Inhalt auf Tech­dirt):

Dear Media­Fi­re User:

Media­Fi­re has recei­ved noti­fi­ca­ti­on under the pro­vi­si­ons of the Digi­tal Mill­en­ni­um Copy­right Act (»DMCA«) that your usa­ge of a file is alle­gedly inf­rin­ging on the file creator’s copy­right protection.

As a result of this noti­ce, pur­su­ant to Sec­tion 512©(1)© of the DMCA, we have sus­pen­ded access to the file.

The reason for sus­pen­si­on was:

ATE: 22 Febru­ary 2013Dear Sir/Madam:Please be advi­sed that NBC Uni­ver­sal and/or its sub­si­dia­ry and affi­lia­ted companies(collectively, NBC Uni­ver­sal) are the owners of intellec­tu­al pro­per­ty rights in num­e­roust­e­le­vi­si­on shows and moti­on pic­tures. NBC Uni­ver­sal dili­gent­ly enforces such intellec­tu­al­pro­per­ty rights.mediafire.com is and has been inf­rin­ging NBC Universal’s intellec­tu­al pro­per­ty rights innum­e­rous pro­per­ties inclu­ding, but not limi­t­ed to, the title(s) lis­ted at the bot­tom ofthis let­ter. By way of exam­p­le, we are pro­vi­ding with this let­ter a non-exhaus­ti­ve lis­tof unaut­ho­ri­zed copies of NBC Uni­ver­sal pro­per­ties hos­ted on mediafire.com, along with theURL cor­re­spon­ding to each lis­ted inf­rin­ging file. NBC Uni­ver­sal demands that mediafire.comimmediately remo­ve or other­wi­se disable access to the video files iden­ti­fied in this­let­ter, and cea­se and desist from any fur­ther inf­rin­ge­ment of NBC Uni­ver­sal properties.The under­si­gned has a good faith belief that mediafire.com’s use of NBC Uni­ver­sal pro­per­ty­as refe­ren­ced her­ein inf­rin­ges NBC Universal’s rights and is not aut­ho­ri­zed by NBC­Uni­ver­sal, its agent or the law. The infor­ma­ti­on con­tai­ned in this noti­fi­ca­ti­on isac­cu­ra­te. Under penal­ty of per­ju­ry, the under­si­gned is aut­ho­ri­zed to act on behalf of NBC­Uni­ver­sal with respect to this matter.Please be advi­sed that this let­ter is not a com­ple­te state­ment of the facts or law as itmay per­tain to this mat­ter, or of NBC Universal’s posi­ti­ons, rights or reme­dies, legal ore­qui­ta­ble, all of which are spe­ci­fi­cal­ly reserved.

Wir stel­len fest: die DMCA-Noti­ce durch NBC Uni­ver­sal ist kom­plett dane­ben, denn die haben mit dem Spiel GUILD WARS 2 nicht das gerings­te zu tun, das ist von Aren­aNet und wird von NCSoft vertrieben.

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass es ab sofort hau­fen­wei­se sol­che fal­schen »Strikes« gegen Inter­net­nut­zer geben wird, die File­sha­ring-Diens­te ver­wen­den. Frei nach dem Mot­to: »wir machen das ein­fach mal, die kön­nen ja ver­su­chen, sich dage­gen zu weh­ren.« Natür­lich wird man sich auf »tech­ni­sche Pro­ble­me« und »Ver­se­hen« beru­fen, aber es dürf­te klar sein, dass dies mit auch vol­ler Absicht in Kauf genom­men wird. Pri­ma auch für die Fir­men, dass man sol­che DMCA Take­downs offen­bar ver­schi­cken kann, ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass es tat­säch­lich einen Urhe­ber­rechts­ver­stoß gibt. Das erin­nert an Abmahn­ab­zo­cker hier­zu­lan­de, die gern mal auf­grund von Bil­dern abmah­nen, bei denen sich her­aus stellt, dass sie die Rech­te gar nicht besit­zen, oder erst nach­träg­lich erwor­ben haben. Man bleibt dann aber den­noch übli­cher­wei­se auf den Kos­ten für den Rechts­an­walt sit­zen, um die­se fal­schen Abmah­nun­gen abzu­weh­ren – denn dafür müss­te man vor Gericht ziehen.

Und es ist ein Vor­ge­schmack dar­auf, was hier­zu­lan­de gesche­hen wird, soll­ten die Volks­ver­tre­ter Volks­ver­rä­ter in den Par­tei­en erneut vor den Lob­bies ein­kni­cken und auch bei uns solch ein »Strikes«-System ein­füh­ren. Miß­brauch wäre ver­mut­lich Tür und Tor geöff­net – es gewin­nen die mit den dicken Rechtsabteilungen.

[cc]

Quel­le: Tech­dirt

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