Zensur

Facebook gegen Fischpott: Unsichtbarkeit ohne Rettung

Ich hat­te es immer wie­der mal an ver­schie­de­nen Stel­len the­ma­ti­siert: Es ist eine extrem schlech­te Idee für non­pro­fit-Pro­jek­te oder klei­ne Selbst­stän­di­ge, Face­book als allei­ni­ge Wer­be­platt­form zu nut­zen. Das gilt auch für insta­gram, denn das ist der­sel­be Laden. Der Grund: Man ist voll­stän­dig von der Platt­form abhän­gig – und die kann  einem von heu­te auf mor­gen die Luft abdre­hen, sprich: einen unsicht­bar machen oder gar die Sei­te sper­ren. Auf einen wie auch immer gear­te­ten Sup­port darf man nicht hof­fen, die reagie­ren maxi­mal dann, wenn man auch immer brav Wer­be­bud­gets inves­tiert. Und selbst dann herrscht all­zu oft das Schwei­gen im Wal­de.

Ein beson­ders kras­ses Bei­spiel ist Fabi­an Mau­ru­schats Web­sei­te Fisch­pott (Gruß aus Rem­scheid über den Berg nach Wup­per­tal), die sich mit The­men wie Games oder Büchern befasst, also völ­lig harm­lo­ser Con­tent ganz ähn­lich wie hier auf Phan­ta­News – soll­te man mei­nen. Denn die Sei­te wur­de von Face­book Anfang 2020 unsicht­bar gemacht.

Las­sen wir den Betrei­ber selbst zu Wort kom­men, um die Situa­ti­on zu erklä­ren:

Cory Doctorow: Die Internetzensur der EU wird das gesamte Internet betreffen

Hin­weis: Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er steht unter der Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz CC-BY. Die Über­set­zung stammt von mir, die­se steht eben­falls unter CC-BY.

Wäh­rend die EU dar­an arbei­tet, dass die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­ne in den 28 Mit­glieds­staa­ten Gesetz wird, ist es wich­tig sich ein­deu­tig klar zu machen, dass die Plä­ne der EU dazu füh­ren wer­den, dass das Inter­net für jeden zen­siert wer­den wird, nicht nur für Euro­pä­er.

Eine kur­ze Erin­ne­rung: Nach dem Arti­kel 13 der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve muss jeder der eine (hin­rei­chend gro­ße) Platt­form betreibt, auf der Per­so­nen Din­ge pos­ten kön­nen, die mög­li­cher­wei­se einem Urhe­ber­recht unter­lie­gen (Din­ge wie Text, Bil­der, Vide­os, Pro­gramm­code, Spie­le, Audio, etc.) eine Daten­bank mit »urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al« crowd­sour­cen müs­sen, für das die Nut­zer kei­ne Berech­ti­gung haben es zu tei­len, und alles blo­cken, das mög­li­cher­wei­se einem Ein­trag in der Daten­bank ent­spricht.

In die­se Black­list-Daten­ban­ken wird so ziem­lich jeder alles ein­tra­gen las­sen kön­nen (immer­hin kann jede/​r urhe­ber­recht­lich geschütz­te Wer­ke erstel­len): Das bedeu­tet, dass Mil­li­ar­den Men­schen auf der gan­zen Welt in der Lage sein wer­den, so ziem­lich alles in die­se Black­lis­ten zu laden, und das ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass sie das Urhe­ber­recht dar­an tat­säch­lich hal­ten (und auch ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass ihre Ein­rei­chun­gen über­haupt urhe­ber­recht­lich geschützt sind). Die Richt­li­nie sieht kei­ner­lei Bestra­fung dafür vor, dass jemand fälsch­lich behaup­tet sein Urhe­ber­recht wer­de ver­letzt – und eine Platt­form die sich ent­schei­det jeman­den zu blo­ckie­ren, weil er wie­der­holt fal­sche anga­ben gemacht hat, läuft in das Risi­ko gegen­über dem Miss­brau­chen­den ver­ant­wort­lich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas pos­tet an dem der­je­ni­ge die Rech­te hält.

Das Haupt­ziel die­ser Zen­sur­plä­ne sind die sozia­len Medi­en – und es ist das »sozi­al«, über das wir alle mal nach­den­ken soll­ten.

Und das weil die Wäh­rung der sozia­len Medi­en die sozia­le Inter­ak­ti­on zwi­schen den Nut­zern ist. Ich pos­te etwas, Du ant­wor­test, eine drit­te Per­son klinkt sich ein, ich ant­wor­te, und so wei­ter.

Neh­men wir mal eine hypo­the­ti­sche Twit­ter-Dis­kus­si­on zwi­schen drei Nut­zern an: Ali­ce (eine Ame­ri­ka­ne­rin), Bob (ein Bul­ga­re) und Carol (eine Kana­die­rin).

Ali­ce pos­tet ein Bild eines poli­ti­schen Mar­sches: Tau­sen­de Pro­tes­tie­ren­de und Gegen­pro­tes­tie­ren­de, alle wedeln mit Trans­pa­ren­ten. Wie es auf der gan­zen Welt üblich ist beinhal­ten die­se Trans­pa­ren­te auch urhe­ber­recht­lich geschütz­te Bil­der, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel mög­lich, die Par­odien erlaubt. Weil Twit­ter sei­nen Nut­zern ermög­licht signi­fi­kan­te Men­gen an nut­zer­ge­ne­rier­tem Con­tent zu kom­mu­ni­zie­ren fällt die Platt­form unter den Gel­tungs­be­reich des Arti­kels 13.

Bob lebt in Bul­ga­ri­en, einem Mit­glieds­land der EU, des­sen Urhe­ber­rechts­ge­setz Par­odie nicht erlaubt. Er will viel­leicht mit einem Zitat des bul­ga­ri­schen Dis­si­den­ten Geor­gi Mar­kov ant­wor­ten, des­sen Wer­ke in den spä­ten 1970ern ins Eng­li­sche über­setzt wur­den und die noch dem Urhe­ber­recht unter­lie­gen.

Carol, eine Kana­die­rin, die Bob und Ali­ce des­we­gen gefun­den hat, weil sie alle DOCTOR WHO lie­ben, ent­schei­det sich, ein geist­rei­ches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu pos­ten, einer Epi­so­de aus dem Jahr 1985, in der Colin Bak­er in der Zeit zurück reist, um die Lud­di­ten-Pro­tes­te des 19. Jahr­hun­derts mit­zu­er­le­ben.

Ali­ce, Bob und Carol drü­cken sich alle durch die Nut­zung urhe­ber­recht­lich geschütz­ten kul­tu­rel­len Mate­ri­als aus, auf eine Art und Wei­se, die in Zukunft im Rah­men der mei­nungs­un­ter­drü­cken­den Urhe­ber­recht­spre­chung der EU ille­gal wäre. Unter den heu­ti­gen Sys­te­men muss die Platt­form nur dann in Akti­on tre­ten, wenn sie dar­auf reagie­ren müs­sen, dass jemand sein Urhe­ber­recht für ver­letzt hält und sich gegen eine Nut­zung aus­spricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von ande­ren sehen und eine Dis­kus­si­on mit Mit­teln füh­ren, die in unse­ren moder­nen, digi­ta­len Dis­kur­sen voll­kom­men nor­mal sind.

Doch sobald Arti­kel 13 in Kraft ist, sieht sich Twit­ter vor ein unlös­ba­res Pro­blem gestellt: Der Fil­ter gemäß Arti­kel 13 wird von Ali­ces wit­zi­gen Trans­pa­ren­ten eben­so getrig­gert wie von Bobs poli­ti­schem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theo­re­tisch muss Twit­ter das urhe­ber­rechts­ver­let­zen­de Mate­ri­al nur vor Bob ver­ber­gen.

Soll­te Twit­ter die Nach­rich­ten von Ali­ce und Carol vor Bob ver­ber­gen? Falls Bobs Zitat in Bul­ga­ri­en zen­siert wird, soll­te Twit­ter es Ali­ce und carol zei­gen (es aber vor Bob selbst, der es gepos­tet hat, ver­ber­gen)? Was, wenn Bob nach außer­halb der EU reist und dort mal in sei­ne Time­line schaut? Oder wenn Ali­ce Bob in Bul­ga­ri­en wegen einer DOCTOR WHO Con­ven­ti­on besucht, und dann ver­sucht den Thread auf­zu­ru­fen? Und denkt dabei immer dar­an, dass es kei­nen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besu­cher einer Web­sei­te kommt.

Die gefähr­li­che aber simp­le Opti­on ist es, alle Twit­ter-Nach­rich­ten der euro­päi­schen Urhe­ber­rechts-Zen­sur zu unter­wer­fen, eine Kata­stro­phe für die Online-Kom­mu­ni­ka­ti­on.

Und natür­lich geht es nicht nur um Twit­ter: Jeder Platt­form mit Benut­zern aus der EU wird die­ses Pro­blem lösen müs­sen. Goog­le, Face­book, Lin­ke­dIn, Insta­gram, Tik­tok, Snap­chat, flickr, Tumb­lr – jeder Anbie­ter wird sich damit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen.

Durch die Ein­füh­rung des Arti­kels 13 erschafft die EU ein Sys­tem in dem Urhe­ber­rechts-Beschwer­de­füh­rer einen gewal­ti­gen Knüp­pel erhal­ten, mit dem sie das Inter­net ver­prü­geln kön­nen, in dem Per­so­nen, die die­se Macht miss­brau­chen, kei­ner­lei Stra­fen befürch­ten müs­sen, und in dem Platt­for­men, die auf Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­run­gen Feh­ler machen, die­sen Knüp­pel mit­ten ins Gesicht bekom­men wer­den.

Wäh­rend die Zen­sur­plä­ne der EU auf den nächs­ten Schrit­ten hin zu ihrer Umset­zung sind, um für die gesam­te EU bin­dend zu wer­den, ist die gesam­te Welt betrof­fen – aber nur eine hand­voll ernann­ter Ver­hand­lungs­füh­rer haben eine Stim­me.

Falls Du ein Euro­pä­er bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dank­bar, wenn Du dir einen Moment Zeit neh­men wür­dest, um Dei­nen Abge­ord­ne­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments zu kon­tak­tie­ren, und drin­gend dar­um zu bit­ten uns alle in der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve zu schüt­zen [und nicht nur die Kon­zer­ne].

Anmer­kung des Über­set­zers: Und das ist nur ein ganz klei­ner Aus­schnitt aus dem, was auf die gan­ze Welt zukom­men wür­de, wenn die tech­nisch und inhalt­lich hand­werk­lich man­gel­haft gemach­ten EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­ni­en zu Geset­zen wer­den. Weil zu vie­le EU-Poli­ti­ker ent­we­der den Kon­zer­nen hörig sind, oder kei­ne Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Inter­net irrepa­ra­bel beschä­digt und die freie Mei­nungs­äu­ße­rung mas­siv ein­ge­schränkt, unter dem Deck­man­tel des Urhe­ber­rechts­schut­zes.

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Tolino Media will den Begriff »Kindle« nicht in eBooks haben

Tolino

Die Self­pu­blisher­platt­form Toli­no Media war mit viel Tam­tam als Alter­na­ti­ve zu Ama­zon pro­pa­giert wor­den. Der gro­ße Erfolg hat sich aller­dings bis­her nicht so recht ein­ge­stellt, es gab zudem diver­se Anlauf­pro­ble­me, vie­les an der Platt­form schien mit der hei­ßen Nadel gestrickt (das wur­de mir gegen­über auch genau so for­mu­liert) und es gibt bis heu­te tech­ni­sche Pro­ble­me.

Deren Behe­bung scheint aber nicht das pri­mä­re Pro­blem der Betrei­ber zu sein. Viel­mehr wer­den die hoch­ge­la­de­nen eBooks auf »uner­wünsch­te« Wor­te durch­sucht. Das ist an sich schon eine Unver­schämt­heit. Noch bes­ser wird das Gan­ze aller­dings, wenn sich irgend­wo im Buch der Begriff »Kind­le« befin­det. Dann erhält man als Autor den Hin­weis, dass das Buch lei­der nicht online gehen kann und über­ar­bei­tet wer­den muss, weil man nicht im Text »auf ein Mit­be­wer­ber-Pro­dukt Bezug neh­men darf«. Mit die­sem Teu­fels­wort im Text wol­len sie das Buch nicht anneh­men und dem­zu­fol­ge auch nicht online stel­len. Bei dem frag­li­chen eBook han­delt es sich übri­gens um einen Rat­ge­ber für Self­pu­blisher – ob die Toli­no-Alli­anz nun alle Sach­bü­cher auf das Unwort unter­sucht, und die­se dann aus den Shops wer­fen wird? Mög­li­cher­wei­se sogar die Print-Aus­ga­ben? Oder wer­den nur Self­pu­blisher drang­sa­liert?

Es ist ein­fach unfass­bar. Die­ses Ver­hal­ten ist so der­ma­ßen lächer­lich und unpro­fes­sio­nell, dass es mir die Spra­che ver­schlägt. Nach­dem das jah­re­lan­ge Ama­zon-Bas­hing der Bran­che kei­ne Erfol­ge gezeigt hat, nun die­se in hohem Maße frag­wür­di­ge Akti­on. Als Autor soll­te man sich von einer in mei­nen Augen eher halb­ga­ren Möch­te­gern-Self­pu­blisher­platt­form nicht vor­schrei­ben las­sen, wel­che Wör­ter in den eBooks zu ste­hen haben und wel­che nicht. Ama­zon, Goog­le Play und Kobo fil­tern das Wort »Toli­no« selbst­ver­ständ­lich nicht.

Edit – Für die­je­ni­gen, die kei­nen Face­book-Zugang haben und auch kei­nen wol­len:

tolinokindle

Dank an Alex Jahn­ke für den Hin­weis.

Update [15:00]: Auch bei Toli­no scheint man erkannt zu haben, dass das nicht eben schlau war, inzwi­schen wur­de Frau Glomp groß­zü­gig erlaubt, das Wort Kind­le im Text zu las­sen. Das schafft natür­lich die grund­le­gen­de Ver­wei­ge­rung nicht aus der Welt, man muss sich fra­gen war­um es anfangs über­haupt zu die­ser alber­nen Bean­stan­dung gekom­men ist.

Ein Mit­ar­bei­ter von Toli­no kom­men­tiert unter die­sem Arti­kel:

Die­ses State­ment ist so nicht kor­rekt. Frau Glomp hat dies selbst auch schon in der FB Grup­pe, aus der die­ser Post ist, zurück genom­men. Es wäre doch kor­rekt, hier bei­de Sei­ten zu hören, bevor man als Blo­g­in­ha­ber tex­tet? Wir (toli­no media) ste­hen da ger­ne für zur Ver­fü­gung.

Und auch auf Face­book mel­det man sich zu Wort.

Frau Glomp selbst sieht das aller­dings deut­lich anders als der Toli­no-Ver­tre­ter. die ursprüng­li­che Aus­sa­ge der Auf­for­de­rung, das Wort zu ent­fer­nen, hält sie auf­recht. Und auch ande­re Autoren reden ent­ge­gen der Aus­sa­gen der Toli­no-Ver­tre­ter von einer voll­stän­di­gen Ableh­nung, nicht von »Emp­feh­lun­gen« wie behaup­tet.

[Update 26.06.15]: Ich hat­te Toli­no Media auf­grund ihres Kom­men­tars per eMail die Mög­lich­keit ange­bo­ten, ihre Sicht der Din­ge dar­zu­stel­len, ich hät­te die­se dann hier wie­der­ge­ge­ben, hat­te aller­dings um sub­stan­zi­el­le­re Infor­ma­tio­nen gebe­ten, als die durch­sich­ti­gen Aus­flüch­te im Face­book-Thread. Kei­ner­lei Reak­ti­on.

[Update 26.06.15, 11:00 Uhr] Wer den Links nach Face­book folgt, wird die Aus­sa­gen der Toli­no-Mit­ar­bei­ter nicht mehr fin­den, offen­bar wur­den die­se gelöscht (ein Para­de­bei­spiel aus dem Lehr­buch »Wie PR auf sozia­len Medi­en nicht funk­tio­niert«). Wer das den­noch nach­voll­zie­hen möch­te, hier ein Screen­shot, in dem die Kom­men­ta­re noch zu sehen sind: https://​dri​ve​.goog​le​.com/​f​i​l​e​/​d​/​0​B​9​w​D​u​e​p​r​g​U​X​2​b​W​J​t​M​3​c​w​Z​W​R​2​a​V​k​/​v​i​e​w​?​u​s​p​=​s​h​a​r​ing

Bild Toli­no von Wosch21149, aus der Wiki­pe­dia, CC-BY, bear­bei­tet von mir.

MORTAL KOMBAT 2011? Nicht in Deutschland…

Eigent­lich soll War­ner Inter­ac­ti­ves MORTAL KOMBAT 2011 welt­weit am 19. April 2011 erschei­nen. Welt­weit? Nein, ein klei­nes pro­vin­zi­el­les Dorf namens »Deutsch­land« leis­tet Wider­stand.

Hin­ter­grund ist die Tat­sa­che, dass die USK dem Spiel noch nicht ein­mal eine Frei­ga­be ab 18 ertei­len woll­te und MORTAL KOMBAT 2011 damit ein siche­rer Kan­di­dat für eine Indi­zie­rung ist. Erneut wer­den also die erwach­se­nen Spie­ler in arro­ganz zu nen­nen­der Form bevor­mun­det. Eine ein­leuch­ten­de Erklä­rung, war­um das Blut in schlech­ten Schlit­zer­fil­men zuhauf sprit­zen darf, in Com­pu­ter­spie­len aber nicht, fällt zumin­dest mir nicht ein.

Als Kon­se­quenz aus der nicht erfolg­ten Frei­ga­be wird War­ner Inter­ac­ti­ve den Prüg­ler in vor­pre­schen­dem Gehor­sam bei uns gar nicht erst ver­mark­ten – zwar wird er über ein­schlä­gi­ge Händ­ler als Import zu haben sein, es ist aber unklar, ob und wie man dann online-Funk­tio­nen wird nut­zen kön­nen…

Beson­ders bit­ter fin­de ich, dass Online-Ver­kaufs­platt­for­men wie Val­ves Steam per Geo­lo­ca­ti­on che­cken, woher der Kun­de kommt und dann bei uns indi­zier­te Spie­le gar nicht erst anbie­ten – auch dann nicht wenn eine Alters­ve­ri­fi­zie­rung pro­blem­los mög­lich wäre.

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Cover MORTAL KOMBAT 2011 Copy­right War­ner Inter­ac­ti­ve, erhält­lich in der AT-Ver­si­on bei­spiels­wei­se bei Ama­zon.

DEAD SPACE 2: bayerische Inquisition sauer – USK in Frage gestellt

Neu­lich hat­te ich dar­über berich­tet, dass die USK trotz eines Vetos des baye­ri­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums das Spiel DEAD SPACE 2 nicht auf den Index gesetzt hat­te. Ins­ge­samt sechs Prü­fun­gen hat­ten nicht zu dem von baye­ri­schen Moral­apos­teln gewünsch­ten Ergeb­nis geführt. Man soll­te mei­nen, dass der Fall damit abge­schlos­sen sei, ins­be­son­de­re ange­sichts der Tat­sa­che, dass die­se Ein­schät­zung von unab­hän­gi­gen Fach­leu­ten der Län­der (!) gefällt wur­de.

Doch in Bay­ern gehen die Uhren anders: wenn einem eine Ent­schei­dung nicht gefällt, holt die Inqui­si­ti­on eben zum Rund­um­schlag aus:

Wie­der mal ist es die CSU-Poli­ti­ke­rin (Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rin für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en) Chris­ti­ne Hadert­hau­er (die­se und ihre sach­lich fal­sche Pole­mik ken­nen wir bereits), die ordent­lich vom Leder zieht:

Durch die jet­zi­ge Ent­schei­dung ist kei­ne Abstim­mung der USK mit der Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en mehr mög­lich, obwohl im bis­he­ri­gen Ver­fah­ren eine Rei­he fach­kun­di­ger Gut­ach­ter das Spiel als indi­zie­rungs­wür­dig bewer­tet hat­ten und im Jugend­schutz­ge­setz für Zwei­fels­fäl­le eine enge Abstim­mung vor­ge­se­hen ist.

Bay­ern wird sich des­halb auf Bun­des­ebe­ne für Ver­bes­se­run­gen im Bereich des USK-Ver­fah­rens ein­set­zen, damit künf­tig eine Prü­fung durch die Bun­des­prüf­stel­le auch dann mög­lich ist, wenn vor­her schon eine Alters­kenn­zeich­nung durch die USK erfolgt ist.

Kon­kre­ter Hin­ter­grund ist, dass ein Spiel nicht mehr indi­ziert wer­den kann, wenn es ein USK-Sie­gel erhal­ten hat. Wel­che »fach­kun­di­gen Gut­ach­ter« sie meint, lässt sie eben­so offen, wie die Tat­sa­che, dass ande­re eben­so »fach­kun­di­ge Gut­ach­ter« dem Spiel eine Unbe­denk­lich­keit für Erwach­se­ne beschei­nigt haben. Das Spiel ist Kin­dern und Jugend­li­chen also gar nicht zugäng­lich zu machen. Wo ist jetzt ihr Pro­blem? Das besteht offen­bar dar­in, Erwach­se­ne vor Inhal­ten schüt­zen zu wol­len, die in ihren Augen für Erwach­se­ne nicht geeig­net sind? Wo sind wir denn hier? In Chi­na?

Hof­fen wir, dass die Pole­mik der baye­ri­schen Moral­apos­tel und Zen­so­ren unge­hört bleibt und hof­fen wir wei­ter­hin, dass die Falsch­aus­sa­gen von Frau Hadert­hau­er an mög­lichst vie­len Stel­len kor­ri­giert wer­den. Hof­fen schließ­lich, dass die rest­li­chen Län­der des Bun­des das baju­wa­ri­sche Geheu­le nicht inter­es­siert.

Wer dem baye­ri­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­um und Frau Hadert­hau­er sei­ne Mei­nung dazu sagen möch­te, hier die Kon­tak­da­ten:

Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en
Win­ze­rer­stra­ße 9
80792 Mün­chen
Tele­fon: 089 1261-01
Tele­fax: 089 1261–1122
Buergerbuero@stmas.bayern.de

oder das Kon­tak­for­mu­lar auf der (gru­se­li­gen) Web­sei­te des Minis­te­ri­ums nut­zen. Immer schön höf­lich blei­ben!

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Cover DEAD SPACE 2 Copy­right Vis­ce­ral Games und Elec­tro­nic Arts, erhält­lich bei­spiels­wei­se bei Ama­zon

Frogster wird Europa-Publisher von TERA

Gera­de wur­de ange­kün­digt, dass Frogs­ter Inter­ac­ti­ve für Euro­pa als Publisher des MMOs TERA auf­tre­ten wird. Damit küm­mert sich die Fir­ma hin­ter RUNES OF MAGIC unter ande­rem um den Auf­bau einer Ser­ver-Infra­struk­tur und des Kun­den­sup­ports.

Die Reak­tio­nen euro­päi­scher Spie­ler im offi­zi­el­len Forum sind zwie­späl­tig bis ableh­nend, offen­bar haben etli­che mit dem bis­he­ri­gen Ver­hal­ten von Frogs­ter ihre Pro­ble­me. Moniert wird bei­spiels­wei­se, dass kri­ti­sche Bei­trä­ge in Frogs­ter-Foren zen­siert wer­den, oder der offen­bar man­gel­haf­te Kun­den­dienst. Eine zen­tra­le und oft geäu­ßer­te Furcht ist, dass das eher auf ein erwach­se­nes Publi­kum aus­ge­rich­te­te TERA für Deutsch­land zen­siert wer­den könn­te, um es auch der Ziel­grup­pe 12+ ver­kau­fen zu kön­nen.

Frogs­ter Pro­duct Manage­ment Direc­tor Dani­el Ull­rich hat zwar zu eini­gen der Sor­gen Stel­lung genom­men, konn­te aber die Beden­ken der Spie­ler­ge­mein­de nicht aus­räu­men. Das ist auch ver­ständ­lich, liest man State­ments wie (Her­vor­he­bun­gen von mir):

2. Ques­ti­ons about pos­si­ble cen­sor­ship /​ PEGI +13 /​ USK 12+
It’s not our goal to cut or redu­ce the TERA expe­ri­ence in Ger­ma­ny or any other coun­try whe­re Frogs­ter holds the rights to publish TERA. We won’t cen­sor some­thing if we are allo­wed to keep it in. We love TERA just the way it is, just like you do. We don’t want to chan­ge a sin­gle pixel of this gre­at game. But I am sure you can under­stand that we have to stick to the exis­ting law in Ger­ma­ny and other Euro­pean count­ries like any other publisher. We will keep you updated on this topic, but so far we belie­ve that not­hing has to be chan­ged for Euro­pe.

Nach allem, was ich bis­her von dem Spiel gese­hen habe, gibt es kei­nen nach­voll­zieh­ba­ren Grund, TERA auf­grund irgend­wel­cher angeb­li­chen Geset­zes­pro­ble­me in Deutsch­land zu beschnei­den. Das trotz­dem schon­mal vor­ab sicher­heits­hal­ber als Grund vor­zu­schie­ben hin­ter­lässt einen scha­len Nach­ge­schmack.

Das gesam­te State­ment liest sich ohne­hin wie von der Mar­ke­ting-Abtei­lung dik­tiert…

Es bleibt abzu­war­ten, wel­che Ver­trä­ge die TERA-Her­stel­ler mit Frogs­ter abschlie­ßen, um sicher zu stel­len, dass ein Pre­mi­um-pay-to-play-Spiel wie die­ses auch eine ange­mes­se­ne Euro­pa-Unter­stüt­zung erhält. Betrach­tet man neben den oben beschrie­be­nen Pro­ble­men das Schick­sal von CHRONICLES OF SPELLBORN, das von Frogs­ter nach nicht ein­mal einem Jahr auf­ge­ge­ben wur­de (obwohl es zuvor als Retail-Box ver­kauft wor­den ist), kann man die Beden­ken man­cher poten­ti­el­ler Kun­den gut nach­voll­zie­hen.

Etli­che Spie­ler haben bereits ange­kün­digt, das Spiel nicht zu kau­fen, soll­te Frogs­ter der Euro­pa-Dis­tri­bu­tor wer­den, die Fra­ge, ob man von Euro­pa aus auch auf den US-Ser­vern spie­len kön­nen wird, oder ob das eine IP-Sper­re ver­hin­dert, wur­de bis­lang nicht beant­wor­tet.

Logo TERA und »Casta­ni­an Woman« (aus dem Fan­site-Kit) Copy­right En Mas­se Enter­tain­ment und & Blue­hole Stu­dio

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Internetzensur im Namen des Jugendschutzes

Logo AK Zensur

Zen­sur­su­las Zen­sur­ge­setz wur­de bis­her nicht durch­ge­zo­gen, aber ande­res Unheil dräut. Und dies­mal geht es nicht nur um Zen­sur von Web­sei­ten, die Neu­fas­sung des Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­tra­ges (JMStV) ent­hält gro­tes­ke For­mu­lie­run­gen, die Pro­vi­der für die Inhal­te ihrer Kun­den ver­ant­wort­lich machen wol­len, oder Foren und Blog­ger ver­pflich­ten wol­len, miss­lie­bi­ge Inhal­te umge­hend zu ent­fer­nen, ansons­ten dro­hen recht­li­che Kon­se­quen­zen. Wei­ter­hin sol­len Web­in­hal­te ähn­lich wie Fil­me oder Com­pu­ter­spie­le  in Alters­klas­si­fi­zie­run­gen ein­ge­teilt wer­den, wer auch nur den Ansatz von Ahnung hat, sieht die Idio­tie sofort und sieht auch, was all das für die Betrei­ber von Foren, Blogs und ähn­li­chen Com­mu­ni­ties bedeu­ten dürf­te: das Aus.

Hier in einer Pres­se­mit­tei­lung die Stel­lung­nah­me des AK Zen­sur, die beleuch­tet ziem­lich deut­lich, was da vor sich geht:

Am kom­men­den Mitt­woch fin­det in der Staats­kanz­lei in Mainz eine nicht­öf­fent­li­che Anhö­rung zum aktu­el­len Ent­wurf des über­ar­bei­te­ten Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­tra­ges statt.

Dazu haben wir beim AK Zen­sur eine Stel­lung­nah­me ver­fasst, die den Ent­wurf in den meis­ten Punk­ten kri­ti­siert.

ALIENS VS. PREDATOR nicht in Deutschland

Screenshot AVP

Wie­der wird ein Spiel zum Opfer der popu­lis­ti­schen »Killerspiel«-Debatte in Deutsch­land: Segas ALIENS VS. PREDATOR wird hier­zu­lan­de nicht erschei­nen. Der Publisher sagt dazu: »Ali­ens vs. Pre­da­tor wird in Deutsch­land nicht ver­öf­fent­licht, weil zu erwar­ten ist, dass der Titel kei­ne Kenn­zeich­nung durch die USK erhal­ten wür­de«.
Auch auf eine »Ent­schär­fung« des Spiels will man ver­zich­ten, da Spiel­in­hal­te und Game­play dadurch zu stark beein­träch­tigt wer­den wür­den. Wei­ter­hin dürf­te der Auf­wand qua­si eine neue Ver­si­on her­zu­stel­len ein­fach zu hoch sein, außer­dem sträu­ben sich offen­bar die bri­ti­schen Ent­wick­ler von Rebel­li­on gegen eine sol­che Zen­sur.

In dem Spiel, dem Remake einer älte­ren Ver­si­on aus dem Jah­re 1999, steu­ert man wahl­wei­se ein Ali­en, einen Pre­da­tor oder einen mensch­li­chen Mari­ne, ins­be­son­de­re in der ers­ten Vari­an­te sind die Dar­stel­lun­gen wie ich auf der games­com sehen konn­te, na sagen wir mal vor­sich­tig, »expli­zit«. ALIENS VS. PREDATOR soll im Febru­ar 2010 erschei­nen, nur eben nicht bei uns. Aber der Import über ein­schlä­gi­ge Ver­sen­der ist heut­zu­ta­ge ja glück­li­cher­wei­se kein Pro­blem mehr. Bevor sich jetzt wie­der die Gut­men­schen und Welt­ver­bes­se­rer echauf­fie­ren: Ich bin durch­aus dafür, dass gewalt­tä­ti­ge Spie­le Kin­dern und je nach Grad der Bru­ta­li­tät auch Jugend­li­chen nicht zugän­gig gemacht wer­den soll­ten, kann aber nicht nach­voll­zie­hen, war­um voll­jäh­ri­gen Erwach­se­nen der Kauf ver­wehrt wird.

Screen­shot AVP Copy­right 2009 Sega

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