Ich hatte es immer wieder mal an verschiedenen Stellen thematisiert: Es ist eine extrem schlechte Idee für nonprofit-Projekte oder kleine Selbstständige, Facebook als alleinige Werbeplattform zu nutzen. Das gilt auch für instagram, denn das ist derselbe Laden. Der Grund: Man ist vollständig von der Plattform abhängig – und die kann einem von heute auf morgen die Luft abdrehen, sprich: einen unsichtbar machen oder gar die Seite sperren. Auf einen wie auch immer gearteten Support darf man nicht hoffen, die reagieren maximal dann, wenn man auch immer brav Werbebudgets investiert. Und selbst dann herrscht allzu oft das Schweigen im Walde.
Ein besonders krasses Beispiel ist Fabian Mauruschats Webseite Fischpott (Gruß aus Remscheid über den Berg nach Wuppertal), die sich mit Themen wie Games oder Büchern befasst, also völlig harmloser Content ganz ähnlich wie hier auf PhantaNews – sollte man meinen. Denn die Seite wurde von Facebook Anfang 2020 unsichtbar gemacht.
Lassen wir den Betreiber selbst zu Wort kommen, um die Situation zu erklären:
Eine kurze Erinnerung: Nach dem Artikel 13 der neuen Urheberrechtsdirektive muss jeder der eine (hinreichend große) Plattform betreibt, auf der Personen Dinge posten können, die möglicherweise einem Urheberrecht unterliegen (Dinge wie Text, Bilder, Videos, Programmcode, Spiele, Audio, etc.) eine Datenbank mit »urheberrechtlich geschütztem Material« crowdsourcen müssen, für das die Nutzer keine Berechtigung haben es zu teilen, und alles blocken, das möglicherweise einem Eintrag in der Datenbank entspricht.
In diese Blacklist-Datenbanken wird so ziemlich jeder alles eintragen lassen können (immerhin kann jede/r urheberrechtlich geschützte Werke erstellen): Das bedeutet, dass Milliarden Menschen auf der ganzen Welt in der Lage sein werden, so ziemlich alles in diese Blacklisten zu laden, und das ohne nachweisen zu müssen, dass sie das Urheberrecht daran tatsächlich halten (und auch ohne nachweisen zu müssen, dass ihre Einreichungen überhaupt urheberrechtlich geschützt sind). Die Richtlinie sieht keinerlei Bestrafung dafür vor, dass jemand fälschlich behauptet sein Urheberrecht werde verletzt – und eine Plattform die sich entscheidet jemanden zu blockieren, weil er wiederholt falsche angaben gemacht hat, läuft in das Risiko gegenüber dem Missbrauchenden verantwortlich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas postet an dem derjenige die Rechte hält.
Das Hauptziel dieser Zensurpläne sind die sozialen Medien – und es ist das »sozial«, über das wir alle mal nachdenken sollten.
Und das weil die Währung der sozialen Medien die soziale Interaktion zwischen den Nutzern ist. Ich poste etwas, Du antwortest, eine dritte Person klinkt sich ein, ich antworte, und so weiter.
Nehmen wir mal eine hypothetische Twitter-Diskussion zwischen drei Nutzern an: Alice (eine Amerikanerin), Bob (ein Bulgare) und Carol (eine Kanadierin).
Alice postet ein Bild eines politischen Marsches: Tausende Protestierende und Gegenprotestierende, alle wedeln mit Transparenten. Wie es auf derganzenWeltüblich ist beinhalten diese Transparente auch urheberrechtlich geschützte Bilder, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel möglich, die Parodien erlaubt. Weil Twitter seinen Nutzern ermöglicht signifikante Mengen an nutzergeneriertem Content zu kommunizieren fällt die Plattform unter den Geltungsbereich des Artikels 13.
Bob lebt in Bulgarien, einem Mitgliedsland der EU, dessen Urheberrechtsgesetz Parodie nicht erlaubt. Er will vielleicht mit einem Zitat des bulgarischen Dissidenten Georgi Markov antworten, dessen Werke in den späten 1970ern ins Englische übersetzt wurden und die noch dem Urheberrecht unterliegen.
Carol, eine Kanadierin, die Bob und Alice deswegen gefunden hat, weil sie alle DOCTOR WHO lieben, entscheidet sich, ein geistreiches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu posten, einer Episode aus dem Jahr 1985, in der Colin Baker in der Zeit zurück reist, um die Ludditen-Proteste des 19. Jahrhunderts mitzuerleben.
Alice, Bob und Carol drücken sich alle durch die Nutzung urheberrechtlich geschützten kulturellen Materials aus, auf eine Art und Weise, die in Zukunft im Rahmen der meinungsunterdrückenden Urheberrechtsprechung der EU illegal wäre. Unter den heutigen Systemen muss die Plattform nur dann in Aktion treten, wenn sie darauf reagieren müssen, dass jemand sein Urheberrecht für verletzt hält und sich gegen eine Nutzung ausspricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von anderen sehen und eine Diskussion mit Mitteln führen, die in unseren modernen, digitalen Diskursen vollkommen normal sind.
Doch sobald Artikel 13 in Kraft ist, sieht sich Twitter vor ein unlösbares Problem gestellt: Der Filter gemäß Artikel 13 wird von Alices witzigen Transparenten ebenso getriggert wie von Bobs politischem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theoretisch muss Twitter das urheberrechtsverletzende Material nur vor Bob verbergen.
Sollte Twitter die Nachrichten von Alice und Carol vor Bob verbergen? Falls Bobs Zitat in Bulgarien zensiert wird, sollte Twitter es Alice und carol zeigen (es aber vor Bob selbst, der es gepostet hat, verbergen)? Was, wenn Bob nach außerhalb der EU reist und dort mal in seine Timeline schaut? Oder wenn Alice Bob in Bulgarien wegen einer DOCTOR WHO Convention besucht, und dann versucht den Thread aufzurufen? Und denkt dabei immer daran, dass es keinen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besucher einer Webseite kommt.
Die gefährliche aber simple Option ist es, alle Twitter-Nachrichten der europäischen Urheberrechts-Zensur zu unterwerfen, eine Katastrophe für die Online-Kommunikation.
Und natürlich geht es nicht nur um Twitter: Jeder Plattform mit Benutzern aus der EU wird dieses Problem lösen müssen. Google, Facebook, LinkedIn, Instagram, Tiktok, Snapchat, flickr, Tumblr – jeder Anbieter wird sich damit auseinandersetzen müssen.
Durch die Einführung des Artikels 13 erschafft die EU ein System in dem Urheberrechts-Beschwerdeführer einen gewaltigen Knüppel erhalten, mit dem sie das Internet verprügeln können, in dem Personen, die diese Macht missbrauchen, keinerlei Strafen befürchten müssen, und in dem Plattformen, die auf Seite der freien Meinungsäußerungen Fehler machen, diesen Knüppel mitten ins Gesicht bekommen werden.
Während die Zensurpläne der EU auf den nächsten Schritten hin zu ihrer Umsetzung sind, um für die gesamte EU bindend zu werden, ist die gesamte Welt betroffen – aber nur eine handvoll ernannter Verhandlungsführer haben eine Stimme.
Falls Du ein Europäer bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dankbar, wenn Du dir einen Moment Zeit nehmen würdest, um Deinen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu kontaktieren, und dringend darum zu bitten uns alle in der neuen Urheberrechtsdirektive zu schützen [und nicht nur die Konzerne].
Anmerkung des Übersetzers: Und das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus dem, was auf die ganze Welt zukommen würde, wenn die technisch und inhaltlich handwerklich mangelhaft gemachten EU-Urheberrechtsrichtlinien zu Gesetzen werden. Weil zu viele EU-Politiker entweder den Konzernen hörig sind, oder keine Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Internet irreparabel beschädigt und die freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt, unter dem Deckmantel des Urheberrechtsschutzes.
Die Selfpublisherplattform Tolino Media war mit viel Tamtam als Alternative zu Amazon propagiert worden. Der große Erfolg hat sich allerdings bisher nicht so recht eingestellt, es gab zudem diverse Anlaufprobleme, vieles an der Plattform schien mit der heißen Nadel gestrickt (das wurde mir gegenüber auch genau so formuliert) und es gibt bis heute technische Probleme.
Deren Behebung scheint aber nicht das primäre Problem der Betreiber zu sein. Vielmehr werden die hochgeladenen eBooks auf »unerwünschte« Worte durchsucht. Das ist an sich schon eine Unverschämtheit. Noch besser wird das Ganze allerdings, wenn sich irgendwo im Buch der Begriff »Kindle« befindet. Dann erhält man als Autor den Hinweis, dass das Buch leider nicht online gehen kann und überarbeitet werden muss, weil man nicht im Text »auf ein Mitbewerber-Produkt Bezug nehmen darf«. Mit diesem Teufelswort im Text wollen sie das Buch nicht annehmen und demzufolge auch nicht online stellen. Bei dem fraglichen eBook handelt es sich übrigens um einen Ratgeber für Selfpublisher – ob die Tolino-Allianz nun alle Sachbücher auf das Unwort untersucht, und diese dann aus den Shops werfen wird? Möglicherweise sogar die Print-Ausgaben? Oder werden nur Selfpublisher drangsaliert?
Es ist einfach unfassbar. Dieses Verhalten ist so dermaßen lächerlich und unprofessionell, dass es mir die Sprache verschlägt. Nachdem das jahrelange Amazon-Bashing der Branche keine Erfolge gezeigt hat, nun diese in hohem Maße fragwürdige Aktion. Als Autor sollte man sich von einer in meinen Augen eher halbgaren Möchtegern-Selfpublisherplattform nicht vorschreiben lassen, welche Wörter in den eBooks zu stehen haben und welche nicht. Amazon, Google Play und Kobo filtern das Wort »Tolino« selbstverständlich nicht.
Edit – Für diejenigen, die keinen Facebook-Zugang haben und auch keinen wollen:
Dank an Alex Jahnke für den Hinweis.
Update [15:00]: Auch bei Tolino scheint man erkannt zu haben, dass das nicht eben schlau war, inzwischen wurde Frau Glomp großzügig erlaubt, das Wort Kindle im Text zu lassen. Das schafft natürlich die grundlegende Verweigerung nicht aus der Welt, man muss sich fragen warum es anfangs überhaupt zu dieser albernen Beanstandung gekommen ist.
Ein Mitarbeiter von Tolino kommentiert unter diesem Artikel:
Dieses Statement ist so nicht korrekt. Frau Glomp hat dies selbst auch schon in der FB Gruppe, aus der dieser Post ist, zurück genommen. Es wäre doch korrekt, hier beide Seiten zu hören, bevor man als Bloginhaber textet? Wir (tolino media) stehen da gerne für zur Verfügung.
[Update 26.06.15]: Ich hatte Tolino Media aufgrund ihres Kommentars per eMail die Möglichkeit angeboten, ihre Sicht der Dinge darzustellen, ich hätte diese dann hier wiedergegeben, hatte allerdings um substanziellere Informationen gebeten, als die durchsichtigen Ausflüchte im Facebook-Thread. Keinerlei Reaktion.
Eigentlich soll Warner Interactives MORTAL KOMBAT 2011 weltweit am 19. April 2011 erscheinen. Weltweit? Nein, ein kleines provinzielles Dorf namens »Deutschland« leistet Widerstand.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die USK dem Spiel noch nicht einmal eine Freigabe ab 18 erteilen wollte und MORTAL KOMBAT 2011 damit ein sicherer Kandidat für eine Indizierung ist. Erneut werden also die erwachsenen Spieler in arroganz zu nennender Form bevormundet. Eine einleuchtende Erklärung, warum das Blut in schlechten Schlitzerfilmen zuhauf spritzen darf, in Computerspielen aber nicht, fällt zumindest mir nicht ein.
Als Konsequenz aus der nicht erfolgten Freigabe wird Warner Interactive den Prügler in vorpreschendem Gehorsam bei uns gar nicht erst vermarkten – zwar wird er über einschlägige Händler als Import zu haben sein, es ist aber unklar, ob und wie man dann online-Funktionen wird nutzen können…
Besonders bitter finde ich, dass Online-Verkaufsplattformen wie Valves Steam per Geolocation checken, woher der Kunde kommt und dann bei uns indizierte Spiele gar nicht erst anbieten – auch dann nicht wenn eine Altersverifizierung problemlos möglich wäre.
[cc]
Cover MORTAL KOMBAT 2011 Copyright Warner Interactive, erhältlich in der AT-Version beispielsweise bei Amazon.
Neulich hatte ich darüber berichtet, dass die USK trotz eines Vetos des bayerischen Sozialministeriums das Spiel DEAD SPACE 2 nicht auf den Index gesetzt hatte. Insgesamt sechs Prüfungen hatten nicht zu dem von bayerischen Moralaposteln gewünschten Ergebnis geführt. Man sollte meinen, dass der Fall damit abgeschlossen sei, insbesondere angesichts der Tatsache, dass diese Einschätzung von unabhängigen Fachleuten der Länder (!) gefällt wurde.
Doch in Bayern gehen die Uhren anders: wenn einem eine Entscheidung nicht gefällt, holt die Inquisition eben zum Rundumschlag aus:
Wieder mal ist es die CSU-Politikerin (Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) Christine Haderthauer (diese und ihre sachlich falsche Polemik kennen wir bereits), die ordentlich vom Leder zieht:
Durch die jetzige Entscheidung ist keine Abstimmung der USK mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mehr möglich, obwohl im bisherigen Verfahren eine Reihe fachkundiger Gutachter das Spiel als indizierungswürdig bewertet hatten und im Jugendschutzgesetz für Zweifelsfälle eine enge Abstimmung vorgesehen ist.
Bayern wird sich deshalb auf Bundesebene für Verbesserungen im Bereich des USK-Verfahrens einsetzen, damit künftig eine Prüfung durch die Bundesprüfstelle auch dann möglich ist, wenn vorher schon eine Alterskennzeichnung durch die USK erfolgt ist.
Konkreter Hintergrund ist, dass ein Spiel nicht mehr indiziert werden kann, wenn es ein USK-Siegel erhalten hat. Welche »fachkundigen Gutachter« sie meint, lässt sie ebenso offen, wie die Tatsache, dass andere ebenso »fachkundige Gutachter« dem Spiel eine Unbedenklichkeit für Erwachsene bescheinigt haben. Das Spiel ist Kindern und Jugendlichen also gar nicht zugänglich zu machen. Wo ist jetzt ihr Problem? Das besteht offenbar darin, Erwachsene vor Inhalten schützen zu wollen, die in ihren Augen für Erwachsene nicht geeignet sind? Wo sind wir denn hier? In China?
Hoffen wir, dass die Polemik der bayerischen Moralapostel und Zensoren ungehört bleibt und hoffen wir weiterhin, dass die Falschaussagen von Frau Haderthauer an möglichst vielen Stellen korrigiert werden. Hoffen schließlich, dass die restlichen Länder des Bundes das bajuwarische Geheule nicht interessiert.
Wer dem bayerischen Sozialministerium und Frau Haderthauer seine Meinung dazu sagen möchte, hier die Kontakdaten:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzererstraße 9
80792 München
Telefon: 089 1261-01
Telefax: 089 1261–1122
Buergerbuero@stmas.bayern.de
oder das Kontakformular auf der (gruseligen) Webseite des Ministeriums nutzen. Immer schön höflich bleiben!
[cc]
Cover DEAD SPACE 2 Copyright Visceral Games und Electronic Arts, erhältlich beispielsweise bei Amazon
Gerade wurde angekündigt, dass Frogster Interactive für Europa als Publisher des MMOs TERA auftreten wird. Damit kümmert sich die Firma hinter RUNES OF MAGIC unter anderem um den Aufbau einer Server-Infrastruktur und des Kundensupports.
Die Reaktionen europäischer Spieler im offiziellen Forum sind zwiespältig bis ablehnend, offenbar haben etliche mit dem bisherigen Verhalten von Frogster ihre Probleme. Moniert wird beispielsweise, dass kritische Beiträge in Frogster-Foren zensiert werden, oder der offenbar mangelhafte Kundendienst. Eine zentrale und oft geäußerte Furcht ist, dass das eher auf ein erwachsenes Publikum ausgerichtete TERA für Deutschland zensiert werden könnte, um es auch der Zielgruppe 12+ verkaufen zu können.
Frogster Product Management Director Daniel Ullrich hat zwar zu einigen der Sorgen Stellung genommen, konnte aber die Bedenken der Spielergemeinde nicht ausräumen. Das ist auch verständlich, liest man Statements wie (Hervorhebungen von mir):
2. Questions about possible censorship / PEGI +13 / USK 12+
It’s not our goal to cut or reduce the TERA experience in Germany or any other country where Frogster holds the rights to publish TERA. We won’t censor something if we are allowed to keep it in. We love TERA just the way it is, just like you do. We don’t want to change a single pixel of this great game. But I am sure you can understand that we have to stick to the existing law in Germany and other European countries like any other publisher. We will keep you updated on this topic, but so far we believe that nothing has to be changed for Europe.
Nach allem, was ich bisher von dem Spiel gesehen habe, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, TERA aufgrund irgendwelcher angeblichen Gesetzesprobleme in Deutschland zu beschneiden. Das trotzdem schonmal vorab sicherheitshalber als Grund vorzuschieben hinterlässt einen schalen Nachgeschmack.
Das gesamte Statement liest sich ohnehin wie von der Marketing-Abteilung diktiert…
Es bleibt abzuwarten, welche Verträge die TERA-Hersteller mit Frogster abschließen, um sicher zu stellen, dass ein Premium-pay-to-play-Spiel wie dieses auch eine angemessene Europa-Unterstützung erhält. Betrachtet man neben den oben beschriebenen Problemen das Schicksal von CHRONICLES OF SPELLBORN, das von Frogster nach nicht einmal einem Jahr aufgegeben wurde (obwohl es zuvor als Retail-Box verkauft worden ist), kann man die Bedenken mancher potentieller Kunden gut nachvollziehen.
Etliche Spieler haben bereits angekündigt, das Spiel nicht zu kaufen, sollte Frogster der Europa-Distributor werden, die Frage, ob man von Europa aus auch auf den US-Servern spielen können wird, oder ob das eine IP-Sperre verhindert, wurde bislang nicht beantwortet.
Logo TERA und »Castanian Woman« (aus dem Fansite-Kit) Copyright En Masse Entertainment und & Bluehole Studio
Zensursulas Zensurgesetz wurde bisher nicht durchgezogen, aber anderes Unheil dräut. Und diesmal geht es nicht nur um Zensur von Webseiten, die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) enthält groteske Formulierungen, die Provider für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich machen wollen, oder Foren und Blogger verpflichten wollen, missliebige Inhalte umgehend zu entfernen, ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen. Weiterhin sollen Webinhalte ähnlich wie Filme oder Computerspiele in Altersklassifizierungen eingeteilt werden, wer auch nur den Ansatz von Ahnung hat, sieht die Idiotie sofort und sieht auch, was all das für die Betreiber von Foren, Blogs und ähnlichen Communities bedeuten dürfte: das Aus.
Hier in einer Pressemitteilung die Stellungnahme des AK Zensur, die beleuchtet ziemlich deutlich, was da vor sich geht:
Am kommenden Mittwoch findet in der Staatskanzlei in Mainz eine nichtöffentliche Anhörung zum aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages statt.
Dazu haben wir beim AK Zensur eine Stellungnahme verfasst, die den Entwurf in den meisten Punkten kritisiert.
Wieder wird ein Spiel zum Opfer der populistischen »Killerspiel«-Debatte in Deutschland: Segas ALIENS VS. PREDATOR wird hierzulande nicht erscheinen. Der Publisher sagt dazu: »Aliens vs. Predator wird in Deutschland nicht veröffentlicht, weil zu erwarten ist, dass der Titel keine Kennzeichnung durch die USK erhalten würde«.
Auch auf eine »Entschärfung« des Spiels will man verzichten, da Spielinhalte und Gameplay dadurch zu stark beeinträchtigt werden würden. Weiterhin dürfte der Aufwand quasi eine neue Version herzustellen einfach zu hoch sein, außerdem sträuben sich offenbar die britischen Entwickler von Rebellion gegen eine solche Zensur.
In dem Spiel, dem Remake einer älteren Version aus dem Jahre 1999, steuert man wahlweise ein Alien, einen Predator oder einen menschlichen Marine, insbesondere in der ersten Variante sind die Darstellungen wie ich auf der gamescom sehen konnte, na sagen wir mal vorsichtig, »explizit«. ALIENS VS. PREDATOR soll im Februar 2010 erscheinen, nur eben nicht bei uns. Aber der Import über einschlägige Versender ist heutzutage ja glücklicherweise kein Problem mehr. Bevor sich jetzt wieder die Gutmenschen und Weltverbesserer echauffieren: Ich bin durchaus dafür, dass gewalttätige Spiele Kindern und je nach Grad der Brutalität auch Jugendlichen nicht zugängig gemacht werden sollten, kann aber nicht nachvollziehen, warum volljährigen Erwachsenen der Kauf verwehrt wird.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.