Direkt von der Game Developers Conference stammt dieses Demo-Video zu Cryteks Cryengine3, das die Möglichkeiten auf eindrucksvolle Weise aufzeigt. Man darf allerdings annehmen, dass die gezeigte maximale Grafikqualität nicht auf Mittelklasse-Grafikkarten zu erreichen ist.
Als Machinima-Freund (passiv wie aktiv) fände ich es allerdings großartig, wenn Crytek (oder ein anderer Anbieter) entsprechende Tools zur Erstellung von Filmen zur Verfügung stellen würde, denn was man damit am heimischen Rechner für Epen realisieren könnte, verschlägt mir den Atem.
Dank an Wortwellen für den Hinweis auf das Video.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Ich hatte bereit darüber berichtet, dass $ony den PS3-Hacker und iPhone-Jailbreaker George »GeoHot« Hotz verklagt hatte, nachdem ein Master-Key des Encryption-Systems der Spielkonsole ihren Weg ins Netz gefunden hatte – bereits das aus Sicht von Makern und Hackern eine sehr fragwürdige Maßnahme. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass $ony ein beworbenes Feature der Playstation 3 – nämlich die Linux-Unterstützung – ohne Vorwarnung einfach entfernt hatte. Das ist, um es mal ganz deutlich zu sagen, als würde ein Autohersteller in Dein Fahrzeug einbrechen und das beim Kauf mitgelieferte Autoradio ausbauen, weil ihnen hinterher einfällt, dass sie das versehentlich eingebaut haben.
Doch der Konzern macht weiter, auch in Deutschland. Gegen den Hacker Graf_Chokoloerwirkten die $ony-Anwälte (genauer die Düsseldorfer Kanzlei Arnold Ruess Rechtsanwälte) eine einstweilige Verfügung, aufgrund richterlichen Beschlusses wurde dessen Wohnung durchsucht und sein Equipment beschlagnahmt. Der Streitwert wurde mit einer sagenhaften Million Euro angesetzt. Das Blog PS3Crunch erhielt ein Schreiben, in dem es aufgefordert wurde, Links auf Graf_Chokolos Hypervisor Bible sofort zu entfernen »oder sonst«… Auch andere Filehoster und Foren wurden aufgefordert, die Dateien oder links darauf zu entfernen.
Was daraufhin geschah, kann man sich vorstellen: die Dateien werden gerade schneller gespiegelt und im Internet verbreitet, als man »Sony Computer Entertainment« sagen kann.
Graf_Chokolo hat sich bereits gemeldet und (zugegeben ein wenig theatralisch) zu Verstehen gegeben, dass er trotzdem weiter machen wird.
Das Verhalten $onys war sogar dem renommierten Make-Magazine auf seiner Webseite bzw. seinem Blog einen Eintrag wert; unter dem Titel »Sony’s War on Makers, Hackers, and Innovators«, weiter wird dort genau beleuchtet, mit welchen verbraucherfeindlichen Aktionen $ony in den letzten Jahren so zu Tage getreten ist – und das sind neben der Rootkit-Affäre mehr als man meinen möchte. Hier eine Übersicht, aus dem genannten Artikel entnommen, wer mehr wissen möchte, sollte ihn lesen:
$ony installiert ungefragt über Audio-CDs Rootkits als »Kopierschutz« auf den Rechnern seiner Kunden (und verstießen »nebenbei« auch noch mal eben gegen die GPL)
$ony bedroht Bastler, weil sie die Software ihres Robothundes Aibo modifiziert haben und ihn zum Tanzen bringen
$ony verklagt Connectix und Bleem, weil sie es ermöglichen, Playstation Spiele auf PCs zu nutzen
$ony bedroht Hersteller von Playstation Modchips und setzt ein Regionscode-System durch
$ony verklagt Gamemasters, den Verkäufer eines Peripheriegerätes namens »Game Enhancer«, das es erlaubt, Spiele mit einem anderen Regionalcode als in der Konsole vorgesehen zu spielen.
$ony entfernt die »Other OS«-Option aus der PS3, beseitigt damit den Linux-Support, der ausdrücklich in der Werbung als Kaufargument genannt und hervorgehoben wurde.
und der neueste:
$ony verklagt Maker, Hacker und Bastler wegen des Jailbreaking der PS3 zum Zwecke des Erstellens und Spielens von Homebrew-Software und erneuten Aufspielens eines »Other OS«
Hinzufügen möchte ich noch:
$ony verkauft völlig veraltete eBook-Reader, die in anderen Ländern bereits seit Jahren erhältlich sind, hierzulande nochmal zum vollen Einführungspreis (oder versucht das zumindest)
Aufgrund des immer wieder massiv kundenfeindlichen Verhaltens des Konzerns kann man jedem nur empfehlen, Sony-Produkte zu boykottieren. Zumal die Zeiten, als $ony wirklich innovative und »coole« Produkte auf den Markt brachte, lange vorbei sind.
Verblüffend ist das Verhalten von $ony insbesondere auch unter Betrachtung der Tatsache, dass ein US-amerikanisches Bundesgericht aufgrund einer Intervention der Electronic Frontier Foundation das »Jailbreaking« von Apples iPhone für legal erklärt hatte. In der Begründung wurde ausgesagt, dass »das Urheberrecht kein Werkzeug sei, um Apple zu ermöglichen, seine restriktiven Geschäftsmodelle durchzusetzen«. Ich sehe hier keinen Unterschied zur Playstation 3, auch hier geht es darum, Software zu installieren, die von Sony nicht erwünscht ist.
Dass dabei auch die Nutzung kopierter Software möglich wird ist sicherlich korrekt, aber erst einmal nebensächlich, denn das klappt auch auf dem iPhone. Zudem kann ich mit einem Hammer ein Haus bauen oder jemanden erschlagen, das ist aber noch lange kein Grund den Hammer zu verbieten.
Ich würde davon ausgehen, dass von nun an auch auf $ony ein massiver Shitstorm im Netz niedergehen wird und das meiner Ansicht nach zu Recht, denn allein ein zugesichertes Feature nachträglich aus einem bereits verkauften Gerät zu entfernen ist eine Unverschämtheit sondergleichen – und ich wundere mich seit Monaten, warum hierzulande noch niemand dagegen geklagt hat, denn das ist rechtlich mindestens fragwürdig, wenn schon möglicherweise nicht aufgrund der Gewährleistung, dann aber sicher hinsichtlich § 303b StGB (»Computersabotage«).
[cc]
Bild: PS3, aus der Wikipedia, von mir mit Paragraphen versehen
Alex Roman macht computeranimierte Filme und Standbilder, beispielsweise die unten gezeigte Animation unter dem Titel ABOVE EVERYTHING ELSE für Silestone, einen Hersteller von Küchenarbeitsplatten. Das muss man gesehen haben, am besten die HD-Wiedergabe wählen. Der Realismus ist fast schon erschreckend… Auch sein Portfolio auf CGSociety ist sehenswert.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Wir erinnern uns an Sony. Das waren die, die im Jahr 2005 ungefragt und heimlich auf hunderttausenden Computern einen Rootkit installiert haben, weil sie meinten, das sei ein wirksamer und vertretbarer Kopierschutz für eine Audio-CD. Sony seinerseits erinnert sich möglicherweise daran, dass das mit Recht ein Public-Relations-GAU allererster Güte war. Vielleicht erinnert sich bei Sony auch noch jemand daran, dass die PlayStation 3 mal mit der Möglichkeit beworben wurde, Linux darauf laufen zu lassen, für viele ein kaufentscheidendes Kriterium. Und dann hat irgendein Stratege bei Sony (möglicherweise nach dem hastigen Genuß einer Flasche Sake) entschieden, dass man den Kunden, die auch für dieses Feature bezahlt hatten, es einfach durch ein Firmware-Update wieder wegnehmen könne – nach hiesiger Rechtsprechung übrigens ohnehin mindestens bedenklich.
Geohot und die Hackertruppe failOverflow hatten auf dem CCC-Kongress in Berlin Ende Dezember vorgeführt, wie man die Sicherungsmechanismen der PS3 umgehen und darauf wieder Linux laufen lassen kann (das ist jetzt eine arg vereinfachte Fassung für Nicht-Techies).
Sony is not amused und hat nun gegen Geohot und failOverflow Klage eingreicht, natürlich haben die Hacker die Klageschriften sofort auf ihrer Webseite veröffentlicht. Man ist selbstverständlich nicht zimperlich bei den Forderungen: unter anderem eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung der Information, wie man ihr Sicherheitssystem umgehen kann, sowie die Beschlagnahme aller Computer und Datenträger von George Hotz, auf der diese Informationen gespeichert sind.
Besonders interessant ist diese Klage in den USA auch deswegen, weil bereits an höchster Stelle im Zusammenhang mit dem iPhone festgestellt worden war, dass das Umgehen von Kopierschutzmechanismen um auf dem erworbenen Gerät legale Software zu installieren eben nicht strafbar ist und solches vom Hersteller hingenommen werden muss. Dass dadurch die theoretische Möglichkeit besteht, illegal hergestellte Kopien laufen zu lassen, ist eine völlig andere Geschichte.
Entweder hat Sony diese Entscheidung ignoriert oder man versuchts einfach mal trotzdem – abgesehen von der schieren Dummheit, daraus jetzt wider besseren Wissens einen Staatsakt zu machen, dürfte das dem Konzern erneut keine gute Presse bescheren und das zu Recht. Außerdem gibt es keinen besseren Weg als eine solche Klage, um die Informationen die man unterdrücken möchte möglichst schnell möglichst weit im Netz zu verteilen. Das sollten auch die Sony-Oberen eigentlich genau wissen…
Wie lesen.net meldet, gibt es den ersten eReader mit eInk-Display für weniger als 100 Euro: der Anbieter Papyrus stellt via Amazon.de den Hanvon N516 bereit.
Es handelt sich um einen fünf-Zöller, den ich persönlich seit letztem Oktober in Benutzung habe und mit dem ich weitestgehend zufrieden bin. Lesen.net weist auf die Behäbigkeit hin, das ist nicht ganz falsch, das Booten benötigt einige Zeit und auch das Blättern könnte schneller gehen, aber Letzteres stellt sich dann im tatsächlichen Betrieb nicht als wirkliches Problem heraus, man drückt einfach etwas eher auf die Blättertaste. Immerhin ist er in dieser Hinsicht schneller als Thalias Oyo.
Für ePub, txt und html ist das Gerät prima geeignet, PDFs machen allerdings keinen Spaß, schuld daran ist zum einen das kleine Display und zum anderen der mit einem derart komplexen Format etwas überforderte Prozessor.
Dafür bietet der N516 einen Speicherkartenslot (es liegt eine 2GB-Karte bei) und einen Kopfhöreranschluß (Kophörer wird mitgeliefert), der sogar einen recht anständigen Sound liefert, insbesondere, wenn man einen hochwertigen Hörer anschließt. Die Laufzeit wird mit mehreren tausend Blätter-Vorgängen angegeben, ich habe meinen noch nicht einmal leer bekommen.
Aufgrund der Bildschirmgröße passt er prima in die Jackentasche, hierfür muss man ihn möglicherweise von der mitgelieferten Schutzhülle befreien.
Ich möchte meinen Hanvon N516 auf gar keinen Fall mehr missen und lege ihn jedem, der den preiswerten Einstieg in die Welt der eBooks sucht ans Herz. Unter dem Baum dürfte er sicher das Nerd-Herz erfreuen.
In den Vereinigten Staaten wird direkt nach Thanksgiving der Startschuss für die Weihnachtseinkäufe gegeben. Heute ist ein Brückentag, der sogenannte »Black Friday«, der erste Einkaufssturm wird durch die Händler mittels reichlich Sonderangeboten unterstützt. Am Montag ist der »Cyber Monday«, das ist ein Marketingbegriff und bezieht sich darauf, dass man an diesem Tag hauptsächlich Unterhaltungselektronik verkauft.
Amazon.de bringt den »Cyber Monday« nach Deutschland, bereits seit Wochen konnte man darüber abstimmen, welche Artikel am Montag drastisch im Preis reduziert werden sollen. Beim Onlineversender schreibt man:
Am 29. November finden Sie hier ab 0 Uhr die Liste der 30 ausgewählten Produkte und einen Zeitplan, wann sie im Angebot sind – der Preis wird aber erst zum Start des jeweiligen Angebots bekannt gegeben. Ab 10 Uhr werden im Zwei-Stunden-Rhythmus jeweils fünf Produkte in begrenzter Stückzahl als Blitzangebot zur Verfügung stehen. Das Angebot gilt jeweils nur solange der Vorrat reicht, längstens jedoch für zwei Stunden.
Unter den zehn Bestplatzierten finden sich beispielsweise: unangefochten auf Platz eins die Playstation 3, daran konnte auch Microsofts Kinect nicht rütteln. Im Angebot aber beispielsweise (wahrscheinlich) auch die Sammelbox der ALIEN-Filme und mit Sicherheit auch aktuelle Spiele, Bücher und eBooks. Angeblich sollen die Preise teilweise um bis zu 80% verringert werden…
Am Montag mal nachsehen kann sicher nicht schaden.
Die Wii lebt ohnehin hauptsächlich durch ihre zur Veröffentlichung höchst innovative Bewegungssteuerung – hier holen die Konkurrenten Microsoft und Sony gerade offenbar mit Kinect und Move mächtig auf – das Ende der Fahnenstange scheint aber auch bei Nintendos Konsole noch nicht erreicht.
Inzwischen gibt es für diese einige zusätzliche Controller, die die Steuerungsmöglichkeiten der Wii erweitern. Zum einen das Balance-Board, zwar hauptsächlich als Fitness-Gerät vermarktet, aber wer einmal in RAVING RABBIDS TV PARTY mit dem Allerwertesten das Schlittenfahren gesteuert hat, der weiß, dass man sich danach die Lachtränen aus den Augen wischen muss. Auch Gitarren zum Einklinken der Wiimote sind erhältlich, oder Dancepads, die man auf den Boden legt und dann wie ein Derwisch darauf herum springt.
Das neueste Eingabegerät kommt von THQ und nennt sich uDraw. Es handelt sich um eine vereinfachte Variante eines Grafiktablets, wie man sie beispielsweise mit Bildbearbeitungen verwendet. Ideen, wie man ein solches »Human Interface Device« für Spiele nutzen könnte, kommen einem sofort – die Möglichkeiten sind zahlreich. Dem Gerät liegt ein passendes Spiel gleich bei, zum Erscheinungstermin des Controllers soll es zwei weitere Games geben.
Bei THQ hat man zudem bereits angekündigt, weitere Spiele heraus bringen zu wollen, die speziell auf diesen Controller zugeschnitten sind. In den USA soll uDraw noch vor Weihnachten in den Läden erscheinen, der Verkaufspreis beträgt $ 69,99. Es würde mich sehr wundern, wenn sich THQ hierzulande das Weihnachtsgeschäft entgehen ließe…
[Trigami-Review] Vor ein paar Wochen hatte ich hier ja bereits die Taschenlampe LED Lenser M7 getestet, die mir von Zweibrüder Optoelectronics in Solingen freundlicherweise zur Verfügung gestellt worden war.
Diesmal geht es um ein »Schwestermodell«, das sich zwar in der Typenbezeichnung nur geringfügig unterscheidet (durch ein angehängtes »R«), statt mit Batterien aber umweltfreundlich mit einem wiederaufladbaren Akku betrieben wird, damit entfällt Batteriemüll bzw. dessen Entsorgung – Umwelt und Klima werden es danken.
Wird die aufladbare Variante die hohe Qualität des Vorgängers halten können?
An anderer Stelle habe ich im Rahmen eines Tests über die HighTech-Taschenlampe LED Lenser M7R berichtet. Ich will nicht verheimlichen, dass ich dafür eins der Geräte als Testmuster geschenkt bekommen habe. Tatsächlich habe ich vom Hersteller Zweibrüder Optoelectronics aber sogar zwei M7R erhalten, mit der Maßgabe, eines davon an eine lokale Person oder Organisation zu verschenken, die im Umweltschutz aktiv ist.
Das bedeutete natürlich erstmal nach einer geeigneten Person oder Organisation suchen, denn man kennt zwar vom Hörensagen das ein oder andere lokale Projekt, bleibt aber immer noch die Frage, ob es überhaupt geeignet war, oder ob ich es mit mir selbst ausmachen konnte, bestimmten Stellen die Lampe zu schenken. Denn für mich stand es außer Frage, dass es keinesfalls eine öffentliche, also städtische, Einrichtung oder eine des Landes sein sollte. Nach meinen Erfahrungen agieren entsprechende öffentliche Stellen nämlich tatsächlich weder immer im Sinne der Umwelt noch der Bürger.
[Trigami-Review] Der ambitionierte Congänger und/oder Camper wird wissen, dass insbesondere beim Zelten, aber auch bei nächtlichem Bewegen im Wald eine gute Taschenlampe ein unerlässliches Utensil ist. Wird man von Dunkelheit überrascht, mögen Fackeln zwar deutlich mehr Ambiente verbreiten, aber der Förster wird das aufgrund von Waldbrandgefahr nach langanhaltender Hitze wohl anders sehen.
Aus der Serie LED LENSER wurde mir von der Solinger Firma Zweibrüder Optoelectronics für einen ausführlichen Test das neue Modell M7 zur Verfügung gestellt. Das »M« im Namen steht für »Microcontroller«, was allein bereits darauf hinweist, dass es sich hier um keine normale Taschenlampe handelt, sondern um ein Hightech-Gadget.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.