Computerspiel

$ony startet totalen Krieg gegen Hacker und Maker

Ich hat­te bereit dar­über berich­tet, dass $ony den PS3-Hacker und iPho­ne-Jailb­rea­k­er Geor­ge »GeoHot« Hotz ver­klagt hat­te, nach­dem ein Mas­ter-Key des Encryp­ti­on-Sys­tems der Spiel­kon­so­le ihren Weg ins Netz gefun­den hat­te – bereits das aus Sicht von Makern und Hackern eine sehr frag­wür­di­ge Maß­nah­me. Ins­be­son­de­re, wenn man bedenkt, dass $ony ein bewor­be­nes Fea­ture der Play­sta­ti­on 3 – näm­lich die Linux-Unter­stüt­zung – ohne Vor­war­nung ein­fach ent­fernt hat­te. Das ist, um es mal ganz deut­lich zu sagen, als wür­de ein Auto­her­stel­ler in Dein Fahr­zeug ein­bre­chen und das beim Kauf mit­ge­lie­fer­te Auto­ra­dio aus­bau­en, weil ihnen hin­ter­her ein­fällt, dass sie das ver­se­hent­lich ein­ge­baut haben.

Doch der Kon­zern macht wei­ter, auch in Deutsch­land. Gegen den Hacker Graf_​Chokolo erwirk­ten die $ony-Anwäl­te (genau­er die Düs­sel­dor­fer Kanz­lei Arnold Ruess Rechts­an­wäl­te) eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung, auf­grund rich­ter­li­chen Beschlus­ses wur­de des­sen Woh­nung durch­sucht und sein Equip­ment beschlag­nahmt. Der Streit­wert wur­de mit einer sagen­haf­ten Mil­li­on Euro ange­setzt. Das Blog PS3Crunch erhielt ein Schrei­ben, in dem es auf­ge­for­dert wur­de, Links auf Graf_​Chokolos Hyper­vi­sor Bible sofort zu ent­fer­nen »oder sonst«… Auch ande­re File­hos­ter und Foren wur­den auf­ge­for­dert, die Datei­en oder links dar­auf zu ent­fer­nen.

Was dar­auf­hin geschah, kann man sich vor­stel­len: die Datei­en wer­den gera­de schnel­ler gespie­gelt und im Inter­net ver­brei­tet, als man »Sony Com­pu­ter Enter­tain­ment« sagen kann.

Graf_​Chokolo hat sich bereits gemel­det und (zuge­ge­ben ein wenig thea­tra­lisch) zu Ver­ste­hen gege­ben, dass er trotz­dem wei­ter machen wird.

Das Ver­hal­ten $onys war sogar dem renom­mier­ten Make-Maga­zi­ne auf sei­ner Web­sei­te bzw. sei­nem Blog einen Ein­trag wert; unter dem Titel »Sony’s War on Makers, Hackers, and Inno­va­tors«, wei­ter wird dort genau beleuch­tet, mit wel­chen ver­brau­cher­feind­li­chen Aktio­nen $ony in den letz­ten Jah­ren so zu Tage getre­ten ist – und das sind neben der Root­kit-Affä­re mehr als man mei­nen möch­te. Hier eine Über­sicht, aus dem genann­ten Arti­kel ent­nom­men, wer mehr wis­sen möch­te, soll­te ihn lesen:

  • $ony instal­liert unge­fragt über Audio-CDs Root­kits als »Kopier­schutz« auf den Rech­nern sei­ner Kun­den (und ver­stie­ßen »neben­bei« auch noch mal eben gegen die GPL)
  • $ony bedroht Bast­ler, weil sie die Soft­ware ihres Robo­t­hun­des Aibo modi­fi­ziert haben und ihn zum Tan­zen brin­gen
  • $ony ver­klagt Con­nec­tix und Bleem, weil sie es ermög­li­chen, Play­sta­ti­on Spie­le auf PCs zu nut­zen
  • $ony bedroht Her­stel­ler von Play­sta­ti­on Mod­chips und setzt ein Regi­ons­code-Sys­tem durch
  • $ony ver­klagt Game­mas­ters, den Ver­käu­fer eines Peri­phe­rie­ge­rä­tes namens »Game Enhan­cer«, das es erlaubt, Spie­le mit einem ande­ren Regio­nal­code als in der Kon­so­le vor­ge­se­hen zu spie­len.
  • $ony ent­fernt die »Other OS«-Option aus der PS3, besei­tigt damit den Linux-Sup­port, der aus­drück­lich in der Wer­bung als Kauf­ar­gu­ment genannt und her­vor­ge­ho­ben wur­de.
    und der neu­es­te:
  • $ony ver­klagt Maker, Hacker und Bast­ler wegen des Jailb­rea­king der PS3 zum Zwe­cke des Erstel­lens und Spie­lens von Home­brew-Soft­ware und erneu­ten Auf­spie­lens eines »Other OS«

Hin­zu­fü­gen möch­te ich noch:

  • $ony ver­kauft völ­lig ver­al­te­te eBook-Rea­der, die in ande­ren Län­dern bereits seit Jah­ren erhält­lich sind, hier­zu­lan­de noch­mal zum vol­len Ein­füh­rungs­preis (oder ver­sucht das zumin­dest)

Auf­grund des immer wie­der mas­siv kun­den­feind­li­chen Ver­hal­tens des Kon­zerns kann man jedem nur emp­feh­len, Sony-Pro­duk­te zu boy­kot­tie­ren. Zumal die Zei­ten, als $ony wirk­lich inno­va­ti­ve und »coo­le« Pro­duk­te auf den Markt brach­te, lan­ge vor­bei sind.

Ver­blüf­fend ist das Ver­hal­ten von $ony ins­be­son­de­re auch unter Betrach­tung der Tat­sa­che, dass ein US-ame­ri­ka­ni­sches Bun­des­ge­richt auf­grund einer Inter­ven­ti­on der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on das »Jailb­rea­king« von App­les iPho­ne für legal erklärt hat­te. In der Begrün­dung wur­de aus­ge­sagt, dass »das Urhe­ber­recht kein Werk­zeug sei, um Apple zu ermög­li­chen, sei­ne restrik­ti­ven Geschäfts­mo­del­le durch­zu­set­zen«. Ich sehe hier kei­nen Unter­schied zur Play­sta­ti­on 3, auch hier geht es dar­um, Soft­ware zu instal­lie­ren, die von Sony nicht erwünscht ist.

Dass dabei auch die Nut­zung kopier­ter Soft­ware mög­lich wird ist sicher­lich kor­rekt, aber erst ein­mal neben­säch­lich, denn das klappt auch auf dem iPho­ne. Zudem kann ich mit einem Ham­mer ein Haus bau­en oder jeman­den erschla­gen, das ist aber noch lan­ge kein Grund den Ham­mer zu ver­bie­ten.

Ich wür­de davon aus­ge­hen, dass von nun an auch auf $ony ein mas­si­ver Shit­s­torm im Netz nie­der­ge­hen wird und das mei­ner Ansicht nach zu Recht, denn allein ein zuge­si­cher­tes Fea­ture nach­träg­lich aus einem bereits ver­kauf­ten Gerät zu ent­fer­nen ist eine Unver­schämt­heit son­der­glei­chen – und ich wun­de­re mich seit Mona­ten, war­um hier­zu­lan­de noch nie­mand dage­gen geklagt hat, denn das ist recht­lich min­des­tens frag­wür­dig, wenn schon mög­li­cher­wei­se nicht auf­grund der Gewähr­leis­tung, dann aber sicher hin­sicht­lich § 303b StGB (»Com­pu­ter­sa­bo­ta­ge«).

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Bild: PS3, aus der Wiki­pe­dia, von mir mit Para­gra­phen ver­se­hen

Hyperrealistische Computeranimation: Alex Romans ABOVE EVERYTHING ELSE

Alex Roman macht com­pu­ter­ani­mier­te Fil­me und Stand­bil­der, bei­spiels­wei­se die unten gezeig­te Ani­ma­ti­on unter dem Titel ABOVE EVERYTHING ELSE für Sile­stone, einen Her­stel­ler von Küchen­ar­beits­plat­ten. Das muss man gese­hen haben, am bes­ten die HD-Wie­der­ga­be wäh­len. Der Rea­lis­mus ist fast schon erschre­ckend… Auch sein Port­fo­lio auf CGSo­cie­ty ist sehens­wert.

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Selbst schuld: Sony verklagt Geohot wegen PS3-Hack

Wir erin­nern uns an Sony. Das waren die, die im Jahr 2005 unge­fragt und heim­lich auf hun­dert­tau­sen­den Com­pu­tern einen Root­kit instal­liert haben, weil sie mein­ten, das sei ein wirk­sa­mer und ver­tret­ba­rer Kopier­schutz für eine Audio-CD. Sony sei­ner­seits erin­nert sich mög­li­cher­wei­se dar­an, dass das mit Recht ein Public-Rela­ti­ons-GAU aller­ers­ter Güte war. Viel­leicht erin­nert sich bei Sony auch noch jemand dar­an, dass die Play­Sta­ti­on 3 mal mit der Mög­lich­keit bewor­ben wur­de, Linux dar­auf lau­fen zu las­sen, für vie­le ein kauf­ent­schei­den­des Kri­te­ri­um. Und dann hat irgend­ein Stra­te­ge bei Sony (mög­li­cher­wei­se nach dem has­ti­gen Genuß einer Fla­sche Sake) ent­schie­den, dass man den Kun­den, die auch für die­ses Fea­ture bezahlt hat­ten, es ein­fach durch ein Firm­ware-Update wie­der weg­neh­men kön­ne – nach hie­si­ger Recht­spre­chung übri­gens ohne­hin min­des­tens bedenk­lich.

Geohot und die Hacker­trup­pe fail­Over­flow hat­ten auf dem CCC-Kon­gress in Ber­lin Ende Dezem­ber vor­ge­führt, wie man die Siche­rungs­me­cha­nis­men der PS3 umge­hen und dar­auf wie­der Linux lau­fen las­sen kann (das ist jetzt eine arg ver­ein­fach­te Fas­sung für Nicht-Techi­es).

Sony is not amu­sed und hat nun gegen Geohot und fail­Over­flow Kla­ge eingreicht, natür­lich haben die Hacker die Kla­ge­schrif­ten sofort auf ihrer Web­sei­te ver­öf­fent­licht. Man ist selbst­ver­ständ­lich nicht zim­per­lich bei den For­de­run­gen: unter ande­rem eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen die Ver­brei­tung der Infor­ma­ti­on, wie man ihr Sicher­heits­sys­tem umge­hen kann, sowie die Beschlag­nah­me aller Com­pu­ter und Daten­trä­ger von Geor­ge Hotz, auf der die­se Infor­ma­tio­nen gespei­chert sind.

Beson­ders inter­es­sant ist die­se Kla­ge in den USA auch des­we­gen, weil bereits an höchs­ter Stel­le im Zusam­men­hang mit dem iPho­ne fest­ge­stellt wor­den war, dass das Umge­hen von Kopier­schutz­me­cha­nis­men um auf dem erwor­be­nen Gerät lega­le Soft­ware zu instal­lie­ren eben nicht straf­bar ist und sol­ches vom Her­stel­ler hin­ge­nom­men wer­den muss. Dass dadurch die theo­re­ti­sche Mög­lich­keit besteht, ille­gal her­ge­stell­te Kopien lau­fen zu las­sen, ist eine völ­lig ande­re Geschich­te.

Ent­we­der hat Sony die­se Ent­schei­dung igno­riert oder man ver­suchts ein­fach mal trotz­dem – abge­se­hen von der schie­ren Dumm­heit, dar­aus jetzt wider bes­se­ren Wis­sens einen Staats­akt zu machen, dürf­te das dem Kon­zern erneut kei­ne gute Pres­se besche­ren und das zu Recht. Außer­dem gibt es kei­nen bes­se­ren Weg als eine sol­che Kla­ge, um die Infor­ma­tio­nen die man unter­drü­cken möch­te mög­lichst schnell mög­lichst weit im Netz zu ver­tei­len. Das soll­ten auch die Sony-Obe­ren eigent­lich genau wis­sen…

Foto Play­sta­ti­on 3 aus der Wiki­pe­dia

Gabentisch: Hanvon N516

Wie lesen​.net mel­det, gibt es den ers­ten  eRea­der mit eInk-Dis­play für weni­ger als 100 Euro: der Anbie­ter Papy­rus stellt via Ama​zon​.de den Han­von N516 bereit.

Es han­delt sich um einen fünf-Zöl­ler, den ich per­sön­lich seit letz­tem Okto­ber in Benut­zung habe und mit dem ich wei­test­ge­hend zufrie­den bin. Lesen​.net weist auf die Behä­big­keit hin, das ist nicht ganz falsch, das Boo­ten benö­tigt eini­ge Zeit und auch das Blät­tern könn­te schnel­ler gehen, aber Letz­te­res stellt sich dann im tat­säch­li­chen Betrieb nicht als wirk­li­ches Pro­blem her­aus, man drückt ein­fach etwas eher auf die Blät­ter­tas­te. Immer­hin ist er in die­ser Hin­sicht schnel­ler als Tha­li­as Oyo.

Für ePub, txt und html ist das Gerät pri­ma geeig­net, PDFs machen aller­dings kei­nen Spaß, schuld dar­an ist zum einen das klei­ne Dis­play und zum ande­ren der mit einem der­art kom­ple­xen For­mat etwas über­for­der­te Pro­zes­sor.

Dafür bie­tet der N516 einen Spei­cher­kar­ten­slot (es liegt eine 2GB-Kar­te bei) und einen Kopf­hö­rer­an­schluß (Kophö­rer wird mit­ge­lie­fert), der sogar einen recht anstän­di­gen Sound lie­fert, ins­be­son­de­re, wenn man einen hoch­wer­ti­gen Hörer anschließt. Die Lauf­zeit wird mit meh­re­ren tau­send Blät­ter-Vor­gän­gen ange­ge­ben, ich habe mei­nen noch nicht ein­mal leer bekom­men.

Auf­grund der Bild­schirm­grö­ße passt er pri­ma in die Jacken­ta­sche, hier­für muss man ihn mög­li­cher­wei­se von der mit­ge­lie­fer­ten Schutz­hül­le befrei­en.

Ich möch­te mei­nen Han­von N516 auf gar kei­nen Fall mehr mis­sen und lege ihn jedem, der den preis­wer­ten Ein­stieg in die Welt der eBooks sucht ans Herz. Unter dem Baum dürf­te er sicher das Nerd-Herz erfreu­en.

Han­von N516 bei Papy­rus via Ama­zon

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Bild Han­von N516 von mir

»Cyber Monday« bei Ama​zon​.de

In den Ver­ei­nig­ten Staa­ten wird direkt nach Thanks­gi­ving der Start­schuss für die Weih­nachts­ein­käu­fe gege­ben. Heu­te ist ein Brü­cken­tag, der soge­nann­te »Black Fri­day«, der ers­te Ein­kaufs­sturm wird durch die Händ­ler mit­tels reich­lich Son­der­an­ge­bo­ten unter­stützt. Am Mon­tag ist der »Cyber Mon­day«, das ist ein Mar­ke­ting­be­griff und bezieht sich dar­auf, dass man an die­sem Tag haupt­säch­lich Unter­hal­tungs­elek­tro­nik ver­kauft.

Ama​zon​.de bringt den »Cyber Mon­day« nach Deutsch­land, bereits seit Wochen konn­te man dar­über abstim­men, wel­che Arti­kel am Mon­tag dras­tisch im Preis redu­ziert wer­den sol­len. Beim Onlin­ever­sen­der schreibt man:

Am 29. Novem­ber fin­den Sie hier ab 0 Uhr die Lis­te der 30 aus­ge­wähl­ten Pro­duk­te und einen Zeit­plan, wann sie im Ange­bot sind – der Preis wird aber erst zum Start des jewei­li­gen Ange­bots bekannt gege­ben. Ab 10 Uhr wer­den im Zwei-Stun­den-Rhyth­mus jeweils fünf Pro­duk­te in begrenz­ter Stück­zahl als Blitz­an­ge­bot zur Ver­fü­gung ste­hen. Das Ange­bot gilt jeweils nur solan­ge der Vor­rat reicht, längs­tens jedoch für zwei Stun­den.

Unter den zehn Best­plat­zier­ten fin­den sich bei­spiels­wei­se: unan­ge­foch­ten auf Platz eins die Play­sta­ti­on 3, dar­an konn­te auch Micro­softs Kinect nicht rüt­teln. Im Ange­bot aber bei­spiels­wei­se (wahr­schein­lich) auch die Sam­mel­box der ALI­EN-Fil­me und mit Sicher­heit auch aktu­el­le Spie­le, Bücher und eBooks. Angeb­lich sol­len die Prei­se teil­wei­se um bis zu 80% ver­rin­gert wer­den…

Am Mon­tag mal nach­se­hen kann sicher nicht scha­den.

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Bild: Play­sta­ti­on 3, aus der Wiki­pe­dia

uDraw »Game Tablet« für die Wii

Die Wii lebt ohne­hin haupt­säch­lich durch ihre zur Ver­öf­fent­li­chung höchst inno­va­ti­ve Bewe­gungs­steue­rung – hier holen die Kon­kur­ren­ten Micro­soft und Sony gera­de offen­bar mit Kinect und Move mäch­tig auf – das Ende der Fah­nen­stan­ge scheint aber auch bei Nin­ten­dos Kon­so­le noch nicht erreicht.

Inzwi­schen gibt es für die­se eini­ge zusätz­li­che Con­trol­ler, die die Steue­rungs­mög­lich­kei­ten der Wii erwei­tern. Zum einen das Balan­ce-Board, zwar haupt­säch­lich als Fit­ness-Gerät ver­mark­tet, aber wer ein­mal in RAVING RABBIDS TV PARTY mit dem Aller­wer­tes­ten das Schlit­ten­fah­ren gesteu­ert hat, der weiß, dass man sich danach die Lach­trä­nen aus den Augen wischen muss. Auch Gitar­ren zum Ein­klin­ken der Wii­mo­te sind erhält­lich, oder Dance­pads, die man auf den Boden legt und dann wie ein Der­wisch dar­auf her­um springt.

Das neu­es­te Ein­ga­be­ge­rät kommt von THQ und nennt sich uDraw. Es han­delt sich um eine ver­ein­fach­te Vari­an­te eines Gra­fik­ta­blets, wie man sie bei­spiels­wei­se mit Bild­be­ar­bei­tun­gen ver­wen­det. Ideen, wie man ein sol­ches »Human Inter­face Device« für Spie­le nut­zen könn­te, kom­men einem sofort – die Mög­lich­kei­ten sind zahl­reich. Dem Gerät liegt ein pas­sen­des Spiel gleich bei, zum Erschei­nungs­ter­min des Con­trol­lers soll es zwei wei­te­re Games geben.

Bei THQ hat man zudem bereits ange­kün­digt, wei­te­re Spie­le her­aus brin­gen zu wol­len, die spe­zi­ell auf die­sen Con­trol­ler zuge­schnit­ten sind. In den USA soll uDraw noch vor Weih­nach­ten in den Läden erschei­nen, der Ver­kaufs­preis beträgt $ 69,99. Es wür­de mich sehr wun­dern, wenn sich THQ hier­zu­lan­de das Weih­nachts­ge­schäft ent­ge­hen lie­ße…

Pres­se­fo­to uDraw Copy­right 2010 THQ

Aufladbar: LED Lenser M7R im Test

[Tri­ga­mi-ReviewVor ein paar Wochen hat­te ich hier ja bereits die Taschen­lam­pe LED Len­ser M7 getes­tet, die mir von Zwei­brü­der Opto­elec­tro­nics in Solin­gen freund­li­cher­wei­se zur Ver­fü­gung gestellt wor­den war.
Dies­mal geht es um ein »Schwes­ter­mo­dell«, das sich zwar in der Typen­be­zeich­nung nur gering­fü­gig unter­schei­det (durch ein ange­häng­tes »R«), statt mit Bat­te­rien aber umwelt­freund­lich mit einem wie­der­auf­lad­ba­ren Akku betrie­ben wird, damit ent­fällt Bat­te­rie­müll bzw. des­sen Ent­sor­gung – Umwelt und Kli­ma wer­den es dan­ken.

Wird die auf­lad­ba­re Vari­an­te die hohe Qua­li­tät des Vor­gän­gers hal­ten kön­nen?

LED-Taschenlampe für Fledermausfreunde

An ande­rer Stel­le habe ich im Rah­men eines Tests über die High­Tech-Taschen­lam­pe LED Len­ser M7R berich­tet. Ich will nicht ver­heim­li­chen, dass ich dafür eins der Gerä­te als Test­mus­ter geschenkt bekom­men habe. Tat­säch­lich habe ich vom Her­stel­ler Zwei­brü­der Opto­elec­tro­nics aber sogar zwei M7R erhal­ten, mit der Maß­ga­be, eines davon an eine loka­le Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on zu ver­schen­ken, die im Umwelt­schutz aktiv ist.

Das bedeu­te­te natür­lich erst­mal nach einer geeig­ne­ten Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on suchen, denn man kennt zwar vom Hören­sa­gen das ein oder ande­re loka­le Pro­jekt, bleibt aber immer noch die Fra­ge, ob es über­haupt geeig­net war, oder ob ich es mit mir selbst aus­ma­chen konn­te, bestimm­ten Stel­len die Lam­pe zu schen­ken. Denn für mich stand es außer Fra­ge, dass es kei­nes­falls eine öffent­li­che, also städ­ti­sche, Ein­rich­tung oder eine des Lan­des sein soll­te. Nach mei­nen Erfah­run­gen agie­ren ent­spre­chen­de öffent­li­che Stel­len näm­lich tat­säch­lich weder immer im Sin­ne der Umwelt noch der Bür­ger.

»Das Lichtschwert Deines Vaters« – Testbericht LED LENSER M7

[Tri­ga­mi-Review] Der ambi­tio­nier­te Con­gän­ger und/​oder Cam­per wird wis­sen, dass ins­be­son­de­re beim Zel­ten, aber auch bei nächt­li­chem Bewe­gen im Wald eine gute Taschen­lam­pe ein uner­läss­li­ches Uten­sil ist. Wird man von Dun­kel­heit über­rascht, mögen Fackeln zwar deut­lich mehr Ambi­en­te ver­brei­ten, aber der Förs­ter wird das auf­grund von Wald­brand­ge­fahr nach lang­an­hal­ten­der Hit­ze wohl anders sehen.

Aus der Serie LED LENSER wur­de mir von der Solin­ger Fir­ma Zwei­brü­der Opto­elec­tro­nics für einen aus­führ­li­chen Test das neue Modell M7 zur Ver­fü­gung gestellt. Das »M« im Namen steht für »Micro­con­trol­ler«, was allein bereits dar­auf hin­weist, dass es sich hier um kei­ne nor­ma­le Taschen­lam­pe han­delt, son­dern um ein High­tech-Gad­get.

Aber eins nach dem ande­ren…

Steampunk: Man geht nie ohne – Zylinder

Ich hat­te bereits an ande­rer Stel­le dar­auf hin­ge­wie­sen, wo der Gen­tle­man oder die Dame Gog­gles erwer­ben kann, um das Out­fit zu ver­voll­stän­di­gen. Beim Her­ren gehört selbst­ver­ständ­lich zu einer ange­mes­se­nen Beklei­dung auch eine Kopf­be­de­ckung. Ich hat­te eini­ge Zeit gesucht und der sehr hohe Zylin­der, den ich mir aus­ge­sucht hat­te, war vom Anbie­ter über Ebay nicht lie­fer­bar, grrr.

Die Wahl fiel dann auf den ita­lie­ni­schen Hut­ma­cher Cap­pel­le­ria Meleg­a­ri, der sei­ne Arti­kel euro­pa­weit ver­kauft und ver­sen­det. Der bie­tet auch Zylin­der in zahl­rei­chen Varia­tio­nen und Far­ben an und das zu wirk­lich pri­ma Prei­sen und bei vie­len Arti­keln sogar ver­sand­kos­ten­frei.

Ich muss zuge­ben, dass ich leich­te Bauch­schmer­zen hat­te bei einer Bestel­lung in Ita­li­en – wer weiss ob der Kopf­um­fang kor­rekt gemes­sen wur­de, die kor­rek­te Grö­ße käme oder ob der Hut den Ver­sand unbe­scha­det über­steht. Wider­rufs­recht wie bei Ver­käu­fen in Deutsch­land gibt’s ja nicht.

Die Beden­ken waren völ­lig unbe­grün­det, nach der Bezah­lung via Pay­Pal und der Anga­be der gewünsch­ten Hut­grö­ße im Anmer­kungs­feld kam der Zylin­der inner­halb weni­ger Tage aus bel­la ita­lia hier an – und ich bin begeis­tert. Er ist zwar aus Woll­filz (das stand auch dran), aber den­noch eine tol­le und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Kopf­be­de­ckung, die ihre 39,90 inkl. Ver­sand abso­lut wert ist.

Wer also noch eine stan­des­ge­mä­ße Kopf­be­de­ckung suchen soll­te begibt sich zum Ebay-Shop von Cap­pel­le­ria Meleg­a­ri – und nein, ich bekom­me kein Geld für die­se Wer­bung, aber die gebo­te­ne Qua­li­tät und Geschwin­dig­keit muss ein­fach gelobt wer­den! (Die Gog­gles kamen übri­gens pas­sen­der Wei­se auch heu­te, die stam­men eben­falls von Ebay und kos­te­ten nur knapp über 8 Euro inkl. Ver­sand)

Foto von mir.

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