$ony startet totalen Krieg gegen Hacker und Maker
Doch der Konzern macht weiter, auch in Deutschland. Gegen den Hacker Graf_Chokolo erwirkten die $ony-Anwälte (genauer die Düsseldorfer Kanzlei Arnold Ruess Rechtsanwälte) eine einstweilige Verfügung, aufgrund richterlichen Beschlusses wurde dessen Wohnung durchsucht und sein Equipment beschlagnahmt. Der Streitwert wurde mit einer sagenhaften Million Euro angesetzt. Das Blog PS3Crunch erhielt ein Schreiben, in dem es aufgefordert wurde, Links auf Graf_Chokolos Hypervisor Bible sofort zu entfernen »oder sonst«… Auch andere Filehoster und Foren wurden aufgefordert, die Dateien oder links darauf zu entfernen.
Was daraufhin geschah, kann man sich vorstellen: die Dateien werden gerade schneller gespiegelt und im Internet verbreitet, als man »Sony Computer Entertainment« sagen kann.
Graf_Chokolo hat sich bereits gemeldet und (zugegeben ein wenig theatralisch) zu Verstehen gegeben, dass er trotzdem weiter machen wird.
Das Verhalten $onys war sogar dem renommierten Make-Magazine auf seiner Webseite bzw. seinem Blog einen Eintrag wert; unter dem Titel »Sony’s War on Makers, Hackers, and Innovators«, weiter wird dort genau beleuchtet, mit welchen verbraucherfeindlichen Aktionen $ony in den letzten Jahren so zu Tage getreten ist – und das sind neben der Rootkit-Affäre mehr als man meinen möchte. Hier eine Übersicht, aus dem genannten Artikel entnommen, wer mehr wissen möchte, sollte ihn lesen:
- $ony installiert ungefragt über Audio-CDs Rootkits als »Kopierschutz« auf den Rechnern seiner Kunden (und verstießen »nebenbei« auch noch mal eben gegen die GPL)
- $ony bedroht Bastler, weil sie die Software ihres Robothundes Aibo modifiziert haben und ihn zum Tanzen bringen
- $ony verklagt Connectix und Bleem, weil sie es ermöglichen, Playstation Spiele auf PCs zu nutzen
- $ony bedroht Hersteller von Playstation Modchips und setzt ein Regionscode-System durch
- $ony verklagt Gamemasters, den Verkäufer eines Peripheriegerätes namens »Game Enhancer«, das es erlaubt, Spiele mit einem anderen Regionalcode als in der Konsole vorgesehen zu spielen.
- $ony entfernt die »Other OS«-Option aus der PS3, beseitigt damit den Linux-Support, der ausdrücklich in der Werbung als Kaufargument genannt und hervorgehoben wurde.
und der neueste: - $ony verklagt Maker, Hacker und Bastler wegen des Jailbreaking der PS3 zum Zwecke des Erstellens und Spielens von Homebrew-Software und erneuten Aufspielens eines »Other OS«
Hinzufügen möchte ich noch:
- $ony verkauft völlig veraltete eBook-Reader, die in anderen Ländern bereits seit Jahren erhältlich sind, hierzulande nochmal zum vollen Einführungspreis (oder versucht das zumindest)
Aufgrund des immer wieder massiv kundenfeindlichen Verhaltens des Konzerns kann man jedem nur empfehlen, Sony-Produkte zu boykottieren. Zumal die Zeiten, als $ony wirklich innovative und »coole« Produkte auf den Markt brachte, lange vorbei sind.
Verblüffend ist das Verhalten von $ony insbesondere auch unter Betrachtung der Tatsache, dass ein US-amerikanisches Bundesgericht aufgrund einer Intervention der Electronic Frontier Foundation das »Jailbreaking« von Apples iPhone für legal erklärt hatte. In der Begründung wurde ausgesagt, dass »das Urheberrecht kein Werkzeug sei, um Apple zu ermöglichen, seine restriktiven Geschäftsmodelle durchzusetzen«. Ich sehe hier keinen Unterschied zur Playstation 3, auch hier geht es darum, Software zu installieren, die von Sony nicht erwünscht ist.
Dass dabei auch die Nutzung kopierter Software möglich wird ist sicherlich korrekt, aber erst einmal nebensächlich, denn das klappt auch auf dem iPhone. Zudem kann ich mit einem Hammer ein Haus bauen oder jemanden erschlagen, das ist aber noch lange kein Grund den Hammer zu verbieten.
Ich würde davon ausgehen, dass von nun an auch auf $ony ein massiver Shitstorm im Netz niedergehen wird und das meiner Ansicht nach zu Recht, denn allein ein zugesichertes Feature nachträglich aus einem bereits verkauften Gerät zu entfernen ist eine Unverschämtheit sondergleichen – und ich wundere mich seit Monaten, warum hierzulande noch niemand dagegen geklagt hat, denn das ist rechtlich mindestens fragwürdig, wenn schon möglicherweise nicht aufgrund der Gewährleistung, dann aber sicher hinsichtlich § 303b StGB (»Computersabotage«).
[cc]
Bild: PS3, aus der Wikipedia, von mir mit Paragraphen versehen