Linux

Steam Games: Mehr Streaming möglich

Val­ve hat­te für sei­ne Steam-Platt­form bereits Mög­lich­kei­ten geschaf­fen, mit Freun­den zusam­men zu spie­len. Von den nahe­lie­gen­den Mul­ti­play­er- oder CoOp-Games, bei denen das ohne­hin funk­tio­niert, reden wir hier nicht. Es ist bereits seit eini­ger Zeit mög­lich, auch Games, die eigent­lich nur lokal zusam­men spiel­bar sind, bei­spiels­wei­se via Hot­se­at oder Split­screen, zusam­men mit ent­fern­ten Freund°innen zu zocken. Das wur­de dann noch erwei­tert, so dass man auch mit Freun­den gamen konn­te, die kei­nen Steam-Account hat­ten, aller­dings immer nur mit einem. Jetzt funk­tio­niert Letz­te­res auch mit meh­re­ren. Abhän­gig ist die Anzahl der Spielteilnehmer°innen nur noch durch die Optio­nen des Spiels selbst, sowie der Band­brei­te der Inter­net­ver­bin­dung.

Ganz neu ist eine wei­te­re Inno­va­ti­on: Ab sofort gibt es eine Linux-Ver­si­on der Steam Link-App, zu dem man ein Spiel von einem ande­ren Com­pu­ter im loka­len Netz­werk strea­men kann. Zusätz­lich zu Linux steht die App auch für Android und iOS bereit, zudem gibt es eine spe­zia­li­sier­te Fas­sung für den Raspber­ry Pi.

Wenn man also bei­spiels­wei­se den Games-Boli­den im Spie­le­zim­mer ste­hen hat, aber mal ein Spiel im Wohn­zim­mer vom Sofa aus zocken möch­te, kann man es zu einer Android-Set­top-Box oder einem RasPi strea­men, statt den Games-Rech­ner dort­hin zu schlep­pen, oder einen wei­te­ren Spie­le­rech­ner zu instal­lie­ren.

Die Funk­ti­on befin­det sich der­zeit in einem Beta­test, wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­det man bei Steam.

Logo Steam Link Copy­right Val­ve

Kickstarter: Open Source Spiele-Handheld GCW Zero

Der Pro­jekt­in­itia­tor Jus­tin Bar­wick möch­te es bes­ser machen, als die Ent­wick­ler ande­rer alter­na­ti­ver Spie­le-Hand­helds wie Din­goo, Caa­noo oder Gemei (die er selbst ver­trie­ben hat), da sei­ner Ansicht nach dort die Com­mu­ni­ty-Wün­sche nicht genü­gend Beach­tung fin­den. Des­we­gen hob er das GCW Zero aus der Tau­fe, ein Linux-basier­tes Gerät spe­zi­ell für Retro-Gam­ing, Emu­la­to­ren und Home­brew.

Als Pro­zes­sor dient eine 1‑GHz-MIPS-CPU vom Typ Inge­nic JZ4770, für die Gra­fik ist eine OpenGL-ES‑2.0‑kompatible Gra­fik­ein­heit zustän­dig. Das Dis­play hat eine Grö­ße von 3,5 Zoll und nur 320 x 240 Pixel im For­mat 4:3. Das mutet wenig an, ist aber für den ange­streb­ten Zweck, klas­si­sche Kon­so­len­spie­le wie­der­zu­ge­ben, aus­rei­chend. Die Rechen­power soll auch für betag­te Com­pu­ter­spie­le rei­chen, hier­für wird man aller­dings um Peri­phe­rie wie eine Tas­ta­tur nicht her­um kom­men.

Wei­te­re tech­ni­sche Eck­da­ten sind: Betriebs­sys­tem Linux 3.x, genau­er gesagt Open­Din­gux, 512 MByte DDR2-SDRAM, 16 GByte inter­ner Flash-Spei­cher (auf einer aus­tausch­ba­ren MicroSD-Kar­te), bis zu 64 GByte exter­ner Flash-Spei­cher (eben­falls auf SDHC/​SDHX), einen Mini USB-Anschluss, Mini-HDMI‑1.3‑Ausgang, ein Anschluss für ein ana­lo­ges Videosignal‑, Kopf­hö­rer­aus­gang und Mikro­fon. Eben­falls ver­baut sind Ste­reo­laut­spre­cher, das GCW Zero ver­fügt zudem über WLAN (IEEE 802.11 b/​g/​n im 2,4 GHz-Bereich), über eine Vibra­ti­ons­funk­ti­on und einen Beschleu­ni­gungs­sen­sor. Das GCW Zero ist 143 * 70 * 18 mm groß, wiegt 225 Gramm, der Akku hat eine Kapa­zi­tät von 2800 mAh, das soll für sie­ben bis zehn Stun­den Dad­deln rei­chen.

Gesteu­ert wird über vier But­tons, ein digi­ta­les Steu­er­kreuz, einen Ana­log­stick, Start- und Sel­ect-Knöp­fe, sowie zwei Schul­ter­tas­ten.

Kos­ten soll das Gerät 115 Dol­lar zuzüg­lich 15 Dol­lar Ver­sand nach Euro­pa. Die ers­ten Gerä­te könn­ten bereits im März 2013 zur Ver­fü­gung ste­hen, im Moment wer­kelt man noch an der Soft­ware. Alle wei­te­ren details zu die­sem für mich als Retro-Fan sehr inter­es­san­ten Pro­jekt fin­den sich auf der Kick­star­ter-Sei­te des Pro­jekts sowie auf der Web­sei­te des Anbie­ters.

[cc]

Bil­der GCW Zero Copy­right Jus­tin Bar­wick

Selbst schuld: Sony verklagt Geohot wegen PS3-Hack

Wir erin­nern uns an Sony. Das waren die, die im Jahr 2005 unge­fragt und heim­lich auf hun­dert­tau­sen­den Com­pu­tern einen Root­kit instal­liert haben, weil sie mein­ten, das sei ein wirk­sa­mer und ver­tret­ba­rer Kopier­schutz für eine Audio-CD. Sony sei­ner­seits erin­nert sich mög­li­cher­wei­se dar­an, dass das mit Recht ein Public-Rela­ti­ons-GAU aller­ers­ter Güte war. Viel­leicht erin­nert sich bei Sony auch noch jemand dar­an, dass die Play­Sta­ti­on 3 mal mit der Mög­lich­keit bewor­ben wur­de, Linux dar­auf lau­fen zu las­sen, für vie­le ein kauf­ent­schei­den­des Kri­te­ri­um. Und dann hat irgend­ein Stra­te­ge bei Sony (mög­li­cher­wei­se nach dem has­ti­gen Genuß einer Fla­sche Sake) ent­schie­den, dass man den Kun­den, die auch für die­ses Fea­ture bezahlt hat­ten, es ein­fach durch ein Firm­ware-Update wie­der weg­neh­men kön­ne – nach hie­si­ger Recht­spre­chung übri­gens ohne­hin min­des­tens bedenk­lich.

Geohot und die Hacker­trup­pe fail­Over­flow hat­ten auf dem CCC-Kon­gress in Ber­lin Ende Dezem­ber vor­ge­führt, wie man die Siche­rungs­me­cha­nis­men der PS3 umge­hen und dar­auf wie­der Linux lau­fen las­sen kann (das ist jetzt eine arg ver­ein­fach­te Fas­sung für Nicht-Techi­es).

Sony is not amu­sed und hat nun gegen Geohot und fail­Over­flow Kla­ge eingreicht, natür­lich haben die Hacker die Kla­ge­schrif­ten sofort auf ihrer Web­sei­te ver­öf­fent­licht. Man ist selbst­ver­ständ­lich nicht zim­per­lich bei den For­de­run­gen: unter ande­rem eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung gegen die Ver­brei­tung der Infor­ma­ti­on, wie man ihr Sicher­heits­sys­tem umge­hen kann, sowie die Beschlag­nah­me aller Com­pu­ter und Daten­trä­ger von Geor­ge Hotz, auf der die­se Infor­ma­tio­nen gespei­chert sind.

Beson­ders inter­es­sant ist die­se Kla­ge in den USA auch des­we­gen, weil bereits an höchs­ter Stel­le im Zusam­men­hang mit dem iPho­ne fest­ge­stellt wor­den war, dass das Umge­hen von Kopier­schutz­me­cha­nis­men um auf dem erwor­be­nen Gerät lega­le Soft­ware zu instal­lie­ren eben nicht straf­bar ist und sol­ches vom Her­stel­ler hin­ge­nom­men wer­den muss. Dass dadurch die theo­re­ti­sche Mög­lich­keit besteht, ille­gal her­ge­stell­te Kopien lau­fen zu las­sen, ist eine völ­lig ande­re Geschich­te.

Ent­we­der hat Sony die­se Ent­schei­dung igno­riert oder man ver­suchts ein­fach mal trotz­dem – abge­se­hen von der schie­ren Dumm­heit, dar­aus jetzt wider bes­se­ren Wis­sens einen Staats­akt zu machen, dürf­te das dem Kon­zern erneut kei­ne gute Pres­se besche­ren und das zu Recht. Außer­dem gibt es kei­nen bes­se­ren Weg als eine sol­che Kla­ge, um die Infor­ma­tio­nen die man unter­drü­cken möch­te mög­lichst schnell mög­lichst weit im Netz zu ver­tei­len. Das soll­ten auch die Sony-Obe­ren eigent­lich genau wis­sen…

Foto Play­sta­ti­on 3 aus der Wiki­pe­dia

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