Neulich war hier auf PhantaNews Thema, dass man an eBooks keine Besitzrechte erwirbt, sondern nur Nutzungslizenzen. Beispiel war Amazons Kindle-Shop, in dessen Nutzungsbedingungen das auch so eindeutig zu lesen ist. Dadurch stellte sich für mich die Frage, ob das die Buchpreisbindung auf eBooks nicht in Frage stellt, denn tatsächlich entsteht dadurch ja eine deutliche Unterscheidung zum Printbuch. Denn daran erwirbt man definitiv ein dauerhaftes, nicht zeitlich beschränktes Besitzrecht – wenn auch nicht am urheberrechtlich geschützten Text darin, aber wenigstens am physikalischen Objekt Printbuch. Ist klar: Wenn Amazon oder ein Verlag das Nutzungsrecht an einem Buch zurück ziehen wollten, müssten sie in meine Wohnung eindringen und es physikalisch aus dem Regal nehmen – das ist dann doch höchst unwahrscheinlich.
Es war also wieder einmal an der Zeit, die Rechtsabteilung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels nach einer Einschätzung zu diesem Thema zu fragen. Die Antwort fiel für mich nicht unerwartet aus …
Auf der Webseite von Good Old Games bekommt man … good old games. Es werden dort ältere Spieleklassiker DRM-frei für kleines Geld angeboten, die oftmals an die Erfordernisse moderner Rechner angepasst wurden. Erwirbt man dort Spiele, erhält man zudem immer wieder auch Gimmicks wie beispielsweise den Soundtrack dazu. Hin und wieder vertreibt GoG allerdings auch neue Spiele, wie beispielsweise LEGEND OF GRIMROCK.
Ähnlich wie bei den schon bekannten Humble Bundles startete GoG soeben eine »zahl’ was Du willst«-Aktion, in deren Rahmen man Games von Interplay im Paket erwerben kann. Wer weniger als 14,99 Dollar investiert, der erhält acht Spiele, darüber sind es 20, wer mehr als 34,99 Dollar ausgibt, darf sich sogar über 32 Spiele freuen. Darunter Klassiker wie DESCENT, EARTHWORM JIM, FREESPACE oder FALLOUT.
Alle Details zur Aktion, die noch knapp zehneinhalb Tage läuft, finden sich auf der zugehörigen Webseite. Ich habe bereits des Öfteren Spiele über GoG erworben und es gab nie irgendwelche Probleme. Die erworbenen Spiele (und zugehörige Gimmicks) stehen ab Kauf im persönlichen Bereich als Downloads zur Verfügung und können immer wieder herunter geladen werden.
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For some days now I am a proud owner of an Oculus Rift developer kit. Since I attended a press demo of EVE VALKYRIE at the Gamescom this summer, the device just would not let me go. The experience was so intensive and the feeling of the game so innovative, that I think the OR will be THE most significant revolution in the gaming sector of recent years. So I regularily checked ebay for a device, very well knowing that I can only get a developer version at the moment – and that it suffers by seeing a grid pattern due to the low resolution of the display at just 1280 by 800 pixels. But for tests and probably experiments with the various developer IDEs I did not care. And really: with lots of the available techdemos you just forget the low resolution immediately, being entranced by the unbelievable immersion.
You should not disregard, however, the problems with »simulator sickness«. What happens in the game does not fit to what the organ responsible for sense of balance in the middle of your ear tells the brain – so even persons not susceptible to sea- or travel sickness that have no problems whatsoever with modern 3D-computer games can get affected. Believe me, I know what I’m talking about. :o) The developers of the device is trying to minimize these simulator sickness effecs by improving the head trackers, but I think this problem will persist. Because of the organ in your middle ear.
Seit ein paar Tagen bin ich stolzer Besitzer einer Developer-Version der VR-Brille Oculus Rift. Seit ich auf der Gamescom an der Pressedemo von EVE VALKYRIE teilgenommen habe, hat mich das Ding nicht mehr losgelassen. Die Erfahrung war so intensiv und das Spielerlebnis so innovativ, dass ich die OR seitdem für DIE Revolution im Spielebereich seit Jahren halte. Deswegen hielt ich auf ebay Ausschau, wohl wissend, dass ich im Moment nur eine Entwicklerversion bekommen kann – und bei dieser sieht man aufgrund der vergleichsweise geringen Auflösung von 1280x800 Pixeln noch ein Gittermuster. Aber das war mir für Tests und vielleicht Versuchen mit Entwicklungsumgebungen egal. Und bei etlichen der zahllosen Techdemos vergisst man die geringe Auflösung auch fast sofort, denn die Immersion ist einfach unglaublich.
Nicht vernachlässigen sollte man allerdings das Problem der sogenannten »Simulator Sickness«. Das Spielgeschehen passt nicht zu dem, was der Gleichgewichtssinn im Mittelohr erlebt, deswegen kann auch bei Personen, die üblicherweise keine Probleme mit See- oder Reisekrankheit haben, und die mit 3D-Computerspielen problemlos zurecht kommen, Übelkeit auftreten. Glaubt mir, ich weiß wovon ich rede. :o) Man will beim Entwickler der Brille durch Verbesserungen der Headtracker versuchen, die Simulator Sickness zu minimieren, ich gehe aber davon aus, dass diese weiterhin ein Problem bleiben wird. Wegen des Mittelohrs.
Wie bekannt gibt es in Deutschland ein Gesetz für Buchpreisbindung. Das besagt grundsätzlich, dass Bücher überall gleich viel kosten müssen (stark verkürzt dargestellt). Und dieses Gesetz wird vom Börsenverein und dessen Treuhänder auch gnadenlos durchgesetzt, wer versucht daran zu rütteln, wird abgemahnt. Und das sogar, obwohl Börsenverein und Treuhänder sich nicht einig sind, ob beispielsweise Selfpublisher unter das Gesetz fallen.
Durch die Buchpreisbindung hat der Büchermarkt eine kartellartige Struktur, Kartelle sollen durch andere Gesetze eigentlich vermieden werden, aber dank guter Lobbyarbeit gilt das für diese Branche offensichtlich nicht. Die rigide und ausnahmslose Durchsetzung führt unter anderem dazu, dass solche progressiven und in anderen Ländern völlig legalen Aktionen wie das »Humble eBook-Bundle« in Deutschland nicht möglich sind, ohne sich der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten auszusetzen.
Wie hirnrissig diese Buchpreisbindung angesichts eines internationalen Marktes und des Internets ist, zeigt der britische Versandhändler The Book Depository. Die versenden weltweit kostenlos, was an sich bereits ein Feature ist. Bei englischen Büchern sind sie in aller Regel nicht preiswerter als beispielsweise Amazon.de, sind aber eine Alternative, falls der Onlinehändler mal was nicht vorrätig haben sollte. Interessant wird es aber bei deutschen Büchern, denn auch die führt Book Depository. Und diese sind zum Teil deutlich preiswerter als hierzulande.
Beispiel gefällig? Bitte: ER IST WIEDER DA von Timur Vermes, preisgebunden bei uns für 19,33 EUR. Beim Book Depository für EUR 17,69 zu haben, also 1,64 günstiger. Noch eins? TINTENHERZ als Taschenbuch: preisgebunden bei uns für 12 Euro, beim Book Depository für 11,03 Euro. Oder: DIE TRIBUTE VON PANEM – TÖDLICHE SPIELE. Preisgebunden in Deutschland für 17,90 Euro, in GB für 16,94 Euro.
Das waren jetzt nur ein paar Beispiele, teilweise gibt es deutlichere Preisunterschiede zwischen den hiesigen Shops und dem Book Depository. Auch wenn diese Preisdifferenzen vielfach eher gering sind und man auf die Ware aus dem Vereinigten Königreich ein paar Tage länger warten muss, zeigt das deutlich, dass man auch preisgebundene Bücher günstiger erhalten kann. Und das zudem völlig legal. Meine Vorhersage: Es wird nicht lange dauern, bis andere Anbieter ähnliche Angebote machen und gezielt deutsche Kunden ansprechen.
Vielleicht sollte das dem Börsenverein zu denken geben. Der wird aber vermutlich eher versuchen, diese Praktiken zu unterbinden. Ein Klageversuch gen Britannien dürfte aber sicher unterhaltsam werden. Das Gesetz sagt zwar:
§ 4 Grenzüberschreitende Verkäufe
(1) Die Preisbindung gilt nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.
(2) Der nach § 5 festgesetzte Endpreis ist auf grenzüberschreitende Verkäufe von Büchern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes anzuwenden, wenn sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die betreffenden Bücher allein zum Zwecke ihrer Wiedereinfuhr ausgeführt worden sind, um dieses Gesetz zu umgehen.
Da der Händler aber weltweit anbietet, dürfte es wohl nicht ganz einfach werden, ihm letzteres nachzuweisen.
Ach ja: The Book Depository gehört zu Amazon …
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