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Buchpreisbindung auf Nutzungslizenzen?

Neu­lich war hier auf Phan­ta­News The­ma, dass man an eBooks kei­ne Besitz­rech­te erwirbt, son­dern nur Nut­zungs­li­zen­zen. Bei­spiel war Ama­zons Kind­le-Shop, in des­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen das auch so ein­deu­tig zu lesen ist. Dadurch stell­te sich für mich die Fra­ge, ob das die Buch­preis­bin­dung auf eBooks nicht in Fra­ge stellt, denn tat­säch­lich ent­steht dadurch ja eine deut­li­che Unter­schei­dung zum Print­buch. Denn dar­an erwirbt man defi­ni­tiv ein dau­er­haf­tes, nicht zeit­lich beschränk­tes Besitz­recht – wenn auch nicht am urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Text dar­in, aber wenigs­tens am phy­si­ka­li­schen Objekt Print­buch. Ist klar: Wenn Ama­zon oder ein Ver­lag das Nut­zungs­recht an einem Buch zurück zie­hen woll­ten, müss­ten sie in mei­ne Woh­nung ein­drin­gen und es phy­si­ka­lisch aus dem Regal neh­men – das ist dann doch höchst unwahr­schein­lich.

Es war also wie­der ein­mal an der Zeit, die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels  nach einer Ein­schät­zung zu die­sem The­ma zu fra­gen. Die Ant­wort fiel für mich nicht uner­war­tet aus …

Zahle was Du willst bei Good Old Games

Auf der Web­sei­te von Good Old Games bekommt man … good old games. Es wer­den dort älte­re Spie­le­klas­si­ker DRM-frei für klei­nes Geld ange­bo­ten, die oft­mals an die Erfor­der­nis­se moder­ner Rech­ner ange­passt wur­den. Erwirbt man dort Spie­le, erhält man zudem immer wie­der auch Gim­micks wie bei­spiels­wei­se den Sound­track dazu. Hin und wie­der ver­treibt GoG aller­dings auch neue Spie­le, wie bei­spiels­wei­se LEGEND OF GRIMROCK.

Ähn­lich wie bei den schon bekann­ten Hum­ble Bund­les star­te­te GoG soeben eine »zahl’ was Du willst«-Aktion, in deren Rah­men man Games von Inter­play im Paket erwer­ben kann. Wer weni­ger als 14,99 Dol­lar inves­tiert, der erhält acht Spie­le, dar­über sind es 20, wer mehr als 34,99 Dol­lar aus­gibt, darf sich sogar über 32 Spie­le freu­en. Dar­un­ter Klas­si­ker wie DESCENT, EARTHWORM JIM, FREESPACE oder FALLOUT.

Alle Details zur Akti­on, die noch knapp zehn­ein­halb Tage läuft, fin­den sich auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te. Ich habe bereits des Öfte­ren Spie­le über GoG erwor­ben und es gab nie irgend­wel­che Pro­ble­me. Die erwor­be­nen Spie­le (und zuge­hö­ri­ge Gim­micks) ste­hen ab Kauf im per­sön­li­chen Bereich als Down­loads zur Ver­fü­gung und kön­nen immer wie­der her­un­ter gela­den wer­den.

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Oculus Rift: LUNAR FLIGHT – experience the moon

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For some days now I am a proud owner of an Ocu­lus Rift deve­lo­per kit. Sin­ce I atten­ded a press demo of EVE VALKYRIE at the Games­com this sum­mer, the device just would not let me go. The expe­ri­ence was so inten­si­ve and the fee­ling of the game so inno­va­ti­ve, that I think the OR will be THE most signi­fi­cant revo­lu­ti­on in the gam­ing sec­tor of recent years. So I regu­la­ri­ly che­cked ebay for a device, very well kno­wing that I can only get a deve­lo­per ver­si­on at the moment – and that it suf­fers by see­ing a grid pat­tern due to the low reso­lu­ti­on of the dis­play at just 1280 by 800 pixels. But for tests and pro­ba­b­ly expe­ri­ments with the various deve­lo­per IDEs I did not care. And real­ly: with lots of the available tech­de­mos you just for­get the low reso­lu­ti­on imme­dia­te­ly, being ent­ran­ced by the unbe­lie­va­ble immersi­on.

You should not dis­re­gard, howe­ver, the pro­blems with »simu­la­tor sick­ness«. What hap­pens in the game does not fit to what the organ respon­si­ble for sen­se of balan­ce in the midd­le of your ear tells the brain – so even per­sons not sus­cep­ti­ble to sea- or tra­vel sick­ness that have no pro­blems whatsoe­ver with modern 3D-com­pu­ter games can get affec­ted. Belie­ve me, I know what I’m tal­king about. :o) The deve­lo­pers of the device is try­ing to mini­mi­ze the­se simu­la­tor sick­ness effecs by impro­ving the head tra­ckers, but I think this pro­blem will per­sist. Becau­se of the organ in your midd­le ear.

Oculus Rift: LUNAR FLIGHT – den Mond erleben

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Seit ein paar Tagen bin ich stol­zer Besit­zer einer Deve­lo­per-Ver­si­on der VR-Bril­le Ocu­lus Rift. Seit ich auf der Games­com an der Pres­se­de­mo von EVE VALKYRIE teil­ge­nom­men habe, hat mich das Ding nicht mehr los­ge­las­sen. Die Erfah­rung war so inten­siv und das Spiel­erleb­nis so inno­va­tiv, dass ich die OR seit­dem für DIE Revo­lu­ti­on im Spie­le­be­reich seit Jah­ren hal­te. Des­we­gen hielt ich auf ebay Aus­schau, wohl wis­send, dass ich im Moment nur eine Ent­wick­ler­ver­si­on bekom­men kann – und bei die­ser sieht man auf­grund der ver­gleichs­wei­se gerin­gen Auf­lö­sung von 1280x800 Pixeln noch ein Git­ter­mus­ter. Aber das war mir für Tests und viel­leicht Ver­su­chen mit Ent­wick­lungs­um­ge­bun­gen egal. Und bei etli­chen der zahl­lo­sen Tech­de­mos ver­gisst man die gerin­ge Auf­lö­sung auch fast sofort, denn die Immersi­on ist ein­fach unglaub­lich.

Nicht ver­nach­läs­si­gen soll­te man aller­dings das Pro­blem der soge­nann­ten »Simu­la­tor Sick­ness«. Das Spiel­ge­sche­hen passt nicht zu dem, was der Gleich­ge­wichts­sinn im Mit­tel­ohr erlebt, des­we­gen kann auch bei Per­so­nen, die übli­cher­wei­se kei­ne Pro­ble­me mit See- oder Rei­se­krank­heit haben, und die mit 3D-Com­pu­ter­spie­len pro­blem­los zurecht kom­men, Übel­keit auf­tre­ten. Glaubt mir, ich weiß wovon ich rede. :o) Man will beim Ent­wick­ler der Bril­le durch Ver­bes­se­run­gen der Headt­ra­cker ver­su­chen, die Simu­la­tor Sick­ness zu mini­mie­ren, ich gehe aber davon aus, dass die­se wei­ter­hin ein Pro­blem blei­ben wird. Wegen des Mit­tel­ohrs.

Buchpreisbindung? Im Internetzeitalter? Kauf in England!

Logo Book Depository

Wie bekannt gibt es in Deutsch­land ein Gesetz für Buch­preis­bin­dung. Das besagt grund­sätz­lich, dass Bücher über­all gleich viel kos­ten müs­sen (stark ver­kürzt dar­ge­stellt). Und die­ses Gesetz wird vom Bör­sen­ver­ein und des­sen Treu­hän­der auch gna­den­los durch­ge­setzt, wer ver­sucht dar­an zu rüt­teln, wird abge­mahnt. Und das sogar, obwohl Bör­sen­ver­ein und Treu­hän­der sich nicht einig sind, ob bei­spiels­wei­se Self­pu­blisher unter das Gesetz fal­len.

Durch die Buch­preis­bin­dung hat der Bücher­markt eine kar­tell­ar­ti­ge Struk­tur, Kar­tel­le sol­len durch ande­re Geset­ze eigent­lich ver­mie­den wer­den, aber dank guter Lob­by­ar­beit gilt das für die­se Bran­che offen­sicht­lich nicht. Die rigi­de und aus­nahms­lo­se Durch­set­zung führt unter ande­rem dazu, dass sol­che pro­gres­si­ven und in ande­ren Län­dern völ­lig lega­len Aktio­nen wie das »Hum­ble eBook-Bund­le« in Deutsch­land nicht mög­lich sind, ohne sich der Gefahr von Rechts­strei­tig­kei­ten aus­zu­set­zen.

Wie hirn­ris­sig die­se Buch­preis­bin­dung ange­sichts eines inter­na­tio­na­len Mark­tes und des Inter­nets ist, zeigt der bri­ti­sche Ver­sand­händ­ler The Book Depo­si­to­ry. Die ver­sen­den welt­weit kos­ten­los, was an sich bereits ein Fea­ture ist. Bei eng­li­schen Büchern sind sie in aller Regel nicht preis­wer­ter als bei­spiels­wei­se Ama​zon​.de, sind aber eine Alter­na­ti­ve, falls der Online­händ­ler mal was nicht vor­rä­tig haben soll­te. Inter­es­sant wird es aber bei deut­schen Büchern, denn auch die führt Book Depo­si­to­ry. Und die­se sind zum Teil deut­lich preis­wer­ter als hier­zu­lan­de.

Bei­spiel gefäl­lig? Bit­te: ER IST WIEDER DA von Timur Ver­mes, preis­ge­bun­den bei uns für 19,33 EUR. Beim Book Depo­si­to­ry für EUR 17,69 zu haben, also 1,64 güns­ti­ger. Noch eins? TINTENHERZ als Taschen­buch: preis­ge­bun­den bei uns für 12 Euro, beim Book Depo­si­to­ry für 11,03 Euro. Oder: DIE TRIBUTE VON PANEM –  TÖDLICHE SPIELE. Preis­ge­bun­den in Deutsch­land für 17,90 Euro, in GB für 16,94 Euro.

Das waren jetzt nur ein paar Bei­spie­le, teil­wei­se gibt es deut­li­che­re Preis­un­ter­schie­de zwi­schen den hie­si­gen Shops und dem Book Depo­si­to­ry. Auch wenn die­se Preis­dif­fe­ren­zen viel­fach eher gering sind und man auf die Ware aus dem Ver­ei­nig­ten König­reich ein paar Tage län­ger war­ten muss, zeigt das deut­lich, dass man auch preis­ge­bun­de­ne Bücher güns­ti­ger erhal­ten kann. Und das zudem völ­lig legal. Mei­ne Vor­her­sa­ge: Es wird nicht lan­ge dau­ern, bis ande­re Anbie­ter ähn­li­che Ange­bo­te machen und gezielt deut­sche Kun­den anspre­chen.

Viel­leicht soll­te das dem Bör­sen­ver­ein zu den­ken geben. Der wird aber ver­mut­lich eher ver­su­chen, die­se Prak­ti­ken zu unter­bin­den. Ein Kla­ge­ver­such gen Bri­tan­ni­en dürf­te aber sicher unter­halt­sam wer­den. Das Gesetz sagt zwar:

§ 4 Grenz­über­schrei­ten­de Ver­käu­fe

(1) Die Preis­bin­dung gilt nicht für grenz­über­schrei­ten­de Ver­käu­fe inner­halb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­rau­mes.
(2) Der nach § 5 fest­ge­setz­te End­preis ist auf grenz­über­schrei­ten­de Ver­käu­fe von Büchern inner­halb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­rau­mes anzu­wen­den, wenn sich aus objek­ti­ven Umstän­den ergibt, dass die betref­fen­den Bücher allein zum Zwe­cke ihrer Wie­der­ein­fuhr aus­ge­führt wor­den sind, um die­ses Gesetz zu umge­hen.

Da der Händ­ler aber welt­weit anbie­tet, dürf­te es wohl nicht ganz ein­fach wer­den, ihm letz­te­res nach­zu­wei­sen.

Ach ja: The Book Depo­si­to­ry gehört zu Ama­zon …

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Logo The Book Depo­si­to­ry Copy­right The Book Depo­si­to­ry Limi­t­ed

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