MexxBooks Hambel Bandel: 45 Exemplare?

Wie der ein oder ande­re wis­sen mag, ver­sucht sich Mexx­Books mit einer hie­si­gen Vari­an­te des US-Hum­ble Bund­le. Es wird also ein Paket mit eBooks eine gewis­se Zeit lang ange­bo­ten, man kann dafür bezah­len was man will. Da die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins mir gegen­über aus­ge­sagt hat­te, dass ein Hum­ble Bund­le bei uns auf­grund der Buch­preis­bin­dung nicht mög­lich sei (da der Preis pro Buch fest­ge­legt sein muss – und das trotz in letz­ter Zeit sich wider­spre­chen­der Aus­sa­gen des Ver­eins und sei­ner Treu­hän­der), beeilt man sich bei Mexx­Books dar­auf hin­zu­wei­sen, dass die Bücher (Zitat von der Ham­bel Bandel-Webseite)

mit inter­pre­tie­ren­den und wei­ter­füh­ren­den mul­ti­me­dia­len Ele­men­ten ange­rei­chert wur­den und daher nach herr­schen­der Mei­nung der Preis­bin­dungs­treu­hän­der nicht unter das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz fallen.

Das mag so sein oder nicht, wie der Bör­sen­ver­ein und des­sen Treu­hän­der reagie­ren, wird die Zukunft zei­gen. Mei­ner Ansicht nach wären sie in ihrem Inter­es­se gut bera­ten, kei­nen Prä­ze­denz­fall in Sachen Buch­preis­bin­dung und Self­pu­bli­shing zu schaf­fen. Im Sin­ne der Indie-Autoren und der Kun­den wäre ein sol­cher Prä­ze­denz­fall jedoch sicher­lich zu begrüßen.

Für viel inter­es­san­ter hal­te ich im Moment aller­dings, dass bis jetzt gera­de mal 45 »Ham­bel Ban­dels« abge­setzt wer­den konn­ten, eine fast lächer­lich gerin­ge Men­ge. Wor­an mag das lie­gen? Mei­ner Ansicht nach gibt es hier­für meh­re­re Gründe:

1. Es wird ein Min­dest­preis von 5 Euro vor­ge­ge­ben. Bei der US-Vari­an­te ist das nicht der Fall. Ent­we­der es han­delt sich um eine ech­te »zahl’ was Du willst«-Aktion oder nicht. Wird dann doch ein Min­dest­preis vor­ge­ge­ben, hat das ein Geschmäckle.

2. Es gibt im Netz diver­se Kri­tik an Mexx­Books Infor­ma­ti­ons­po­li­tik im Zusam­men­hang bei­spiels­wei­se mit Kind­le-Ver­käu­fen, aber auch mit Bestel­lun­gen all­ge­mein zu fin­den. Ich gehe davon aus, dass sich poten­ti­el­le Kun­den vor einem Kauf eines Bund­les infor­mie­ren und even­tu­ell von den nega­tiv-Mel­dun­gen ver­un­si­chert sind.

3. Die Zusam­men­stel­lung der eBooks lässt eine kla­re Linie ver­mis­sen. Zwei­mal Phan­tas­tik, ein­mal Crowd­fun­ding, ein­mal die Geschich­te des eBooks und eine Sto­ry­samm­lung mit Geschich­ten aus dem Leben. Wo ist denn da die Ziel­grup­pe? Das ame­ri­ka­ni­sche Vor­bild setz­te auf eine Nerd-taug­li­che Zusam­men­stel­lung mit aus­schließ­lich Phan­tas­tik-Titeln, dar­un­ter auch wel­che von nam­haf­ten Autoren. Hät­te man das auch hier so gehand­habt, wäre viel­leicht eher etwas dar­aus gewor­den. So blei­ben noch fünf Tage und es sind gera­de mal 45 Bund­les abgesetzt.

Zudem wäre wirk­lich inter­es­sant zu sehen, wie­viel Geld mit die­sen 45 ver­kauf­ten Ein­hei­ten ein­ge­nom­men wur­de. Die Hum­ble Bund­le Inc. infor­miert zu jeder Zeit trans­pa­rent über die Ein­nah­men. War­um macht Mexx­Books das nicht?

So bleibt das Gan­ze ein durch­aus inter­es­san­tes Expe­ri­ment, das mit ver­än­der­ten Para­me­tern in Zukunft viel­leicht erfolg­rei­cher wie­der­holt wer­den könn­te. Und es bleibt span­nend abzu­war­ten, ob der Bör­sen­ver­ein sich dazu kon­kret noch äußert oder nicht (oder sogar über die Treu­hand-Kanz­lei Maß­nah­men ergreift), alle Vari­an­ten wür­den aber wahr­schein­lich zu einem Gesichts­ver­lust führen.

Creative Commons License

Bild: eBook-Para­graph von mir, CC BY-NC-SA

Enshittification: Unity Edition

Enshittification: Unity Edition

»Ens­hit­ti­fi­ca­ti­on« ist ein vom Web- und Urhe­ber­rechts-Akti­vis­ten Cory Doc­to­row gepräg­ter Begriff. Der beschreibt, wie Tech-Fir­men lock-in-Effek­te nut­zen, um die Nut­zer an ihre Platt­form zu bin­den, qua­si-Mono­po­le zu erschaf­fen und dann die Dau­men­schrau­ben anzu­zie­hen, die Ser­vice­qua­li­tät zu ver­schlech­tern oder plötz­lich Gebüh­ren zu ver­lan­gen oder zu erhö­hen. Ein Para­de­bei­spiel hier­für ist Face­book, das immer schlim­mer und unbe­nutz­ba­rer wird, aber auf­grund der Tat­sa­che, dass alle Freun­de es nut­zen und man Kon­tak­te und Grup­pen ver­lie­ren wür­de, blie­ben sogar Nut­zer dort, die es eigent­lich has­sen. Ein ande­res Bei­spiel wären Fir­men wie Ado­be oder Maxon, die ein qua­si-Mono­pol auf­bau­en und dann ihre Nut­zer in kun­den­feind­li­che Abo­mo­del­le zwin­gen, die deut­lich teu­rer sind, als der Ver­kauf der Software.

Auf­tritt Unity. Unity ist eine Game Engi­ne, also Soft­ware, mit der man Spie­le erschaf­fen kann. Bis­her waren die Bedin­gun­gen zu denen man das tun konn­te, recht ent­spannt, es gab eine kos­ten­lo­se Ver­si­on, bei der man erst ober­halb einer gewis­sen Ein­nah­me­schwel­le Lizenz­ge­büh­ren zah­len muss­te, es gab auch Pro-Stu­fen die bei­spiels­wei­se 400 Dol­lar im Jahr gekos­tet haben, das kann sich auch ein klei­nes Indie-Stu­dio, oder ein Ein­zel-Ent­wick­ler leisten.

Jetzt hat Unity ange­kün­digt, dass ab dem 1. Janu­ar 2024 pro Instal­la­ti­on bezahlt wer­den muss (erst hieß es »pro Down­load«, dazu kom­men wir gleich noch). Und natür­lich sind die­se Zwangs­ab­ga­ben gestaf­felt, je weni­ger Spie­le man absetzt, des­to mehr kos­tet jede Instal­la­ti­on – und dazu kom­men gege­be­nen­falls auch noch zusätz­li­che Gebüh­ren, abhän­gig vom Umsatz (!). Das wür­de Unity gigan­tisch mehr Geld in die Kas­sen spü­len, als das alte Modell. Nach dem neu­en Modell müss­te ein Ent­wick­ler der bis­her 400 Dol­lar im Jahr für die bezahl­te Fas­sung auf den Tisch legen muss­te bei­spiels­wei­se geschätz­te 2000 Dol­lar an Unity überweisen.

Und es ist die klas­si­sche Ens­hit­ti­fi­ca­ti­on-Stra­te­gie: Bie­te dein Pro­dukt kos­ten­los an, bis es zu einem de fac­to-Stan­dard wird und dann zieh die Dau­men­schrau­ben an, wohl wis­sen, dass Ent­wick­ler, die auf Unity gesetzt haben, erst eine ande­re Engi­ne ler­nen müss­ten, oder mit­ten im Ent­wick­lungs­pro­zess auf eine ande­re Engi­ne umstei­gen müss­ten. Und nie­mand weiß, ob Unre­al (die ande­re AAA-Engi­ne auf dem Markt) nicht dem­nächst mit einer ähn­li­chen Num­mer aus der Höh­le kommt.

Das wirft natür­lich hau­fen­wei­se Fra­gen und Pro­ble­me auf, unter ande­rem, was mit Demo-Down­loads ist, was mit Game Pas­ses ist, was mit kos­ten­lo­sen Spie­len ist (in Unity rea­li­sier­te kos­ten­lo­se Spie­le gibt es bei­spiels­wei­se auf itch.io wie Sand am Meer). Wie die Instal­la­tio­nen genau fest­ge­stellt wer­den wol­len (ver­mut­lich soll Unity ab die­sem Zeit­punkt jede Instal­la­ti­on nach Hau­se tele­fo­nie­ren, was auch Daten­schutz­fra­gen aufwirft).

Spiel­ent­wick­ler auf der gan­zen Welt sind nach­voll­zieh­ba­rer­wei­se auf­ge­bracht und pro­tes­tie­ren gegen das neue Modell. Nach Pro­tes­ten ist Unity auch bereits in Tei­len zurück­ge­ru­dert und es soll nicht mehr pro Down­load gezahlt wer­den, wie ursprüng­lich geplant, son­dern pro Instal­la­ti­on. Man hat­te dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bös­wil­li­ge Prot­ago­nis­ten Spie­le zig­tau­send­fach her­un­ter laden könn­ten, um Ent­wick­ler zu scha­den. Auch Spie­le in Pake­ten wie Hum­ble Bund­les sol­len von den Gebüh­ren aus­ge­nom­men blei­ben, gaben Ver­tre­ter von Unity an. Dabei ist immer noch völ­lig unklar wie Unity bei­spiels­wei­se eine Instal­la­ti­on von einer Down­load­platt­form oder von itch.io von einer Instal­la­ti­on nach dem Kauf eines Hum­ble Bund­le unter­schei­den will. Man kann befürch­ten, dass Unity hier eine mas­si­ve Über­wa­chungs­in­fra­struk­tur instal­lie­ren will, um her­aus­zu­fin­den, wie oft in der Engi­ne rea­li­sier­te Games instal­liert wer­den. Und wie sol­len die Entwickler°Innen die Recht­mä­ßig­keit der von Unity erho­be­nen Gebüh­ren über alle denk­ba­ren Platt­for­men kon­trol­lie­ren kön­nen? Das ist qua­si unmöglich.

Man hat als Ent­wick­ler­stu­dio oder Solo-Ent­wick­ler auch kei­ne Chan­ce, dem zu ent­kom­men. Man muss zwar kei­ne Gebüh­ren für ver­gan­ge­ne Jah­re zah­len, aber auch für bereits exis­tie­ren­de Spie­le wer­den am dem 1. Janu­ar 2024 die­se Gebüh­ren fäl­lig. Weil sie es kön­nen und weil die Ent­wick­ler nichts dage­gen tun können.

Ganz klas­si­scher Ens­hit­ti­fi­ca­ti­on-Plot. Der sicher­lich auch damit zu tun hat, dass der ehe­ma­li­ge Elec­tro­nic Arts-Mana­ger John Ric­ci­ti­el­lo, der für sei­ne frag­wür­di­gen, kun­den­feind­li­chen Ent­schei­dun­gen und mie­se Art zu agie­ren bekannt wur­de, zum Unity-Chef gewor­den ist. Der hat­te in der Ver­gan­gen­heit sol­che sym­pa­thi­schen Din­ge von sich gege­ben, wie dass Ent­wick­ler, die nicht auf Mone­ta­ri­sie­rung set­zen, »fuck­ing idi­ots« sei­en. Allein dar­an sieht man schon, was das für eine skru­pel­lo­se, unsym­pa­thi­sche Figur ist.

Es dürf­te über­aus span­nend sein zu sehen, was jetzt pas­sie­ren wird, wie groß die Pro­tes­te gegen die­se äußerst mie­se Akti­on von Unity wer­den und was die Kon­se­quen­zen dar­aus sind. Mit Sicher­heit wird das Open Source Engi­nes wie Godot ganz erheb­li­chen Vor­schub leis­ten. Ich gehe aber auch davon aus, dass Entwickler°Innen gegen Unity kla­gen wer­den, um die­se Ens­hit­ti­fi­ca­ti­on der Game-Engi­ne zu ver­hin­dern, denn man darf zumin­dest mal in Fra­ge stel­len, ob die Ände­rung der Lizenz­be­din­gun­gen für bereits exis­tie­ren­de Spie­le über­haupt rech­tens ist.

Ich habe die kos­ten­lo­se Fas­sung der Game-Engi­ne Unity auf mei­ner Fest­plat­te zumin­dest soeben deinstalliert.

Ich gehe davon aus, dass sich Unity mit die­ser mie­sen Akti­on kei­nen Gefal­len tut und auf den abstei­gen­den Ast kom­men wird. Und das nach­dem sie ohne­hin Pro­ble­me damit hat­ten, dass immer weni­ger Ent­wick­ler ihre Platt­form nutz­ten. Wenn das die Maß­nah­me war, um den Inves­to­ren wie­der mehr Geld zu ver­schaf­fen, könn­te das schwer ins Auge gehen. Und das soll­te es auch.

Wei­te­re Arti­kel zu dem The­ma, die sich aus­führ­li­cher damit befas­sen (in eng­li­scher Sprache):

https://www.theverge.com/2023/9/12/23870547/unit-price-change-game-development

https://www.polygon.com/23870247/unity-engine-pricing-model-install-fee

https://www.ign.com/articles/why-unitys-new-install-fees-are-spurring-massive-backlash-among-game-developers

https://www.esports.net/news/industry/unity-pricing-structure/

https://www.theguardian.com/games/2023/sep/12/unity-engine-fees-backlash-response

https://kotaku.com/unity-engine-subscription-cost-unreal-godot-indie-dev-1850831032

Logo Unity und Preis­lis­te Copy­right Unity

Für lau bei Epic: YOOKA-LAYLEE und VOID BASTARDS

Für lau bei Epic: YOOKA-LAYLEE und VOID BASTARDS

Im Epic Games Store gibt es wie­der mal Com­pu­ter­spie­le »für umsonst«. Wie immer gilt: Um da ran zu kom­men benö­tigt man ein Epic-Konto.

Als ers­tes das Open World-Jump & Run YOOKA-LAYLEE (April 2017), in dem Cha­mä­le­on Yoo­ka und Fle­der­maus Lay­lee gemein­sam Aben­teu­er erle­ben. Das tun sie im Stil klas­si­scher Gen­re-Ver­tre­ter wie bei­spiels­wei­se SUPER MARIO 64, das Game gilt aber auch als geis­ti­ger Nach­fol­ger von BANJO-KAZOOIE. Neben dem Gejum­pe und Gerun­ne war­ten auch noch Mini­spie­le auf die Spie­le­rin. YOOKA-LAYLEE stammt von Play­to­nic Games, wur­de von Team 17 ver­öf­fent­licht und die PC-Ver­si­on erreich­te auf Met­acri­tic einen Wert von 73 Pro­zent. Für lau alle­mal einen Blick wert.

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Zwei­tens kann man VOID BASTARDS bekom­men, einen im Mai 2019 erschie­ne­nen rogue­like First Per­son Shoo­ter in einem Sci­ence Fic­tion-Set­ting. Die Haupt­fi­gu­rin ist einer von vie­len »rehy­drier­ten« Gefan­ge­nen an Bord eines gestran­de­ten Mann­schafts­schiffs, des­sen KI auf sei­ne gefähr­li­che Fracht ange­wie­sen ist, um Treib­stoff für einen letz­ten Sprung zum Ziel­ort zu erhal­ten. Das spielt in einer pro­ze­du­ral gene­rier­ten Struk­tur, in der der Spie­ler ande­re Schif­fe betritt, gegen Fein­de kämpft und Mate­ria­li­en zur Repa­ra­tur sei­nes eige­nen Schif­fes sam­melt. Wenn der Spie­ler stirbt, wird er durch eine ande­re »rehy­drier­te« Gefan­ge­ne ersetzt. Wenn eine Gefan­ge­ne stirbt, ver­liert die Spie­le­rin alle Muni­ti­on, den Treib­stoff und die Nah­rung, behält aber Waf­fen- und Gad­get-Upgrades sowie den Ziel­fort­schritt. Das Game im abge­fah­re­nen Comic-Stil ist nichts für Weich­lap­pin­nen. Die PC-Fas­sung hat bei Met­acri­tic eine Wer­tung von 81%, es wur­de von Blue Man­chu ent­wi­ckelt und von Hum­ble Bund­le Inc publiziert.

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Software zur Erstellung von Fantasy-Landkarten: WONDERDRAFT

Software zur Erstellung von Fantasy-Landkarten: WONDERDRAFT

Seit Jah­ren habe ich die Sze­ne der Hob­by-Kar­ten­ma­cher beob­ach­tet und auch die diver­sen Aus­prä­gun­gen an Soft­ware un Land­kar­ten fik­tio­na­ler Län­der zu erstel­len, bei­spiels­wei­se für Roma­ne oder Rollenspiel-Kampagnen.

Der bekann­te Platz­hirsch CAMPAIGN CARTOGRAPHER fällt einem in dem Zusam­men­hang natür­lich als ers­tes ein, der hat inzwi­schen im ver­gleich mit frü­her auch einen ange­mes­se­nen Preis, ist aber nach wie vor ein benut­zer­un­freund­li­ches Bedien­mons­ter. Für vie­le ist der Funk­ti­onum­fang und die non­stan­dard-Benut­zer­ober­flä­che schlicht Over­kill (womit ich nichts über die frag­lo­se Qua­li­tät der Soft­ware aus­sa­gen möch­te, ich besit­ze das kom­plet­te Paket).

Jeztzt bin ich über WONDERDRAFT gestol­pert und bin begeis­tert. Es ist damit so ein­fach wie nie, Fan­ta­sy-Kar­ten zu erstel­len. Won­der­draft beschränkt sich dabei auf das Nötigs­te, bie­tet aber trotz­dem diver­se höchst cle­ve­re Funk­tio­nen wie Zufalls­ge­ne­ra­to­ren für grund­le­gen­de Kar­ten­ty­pen, Unre­gel­mä­ßig­keits­funk­tio­nen für Land­schaft­li­ni­en oder das zufäl­lig Plat­zie­ren ver­schie­de­ner Sym­bolaus­prä­gun­gen, bei­spiels­wei­se für Berg­ket­ten, die dann eben aus ver­schie­de­nen Berg­sym­bo­len bestehen. Dabei blei­ben Sym­bo­le ein­zeln hand­hab- und ver­schieb­bar, auch ein Ebe­nen­sys­tem bie­tet Wondershare.

Die von mir erstell­te letz­te Kar­te (Rügen) ent­stand noch in Pho­to­shop. Das war auch okay, aber in Won­der­draft hät­te ich das deut­lich schnel­ler zustan­de bekom­men – und man hat natür­lich auch immer noch die Opti­on die Grund­kar­te in Won­der­draft zu erstel­len und Fein­hei­ten in Pho­to­shop (oder einer ande­ren Gra­fik­be­ar­bei­tungs­soft­ware wie Affi­ni­ty) hin­zu­zu­fü­gen, wenn man etwas mehr Mög­lich­kei­ten haben möchte.

Dis­c­lai­mer: Ich bekom­me kein Geld für die Wer­bung, ich schrei­be die­sen Hin­weis weil ich die Soft­ware ges­tern ent­deckt habe und für groß­ar­tig hal­te, ins­be­son­de­re für den äußerst nied­ri­gen Preis von 30 Dol­lar, der für das Gebo­te­ne spott­bil­lig ist. Außer­dem fin­de ich, dass Indie-Ent­wick­ler unter­stützt wer­den sollten.

Details und eine Kauf­op­ti­on fin­det man auf der Web­sei­te zum Pro­jekt, der kauf wird über Hum­ble Bund­le abge­wi­ckelt, man muss zum Erwerb dort ein Kon­to besit­zen oder eröffnen.

Nach 67 Jahren: Das MAD Magazine wird eingestellt

Nach 67 Jahren: Das MAD Magazine wird eingestellt

In den 70ern und 80ern war die deut­sche Aus­ga­be eine Pflicht­lek­tü­re: Das MAD Maga­zi­ne wird nach 67 Jah­ren ein­ge­stellt. Wie es heißt wer­den noch zwei Aus­ga­ben publi­ziert, um Abon­ne­ments zu erfül­len, die­se wer­den aller­dings nur »das Bes­te aus all den Jah­ren« beinhalten.

Das MAD Maga­zi­ne wur­de 1952 vom Redak­teur Har­vey Kurtz­man und dem Her­aus­ge­ber Wil­liam Gai­nes gegrün­det, aller­dings war es Al Feld­stein, der es 30 Jah­re lei­te­te und zu Berühmt­heit führ­te. MAD gehört inzwi­schen zu DC Comics bzw. War­ner Bros. 1973 hat­te es mit 2.8 Mil­lio­nen die größ­te Abon­nen­ten­zahl, 2017 waren es gera­de noch 140000.

MAD wird nicht voll­stän­dig ver­schwin­den, es soll nach wie vor Ein­zel­pu­bli­ka­tio­nen geben, bei­spiels­wei­se Reprints älte­rer Inhal­te oder auch neu­en Con­tent jeweils zum Jahresende.

Ich hat­te vor zwei Jah­ren eine elek­tro­ni­sche Aus­ga­be abon­niert, als es die mal für klei­nes Geld via Hum­ble Bund­le gab. Im Prin­zip war das alles immer noch wit­zig und auch tat­säch­lich in gewis­sem Rah­men moder­ni­siert. Den­noch gehe ich davon aus, dass ver­mut­lich ins­be­son­de­re jun­ge Leser davon nicht mehr ange­spro­chen wer­den dürften.

Scha­de. Machs gut, Alfred E. Neu­mann

Cover­ab­bil­dung MAD Copy­right DC Comics

Für umme: SHADOWRUN RETURNS DELUXE

Für umme: SHADOWRUN RETURNS DELUXE

Hum­ble Bund­le Inc haut mal wie­der ein Spiel kos­ten­los raus. Dies­mal han­delt es sich um SHADOWRUN RETURNS in der Deluxe-Ausgabe.

Bei SHADOWRUN RETURNS han­delt es sich um ein Spiel im Uni­ver­sum des gleich­na­mi­gen Pen & Paper-Rol­len­spiels (ursprüng­lich) von FASA. Die Com­pu­ter­spiel-Umset­zung ist von Hare­brai­ned Sche­mes und erschien nach einer über­aus erfolg­rei­chen Crowd­fun­ding-Kam­pa­gne auf Kick­star­ter am 25. Juli 2013.

Die Fas­sung von Hum­ble Bund­le läuft unter Win­dows, Mac und Linux, man erhält einen Steam-Key. Ent­hal­ten sind neben dem eigent­li­chen Game auch noch der DLC SHADOWRUN RETURNS ANTHOLOGY und der Soundtrack.

Zum Zeit­punkt, da ich dies schrei­be, hat man noch knapp einen Tag und zehn Stun­den, um das Spiel kos­ten­los zu erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist ein kos­ten­lo­ses Kon­to bei Hum­ble Bundle.

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Pro­mo­gra­fik SHADOWRUN RETURNS Coyp­right Hare­brai­ned Schemes

Für umme: HACKNET

Für umme: HACKNET

Der Hum­ble Bund­le Store haut mal wie­der ein inter­es­san­tes Spiel für lau raus. Dies­mal ist es HACKNET und man hat zum Zeit­punkt wo ich das schrei­be noch knapp über einen Tag und neun Stun­den Zeit, es her­un­ter zu laden. Vor­aus­set­zung ist ein kos­ten­lo­ses Kon­to bei Hum­ble Bund­le Inc.

HACKNET ist ein Spiel aus dem Jahr 2015 bei dem man das Hacken eines Com­pu­ters simu­liert. Das tut man über ein gra­fi­sches Inter­face und eine Textkonsole.

Man bekommt HACK­NETt über die Web­sei­te des Anbie­ters.

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Für lau bei Good Old Games: OXENFREE

Für lau bei Good Old Games: OXENFREE

Zu Weih­nach­ten wol­len sich die Spie­le­platt­for­men offen­bar in die­sem Jahr nicht lum­pen las­sen, denn nach Hum­ble Bund­le haut auch Good Old Games noch­mal ein Spiel für umme raus.

Noch knapp 30 Stun­den lang erhält man auf der Web­sei­te des Betrei­bers das Game OXENFREE umsonst. Vor­aus­set­zung ist ein Kon­to bei Good Old Games, aber das lohnt sich dank des Zugriffs auf güns­ti­ge, DRM-freie Spiele­klas­si­ker sowieso.

Oxen­free is a super­na­tu­ral thril­ler about a group of friends who unwit­tin­g­ly open a ghost­ly rift. Play as Alex, a bright, rebel­lious teen­ager who brings her new step­bro­ther Jonas to an over­night par­ty on an old mili­ta­ry island. The night takes a ter­ri­fy­ing turn when you unwit­tin­g­ly open a ghost­ly gate spaw­ned from the island’s cryp­tic past. How you deal with the­se events, your peers, and the omin­ous crea­tures you’ve unleas­hed is up to you.
YOU deter­mi­ne every aspect of Alex’s sto­ry while explo­ring Edwards Island, unco­vering the base’s dark past, and chan­ging the cour­se of your friends’ lives.

OXENFREE von Night School Stu­di­os ist aus dem Jahr 2016, also noch recht frisch, und hat damals für sei­ne inno­va­ti­ve Art von Spie­lern wie Kri­ti­kern viel Lob geern­tet, der Metascore liegt bei 80%, auf Steam wird es mit »äußerst posi­tiv« bewertet.

Noch einen Tag und ein paar stun­den hat man zum Zeit­punkt des Ver­fas­sens die­ser News Zeit, OXENFREE bei Good Old Games her­un­ter zu laden.

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Logo OXENFREE Copy­right Night School Studios

HD-Version – KNIGHTS OF THE OLD REPUBLIC: APEIRON

HD-Version – KNIGHTS OF THE OLD REPUBLIC: APEIRON

Logo KOTOR Apeiron

Der Star Wars-Fan kennt sicher­lich Bio­Wa­res bei­na­he schon klas­sisch zu nen­nen­des STAR WARS-Com­pu­ter­spiel KNIGHTS OF THE OLD REPUBLIC. An mir war das damals (2003) aus irgend­wel­chen Grün­den lei­der vor­bei gegan­gen, und heu­te besit­ze ich es zwar dank Steam und irgend­ei­nem Hum­ble Bund­le, aber die Spiel­me­cha­ni­ken und ins­be­son­de­re die Gra­fik haben bis­her ver­hin­dert, dass ich das wirk­lich mal spiel­te (und ich habe es ver­sucht. Ernsthaft).

Doch es gibt Hoff­nung: Eini­ge Games und Fans mit dem Namen »Poem Stu­di­os« arbei­ten an einer Art Ultra-HD-Con­ver­si­on des Spiels, das die Unre­al Engi­ne 4 als Basis benutzt. Die wol­len nicht nur alle Ori­gi­nal­in­hal­te umset­zen, son­dern sogar noch neue Schau­plät­ze, sowie neue Com­pa­n­ions und Mis­sio­nen hinzufügen.

Um die nicht mehr ganz als Modi­fi­ka­ti­on zu bezeich­nen­de HD-Umset­zung spie­len zu kön­nen, benö­tigt man das Ori­gi­nal­ga­me, da die Audio­da­tei­en und die Musik aus die­sem über­nom­men werden.

Das sieht bis­her alles ziem­lich gut aus und könn­te ein Knül­ler wer­den. Falls Lucas­Film und oder Dis­ney nicht dazwischenfunken …

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf der Web­sei­te zum Pro­jekt.

Apeiron Anchorhead

Logo KNIGHTS OF THE OLD REPUBLIC Copy­right LucasFilm/BioWare

Börsenverein und Buchpreisbindung für Selfpublisher: es wird kafkaesk …

Das The­ma »gilt die Buch­preis­bin­dung für Self­pu­blis­her?« hat­ten wir ja hier und anders­wo im Web in den letz­ten Tagen bereits des Öfte­ren (z.B. auch auf literaturcafe.de). Die letz­te Aus­sa­ge aus der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins mir gegen­über – die auf mei­ne Anfra­ge hin gemacht wur­de, nach­dem im Stan­dard­werk »Kom­men­tar zum Buch­preis­bin­dungs­ge­setz« stand, dass die­se nicht für Self­pu­blis­her gilt – lau­te­te erst am ver­gan­ge­nen Frei­tag wie folgt (Aus­zug):

Bis­lang wa­ren Bü­cher aus Selbst­ver­la­gen nicht preis­ge­bun­den, weil Sie (sic!) im Buch­han­del kei­ne Rol­le spiel­ten und da­her nicht »buch­han­dels­ty­pisch« wa­ren. Nun er­le­ben wir ge­rade, dass bei E‑Books vie­le »Selbst­ver­le­ger« mit Ih­ren (sic!) Bü­chern bei Ama­zon, Apple und ähn­li­chen Platt­for­men nicht un­er­heb­li­che Ver­kaufs­zah­len ge­ne­rie­ren. Da­mit ändert sich wohl ge­rade auch die Ant­wort auf die Fra­ge der Buch­han­dels­ty­pi­zi­tät. Die Preis­bin­dungs­treu­hän­der stre­ben da­her vor­aus­schau­end eine Re­ge­lung an, wo­nach Selbst­ver­le­ger, die ihre E‑Books über In­ter­net– Groß­buch­händ­ler an­bie­ten, die Prei­se ein­heit­lich fest­le­gen müssen.

Die SF-Autorin Myra Çakan hat nun ges­tern in ähn­li­cher Cau­sa beim Bör­sen­ver­ein nach­ge­fragt und eine anders lau­ten­de Aus­kunft bekom­men, die sie in ihrem Blog wie­der­gibt:

Dazu sagt die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins, dass es sich hier­bei um eine Regel han­delt, die aus der Zeit von vor KDP etc… stammt. Wer sei­ne Bücher einer gro­ßen Käu­fer­schicht zur Ver­fü­gung stellt, also sei­ne Titel über Ama­zon und ande­re Platt­for­men ver­treibt, ist ver­le­ge­risch tätig.

Ja was denn nun? Mir gegen­über wird ein­deu­tig aus­ge­sagt, dass »man eine Rege­lung anstrebt«, das impli­ziert, dass es der­zeit kei­ne gibt – es sei denn, man hät­te seit Frei­tag mal schnell eine erfun­den und vor allem imple­men­tiert, was ich nicht glau­be. Dann erneut der Hin­weis auf KDP. Zum einen inter­es­sant, dass das auf ein­mal eine Kon­kur­renz dar­stel­len soll, über die maß­geb­li­che Umsät­ze gene­riert wer­den. War denn nicht gera­de noch die Aus­sa­ge, dass das eBook-Geschäft unter »fer­ner lie­fen« anzu­sie­deln ist und nur einen ver­schwin­dend gerin­gen Bruch­teil des Buch­mar­kes aus­macht? Wer­den die Self­pu­blis­her nicht laut Pres­se­mel­dun­gen aus der Bran­che nach wie vor als qua­li­täts­ar­me Rand­er­schei­nun­gen ohne Belang für den Markt belächelt?

Und auf der ande­ren Sei­te sol­len die plötz­lich via KDP und Co. »nicht uner­heb­li­che« Umsät­ze gene­rie­ren? Man möge mir  ver­zei­hen, wenn ich nur eins davon glau­ben kann. Was stimmt denn nun? Hosen run­ter, Bör­sen­ver­ein: sind Self­pu­blis­her eine ernst­zu­neh­men­de Kon­kur­renz, oder sind sie es nicht?

Zudem ist die Argu­men­ta­ti­on mit den soge­nann­ten »gro­ßen« Online-Platt­for­men nicht schlüs­sig. Das wür­de bei die­ser Aus­le­gung in Kon­se­quenz bedeu­ten, dass das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz für Self­pu­blis­her gilt, die ihre eBooks über Ama­zon und viel­leicht noch Kobo ver­kau­fen, wenn sie einen eige­nen Shop auf ihrer Web­sei­te haben (was pro­blem­los mög­lich und qua­si in Minu­ten ein­zu­rich­ten ist) jedoch nicht? Nicht ernst­haft, oder?

Um es ganz deut­lich zu sagen: der Bör­sen­ver­ein eiert hier in albern zu nen­nen­der Wei­se her­um und gibt unter­schied­li­chen Anfra­gern in gera­de­zu kaf­ka­es­ker Art ver­schie­de­ne, sich wider­spre­chen­de Ant­wor­ten. Wenn aber schon der Bör­sen­ver­ein kei­ne defi­ni­ti­ve Aus­sa­ge machen kann, wie soll dann der Selbst­ver­le­ger wis­sen, was Sache ist?

Erneut auf­ge­kocht ist das The­ma übri­gens, weil Mexx­Books soeben in Kopie der HUMBLE BUNDLES aus den USA hier­zu­lan­de ein »Ham­bel Ban­del« auf den Markt brin­gen will (an der Namen­s­o­ri­gi­na­li­tät soll­ten die aller­dings noch mal arbei­ten …). Dar­in befin­den sich sechs eBooks von Self­pu­blis­hern und man kann nach ame­ri­ka­ni­schem Vor­bild dafür bezah­len, was man möch­te. Auch die Ver­ant­wort­li­chen von Mexx­Books haben offen­bar mit der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins gespro­chen und kei­ne zufrie­den­stel­len­de Ant­wort bekom­men. Es könn­te also sein, dass das jetzt end­lich der Prä­ze­denz­fall ein­tre­ten wird, der klä­ren kann, was Sache ist – näm­lich dann, wenn die­sel­be Treu­hän­der­kanz­lei, aus deren Rei­hen die oben genann­te Aus­sa­ge im Buch­PrG-Kom­men­tar-Buch kommt, dass die­ses nicht für Self­pu­blis­her gilt, Mexx­Books abmah­nen wird.

Es bleibt span­nend, aller­dings kann die Rei­se durch die Instan­zen Jah­re dau­ern … Bis dahin soll­ten Self­pu­blis­her vor­sich­tig sein, denn hau­fen­wei­se Abmahn-Abzo­cker sind bekann­ter­ma­ßen schnell bei der Hand und ver­die­nen sich gern eine gol­de­nen Nase.

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Bild »eBook-Para­graph«, von mir, CC BY-NC-SA

Buchpreisbindung auf Nutzungslizenzen?

Neu­lich war hier auf Phan­ta­News The­ma, dass man an eBooks kei­ne Besitz­rech­te erwirbt, son­dern nur Nut­zungs­li­zen­zen. Bei­spiel war Ama­zons Kind­le-Shop, in des­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen das auch so ein­deu­tig zu lesen ist. Dadurch stell­te sich für mich die Fra­ge, ob das die Buch­preis­bin­dung auf eBooks nicht in Fra­ge stellt, denn tat­säch­lich ent­steht dadurch ja eine deut­li­che Unter­schei­dung zum Print­buch. Denn dar­an erwirbt man defi­ni­tiv ein dau­er­haf­tes, nicht zeit­lich beschränk­tes Besitz­recht – wenn auch nicht am urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Text dar­in, aber wenigs­tens am phy­si­ka­li­schen Objekt Print­buch. Ist klar: Wenn Ama­zon oder ein Ver­lag das Nut­zungs­recht an einem Buch zurück zie­hen woll­ten, müss­ten sie in mei­ne Woh­nung ein­drin­gen und es phy­si­ka­lisch aus dem Regal neh­men – das ist dann doch höchst unwahrscheinlich.

Es war also wie­der ein­mal an der Zeit, die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels  nach einer Ein­schät­zung zu die­sem The­ma zu fra­gen. Die Ant­wort fiel für mich nicht uner­war­tet aus …

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Zahle was Du willst bei Good Old Games

Auf der Web­sei­te von Good Old Games bekommt man … good old games. Es wer­den dort älte­re Spiele­klas­si­ker DRM-frei für klei­nes Geld ange­bo­ten, die oft­mals an die Erfor­der­nis­se moder­ner Rech­ner ange­passt wur­den. Erwirbt man dort Spie­le, erhält man zudem immer wie­der auch Gim­micks wie bei­spiels­wei­se den Sound­track dazu. Hin und wie­der ver­treibt GoG aller­dings auch neue Spie­le, wie bei­spiels­wei­se LEGEND OF GRIMROCK.

Ähn­lich wie bei den schon bekann­ten Hum­ble Bund­les star­te­te GoG soeben eine »zahl’ was Du willst«-Aktion, in deren Rah­men man Games von Inter­play im Paket erwer­ben kann. Wer weni­ger als 14,99 Dol­lar inves­tiert, der erhält acht Spie­le, dar­über sind es 20, wer mehr als 34,99 Dol­lar aus­gibt, darf sich sogar über 32 Spie­le freu­en. Dar­un­ter Klas­si­ker wie DESCENT, EARTHWORM JIM, FREESPACE oder FALLOUT.

Alle Details zur Akti­on, die noch knapp zehn­ein­halb Tage läuft, fin­den sich auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te. Ich habe bereits des Öfte­ren Spie­le über GoG erwor­ben und es gab nie irgend­wel­che Pro­ble­me. Die erwor­be­nen Spie­le (und zuge­hö­ri­ge Gim­micks) ste­hen ab Kauf im per­sön­li­chen Bereich als Down­loads zur Ver­fü­gung und kön­nen immer wie­der her­un­ter gela­den werden.

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