Europäer! Sagt euren Abgeordneten, dass eure Stimme von der Ablehnung des Artikels 13 abhängt!

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Ori­gi­nal­text von Cory Doc­to­row auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, Text und Logo CC BY

Ende März wird das Euro­päi­sche Par­la­ment über die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­nie abstim­men, eine bei­spiel­lo­se Kata­stro­phe in der Geschich­te der Inter­net­re­gu­lie­rung, die die Macht besitzt, den Tech­no­lo­gie­sek­tor der EU aus­zu­lö­schen und die per­ma­nen­te Kon­trol­le über das Inter­net an gro­ße US-Tech­kon­zer­ne zu über­ge­ben, alles im Namen des Schut­zes des Urhe­ber­rechts (bei gleich­zei­ti­ger Ent­rech­tung der Künst­ler).
Unmit­tel­bar nach die­ser wich­ti­gen Abstim­mung wer­den sich die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten in ganz Euro­pa auf den Weg machen und in ihre Hei­mat­län­der zurück­keh­ren, um dort für die Mai-Wah­len zu kämp­fen. Die­ser Zeit­punkt ist ent­schei­dend, denn er bedeu­tet, dass die Abge­ord­ne­ten wirk­lich dar­an inter­es­siert sind, ob ihre Aktio­nen sie die Unter­stüt­zung der Wäh­ler kos­ten werden.

Die Wäh­ler has­sen die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie und ihren inter­netzer­stö­re­ri­schen Arti­kel 13. Die Peti­ti­on zur Abschaf­fung von Arti­kel 13 hat mehr Unter­schrif­ten als jede ande­re in der Geschich­te der EU erhal­ten, und wenn es in die­sem Tem­po wei­ter geht, wird die Peti­ti­on in weni­gen Tagen zur belieb­tes­ten Peti­ti­on in der Geschich­te der Mensch­heit werden.

Wenn Sie in Euro­pa leben, kön­nen Sie Ihrem Abge­ord­ne­ten mit­tei­len, dass Ihre Stim­me von sei­ner Stim­me abhängt: Das »2019 Pledge«, das Ihnen von Epi­cen­ter Works zur Ver­fü­gung gestellt wird, for­dert die Abge­ord­ne­ten auf, sich öffent­lich zu ver­pflich­ten, Arti­kel 13 zurück­zu­wei­sen. 44 Abge­ord­ne­te des Euro­päi­schen Par­la­ments haben es bis­her unter­zeich­net, und die Arbeit hat gera­de erst begonnen.

Auf der Web­site von »2019 Pledge« kön­nen Sie Ihr Land und Ihre Tele­fon­num­mer ein­ge­ben, und Sie wer­den mit Mit­glie­dern des Euro­päi­schen Par­la­ments ver­bun­den, die die Zusa­ge noch nicht ange­nom­men haben, und Sie kön­nen mit ihnen dar­über spre­chen, war­um es wich­tig ist, dass sie es tun.

Dies ist ein Schlüs­sel­punkt, ein Moment, in dem das Schick­sal des Inter­nets selbst in der Schwe­be ist (und nicht nur in Euro­pa). Es ist auch ein Moment, in dem dei­ne Stim­me wirk­lich zählt. Kei­ner die­ser Abge­ord­ne­ten wird auf der Grund­la­ge sei­ner Arbeit zur Ver­ab­schie­dung der Urhe­ber­rechts­richt­li­nie für eine Wie­der­wahl kan­di­die­ren, aber sie wis­sen, dass ihre Geg­ner ihre Kam­pa­gne star­ten wer­den, um jeden Abge­ord­ne­ten, der für die Zer­stö­rung des Inter­nets gestimmt hat, bloßzustellen.

  • Upload­fil­ter wer­den das Inter­net zerstören:
  • Schlecht für die Benut­zer: Zensurmaschinen
    Alles, was wir pos­ten wol­len, muss zuerst von feh­ler­an­fäl­li­gen Upload-Fil­tern geneh­migt wer­den Weni­ger Din­ge, die wir online erle­di­gen müssen.
  • Mil­lio­nen von Web­sites, Apps, Kanä­len, Vide­os und mehr wer­den in der EU gesperrt.
  • Schlecht für die Schöp­fer: Krea­ti­vi­tät blockiert
  • Par­odien, Film­kri­ti­ken, Let’s Play Vide­os, Memes und alles ande­re, was auf urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al basiert, wer­den in den Fil­tern aufgehalten.
  • Schul­dig bis zum Beweis der Unschuld: Die Schöp­fer müs­sen stän­dig kämp­fen, um Fil­ter­feh­ler zu beheben.
  • Schlecht für Inno­va­tio­nen: Big Play­er wer­den größer
    Rie­si­ge Inter­net­platt­for­men wer­den die ein­zi­gen sein, die es sich leis­ten kön­nen, die Anfor­de­run­gen zu erfüllen.
  • Weni­ger Inno­va­ti­on: In der EU wer­den weni­ger neue Apps und Web­sites ein­ge­führt, weil sie zu ris­kant sind.

HIER LANG: Pledge 2019 [Epi­cen­ter Works]

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Über­set­zung schwer über­ar­bei­tet von mir.

Künster gegen Artikel 13: Wenn große Techfirmen und große Verwerter sich die Künstler zum Fressen zurechtlegen ist es egal, wer das größere Stück bekommt

Künster gegen Artikel 13: Wenn große Techfirmen und große Verwerter sich die Künstler zum Fressen zurechtlegen ist es egal, wer das größere Stück bekommt

Ori­gi­nal­text von Cory Doc­to­row auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, Text und Logo CC BY

Arti­kel 13 ist der immer wie­der umstrit­te­ne Vor­schlag, prak­tisch jede Online-Com­mu­ni­ty, jeden Online-Dienst und jede Online-Platt­form für rechts­ver­let­zen­des Mate­ri­al, das von ihren Nut­zern ver­öf­fent­licht wur­de, recht­lich haft­bar zu machen, auch wenn es für den Online-Dienst­leis­ter kei­ne denk­ba­re Mög­lich­keit gab, von einer Urhe­ber­rechts­ver­let­zung zu erfahren.

Dies erfor­dert unvor­stell­ba­re Sum­men, um es über­haupt zu ver­su­chen, und der Ver­such wird schei­tern. Das Ergeb­nis von Arti­kel 13 wird eine radi­ka­le Ver­rin­ge­rung der Alter­na­ti­ven zu den US-Big-Tech-Platt­for­men und den rie­si­gen Medi­en­kon­zer­nen sein. Das bedeu­tet, dass Medi­en­un­ter­neh­men in der Lage sein wer­den, Krea­ti­ve weni­ger für ihre Arbeit zu bezah­len, denn die Krea­ti­ven wer­den kei­ne Alter­na­ti­ve zu den mul­ti­na­tio­na­len Unter­hal­tungs­rie­sen haben.

Die Schöpfer ordentlich vorgeführt

Die Medi­en­un­ter­neh­men brach­ten die Urhe­ber­grup­pen dazu, Arti­kel 13 zu unter­stüt­zen, indem sie argu­men­tier­ten, dass Medi­en­un­ter­neh­men und die von ihnen ver­trie­be­nen Urhe­ber die glei­chen Inter­es­sen hät­ten. Aber im End­spiel von Arti­kel 13 haben die Medi­en­un­ter­neh­men ihre Schöp­fer­kol­le­gen ordent­lich ver­arscht und for­der­ten die Strei­chung von Klau­seln, die die Rech­te der Künst­ler auf eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung durch die Medi­en­un­ter­neh­men schütz­ten, was zu völ­lig gerecht­fer­tig­ten Zorn bei die­sen ver­ra­te­nen Künst­ler­rechts­grup­pen führte.

Aber die Rea­li­tät ist, dass Arti­kel 13 immer schlecht für die Urhe­ber sein wür­de. Bes­ten­falls konn­te Arti­kel 13 nur hof­fen, dass er ein paar Euro von der Bilanz von Big Tech in die Bilanz von Big Con­tent ver­schie­ben wür­de (und das wäre wahr­schein­lich ohne­hin eine vor­über­ge­hen­de Situa­ti­on). Weil Arti­kel 13 die Mög­lich­kei­ten für Schöp­fer ver­rin­gern wür­de, indem er unab­hän­gi­ge Medi­en- und Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men zer­schlägt, wür­den alle Mit­nah­me­ef­fek­te, die Medi­en­un­ter­neh­men mach­ten, an ihre Füh­rungs­kräf­te und Aktio­nä­re gehen, nicht an die Künst­ler, die kei­ne ande­re Wahl hät­ten, als das zu schlu­cken und das zu neh­men, was ihnen ange­bo­ten wird.

Denn: Wann hat ein Medi­en­un­ter­neh­men zuletzt ein beson­ders pro­fi­ta­bles Jahr gefei­ert, indem es sei­ne Lizenz­ab­ga­ben erhöht hat?

Es sollten schon immer Filter sein.

Die ers­ten Ver­sio­nen von Arti­kel 13 for­der­ten Unter­neh­men auf, Urhe­ber­rechts­fil­ter nach dem Vor­bild des »Con­tent ID«-Systems von You­Tube zu bau­en: You­Tube lädt eine aus­ge­wähl­te Grup­pe ver­trau­ens­wür­di­ger Rech­te­inha­ber ein, Mus­ter von Wer­ken hoch­zu­la­den, die sie als ihr Urhe­ber­recht gel­tend machen, und blo­ckiert dann das Video eines Benut­zers, das die­sen Urhe­ber­rechts­an­sprü­chen zu ent­spre­chen scheint (oder lei­tet Ein­nah­men davon ab).

Es gibt vie­le Pro­ble­me mit die­sem Sys­tem. Einer­seits beschwe­ren sich gro­ße Medi­en­un­ter­neh­men dar­über, dass sie für enga­gier­te Ver­let­zer viel zu leicht zu umge­hen sind, und ande­rer­seits erkennt Con­tent ID alle mög­li­chen Arten von legi­ti­men Aus­drucks­for­men, ein­schließ­lich Stil­le, Vogel­ge­sang und Musik, die der eigent­li­che Künst­ler zur Ver­brei­tung auf You­Tube hoch­ge­la­den hat. Manch­mal liegt das dar­an, dass ein Rech­te­inha­ber fälsch­li­cher­wei­se Urhe­ber­rech­te bean­sprucht hat, die ihm nicht gehö­ren; manch­mal liegt es dar­an, dass Con­tent ID ein »fal­se posi­ti­ve« erzeugt hat (d.h. einen Feh­ler macht); und manch­mal liegt es dar­an, dass Soft­ware ein­fach nicht den Unter­schied zwi­schen einer ver­let­zen­den Nut­zung eines urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes und einer Nut­zung, die unter »fai­res Han­deln« fällt erken­nen kann, wie bei­spiels­wei­se Kri­tik, Kom­men­tar, Par­odie, etc. Nie­mand hat einen Algo­rith­mus zur Erken­nung von Par­odien trai­niert, und nie­mand wird dies in naher Zukunft tun (es wäre schon toll, wenn wir Men­schen dazu brin­gen könn­ten, Par­odien zuver­läs­sig zu erkennen!).

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Copy­right-Fil­ter sind eine schreck­li­che Idee. Goog­le hat 100 Mil­lio­nen Dol­lar (und mehr) aus­ge­ge­ben, um einen sehr begrenz­ten Urhe­ber­rechts­fil­ter zu erstel­len, der nur Vide­os betrach­tet und nur Bei­trä­ge einer aus­ge­wähl­ten Grup­pe von vor­ab geprüf­ten Rech­te­inha­bern blo­ckiert. Arti­kel 13 umfasst alle mög­li­chen urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ke: Text, Audio, Video, Fotos, Soft­ware, Über­set­zun­gen. Und eini­ge Ver­sio­nen von Arti­kel 13 ver­lan­gen von Platt­for­men, dass sie rechts­ver­let­zen­de Ver­öf­fent­li­chun­gen jedes urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes blo­ckie­ren, selbst sol­che, von denen ihnen nie­mand erzählt hat: Irgend­wie wird Ihr For­umd für Hun­de­freun­de sei­ne Nut­zer dar­an hin­dern müs­sen, 50 Jah­re alte Zei­tungs­ar­ti­kel, Bei­trä­ge von ande­ren Mes­sa­ge-Boards, Fotos, die von Social Media her­un­ter­ge­la­den wur­den, zu pla­gi­ie­ren, etc. Sogar die mil­de­ren »Kom­pro­miss­ver­sio­nen« von Arti­kel 13 sahen vor, dass Online-Diens­te die Ver­öf­fent­li­chung von allem, wor­über sie infor­miert wor­den waren, blo­ckie­ren muss­ten, mit schwe­ren Stra­fen für die Nicht­ein­hal­tung einer For­de­rung und kei­ner­lei Stra­fen für fal­sche Ansprü­che sei­tens der Verwerter.

Aber selbst wenn Fil­ter Din­ge blo­ckie­ren, die kei­ne Urhe­ber­rechts­ver­let­zung dar­stel­len, so ermög­li­chen sie doch dedi­zier­ten Schutz­rechts­ver­let­zern, ohne grö­ße­re Pro­ble­me wei­ter zu machen. Das liegt dar­an, dass Fil­ter rela­tiv ein­fa­che, sta­ti­sche Tech­ni­ken ver­wen­den, um Benut­zer-Uploads zu inspi­zie­ren, und Ver­let­zer kön­nen die Blind­stel­len der Fil­ter aus­tes­ten und ver­schie­de­ne Tech­ni­ken aus­pro­bie­ren, bis sie auf Mög­lich­kei­ten tref­fen, sie zu umge­hen. Bei­spiels­wei­se kön­nen eini­ge Bild­fil­ter umgan­gen wer­den, indem man das Bild von links nach rechts dreht oder es anstel­le von Far­be in Schwarz-Weiß wie­der­gibt. Fil­ter sind »Black Boxes«, die von enga­gier­ten Schutz­rechts­ver­let­zern wie­der­holt getes­tet wer­den kön­nen, um zu sehen, was durchkommt.

Für ehr­lich eNut­zer – die Del­fi­ne, die in den Thun­fi­sch­net­zen des Urhe­ber­rechts gefan­gen sind – gibt es kei­nen Unter­grund mit Hin­weis­ge­bern, die Nie­der­la­ge­tech­ni­ken tei­len, um Ihre Inhal­te zu ent­stau­en. Wenn Sie ein AIDS-For­scher sind, des­sen Vide­os fälsch­li­cher­wei­se von AIDS-Leug­nern bean­sprucht wur­den, um sie zu zen­sie­ren, oder Gege­ner von Poli­zei­bru­ta­li­tät, deren Body­cam-Vide­os von Poli­zei­dienst­stel­len blo­ckiert wur­den, die ver­su­chen, der Kri­tik zu ent­ge­hen, ope­rie­ren Sie bereits an der Gren­ze Ihrer Fähig­kei­ten und ver­fol­gen nur Ihre eige­ne Sache. Sie kön­nen ver­su­chen, zusätz­lich zu Ihrer For­schung, Akti­vis­mus oder Kom­mu­ni­ka­ti­on ein Fil­ter-bre­chen­der Exper­te zu wer­den, aber es gibt nur 24 Stun­den am Tag, und die Über­schnei­dung zwi­schen Men­schen die etwas zu sagen haben und Men­schen, die her­aus­fin­den kön­nen, wie man über­eif­ri­ge (oder kaput­te) Urhe­ber­rechts­fil­tern umgeht, ist schlicht nicht sehr groß.

All dies brach­te die Fil­ter in einen so mie­sen Ruf, dass deren Erwäh­nung aus Arti­kel 13 gestri­chen wur­de, aber trotz der Ver­schleie­rung war klar, dass der Zweck von Arti­kel 13 dar­in bestand, Fil­ter ver­pflich­tend zu machen: Es gibt ein­fach kei­ne Mög­lich­keit, sich vor­zu­stel­len, dass jeder Tweet, jedes Face­book-Update, jeder Mes­sa­ge-Board-Kom­men­tar, jedes Social Media Foto und ande­re benut­zer­ge­ne­rier­te Inhal­te ohne ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem auf die Ein­hal­tung der Urhe­ber­rech­te eva­lu­iert wer­den kön­nen. Und wenn Sie Online-Foren für die Ver­let­zung durch ihre Nut­zer ver­ant­wort­lich machen, müs­sen sie einen Weg fin­den, um alles zu bewer­ten, was deren Nut­zer veröffentlichen.

Nur weil Künstler Medienunternehmen unterstützen, bedeutet das nicht, dass Medienunternehmen Künstler unterstützen.

Hun­der­te von Mil­lio­nen Euro für den Bau von Fil­tern aus­zu­ge­ben, die nicht Urhe­ber­rechts­ver­let­zer zu stop­pen, statt­des­sen aber legi­ti­me Mate­ria­li­en unzu­läs­sig zen­sie­ren (sei es auf­grund von Bos­heit, Inkom­pe­tenz oder Schlam­pe­rei), wird kein Geld in die Taschen der Künst­ler bringen.

Das heißt nicht, dass die­se (zumin­dest für eine Wei­le) nicht das Gleich­ge­wicht zu den Medi­en­un­ter­neh­men beein­flus­sen wer­den. Weil Fil­ter immer min­des­tens eini­ge Zeit aus­fal­len wer­den, und weil Arti­kel 13 Unter­neh­men nicht von der Haf­tung befreit, wenn dies geschieht, muss Big Tech zu einer Art Über­ein­kunft mit den größ­ten Medi­en­un­ter­neh­men kom­men – »Du kommst aus dem Gefäng­nis frei«-Karten, zusam­men mit direk­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­len, die Medi­en­un­ter­neh­men ver­wen­den kön­nen, um ihr eige­nes Mate­ri­al zu ent­fer­nen, wenn es fälsch­li­cher­wei­se durch einen Fil­ter blo­ckiert wird. (Es ist erstaun­lich, wie oft ein Teil eines gro­ßen Medi­en­kon­zerns sei­ne eige­nen Inhal­te sperrt, die von einem ande­ren Teil des­sel­ben Rie­sen­kon­zerns hoch­ge­la­den wurden.)

Aber es ist ziem­lich naiv sich vor­zu­stel­len, dass der Geld­trans­fer von Big Tech zu Big Con­tent Künst­ler berei­chern wird. Da es sich klei­ne­re euro­päi­sche Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men nicht leis­ten kön­nen, Arti­kel 13 ein­zu­hal­ten, wer­den Künst­ler kei­ne ande­re Wahl haben, als sich bei den gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­men anzu­mel­den, auch wenn ihnen der ange­bo­te­ne Deal nicht gefällt.

Klei­ne­re Unter­neh­men spie­len heu­te eine wich­ti­ge Rol­le im Tech­no­lo­gie-Öko­sys­tem der EU. Es gibt natio­na­le Alter­na­ti­ven ähn­lich wie Insta­gram, Goog­le und Face­book, die die US Big Tech in ihren Her­kunfts­län­dern über­tref­fen. Die­se wer­den den Kon­takt mit Arti­kel 13 nicht über­le­ben. Die win­zi­gen Aus­nah­men von Arti­kel 13 für klei­ne­re Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men waren ohne­hin nur Maku­la­tur, und die neu­es­te Ver­si­on von Arti­kel 13 macht die­se Aus­nah­men nutz­los.

Klei­ne­re Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men wer­den auch nicht in der Lage sein, die unver­meid­li­che Flut von Ansprü­chen von Copy­right-Trol­len und klein­ka­rier­ten Betrü­gern zu bewäl­ti­gen, die eine sich bie­ten­de Gele­gen­heit wittern.

Klei­ne­re Medi­en­un­ter­neh­men – oft von unab­hän­gi­gen Künst­lern geführt, um ihre eige­nen Krea­tio­nen oder die eini­ger weni­ger Freun­de zu ver­mark­ten – wer­den eben­falls kei­nen Platz am Tisch mit Big Tech fin­den und die­se klei­nen Anbie­ter müs­sen sich aus­schließ­lich dar­auf kon­zen­trie­ren, die Medi­en­rie­sen davon abzu­hal­ten, die Bestim­mun­gen von Arti­kel 13 zu nut­zen, um sie ganz aus dem Geschäft zu drängen.

In der Zwi­schen­zeit wer­den »Fil­ter für alles« eine Gold­gru­be für Betrü­ger und Gau­ner sein, die Künst­ler aus­nut­zen. Arti­kel 13 wird die­se Sys­te­me zwin­gen, sich auf der Sei­te der Über­blo­ckie­rung poten­zi­el­ler Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen zu irren, und das ist ein Glücks­fall für Erpres­ser, die gefälsch­te Urhe­ber­rechts­an­sprü­che nut­zen kön­nen, um die Feeds von Künst­lern abzu­schal­ten und Geld zu ver­lan­gen, um die Ansprü­che auf­zu­he­ben. Theo­re­tisch kön­nen auf die­se Wei­se schi­ka­nier­te Künst­ler ver­su­chen, die Platt­for­men dazu zu brin­gen, den Betrug zu erken­nen, aber ohne den Schutz eines gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­mens mit sei­nen Rück­ka­nä­len in die gro­ßen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men müs­sen sich die­se Künst­ler hin­ter Mil­lio­nen ande­rer Men­schen anstel­len, die zu Unrecht gefil­tert wur­den, um ihren Fall zu vertreten.

Wenn du jetzt schon denkst, dass Big Tech schlecht ist…

Kurz­fris­tig kippt Arti­kel 13 das Spiel­feld in Rich­tung Medi­en­un­ter­neh­men, aber die­ser Vor­teil wird schnell dahin sein.

Ohne die Not­wen­dig­keit, auf­stre­ben­de Kon­kur­ren­ten in Euro­pa zu kau­fen oder zu ver­nich­ten, wer­den die ame­ri­ka­ni­schen Tech­no­lo­gie­rie­sen nur grö­ßer und schwie­ri­ger zu zäh­men sein. Selbst die aggres­si­ve Kar­tell­ar­beit der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on wird wenig zur För­de­rung des Wett­be­werbs bei­tra­gen, wenn der Wett­be­werb gegen Big Tech im Rah­men der Geschäfts­tä­tig­keit Hun­der­te von Mil­lio­nen Euro für die Ein­hal­tung des Urhe­ber­rechts erfor­dert – Kos­ten, die Big Tech wäh­rend des Wachs­tums nie zu tra­gen hat­te, und die die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­nich­tet hät­ten, bevor sie wach­sen konnten.

Zehn Jah­re nach der Ver­ab­schie­dung von Arti­kel 13 wird Big Tech grö­ßer denn je und noch ent­schei­den­der für den Betrieb von Medi­en­un­ter­neh­men sein. Die Big Tech-Unter­neh­men wer­den die­se Macht nicht als eine öffent­li­che Treu­hand­ge­sell­schaft behan­deln, die für alle gerecht ver­wal­tet wird: Sie wer­den sie als einen wirt­schaft­li­chen Vor­teil behan­deln, der auf jede erdenk­li­che Wei­se genutzt wer­den kann. Wenn der Tag kommt, an dem die FIFA, Uni­ver­sal oder Sky die Techrie­sen Goog­le, Face­book oder Apple viel mehr benö­ti­gen als umge­kehrt, wer­den die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men aus­pres­sen, aus­pres­sen und auspressen.

Dies wird natür­lich dem Ergeb­nis der Medi­en­un­ter­neh­men scha­den. Aber weißt du, wem es noch scha­den wird?

Künst­lern.

Denn Medi­en­rie­sen, wie ande­re Unter­neh­men, die einen Käu­fer­markt für ihre Roh­stof­fe – also Kunst und ande­re krea­ti­ve Arbei­ten – haben, tei­len ihre Ein­nah­men nicht mit ihren Lie­fe­ran­ten, aber sie erwar­ten von ihren Lie­fe­ran­ten unbe­dingt, dass sie ihre Ver­lus­te mittragen.

Wenn Medi­en­un­ter­neh­men ver­hun­gern, neh­men sie Künst­ler mit. Wenn Künst­ler kei­ne ande­re Wahl haben, wer­den sie von den Medi­en­un­ter­neh­men noch stär­ker ausgepresst.

Was ist zu tun?

Weder Medi­en­rie­sen noch Tech­no­lo­gie­rie­sen haben die Inter­es­sen von Künst­lern im Blick.

Bei­de Arten von Unter­neh­men sind voll von Men­schen, die sich um Künst­ler küm­mern, aber insti­tu­tio­nell han­deln sie für ihre Aktio­nä­re, und jeder Cent, den sie einem Künst­ler geben, ist ein Cent, den sie nicht an die­se Inves­to­ren zurück­ge­ben können.

Eine wich­ti­ge Kon­trol­le die­ser Dyna­mik ist der Wett­be­werb. Den Kar­tell­be­hör­den ste­hen vie­le Instru­men­te zur Ver­fü­gung, die seit mehr als einer Genera­ti­on weit­ge­hend unge­nutzt sind. Unter­neh­men wur­de erlaubt durch Fusio­nen oder durch die Über­nah­me auf­kom­men­der Wett­be­wer­ber zu wach­sen, so dass Künst­ler weni­ger Medi­en­un­ter­neh­men und weni­ger Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men als Ansprech­part­ner haben, was bedeu­tet, dass die­se Unter­neh­men Künst­ler noch enger in den Wür­ge­griff neh­men und ihnen noch weni­ger Geld für ihre Arbeit geben kön­nen. Kar­tell­äm­ter könn­ten das verhindern.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Mecha­nis­mus könn­te eine ech­te Urhe­ber­rechts­re­form sein, wie die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des bestehen­den Rechts­rah­mens für das Urhe­ber­recht oder die För­de­rung neu­er Sys­te­me zur Auf­tei­lung der Ein­nah­men, wie frei­wil­li­ge Rah­men­li­zen­zen, die es Künst­lern ermög­li­chen könn­ten, sich für einen Pool von Urhe­ber­rech­ten gegen Lizenz­ge­büh­ren zu entscheiden.

Ein sol­ches Sys­tem muss dar­auf aus­ge­rich­tet sein, his­to­ri­sche For­men der Kor­rup­ti­on zu bekämp­fen, wie z.B. Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten, die Lizenz­zah­lun­gen unge­recht­fer­tigt ver­tei­len, oder Medi­en­un­ter­neh­men, die die­se bean­spru­chen. Das wäre die Art von zukunfts­si­che­rer Reform, die die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie hät­te beschrei­ten kön­nen, bevor sie von den Inter­es­sen­ver­tre­tern in Beschlag genom­men wurde.

Ohne die­se Richt­li­ni­en wer­den wir am Ende die Medi­en­un­ter­neh­men berei­chern, aber nicht die Künst­ler, deren Wer­ke sie ver­kau­fen. Auf einem unfai­ren Markt­seg­ment ein­fach mehr Urhe­ber­rech­te an Ver­wer­ter zu ver­ge­ben, ist wie einem gemobb­ten Kind zusätz­li­ches Essens­geld zu geben: Die Bul­lies neh­men sich das zusätz­li­che Geld auch noch, und das Kind wird wei­ter­hin hung­rig sein.

Künst­ler soll­ten auf der Sei­te des frei­en Aus­tauschs stehen.
Es ist ein­fach, sich auf Medi­en und Kunst zu kon­zen­trie­ren, wenn man an Arti­kel 13 denkt, aber dort wird des­sen pri­mä­re Wir­kung nicht zu sehen sein.

Die Platt­for­men, auf die sich Arti­kel 13 rich­tet, sind nicht in ers­ter Linie Unter­hal­tungs­me­di­en: Sie wer­den für alles genutzt, von der Roman­tik bis zum Fami­li­en­le­ben, von der Beschäf­ti­gung bis zur Unter­hal­tung, von Gesund­heit bis Frei­zeit, von Poli­tik und Staats­bür­ger­schaft und mehr.

Urhe­ber­rechts­fil­ter wer­den sich auf alle die­se Akti­vi­tä­ten aus­wir­ken, da sie alle mit den glei­chen Pro­ble­men wie Fal­se-Posi­ti­ves, Zen­sur, Betrug und mehr kon­fron­tiert sein werden.

Die Kunst hat sich schon immer für die freie Mei­nungs­äu­ße­rung für alle ein­ge­setzt, nicht nur für Künst­ler. Big Tech und Big Media üben bereits eine enor­me Kon­trol­le über unser öffent­li­ches und gesell­schaft­li­ches Leben aus. Die­se Kon­trol­le noch­mals zu erhö­hen ist schlecht für uns alle, nicht nur für die­je­ni­gen von uns die Künst­ler sind.

Künst­ler und Publi­kum haben ein gemein­sa­mes Inter­es­se dar­an, das Leben von Künst­lern zu för­dern: Men­schen kau­fen kei­ne Bücher, Musik oder Fil­me, weil sie Medi­en­un­ter­neh­men unter­stüt­zen wol­len, sie tun es, um Krea­ti­ve zu unter­stüt­zen. Wie immer ist für Künst­ler die rich­ti­ge Sei­te, auf der sie sein kön­nen, die Sei­te des Publi­kums: die Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung, ohne unter­neh­me­ri­sche Tor­wäch­ter jeg­li­cher Art.

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Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Ände­run­gen von mir (ja, ich weiß, dass eini­ge For­mu­lie­run­gen bes­ser sein könn­ten, ich habe bereits diver­se üble Pat­zer von DeepL ent­fernt, aber hier geht es mei­ner Ansicht nach mehr um die Sache als um per­fek­te Form)

Die europäische Linksteuer wird Open Access und Creative Commons News töten

Die europäische Linksteuer wird Open Access und Creative Commons News töten

Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on (EFF). Er steht unter CC-BY-Lizenz.

 

Den gan­zen Monat über tagt der »Tri­log« der Euro­päi­schen Uni­on hin­ter ver­schlos­se­nen Türen, um den end­gül­ti­gen Wort­laut der neu­en Urhe­ber­rechts­richt­li­nie aus­zu­ar­bei­ten, einer einst unum­strit­te­nen Ver­ord­nung, die zu einer hef­tig umstrit­te­nen Ange­le­gen­heit wur­de, als in letz­ter Minu­te eine Rei­he extre­mis­ti­scher Vor­schlä­ge zum Urhe­ber­recht hin­zu­ge­fügt und ange­nom­men wurden.

Einer die­ser Vor­schlä­ge ist Arti­kel 11, die »Link-Steu­er«, die eine aus­ge­han­del­te, bezahl­te Lizenz für Links erfor­dert, die »Aus­zü­ge« von Nach­rich­ten ent­hal­ten. Die Richt­li­nie ist äußerst vage, was einen »Link« oder eine »Nach­rich­ten­sto­ry« defi­niert, und impli­ziert, dass ein »Aus­zug« aus mehr als einem ein­zi­gen Wort aus einer Nach­rich­ten­sto­ry besteht (vie­le URLs ent­hal­ten mehr als ein ein­zi­ges Wort aus der Schlagzeile).

Arti­kel 11 ist so schlecht for­mu­liert, dass es schwie­rig ist, her­aus­zu­fin­den, was er ver­bie­tet und was er erlaubt (des­halb haben wir an die Tri­log-Unter­händ­ler geschrie­ben, um sie zu bit­ten, die wich­tigs­ten Punk­te zu klä­ren). Was zu erken­nen ist, ist zutiefst beunruhigend.

Eine der »Erwä­gungs­grün­de« der Richt­li­nie ist Erwä­gungs­grund 32:

»(32) Der orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Bei­trag der Ver­la­ge zur Erstel­lung von Pres­se­pu­bli­ka­tio­nen muss aner­kannt und wei­ter geför­dert wer­den, um die Nach­hal­tig­keit der Ver­lags­bran­che und damit die Ver­füg­bar­keit zuver­läs­si­ger Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Daher ist es not­wen­dig, dass die Mit­glied­staa­ten auf Uni­ons­ebe­ne einen Rechts­schutz für Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen in der Uni­on für digi­ta­le Zwe­cke vor­se­hen. Die­ser Schutz soll­te wirk­sam gewähr­leis­tet wer­den, indem im Uni­ons­recht urhe­ber­recht­lich geschütz­te Rech­te für die Ver­viel­fäl­ti­gung und öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen im Zusam­men­hang mit der digi­ta­len Nut­zung ein­ge­führt wer­den, um eine ange­mes­se­ne und ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für die­se Ver­wen­dun­gen zu erhal­ten. Pri­va­te Nut­zun­gen soll­ten von die­sem Hin­weis aus­ge­nom­men wer­den. Dar­über hin­aus soll­te die Auf­nah­me in eine Such­ma­schi­ne nicht als fai­re und antei­li­ge Ver­gü­tung ange­se­hen wer­den.« (Her­vor­he­bung hinzugefügt)

Sobald Sie sich hier durch das Euro­kra­tisch gear­bei­tet haben haben erken­nen Sie, dass Erwä­gung 32 vor­schlägt, dass (1) jeder, der mit den Nach­rich­ten ver­lin­ken möch­te, eine sepa­ra­te, kom­mer­zi­el­le Lizenz haben muss; und (2) Nach­rich­ten­un­ter­neh­men nicht auf die­ses Recht ver­zich­ten kön­nen, noch nicht ein­mal durch Crea­ti­ve Com­mons-Lizen­zen und ande­re Tools zur Ertei­lung einer pau­scha­len Genehmigung.

Vie­le Nach­rich­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen ermög­li­chen es jedem, auf ihre Arbeit zu ver­lin­ken, dar­un­ter eini­ge der welt­weit füh­ren­den News­ga­the­rer: Pro­Pu­bli­ca (»Die Mis­si­on von Pro­Pu­bli­ca ist es, dass unser Jour­na­lis­mus Wir­kung zeigt, d.h. die Reform vor­an­treibt«), Glo­bal Voices (eine füh­ren­de Quel­le für glo­ba­le Nach­rich­ten, die von Repor­tern vor Ort auf dem gan­zen Pla­ne­ten ver­fasst wur­den) und vie­le ande­re. Die­se Crea­ti­ve Com­mons Nach­rich­ten­agen­tu­ren ver­las­sen sich oft auf öffent­li­che Spen­den, um ihre aus­ge­zeich­ne­te, tie­fe und inves­ti­ga­ti­ve Arbeit zu leis­ten. Die kos­ten­lo­se Wie­der­ver­wen­dung ist ein wich­ti­ger Weg, um ihre Spen­der davon zu über­zeu­gen, die­se Finan­zie­rung fort­zu­set­zen. Ohne Crea­ti­ve Com­mons kön­nen eini­ge die­ser Nach­rich­ten­an­bie­ter ein­fach auf­hö­ren zu existieren.

Abge­se­hen von den Quel­len tra­di­tio­nel­ler Nach­rich­ten stellt ein stän­dig wach­sen­der Teil der wis­sen­schaft­li­chen Publi­ka­ti­ons­welt (wie die füh­ren­de Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on Coch­ra­ne) einen Teil oder das gesam­te Werk im Sin­ne von »Open Access« zur frei­en Wie­der­ver­wen­dung zur Ver­fü­gung – die Idee dahin­ter ist, dass Wis­sen­schaft und For­schung davon pro­fi­tie­ren, wenn wis­sen­schaft­li­che Wer­ke so frei wie mög­lich ver­brei­tet werden.

Das Her­um­tram­peln auf Crea­ti­ve Com­mons und Open Access in Arti­kel 11 ist kein Zufall: Bevor die Link­s­teu­er auf EU-Ebe­ne erschien, hat­ten eini­ge EU-Län­der ihre eige­nen natio­na­len Ver­sio­nen aus­pro­biert. Als Deutsch­land es ver­such­te, gewähr­ten die gro­ßen Zei­tun­gen Goog­le ein­fach eine kos­ten­lo­se Lizenz zur Nut­zung ihrer Wer­ke, weil sie es sich nicht leis­ten konn­ten, vom Such­rie­sen boy­kot­tiert zu wer­den. Als Spa­ni­en sei­ne eige­ne Link-Steu­er ver­ab­schie­de­te, ver­such­te die Regie­rung zu ver­hin­dern, dass Zei­tun­gen den glei­chen Weg ein­schla­gen, indem sie alle Nach­rich­ten zwang, ein eige­nes, unver­zicht­ba­res Han­dels­recht zu haben. Spa­ni­sche Ver­la­ge ver­lo­ren prompt 14% ihres Traf­fics und 10.000.000.000 €/Jahr.

All dies ist ein guter Grund, Arti­kel 11 ganz auf­zu­ge­ben. Die Idee, dass Schöp­fer »geschützt« wer­den kön­nen, indem man ihnen ver­bie­tet, ihre Wer­ke zu tei­len, ist per­vers. Wenn das Urhe­ber­recht die Inter­es­sen der Urhe­ber schüt­zen soll, soll­te es alle Inter­es­sen schüt­zen, ein­schließ­lich der Inter­es­sen von Men­schen, die wol­len, dass ihre Mate­ria­li­en so weit wie mög­lich ver­brei­tet werden.

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Über­set­zung bear­bei­tet durch Ste­fan Holzhauer

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Disclaimer: In Zukunft mehr Netzthemen

Disclaimer: In Zukunft mehr Netzthemen

Manch einer mag es viel­leicht schon begrif­fen haben: ich bin stock­sauer über die Idio­ti­en, die skru­pel- und/oder ahnungs­lo­se Poli­ti­ker vor­ges­tern im EU-Par­la­ment beschlos­sen haben und die unab­seh­ba­re Aus­wir­kun­gen auf das Inter­net und des­sen Nut­zung für uns alle haben wer­den (sie­he der soeben ver­öf­fent­lich­te Text von Cory Doc­to­row). Und nur um das halt­lo­se Mimi­mi eini­ger frei dre­hen­der, bür­ger­feind­li­cher Wirt­schafts­un­ter­neh­men zu befrie­di­gen wird das freie Inter­net geop­fert, es wer­den freie Inhal­te ver­schwin­den, es wird durch Zen­sur­fil­ter zu mas­si­vem Over­blo­cking kom­men und man darf kei­ne Fotos von öffent­li­chen Orten mehr pos­ten, sobald die Gefahr besteht, dass irgend­ein urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Mate­ri­al als Bei­werk dar­auf zu sehen ist. Ja, im Ernst, das ist so. Gegen all das ist die DSGVO ein Kindergeburtstag!

Ich habe frü­her bereits immer wie­der mal zu Netz­the­men geschrie­ben, wenn es not­wen­dig war.

Es ist jetzt wie­der not­wen­dig. Es ist sogar drin­gend notwendig.

Ich wer­de euch hier auf Phan­ta­News in Zukunft also abseits des eigent­li­chen The­mas Phan­tas­tik wie­der ver­mehrt mit Netz­the­men auf den Wecker gehen, und das so lan­ge, bis ihr die Kon­se­quen­zen des­sen ver­steht, was da gera­de pas­siert und dann euer Wahl­ver­hal­ten ent­spre­chend anpasst. Und viel­leicht auch der­ma­ßen viel Druck auf die Ver­ant­wort­li­chen aus­übt, dass die auf­grund der Pro­tes­te ihre Ent­schei­dung über­den­ken. Axel Voss (CDU), du hast noch lan­ge nicht gewonnen!

Der Kampf hat gera­de erst begonnen.

Wer sich infor­mie­ren will kann das bei­spiels­wei­se bei der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on tun. Dort schreibt Cory Doc­to­row: Today, Euro­pe Lost The Inter­net. Now, We Fight Back.

We suf­fe­red a crus­hing set­back today, but it does­n’t chan­ge the mis­si­on. To fight, and fight, and fight, to keep the Inter­net open and free and fair, to pre­ser­ve it as a place whe­re we can orga­ni­se to fight the other fights that mat­ter, about ine­qua­li­ty and anti­trust, race and gen­der, speech and demo­cra­tic legitimacy.

Ich wer­de der EFF jetzt Geld spen­den, das kann man auf der Sei­te der Orga­ni­sa­ti­on tun.

Google: Bitte wirf die Verleger sofort aus dem Index!

Google: Bitte wirf die Verleger sofort aus dem Index!

Leis­tungs­schutz­recht. Erin­nert sich noch jemand? Ver­le­ger wol­len dafür bezahlt wer­den, dass Such­ma­schi­nen ihre Arti­kel find­bar machen und Besu­cher auf die Online­ver­sio­nen ihrer aus­ster­ben­den Tot­holz­me­di­en spülen.

Eine belieb­te Ana­lo­gie dazu ist folgende:

Man steigt in ein Taxi und bit­tet den Fah­rer, einen zu einem guten Restau­rant zu brin­gen. Dort ange­kom­men, will der Gas­tro­nom vom Taxi­fah­rer eine Gebühr dafür, dass er Gäs­te gebracht hat.

Klingt bekloppt? Ist es auch. Zuerst haben die Ver­le­ger das in Bel­gi­en ver­ucht. Nach­dem Goog­le sie aus dem Index warf, gab es sofort ein heu­len und Zäh­ne­klap­pern, denn die Besu­cher der Web­sei­ten blie­ben aus. Das Gan­ze wur­de zurück­ge­nom­men. Dann hieß es: »Bel­gi­en ist halt zu klein, das muss man in einem grö­ße­ren Land machen!«

Das führ­te zum hart umkämpf­ten Leis­tungs­schutz­recht in Deutsch­land, bei der die Ver­le­ger zum ers­ten Mal alle jour­na­lis­ti­schen Grund­sät­ze über Bord war­fen und bei­na­he aus­schließ­lich zuguns­ten die­ses Unsinns berich­te­ten, statt objek­tiv, wie es ihre Pflicht gewe­sen wäre. Dass damit ihre Glaub­wür­dig­keit mas­siv beschä­digt wur­de, nah­men die Ver­ant­wort­li­chen bil­li­gend in Kauf, denn es ging ja um eige­ne Vorteile.

Was dar­aus wur­de, wis­sen wir: Das Leis­tungs­schutz­recht­ge­setz ist so dumm, dass es de fac­to nicht ange­wen­det wird.

Doch die Ver­le­ger woll­ten nicht auf­ge­ben, an der Spit­ze der Sprin­ger-Ver­lag, Her­aus­ge­ber eines Pam­phlets, das man in mei­nen Augen nur als »Volks­ver­het­zer-Blatt« bezeich­nen kann: der Bild-»Zeitung«. Erneut kam das völ­lig sinn­lo­se Argu­ment »Deutsch­land ist halt zu klein, das muss man grö­ßer machen!« und jetzt woll­te man den­sel­ben Stuss euro­pa­weit durchziehen.

Und erneut ver­such­ten die übli­chen Ver­däch­ti­gen bei den Tot­holz­me­di­en durch eine äußerst ten­den­zi­el­le Bericht­erstat­tung weit abseits aller Rea­li­tä­ten, ihre Leser zu ver­dum­men und zu »über­zeu­gen«. Zeit­gleich wur­de in Brüs­sel mas­siv Lob­by­ar­beit betrie­ben, um ahnungs­lo­se (oder kor­rup­te) Poli­ti­ker auf ihre Sei­te zu zie­hen. Ver­mut­lich hat­ten etli­che davon auch ein­fach Angst, dass die Sprin­ger-Medi­en nach­hal­tig und dau­er­haft nega­tiv über sie berich­ten wür­den, wenn sie nicht spuren.

Ges­tern stimm­te dann eine Mehr­heit im EU-Par­la­ment für den unsäg­li­chen Bullshit.

Wenn Goog­le nicht zah­len will, könn­te der Such­ma­schi­nen­an­bie­ter sämt­li­che Ange­bo­te der Ver­le­ger aus sei­ner Such­ma­schi­ne entfernen.

Aber auch dafür haben die Tot­holz­ver­brei­ter einen per­fi­den Plan: Wenn Goog­le das tut, will man die Betrei­ber der Such­ma­schi­ne per Gesetz dazu zwin­gen, ihre Pro­duk­te wei­ter zu lis­ten, weil er angeb­lich Mono­po­list ist.

Es soll also ein Gesetz geben, das einen Dienst­leis­ter dazu zwin­gen soll, die Dienst­leis­tung zu erbrin­gen und die Nutz­nie­ßer die­ser Dienst­leis­tung dann auch noch dafür zu bezahlen.

Die Ana­lo­gie zu oben wäre folgende:

Auf dem Dorf gibts nur ein Taxi. Der Fah­rer hat aber kei­nen Bock mehr, Gäs­te zu einem Restau­rant zu brin­gen, des­sen Inha­ber er auch noch dafür bezah­len soll. Der Gas­tro­nom schleimt sich des­we­gen so lan­ge beim Bür­ger­meis­ter ein, bis die Orts­sat­zung geän­dert wird, und den Taxi­fah­rer dazu zwingt, Gäs­te zu dem Restau­rant zu brin­gen und dann dafür auch noch zu blechen.

Klingt noch bekloppter?

Rich­tig.

Bit­te, Goog­le, werft die Medi­en der Ver­le­ger-Dep­pen sofort aus dem Index. Nicht nur aus den News, son­dern vollständig.

Sol­len die zu eige­nen Guns­ten lügen­den Alt­pa­pier­be­dru­cker doch zugrun­de gehen. Mir egal.

(Dis­c­lai­mer: Nein, es ist mir natür­lich nicht egal. Eine brei­te und viel­fäl­ti­ge jour­na­lis­ti­sche Land­schaft ist eigent­lich unab­ding­bar und drin­gend not­wen­dig, ins­be­son­de­re ange­sichts der aktu­el­len Pro­ble­me in die­sem Land. Aber sol­che zum eige­nen Vor­teil agie­ren­den Dem­ago­gen-Medi­en braucht wirk­lich nie­mand – und bezah­len soll­te man sie für ihre Falsch­aus­sa­gen erst recht nicht)

Gra­fik von https://act1.openmedia.org/savethelink

Korrupte Politiker im EU-Parlament beschließen das Ende des Internets wie wir es kennen

Korrupte Politiker im EU-Parlament beschließen das Ende des Internets wie wir es kennen

Ein Kom­men­tar

Es war hart gekämpft wor­den um die Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts in Euro­pa. Die Ände­run­gen gehen unter ande­rem auf EU-Digi­tal­kom­mis­sar Oettin­ger zurück, der von Digi­ta­lem ver­mut­lich so viel Ahnung hat­te, wie eine Kuh vom Rad­fah­ren. Trei­ber der soge­nann­ten Refor­men war Axel Voss (CDU).

Gro­ße Tei­le der angeb­li­chen »Reform« sind völ­lig gegen die Bedürf­nis­se und Inter­es­sen des sprich­wört­li­chen »nor­ma­len Bür­gers« und bedie­nen aus­schließ­lich wirt­schaft­li­che und Lobby-Interessen.

Ver­le­ger, an ihrer Spit­ze (Ach­tung: Mei­nung!) Volks­ver­het­zer wie der Axel Sprin­ger Ver­lag (Bild-Zei­tung), wol­len ein Leis­tungs­schutz­recht (Link Tax), das in Deutsch­land kra­chend geschei­tert ist, euro­pa­weit durch­set­zen. Wei­ter­hin sol­len auto­ma­ti­sier­te Con­tent­fil­ter (die tech­nisch nicht funk­tio­nie­ren kön­nen) den Upload von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al ver­hin­dern. Die­se Zen­sur­fil­ter wer­den zu mas­si­vem Over­blo­cking, dem Ver­schwin­den von Netz­kul­tur und erheb­li­cher Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit füh­ren. Denn man kann ohne inhalt­li­che oder recht­li­che Kon­trol­le erst­mal alles weg­blo­cken, ohne dass man als Betrof­fe­ner eine ein­fa­che Mög­lich­keit hat, sich dage­gen zu wehren.

Statt das Urhe­ber­recht ans Inter­net des 21. Jahr­hun­derts und die inter­es­sen der Nut­zer anzu­pas­sen, bei­spiels­wei­se durch Rege­lun­gen wie »fair use«, ist man beim euro­päi­schen Par­la­ment kom­plett vor den Wün­schen der Wirt­schaft ein­ge­knickt, zum Nach­teil der euro­päi­schen Bür­ger. Die Kon­se­quen­zen sind unab­seh­bar und rei­chen ins­be­son­de­re für jeden, der Con­tent ins Netz stellt (also dank sozia­ler Medi­en ALLE Nut­zer) erheb­lich wei­ter als die viel­dis­ku­tier­te DSGVO.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­det man bei Netzpolitik.org. Die schrei­ben, der Kampf sei ver­lo­ren. Das sehe ich anders:

Jetzt fängt er erst rich­tig an!

Wer meint, ich klin­ge ange­fres­sen, hat völ­lig recht.

Update: Thread von Cory Doc­to­row auf Twitter:

The­re are thousands of ways that fil­ters can acci­dent­al­ly fin­ger your legit works as pira­cy, and if you’­re not a pira­te, your reme­dy is to file appeals, cross your fin­gers, and hope a plat­form with a bil­li­on users and mil­li­ons of peop­le in your situa­ti­on will review your case.

Update: Julia Redas Stel­lung­nah­me:

Das Euro­pa­par­la­ment befür­wor­tet die Ein­füh­rung neu­er recht­li­cher und tech­ni­scher Schran­ken für die Mei­nungs­frei­heit im Netz. Zuguns­ten von Kon­zern­pro­fi­ten wer­den Prin­zi­pi­en über den Hau­fen gewor­fen, ohne die das Inter­net nie sei­ne heu­ti­ge Bedeu­tung erlangt hätte.

Update: Mario Six­tus auf Twit­ter:

Heu­te hat der Axel-Sprin­ger-Ver­lag bei sei­nem Bestre­ben, das Inter­net kaputt zu machen, einen gro­ßen Schritt nach vor­ne gemacht. Wer für Sprin­ger arbei­tet, deren Publi­ka­tio­nen abon­niert oder auf deren Tex­te ver­linkt, ist mitschuldig.

Update: Arti­kel auf hei­se: »Vor­ab­kon­trol­le und Zen­su­r­in­fra­struk­tur«

Die US-Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on (EFF) weist dage­gen dar­auf hin, dass das bekann­te »Con­tent ID«-System von You­Tube Ent­wick­lungs­kos­ten in Höhe von 60 Mil­lio­nen Euro ver­schlun­gen habe und in zahl­rei­chen Fäl­len recht­mä­ßi­ge Inhal­te blo­ckiert habe. Zudem kön­ne jeder Anwen­der oder Rech­te­inha­ber nut­zer­ge­ne­rier­ten Con­tent auf eine schwar­ze Lis­te geschütz­ter Wer­ke set­zen, die dann nicht mehr ver­öf­fent­licht wer­den könnten.

Hier kann man sehen, wer ver­ant­wort­lich ist:

Gra­fik Link­tax und Con­tent­fil­ter: CC-BY Oli R, Bild »Kains Face­palm« von Alex E. Proi­mos, aus der Wiki­pe­diaCC BY

Facebook testet »Keyword Snooze«

Facebook testet »Keyword Snooze«

Eigent­lich ist das neue Fea­ture »Key­word Snoo­ze«, das Face­book gera­de tes­tet, dafür gedacht, nicht über Fil­me oder Fern­seh­se­ri­en gespoi­lert zu wer­den. Man kann damit aber auch ande­re The­men ausblenden.

Akti­viert man Key­word Snoo­ze mit Phra­sen wie bei­spiels­wei­se »Game Of Thro­nes«, »Babies« oder »Kat­zen« (aber wer wür­de schon nied­li­che Kat­zen­bil­der aus­blen­den wol­len?) bekommt man ab die­sem Zeit­punkt 30 Tage lang kei­ne Postings zu die­sem The­ma mehr ange­zeigt. Weder von Per­so­nen, noch von sei­ten oder Grup­pen. Das ist so ähn­li­che wie das bereits imple­men­tier­te Fea­ture, dass man Per­so­nen oder Sei­ten für 30 Tage »snoo­zen« (nen­nen wir es ein­fach »stumm­schal­ten«) kann, man also in die­sem Zeit­raum nichts mehr von denen liest.

Was dadurch aller­dings lei­der nicht blo­ckiert wird, ist Wer­bung. Wenn also ein Wer­be­trei­ben­der spoi­lert, wird man das trotz­dem zu sehen bekom­men. Ziem­lich inkon­se­quent. Und es könn­te bei man­chen natür­lich dazu füh­ren, dass man sei­ne Fil­ter­bla­se inten­si­viert. Aber die Mög­lich­keit alles über »Trump« zu fil­tern, hat natür­lich eine gewis­se Attrak­ti­vi­tät, auch wenn einen der plötz­li­che Atom­krieg dann über­ra­schen könnte … ;)

Face­book will das Fea­ture ab der nächs­ten Woche test­wei­se an ein paar Mil­lio­nen Nut­zer aus­rol­len. Wenn es ankommt und wie erwar­tet funk­tio­niert, wird es dann spä­ter für alle ver­füg­bar werden.

Wie alle sol­chen Fil­ter­al­go­rith­men wird die Funk­ti­on feh­ler­haft sein.

Logo Face­book Copy­right Facebook

Amazon Affiliate Widgets und die Datenschutzgrundverordnung

Amazon Affiliate Widgets und die Datenschutzgrundverordnung

Hier aus gege­be­nem Grund mal ein Arti­kel, der über­haupt nichts mit Phan­tas­tik zu tun hat.

Die neue euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) dräut seit Jah­ren am Him­mel und auch wenn das aus Ver­brau­cher- und Bür­ger­sicht durch­aus zu begrü­ßen ist, beinhal­tet sie wie­der mal schlim­me hand­werk­li­che Män­gel, die die Rea­li­tä­ten im Web nicht abbil­den. Bei­spiels­wei­se wird man auf das Ein­bin­den von Goog­le Fonts eben­so ver­zich­ten müs­sen wie, auf Gra­va­tar oder Dis­cus und vie­len wei­te­ren im Web völ­lig übli­chen Anwen­dun­gen, denn die über­tra­gen alle Nut­zer­da­ten an Drit­te – und das müss­te man vom Nut­zer vor­her erlau­ben las­sen, was völ­lig unmög­lich ist (damit sind z.B. auch Con­tent Deli­very Net­works, die Medi­en wie bei­spiels­wei­se Bil­der aus­lie­fern kri­tisch, solan­ge sie nicht im euro­päi­schen Inland lie­gen). Man hät­te sich hier beim Umset­zen der DSGVO deut­lich mehr gesun­den Men­schen­ver­stand und Rea­lis­mus gewünscht, denn so hängt sich Euro­pa noch wei­ter vom Inter­net ab, als es ins­be­son­de­re in Deutsch­land ohne­hin bereits ist. Aber was will man von EU-Poli­ti­kern in der Hin­sicht schon erwar­ten … Man kann sich bei etli­chen Aspek­ten der DSGVO nur an den Kopf fas­sen und muss wie­der mal den Ein­druck gewin­nen, dass klei­ne Anbie­ter oder pri­va­te Web­sei­ten über Gebühr abge­starft wer­den sol­len, damit alter­na­ti­ve Ange­bo­te – und damit Kon­kur­renz für die »Gro­ßen« – ent­nervt und wegen Angst vor Abmahn­trol­len aufgeben.

Zu den pro­ble­ma­ti­schen Funk­tio­nen gehört auch die Ein­bin­dung von Ama­zon-Wid­ge­ts (rei­ne Links sind unpro­ble­ma­tisch, da ent­schei­det der Nut­zer ja selbst, ob er drauf kli­cken möch­te), denn auch die über­tra­gen ja direkt beim Auf­ruf der Sei­te unge­fragt Infor­ma­tio­nen über den Nut­zer an Amazon.
Nun ist es aber natür­lich so, dass rei­ne Text­links lan­ge nicht so sehr zum Kli­cken ani­mie­ren, wie Bil­der, des­we­gen ist so eine Umset­zung nicht zufrie­den­stel­lend. Man könn­te jetzt ein­fach jedes­mal den­sel­ben But­ton mit einem Ama­zon-Logo als Link­bild ver­wen­den, aber das ist auch doof, denn ich per­sön­lich sehe die Arti­kel­bil­der durch­aus als eine sinn­vol­le Zusatz­in­for­ma­ti­on für den Leser von Phan­ta­News, ins­be­son­de­re, wenn Sekun­dä­ri­sches zum Arti­kel ver­linkt wird und nicht direkt ein im Text vor­ge­stell­tes Medium.

Die Lösung ist – zumin­dest unter Wor­d­press – ein Plugin namens Ama­zon Affi­lia­tes Wor­d­press Plugin (kurz: AAWP). Das stammt von einem deut­schen Ent­wick­ler und bie­tet die Opti­on, die Inhal­te (also vor allem Bil­der) vom Ama­zon-Ser­ver auto­ma­ti­siert her­un­ter zu laden und dann vom loka­len Ser­ver aus­zu­lie­fern. Da wird dann nichts über­tra­gen und man hat letzt­lich wie­der nur einen Link, den der Nut­zer ankli­cken kann – oder eben nicht.

Nach­teil: Das funk­tio­niert nur mit einen selbst gehos­te­ten Wor­d­press, nicht auf wordpress.com. Und der Web­ser­ver auf dem die Wor­d­press-Instal­la­ti­on läuft muss ein paar Vor­aus­set­zun­gen in Sachen PHP erfül­len, fol­gen­de Erwei­te­run­gen müs­sen vor­han­den sein:

  • cURL
  • XML
  • SOAP
  • mbst­ring

Wei­ter­hin muss die Funk­ti­on »curl_exec« aktiv sein und der Para­me­ter »allow_url_fopen« muss aktiv sein.

Wenn das für euch nur böh­mi­sche Dör­fer sind, müsst ihr euch des­we­gen an euren Hos­ter oder Ser­ver­be­trei­ber wenden.

AAWP ist nicht kos­ten­los, es kos­tet 39 Euro, dafür erhält man eine Lizenz die ein Jahr lang Updates und Sup­port beinhal­tet. Danach hört das Plugin nicht auf zu funk­tio­nie­ren, es ist also kein Abo, man kann nach Ablauf des Jah­res für den hal­ben Preis nach­li­zen­sie­ren oder es lassen.

Der Funk­ti­ons­um­fang ist reich­hal­tig, man kann eine Men­ge kon­fi­gu­rie­ren und das mag tech­nisch weni­ger affi­ne Nut­zer mög­li­cher­wei­se ein wenig über­for­dern, auch wenn das Backend des Plugins sehr auf­ge­räumt und über­sicht­lich ist. Aber man muss halt wis­sen, wie man an sei­ne Ama­zon API-Keys kommt, dabei hilft aller­dings das Backend des Ama­zon Part­ner­nets, also da, wo man sich ange­mel­det hat, um Affi­lia­te-Links gene­rie­ren zu können.

AAWP kann auch nicht nur simp­le Links gene­rie­ren, der Funk­ti­ons­um­fang ist groß und lässt neben simp­len Text­links auch ela­bo­rier­te­re Din­ge wie Bes­ten­lis­ten oder Ver­gleichs­ta­bel­len zu, auch ein­fa­che Pro­dukt­bo­xen sind umfang­reich konfigurierbar.

Wer also nach einem DSGVO-kon­for­men Weg sucht, auch nach Ende Mai Affi­lia­te-Links zu Ama­zon auf sei­ner Web­sei­te anbie­ten zu kön­nen, soll­te sich AAWP mal anse­hen.

Hier auf Phan­ta­News habe ich das Plugin »Ama­zon Ein­zel­ti­tell­inks«, das ich bis­her genutzt habe, abge­schal­tet, damit kann man lei­der in älte­ren Arti­keln die Wid­ge­ts nicht mehr sehen. Ich habe aller­dings statt­des­sen eine Funk­ti­on imple­men­tiert, die an deren Stel­le wenigs­tens Text­links anbie­tet. In Zukunft wird es dann die von AAWP gene­rier­ten Pro­dukt­bo­xen geben.

Dis­c­lai­mer: Ich bin kein Anwalt, das hier ist also kei­ne rechts­ver­bind­li­che Bera­tung, ihr setzt auch die­ses Plugin auf eige­ne Gefahr ein, falls sich her­aus­stellt, dass auch das mög­li­cher­wei­se doch nicht DSGVO-kon­form ist.

Update und Hin­weis: Das Her­un­ter­la­den von Inhal­ten ver­stößt offen­bar gegen Ama­zons Nut­zungs­be­din­gun­gen. Ama­zon kann sich jetzt über­le­gen, ob sie wei­ter­hin Kun­den von mir ver­mit­telt bekom­men möch­ten, oder ob ich die Inhal­te lokal aus­lie­fern darf.

Buy Local: Amazon-Shops auch in Deutschland

Buy Local: Amazon-Shops auch in Deutschland

Das ist ver­mut­lich eher kein schö­nes Weih­nachts­ge­schenk für den hie­si­gen Buch­han­del: Ama­zon Deutsch­land-Chef Ralf Kle­ber ant­wor­te­te in einem Inter­view auf die Fra­ge, ob es auch hier­zu­lan­de sta­tio­nä­re Ama­zon-Läden geben wer­de, »das sei kei­ne Fra­ge des Ob, son­dern des Wann«.

Wei­te­re Details dazu gab es dann aber wie beim Online­ver­sen­der üblich nicht, es ist also unklar, wel­che Pro­duk­te in die­sen Ama­zon-Shops ver­kauft wer­den sol­len, oder an wel­chen Stand­or­ten sie ent­ste­hen wer­den (ich wür­de mal von Groß­städ­ten aus­ge­hen). Ama­zuon hält sich in Sachen von Neue­run­gen ja gern sehr bedeckt und rollt die­se eher über­ra­schend aus.

In den USA gibt es sowohl der­zeit 13 fes­te Stand­or­te, als auch die soge­nann­ten Pop-Up-Stores, die immer nur zeit­lich begrenzt statt­fin­den. In den Pop-Up-Stores wer­den in ers­ter Linie Ama­zon-eige­ne Pro­duk­te ver­trie­ben, also Kind­les, Fire-Tablets und Fire-TV oder Echos. Die fes­ten Läden haben die auch, aber dar­über hin­aus auch noch beson­ders gut lau­fen­de Bücher und wei­te­re Artikel.

Logo Ama­zon Copy­right Amazon

EU hält unerwünschte Piraterie-Studie unter Verschluss

EU hält unerwünschte Piraterie-Studie unter Verschluss

 

Der im EU-Par­la­ment sit­zen­den Pira­tin Julia Reda (die dort von den meis­ten lei­der unbe­merkt immer wie­der groß­ar­ti­ge Arbeit leis­tet) haben wir es zu ver­dan­ken, dass eine von der EU-Kom­mis­si­on in Auf­trag gege­be­ne und unter Ver­schluss gehal­te­ne Stu­die end­lich ans Tages­licht kommt.

Grund für die Geheim­hal­tung, die jetzt durch eine Anfra­ge im Rah­men des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes been­det wur­de: Die Ergeb­nis­se der Stu­die pass­ten der EU-Kom­mis­si­on offen­bar nicht ins Kon­zept und wider­spre­chen der von Ver­wer­tern immer wie­der man­tra­ar­tig wie­der­hol­ten Aus­sa­ge, dass Pira­te­rie die Umsät­ze schmä­lert oder sogar weg­bre­chen lässt. Zitat:

In gene­ral, the results do not show robust sta­tis­ti­cal evi­dence of dis­pla­ce­ment of sales by online copy­right infringements.

Pikant ist dar­an, dass die EU-Kom­mis­si­on plan­te und immer noch plant, auf­grund angeb­li­cher Ein­bu­ßen der Ver­wer­ter – und auf deren Betrei­ben hin – die Urhe­ber­rech­te deut­lich zu unguns­ten der Bür­ger und Nut­zer zu ver­schär­fen oder sogar Zen­su­r­in­fra­struk­tu­ren ein­zu­füh­ren. Da kann man nach­voll­zie­hen, dass einem eine sol­che Stu­die nicht in den Kram passt. Man könn­te auch sagen, dass ihnen die Rea­li­tät nicht passt. Oder dass sie lie­ber wei­ter die von Lob­by­is­ten dik­tier­ten Geset­ze ver­ab­schie­den wollen.

Denn den Ver­such, die Stu­die geheim zu hal­ten, hal­te ich für kacken­dreis­te Lob­by­po­li­tik. Da soll sich noch­mal ein EU-Poli­ti­ker der eta­blier­ten Par­tei­en wun­dern, dass man ihnen nicht über den Weg traut …

Das soll­te aller­dings ins­be­son­de­re auch all den­je­ni­gen Autoren, die immer laut­stark über ihre ach so gro­ßen ver­meint­li­chen Ein­bu­ßen durch Pira­te­rie jam­mern, zu den­ken geben, weil sie schwer dane­ben lie­gen (wie ich es schon immer sag­te). Ja – es gibt Pira­te­rie. Nein, ihr wür­det nicht ein Buch mehr ver­kau­fen, gäbe es sie nicht. Nein, ihr wärt ohne Raub­ko­pien nicht reich, egal wie oft ihr euch das auch ein­re­den mögt.

[Edit]: Im Licht die­ser Erkennt­nis­se wird natür­lich auch das Geschäfts­mo­dell der Dienst­leis­ter, die Pira­te­rie-Gegen­maß­nah­men gegen zum Teil hor­ren­de Kos­ten anbie­ten, ziem­lich fragwürdig.

Mehr Details dazu auf netzpolitik.org, wo ich das The­ma gefun­den habe.

Wer die Stu­die lesen möch­te, kann das hier tun, sie liegt als PDF-Datei vor (ca. 3,4 MB).

Gra­fik »Pira­te­rie« von mir, CC-BY

Landgericht Hamburg erklärt Rechtssicherheit seiner Webseite nicht verbindlich

Landgericht Hamburg erklärt Rechtssicherheit seiner Webseite nicht verbindlich

Ich hat­te nach dem völlig rea­li­täts­fer­nen Urteil des LG Ham­burg zum Ver­lin­ken von Sei­ten mit mög­li­cher­wei­se urhe­ber­rechts­ver­let­zen­den Inhal­ten dort bereits am 9. Dezem­ber 2016 eine Anfra­ge gestellt. Die Ant­wort kam spät, ist aber in keins­ter Wei­se über­ra­schend, denn auch der Jus­ti­zi­ar des Hei­se-Ver­lags erhielt eine ganz ähnliche:

Sehr geehr­ter Herr Holzhauer,

zu Ihrer Anfra­ge tei­le ich Ihnen mit, dass das Land­ge­richt selbst­ver­ständ­lich davon aus­geht, dass die Zugäng­lich­ma­chung sämt­li­cher Inhal­te auf der Sei­te des Land­ge­richts recht­mä­ßig erfolgt.

Zu rechts­ver­bind­li­chen Erklä­run­gen Ihnen gegen­über sehen wir uns indes nicht veranlasst.

Mit freund­li­chen Grüßen

xxx von yyy

Rich­te­rin
Land­ge­richt Hamburg
Prä­si­di­al­ver­wal­tung (LP3)
Sie­ve­king­platz 1, 20355 Hamburg

Wir hal­ten fest: Das LG Ham­burg schafft die recht­li­che Not­wen­dig­keit, sich beim Betrei­ber einer Web­sei­te ver­si­chern zu müs­sen, dass deren Inhal­te rechts­kon­form sind, will selbst aber die­se Rechts­si­cher­heit nicht schaf­fen (kön­nen sie auch gar nicht, mit ein wenig Stö­bern fand ich auf deren Sei­te Inhal­te, die – sagen wir mal vor­sich­tig – fishy sind, bei­spiels­wei­se mög­li­cher­wei­se nicht ganz kor­rekt dekla­rier­te Bild-Urheberschaften).

Will­kom­men im !

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Anfrage ans Landgericht Hamburg bezüglich Linksetzung

Anfrage ans Landgericht Hamburg bezüglich Linksetzung

Es geht natür­lich wei­ter­hin um das rea­li­täts­fer­ne Urteil des LG Ham­burg in Sachen Link­s­et­zung. Soeben ging von mir per Mail fol­gen­de Anfra­ge an die Betrei­ber der Web­sei­te des Land­ge­richts Ham­burg raus:

Sehr geehr­te Damen und Herren,

Ich wür­de zum Zwe­cke der Bericht­erstat­tung über eins ihrer Urtei­le ger­ne einen Link auf Ihre Website

http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/ und Unterseiten

set­zen. Bit­te bestä­ti­gen Sie mir, dass alle auf der Web­sei­te ein­ge­setz­ten und urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Inhal­te (Foto­gra­fien, Gra­fi­ken, Vide­os, Pro­gramm­code, etc.) recht­mä­ßig sind, d.h. mit Wil­len der Rech­te­inha­ber ver­wen­det wer­den. Das gilt auch für Inhal­te aus frem­den Quel­len, die Sie mög­li­cher­wei­se ein­ge­bun­den haben, wie z.B. YouTube-Videos.

Vie­len Dank.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holzhauer

PhantaNews.de
Phan­tas­ti­sche Nachrichten

Ers­tens bin ich auf die Ant­wort gespannt, zwei­tens könn­ten das ande­re auch so hand­ha­ben, wenn sie über das Urteil berich­ten möch­ten … Kon­takt­da­ten fin­det man unter http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/impressum/ Ich­mein­janur (ich hof­fe auf deren Sei­ten fin­det sich nichts Ille­ga­les, sonst bin ich erledigt).

Der Text der Anfra­ge stammt aus einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwenke

p.s.: Eine sehr ähn­li­che Anfra­ge ging auch gera­de an die Betrei­ber von bundesregierung.de raus …

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