Ich habe über die Jahre zahllose Projekte über die Crowdfunding-Plattform Kickstarter gebacked. In den letzten Jahren bin ich allerdings aufgrund schlechter Erfahrungen von physischen Produkten weg und unterstütze fast nur noch Software.
Kickstarter war schon immer problematisch, wenn es um die Kontrolle der Projekte ging. Ist auch kein Wunder: Die Plattform kassiert immer, egal ob der Projektstarter seriös ist, oder nicht. Nach ein paar pressewirksamen Skandalen um geplatzte Crowdfundings, die der Plattform richtig miese Presse einfuhren (beispielsweise die Mikrodrohne Zano oder die Gasbatterie Kraftwerk), gelobte man Besserung und vor allem wollte man zum einen die Kampagnen besser prüfen und zum anderen deutlich besser auf Rückmeldungen reagieren, dass Projekte vielleicht nicht ganz koscher sind.
Davon ist nichts mehr übrig. Zum einen können eindeutige Fake-Projekte wie zum Beispiel DREAMWORLD völlig problemfrei eingestellt werden, Kickstarter reagiert noch nicht mal mehr darauf, wenn namhafte Spielejournalisten und ‑Medien darüber berichten, dass es sich offensichtlich um ein Fake-Projekt handelt.
Anfragen und Hinweise von Backern zu problematischen Projekten werden inzwischen noch nicht einmal mehr beantwortet, sondern die Tickets grundsätzlich einfach geschlossen, das war vor ein, zwei Jahren noch anders (allerdings erhielt man schon damals nur ausweichende Antworten). Kickstarter tut so, als hätten sie als Anbieter überhaupt nichts mit Betrügern auf ihrer Plattform am Hut. Auch Meldungen zu nicht geleisteten Pledge Rewards oder problematischer Kampagnenstarterkommunikation werden komplett ignoriert.
Das wundert auch nicht: Kickstarter bekommt seinen nicht eben geringen Anteil an den Einnahmen durch die Kampagnen immer, egal ob diese Kampagnen seriös sind, oder nicht. Deswegen hat die Plattform vermutlich überhaupt kein Interesse daran, unseriöse Angebote auszufiltern, denn das würde ihre Einnahmen schmälern. Eventuelle rechtliche Ansprüche (und die gibt es auch gemäß deutschem Recht, denn es wird ein gültiger Vertrag geschlossen und der muss erfüllt werden, das ist allerdings nur die simplifizierte Kurzfassung) bestehen gegenüber dem Kampagnenstarter, nicht gegenüber der Plattform Kickstarter, selbst wenn die sich an betrügerische Angeboten mit bereichert.
Crowdfunding beinhaltet immer ein Risiko, dass das Geld weg sein kann, weil ein Projekt scheitert, darüber muss man sich immer im Klaren sein; ich hätte mit Projekten die an unerwarteten Umständen scheitern auch überhaupt kein Problem – mit offensichtlichen Fake-Kampagnen, die beispielsweise mit gefälschten Bildern gegen die Kickstarter Regeln verstoßen ohne dass die Plattform eingreift, allerdings schon. Dass Kickstarter sich allerdings jeglicher Verantwortung komplett entziehen möchte – und das auch tut – ist ein sehr schlechtes Zeichen in Richtung Backer.
Deswegen sollte man sich sehr genau überlegen, ob man dieser in meinen Augen inzwischen hoch unseriösen Plattform, die nun sogar aktiv Betrug zulässt und nicht gegen derartige Kampagnen vorgeht (Beispiel: DREAMWORLD mit seinen komplett gefaketen, klar gegen die KS-Regeln verstoßenden ingame-Videos) tatsächlich Geld hinterher werfen möchte. Kampagnenstarter sollten sich fragen, ob sie eine Plattform nutzen möchten, die die Rechte und Belange ihrer Nutzer so vollständig ignoriert wie Kickstarter es inzwischen tut. Das ist das übliche Problem, wenn eine Plattform eine Art Monopolstellung erreicht.
Immer daran denken: Kickstarter hat als Anbieter von Crowdfundings nur exakt eins im Blick: So viel Geld wie nur irgend möglich Geld durch erfolgreiche Kampagnen zu scheffeln. Die Rechte und Probleme der Nutzer interessieren die Verantwortlichen nicht mehr die Bohne, das zeigt das Verhalten der Plattform deutlich.
Ich rate derzeit von der Unterstützung irgendwelcher Kickstarter-Kampagnen ganz klar ab (es sei denn, man kennt die Kampagnenstarter°innen gut und diese sind vertrauenswürdig). Kickstarter war schon immer problematisch, wenn es um Betrug und Nutzerrechte ging, inzwischen ist der Zustand untragbar geworden.
Will man ein Projekt unbedingt unterstützen, rate ich dazu, sich Kampagnen auf Kickstarter sehr genau anzusehen und insbesondere bei unbekannten Projektstartern über die man auch anderswo keine Informationen findet, äußerst vorsichtig zu sein und vielleicht im Zweifelsfall lieber kein Geld auszugeben.
p.s.: Nein, indiegogo ist keine Alternative, die waren von Anfang an halbseiden und gehen noch viel weniger gegen Fake-Kampagnen vor (und haben das auch noch nie getan).
Die Macher hinter diesem großartigen Video heißen Birchpunk. Die Beschreibung liest sich wie folgt:
They say that Russia is a technically backward country, there are no roads, robotics do not develop, rockets do not fly, and mail goes too long. It’s a bullshit.
An dieser Stelle erspare ich mir jeden weiteren Kommentar zum Video, um nicht zu spoilern. Ansehen!
Buch und Regie: Sergey Vasiliev, Schauspieler: Sergei Chikhachev und Olga Zhevakina.
Dank an Anja Bagus fürs Finden.
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Aufgrund von haufenweise schlechter Presse (auch auf PhantaNews) aus den verschiedensten Gründen, darunter Mobbing und Misogynie, hat man sich bei Wikimedia, der Foundation hinter dem Online-Lexikon Wikipedia offensichtlich gedrängt gesehen, neue Verhaltensmaßregeln verfassen zu lassen. Dieser neue »Code Of Conduct« wurde wie die Wikipedia selbst von Freiwilligen erarbeitet, man kann ihn über den vorstehenden Link einsehen.
Theoretisch klingt das gut. Es geht um Belästigung, Mobbing, respektvolles Verhalten miteinander und was der hohlen Worte mehr zu finden sind. Das Problem: Eine solche Wikipedia-Netikette gab es auch vorher schon, auch in der deutschen Ausgabe der Wikipedia – und die nett klingenden und gut gemeinten Regeln wurden von den Administratoren und Editoren in der Wikipedia täglich hundertfach ignoriert.
Dasselbe wird für den mit viel PR-Tamtam ausgerollten neuen »Code Of Conduct« gelten. Denn es werden weder konkrete Sanktionen für den Fall eines Verstoßes genannt, noch setzt Wikimedia Kontrollinstanzen ein, die das Einhalten des »Code Of Conduct« überwachen und ggfs. sanktionierend eingreifen können – oder überhaupt wollen.
Schon in der Vergangenheit hatte man in Fällen von Mobbing oder willkürlicher Moderation seitens Wikimedia nur darauf hingewiesen, das gäbe ja bereits Verhaltensmaßregeln und das würde völlig ausreichen. Doch das tut es nicht, denn solange diese Regeln nicht auch irgendwie durchgesetzt werden, sind sie eben nur inhaltlose Worte, egal wie gut sie klingen, oder wie lange irgendwelche Freiwilligen darum gerungen haben. Solange es keine Konsequenzen für Verstöße dagegen gibt war die Arbeit umsonst und Wikimedia versucht sich nach wie vor aus ihrer Verantwortung zu stehlen.
Für mich bedeutet das weiterhin: Solange die Misstände insbesondere bei der deutschen Wikipedia nicht konsequent verfolgt und behoben werden, erhält Wikimedia von mir auch künftig keinen Cent an Spendengeldern und keinen Buchstaben Beteiligung an der misogynen Wissensverhinderunglattform.
Wem nutzt ein neuer »Code of Conduct«, wenn sich niemand daran hält und keiner ihn durchsetzt?
Hinweis: Der nachfolgende Text von Julia Reda (@senficon auf Twitter) erschien ursprünglich gestern auf Heise.de, dort allerdings hinter der brandneuen, unverschämten Paywall, die Tracking erzwingen möchte, wenn man die Heise-Beträge lesen will. Da der Text unter CC-BY 4.0 steht, habe ich ihn hier reproduziert.
Eigentlich schien die Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch ausgemachte Sache. Das Justizministerium hatte den Regierungsentwurf bereits der Presse vorgestellt, dann kam der Rückzieher in letzter Minute. Insidern zufolge ist der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet für die Verzögerung des umstrittenen Gesetzes verantwortlich, das die EU-Urheberrechtsrichtlinie mitsamt Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für Presseverleger in deutsches Recht umsetzen soll.
Diese Verzögerung nutzt Mathias Döpfner, Cheflobbyist des Bundesverbands der Zeitungsverleger BDZV und Vorstandsvorsitzender des Axel Springer-Verlags, für eine beispiellose Lobbykampagne, die den Vorschlag zulasten der Informationsrechte der Allgemeinheit an die Wunschvorstellungen der großen Verlage anpassen soll. Die Lobbystrategie basiert darauf, eine Debatte über die Macht von amerikanischen Digitalplattformen vom Zaun zu brechen, um den Anschein zu erwecken, die Forderungen der Presseverlage für die Reform des Urheberrechts dienten der Einhegung der Macht von Google, Facebook und Co. Eine öffentliche Debatte über den Schaden von Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für die Grundrechte der Nutzer:innen soll dadurch vermieden werden. Genau so war es in einer internen Lobbystrategie des BDZV und der Verwertungsgesellschaft VG Media nachzulesen, die Netzpolitik.org kurz nach Verabschiedung der EU-Urheberrechtsreform öffentlich gemacht hat.
Kampagne soll wirtschaftliche Interessen verschleiern
Darin heißt es: »Das Anliegen der Absender und ihrer Rechteinhaber, Komponisten, Musik- und Presseverleger, Autoren sowie der Sendeunternehmen und ihrer jeweiligen Einzelurheber wird unter anderem, aber nicht hervorgehoben, erwähnt. Dieses Problem wird als eines unter vielen, vielleicht auch noch größeren, dargestellt. Nur auf diese Weise vermeiden wir den Hinweis von Kritikern, es gehe uns nur um die wirtschaftlichen Interessen unserer Medienunternehmen, Rechteinhaber und Urheber.«
Genau nach diesem Muster vermischt Döpfner aktuell die Urheberrechtsreform mit sachfremden Themen, etwa einem Streit zwischen Google und Facebook mit einer australischen Wettbewerbsbehörde, der mit dem Urheberrecht gar nichts zu tun hat, und dem Ruf nach einem Verbot personalisierter Werbung auf Online-Plattformen – ein Framing, das selbst in der Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen unkritisch übernommen wurde.
Die Forderung nach der Werberegulierung ist nicht nur deshalb perfide, weil der Verband der Presseverleger, dessen Präsident Döpfner ist, durch Lobbying in Brüssel Seite an Seite mit den Online-Plattformen und Telekomkonzernen seit Jahren jegliche Regulierung des Online-Trackings durch die ePrivacy-Verordnung blockiert. Die Forderung ist auch ein Rückschritt gegenüber den Plänen zahlreicher Europaabgeordneter, die sich für ein allgemeines Verbot von personalisierter Werbung mittels Tracking und Targeting einsetzen, das – anders als von Döpfner gefordert – natürlich auch für Presseverlage wie Axel Springer gelten muss, dessen Onlineangebot Welt.de selbst mit gezielter Manipulation versucht, unsere persönlichen Daten abzugreifen.
Vor allem versucht Döpfners Kampagne durch plumpe Verknüpfung des Themas Werberegulierung mit der Urheberrechtsreform den Anschein zu erwecken, dass alle, die sich angesichts des ausufernden Werbetrackings um ihre Grundrechte sorgen, logischerweise auch für Verschärfungen des Gesetzesentwurfs über Uploadfilter und Leistungsschutzrecht sein müssten. Dabei geht von den Forderungen der Verlage bei der Urheberrechtsreform im Gegenteil eine große Gefahr für die Grundrechte der Nutzer:innen aus.
Bundesregierung will Presseverlagen Zugriff auf Uploadfilter geben
Tatsächlich hat die Bundesregierung den Presseverlagen bei der Urheberrechtsreform bereits enorme Zugeständnisse gemacht – bis an die Grenze der europarechtlichen Zulässigkeit. Anders als durch die EU-Richtlinie vorgesehen sollen Presseverleger nach dem deutschen Entwurf nämlich ihr Leistungsschutzrecht auch mittels Uploadfiltern durchsetzen können. Das ist eine enorme Gefahr für die Informationsfreiheit, weil Presseartikel noch viel häufiger als jede andere Medienform legale Zitate fremder Werke enthalten. Werden Presseartikel in einen Uploadfilter eingespeist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass fälschlicherweise andere Texte gesperrt werden, die dasselbe Zitat enthalten – beispielsweise wenn viele Medien unabhängig voneinander dasselbe Zitat aus einer Rede der Bundeskanzlerin wiedergeben. Die Sperrung legaler Inhalte, so lauten die Vorgaben aus Artikel 17 der EU-Richtlinie, muss der deutsche Gesetzgeber bei seiner Umsetzung in nationales Recht aber verhindern.
Man könnte nun erwarten, die Verlegerverbände würden sich aus der Debatte um die Umsetzung von Artikel 17 heraushalten, damit niemand ihren Coup bemerkt, dass sie laut Regierungsentwurf von den Uploadfiltern profitieren sollen, die für sie durch den europäischen Gesetzgeber gar nicht vorgesehen waren. Doch das Selbstbewusstsein des BDZV, politische Forderungen an die Bundesregierung diktieren zu können, kennt offenbar keine Grenzen. Den Verlegern ist insbesondere eine Regelung des Gesetzesentwurfs ein Dorn im Auge, die die automatische Sperrung legaler Inhalte verhindern soll. Ein erster Diskussionsentwurf aus dem Sommer sah noch vor, dass geringfügige Nutzungen geschützter Werke, etwa die Wiedergabe von weniger als 1000 Zeichen eines Textes, pauschal legalisiert werden sollten. Plattformen sollten dafür eine Vergütung zahlen. Prompt wurden die Print-Zeitungen mit empörten Meinungsbeiträgen aus der Verlagsbranche geflutet, die von Enteignung oder gar der »Tausend-Zeichen-Enthauptung« sprachen, weil die Bundesregierung es wagte, Ausnahmen von einer Regelung vorzusehen, von der Presseverlage laut Europarecht eigentlich überhaupt nicht profitieren dürften.
Die 160-Zeichen-Farce
Die Bundesregierung hat auf diese Kampagne bereits reagiert und hat die Ausnahme inzwischen radikal zusammengekürzt: Nach dem Regierungsentwurf sollen nur noch solche Inhalte vor einer automatischen Sperrung bewahrt werden, die weniger als die Hälfte eines fremden Werks enthalten und diesen Ausschnitt mit anderen Inhalten kombinieren, wobei der Ausschnitt nicht mehr als 160 Zeichen umfassen darf. Von einer Legalisierung dieser Nutzungen ist überhaupt nicht mehr die Rede, die Uploads gelten nach dem aktuellen Entwurf nur noch als »mutmaßlich erlaubt« und dürfen deshalb nicht vollautomatisch ohne menschliche Prüfung gesperrt werden. Einer nachträglichen Entfernung, sollte es sich bei einer solchen Nutzung doch um eine Urheberrechtsverletzung handeln, steht dagegen nichts im Wege.
160 Zeichen sind so lachhaft wenig, dass damit nicht nur Zitate durchschnittlicher Länge (rund 300 Zeichen) oder die Wiedergabe eines einzelnen Tweets (280 Zeichen) unmöglich gemacht würden. Selbst der Name der EU-Urheberrechtsrichtlinie, voll ausgeschrieben, umfasst 220 Zeichen – wir können uns also auf die automatische Sperrung von Uploads gefasst machen, die überhaupt nicht aus fremden Artikeln zitieren, sondern einfach den Namen eines Gesetzes erwähnen, der ebenfalls in geschützten Presseartikeln auftauchen könnte. Wer die automatische Sperrung von Texten bei einer so geringen Übereinstimmung erlaubt, riskiert massive Kollateralschäden für die Informationsfreiheit und ein unüberschaubares Uploadfilter-Chaos.
Warum die Presseverleger überhaupt auf das äußerst gefährliche Instrument der Uploadfilter zurückgreifen können sollen, ist dabei völlig unverständlich, hatten die Verfechter:innen des Leistungsschutzrechts doch stets beteuert, es gehe ihnen nicht um eine Behinderung des Informationsflusses, sondern um die Einholung von Lizenzen von Plattformen – allen voran Google, dessen Such- und Nachrichtenfunktionen von der Uploadfilter-Regelung aber ohnehin ausgenommen sind. Das Lobbying der Presseverlage gegen die Bagatellgrenzen ist auch deshalb völlig fehl am Platze, weil diese nur für Uploads gelten, die nichtkommerziell sind oder nur geringe Einnahmen erzielen. Solche privaten oder nichtkommerziellen Nutzungen durch Einzelpersonen sind aber ohnehin vom Geltungsbereich des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgenommen.
CDU macht sich von Lobbyinteressen der Verlage abhängig
Angesichts der aktuellen Medienkampagne von Mathias Döpfner ist nicht damit zu rechnen, dass die Presseverlage an einem fairen Kompromiss beim Urheberrecht interessiert sind. Selbst der Vorschlag der lächerlich niedrigen 160-Zeichen-Grenze wurde im Springer-Blatt BILD bereits als zu großzügig kritisiert, unter dem irreführenden Titel: »Streit um Urheberrechte: Google und Facebook drohen mit Netz-Sperre«. Bei der angeblichen Drohung einer »Netz-Sperre« handelt es sich tatsächlich um die Ankündigung von Google, seinen Suchdienst in Australien nicht mehr anbieten zu wollen, wenn dort ein Wettbewerbsgesetz verabschiedet wird, das Urheber- oder Leistungsschutzrechte mit keinem einzigen Wort erwähnt. Diese gezielte Desinformation der Öffentlichkeit hat bei Springer Methode. Ziel ist, den falschen Eindruck zu erwecken, bei der deutschen Urheberrechtsreform ginge die Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit von den Plattformen aus, nicht etwa von Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern.
Es verheißt nichts Gutes, wenn sich die CDU unter neuer Parteiführung derart vor Döpfners Karren spannen lässt. Die Gunst der Boulevardblätter mag für Laschet überlebenswichtig erscheinen – trennen ihn doch nur noch seine schwächelnden Beliebtheitswerte von der Kanzlerkandidatur für die Union. Doch die CDU hat schon einmal den Fehler gemacht, die öffentliche Meinungsbildung im Netz zu ignorieren, als sie kurz vor der Europawahl 2019 vom Video »die Zerstörung der CDU« des YouTubers Rezo überrascht wurde und ein historisch schlechtes Wahlergebnis einfuhr.
Rezo hat sich gemeinsam mit anderen Influencer:innen, deren Millionenpublikum die Auflage der BILD bei Weitem übersteigt, mit konstruktiven Vorschlägen in die Debatte um die Urheberrechtsreform eingebracht. Im Streitgespräch mit FAZ-Herausgeber Knop um die Urheberrechtsreform lässt Rezo diesen alt aussehen.
Es ist jetzt an Laschet zu beweisen, ob er als neuer Parteivorsitzender die gescheiterte einseitige Urheberrechtspolitik zu Gunsten der Presseverlage fortsetzen will, oder ob er sich an das Wahlversprechen seiner Partei erinnert, das lautete: »Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen, Urheber fair und effektiv vergüten, Plattformen einbinden und verpflichten – aber alles ohne Upload-Filter«. Sonst könnte die Union erneut davon überrascht werden, wie viele der Millionen Menschen, die Uploadfilter und Leistungsschutzrecht kritisiert haben, bei der Bundestagswahl im Herbst wählen dürfen.
Pressemitteilung: »Voices!2020 – Unsere Stimmen für Künstler in Not«:
Ab 1. Dezember lesen bekannte deutsche Stimmen und Sprecher als Ensemble Charles Dickens´ Weihnachtsgeschichte – täglich neu und für einen guten Zweck. Zum Start dieses wohlgestimmten Adventskalenders bis Weihnachten gibt es jeden Tag ein Kapitel der berühmten Geschichte rund um Ebenezer Scrooge bei YouTube zu sehen, zu hören und zu erleben.
In Zeiten, in denen es für Künstler schwieriger denn je ist ihrer Leidenschaft nachzugehen, nämlich ihren Mitmenschen Wärme und Freude ins Herz zu zaubern, entstand »Voices!2020 – Unsere Stimmen für Künstler in Not«. Wir haben Sprecher, Stimmen und Künstler aus verschiedenen Disziplinen zusammengebracht, um mit Humor und einer Riesen Portion Enthusiasmus etwas Gemeinnütziges zu erschaffen.
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Denn Kunst, in welcher Darstellungsform auch immer, ist keine systemrelevante Ermessenssache. Voices!2020 setzt ein Zeichen und unterstützt mit Ihrer Hilfe Vereine, die dort helfen, wo alles seinen Anfang nimmt: Bei Kindern, die dringend Unterstützung brauchen und Kulturschaffenden, ohne die unsere Kinder eines Tages nicht mehr wissen werden, was es heißt, Kunst zu schaffen. Denn DAS IST relevant.
Erinnert ihr euch noch an die späten 1990er oder frühen 2000er, als mp3 noch der heiße, neue Scheiß war und man anfing Musikstücke auf diese Art zu sammeln und am Computer zu hören? Nicht wie heute überall legal erhältlich, sondern aus (hust) merkwürdigen Quellen, oder sogar als Mitschnitte von Webradio-Streams (ja, die gab es damals schon)?
Damals war unter Windoze Winamp der Player der Wahl. Der hatte Unmengen von Features, konnte die Metatags der mp3-Dateien anzeigen und sogar als Quelle für Streaming eingesetzt werden, ich erinnere mich nostalgisch an nächtelange Sphere-Radio-Streamingsession inklusive gleichzeitigem Chat via irc.
Winamp war (und ist, es gibt ihn immer noch) skinnable, das bedeutet, jeder und sein Hund haben damals GUI-Themen für den Player entworfen. Wer in Nostalgie schwelgen möchte, kann einen Blick auf The Winamp Skin Museum werfen. Dort gibt es keine Textinhalte, es werden nur Unmengen von Winamp Skins zum ansehen und erinnern bereit gestellt. A walk down memory lane und eine schöne Dokumentation der Geschichte des Internets und des Musikhörens via mp3.
Wer absolut keine Ahnung hat, worüber ich hier schreibe kann sich auf der Mutterdomain webamp.org eine Browserversion von Winamp ansehen und ausprobieren. Ich will euch ja nicht beunruhigen – aber das ist über 20 Jahre her. Willkommen im #neuland.
Alte, weiße Männer haben es nicht so mit dem #neuland, entschuldigung, dem Internet. Ich muss das als alter, weißer Mann wissen, ich beobachte das schon länger. Ein ganz zentraler Punkt dieses Internets (es ist tatsächlich das WWW gemeint, aber das nur am Rande) sind nicht Katzenbilder, es ist auch nicht Porno und erst recht sind es nicht Facebook oder Werbung.
Der zentrale ursprüngliche Punkt sind Hyperlinks, also das Verknüpfen von unterschiedlichen Seiten oder Adressen im WWW über einen klickbaren Text, der als solcher gekennzeichnet ist.
Das Landgericht Köln (genauer dessen Richter) hat sich schon oft als ein Gericht ausgezeichnet, das nicht so wirklich einen Schimmer hat, wie dieses #neuland funktioniert und bereits des Öfteren ganz eigentümliche Urteile abgesondert, die nicht von Fachkenntnis getrübt waren und glücklicherweise oft von höheren Instanzen wieder kassiert wurde.
Wie der SWR gerade berichtet, habe die jetzt entschieden, dass (beispielsweise) Blogbeiträge auch dann als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn die eigentlich keine Werbung enthalten, aber einen Link auf eine Herstellerseite.
Na danke.
Ich berichte also aus Informationsgründen, weil es zu den Themen meiner Seite passt über etwas und verlinke darauf, ohne dafür einen Auftrag des Herstellers, Verlags oder was auch immer zu haben oder gar dafür bezahlt worden zu sein, sondern einzig und allein weil ich im Rahmen meiner redaktionellen arbeit der Ansicht bin, dass das für meine Leser einen Mehrwert bringt. Es ist also ein Service für meine Leser und ich bin der sicheren Ansicht, dass die dann als mündige Bürger zum einen selbst in der Lage sind zu entscheiden, ob sie den Link klicken wollen, und zum anderen, ob sie auf der verlinkten Seite etwas erwerben wollen.
Und jetzt soll ich solche Posts als »Werbung« markieren. Ich halte das aus verschiedenen Gründen für völlig verfehlt und sogar gefährlich. Denn dann kann bei Rechtstreitigkeiten viel einfacher allein durch die Werbekennzeichnung zum einen ein finanzielles Interesse unterstellt werden (selbst wenn keins besteht) und zum anderen könnte auch irgendwann mal das Finanzamt nachfragen, was ich mit der Werbung denn so verdiene? Vernutlich vefallen etliche Blogger und Influencerinnen jetzt wieder in hektisches Getue und kennzeichnen gleich mal rpo forma jeden post, der nicht bei drei auf dem Mandelbaum ist, als Werbung. Ich halte das für falsch und – wie oben gesagt – gefährlich.
Ich warte jetzt erstmal ab, ob das Urteil rechtskräftig wird, ob es in die nächste und übernächste Instanz geht, wo es dann hoffentlich irgendwo kassiert werden wird. Bis dahin wird es für unbezahlte Links zu Themen, über die ich selbst frei entschieden habe, hier auf PhantaNews keine Werbekennzeichnung geben.
Übrigens lehne ich regelmäßig Anfragen von Werbetreibenden (auch namhaften) ab, die hier Artikel platzieren, aber den werblichen Charakter verschleiern wollen, was einein eindeutigen Verstoß gegen das NRW-Presserecht bedeuten würde (eigtnlich würde ich die Anfragenden, die mich zum Rechtsbruch animieren wollen, auch gern hier offenlegen, die drohen allerdings regelmäßig für eine Veröffentlichung mit dem Anwalt. Sie haben also etwas zu verbergen). Eigentlich ist das mit der Werbung also schon rechtlich gelöst und eindeutig, ohne dass die Richter des LG Köln noch völlig realitätsferne Urteil fällen müssten.
Wie schon bei anderen, auch großen, Anbietern ist es bei Nintendo Hackern gelungen, in deren Systeme einzudringen und Kundendaten zu klauen. Zuerst redete man von ca. 160000, dann wurden es schon 300000. Ich gehe mal davon aus, dass sich diese Zahl noch erhöhen wird.
Es ist nun schon schlimm genug, dass das passiert, und das trotz der zahllosen nervigen Mechanismen, die man als Kunde durchlaufen muss, um beispielsweise in der Switch über den Onlineshop ein Spiel zu erwerben. Das bedeutet für mich, dass man es zwar »aus Datenschutzgründen« dem Kunden unergonomisch schwer macht, ein Spiel zu erwerben (was ich eigentlich gut heiße), aber auf den eigenen Servern derart laissez faire ist, dass Kriminelle Daten abgreifen können. Das lässt die Maßnahmen gegenüber den Kunden als Farce erscheinen.
Warum ich aber so richtig fuchsteufelswild werde sind zwei Dinge: Erstens muss ich darüber aus den Medien erfahren, weil Big N es offensichtlich nicht für notwendig hält mich als Kunden darüber zu informieren. Und zweitens wird in den Medien eindeutig gesagt »Nintendo hat seine Kunden bereits informiert, dass sie ihre Passwörter ändern sollen«. Mich allerdings nicht, und da ich nicht davon ausgehe, dass ich eine irgendwie geartete Sonderrolle einnehme, nehme ich an, dass es zig tausenden anderer Kunden ganz genau so geht. Allein das ist bereits ein Verstoß gegen diverse Datenschutzgesetze, die vorschreiben, dass Kunden in solchen Fällen sofort informiert werden müssen.
Nach Aussagen in den Medien sind keine Zahlungsdaten erbeutet worden, sondern nur Namen und Geburtsdaten. Schon schlimm genug, denn allein mit dem Geburtsdatum können Kriminelle bereits jede Menge Schindluder treiben. Und es steht zu befürchten, dass mit den bei solchen Fällen üblichen Salamitaktiken nach und nach umfangreichere Datenabflüsse zugegeben werden könnten.
Ich habe das zum Anlass genommen, Nintendo mal einen DSGVO-Brandbrief zu schicken und um Datenauskunft zu »bitten«. Das sollten alle Kunden tun, Musterbriefe findet man zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.
Man sollte meinen, dass der Hype um das Klötzchenspiel irgendwann abflauen würde, immerhin erschien die erste Version nun auch schon vor zehn Jahren. Doch nach wie vor sind Videos über MINECRAFT die am meisten gesehenen auf Youtube.
Youtube veröffentlicht immer wieder Statistiken über die meistgesehenen Inhalte, so auch für 2019, selbst wenn das Jahr noch gar nicht rum ist. Angesichts des Medienhypes und der Popularität hätte man annehmen können, dass ein Titel wie FORTNITE an erster Stelle steht, doch das stimmt nicht.
Platz vier hält ROBLOX mit 29,6 Milliarden Views weltweit, danach kommt GRAND THEFT AUTO V mit knapp 40 Milliarden Ansichten. Darauf folgt FORTNITE mit 60,9 Milliarden. Und selbst das ist noch weit abgeschlagen gegen MINECRAFT, das es auf sagenhafte 100,2 Milliarden Views bringt. Das ist höchst beeindruckend für ein zehn Jahre altes Indie-Game mit Retro-Charme (das allerdings 2014 von Microsoft gekauft wurde). Allerdings ist die Bandbreite an Möglichkeiten es zu spielen eben auch immens groß und es gibt Myriaden von Mods, die das Spielerlebnis nochmal erweitern können.
Anders sieht das übrigens bei den Kommentaren aus. Am meisten gesprochen wird tatsächlich über FORTNITE.
Der Hype dürfte erneut weiter gesteigert werden, wenn im Frühjahr MINECRAFT: DUNGEONS erscheint.
Promografik MINECRAFT Copyright Mojang und Microsoft
Wie allgemein bekannt ist, zahlen wir jeden Monat über den Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Medien, ob wir sie nutzen oder nicht (ich möchte keine Diskussion darüber, grundsätzlich halte ich das für sinnvoll, auch wenn die ÖR-Rundfunkanstalten dringend reformiert und entfilzt werden müssten, und wenn ich manche Ausgaben für eine Frechheit halte). Dafür sollte man eigentlich davon ausgehen, dass ARD und ZDF alle ihre Produktionen der Allgemeinheit auch dauerhaft kostenfrei zur Verfügung stellt, wie es beispielsweise die BBC tut, schließlich haben wir die bezahlt.
Das bedeutet, dass man die Clips herunterladen, vervielfältigen, weitergeben und remixen darf (und das auch kommerziell), solange man den Urheber nennt.
Das ist ein erster und in meinen Augen längst überfälliger Schritt in die Richtige Richtung. Man hat fast den Eindruck, auch die ÖR-Medien möchten endlich im 21. Jahrhundert ankommen …
Die aktuell zur Verfügung gestellten Clips drehen sich um den Klimawandel, man kann sie Klimawandelleugnern und gewissen blaubraunen Kräften mit ihren Fake News um die Ohren hauen.
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