In jedem Jahr gibt es die SaberComp, das ist ein Wettbewerb um die beste Lightsaber-Choreografie in einem Fanfilm, es geht darüber hinaus aber auch noch um Preproduction (also z.B. Story), Kameraarbeit, Produktionsdesign, Schnitt, VFX und Sound Design.
Max Jordans Beitrag für die SaberComp 2022 trägt den Titel STAR WARS: PREMONITION, wurde am 1. Dezember 2022 veröffentlicht und kann unten angesehen werden. Das ist schon wirklich auf Profiniveau. Beeindruckend.
Es spielen Lizzy Poling, Max Jordan und Emily Jordan, Regie führte Max Jordan, der bediente auch die Kamera, zusammen mit Caden Butera und machte den Schnitt, gemeinsam mit Josiah Poling.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Zum vierten Mal wird der Kulturspeicher in Leer/Ostfriesland bei »Hinterm Mond 2023« zum Treffpunkt von Science-Fiction-Fans aus ganz Deutschland. Den 4. Tag der SF-Literatur am Sonnabend, 7. Oktober, gestalten Thorsten Küper (Herne), Aiki Mira (Hamburg) und Jol Rosenberg (Berlin), die aus ihren Werken lesen werden, sowie Gerhard Wiechmann (Oldenburg), der einen Vortrag über Reichsflugscheiben und Nazi-Ufos halten wird.
Veranstalter von »Hinterm Mond« ist der Journalist Norbert Fiks. Er hat seine zahlreichen Kontakte ins deutsche Science-Fiction-Fandom genutzt, um ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine zu stellen. Dieses Mal wird aktuelle SF deutscher Autorinnen und Autoren mit einem historischen Thema in Kontrast gesetzt.
»Hinterm Mond 2023« im Kulturspeicher in Leer beginnt am Sonnabend, 7. Oktober, um 15 Uhr. Karten zum Preis von 15 Euro können online auf der Veranstaltungswebseite bestellt werden.
Vor einer Woche erklärte der Herausgeber des renommierten US-Phantastikmagazing Clarkesworld, dass man bis auf weiteres keine Kurzgeschichten mehr annehmen würde. Grund: Er war mit Kurzgeschichten geflutet worden, die offensichtlich mit Open AIs Deep Learning-basiertem Chatbot ChatGPT erstellt worden waren (mit »künstlicher Intelligenz« hat das übrigens nur weitläufig zu tun, auch wenn Ahnungslose das gern gleichsetzen. Deep Learning ist nur ein Aspekt des weiten Feldes KI, aber keine KI an sich und in sich, von echter KI sind wir noch weit entfernt. Wenn also Politiker°Innen oder Marketing-Heinis in dem Zusammenhang von KI faseln, sind sie nicht von Ahnung getrübt und nutzen einfach ein Buzzword).
Damit erreicht ein Phänomen aus dem Bereich bilderstellende Kunst die Autoren und Verlage. Im Bereich Bilderstellung werden wir seit Monaten mit Bildern geflutet, die angeblich Kunst sind und bei denen tatsächlich nur oft Unbegabte Midjourney, Dall‑E oder Stable Diffusion mit Begriffen füttern und dann meinen, sie hätten mit den entstandenen Bildern Kunst erschaffen, was natürlich so pauschal Unsinn ist.
Und genauso nutzen jetzt Personen, die sich für Schriftsteller°Innen halten, ChatGPT, um Texte zu erschaffen. Und das sollte auch nicht wundern, denn genau dafür hatte Open AI bereits Ableger seines Algorithmus GPT‑3 beworben: Beim Verfassen von Texten zu helfen und Schreibblockaden zu überwinden. Dabei beginnt man Sätze oder Absätze und die GPT-3-basierten Tools vervollständigen diese im Kontext des bereits Geschriebenen.
Logo ChatGPT
Deswegen sollte es nicht wundern, wenn sich selbst für gewitzt haltende Pseudoautor°Innen meinen, sie würden große Literatur erschaffen (oder um einfach schnelles Geld zu machen), indem sie ChatGPT mittels Prompt anweisen, eine Kurzgeschichte zu verfassen.
Und das ist aus vielen Gründen ein Problem. An erster Stelle sicherlich, weil es für Selfpublisher°innen ohnehin schon äußerst schwierig ist, sichtbar zu werden, das wird noch viel schwieriger, wenn man zusätzlich auch noch in einer Flut von DL-generierten Büchern versinkt.
Es gibt inzwischen Programme, die ChatGPT-erzeugte Texte erkennen können; Fun Fact am Rande: auch die basieren auf Deep Learning. Allerdings stehen die zum einen nicht jeder zur Verfügung (oder Nutzer sind nicht in der Lage, sie zu verwenden) und zum anderen wird es insbesondere für Amazon äußerst schwierig werden, große Mengen an Veröffentlichungen zu durchsuchen – und es wird garantiert auch False Positives geben, also Bücher, die fälschlich automatisiert aussortiert werden, obwohl keine sogenannte KI beteiligt war.
Das ist selbst ein Problem für den größten Selfpublishing-Anbieter Amazon, der sicherlich versuchen wird, seine technische Macht und Kompetenz dagegen in Stellung zu bringen. Die deutsche Buchbranche glänzt üblicherweise durch technische Rückständigkeit und wird damit meiner Erwartung nach noch viel größere Probleme haben. Ich gehe davon aus, dass sich in nicht allzu ferner Zukunft jemand mit der Nachricht melden wird, er habe einem der großen Publikumsverlage ein per DL erstelltes Werk untergejubelt.
Problematisch ist das aber auch für Selfpublisher°Innen (und nicht nur für die), wenn Amazon seinen Dienst massiv einschränkt, um der genannten Probleme Herr zu werden, oder wenn deutsche Plattformen aus Angst und technischem Unvermögen dasselbe tun. Aber auch dass Herausgeber wie Clarkesworld keine Kurzgeschichten mehr annehmen, um Zeit zu haben einen Weg zu finden, um damit umzugehen, ist besorgniserregend über das Selfpublishing hinaus (selbst wenn Kurzgeschichten in Deutschland leider quasi keine Rolle spielen).
Problematisch ist das auch deswegen, weil ChatGPT mit Milliarden Texten aus dem Web per Datamining gefüttert wurde, der Algorithmus hat aus diesen Texten sein künstliches neuronales Netzwerk trainiert, daher auch der Begriff Deep Learing (stark vereinfacht). Es könnte also passieren, dass Fragmente aus den Originaltexten in den erzeugten Inhalten auftauchen und das wäre ein Plagiat. Dass das nicht abwegig ist, zeigt dass Microsofts Code-Vervollständigungs-Tool CoPilot dabei erwischt wurde, unerlaubt den Code Dritter zu kopieren, mit dem das Tool gefüttert worden war, dabei konnte dieser Drittcode eindeutig identifiziert werden – und Programmcode ist in vielen Fällen als kreative Schöpfung ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Ich lehne Deep Learning nicht grundsätzlich ab und sehe auch durchaus reichlich positive Aspekte und legale Anwendungsgebiete (die aufzuzählen würde den Rahmen des Artikels sprengen). Aber wie mit jeder neuen Technologie gibt es Personen, die die Möglichkeiten ausnutzen und verwenden, um sich einen Vorteil zu verschaffen, sei es in der Internet-Währung »Sichtbarkeit« oder finanziell. Ich bin sehr gespannt, wie Gesellschaft und Wirtschaft darauf reagieren werden. Von der deutschen Politik erwarte ich in der Hinsicht nichts, die bemerken neue Tech-Themen und Regulierungsnotwendigkeiten ohnehin immer zehn Jahre zu spät und/oder reagieren dann handwerklich miserabel darauf, weil sie die inhaltlich nicht verstanden haben, oder weil Gesetze durch Unternehmen herbeilobbyisiert werden.
In den USA laufen die ersten Verfahren von Künstler°Innen gegen Open AI oder die Betreiber von Midjouney. Die Klagenden halten es für nicht in Ordnung, dass ihre Werke ungefragt in die DL-Algorithmen gefüttert wurden. Ich erwarte demnächst Ähnliches im Bereich Text.
Zum Abschluss noch ein Beispiel:
Ich sagte zu ChatGPT:
Write a short story about hyperintellgent aliens that visit earth to pacify humanity but that goes awfully wrong
Und die Antwort war folgende Vignette:
The hyperintelligent aliens arrived on Earth with the best of intentions. They were a peaceful species and had heard about the violence and conflict that plagued the planet. They believed they could help. The aliens had the power to pacify humanity with a single thought, and they were confident that they could bring about a new era of peace and harmony.
The leaders of Earth welcomed the aliens with open arms. They were excited about the prospect of a world without war, famine, or poverty. The aliens began their work, using their advanced technology to pacify human minds. At first, everything seemed to be going well. People stopped fighting, and the world became a much quieter place.
However, as time went on, something started to go wrong. The pacification began to have unintended consequences. People stopped being creative, curious, and passionate. They became apathetic and indifferent to everything around them. The world became a stagnant, colorless place, devoid of any real life.
The aliens were baffled. They had intended to create a peaceful world, but they had not realized the true cost of pacification. They had taken away the very essence of what made humans human.
The leaders of Earth demanded that the aliens reverse their pacification. They wanted their people to be free to think, feel, and act as they pleased. But the aliens had no idea how to undo what they had done. They had thought that they could make the world a better place, but instead, they had destroyed it.
In the end, the aliens left Earth, saddened by the unintended consequences of their actions. They had hoped to help humanity, but instead, they had robbed them of their humanity. And so, the world returned to its former state, with all its flaws and imperfections. But at least, it was still alive.
Sicher, das ist weder hohe Literatur (aber das ist eine Menge Belletristik ebenfalls nicht) noch besonders kreativ. Dennoch kann man vielleicht Neil Clarkes Problem verstehen, wenn er mit solchen Texten geflutet wird. Übrigens ist ChatGPT im englischsprachigen Bereich bei Amazon inzwischen an etlichen Werken als »Mitautor« genannt.
Disclaimer: Dieser Artikel wurde ohne die Nutzung von ChatGPT erstellt (bis auf die Vignette), auch wenn es mir in den Fingern juckte. Artikelbild aus Dall‑E, Prompt: »A robot spewing money, digital painting«. Logo ChatGPT Copyright Open AI
Dass Soziale Medien problematisch sind ist nichts Neues. Insbesondere weil diese Sozialen Medien in der Hand von monopolistischen Tech-Giganten sind (Facebook und instagram gehören zu Zuckerbergs Meta), oder von irren egomanischen Milliardären aufgekauft werden (Twitter). Zum einen führen die intransparenten Algorithmen dazu, dass man insbesondere fragwürdige Inhalte vermehrt zu sehen bekommt (weil die zu mehr Interaktionen auf der jeweiligen Seite führen), zum anderen ist es im Fall von Facebook so, dass die Seitensichtbarkeit dramatisch verringert wird, um die Seitenbetreiber dazu zu nötigen, für eine minimal erhöhte Sichtbarkeit Geld an die Plattform zu zahlen. Das passiert selbst dann, wenn man eine Seite abonniert und als Favorit gesetzt hat: Man bekommt die Inhalte nicht zu sehen.
Es ist an der Zeit die gezeigten Informationen wieder selbst zu bestimmen. Das Mittel der Wahl sind sogenannte RSS-Feeds. Das ist die Kurzform von »Really Simple Syndication« und die Technologie existiert bereits sehr lange, nämlich in der frühesten Form seit 1999. Eine Erläuterung findet man beispielsweise in der Wikipedia (und hier verlinke ich ausnahmsweise mal auf die unerträgliche deutsche Wikipedia). Kurz erläutert bieten viele Webseiten ihre Inhalte in einem speziellen RSS-Format an, man kann diese sogenannten Feeds in einem RSS-Reader oder Feedreader abonnieren (und da auch nach Kategorien organisieren). Das Ergebnis ist eine übersichtliche Liste von Artikeln der Webseiten, die einen interessieren. Chronologisch und ohne irgendwelche Algorithmen, die einem vorschreiben, was man zu sehen hat.
Auch die Präsentation der Feeds kann man nach eigenem Geschmack gestalten, entweder für »Skimmer« wie mich, indem man nur die Überschriften sieht und die schnell nach Interessantem durchsuchen kann, es gibt aber auch Reader, die die RSS-Feeds beinahe wie eine Tageszeitung aufbereiten, inklusive Vorschaubildern (Beispielsweise Flipboard) ; welche Variante man davon verwenden möchte, hängt von den persönlichen Vorlieben ab.
Ausschnitt aus meiner Feedliste in TinyTinyRSS
RSS-Reader gibt es in zahllosen Varianten. Kostenlose und kostenpflichtige Web-Dienste mit unterschiedlichen Funktionsumfängen. Als Browsererweiterung oder gleich als bereits eingebaute Browserfunktion, beispielsweise im von mir sehr geschätzten Browser Vivaldi. Auch Mozillas quelloffenes Mailprogramm Thunderbird hat einen eingebauten Feedreader, oder man nutzt eine Erweiterung mit mehr Funktionen. Für technisch versiertere Nutzer gibt es Lösungen wie TinyTinyRSS, das man auf einem eigenen Hostingkonto installieren kann und dann nicht von externen Anbietern abhängig ist, damit kann man die RSS-Feeds wie bei dem kommerziellen Dienstleistern als Webseite lesen. (Bei Drittanbietern von Feedreadern im Web muss man sich immer darüber im Klaren sein, dass das zwar bequem ist, weil man die abonnierten Feeds ohne Medienbruch auf Desktop- und Mobilgeräten nutzen kann, es besteht aber immer die Gefahr, dass solche Anbieter ihren Service von heute auf morgen einstellen, wie Google es getan hat. In dem Fall kann man seine Feeds zwar also OPML-Datei exportieren und anderswo wieder importieren, aber so ein Umzug ist lästig. Außerdem bieten viele dieser Anbieter kostenlos nur Minimalfunktionen und für mehr Komfort muss man in die Tasche greifen. Abschließend ist bei etlichen kostenlosen Angeboten die Updatefrequenz viel zu niedrig, das bedeutet, wie oft die Feedinhalte von den Ursprungsseiten »geholt« werden). Und schließlich existieren auch noch dedizierte Feedreader Dektop-Apps (wobei ich persönlich den Browser bevorzuge, denn der ist ohnehin immer offen).
Feedreader in Vivaldi
Leider bieten nicht mehr alle Webseitenanbieter RSS-Feeds an, da man wohl der Ansicht ist, es gäbe nicht mehr viele Nutzer dafür und weil man sich auf die sogenannten Sozialen Medien konzentrieren möchte. Dennoch: Bei Content-Management-Systemen wie WordPress oder Joomla sind sie fest eingebaut und eigentlich immer vorhanden, auch manchen Webseiten muss man ein wenig suchen, bis man sie findet. Oft sind die RSS-Feeds im Footer von Webseiten verlinkt, aber man kann sie oft auch finden, indem man an die Webseitenadresse ein »/feed«, »/rss« oder »/atom« anhängt. Man erkennt das Vorhandensein von RSS-Feeds auch oft am RSS-Icon, das so ähnlich aussieht wie hier rechts oder im Titelbild dargestellt.
Sollten Webseiten gar keine RSS-Feeds anbieten, gibt es externe Dienstleister, die die Seiteninhalte so aufbereiten, dass man sie trotzdem in einem Feedreader lesen kann. Das würde jetzt in diesem Artikel etwas weit führen, aber bei Interesse kann ich auch dazu mal etwas schreiben.
Umsteigen auf RSS-Feeds ist ganz einfach und tut gar nicht weh, es stehen zahllose Optionen zur Verfügung, um Feedreader zu nutzen. Sie sind eine optimale Lösung um Webseiten zu abonnieren, die regelmäßige Updates veröffentlichen, wie z.B. Blogs oder Nachrichtenseiten. Man stellt sich im Prinzip eine eigene Tageszeitung zusammen, ist dabei aber nicht von irgendwelchen Redakteuren abhängig, sondern bestimmt die Inhalte der Newsfeeds selbst.
Und an die Seiten- und Blogbetreibenden: BITTE bietet eure Inhalte auch als RSS-Feed an. Die Wahrscheinlichkeit, dass interessierte Leser°Innen eure Inhalte auch tatsächlich zu sehen bekommen ist VIEL höher, als auf Failbook und Co. Und mit dem richtigen Content Management-System auf euren Webseiten ist das noch nicht mal Arbeit, denn die Chance ist gut, dass die Feeds dort ohnehin bereits existieren. Selbstverständlich könnt ihr eure Inhalte zusätzlich immer noch auf den Sozialen Medien teilen, wenn ihr das wollt, aber ihr seid von Facebook und Co abhängig und die können mal abgesehen von der künstlich niedrigen Sichtbarkeit euch auch noch eure Seite von heute auf morgen schließen. Das ist keine Spinnerei, das kommt gar nicht mal so selten vor. Das kann mit RSS-Feeds nicht passieren.
Für mich sind RSS-Feeds im Reader seit vielen Jahren unverzichtbarer Teil des Tagesablaufs und ich finde es sehr schade, dass nicht mehr Internetnutzer das kennen und verwenden und dass immer wieder Seiten ihre Feeds einfach abschalten.
Traut euch! Nutzt RSS-Feeds! Ein wichtiger Schritt zurück zum Internet, das nicht von Plattformkapitalismus dominiert wird.
Ein Schmankerl für die Fans der grandiosen STAR TREK-Cartoon-Serie LOWER DECKS (ernsthaft: falls die jemand noch nicht kenn, unbedingt ansehen, die macht sich nicht nur auf eine sehr wissende und respektvolle Art über genau die richtigen Trek-Tropes lustig, sondern fängt irgendwann an, richtige Stories zu erzählen).
Da LOWER DECKS in der TNG-Ära handelt, basieren die Computer-Benutzerinterfaces natürlich auf den Okudagrammen, die man seit Picard & Co kennt.
Davon gibt es auch einen Fork für Raspberry Pis, mit dem man zudem auch noch lokale Sensoren auswerten oder Dinge steuern kann.
Das macht Spaß und verkürzt die Wartezeit nicht nur auf die neue Staffel, sondern auch auf die nächste Season von STRANGE NEW WORLDS, da wird es nämlich ein Crossover zwischen den beiden Shows geben, in dem Tawny Newsome und Jack Quaid die Rollen der Figuren übernehmen werden, die sie in der Cartoon-Serie sprechen, also die Ensigns Beckett Mariner und Brad Boimler. Gut, dass die denen eh ähnlich sehen, aber Quaid wird sich die Haare lila färben müssen … :)
Nach meinem Artikel zum durch die Stadt Remscheid verweigerten Eintragung eines Künstlernamens hier auf PhantaNews und einem Crosspost bei der lokalen Seite Waterbölles, kam auch das lokale Printblatt Remscheider General-Anzeiger auf mich zu. Telefonisch bat man um weitere Informationen, die ich gab, und verwies auch auf meinen Text hier.
Über den daraus entstandenen Artikel (möglicherweise hinter Paywall) kann ich mich nur wundern, denn er enthält nicht nur falsche Informationen, sondern es wird zudem erneut kritiklos ein Standpunkt der Stadt Remscheid wiedergegeben, der vom Gericht als eindeutig falsch kassiert wurde.
Da man beim RGA meinen Kommentar nicht freischalten möchte, in dem ich sachlich auf die Fehler hinwies, möchte ich das hier richtigstellen (und muss mich fragen, warum der RGA überhaupt eine Kommentarfunktion anbietet, wenn man Kommentare ohnehin nicht freischalten möchte – dass man sich dabei der aus DSGVO-Sicht problematischen und von Datenschützern kritisierten Plattform Disqus bedient, ist noch ein ganz anderes Problem).
Im Artikel schreibt der RGA:
Nach mehreren Instanzen vor Gericht, in denen der Remscheider zahlreiche Belege und Reichweiten seiner künstlerischen Tätigkeit nachweisen musste, sprachen die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf Stefan Holzhauer dieses Recht nun zu
Das ist inhaltlich falsch, denn das Urteil erging erstinstanzlich, ich musste nicht durch mehrere Instanzen. Auch dass ich »zahlreiche Belege« […] nachweisen musste, ist so eindeutig missverständlich. Tatsächlich hat das Gericht exakt dieselben Belege bekommen, wie die Stadt Remscheid; es gab nur zwei zusätzliche Belege: eine Auflistung von Veranstaltungen, zu denen ich in den vergangenen Jahren ausgestellt hatte und ein Nachweis von Verkäufen auf einer Künstlerplattform. Der Aufwand für die Bereitstellung der Belege hielt sich in Grenzen.
Kann ich „Großvisier Remscheid“ oder andere Kunstschöpfungen dann auch einfach so in den Personalausweis eintragen lassen? Zumindest kann ich es versuchen – die Meldebehörde entscheidet dann nach eingehender Prüfung.
Mal abgesehen dass ich mich frage, was ein »Großvisier« ist (entweder ist tatsächlich »Großwesir« (selten auch »Großvisir«) gemeint, oder es geht um ein großes Visier, was keinen Sinn ergibt, außer man ist ein Motorrad- oder Ritterhelm):
Dann lässt man eine Dame von der Stadt Remscheid zu Wort kommen. Frecherweise werden hier exakt die falschen Einschätzungen aus meinem Fall wiederholt, die der Stadt vom Richter rechts und links um die Ohren gehauen wurden, und das seitens des RGA unwidersprochen und kritiklos:
Der Künstlername überlagert in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen, zumindest in Teilbereichen. Im Falle von Stefan Holzhauer heißt das: Alle kennen ihn als Xanathon, wenn er über die Straße geht, und nicht als Stefan.
Und genau das ist falsch. In der Urteilbegründung steht unmissverständlich, dass eben keine zu hohen Anforderungen an die Bekanntheit gestellt werden dürfen, unabhängig von der vermeintlichen Bekanntheit, gibt es eben auch ein Persönlichkeitsrecht auf Eintragung des Künstlernamens:
Auszüge aus dem Urteil:
Vor dem Hintergrund, dass auch die Eintragung eines Künstlernamens in ein Ausweisdokument in erster Linie öffentlichen ldentifizierungsinteressen dient, fordern die einschlägigen Verwaltungsvorschriften für eine Eintragung eines Künstlernamens in Pass und Personalausweis über den Umstand, dass er tatsächlich öffentlich geführt wird, hinaus im Ansatz zu Recht, dass die antragstellende Person unter dem von ihr angegebenen Künstlernamen auch bekannt ist (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. ·1 PassVwV). Diese „Bekanntheit« setzt wiederum voraus, dass der Künstlername in der Öffentlichkeit eine entsprechende »Verkehrsgeltung« erlangt hat, mithin in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagert (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 3 PassVwV). Dabei bezieht sich die öffentliche Wahrnehmung grundsätzlich auf einen überregionalen Bekanntheitsgrad und die Möglichkeit einer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 4 PassVwV).
Angesichts des Grundrechtsbezuges der Führung eines Künstlernamen zu Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 bzw. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dürfen allerdings bezüglich der Verkehrsgeltung als Voraussetzung für die Eintragung eines Künstlernamens keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.
[…]
Soweit das· Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Landtages ausgeführt hat, dass die Eintragung des Künstlernamens des Klägers in dessen Personalausweis voraussetze, dass der Betroffene unter dem Künstlernamen einen solchen Bekanntheitsgrad habe, »dass man ihn eigentlich nur unter diesem Namen« kenne, ergibt sich das in dieser Schärfe aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften nicht.
Und das sagt das genaue Gegenteil von dem aus, was im Artikel steht, es muss einen Künstler nämlich eben nicht jeder auf der Straße erkennen und mit dem Künstlernamen anreden. Das wäre eine viel zu strenge – und damit rechtswidrige ‑Auslegung der Vorschriften. Es geht nur um »Teilbereiche« einer öffentlichen Wahrnehmung, nicht um eine vollständige Überdeckung, wie sie bei »alle erkennen ihn auf der Straße als Xanathon« gegeben wäre. Ich gebe zu, dass es hier nicht eindeutig zu erkennen ist, ob die Formulierung so von der Stadt kommt, oder von der Autorin des Textes. Falsch ist es in jedem Fall.
Am Ende versucht die Stadt Remscheid dann noch eine Drohkulisse aufzubauen und andere Personen, die vielleicht ebenfalls einen Künstlernamen führen möchten, durch eine Gebührennennung abschrecken:
Für die beantragte Eintragung wird „eine dem Verwaltungsaufwand berücksichtigende Verwaltungsgebühr in Höhe von 0 bis 500 Euro erhoben“.
Dazu: Manche Kommunen erheben dafür gar keine Gebühren, andere maximal 30 Euro. Üblicherweise sollte die Eintragung eines Künstlernamens insbesondere dann gebührenfrei sein, wenn er mit der Neuausstellung eines Personalausweises einher geht. Ich würde maximal die oben genannten 30 Euro für angemessen halten, auch in einer Pleitekommune wie Remscheid (pleite durch eklatante Fehlentscheidungen der kommunalen Verwaltung, go figure …). Sollte eine Gebührenforderung zu hoch sein, kann man auch dagegen gerichtlich vorgehen.
Für den RGA hätte hier Möglichkeit bestanden, sich kritisch mit einer rechtswidrigen Entscheidung der Stadt auseinander setzen zu können. Leider ist das nicht passiert, zudem enthält der Text inhaltliche Fehler.
Dass die Stadt Remscheid hier mit »Gebühren für Verwaltungsaufwand« argumentiert finde ich offen gesagt ulkig. Denn die rechtswidrige Verweigerung der Eintragung samt Lokaltermin beim Petitionsausschuss des Landtags NRW und die ausführlichen aber ergebnislosen Stellungnahmen der Stadt gegenüber dem Gericht dürften der Stadt Remscheid einen massiv höheren »Verwaltungsaufwand« durch erheblichen Stundenaufwand beschert haben, als es eine sofortige, rechtskonforme Eintragung getan hätte.
Abschließend möchte ich erneut den Tipp geben: Wenn euch eure Kommune die Eintragung verweigert, dann weist euren Anwalt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hin (Aktenzeichen: 5 K 5337/22) und glaubt nicht einfach, was euch die Verwaltungsbeamten erzählen wollen.
STANDARD ISSUES ist ein grandioser kleiner STAR WARS-Fanfilm, der sich darum dreht, wie die Stormtrooper neues Equipment bekommen: Ein Blastergewehr, mit dem sie nicht mehr daneben schießen können. Ein imperiales Unboxing, quasi.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
… ist der Titel eines überaus sehenswerten Beitrags von Ultralativ auf Youtube. Man kennt das: jedes neue Medium wird von gewissen Personenschichten erstmal verteufelt und es wird cassandrat, dass daran jetzt aber wirklich die Gesellschaft zugrunde gehen wird, und »denkt denn niemand an die Kinder?«. Buchdruck, Film, Schallplatte, Telefon, Rockmusik, Computerspiele, Pen&Paper-Rollenspiele wie D&D, Internet, Smartphones, und, und, und …
Das ist natürlich alles ziemlicher Bullshit und liegt zum einen in Rückständigkeit und/oder Strunzkonservativismus Mancher begründet (besonders gern auch bei sogenannten Intellektuellen), und/oder im verzweifelten Versuch, Deutungshoheit und damit Macht zu erhalten. Das Video legt das in nur knapp über acht Minuten ziemlich anschaulich dar.
Ich befürchte allerdings, dass das keine Lehrer oder Eltern davon abhalten wird, über »viereckige Augen« zu schwafeln. ;)
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
p.s.: Dank an Tommy Krappweis fürs Finden und Verlinken.
Erstens: Es steckt keine KI drin, wir sind von echter künstlicher Intelligenz so weit entfernt wie eh und je. Die Bilder werden von Deep-Learning-Algorithmen erzeugt. Diese funktionieren, indem eine sehr große Anzahl verschlagworteter Bilder in den Algorithmus eingespeist wird. Durch geschickte Programmierung und enorme Rechenleistung (die Art von Rechenleistung, die moderne Gaming-Grafikkarten bereitstellen können) erstellen die Algorithmen dann neue Bilder aus den alten, die aufgrund der Verschlagwortung mehr oder weniger zu der Beschreibung (»prompt«) passen, die der Nutzer angibt.
Sind die entstehenden Bilder »Kunst«? Höchstwahrscheinlich ja. Viele von ihnen sind ziemlich beeindruckend.
Aber:
Ist das »Kunstschöpfung«, wie einige Nutzer behaupten und die Bilder, die aus den Algorithmen hervorgehen, stolz als ihre »Kreationen« präsentieren?
Sicherlich nicht. Der Schaffensprozess für Kunst muss von einem Künstler ausgehen, nicht von einem Algorithmus. Auch der »Prompt« enthält keinen Schaffensprozess. Es handelt sich lediglich um eine Anweisung. Man kann das damit vergleichen, dass man einem Künstler sagt, was er malen soll, und er oder sie malt es dann für einen. Der Schaffensprozess liegt beim Künstler, nicht bei demjenigen, der sagt, was er haben möchte.
Deep Learning-Algorithmen sind ein großartiges neues Werkzeug in der Toolbox des Künstlers. Man kann sie für verschiedene Zwecke einsetzen: Um schnell Ideen zu entwickeln. Um Kunstwerke zu generieren, die in echten kreativen Arbeiten verwendet werden können, indem Derivate der DL-Bilder erstellt werden. Um prozedurale Texturen für 3D-Modelle zu erstellen. Für Lookdev. Zur Inspiration. Für Collagen. Als Teil eigener Kreationen. Man kann also Bilder verwenden, die aus einem DL-Algorithmus entstanden sind, um Kunst zu schaffen, aber sie sind selbst keine Kunst, da kein kreativer oder künstlerischer Prozess involviert war, sondern nur eine Menge Rechenleistung und Algorithmen, die von Programmierern geschaffen wurden (und, wenn wir genauer hinschauen, der kreative Prozess der Künstler, die die ursprünglichen Bilder geschaffen haben, aber nicht der einer Person, die nur einen Prompt in den Algorithmus eingibt).
DL-Bilder sind ein neues und faszinierendes Werkzeug für Kreative und Künstler, aber man ist kein Künstler, wenn man einem DL-Algorithmus einfach einen Ausdruck vorgibt und dann wartet, was dabei herauskommt.
Das wird in den nächsten Jahren ein Thema für Anwälte und Gerichte sein. Vor allem, weil viele Bilder von Künstlern in die DL-Algorithmen eingespeist wurden, ohne sie zu fragen (das führt zu Bildern, die im Stil dieser Künstler erstellt wurden; die Aufnahme der Bilder in die Datenbank kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, obwohl sie nicht 1:1 reproduziert werden, das werden Richter entscheiden müssen). Stil kann nicht urheberrechtlich geschützt werden, aber es handelt sich um einen völlig neuen Anwendungsfall.
Mit Hilfe von Deep Learning erstellte Bilder sind keine Kunst an sich (sie können aber aufgrund des Ausgangsmaterials sehr künstlerisch und schön aussehen). Aber sie sind auch nicht »schlecht« oder »das Ende der Kreativen«. Sie sind ein neues Werkzeug.
(Bild aus Stable Diffusion. Beeindruckend, aber keine Nachbearbeitung oder ableitende Arbeit daran vorgenommen).
Einer der endlosen Treppenwitze aus dem PERRY RHODAN-Umfeld ist nicht etwa die endlose Diskussion über einen neuen PR-Film oder eine Fernsehserie. Nein, vor ungefähr fünfzig Jahren machten sich ein paar Fans um H.J. Thunack auf, einen Fanfilm um Atlan, den Einsamen der Zeit, zu drehen. Es wurden zahllose Aufnahmen gemacht und ein für die damalige Zeit immenser Aufwand betrieben. Das Projekt war dann aber offenbar so überambitioniert, dass es nie fertig wurde. Danach gab es über die Jahrzehnte regelmäßig Rückmeldungen, dass jetzt aber mal wieder dran gearbeitet wird und er ganz sicher »demnächst« fertig wird. Und genau so sicher passierte dann nichts.
Und jetzt erscheint es wie ein Wunder: Anlässlich der PERRY RHODAN-Tage Braunschweig wurde ein Making-Of veröffentlicht, das zeigt, wie der Film mit Hilfe moderner 3D-Software (Blender, die ist Open Source und kostenfrei zu nutzen) tatsächlich fertig gestellt wurde. Das passt natürlich zum 60-jährigen Jubiläum des Auftauchens von Atlan in der Science Fiction-Serie, leider soll die Première des fertig gestellten Films erst im nächsten Jahr stattfinden. Hoffentlich. Aber diesmal sieht es gut aus.
Und auch wenn ich hier ein wenig witzle: Ich finde es äußerst bemerkenswert, dass das Ding nach all dieser Zeit mit Hilfe von Fans und moderner Technik doch noch fertiggestellt werden wird. Gute Arbeit!
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.