Üblicherweise bestelle ich mir meine in Papierform verpassten PERRY RHODAN-Romane über Beam-eBooks und lese sie dann auf dem eInk-eReader. Das klappt völlig problemlos, ich habe sofort nach der Zahlung via PayPal Zugriff auf das ePub und die eBooks sind nicht mit irgendwelchem DRM verseucht.
Als frischgebackener Besitzer eines iPad wollte ich mir allerdings auch mal ansehen, wie die PDF-Version der Abenteuer des SF-Helden aussieht. Auf der Webseite weist man für die Fassungen im Adobe-Dateiformat auf Ciando hin. Ich hatte mir erhofft, dass in der PDF-Version Inhalte vorhanden wären, die im ePub fehlen, beispielsweise Report, Journal oder Risszeichnungen.
Verblüfft war ich das erste Mal, als auf der Produktseite für den Roman 2598 TOD EINER SUPERINTELLIGENZ von Marc A. Herren (die ich suchen musste, denn bei der Eingabe von »Perry Rhodan« als Suchbegriff bekommt man nicht etwa die aktuellen Hefte angezeigt wie bei Beam, sondern alphabetisch sortierte alte Perry-Action-Romane…) keinerlei Hinweis auf einen Kopierschutz zu finden war, obwohl mir grundsätzlich bewusst ist, dass Ciando mit Adobe-DRM arbeitet und ein solcher Hinweis am Produkt laut § 95d Urheberrechtsgesetz vorgeschrieben ist. Vielleicht wollte man seitens Ciando bei den PR-Romanen darauf verzichten, ebenso wie die Mitbewerber?
Naja, für 1,35 Euronen kann man nicht viel falsch machen – dachte ich…
Erneut gibt es Probleme mit einem DRM-System. Spieler von BioWares Fantasy-Spielebestseller DRAGON AGE 2, die in der Stadt Kirkwall unterwegs waren und Spielerweiterungen gekauft, herunter geladen und installiert haben, können möglicherweise ihre gespeicherten Spielstände nicht mehr aufrufen.
Grund für dieses Problem ist offenbar, dass die DRM-Server von BioWare und/oder Electronic Arts nicht in der Lage sind, diese Inhalte korrekt zu erkennen und sie als »Unauthorized DLC« (DLC = Download-Content) kennzeichnen. Die DRM-Server müssen das Spiel bei jedem Start freigeben, aufgrund des Fehlers funktioniert das nicht und die Spielstände können nicht geladen werden. Betroffen sind alle Versionen von DRAGON AGE 2, auch die auf Konsolen.
BioWare hat das Problem bereits bestätigt und angeblich auch behoben (für die PC- und Mac-Fassungen wurde ein Patch bereit gestellt, einer für Konsolen soll folgen), dennoch klagen nach wie vor etliche Spieler in den offiziellen Foren weiterhin über Schwierigkeiten.
Erneut zeigt sich, warum DRM-Maßnahmen, die den Spielern auch bei Offline-Games eine Internetverbindung aufzwingen wollen, um die Legalität des Spiels zu testen, kategorisch abzulehnen sind. Insbesondere wenn die Firmen nicht in der Lage sind, funktionierende Software und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen – es kann nicht angehen, dass man ein legal erworbenes Spiel aufgrund solcher Fehler nicht spielen kann. Es wird auch Zeit, dass die Anbieter vom Gesetzgeber gezwungen werden Kompensationen anzubieten, wenn aufgrund solcher überzogener DRM-Maßnahmen das Produkt nicht genutzt werden kann.
[cc]
Cover DRAGON AGE 2 Copyright BioWare und Electronic Arts
Ich mache doch mal einen neuen Artikel daraus, statt Updates in den letzten zu schreiben, das hier könnte länger werden…
Es kam tatsächlich vergleichsweise schnell eine Antwort von Libreka. Hilfreich war die aber wie erwartet nicht, denn warum sollte ich Adobe Digital Editions installieren, wenn ich einen Adobe-DRM-tauglichen Reader habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rechner bzw. den eReader zu bekommen, aber das ist doch völliger Unfug. Außerdem gibts ADE nicht für Linux…
Guten Tag,
es ist richtig, dass in Ihrem Profil ein Link (.acsm) hinterlegt wird, den Sie sich dann herunterladen.
Zum Öffnen der Datei benötigen Sie das Programm »Adobe Digital Editions«.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier: http://www.libreka.de/help#drm.
Freundliche Grüße
i.A. xxxxxx yyyyy
Ich habe daraufhin geantwortet:
Sehr geehrte Frau yyyyy,
Das hilft mir nicht, da Adobe Digital Editions nicht für Linux angeboten wird.
Zudem habe ich ein Adobe-DRM-taugliches Lesegerät, ich muss also Adobes proprietäre und durch die Verwendung von Flash unsichere Software nicht nutzen und werde dies auch nicht tun. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich das ePub auf meinen Reader bekomme.
MfG
Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fragen… :o)
Ich habe allerdings nach Frau yyyyys Tipp mal einen Blick auf die Hilfeseite geworfen, dort fand ich einen verblüffenden Hinweis:
Besteht die Möglichkeit ein gekauftes E‑Book umzutauschen?
E‑Books gelten gesetzlich als Waren, die aufgrund ihre Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Softwaredownloads sind auch elektronische Bücher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Es ist daher nicht möglich ein E‑Book umzutauschen oder zurückzugeben.
Das ist eine interessante These, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht überprüft werden muss. Früher wurde das Rückgabeerecht durch das Fernabsatzgesetz geregelt, das wurde inzwischen ins BGB integriert. Wann die Rückgabe von Waren nicht möglich ist wird geregelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libreka bezieht):
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audioaufzeichnung erworben? Nein. Eine Videoaufzeichnung? Nein. Software? Negativ. Habe ich Datenträger »entsiegelt«? Auf keinen Fall.
Dazu kommt, dass die eBooks durch massiv restriktives DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht drucken, kopieren oder an Dritte weiter geben. Was ich kann ist, sie anzulesen, aber das kann ich bei einem Papierbuch auch, bevor ich es zurücksende. Sich einen Eindruck vom »aus der Ferne« erworbenen Gut zu machen und es bei Nichtgefallen zurück geben zu können ist ja einer der ausdrücklichen Zwecke dieses Gesetzes. Warum sollte es hier eine Unterscheidung des Mediums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wurde oder ob die Daten elektronisch vorliegen? Der Börsenverein selbst sagt in seiner Begründung für die Buchpreisbindung auf eBooks (pdf), dass das elektronische Buch dem gedruckten gleichzusetzen ist (»im wesentlichen entspricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?
Libreka – und damit der Börsenverein des deutschen Buchhandels – erweitert die gesetzliche Einschränkung unilateral (und meiner Ansicht nach fälschlich) auf eBooks und konterkariert damit das, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz bezweckt hatte: die Rechte des Kunden bei Fernabsatz zu stärken. Durch die Formulierung »gesetzlich« in ihrem Text versuchen sie zudem zu suggerieren, dass sie gesetzeskonform handeln – was allerdings erst zu prüfen wäre.
Libreka, die eBook-Verkaufsverhinderungsplattform des deutschen Buchhandels hat im Rahmen des »Welttags des Buches« wieder mal kostenlose Downloads im Angebot. Diesmal handelt es sich um einen Band aus dem DREI ???-Sammelroman 150.
Um DIE GEISTERBUCHT 1: RASHURAS SCHATZ von Astrid Vollenbruch als ePub herunter laden zu können, muss man sich bei Libreka anmelden, also ein Nutzerkonto anlegen und die üblichen Daten wie Namen und Adresse angeben.
So weit, so schlecht. Noch schlechter ist aber, dass die kostenlose Leseprobe DRM-verseucht ist und somit nur auf einem entsprechenden Lesegerät goutiert werden kann. Und am schlechtesten ist, dass ich es trotz mehrstündigen Versuchen nicht schaffen konnte, die ePub-Datei herunter zu laden, denn stattdessen bietet mir Libreka eine Download-Hilfs-Seite namens URLLink.acsm zum Download an. Es war auch grundsätzlich nicht ganz einfach, den Downloadlink zu finden, denn der Server ließ sich mit der Bereitstellung desselben so viel Zeit, dass ich von einem Fehler ausging.
Interessant auch, dass man mich zwingen will, einen Buchhändler anzugeben, dem mein Download »gutgeschrieben« wird. Soll mir ja recht sein, nur leider wird dort nicht eine der Remscheider Buchhandlungen zur Auswahl angeboten, sondern nur welche vergleichsweise weit weg, mit denen ich nun wirklich nichts zu tun habe. Warum sollte ich denen meinen Download gutschreiben lassen? Bei der Auswahl fehlt die Option »keiner davon«.
Ob sie es irgendwann mal schaffen, Libreka zum Funktionieren zu bewegen und vielleicht ansatzweise komfortabel zu gestalten? Man darf gespannt bleiben – ich muss aber zugeben, dass mich das eigentlich gar nicht interessiert…
Update: Ich hatte vermutet, dass überlastete Server schuld daran sind, dass nur die oben genannte Datei ausgeliefert wird, aber nach mehreren Stunden sollte das doch mal irgendwann klappen. Könnte man meinen… Ich habe jetzt mal eine Supportanfrage gestellt. Wenn (falls) eine Antwort kommt, werde ich mich wieder melden.
Ich hatte hier ja bereits über Ubisofts neuen Online-Kopierschutz berichtet: wenn sich der Rechner, auf dem die Spiele installiert sind, nicht übers Internet mit einem DRM-Server verbinden kann, dann versagt das Produkt die Funktion.
Schwierigkeiten kann man sich viele vorstellen, Internet-Zugänge sollen ja schonmal ausfallen können, damit ist ein Spielen nicht möglich. Oder man hat einfach gerade keinen Internet-Zugang in der Nähe, weil man mit dem Laptop im Urlaub herumhängt. Oder aber die DRM-Server machen nicht mit, was alles auf dasselbe hinaus läuft: die Kunden bleiben von ihren teuer erworbenen Spielen ausgesperrt.
So auch wieder über Ostern: kurz zuvor startete man den Verkauf des Aufbau-Wuslers DIE SIEDLER 7. Die SIEDLER-Reihe hat eine große Fangemeinde, so dass etliche Spiele über die Ladentheke gingen, obwohl viele der Käufer über den unverschämten sogenannten Kopierschutz Bescheid wussten. Leider gingen Ubisofts DRM-Server über die Ostertage in die Knie, so dass über Stunden kein Spielen möglich war. Der Publisher wird wahrscheinlich wieder behaupten, es haben DOS-Attacken stattgefunden. Viel wahrscheinlicher ist es aber auch in diesem erneuten Fall, dass die schiere Zahl der Spieler die Server überfordert haben.
Servicemitarbeiter waren offenbar auch nicht wirklich zu erreichen – kein Wunder, war ja Ostern.
Nach wie vor kann man vom Kauf von Spielen, die mit solchen kundenfeindlichen Maßnahmen geschützt sind, nur abraten. Den geprellten Spielern ist zu raten, ihrem Unmut laut und deutlich Luft zu machen – und solchen Mist in Zukunft nicht mehr zu kaufen, egal wie geil das Produkt angeblich ist… Das Bestrafen von zahlenden Kunden darf nicht zum Geschäftsmodell werden!
Wie gestern berichtet ging der Online-Kopierschutz von Ubisoft aufgrund von Serverausfällen gründlich in die Hose. Der Publisher beeilt sich jetzt zu behaupten, der Grund liege nicht in einer Unterdimensionierung der Server oder Fehlern in der Infrastruktur oder Software, vielmehr lägen gezielte DDOS-Attacken vor, mit denen Angreifer die Authentifizierungsserver lahmlegen wollen.
Es gibt offenbar schon wieder – oder weiterhin? – Schwierigkeiten mit den Servern, so dass Kunden ihre legal erworbenen Programme nicht nutzen können, da sich diese nicht zum Zwecke der Authentifizierung anmelden können. Ein Ubisoft-Mitarbeiter twitterte daraufhin:
»Unsere Server werden wieder angegriffen. Einige Spieler haben Probleme beim Anmelden. Wir arbeiten daran und halten Euch auf dem Laufenden«
Bei einer DDOS (Distributed Denial Of Service)-Attacke werden Server gezielt mit einer großen Menge von (meist übernommenen) Rechnern angegriffen, um ihre Kapazität zu überlasten. Man möge mir vergeben, aber für mich liest sich das wie eine ganz schlechte Ausrede…
Und selbst wenn tatsächlich eine DDOS-Attacke unbekannter Angreifer vorliegen sollte, zeigt das dennoch eindeutig und eindringlich, warum diese Art von »Kopierschutz« kundenfeindlicher Bullshit ist! Lösung: Spiele von Ubisoft boykottieren.
Ubisoft hatte angekündigt, dass ihre Spiele mit einem Online-Kopierschutz versehen werden sollten. Diese DRM-Maßnahme sollte dafür sorgen, dass man Spiele des Publishers nur noch mit einer aktiven Onlineverbindung spielen kann: Das Produkt prüft auf einem Server, ob der Spieler berechtigt ist es zu starten. Diese Gängelung der Konsumenten führte bereits zu höchst negativem Echo in den Medien und bei den Nutzern.
Am letzten Wochenende hat Ubisoft selbst aber die besten Argumente gegen ihren neuen Kopierschutz geliefert: Der Authentifizierungsserver ging aufgrund der Menge der Anfragen in die Knie und Käufer von ASSASSINS CREED 2 waren deswegen über mehrere Stunden (man spricht von sieben) nicht in der Lage, ihr legal erworbenes Spiel zu installieren oder zu spielen. In den Foren war der Teufel los und die Ubisoft-Mitarbeiter offensichtlich massiv überfordert. Weiterhin konnten sie die Probleme nicht nachvollziehen, da sie keine Kopie des Spiels zur Verfügung hatten – mit »unprofessionell« ist das nur sehr ungenügend umschrieben.
Der kundenunfreundliche Online-Kopierschutz ist bislang bei SILENT HUNTER 5 und ASSASSINS CREED 2 im Einsatz, soll aber auch bei SIEDLER 7 Verwendung finden, aufgrund der Popularität der Siedler-Reihe dürfte das Release für den nächsten Zusammenbruch sorgen. Inzwischen laufen die Server offenbar wieder problemfrei, aber der gestern aufgetretene Ausfall zeigt exakt, warum man solche Einschränkungen als Kunde nicht akzeptieren sollte. Mir kommen keine Spiele von Ubisoft mehr ins Haus, solange die diese Unverschämtheit weiter durchführen; deswegen gibts in diesem Artikel und in Zukunft auch keine Links zu dem Publisher.
Heutzutage liefert man digital projizierte Filme auf Festplatten aus, die werden dann im Kino auf einen Server kopiert. Aus Angst vor direkt davon gezogenen Raubkopien, sind die Wiedergabevorrichtungen mit DRM (Digital Rights Management) geschützt. Will man den Film ansehen, dann muss quasi der Server, der die Bilder an den Projektor schicken soll, vorher übers Internet dafür bei einer Zertifizierungsstelle die Erlaubnis dafür einholen. Kommt es dabei zu Problemen, bleibt die Leinwand schwarz.
Heise:Jede Digitalprojektor-Server- Kombination generiert ein eigenes Zertifikat und überträgt dieses an den zuständigen DRM-Dienstleister, der für jeden Film einen individuellen Schlüssel erstellt und an das Kino zurück sendet. Der Schlüssel gilt immer nur für eine Filmkopie für einen Projektor und kann auf bestimmte Zeiträume und Uhrzeiten beschränkt werden.
Doch das hat nicht geklappt, denn offenbar konnte der für den digitalen Vertrieb des Films zuständige Dienstleister Deluxe keine gültigen Schlüssel liefern.
Als sich gestern motivierte Kinogänger die Nachtvorstellung von AVATAR ansehen wollten, wurden sie in »einigen Kinos« (auf Heise wird hundert als Zahl genannt, der Verleiher wiegelt ab) leider kurz vor Vorstellungsbeginn darüber informiert, dass daraus nichts werden würde, denn das DRM verhinderte eine Wiedergabe des Films. Wo möglich wurde den Kinobesuchern angeboten, sich gegen Rückerstattung des teureren Eintrittspreises und des Preises für die 3D-Brille doch die 2D-Version azusehen. Lächerlich, denn die 3D-Wiedergabe ist ja wohl eines der zentralen Features des Films. Auch Vorverkaufsgebühren für die Sondervorstellungen wurden nicht erstattet.
Sogar ob der Film heute zum offiziellen Start in allen Lichtspielhäusern laufen kann ist aus denselben Gründen noch unsicher…
Da kann man mal wieder sehen, wie DRM ehrliche Kunden bestraft. Weg mit dem Dreck! Und wenigstens vorher mal probieren, ob die Technik mitspielt. Wenn das so weitergeht, handelt es sich hier um eine weitere von den Verleihern selbstgemachte Möglichkeit, Kinobesucher nachhaltig zu vergraulen, was nachhaltig zu Einbußen führen dürfte. Aber an denen sind dann selbstverständlich wieder mal die Raubmordkopiererterroristen schuld…
Update soeben auf Heise: Eine Sprecherin der Cinestar-Kette hat heise online mitgeteilt, dass die DRM-Probleme behoben seien, und am Donnerstag alle Vorführungen wie geplant stattfinden werden. »…sollen«, möchte man hinzufügen. Morgen wissen wir, ob’s tatsächlich funktioniert hat…
Poster AVATAR, Copyright 2009 20th Century Fox
DRM ist die Abkürzung für Digital Rights Management also Digitale Rechteverwaltung und bezeichnet diverse Kopierschutzmechanismen für beispielsweise elektronische Medien. In aller Regel führt DRM für den Kunden zu massiven Einschränkungen, beispielsweise können solche Medien nur auf einer begrenzten Zahl von Abspielgeräten wiedergegeben werden oder man kann sie nicht an Dritte weitergeben. Erschwerend kommt oftmals hinzu, dass die zugehörige Software zum Verwalten oder Kaufen nicht durch Benutzerfreundlichkeit glänzt. Ganz besonders gilt das für die eBook-DRM-Software von Adobe, deswegen hat man sich bei der Firma nun nach amerikanischen Medienberichten entschlossen, die Restriktionen für den Kunden zu lockern.
Als Alternative Schutzmaßnahme soll ab der nächsten Version der Adobe-Sever-Lösung ein Passwortschutz vorhanden sein. Die eBooks liegen dann verschlüsselt vor und können vom Kunden durch Eingabe eines Passworts gelesen werden. Weiterhin soll man die elektronischen Bücher auf 12 Lesegeräten anzeigen können, sechs mobilen Readern und sechs Desktop-Anwendungen.
Man habe sich zu dem Schritt entschlossen, da die kundenunfreundlichen DRM-Maßnahmen die eBook-Verkäufe behindern. Na sowas. Angesichts des Desasters in Sachen DRM bei der Musikindustrie hätte man darauf allerdings früher kommen können… Die Ankündigung ist damit ein Schritt in die richtige Richtung, Kundenfreundlich wäre es allerdings vollständig auf restriktives DRM zu verzichten, das ohnehin nur den Ehrlichen bestraft.
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