DRM

PERRY RHODAN, PDF, das iPad und Ciando

Übli­cher­wei­se bestel­le ich mir mei­ne in Papier­form ver­pass­ten PERRY RHODAN-Roma­ne über Beam-eBooks und lese sie dann auf dem eInk-eRea­der. Das klappt völ­lig pro­blem­los, ich habe sofort nach der Zah­lung via Pay­Pal Zugriff auf das ePub und die eBooks sind nicht mit irgend­wel­chem DRM ver­seucht.

Als frisch­ge­ba­cke­ner Besit­zer eines iPad woll­te ich mir aller­dings auch mal anse­hen, wie die PDF-Ver­si­on der Aben­teu­er des SF-Hel­den aus­sieht. Auf der Web­sei­te weist man für die Fas­sun­gen im Ado­be-Datei­for­mat auf Cian­do hin. Ich hat­te mir erhofft, dass in der PDF-Ver­si­on Inhal­te vor­han­den wären, die im ePub feh­len, bei­spiels­wei­se Report, Jour­nal oder Riss­zeich­nun­gen.

Ver­blüfft war ich das ers­te Mal, als auf der Pro­dukt­sei­te für den Roman 2598 TOD EINER SUPERINTELLIGENZ von Marc A. Her­ren (die ich suchen muss­te, denn bei der Ein­ga­be von »Per­ry Rho­dan« als Such­be­griff bekommt man nicht etwa die aktu­el­len Hef­te ange­zeigt wie bei Beam, son­dern alpha­be­tisch sor­tier­te alte Per­ry-Action-Roma­ne…) kei­ner­lei Hin­weis auf einen Kopier­schutz zu fin­den war, obwohl mir grund­sätz­lich bewusst ist, dass Cian­do mit Ado­be-DRM arbei­tet und ein sol­cher Hin­weis am Pro­dukt laut § 95d Urhe­ber­rechts­ge­setz vor­ge­schrie­ben ist. Viel­leicht woll­te man sei­tens Cian­do bei den PR-Roma­nen dar­auf ver­zich­ten, eben­so wie die Mit­be­wer­ber?

Naja, für 1,35 Euro­nen kann man nicht viel falsch machen – dach­te ich…

Der Ehrliche ist erneut der Dumme: DRAGON AGE 2 und das DRM

Erneut gibt es Pro­ble­me mit einem DRM-Sys­tem. Spie­ler von Bio­Wa­res Fan­ta­sy-Spie­le­best­sel­ler DRAGON AGE 2, die in der Stadt Kirk­wall unter­wegs waren und Spie­ler­wei­te­run­gen gekauft,  her­un­ter gela­den und instal­liert haben, kön­nen mög­li­cher­wei­se ihre gespei­cher­ten Spiel­stän­de nicht mehr auf­ru­fen.

Grund für die­ses Pro­blem ist offen­bar, dass die DRM-Ser­ver von Bio­Wa­re und/​oder Elec­tro­nic Arts nicht in der Lage sind, die­se Inhal­te kor­rekt zu erken­nen und sie als »Unaut­ho­ri­zed DLC« (DLC = Down­load-Con­tent) kenn­zeich­nen. Die DRM-Ser­ver müs­sen das Spiel bei jedem Start frei­ge­ben, auf­grund des Feh­lers funk­tio­niert das nicht und die Spiel­stän­de kön­nen nicht gela­den wer­den. Betrof­fen sind alle Ver­sio­nen von DRAGON AGE 2, auch die auf Kon­so­len.

Bio­Wa­re hat das Pro­blem bereits bestä­tigt und angeb­lich auch beho­ben (für die PC- und Mac-Fas­sun­gen wur­de ein Patch bereit gestellt, einer für Kon­so­len soll fol­gen), den­noch kla­gen nach wie vor etli­che Spie­ler in den offi­zi­el­len Foren wei­ter­hin über Schwie­rig­kei­ten.

Erneut zeigt sich, war­um DRM-Maß­nah­men, die den Spie­lern auch bei Off­line-Games eine Inter­net­ver­bin­dung auf­zwin­gen wol­len, um die Lega­li­tät des Spiels zu tes­ten, kate­go­risch abzu­leh­nen sind. Ins­be­son­de­re wenn die Fir­men nicht in der Lage sind, funk­tio­nie­ren­de Soft­ware und Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung zu stel­len – es kann nicht ange­hen, dass man ein legal erwor­be­nes Spiel auf­grund sol­cher Feh­ler nicht spie­len kann. Es wird auch Zeit, dass die Anbie­ter vom Gesetz­ge­ber gezwun­gen wer­den Kom­pen­sa­tio­nen anzu­bie­ten, wenn auf­grund sol­cher über­zo­ge­ner DRM-Maß­nah­men das Pro­dukt nicht genutzt wer­den kann.

[cc]

Cover DRAGON AGE 2 Copy­right Bio­Wa­re und Elec­tro­nic Arts

Kostenlose eBooks bei Libreka – revisited

noBook statt eBook

Ich mache doch mal einen neu­en Arti­kel dar­aus, statt Updates in den letz­ten zu schrei­ben, das hier könn­te län­ger wer­den…

Es kam tat­säch­lich ver­gleichs­wei­se schnell eine Ant­wort von Libre­ka. Hilf­reich war die aber wie erwar­tet nicht, denn war­um soll­te ich Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons instal­lie­ren, wenn ich einen Ado­be-DRM-taug­li­chen Rea­der habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rech­ner bzw. den eRea­der zu bekom­men, aber das ist doch völ­li­ger Unfug. Außer­dem gibts ADE nicht für Linux…

Guten Tag,
es ist rich­tig, dass in Ihrem Pro­fil ein Link (.acsm) hin­ter­legt wird, den Sie sich dann her­un­ter­la­den.
Zum Öff­nen der Datei benö­ti­gen Sie das Pro­gramm »Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons«.
Wei­te­re Infos hier­zu fin­den Sie hier: http://​www​.libre​ka​.de/​h​e​l​p​#​drm.

Freund­li­che Grü­ße
i.A. xxxxxx yyy­yy

Ich habe dar­auf­hin geant­wor­tet:

Sehr geehr­te Frau yyy­yy,

Das hilft mir nicht, da Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons nicht für Linux ange­bo­ten wird.

Zudem habe ich ein Ado­be-DRM-taug­li­ches Lese­ge­rät, ich muss also Ado­bes pro­prie­tä­re und durch die Ver­wen­dung von Flash unsi­che­re Soft­ware nicht nut­zen und wer­de dies auch nicht tun. Bit­te tei­len Sie mir mit, wie ich das ePub auf mei­nen Rea­der bekom­me.

MfG

Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fra­gen… :o)

Ich habe aller­dings nach Frau yyy­yys Tipp mal einen Blick auf die Hilf­e­sei­te gewor­fen, dort fand ich einen ver­blüf­fen­den Hin­weis:

Besteht die Mög­lich­keit ein gekauf­tes E‑Book umzu­tau­schen?
E‑Books gel­ten gesetz­lich als Waren, die auf­grund ihre Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sen­dung geeig­net sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Soft­ware­down­loads sind auch elek­tro­ni­sche Bücher vom Wider­rufs­recht aus­ge­schlos­sen. Es ist daher nicht mög­lich ein E‑Book umzu­tau­schen oder zurück­zu­ge­ben.

Das ist eine inter­es­san­te The­se, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht über­prüft wer­den muss. Frü­her wur­de das Rück­ga­be­e­recht durch das Fern­ab­satz­ge­setz gere­gelt, das wur­de inzwi­schen ins BGB inte­griert. Wann die Rück­ga­be von Waren nicht mög­lich ist wird gere­gelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libre­ka bezieht):

2. zur Lie­fe­rung von Audio- oder Video­auf­zeich­nun­gen oder von Soft­ware, sofern die gelie­fer­ten Daten­trä­ger vom Ver­brau­cher ent­sie­gelt wor­den sind,

Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audio­auf­zeich­nung erwor­ben? Nein. Eine Video­auf­zeich­nung? Nein. Soft­ware? Nega­tiv. Habe ich Daten­trä­ger »ent­sie­gelt«? Auf kei­nen Fall.

Dazu kommt, dass die eBooks durch mas­siv restrik­ti­ves DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht dru­cken, kopie­ren oder an Drit­te wei­ter geben. Was ich kann ist, sie anzu­le­sen, aber das kann ich bei einem Papier­buch auch, bevor ich es zurück­sen­de. Sich einen Ein­druck vom »aus der Fer­ne« erwor­be­nen Gut zu machen und es bei Nicht­ge­fal­len zurück geben zu kön­nen ist ja einer der aus­drück­li­chen Zwe­cke die­ses Geset­zes. War­um soll­te es hier eine Unter­schei­dung des Medi­ums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wur­de oder ob die Daten elek­tro­nisch vor­lie­gen? Der Bör­sen­ver­ein selbst sagt in sei­ner Begrün­dung für die Buch­preis­bin­dung auf eBooks (pdf), dass das elek­tro­ni­sche Buch dem gedruck­ten gleich­zu­set­zen ist (»im wesent­li­chen ent­spricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?

Libre­ka – und damit der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels – erwei­tert die gesetz­li­che Ein­schrän­kung uni­la­te­ral (und mei­ner Ansicht nach fälsch­lich) auf eBooks und kon­ter­ka­riert damit das, was der Gesetz­ge­ber mit die­sem Gesetz bezweckt hat­te: die Rech­te des Kun­den bei Fern­ab­satz zu stär­ken. Durch die For­mu­lie­rung »gesetz­lich« in ihrem Text ver­su­chen sie zudem zu sug­ge­rie­ren, dass sie geset­zes­kon­form han­deln – was aller­dings erst zu prü­fen wäre.

DIE DREI ??? bei Libreka zum kostenlosen Download – oder auch nicht…

Cover Rashuras Schatz

Libre­ka, die eBook-Ver­kaufs­ver­hin­de­rungs­platt­form des deut­schen Buch­han­dels hat im Rah­men des »Welt­tags des Buches« wie­der mal kos­ten­lo­se Down­loads im Ange­bot. Dies­mal han­delt es sich um einen Band aus dem DREI ???-Sam­mel­ro­man 150.
Um DIE GEISTERBUCHT 1: RASHURAS SCHATZ von Astrid Vol­lenbruch als ePub her­un­ter laden zu kön­nen, muss man sich bei Libre­ka anmel­den, also ein Nut­zer­kon­to anle­gen und die übli­chen Daten wie Namen und Adres­se ange­ben.
So weit, so schlecht. Noch schlech­ter ist aber, dass die kos­ten­lo­se Lese­pro­be DRM-ver­seucht ist und somit nur auf einem ent­spre­chen­den Lese­ge­rät gou­tiert wer­den kann. Und am schlech­tes­ten ist, dass ich es trotz mehr­stün­di­gen Ver­su­chen nicht schaf­fen konn­te, die ePub-Datei her­un­ter zu laden, denn statt­des­sen bie­tet mir Libre­ka eine Down­load-Hilfs-Sei­te namens URLLink.acsm zum Down­load an. Es war auch grund­sätz­lich nicht ganz ein­fach, den Down­load­link zu fin­den, denn der Ser­ver ließ sich mit der Bereit­stel­lung des­sel­ben so viel Zeit, dass ich von einem Feh­ler aus­ging.

Inter­es­sant auch, dass man mich zwin­gen will, einen Buch­händ­ler anzu­ge­ben, dem mein Down­load »gut­ge­schrie­ben« wird. Soll mir ja recht sein, nur lei­der wird dort nicht eine der Rem­schei­der Buch­hand­lun­gen zur Aus­wahl ange­bo­ten, son­dern nur wel­che ver­gleichs­wei­se weit weg, mit denen ich nun wirk­lich nichts zu tun habe. War­um soll­te ich denen mei­nen Down­load gut­schrei­ben las­sen? Bei der Aus­wahl fehlt die Opti­on »kei­ner davon«.

Ob sie es irgend­wann mal schaf­fen, Libre­ka zum Funk­tio­nie­ren zu bewe­gen und viel­leicht ansatz­wei­se kom­for­ta­bel zu gestal­ten? Man darf gespannt blei­ben – ich muss aber zuge­ben, dass mich das eigent­lich gar nicht inter­es­siert…

Update: Ich hat­te ver­mu­tet, dass über­las­te­te Ser­ver schuld dar­an sind, dass nur die oben genann­te Datei aus­ge­lie­fert wird, aber nach meh­re­ren Stun­den soll­te das doch mal irgend­wann klap­pen. Könn­te man mei­nen… Ich habe jetzt mal eine Sup­port­an­fra­ge gestellt. Wenn (falls) eine Ant­wort kommt, wer­de ich mich wie­der mel­den.

Cover RASHURAS SCHATZ Copy­right 2010 KOSMOS

Creative Commons License

Ubisoft und die siebten Siedler

Cover DIE SIEDLER 7

Ich hat­te hier ja bereits über Ubi­s­ofts neu­en Online-Kopier­schutz berich­tet: wenn sich der Rech­ner, auf dem die Spie­le instal­liert sind, nicht übers Inter­net mit einem DRM-Ser­ver ver­bin­den kann, dann ver­sagt das Pro­dukt die Funk­ti­on.

Schwie­rig­kei­ten kann man sich vie­le vor­stel­len, Inter­net-Zugän­ge sol­len ja schon­mal aus­fal­len kön­nen, damit ist ein Spie­len nicht mög­lich. Oder man hat ein­fach gera­de kei­nen Inter­net-Zugang in der Nähe, weil man mit dem Lap­top im Urlaub her­um­hängt. Oder aber die DRM-Ser­ver machen nicht mit, was alles auf das­sel­be hin­aus läuft: die Kun­den blei­ben von ihren teu­er erwor­be­nen Spie­len aus­ge­sperrt.

So auch wie­der über Ostern: kurz zuvor star­te­te man den Ver­kauf des Auf­bau-Wus­lers DIE SIEDLER 7. Die SIED­LER-Rei­he hat eine gro­ße Fan­ge­mein­de, so dass etli­che Spie­le über die Laden­the­ke gin­gen, obwohl vie­le der Käu­fer über den unver­schäm­ten soge­nann­ten Kopier­schutz Bescheid wuss­ten. Lei­der gin­gen Ubi­s­ofts DRM-Ser­ver über die Oster­ta­ge in die Knie, so dass über Stun­den kein Spie­len mög­lich war. Der Publisher wird wahr­schein­lich wie­der behaup­ten, es haben DOS-Atta­cken statt­ge­fun­den. Viel wahr­schein­li­cher ist es aber auch in die­sem erneu­ten Fall, dass die schie­re Zahl der Spie­ler die Ser­ver über­for­dert haben.

Ser­vice­mit­ar­bei­ter waren offen­bar auch nicht wirk­lich zu errei­chen – kein Wun­der, war ja Ostern.

Nach wie vor kann man vom Kauf von Spie­len, die mit sol­chen kun­den­feind­li­chen Maß­nah­men geschützt sind, nur abra­ten. Den geprell­ten Spie­lern ist zu raten, ihrem Unmut laut und deut­lich Luft zu machen – und sol­chen Mist in Zukunft nicht mehr zu kau­fen, egal wie geil das Pro­dukt angeb­lich ist… Das Bestra­fen von zah­len­den Kun­den darf nicht zum Geschäfts­mo­dell wer­den!

Cover DIE SIEDLER 7, Copy­right 2010 Ubi­s­oft

Creative Commons License

Ubisoft nennt DDOS-Attacken als Grund für Serverprobleme…

Ubisoft-Logo

Wie ges­tern berich­tet ging der Online-Kopier­schutz von Ubi­s­oft auf­grund von Ser­ver­aus­fäl­len gründ­lich in die Hose. Der Publisher beeilt sich jetzt zu behaup­ten, der Grund lie­ge nicht in einer Unter­di­men­sio­nie­rung der Ser­ver oder Feh­lern in der Infra­struk­tur oder Soft­ware, viel­mehr lägen geziel­te DDOS-Atta­cken vor, mit denen Angrei­fer die Authen­ti­fi­zie­rungs­ser­ver lahm­le­gen wol­len.

Es gibt offen­bar schon wie­der – oder wei­ter­hin? – Schwie­rig­kei­ten mit den Ser­vern, so dass Kun­den ihre legal erwor­be­nen Pro­gram­me nicht nut­zen kön­nen, da sich die­se nicht zum Zwe­cke der Authen­ti­fi­zie­rung anmel­den kön­nen. Ein Ubi­s­oft-Mit­ar­bei­ter twit­ter­te dar­auf­hin:

»Unse­re Ser­ver wer­den wie­der ange­grif­fen. Eini­ge Spie­ler haben Pro­ble­me beim Anmel­den. Wir arbei­ten dar­an und hal­ten Euch auf dem Lau­fen­den«

Bei einer DDOS (Dis­tri­bu­ted Deni­al Of Ser­vice)-Atta­cke wer­den Ser­ver gezielt mit einer gro­ßen Men­ge von (meist über­nom­me­nen) Rech­nern ange­grif­fen, um ihre Kapa­zi­tät zu über­las­ten. Man möge mir ver­ge­ben, aber für mich liest sich das wie eine ganz schlech­te Aus­re­de…

Und selbst wenn tat­säch­lich eine DDOS-Atta­cke unbe­kann­ter Angrei­fer vor­lie­gen soll­te, zeigt das den­noch ein­deu­tig und ein­dring­lich, war­um die­se Art von »Kopier­schutz« kun­den­feind­li­cher Bull­shit ist! Lösung: Spie­le von Ubi­s­oft boy­kot­tie­ren.

Ubi­s­oft-Logo: Copy­right und TM Ubi­s­oft

Online-Kopierschutz: blamabler PR-GAU für Ubisoft

Cover Assassins Creed 2

Ubi­s­oft hat­te ange­kün­digt, dass ihre Spie­le mit einem Online-Kopier­schutz ver­se­hen wer­den soll­ten. Die­se DRM-Maß­nah­me soll­te dafür sor­gen, dass man Spie­le des Publishers nur noch mit einer akti­ven Onlin­ever­bin­dung spie­len kann: Das Pro­dukt prüft auf einem Ser­ver, ob der Spie­ler berech­tigt ist es zu star­ten. Die­se Gän­ge­lung der Kon­su­men­ten führ­te bereits zu höchst nega­ti­vem Echo in den Medi­en und bei den Nut­zern.

Am letz­ten Wochen­en­de hat Ubi­s­oft selbst aber die bes­ten Argu­men­te gegen ihren neu­en Kopier­schutz gelie­fert: Der Authen­ti­fi­zie­rungs­ser­ver ging auf­grund der Men­ge der Anfra­gen in die Knie und Käu­fer von ASSASSINS CREED 2 waren des­we­gen über meh­re­re Stun­den (man spricht von sie­ben) nicht in der Lage, ihr legal erwor­be­nes Spiel zu instal­lie­ren oder zu spie­len. In den Foren war der Teu­fel los und die Ubi­s­oft-Mit­ar­bei­ter offen­sicht­lich mas­siv über­for­dert. Wei­ter­hin konn­ten sie die Pro­ble­me nicht nach­voll­zie­hen, da sie kei­ne Kopie des Spiels zur Ver­fü­gung hat­ten – mit »unpro­fes­sio­nell« ist das nur sehr unge­nü­gend umschrie­ben.

Der kun­den­un­freund­li­che Online-Kopier­schutz ist bis­lang bei SILENT HUNTER 5 und ASSASSINS CREED 2 im Ein­satz, soll aber auch bei SIEDLER 7 Ver­wen­dung fin­den, auf­grund der Popu­la­ri­tät der Sied­ler-Rei­he dürf­te das Release für den nächs­ten Zusam­men­bruch sor­gen. Inzwi­schen lau­fen die Ser­ver offen­bar wie­der pro­blem­frei, aber der ges­tern auf­ge­tre­te­ne Aus­fall zeigt exakt, war­um man sol­che Ein­schrän­kun­gen als Kun­de nicht akzep­tie­ren soll­te. Mir kom­men kei­ne Spie­le von Ubi­s­oft mehr ins Haus, solan­ge die die­se Unver­schämt­heit wei­ter durch­füh­ren; des­we­gen gibts in die­sem Arti­kel und in Zukunft auch kei­ne Links zu dem Publisher.

Bild: Cover ASSASSINS CREED 2, Copy­right 2010 Ubi­s­oft

AVATAR: DRM verhindert Nachtpremieren

Poster Avatar

Heut­zu­ta­ge lie­fert man digi­tal pro­ji­zier­te Fil­me auf Fest­plat­ten aus, die wer­den dann im Kino auf einen Ser­ver kopiert. Aus Angst vor direkt davon gezo­ge­nen Raub­ko­pien, sind die Wie­der­ga­be­vor­rich­tun­gen mit DRM (Digi­tal Rights Manage­ment) geschützt. Will man den Film anse­hen, dann muss qua­si der Ser­ver, der die Bil­der an den Pro­jek­tor schi­cken soll, vor­her übers Inter­net dafür bei einer Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le die Erlaub­nis dafür ein­ho­len. Kommt es dabei zu Pro­ble­men, bleibt die Lein­wand schwarz.

Hei­se: Jede Digi­tal­pro­jek­tor-Ser­ver- Kom­bi­na­ti­on gene­riert ein eige­nes Zer­ti­fi­kat und über­trägt die­ses an den zustän­di­gen DRM-Dienst­leis­ter, der für jeden Film einen indi­vi­du­el­len Schlüs­sel erstellt und an das Kino zurück sen­det. Der Schlüs­sel gilt immer nur für eine Film­ko­pie für einen Pro­jek­tor und kann auf bestimm­te Zeit­räu­me und Uhr­zei­ten beschränkt wer­den.

Doch das hat nicht geklappt, denn offen­bar konn­te der für den digi­ta­len Ver­trieb des Films zustän­di­ge Dienst­leis­ter Delu­xe kei­ne gül­ti­gen Schlüs­sel lie­fern.

Als sich ges­tern moti­vier­te Kino­gän­ger die Nacht­vor­stel­lung von AVATAR anse­hen woll­ten, wur­den sie in »eini­gen Kinos« (auf Hei­se wird hun­dert als Zahl genannt, der Ver­lei­her wie­gelt ab) lei­der kurz vor Vor­stel­lungs­be­ginn dar­über infor­miert, dass dar­aus nichts wer­den wür­de, denn das DRM ver­hin­der­te eine Wie­der­ga­be des Films. Wo mög­lich wur­de den Kino­be­su­chern ange­bo­ten, sich gegen Rück­erstat­tung des teu­re­ren Ein­tritts­prei­ses und des Prei­ses für die 3D-Bril­le doch die 2D-Ver­si­on azu­se­hen. Lächer­lich, denn die 3D-Wie­der­ga­be ist ja wohl eines der zen­tra­len Fea­tures des Films. Auch Vor­ver­kaufs­ge­büh­ren für die Son­der­vor­stel­lun­gen wur­den nicht erstat­tet.

Sogar ob der Film heu­te zum offi­zi­el­len Start in allen Licht­spiel­häu­sern lau­fen kann ist aus den­sel­ben Grün­den noch unsi­cher…

Da kann man mal wie­der sehen, wie DRM ehr­li­che Kun­den bestraft. Weg mit dem Dreck! Und wenigs­tens vor­her mal pro­bie­ren, ob die Tech­nik mit­spielt. Wenn das so wei­ter­geht, han­delt es sich hier um eine wei­te­re von den Ver­lei­hern selbst­ge­mach­te Mög­lich­keit, Kino­be­su­cher nach­hal­tig zu ver­grau­len, was nach­hal­tig zu Ein­bu­ßen füh­ren dürf­te. Aber an denen sind dann selbst­ver­ständ­lich wie­der mal die Raub­mord­ko­pie­rer­ter­ro­ris­ten schuld…

Update soeben auf Hei­se: Eine Spre­che­rin der Cine­star-Ket­te hat hei­se online mit­ge­teilt, dass die DRM-Pro­ble­me beho­ben sei­en, und am Don­ners­tag alle Vor­füh­run­gen wie geplant statt­fin­den wer­den. »…sol­len«, möch­te man hin­zu­fü­gen. Mor­gen wis­sen wir, ob’s tat­säch­lich funk­tio­niert hat…

Pos­ter AVATAR, Copy­right 2009 20th Cen­tu­ry Fox

Adobe plant DRM-Liberalisierung

Adobe Content Server Logo

DRM ist die Abkür­zung für Digi­tal Rights Manage­ment also Digi­ta­le Rech­te­ver­wal­tung und bezeich­net diver­se Kopier­schutz­me­cha­nis­men für bei­spiels­wei­se elek­tro­ni­sche Medi­en. In aller Regel führt DRM für den Kun­den zu mas­si­ven Ein­schrän­kun­gen, bei­spiels­wei­se kön­nen sol­che Medi­en nur auf einer begrenz­ten Zahl von Abspiel­ge­rä­ten wie­der­ge­ge­ben wer­den oder man kann sie nicht an Drit­te wei­ter­ge­ben. Erschwe­rend kommt oft­mals hin­zu, dass die zuge­hö­ri­ge Soft­ware zum Ver­wal­ten oder Kau­fen nicht durch Benut­zer­freund­lich­keit glänzt. Ganz beson­ders gilt das für die eBook-DRM-Soft­ware von Ado­be, des­we­gen hat man sich bei der Fir­ma nun nach ame­ri­ka­ni­schen Medi­en­be­rich­ten ent­schlos­sen, die Restrik­tio­nen für den Kun­den zu lockern.

Als Alter­na­ti­ve Schutz­maß­nah­me soll ab der nächs­ten Ver­si­on der Ado­be-Sever-Lösung ein Pass­wort­schutz vor­han­den sein. Die eBooks lie­gen dann ver­schlüs­selt vor und kön­nen vom Kun­den durch Ein­ga­be eines Pass­worts gele­sen wer­den. Wei­ter­hin soll man die elek­tro­ni­schen Bücher auf 12 Lese­ge­rä­ten anzei­gen kön­nen, sechs mobi­len Rea­dern und sechs Desk­top-Anwen­dun­gen.

Man habe sich zu dem Schritt ent­schlos­sen, da die kun­den­un­freund­li­chen DRM-Maß­nah­men die eBook-Ver­käu­fe behin­dern. Na sowas. Ange­sichts des Desas­ters in Sachen DRM bei der Musik­in­dus­trie hät­te man dar­auf aller­dings frü­her kom­men kön­nen… Die Ankün­di­gung ist damit ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung, Kun­den­freund­lich wäre es aller­dings voll­stän­dig auf restrik­ti­ves DRM zu ver­zich­ten, das ohne­hin nur den Ehr­li­chen bestraft.

Logo »Ado­be Con­tent Ser­ver« Copy­right Ado­be

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