Cory Doctorow

Cory Doctorow: Das EU-Parlament unterzeichnet ein katastrophales Internetgesetz: Was passiert als nächstes?

Der fol­gen­de Text ist im Ori­gi­nal von Cory Doc­to­row und von der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er und die Gra­fik ste­hen wie die­se Über­set­zung unter CC-BY

In einer erschüt­tern­den Ableh­nung des Wil­lens von fünf Mil­lio­nen Online-Peten­ten und über 100.000 Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de hat das Euro­päi­sche Par­la­ment den gesun­den Men­schen­ver­stand und den Rat von Wis­sen­schaft­lern, Tech­no­lo­gen und UN-Men­schen­rechts­exper­ten auf­ge­ge­ben und das Urhe­ber­recht in der digi­ta­len Bin­nen­markt­richt­li­nie in sei­ner Gesamt­heit gebil­ligt.

Es gibt jetzt nur noch wenig, was ver­hin­dern kann, dass die­se Bestim­mun­gen zum Gesetz der Län­der in ganz Euro­pa wer­den. Es ist theo­re­tisch mög­lich, dass der end­gül­ti­ge Text auf der Tagung des Euro­päi­schen Rates Ende die­ses Monats nicht die Zustim­mung einer Mehr­heit der Mit­glied­staa­ten fin­den wird, aber dazu müss­te min­des­tens ein Schlüs­sel­land sei­ne Mei­nung ändern. Zu die­sem Zweck ver­dop­peln deut­sche und pol­ni­sche Akti­vis­ten bereits ihre Bemü­hun­gen, die wich­tigs­ten Stim­men ihrer Regie­rung zu ver­schie­ben.

Wenn die­ser Ver­such fehl­schlägt, wer­den die Ergeb­nis­se lang­fris­tig und chao­tisch sein. Im Gegen­satz zu EU-Ver­ord­nun­gen wie der DSGVO, die zu einem Gesetz wer­den, indem sie durch die zen­tra­len EU-Insti­tu­tio­nen ver­ab­schie­det wer­den, müs­sen EU-Richt­li­ni­en umge­setzt wer­den: sie müs­sen zu natio­na­lem Recht jedes Mit­glieds­lan­des wer­den. Die Län­der haben bis 2021 Zeit, um die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie umzu­set­zen, aber die EU hält ihre Mit­glie­der sel­ten an die­se Frist, so dass es noch län­ger dau­ern könn­te.

Lei­der ist es wahr­schein­lich, dass die ers­te Umset­zung der Richt­li­nie von den Län­dern kom­men wird, die ihre Annah­me am meis­ten unter­stützt haben. Die der­zei­ti­ge Grup­pe der fran­zö­si­schen Poli­ti­ker hat sich stets für die schlimms­ten Tei­le der Richt­li­nie ein­ge­setzt, und die Macron-Regie­rung könn­te ver­su­chen, einen frü­hen Sieg für die Medi­en­un­ter­neh­men des Lan­des zu erzie­len.

Län­der, deren Poli­tik stär­ker gespal­ten war, wer­den zwei­fel­los län­ger brau­chen. In Polen wur­den die Poli­ti­ker von wüten­den Wäh­lern bela­gert, die woll­ten, dass sie die Richt­li­nie ableh­nen, wäh­rend sie gleich­zei­tig mit scham­lo­sen Dro­hun­gen von natio­na­len und loka­len Zei­tungs­be­sit­zern kon­fron­tiert wur­den, die warn­ten, dass sie jeden Poli­ti­ker, der gegen Arti­kel 11 gestimmt hat­te, »nicht ver­ges­sen« wür­den. Die Ver­ab­schie­dung der Richt­li­nie wird die­se Tren­nung zwi­schen dem pol­ni­schen Volk und dem Medi­en­un­ter­neh­men auf­recht­erhal­ten, wobei die Poli­ti­ker dar­um kämp­fen, eine inner­staat­li­che Lösung zu fin­den, die ihre Aus­sich­ten bei kei­ner der bei­den Grup­pen beein­träch­tigt.

Die Rhe­to­rik in Deutsch­land in den letz­ten Tagen war nicht viel bes­ser. Deut­sche Poli­ti­ker behaup­te­ten mit unbe­weg­ten Gesich­tern, dass die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men die Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de für den Marsch auf die Stra­ße bezahlt hät­ten. Unter­des­sen leg­te die Christ­lich-Demo­kra­ti­sche Uni­on, die Par­tei von Ange­la Mer­kel, deren eige­ner Axel Voss als Anfüh­rer der Richt­li­nie agier­te, einen poli­ti­schen Vor­schlag vor, der vor­schlug, Arti­kel 13 nicht mit Fil­tern, son­dern mit einem pau­scha­len Lizenz­sys­tem umzu­set­zen. Juris­ten haben bereits erklärt, dass die­se Lizen­zen nicht den stren­gen Anfor­de­run­gen von Arti­kel 13 ent­spre­chen wer­den – aber es wird für die CDU schwie­rig wer­den, von die­ser Ver­pflich­tung jetzt Abstand zu neh­men.

Damit kom­men wir zur Zukunfts­per­spek­ti­ve der recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor den euro­päi­schen Gerich­ten. Im Gegen­satz zur DSGVO, die den bestehen­den Regu­lie­rungs­be­hör­den die kla­re Befug­nis gab, die­ses Gesetz und sei­ne Unklar­hei­ten zu beur­tei­len und durch­zu­set­zen, ist unklar, wer der EU Kon­sis­tenz zwi­schen bei­spiels­wei­se einem har­ten fran­zö­si­schen Régime und einer poten­zi­ell wei­che­ren deut­schen Lösung auf­zwin­gen oder den noto­risch inko­hä­ren­ten Text der Richt­li­nie inter­pre­tie­ren soll.

Das bedeu­tet, dass es am euro­päi­schen Jus­tiz­sys­tem und dem lan­gen, lang­sa­men Weg zu einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung des Obers­ten Gerichts der EU, des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) lie­gen wird, das Gesetz zu kor­ri­gie­ren.

Wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass die Medi­en und Rech­te­inha­bern sich für mög­lichst dra­ko­ni­sche natio­na­le Geset­ze ein­set­zen und dann umge­hend zu den Gerich­ten mar­schie­ren, um Geld­bu­ßen zu ver­hän­gen, wenn jemand online über die unschar­fen Gren­zen des Geset­zes wan­dert. Die Richt­li­nie ist so geschrie­ben, dass jeder Eigen­tü­mer von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al von einem Inter­net­dienst Erfül­lung ver­lan­gen kann, und wir haben bereits gese­hen, dass die Rech­te­inha­ber kei­nes­wegs einig sind, was Big Tech tun soll. Was auch immer Inter­net­un­ter­neh­men und ‑Orga­ni­sa­tio­nen tun, um 27 oder mehr natio­na­le Geset­ze ein­zu­hal­ten – von der voll­stän­di­gen Ein­stel­lung von Links zu euro­päi­schen Nach­rich­ten­sei­ten über die Erhö­hung ihrer ohne­hin schon über­emp­find­li­chen Fil­ter­sys­te­me bis hin zu Geschäf­ten mit wich­ti­gen Medi­en­kon­zer­nen – wird von der einen oder ande­ren Frak­ti­on der Rech­te­inha­ber in Fra­ge gestellt wer­den.

Aber es gibt auch Mög­lich­kei­ten für die Gerich­te, die Richt­li­nie in den Griff zu bekom­men – oder sogar ihre schlimms­ten Arti­kel ganz zu strei­chen. Ein zen­tra­les Para­do­xon, das den Kern der Richt­li­nie aus­macht, muss sehr bald gelöst wer­den. Arti­kel 13 soll mit der älte­ren E‑Com­mer­ce-Richt­li­nie ver­ein­bar sein, die aus­drück­lich jede Ver­pflich­tung zur pro­ak­ti­ven Über­wa­chung der Durch­set­zung von geis­ti­gem Eigen­tum ver­bie­tet (eine Bestim­mung, die vom EuGH 2011 bestä­tigt und ver­stärkt wur­de). Alle gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Fil­ter könn­ten ange­foch­ten wer­den, um die­se Inkon­sis­tenz zu besei­ti­gen.

Aber wer wird die Inter­net­nut­zer vor Gericht ver­tre­ten? Big Tech hat eini­ge Beweg­grün­de und Mil­lio­nen, es zu tun, aber nach die­ser schwe­ren Nie­der­la­ge kön­nen die­se zuneh­mend defen­si­ven Rie­sen durch­aus ent­schei­den, dass es bes­ser sein wird, sich außer­ge­richt­lich zu eini­gen und ein Geschäft abzu­schlie­ßen, das den eta­blier­ten Medi­en in Euro­pa ein Dane­geld zahlt – zu einem Preis, der poten­zi­el­le Tech-Upstarts bequem aus die­sem Markt aus­schließt und die Markt­do­mi­nanz der Gro­ßen zemen­tiert.

Das bedeu­tet, dass sich die euro­päi­schen Inter­net­nut­zer nicht auf die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­las­sen kön­nen, sich gegen das Gesetz zu weh­ren. Der Kampf muss fort­ge­setzt wer­den, wie es in den letz­ten Wochen der Fall war, wobei sich Mil­lio­nen von All­tags­nut­zern online und auf der Stra­ße zusam­men­schlie­ßen, um ihr Recht auf Zen­sur­frei­heit und freie Kom­mu­ni­ka­ti­on ohne algo­rith­mi­sche Zen­so­ren oder will­kür­li­che Lizenz­for­de­run­gen zum Aus­druck zu brin­gen.

EU-Neti­zens müs­sen unab­hän­gi­ge euro­päi­sche digi­ta­le Rech­te­grup­pen orga­ni­sie­ren und unter­stüt­zen, die bereit sind, die Richt­li­nie vor Gericht anzu­fech­ten.

Und außer­halb Euro­pas wer­den sich die Freun­de des Inter­nets dar­auf ein­stel­len müs­sen, gegen Urhe­ber­rechts­ma­xi­mis­ten vor­zu­ge­hen, die ver­su­chen, die­se schreck­li­che Richt­li­nie in den Rest der Welt zu expor­tie­ren. Wir müs­sen und wer­den uns zusam­men­schlie­ßen und zusam­men­hal­ten, um die­se Richt­li­nie in Euro­pa zu stop­pen und ihre wei­te­re Ver­brei­tung zu ver­hin­dern.

Über­setzt mit www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor mit Ände­run­gen und Her­vor­he­bun­gen durch mich.

Europäer! Sagt euren Abgeordneten, dass eure Stimme von der Ablehnung des Artikels 13 abhängt!

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Ori­gi­nal­text von Cory Doc­to­row auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, Text und Logo CC BY

Ende März wird das Euro­päi­sche Par­la­ment über die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­nie abstim­men, eine bei­spiel­lo­se Kata­stro­phe in der Geschich­te der Inter­net­re­gu­lie­rung, die die Macht besitzt, den Tech­no­lo­gie­sek­tor der EU aus­zu­lö­schen und die per­ma­nen­te Kon­trol­le über das Inter­net an gro­ße US-Tech­kon­zer­ne zu über­ge­ben, alles im Namen des Schut­zes des Urhe­ber­rechts (bei gleich­zei­ti­ger Ent­rech­tung der Künst­ler).
Unmit­tel­bar nach die­ser wich­ti­gen Abstim­mung wer­den sich die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten in ganz Euro­pa auf den Weg machen und in ihre Hei­mat­län­der zurück­keh­ren, um dort für die Mai-Wah­len zu kämp­fen. Die­ser Zeit­punkt ist ent­schei­dend, denn er bedeu­tet, dass die Abge­ord­ne­ten wirk­lich dar­an inter­es­siert sind, ob ihre Aktio­nen sie die Unter­stüt­zung der Wäh­ler kos­ten wer­den.

Die Wäh­ler has­sen die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie und ihren inter­net­zer­stö­re­ri­schen Arti­kel 13. Die Peti­ti­on zur Abschaf­fung von Arti­kel 13 hat mehr Unter­schrif­ten als jede ande­re in der Geschich­te der EU erhal­ten, und wenn es in die­sem Tem­po wei­ter geht, wird die Peti­ti­on in weni­gen Tagen zur belieb­tes­ten Peti­ti­on in der Geschich­te der Mensch­heit wer­den.

Wenn Sie in Euro­pa leben, kön­nen Sie Ihrem Abge­ord­ne­ten mit­tei­len, dass Ihre Stim­me von sei­ner Stim­me abhängt: Das »2019 Pledge«, das Ihnen von Epi­cen­ter Works zur Ver­fü­gung gestellt wird, for­dert die Abge­ord­ne­ten auf, sich öffent­lich zu ver­pflich­ten, Arti­kel 13 zurück­zu­wei­sen. 44 Abge­ord­ne­te des Euro­päi­schen Par­la­ments haben es bis­her unter­zeich­net, und die Arbeit hat gera­de erst begon­nen.

Auf der Web­site von »2019 Pledge« kön­nen Sie Ihr Land und Ihre Tele­fon­num­mer ein­ge­ben, und Sie wer­den mit Mit­glie­dern des Euro­päi­schen Par­la­ments ver­bun­den, die die Zusa­ge noch nicht ange­nom­men haben, und Sie kön­nen mit ihnen dar­über spre­chen, war­um es wich­tig ist, dass sie es tun.

Dies ist ein Schlüs­sel­punkt, ein Moment, in dem das Schick­sal des Inter­nets selbst in der Schwe­be ist (und nicht nur in Euro­pa). Es ist auch ein Moment, in dem dei­ne Stim­me wirk­lich zählt. Kei­ner die­ser Abge­ord­ne­ten wird auf der Grund­la­ge sei­ner Arbeit zur Ver­ab­schie­dung der Urhe­ber­rechts­richt­li­nie für eine Wie­der­wahl kan­di­die­ren, aber sie wis­sen, dass ihre Geg­ner ihre Kam­pa­gne star­ten wer­den, um jeden Abge­ord­ne­ten, der für die Zer­stö­rung des Inter­nets gestimmt hat, bloß­zu­stel­len.

  • Upload­fil­ter wer­den das Inter­net zer­stö­ren:
  • Schlecht für die Benut­zer: Zen­sur­ma­schi­nen
    Alles, was wir pos­ten wol­len, muss zuerst von feh­ler­an­fäl­li­gen Upload-Fil­tern geneh­migt wer­den Weni­ger Din­ge, die wir online erle­di­gen müs­sen.
  • Mil­lio­nen von Web­sites, Apps, Kanä­len, Vide­os und mehr wer­den in der EU gesperrt.
  • Schlecht für die Schöp­fer: Krea­ti­vi­tät blo­ckiert
  • Par­odien, Film­kri­ti­ken, Let’s Play Vide­os, Memes und alles ande­re, was auf urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al basiert, wer­den in den Fil­tern auf­ge­hal­ten.
  • Schul­dig bis zum Beweis der Unschuld: Die Schöp­fer müs­sen stän­dig kämp­fen, um Fil­ter­feh­ler zu behe­ben.
  • Schlecht für Inno­va­tio­nen: Big Play­er wer­den grö­ßer
    Rie­si­ge Inter­net­platt­for­men wer­den die ein­zi­gen sein, die es sich leis­ten kön­nen, die Anfor­de­run­gen zu erfül­len.
  • Weni­ger Inno­va­ti­on: In der EU wer­den weni­ger neue Apps und Web­sites ein­ge­führt, weil sie zu ris­kant sind.

HIER LANG: Pledge 2019 [Epi­cen­ter Works]

Über­setzt mit www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor, Über­set­zung schwer über­ar­bei­tet von mir.

Künster gegen Artikel 13: Wenn große Techfirmen und große Verwerter sich die Künstler zum Fressen zurechtlegen ist es egal, wer das größere Stück bekommt

Ori­gi­nal­text von Cory Doc­to­row auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, Text und Logo CC BY

Arti­kel 13 ist der immer wie­der umstrit­te­ne Vor­schlag, prak­tisch jede Online-Com­mu­ni­ty, jeden Online-Dienst und jede Online-Platt­form für rechts­ver­let­zen­des Mate­ri­al, das von ihren Nut­zern ver­öf­fent­licht wur­de, recht­lich haft­bar zu machen, auch wenn es für den Online-Dienst­leis­ter kei­ne denk­ba­re Mög­lich­keit gab, von einer Urhe­ber­rechts­ver­let­zung zu erfah­ren.

Dies erfor­dert unvor­stell­ba­re Sum­men, um es über­haupt zu ver­su­chen, und der Ver­such wird schei­tern. Das Ergeb­nis von Arti­kel 13 wird eine radi­ka­le Ver­rin­ge­rung der Alter­na­ti­ven zu den US-Big-Tech-Platt­for­men und den rie­si­gen Medi­en­kon­zer­nen sein. Das bedeu­tet, dass Medi­en­un­ter­neh­men in der Lage sein wer­den, Krea­ti­ve weni­ger für ihre Arbeit zu bezah­len, denn die Krea­ti­ven wer­den kei­ne Alter­na­ti­ve zu den mul­ti­na­tio­na­len Unter­hal­tungs­rie­sen haben.

Die Schöpfer ordentlich vorgeführt

Die Medi­en­un­ter­neh­men brach­ten die Urhe­ber­grup­pen dazu, Arti­kel 13 zu unter­stüt­zen, indem sie argu­men­tier­ten, dass Medi­en­un­ter­neh­men und die von ihnen ver­trie­be­nen Urhe­ber die glei­chen Inter­es­sen hät­ten. Aber im End­spiel von Arti­kel 13 haben die Medi­en­un­ter­neh­men ihre Schöp­fer­kol­le­gen ordent­lich ver­arscht und for­der­ten die Strei­chung von Klau­seln, die die Rech­te der Künst­ler auf eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung durch die Medi­en­un­ter­neh­men schütz­ten, was zu völ­lig gerecht­fer­tig­ten Zorn bei die­sen ver­ra­te­nen Künst­ler­rechts­grup­pen führ­te.

Aber die Rea­li­tät ist, dass Arti­kel 13 immer schlecht für die Urhe­ber sein wür­de. Bes­ten­falls konn­te Arti­kel 13 nur hof­fen, dass er ein paar Euro von der Bilanz von Big Tech in die Bilanz von Big Con­tent ver­schie­ben wür­de (und das wäre wahr­schein­lich ohne­hin eine vor­über­ge­hen­de Situa­ti­on). Weil Arti­kel 13 die Mög­lich­kei­ten für Schöp­fer ver­rin­gern wür­de, indem er unab­hän­gi­ge Medi­en- und Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men zer­schlägt, wür­den alle Mit­nah­me­ef­fek­te, die Medi­en­un­ter­neh­men mach­ten, an ihre Füh­rungs­kräf­te und Aktio­nä­re gehen, nicht an die Künst­ler, die kei­ne ande­re Wahl hät­ten, als das zu schlu­cken und das zu neh­men, was ihnen ange­bo­ten wird.

Denn: Wann hat ein Medi­en­un­ter­neh­men zuletzt ein beson­ders pro­fi­ta­bles Jahr gefei­ert, indem es sei­ne Lizenz­ab­ga­ben erhöht hat?

Es sollten schon immer Filter sein.

Die ers­ten Ver­sio­nen von Arti­kel 13 for­der­ten Unter­neh­men auf, Urhe­ber­rechts­fil­ter nach dem Vor­bild des »Con­tent ID«-Systems von You­Tube zu bau­en: You­Tube lädt eine aus­ge­wähl­te Grup­pe ver­trau­ens­wür­di­ger Rech­te­inha­ber ein, Mus­ter von Wer­ken hoch­zu­la­den, die sie als ihr Urhe­ber­recht gel­tend machen, und blo­ckiert dann das Video eines Benut­zers, das die­sen Urhe­ber­rechts­an­sprü­chen zu ent­spre­chen scheint (oder lei­tet Ein­nah­men davon ab).

Es gibt vie­le Pro­ble­me mit die­sem Sys­tem. Einer­seits beschwe­ren sich gro­ße Medi­en­un­ter­neh­men dar­über, dass sie für enga­gier­te Ver­let­zer viel zu leicht zu umge­hen sind, und ande­rer­seits erkennt Con­tent ID alle mög­li­chen Arten von legi­ti­men Aus­drucks­for­men, ein­schließ­lich Stil­le, Vogel­ge­sang und Musik, die der eigent­li­che Künst­ler zur Ver­brei­tung auf You­Tube hoch­ge­la­den hat. Manch­mal liegt das dar­an, dass ein Rech­te­inha­ber fälsch­li­cher­wei­se Urhe­ber­rech­te bean­sprucht hat, die ihm nicht gehö­ren; manch­mal liegt es dar­an, dass Con­tent ID ein »fal­se posi­ti­ve« erzeugt hat (d.h. einen Feh­ler macht); und manch­mal liegt es dar­an, dass Soft­ware ein­fach nicht den Unter­schied zwi­schen einer ver­let­zen­den Nut­zung eines urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes und einer Nut­zung, die unter »fai­res Han­deln« fällt erken­nen kann, wie bei­spiels­wei­se Kri­tik, Kom­men­tar, Par­odie, etc. Nie­mand hat einen Algo­rith­mus zur Erken­nung von Par­odien trai­niert, und nie­mand wird dies in naher Zukunft tun (es wäre schon toll, wenn wir Men­schen dazu brin­gen könn­ten, Par­odien zuver­läs­sig zu erken­nen!).

IN AKTION TRETEN:
ARTIKEL 13 STOPPEN

Copy­right-Fil­ter sind eine schreck­li­che Idee. Goog­le hat 100 Mil­lio­nen Dol­lar (und mehr) aus­ge­ge­ben, um einen sehr begrenz­ten Urhe­ber­rechts­fil­ter zu erstel­len, der nur Vide­os betrach­tet und nur Bei­trä­ge einer aus­ge­wähl­ten Grup­pe von vor­ab geprüf­ten Rech­te­inha­bern blo­ckiert. Arti­kel 13 umfasst alle mög­li­chen urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ke: Text, Audio, Video, Fotos, Soft­ware, Über­set­zun­gen. Und eini­ge Ver­sio­nen von Arti­kel 13 ver­lan­gen von Platt­for­men, dass sie rechts­ver­let­zen­de Ver­öf­fent­li­chun­gen jedes urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes blo­ckie­ren, selbst sol­che, von denen ihnen nie­mand erzählt hat: Irgend­wie wird Ihr For­umd für Hun­de­freun­de sei­ne Nut­zer dar­an hin­dern müs­sen, 50 Jah­re alte Zei­tungs­ar­ti­kel, Bei­trä­ge von ande­ren Mes­sa­ge-Boards, Fotos, die von Social Media her­un­ter­ge­la­den wur­den, zu pla­gi­ie­ren, etc. Sogar die mil­de­ren »Kom­pro­miss­ver­sio­nen« von Arti­kel 13 sahen vor, dass Online-Diens­te die Ver­öf­fent­li­chung von allem, wor­über sie infor­miert wor­den waren, blo­ckie­ren muss­ten, mit schwe­ren Stra­fen für die Nicht­ein­hal­tung einer For­de­rung und kei­ner­lei Stra­fen für fal­sche Ansprü­che sei­tens der Ver­wer­ter.

Aber selbst wenn Fil­ter Din­ge blo­ckie­ren, die kei­ne Urhe­ber­rechts­ver­let­zung dar­stel­len, so ermög­li­chen sie doch dedi­zier­ten Schutz­rechts­ver­let­zern, ohne grö­ße­re Pro­ble­me wei­ter zu machen. Das liegt dar­an, dass Fil­ter rela­tiv ein­fa­che, sta­ti­sche Tech­ni­ken ver­wen­den, um Benut­zer-Uploads zu inspi­zie­ren, und Ver­let­zer kön­nen die Blind­stel­len der Fil­ter aus­tes­ten und ver­schie­de­ne Tech­ni­ken aus­pro­bie­ren, bis sie auf Mög­lich­kei­ten tref­fen, sie zu umge­hen. Bei­spiels­wei­se kön­nen eini­ge Bild­fil­ter umgan­gen wer­den, indem man das Bild von links nach rechts dreht oder es anstel­le von Far­be in Schwarz-Weiß wie­der­gibt. Fil­ter sind »Black Boxes«, die von enga­gier­ten Schutz­rechts­ver­let­zern wie­der­holt getes­tet wer­den kön­nen, um zu sehen, was durch­kommt.

Für ehr­lich eNut­zer – die Del­fi­ne, die in den Thun­fisch­net­zen des Urhe­ber­rechts gefan­gen sind – gibt es kei­nen Unter­grund mit Hin­weis­ge­bern, die Nie­der­la­ge­tech­ni­ken tei­len, um Ihre Inhal­te zu ent­stau­en. Wenn Sie ein AIDS-For­scher sind, des­sen Vide­os fälsch­li­cher­wei­se von AIDS-Leug­nern bean­sprucht wur­den, um sie zu zen­sie­ren, oder Gege­ner von Poli­zei­bru­ta­li­tät, deren Body­cam-Vide­os von Poli­zei­dienst­stel­len blo­ckiert wur­den, die ver­su­chen, der Kri­tik zu ent­ge­hen, ope­rie­ren Sie bereits an der Gren­ze Ihrer Fähig­kei­ten und ver­fol­gen nur Ihre eige­ne Sache. Sie kön­nen ver­su­chen, zusätz­lich zu Ihrer For­schung, Akti­vis­mus oder Kom­mu­ni­ka­ti­on ein Fil­ter-bre­chen­der Exper­te zu wer­den, aber es gibt nur 24 Stun­den am Tag, und die Über­schnei­dung zwi­schen Men­schen die etwas zu sagen haben und Men­schen, die her­aus­fin­den kön­nen, wie man über­eif­ri­ge (oder kaput­te) Urhe­ber­rechts­fil­tern umgeht, ist schlicht nicht sehr groß.

All dies brach­te die Fil­ter in einen so mie­sen Ruf, dass deren Erwäh­nung aus Arti­kel 13 gestri­chen wur­de, aber trotz der Ver­schleie­rung war klar, dass der Zweck von Arti­kel 13 dar­in bestand, Fil­ter ver­pflich­tend zu machen: Es gibt ein­fach kei­ne Mög­lich­keit, sich vor­zu­stel­len, dass jeder Tweet, jedes Face­book-Update, jeder Mes­sa­ge-Board-Kom­men­tar, jedes Social Media Foto und ande­re benut­zer­ge­ne­rier­te Inhal­te ohne ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem auf die Ein­hal­tung der Urhe­ber­rech­te eva­lu­iert wer­den kön­nen. Und wenn Sie Online-Foren für die Ver­let­zung durch ihre Nut­zer ver­ant­wort­lich machen, müs­sen sie einen Weg fin­den, um alles zu bewer­ten, was deren Nut­zer ver­öf­fent­li­chen.

Nur weil Künstler Medienunternehmen unterstützen, bedeutet das nicht, dass Medienunternehmen Künstler unterstützen.

Hun­der­te von Mil­lio­nen Euro für den Bau von Fil­tern aus­zu­ge­ben, die nicht Urhe­ber­rechts­ver­let­zer zu stop­pen, statt­des­sen aber legi­ti­me Mate­ria­li­en unzu­läs­sig zen­sie­ren (sei es auf­grund von Bos­heit, Inkom­pe­tenz oder Schlam­pe­rei), wird kein Geld in die Taschen der Künst­ler brin­gen.

Das heißt nicht, dass die­se (zumin­dest für eine Wei­le) nicht das Gleich­ge­wicht zu den Medi­en­un­ter­neh­men beein­flus­sen wer­den. Weil Fil­ter immer min­des­tens eini­ge Zeit aus­fal­len wer­den, und weil Arti­kel 13 Unter­neh­men nicht von der Haf­tung befreit, wenn dies geschieht, muss Big Tech zu einer Art Über­ein­kunft mit den größ­ten Medi­en­un­ter­neh­men kom­men – »Du kommst aus dem Gefäng­nis frei«-Karten, zusam­men mit direk­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­len, die Medi­en­un­ter­neh­men ver­wen­den kön­nen, um ihr eige­nes Mate­ri­al zu ent­fer­nen, wenn es fälsch­li­cher­wei­se durch einen Fil­ter blo­ckiert wird. (Es ist erstaun­lich, wie oft ein Teil eines gro­ßen Medi­en­kon­zerns sei­ne eige­nen Inhal­te sperrt, die von einem ande­ren Teil des­sel­ben Rie­sen­kon­zerns hoch­ge­la­den wur­den.)

Aber es ist ziem­lich naiv sich vor­zu­stel­len, dass der Geld­trans­fer von Big Tech zu Big Con­tent Künst­ler berei­chern wird. Da es sich klei­ne­re euro­päi­sche Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men nicht leis­ten kön­nen, Arti­kel 13 ein­zu­hal­ten, wer­den Künst­ler kei­ne ande­re Wahl haben, als sich bei den gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­men anzu­mel­den, auch wenn ihnen der ange­bo­te­ne Deal nicht gefällt.

Klei­ne­re Unter­neh­men spie­len heu­te eine wich­ti­ge Rol­le im Tech­no­lo­gie-Öko­sys­tem der EU. Es gibt natio­na­le Alter­na­ti­ven ähn­lich wie Insta­gram, Goog­le und Face­book, die die US Big Tech in ihren Her­kunfts­län­dern über­tref­fen. Die­se wer­den den Kon­takt mit Arti­kel 13 nicht über­le­ben. Die win­zi­gen Aus­nah­men von Arti­kel 13 für klei­ne­re Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men waren ohne­hin nur Maku­la­tur, und die neu­es­te Ver­si­on von Arti­kel 13 macht die­se Aus­nah­men nutz­los.

Klei­ne­re Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men wer­den auch nicht in der Lage sein, die unver­meid­li­che Flut von Ansprü­chen von Copy­right-Trol­len und klein­ka­rier­ten Betrü­gern zu bewäl­ti­gen, die eine sich bie­ten­de Gele­gen­heit wit­tern.

Klei­ne­re Medi­en­un­ter­neh­men – oft von unab­hän­gi­gen Künst­lern geführt, um ihre eige­nen Krea­tio­nen oder die eini­ger weni­ger Freun­de zu ver­mark­ten – wer­den eben­falls kei­nen Platz am Tisch mit Big Tech fin­den und die­se klei­nen Anbie­ter müs­sen sich aus­schließ­lich dar­auf kon­zen­trie­ren, die Medi­en­rie­sen davon abzu­hal­ten, die Bestim­mun­gen von Arti­kel 13 zu nut­zen, um sie ganz aus dem Geschäft zu drän­gen.

In der Zwi­schen­zeit wer­den »Fil­ter für alles« eine Gold­gru­be für Betrü­ger und Gau­ner sein, die Künst­ler aus­nut­zen. Arti­kel 13 wird die­se Sys­te­me zwin­gen, sich auf der Sei­te der Über­blo­ckie­rung poten­zi­el­ler Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen zu irren, und das ist ein Glücks­fall für Erpres­ser, die gefälsch­te Urhe­ber­rechts­an­sprü­che nut­zen kön­nen, um die Feeds von Künst­lern abzu­schal­ten und Geld zu ver­lan­gen, um die Ansprü­che auf­zu­he­ben. Theo­re­tisch kön­nen auf die­se Wei­se schi­ka­nier­te Künst­ler ver­su­chen, die Platt­for­men dazu zu brin­gen, den Betrug zu erken­nen, aber ohne den Schutz eines gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­mens mit sei­nen Rück­ka­nä­len in die gro­ßen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men müs­sen sich die­se Künst­ler hin­ter Mil­lio­nen ande­rer Men­schen anstel­len, die zu Unrecht gefil­tert wur­den, um ihren Fall zu ver­tre­ten.

Wenn du jetzt schon denkst, dass Big Tech schlecht ist…

Kurz­fris­tig kippt Arti­kel 13 das Spiel­feld in Rich­tung Medi­en­un­ter­neh­men, aber die­ser Vor­teil wird schnell dahin sein.

Ohne die Not­wen­dig­keit, auf­stre­ben­de Kon­kur­ren­ten in Euro­pa zu kau­fen oder zu ver­nich­ten, wer­den die ame­ri­ka­ni­schen Tech­no­lo­gie­rie­sen nur grö­ßer und schwie­ri­ger zu zäh­men sein. Selbst die aggres­si­ve Kar­tell­ar­beit der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on wird wenig zur För­de­rung des Wett­be­werbs bei­tra­gen, wenn der Wett­be­werb gegen Big Tech im Rah­men der Geschäfts­tä­tig­keit Hun­der­te von Mil­lio­nen Euro für die Ein­hal­tung des Urhe­ber­rechts erfor­dert – Kos­ten, die Big Tech wäh­rend des Wachs­tums nie zu tra­gen hat­te, und die die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­nich­tet hät­ten, bevor sie wach­sen konn­ten.

Zehn Jah­re nach der Ver­ab­schie­dung von Arti­kel 13 wird Big Tech grö­ßer denn je und noch ent­schei­den­der für den Betrieb von Medi­en­un­ter­neh­men sein. Die Big Tech-Unter­neh­men wer­den die­se Macht nicht als eine öffent­li­che Treu­hand­ge­sell­schaft behan­deln, die für alle gerecht ver­wal­tet wird: Sie wer­den sie als einen wirt­schaft­li­chen Vor­teil behan­deln, der auf jede erdenk­li­che Wei­se genutzt wer­den kann. Wenn der Tag kommt, an dem die FIFA, Uni­ver­sal oder Sky die Techrie­sen Goog­le, Face­book oder Apple viel mehr benö­ti­gen als umge­kehrt, wer­den die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men aus­pres­sen, aus­pres­sen und aus­pres­sen.

Dies wird natür­lich dem Ergeb­nis der Medi­en­un­ter­neh­men scha­den. Aber weißt du, wem es noch scha­den wird?

Künst­lern.

Denn Medi­en­rie­sen, wie ande­re Unter­neh­men, die einen Käu­fer­markt für ihre Roh­stof­fe – also Kunst und ande­re krea­ti­ve Arbei­ten – haben, tei­len ihre Ein­nah­men nicht mit ihren Lie­fe­ran­ten, aber sie erwar­ten von ihren Lie­fe­ran­ten unbe­dingt, dass sie ihre Ver­lus­te mit­tra­gen.

Wenn Medi­en­un­ter­neh­men ver­hun­gern, neh­men sie Künst­ler mit. Wenn Künst­ler kei­ne ande­re Wahl haben, wer­den sie von den Medi­en­un­ter­neh­men noch stär­ker aus­ge­presst.

Was ist zu tun?

Weder Medi­en­rie­sen noch Tech­no­lo­gie­rie­sen haben die Inter­es­sen von Künst­lern im Blick.

Bei­de Arten von Unter­neh­men sind voll von Men­schen, die sich um Künst­ler küm­mern, aber insti­tu­tio­nell han­deln sie für ihre Aktio­nä­re, und jeder Cent, den sie einem Künst­ler geben, ist ein Cent, den sie nicht an die­se Inves­to­ren zurück­ge­ben kön­nen.

Eine wich­ti­ge Kon­trol­le die­ser Dyna­mik ist der Wett­be­werb. Den Kar­tell­be­hör­den ste­hen vie­le Instru­men­te zur Ver­fü­gung, die seit mehr als einer Gene­ra­ti­on weit­ge­hend unge­nutzt sind. Unter­neh­men wur­de erlaubt durch Fusio­nen oder durch die Über­nah­me auf­kom­men­der Wett­be­wer­ber zu wach­sen, so dass Künst­ler weni­ger Medi­en­un­ter­neh­men und weni­ger Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men als Ansprech­part­ner haben, was bedeu­tet, dass die­se Unter­neh­men Künst­ler noch enger in den Wür­ge­griff neh­men und ihnen noch weni­ger Geld für ihre Arbeit geben kön­nen. Kar­tell­äm­ter könn­ten das ver­hin­dern.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Mecha­nis­mus könn­te eine ech­te Urhe­ber­rechts­re­form sein, wie die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des bestehen­den Rechts­rah­mens für das Urhe­ber­recht oder die För­de­rung neu­er Sys­te­me zur Auf­tei­lung der Ein­nah­men, wie frei­wil­li­ge Rah­men­li­zen­zen, die es Künst­lern ermög­li­chen könn­ten, sich für einen Pool von Urhe­ber­rech­ten gegen Lizenz­ge­büh­ren zu ent­schei­den.

Ein sol­ches Sys­tem muss dar­auf aus­ge­rich­tet sein, his­to­ri­sche For­men der Kor­rup­ti­on zu bekämp­fen, wie z.B. Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten, die Lizenz­zah­lun­gen unge­recht­fer­tigt ver­tei­len, oder Medi­en­un­ter­neh­men, die die­se bean­spru­chen. Das wäre die Art von zukunfts­si­che­rer Reform, die die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie hät­te beschrei­ten kön­nen, bevor sie von den Inter­es­sen­ver­tre­tern in Beschlag genom­men wur­de.

Ohne die­se Richt­li­ni­en wer­den wir am Ende die Medi­en­un­ter­neh­men berei­chern, aber nicht die Künst­ler, deren Wer­ke sie ver­kau­fen. Auf einem unfai­ren Markt­seg­ment ein­fach mehr Urhe­ber­rech­te an Ver­wer­ter zu ver­ge­ben, ist wie einem gemobb­ten Kind zusätz­li­ches Essens­geld zu geben: Die Bul­lies neh­men sich das zusätz­li­che Geld auch noch, und das Kind wird wei­ter­hin hung­rig sein.

Künst­ler soll­ten auf der Sei­te des frei­en Aus­tauschs ste­hen.
Es ist ein­fach, sich auf Medi­en und Kunst zu kon­zen­trie­ren, wenn man an Arti­kel 13 denkt, aber dort wird des­sen pri­mä­re Wir­kung nicht zu sehen sein.

Die Platt­for­men, auf die sich Arti­kel 13 rich­tet, sind nicht in ers­ter Linie Unter­hal­tungs­me­di­en: Sie wer­den für alles genutzt, von der Roman­tik bis zum Fami­li­en­le­ben, von der Beschäf­ti­gung bis zur Unter­hal­tung, von Gesund­heit bis Frei­zeit, von Poli­tik und Staats­bür­ger­schaft und mehr.

Urhe­ber­rechts­fil­ter wer­den sich auf alle die­se Akti­vi­tä­ten aus­wir­ken, da sie alle mit den glei­chen Pro­ble­men wie Fal­se-Posi­ti­ves, Zen­sur, Betrug und mehr kon­fron­tiert sein wer­den.

Die Kunst hat sich schon immer für die freie Mei­nungs­äu­ße­rung für alle ein­ge­setzt, nicht nur für Künst­ler. Big Tech und Big Media üben bereits eine enor­me Kon­trol­le über unser öffent­li­ches und gesell­schaft­li­ches Leben aus. Die­se Kon­trol­le noch­mals zu erhö­hen ist schlecht für uns alle, nicht nur für die­je­ni­gen von uns die Künst­ler sind.

Künst­ler und Publi­kum haben ein gemein­sa­mes Inter­es­se dar­an, das Leben von Künst­lern zu för­dern: Men­schen kau­fen kei­ne Bücher, Musik oder Fil­me, weil sie Medi­en­un­ter­neh­men unter­stüt­zen wol­len, sie tun es, um Krea­ti­ve zu unter­stüt­zen. Wie immer ist für Künst­ler die rich­ti­ge Sei­te, auf der sie sein kön­nen, die Sei­te des Publi­kums: die Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung, ohne unter­neh­me­ri­sche Tor­wäch­ter jeg­li­cher Art.

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Über­setzt mit www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor, Ände­run­gen von mir (ja, ich weiß, dass eini­ge For­mu­lie­run­gen bes­ser sein könn­ten, ich habe bereits diver­se üble Pat­zer von DeepL ent­fernt, aber hier geht es mei­ner Ansicht nach mehr um die Sache als um per­fek­te Form)

Die europäische Linksteuer wird Open Access und Creative Commons News töten

Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on (EFF). Er steht unter CC-BY-Lizenz.

 

Den gan­zen Monat über tagt der »Tri­log« der Euro­päi­schen Uni­on hin­ter ver­schlos­se­nen Türen, um den end­gül­ti­gen Wort­laut der neu­en Urhe­ber­rechts­richt­li­nie aus­zu­ar­bei­ten, einer einst unum­strit­te­nen Ver­ord­nung, die zu einer hef­tig umstrit­te­nen Ange­le­gen­heit wur­de, als in letz­ter Minu­te eine Rei­he extre­mis­ti­scher Vor­schlä­ge zum Urhe­ber­recht hin­zu­ge­fügt und ange­nom­men wur­den.

Einer die­ser Vor­schlä­ge ist Arti­kel 11, die »Link-Steu­er«, die eine aus­ge­han­del­te, bezahl­te Lizenz für Links erfor­dert, die »Aus­zü­ge« von Nach­rich­ten ent­hal­ten. Die Richt­li­nie ist äußerst vage, was einen »Link« oder eine »Nach­rich­ten­sto­ry« defi­niert, und impli­ziert, dass ein »Aus­zug« aus mehr als einem ein­zi­gen Wort aus einer Nach­rich­ten­sto­ry besteht (vie­le URLs ent­hal­ten mehr als ein ein­zi­ges Wort aus der Schlag­zei­le).

Arti­kel 11 ist so schlecht for­mu­liert, dass es schwie­rig ist, her­aus­zu­fin­den, was er ver­bie­tet und was er erlaubt (des­halb haben wir an die Tri­log-Unter­händ­ler geschrie­ben, um sie zu bit­ten, die wich­tigs­ten Punk­te zu klä­ren). Was zu erken­nen ist, ist zutiefst beun­ru­hi­gend.

Eine der »Erwä­gungs­grün­de« der Richt­li­nie ist Erwä­gungs­grund 32:

»(32) Der orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Bei­trag der Ver­la­ge zur Erstel­lung von Pres­se­pu­bli­ka­tio­nen muss aner­kannt und wei­ter geför­dert wer­den, um die Nach­hal­tig­keit der Ver­lags­bran­che und damit die Ver­füg­bar­keit zuver­läs­si­ger Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Daher ist es not­wen­dig, dass die Mit­glied­staa­ten auf Uni­ons­ebe­ne einen Rechts­schutz für Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen in der Uni­on für digi­ta­le Zwe­cke vor­se­hen. Die­ser Schutz soll­te wirk­sam gewähr­leis­tet wer­den, indem im Uni­ons­recht urhe­ber­recht­lich geschütz­te Rech­te für die Ver­viel­fäl­ti­gung und öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen im Zusam­men­hang mit der digi­ta­len Nut­zung ein­ge­führt wer­den, um eine ange­mes­se­ne und ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für die­se Ver­wen­dun­gen zu erhal­ten. Pri­va­te Nut­zun­gen soll­ten von die­sem Hin­weis aus­ge­nom­men wer­den. Dar­über hin­aus soll­te die Auf­nah­me in eine Such­ma­schi­ne nicht als fai­re und antei­li­ge Ver­gü­tung ange­se­hen wer­den.« (Her­vor­he­bung hin­zu­ge­fügt)

Sobald Sie sich hier durch das Euro­kra­tisch gear­bei­tet haben haben erken­nen Sie, dass Erwä­gung 32 vor­schlägt, dass (1) jeder, der mit den Nach­rich­ten ver­lin­ken möch­te, eine sepa­ra­te, kom­mer­zi­el­le Lizenz haben muss; und (2) Nach­rich­ten­un­ter­neh­men nicht auf die­ses Recht ver­zich­ten kön­nen, noch nicht ein­mal durch Crea­ti­ve Com­mons-Lizen­zen und ande­re Tools zur Ertei­lung einer pau­scha­len Geneh­mi­gung.

Vie­le Nach­rich­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen ermög­li­chen es jedem, auf ihre Arbeit zu ver­lin­ken, dar­un­ter eini­ge der welt­weit füh­ren­den News­gathe­rer: Pro­Pu­bli­ca (»Die Mis­si­on von Pro­Pu­bli­ca ist es, dass unser Jour­na­lis­mus Wir­kung zeigt, d.h. die Reform vor­an­treibt«), Glo­bal Voices (eine füh­ren­de Quel­le für glo­ba­le Nach­rich­ten, die von Repor­tern vor Ort auf dem gan­zen Pla­ne­ten ver­fasst wur­den) und vie­le ande­re. Die­se Crea­ti­ve Com­mons Nach­rich­ten­agen­tu­ren ver­las­sen sich oft auf öffent­li­che Spen­den, um ihre aus­ge­zeich­ne­te, tie­fe und inves­ti­ga­ti­ve Arbeit zu leis­ten. Die kos­ten­lo­se Wie­der­ver­wen­dung ist ein wich­ti­ger Weg, um ihre Spen­der davon zu über­zeu­gen, die­se Finan­zie­rung fort­zu­set­zen. Ohne Crea­ti­ve Com­mons kön­nen eini­ge die­ser Nach­rich­ten­an­bie­ter ein­fach auf­hö­ren zu exis­tie­ren.

Abge­se­hen von den Quel­len tra­di­tio­nel­ler Nach­rich­ten stellt ein stän­dig wach­sen­der Teil der wis­sen­schaft­li­chen Publi­ka­ti­ons­welt (wie die füh­ren­de Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on Coch­ra­ne) einen Teil oder das gesam­te Werk im Sin­ne von »Open Access« zur frei­en Wie­der­ver­wen­dung zur Ver­fü­gung – die Idee dahin­ter ist, dass Wis­sen­schaft und For­schung davon pro­fi­tie­ren, wenn wis­sen­schaft­li­che Wer­ke so frei wie mög­lich ver­brei­tet wer­den.

Das Her­um­tram­peln auf Crea­ti­ve Com­mons und Open Access in Arti­kel 11 ist kein Zufall: Bevor die Linksteu­er auf EU-Ebe­ne erschien, hat­ten eini­ge EU-Län­der ihre eige­nen natio­na­len Ver­sio­nen aus­pro­biert. Als Deutsch­land es ver­such­te, gewähr­ten die gro­ßen Zei­tun­gen Goog­le ein­fach eine kos­ten­lo­se Lizenz zur Nut­zung ihrer Wer­ke, weil sie es sich nicht leis­ten konn­ten, vom Such­rie­sen boy­kot­tiert zu wer­den. Als Spa­ni­en sei­ne eige­ne Link-Steu­er ver­ab­schie­de­te, ver­such­te die Regie­rung zu ver­hin­dern, dass Zei­tun­gen den glei­chen Weg ein­schla­gen, indem sie alle Nach­rich­ten zwang, ein eige­nes, unver­zicht­ba­res Han­dels­recht zu haben. Spa­ni­sche Ver­la­ge ver­lo­ren prompt 14% ihres Traf­fics und 10.000.000.000 €/​Jahr.

All dies ist ein guter Grund, Arti­kel 11 ganz auf­zu­ge­ben. Die Idee, dass Schöp­fer »geschützt« wer­den kön­nen, indem man ihnen ver­bie­tet, ihre Wer­ke zu tei­len, ist per­vers. Wenn das Urhe­ber­recht die Inter­es­sen der Urhe­ber schüt­zen soll, soll­te es alle Inter­es­sen schüt­zen, ein­schließ­lich der Inter­es­sen von Men­schen, die wol­len, dass ihre Mate­ria­li­en so weit wie mög­lich ver­brei­tet wer­den.

Über­setzt mit www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor, Über­set­zung bear­bei­tet durch Ste­fan Holz­hau­er

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Brief der Electronic Frontier Foundation an die Trilog-Unterhändler der EU-Copyright-Direktive

Der nach­fol­gen­de Text stammt von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, genau­er gesagt Cory Doc­to­row, und die EFF hat ihn den Mit­glie­dern des EU-Par­la­ments zuge­stellt, die im Tri­log über die euro­päi­sche Urhe­ber­rechts­re­form ver­han­deln. Der Text erschien zudem auf der Web­sei­te der EFF und steht unter der Crea­ti­ve Com­mons Lizenz CC-BY. Die Über­set­zung steht eben­falls unter die­ser Lizenz.

Heu­te hat die Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on jedem Mit­glied der EU-Gre­mi­en, das über den end­gül­ti­gen Ent­wurf der neu­en Urhe­ber­rechts­richt­li­nie in den Sit­zun­gen des »Tri­logs« ver­han­delt, den fol­gen­den Text über­mit­telt.

Die Notiz beschreibt unse­re schwer­wie­gen­den Beden­ken über die struk­tu­rel­len Unzu­läng­lich­kei­ten und das Miss­brauchs­po­ten­zi­al in den spät hin­zu­ge­füg­ten und höchst umstrit­te­nen Arti­keln 11 und 13, die bezahl­te Lizen­zen für Links zu Zei­tungs­sei­ten erfor­dern (Arti­kel 11) und die öffent­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on zen­sie­ren, wenn sie mit Ein­trä­gen in einer Daten­bank mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken über­ein­stim­men (Arti­kel 13).

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Ich schrei­be Ihnen heu­te im Namen der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, um drin­gen­de Fra­gen im Zusam­men­hang mit den Arti­keln 11 und 13 des bevor­ste­hen­den Urhe­ber­rechts in der digi­ta­len Bin­nen­markt­richt­li­nie anzu­spre­chen, die der­zeit in den Tri­lo­gen dis­ku­tiert wer­den.

Die Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on ist die füh­ren­de gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on zur Ver­tei­di­gung der Bür­ger­rech­te in der digi­ta­len Welt. Die 1990 gegrün­de­te EFF setzt sich für den Schutz der Pri­vat­sphä­re der Nut­zer, die freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Inno­va­ti­on durch Rechts­strei­tig­kei­ten, Poli­tik­ana­ly­se, Basis­ak­ti­vis­mus und Tech­no­lo­gie­ent­wick­lung ein. Wir set­zen uns dafür ein, dass die Rech­te und Frei­hei­ten mit zuneh­men­der Nut­zung der Tech­no­lo­gie ver­bes­sert und geschützt wer­den. Wir wer­den von über 37.000 Spen­den­mit­glie­dern auf der gan­zen Welt unter­stützt, dar­un­ter rund drei­tau­send inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on.

Wir glau­ben, dass die Arti­kel 11 und 13 unbe­dacht sind und nicht EU-Recht sein soll­ten, aber selbst wenn man annimmt, dass Sys­te­me wie die in den Arti­keln 11 und 13 vor­ge­se­he­nen wün­schens­wert sind, ent­hält der vor­ge­schla­ge­ne Text der Arti­kel sowohl im Text des Par­la­ments als auch im Text des Rates erheb­li­che Män­gel, die ihren erklär­ten Zweck unter­gra­ben und gleich­zei­tig die grund­le­gen­den Men­schen­rech­te der Euro­pä­er auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung, ord­nungs­ge­mä­ßes Ver­fah­ren und Pri­vat­sphä­re gefähr­den.

Wir hof­fen, dass die detail­lier­te Auf­zäh­lung die­ser Män­gel im Fol­gen­den dazu füh­ren wird, dass Sie die Auf­nah­me der Arti­kel 11 und 13 in die Richt­li­nie ins­ge­samt über­den­ken, aber selbst für den bedau­er­li­chen Fall, dass die Arti­kel 11 und 13 in der dem Ple­num vor­ge­leg­ten End­ver­si­on erschei­nen, hof­fen wir, dass Sie Maß­nah­men ergrei­fen wer­den, um die­se Risi­ken zu mini­mie­ren, die sich erheb­lich auf die Umset­zung der Richt­li­nie in den Mit­glied­staa­ten und ihre Anfäl­lig­keit gegen­über den Kla­gen vor den euro­päi­schen Gerich­ten aus­wir­ken wer­den.

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Arti­kel 13: Fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che neh­men zu, wenn es an kla­ren Beweis­stan­dards oder Fol­gen für unrich­ti­ge Ansprü­che man­gelt.

Basie­rend auf der jahr­zehn­te­lan­gen Erfah­rung der EFF mit Noti­ce-and-Take-Down-Regimes in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten und pri­va­ten Urhe­ber­rechts­fil­tern wie You­Tubes Con­tent­ID wis­sen wir, dass die nied­ri­gen Beweis­mit­tel, die für Urhe­ber­rechts­be­schwer­den erfor­der­lich sind, in Ver­bin­dung mit dem Feh­len von Fol­gen für fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che eine Form des mora­li­schen Risi­kos sind, die zu unrecht­mä­ßi­gen Zen­sur­hand­lun­gen füh­ren, sowohl auf­grund von vor­sätz­li­chen als auch unbe­ab­sich­tig­ten fal­schen Urhe­ber­rechts­an­sprü­chen.

So behaup­ten bei­spiels­wei­se Rech­te­inha­ber mit Zugriff auf das Con­tent­ID-Sys­tem von You­Tube sys­te­ma­tisch Urhe­ber­rech­te, die ihnen nicht gehö­ren. Der Work­flow der Nach­rich­ten­ver­an­stal­ter beinhal­tet das auto­ma­ti­sche Hoch­la­den der Nach­rich­ten in Urhe­ber­rechts­fil­ter ohne mensch­li­che Auf­sicht, obwohl die Nach­rich­ten­sen­dun­gen oft audio­vi­su­el­les Mate­ri­al ent­hal­ten, des­sen Urhe­ber­rech­te nicht dem Sen­der gehö­ren – öffent­lich-recht­li­ches Mate­ri­al, Mate­ri­al, das unter Ein­schrän­kung oder Aus­nah­me des Urhe­ber­rechts ver­wen­det wird, oder Mate­ri­al, das von Drit­ten lizen­ziert wird. Die­se Unacht­sam­keit hat vor­her­seh­ba­re Fol­gen: Ande­re – ein­schließ­lich gut­gläu­bi­ger Rech­te­inha­ber -, die berech­tigt sind, die von den Medi­en­häu­sern bean­spruch­ten Mate­ria­li­en hoch­zu­la­den, wer­den von You­Tube blo­ckiert, erhal­ten vom Sys­tem einen Urhe­ber­rechts­streit und kön­nen mit der Ent­fer­nung aller ihrer Mate­ria­li­en rech­nen. Um nur ein Bei­spiel zu nen­nen: Das Mars-Lan­der-Mate­ri­al der NASA wur­de von Nach­rich­ten­sen­dern aus­ge­strahlt, die fälsch­lich das Urhe­ber­recht an dem Video bean­spruch­ten, indem sie den Live­stream der NASA in ihre Nach­rich­ten­sen­dun­gen auf­ge­nom­men hat­ten, die dann in die Con­tent­ID-Daten­bank mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken auf­ge­nom­men wur­den. Als die NASA selbst spä­ter ver­such­te, ihr Film­ma­te­ri­al hoch­zu­la­den, blo­ckier­te You­Tube den Upload und ver­merk­te einen Urhe­ber­rechts­ver­stoß durch die NASA.

In ande­ren Fäl­len ver­nach­läs­si­gen die Rech­te­inha­ber die Beschrän­kun­gen und Aus­nah­men vom Urhe­ber­recht, wenn sie ver­su­chen, Inhal­te zu ent­fer­nen. So bestand bei­spiels­wei­se die Uni­ver­sal Music Group dar­auf, ein Video zu ent­fer­nen, das von einer unse­rer Kli­en­tin­nen, Ste­pha­nie Lenz, hoch­ge­la­den wur­de und das im Hin­ter­grund zufäl­lig Audio­da­tei­en eines Prin­ce-Songs ent­hielt. Selbst wäh­rend des You­Tube-Beschwer­de­ver­fah­rens wei­ger­te sich UMG, zuzu­ge­ben, dass Frau Lenz’ bei­läu­fi­ge Ein­be­zie­hung der Musik ein fai­rer Gebrauch war – obwohl die­se Ana­ly­se schließ­lich von einem US-Bun­des­rich­ter bestä­tigt wur­de. Lenz’ Fall dau­er­te mehr als zehn Jah­re, vor allem auf­grund der Unnach­gie­big­keit von Uni­ver­sal, und Tei­le des Fal­les ver­wei­len immer noch bei den Gerich­ten.

Schließ­lich haben die nied­ri­gen Beweis­stan­dards für den Take­down und das Feh­len von Stra­fen für Miss­brauch zu völ­lig vor­her­seh­ba­ren Miss­bräu­chen geführt. Fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che wur­den ver­wen­det, um Whist­le­b­lower-Memos zu unter­drü­cken, die Feh­ler in der Wahl­si­cher­heit, Bewei­se für Poli­zei­bru­ta­li­tät und Strei­tig­kei­ten über wis­sen­schaft­li­che Ver­öf­fent­li­chun­gen ent­hiel­ten.

Arti­kel 13 sieht vor, dass Platt­for­men Sys­te­me schaf­fen wer­den, die Tau­sen­de von Urhe­ber­rechts­an­sprü­chen auf ein­mal, von allen Betei­lig­ten, ohne Stra­fe für Feh­ler oder fal­sche Ansprü­che zulas­sen. Dies ist ein Rezept für Miss­brauch und dage­gen muss ange­gan­gen wer­den.

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Arti­kel 13 Emp­feh­lun­gen

Um den Miss­brauch zu begren­zen, muss Arti­kel 13 zumin­dest einen star­ken Iden­ti­täts­nach­weis von denen ver­lan­gen, die ver­su­chen, Wer­ke in die Daten­bank eines Online-Dienst­leis­ters mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken auf­zu­neh­men und den stän­di­gen Zugang zum Haf­tungs­re­gime von Arti­kel 13 davon abhän­gig zu machen, dass ein sau­be­rer Nach­weis über fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che geführt wird.

Rech­te­inha­ber, die Urhe­ber­rechts­an­sprü­che an Online-Dienst­leis­ter gel­tend machen wol­len, soll­ten einen hohen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­schwel­len­wert ein­hal­ten, der fest­legt, wer sie sind und wo sie oder ihr Ver­tre­ter für Dienst­leis­tun­gen erreich­bar sind. Die­se Infor­ma­tio­nen soll­ten Per­so­nen, deren Wer­ke ent­fernt wur­den, zur Ver­fü­gung ste­hen, damit sie Rechts­be­hel­fe ein­le­gen kön­nen, wenn sie glau­ben, dass ihnen Unrecht getan wur­de.

Für den Fall, dass Rech­te­inha­ber wie­der­holt fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che gel­tend machen, soll­te Online-Dienst­leis­tern erlaubt sein, sie von ihrer Lis­te der ver­trau­ten Anspruchs­be­rech­tig­ten zu strei­chen, so dass die­se Rech­te­inha­ber dar­auf zurück­grei­fen müs­sen, gericht­li­che Ver­fü­gun­gen – mit ihrem höhe­ren Beweis­stan­dard – zur Ent­fer­nung von Mate­ria­li­en zu erwir­ken.

Dies wür­de erfor­dern, dass Online-Dienst­leis­ter von der Haf­tungs­re­ge­lung nach Arti­kel 13 für Ansprü­che von aus­ge­schie­de­nen Klä­gern immu­ni­siert wer­den. Ein Rech­te­inha­ber, der das Sys­tem miss­braucht, soll­te nicht erwar­ten, dass er sich spä­ter dar­auf beru­fen kann, um sei­ne Rech­te über­wa­chen zu las­sen. Die­se Abwehr soll­te die Ver­schleie­rung Drit­ter durch­bre­chen, die stell­ver­tre­tend für die Rech­te­inha­ber tätig wer­den (»Rech­te­ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten«), wobei sowohl der Drit­te als auch der Rech­te­inha­ber, in des­sen Namen sie han­deln, von den Pri­vi­le­gi­en des Arti­kels 13 aus­ge­schlos­sen wer­den, falls sie das Sys­tem wie­der­holt miss­brau­chen. Andern­falls könn­ten bös­wil­li­ge Akteu­re (»Copy­right-Trol­le«) von einem Unter­neh­men zur ande­ren sprin­gen und sie als Schutz­schild für wie­der­hol­te Hand­lun­gen der unge­recht­fer­tig­ten Zen­sur nut­zen.

Online-Dienst­leis­ter soll­ten in der Lage sein, einen Rech­te­inha­ber, der von einem ande­ren Anbie­ter als miss­bräuch­lich im Sin­ne von Arti­kel 13 befun­den wur­de, vor­beu­gend aus­zu­schlie­ßen.

Sta­tis­ti­ken über die Take­downs nach Arti­kel 13 soll­ten öffent­lich zugäng­lich sein: wer behaup­te­te wel­che Urhe­ber­rech­te, wer behaup­te­te fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che, und wie oft jeder Urhe­ber­rechts­an­spruch zur Ent­fer­nung eines Wer­kes ver­wen­det wur­de.

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Arti­kel 11: Links sind nicht mit aus­rei­chen­der Gra­nu­la­ri­tät defi­niert und soll­ten har­mo­ni­sier­te Ein­schrän­kun­gen und Aus­nah­men ent­hal­ten.

Die bestehen­de Spra­che von Arti­kel 11 defi­niert nicht, wann ein Ange­bot einer lizenz­pflich­ti­gen Nut­zung ent­spricht, obwohl die Befür­wor­ter argu­men­tiert haben, dass das Zitie­ren von mehr als einem ein­zel­nen Wort eine Lizenz erfor­dert.

Der end­gül­ti­ge Text muss die­se Unklar­heit besei­ti­gen, indem er einen kla­ren siche­ren Bereich für die Nut­zer schafft, und sicher­stel­len, dass es einen ein­heit­li­chen Satz von euro­pa­wei­ten Aus­nah­men und Beschrän­kun­gen für das neue Pseu­do-Copy­right der Nach­rich­ten­me­di­en gibt, die sicher­stel­len, dass sie ihre Macht nicht über­stei­gert aus­nut­zen.

Dar­über hin­aus soll­te der Text davor schüt­zen, dass domi­nan­te Akteu­re (Goog­le, Face­book, die Nach­rich­ten­rie­sen) Lizenz­ver­ein­ba­run­gen abschlie­ßen, die alle ande­ren aus­schlie­ßen.

Nach­rich­ten­sei­ten soll­ten die Mög­lich­keit haben, sich von der Pflicht zur Lizen­zie­rung ein­ge­hen­der Links zu befrei­en (damit ande­re Diens­te ver­trau­ens­voll und ohne Angst vor Kla­gen auf sie ver­lin­ken kön­nen), aber die­se Opt-Outs müs­sen für alle und jeden und für alle Diens­te gel­ten, so dass das Gesetz nicht die Markt­macht von Goog­le oder Face­book erhöht, indem es ihnen erlaubt, eine exklu­si­ve Befrei­ung von der Link-Steu­er aus­zu­han­deln, wäh­rend klei­ne­re Wett­be­wer­ber mit Lizenz­ge­büh­ren belas­tet wer­den.

Im Rah­men der lau­fen­den Ver­hand­lun­gen muss der Geset­zes­text ein­deu­tig wer­den, um eine kla­re Defi­ni­ti­on von »nicht­kom­mer­zi­el­ler, per­sön­li­cher Ver­lin­kung« fest­zu­le­gen, in der geklärt wird, ob die Ver­lin­kung in per­sön­li­cher Eigen­schaft von einer gewinn­ori­en­tier­ten Blog­ging- oder Social-Media-Platt­form eine Lizenz erfor­dert, und in der fest­ge­legt wird, dass (zum Bei­spiel) ein per­sön­li­cher Blog mit Anzei­gen oder Affi­lia­te-Links zur Deckung der Hos­ting­kos­ten »nicht­kom­mer­zi­ell« ist.

Abschlie­ßend möch­ten wir noch ein­mal dar­auf hin­wei­sen, dass die oben auf­ge­zähl­ten Män­gel ledig­lich die­je­ni­gen Ele­men­te der Arti­kel 11 und 13 sind, die inko­hä­rent oder nicht zweck­mä­ßig sind. Die Arti­kel 11 und 13 sind jedoch grund­sätz­lich schlech­te Ideen, die in der Richt­li­nie kei­nen Platz haben. Anstatt eini­ge stück­wei­se Kor­rek­tu­ren an den ekla­tan­tes­ten Pro­ble­men in die­sen Arti­keln vor­zu­neh­men, soll­te der Tri­log einen ein­fa­che­ren Ansatz ver­fol­gen und sie voll­stän­dig aus der Richt­li­nie strei­chen.

Vie­len Dank,

Cory Doc­to­row
Son­der­be­ra­ter der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on

Über­setzt mit www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor, Über­set­zung über­ar­bei­tet von Ste­fan Holz­hau­er

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Cory Doctorow: Die Internetzensur der EU wird das gesamte Internet betreffen

Hin­weis: Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er steht unter der Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz CC-BY. Die Über­set­zung stammt von mir, die­se steht eben­falls unter CC-BY.

Wäh­rend die EU dar­an arbei­tet, dass die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­ne in den 28 Mit­glieds­staa­ten Gesetz wird, ist es wich­tig sich ein­deu­tig klar zu machen, dass die Plä­ne der EU dazu füh­ren wer­den, dass das Inter­net für jeden zen­siert wer­den wird, nicht nur für Euro­pä­er.

Eine kur­ze Erin­ne­rung: Nach dem Arti­kel 13 der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve muss jeder der eine (hin­rei­chend gro­ße) Platt­form betreibt, auf der Per­so­nen Din­ge pos­ten kön­nen, die mög­li­cher­wei­se einem Urhe­ber­recht unter­lie­gen (Din­ge wie Text, Bil­der, Vide­os, Pro­gramm­code, Spie­le, Audio, etc.) eine Daten­bank mit »urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al« crowd­sour­cen müs­sen, für das die Nut­zer kei­ne Berech­ti­gung haben es zu tei­len, und alles blo­cken, das mög­li­cher­wei­se einem Ein­trag in der Daten­bank ent­spricht.

In die­se Black­list-Daten­ban­ken wird so ziem­lich jeder alles ein­tra­gen las­sen kön­nen (immer­hin kann jede/​r urhe­ber­recht­lich geschütz­te Wer­ke erstel­len): Das bedeu­tet, dass Mil­li­ar­den Men­schen auf der gan­zen Welt in der Lage sein wer­den, so ziem­lich alles in die­se Black­lis­ten zu laden, und das ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass sie das Urhe­ber­recht dar­an tat­säch­lich hal­ten (und auch ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass ihre Ein­rei­chun­gen über­haupt urhe­ber­recht­lich geschützt sind). Die Richt­li­nie sieht kei­ner­lei Bestra­fung dafür vor, dass jemand fälsch­lich behaup­tet sein Urhe­ber­recht wer­de ver­letzt – und eine Platt­form die sich ent­schei­det jeman­den zu blo­ckie­ren, weil er wie­der­holt fal­sche anga­ben gemacht hat, läuft in das Risi­ko gegen­über dem Miss­brau­chen­den ver­ant­wort­lich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas pos­tet an dem der­je­ni­ge die Rech­te hält.

Das Haupt­ziel die­ser Zen­sur­plä­ne sind die sozia­len Medi­en – und es ist das »sozi­al«, über das wir alle mal nach­den­ken soll­ten.

Und das weil die Wäh­rung der sozia­len Medi­en die sozia­le Inter­ak­ti­on zwi­schen den Nut­zern ist. Ich pos­te etwas, Du ant­wor­test, eine drit­te Per­son klinkt sich ein, ich ant­wor­te, und so wei­ter.

Neh­men wir mal eine hypo­the­ti­sche Twit­ter-Dis­kus­si­on zwi­schen drei Nut­zern an: Ali­ce (eine Ame­ri­ka­ne­rin), Bob (ein Bul­ga­re) und Carol (eine Kana­die­rin).

Ali­ce pos­tet ein Bild eines poli­ti­schen Mar­sches: Tau­sen­de Pro­tes­tie­ren­de und Gegen­pro­tes­tie­ren­de, alle wedeln mit Trans­pa­ren­ten. Wie es auf der gan­zen Welt üblich ist beinhal­ten die­se Trans­pa­ren­te auch urhe­ber­recht­lich geschütz­te Bil­der, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel mög­lich, die Par­odien erlaubt. Weil Twit­ter sei­nen Nut­zern ermög­licht signi­fi­kan­te Men­gen an nut­zer­ge­ne­rier­tem Con­tent zu kom­mu­ni­zie­ren fällt die Platt­form unter den Gel­tungs­be­reich des Arti­kels 13.

Bob lebt in Bul­ga­ri­en, einem Mit­glieds­land der EU, des­sen Urhe­ber­rechts­ge­setz Par­odie nicht erlaubt. Er will viel­leicht mit einem Zitat des bul­ga­ri­schen Dis­si­den­ten Geor­gi Mar­kov ant­wor­ten, des­sen Wer­ke in den spä­ten 1970ern ins Eng­li­sche über­setzt wur­den und die noch dem Urhe­ber­recht unter­lie­gen.

Carol, eine Kana­die­rin, die Bob und Ali­ce des­we­gen gefun­den hat, weil sie alle DOCTOR WHO lie­ben, ent­schei­det sich, ein geist­rei­ches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu pos­ten, einer Epi­so­de aus dem Jahr 1985, in der Colin Bak­er in der Zeit zurück reist, um die Lud­di­ten-Pro­tes­te des 19. Jahr­hun­derts mit­zu­er­le­ben.

Ali­ce, Bob und Carol drü­cken sich alle durch die Nut­zung urhe­ber­recht­lich geschütz­ten kul­tu­rel­len Mate­ri­als aus, auf eine Art und Wei­se, die in Zukunft im Rah­men der mei­nungs­un­ter­drü­cken­den Urhe­ber­recht­spre­chung der EU ille­gal wäre. Unter den heu­ti­gen Sys­te­men muss die Platt­form nur dann in Akti­on tre­ten, wenn sie dar­auf reagie­ren müs­sen, dass jemand sein Urhe­ber­recht für ver­letzt hält und sich gegen eine Nut­zung aus­spricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von ande­ren sehen und eine Dis­kus­si­on mit Mit­teln füh­ren, die in unse­ren moder­nen, digi­ta­len Dis­kur­sen voll­kom­men nor­mal sind.

Doch sobald Arti­kel 13 in Kraft ist, sieht sich Twit­ter vor ein unlös­ba­res Pro­blem gestellt: Der Fil­ter gemäß Arti­kel 13 wird von Ali­ces wit­zi­gen Trans­pa­ren­ten eben­so getrig­gert wie von Bobs poli­ti­schem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theo­re­tisch muss Twit­ter das urhe­ber­rechts­ver­let­zen­de Mate­ri­al nur vor Bob ver­ber­gen.

Soll­te Twit­ter die Nach­rich­ten von Ali­ce und Carol vor Bob ver­ber­gen? Falls Bobs Zitat in Bul­ga­ri­en zen­siert wird, soll­te Twit­ter es Ali­ce und carol zei­gen (es aber vor Bob selbst, der es gepos­tet hat, ver­ber­gen)? Was, wenn Bob nach außer­halb der EU reist und dort mal in sei­ne Time­line schaut? Oder wenn Ali­ce Bob in Bul­ga­ri­en wegen einer DOCTOR WHO Con­ven­ti­on besucht, und dann ver­sucht den Thread auf­zu­ru­fen? Und denkt dabei immer dar­an, dass es kei­nen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besu­cher einer Web­sei­te kommt.

Die gefähr­li­che aber simp­le Opti­on ist es, alle Twit­ter-Nach­rich­ten der euro­päi­schen Urhe­ber­rechts-Zen­sur zu unter­wer­fen, eine Kata­stro­phe für die Online-Kom­mu­ni­ka­ti­on.

Und natür­lich geht es nicht nur um Twit­ter: Jeder Platt­form mit Benut­zern aus der EU wird die­ses Pro­blem lösen müs­sen. Goog­le, Face­book, Lin­ke­dIn, Insta­gram, Tik­tok, Snap­chat, flickr, Tumb­lr – jeder Anbie­ter wird sich damit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen.

Durch die Ein­füh­rung des Arti­kels 13 erschafft die EU ein Sys­tem in dem Urhe­ber­rechts-Beschwer­de­füh­rer einen gewal­ti­gen Knüp­pel erhal­ten, mit dem sie das Inter­net ver­prü­geln kön­nen, in dem Per­so­nen, die die­se Macht miss­brau­chen, kei­ner­lei Stra­fen befürch­ten müs­sen, und in dem Platt­for­men, die auf Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­run­gen Feh­ler machen, die­sen Knüp­pel mit­ten ins Gesicht bekom­men wer­den.

Wäh­rend die Zen­sur­plä­ne der EU auf den nächs­ten Schrit­ten hin zu ihrer Umset­zung sind, um für die gesam­te EU bin­dend zu wer­den, ist die gesam­te Welt betrof­fen – aber nur eine hand­voll ernann­ter Ver­hand­lungs­füh­rer haben eine Stim­me.

Falls Du ein Euro­pä­er bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dank­bar, wenn Du dir einen Moment Zeit neh­men wür­dest, um Dei­nen Abge­ord­ne­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments zu kon­tak­tie­ren, und drin­gend dar­um zu bit­ten uns alle in der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve zu schüt­zen [und nicht nur die Kon­zer­ne].

Anmer­kung des Über­set­zers: Und das ist nur ein ganz klei­ner Aus­schnitt aus dem, was auf die gan­ze Welt zukom­men wür­de, wenn die tech­nisch und inhalt­lich hand­werk­lich man­gel­haft gemach­ten EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­ni­en zu Geset­zen wer­den. Weil zu vie­le EU-Poli­ti­ker ent­we­der den Kon­zer­nen hörig sind, oder kei­ne Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Inter­net irrepa­ra­bel beschä­digt und die freie Mei­nungs­äu­ße­rung mas­siv ein­ge­schränkt, unter dem Deck­man­tel des Urhe­ber­rechts­schut­zes.

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Disclaimer: In Zukunft mehr Netzthemen

Manch einer mag es viel­leicht schon begrif­fen haben: ich bin stock­sauer über die Idio­ti­en, die skru­pel- und/​oder ahnungs­lo­se Poli­ti­ker vor­ges­tern im EU-Par­la­ment beschlos­sen haben und die unab­seh­ba­re Aus­wir­kun­gen auf das Inter­net und des­sen Nut­zung für uns alle haben wer­den (sie­he der soeben ver­öf­fent­lich­te Text von Cory Doc­to­row). Und nur um das halt­lo­se Mim­i­mi eini­ger frei dre­hen­der, bür­ger­feind­li­cher Wirt­schafts­un­ter­neh­men zu befrie­di­gen wird das freie Inter­net geop­fert, es wer­den freie Inhal­te ver­schwin­den, es wird durch Zen­sur­fil­ter zu mas­si­vem Over­blo­cking kom­men und man darf kei­ne Fotos von öffent­li­chen Orten mehr pos­ten, sobald die Gefahr besteht, dass irgend­ein urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Mate­ri­al als Bei­werk dar­auf zu sehen ist. Ja, im Ernst, das ist so. Gegen all das ist die DSGVO ein Kin­der­ge­burts­tag!

Ich habe frü­her bereits immer wie­der mal zu Netz­the­men geschrie­ben, wenn es not­wen­dig war.

Es ist jetzt wie­der not­wen­dig. Es ist sogar drin­gend not­wen­dig.

Ich wer­de euch hier auf Phan­ta­News in Zukunft also abseits des eigent­li­chen The­mas Phan­tas­tik wie­der ver­mehrt mit Netz­the­men auf den Wecker gehen, und das so lan­ge, bis ihr die Kon­se­quen­zen des­sen ver­steht, was da gera­de pas­siert und dann euer Wahl­ver­hal­ten ent­spre­chend anpasst. Und viel­leicht auch der­ma­ßen viel Druck auf die Ver­ant­wort­li­chen aus­übt, dass die auf­grund der Pro­tes­te ihre Ent­schei­dung über­den­ken. Axel Voss (CDU), du hast noch lan­ge nicht gewon­nen!

Der Kampf hat gera­de erst begon­nen.

Wer sich infor­mie­ren will kann das bei­spiels­wei­se bei der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on tun. Dort schreibt Cory Doc­to­row: Today, Euro­pe Lost The Inter­net. Now, We Fight Back.

We suf­fe­r­ed a crus­hing set­back today, but it does­n’t chan­ge the mis­si­on. To fight, and fight, and fight, to keep the Inter­net open and free and fair, to pre­ser­ve it as a place whe­re we can orga­ni­se to fight the other fights that mat­ter, about ine­qua­li­ty and anti­trust, race and gen­der, speech and demo­cra­tic legi­ti­ma­cy.

Ich wer­de der EFF jetzt Geld spen­den, das kann man auf der Sei­te der Orga­ni­sa­ti­on tun.

Cory Doctorow zur EU-Abstimmung in Sachen Urheberrecht

Europa hat gerade dafür gestimmt, das Internet zu ruinieren, so ziemlich alles zu überwachen und große Teile unserer Kommunikation zu zensieren.

[Anmer­kung: bei die­sem Text han­delt es sich um die Über­set­zung eines Arti­kels von Cory Doc­to­row auf Boing­Bo­ing vom 12. Sep­tem­ber 2018]

Lob­by­is­ten für »Urhe­ber« haben sich mit den gro­ßen Unter­hal­tungs­fir­men und den Zei­tungs­ver­le­gern zusam­men­ge­tan und schaff­ten es, dass die neue [euro­päi­sche] Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve heu­te mor­gen mit Haa­res­brei­te ver­ab­schie­det wur­de. Es han­delt sich um einen Akt äußerst gewis­sen­lo­sen Han­delns; der Scha­den für Künst­ler die von ihrer Kunst leben wird nur noch über­trof­fen vom Scha­den für jeder­mann der das Inter­net für alles ande­re nutzt.

Cory Doctorow: Das Ding mit dem Copyright

Cory Doctorow

Vor­wort zur Neu­ver­öf­fent­li­chung: Die­ser Text erschien ursprüng­lich im April 2010 (also bereits vor sagen­haf­ten sechs Jah­ren) auf dem alten Arti­kel­por­tal von Phan­ta­News. Aus gege­be­nem Anlass habe ich ihn jetzt hier­her über­tra­gen, denn er erscheint ange­sichts der Tat­sa­che, dass die Buch­bran­che nach allen ande­ren die Digi­ta­li­sie­rung ent­deckt hat, in immer grö­ße­res »Mim­i­mi« aus­bricht und offen­bar alle Feh­ler der Musik­in­dus­trie wie­der­ho­len möch­te, aktu­el­ler denn je. Aus­lö­ser war kon­kret aller­dings das Erschei­nen eines Arti­kels von Felix Mün­ter bei Teil­zeit­hel­den, bei dem mich allein der pole­mi­sche (und sach­lich fal­sche) Titel bereits schau­dern lässt. Mir hängt die­se Form der Dis­kus­si­on zum Hals raus, denn sie wur­de bereits erschöp­fend geführt und muss wahr­lich nicht erneut ange­fan­gen wer­den, nur weil Buch­bran­che und Autoren etli­che Jah­re nach allen ande­ren die Digi­ta­li­sie­rung ent­deckt haben.

Cory Doc­to­row ist ein kana­di­scher Sci­ence-Fic­tion-Schrift­stel­ler und Akti­vist in Sachen neue Medi­en, Inter­net, Copy­right-Libe­ra­li­sie­rung und Pri­vat­sphä­re. Am letz­ten Wochen­en­de habe ich sein Buch LITTLE BROTHER in Rekord­zeit gele­sen, nach­dem es mir von »fel­low neti­zens« bereits mehr­fach nach­drück­lich ans Herz gelegt wur­de.

Das Beson­de­re an die­sem Buch: man kann es nicht nur über die ein­schlä­gi­gen Ver­triebs­ka­nä­le kau­fen, son­dern es auch ein­fach auf sei­ner Web­sei­te kos­ten­los in zahl­rei­chen For­ma­ten her­un­ter laden. Kos­ten­los. Ein­fach so. Legal. Unter einer Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz. Trotz die­ser Tat­sa­che ver­kau­fen sich sei­ne Bücher wie geschnit­ten Brot.

Wie kann das sein? Ins­be­son­de­re ange­sichts des Dau­er­ge­jam­mers gewis­ser Ver­le­ger und Ver­la­ge, wie böse kos­ten­lo­se Ange­bo­te sind – sei­en sie nun semi­le­gal oder legal – und dass bei­de den Markt zer­stö­ren…

Im Vor­wort zu LITTLE BROTHER befin­det sich der fol­gen­de Text, den ich aus dem Eng­li­schen über­setzt habe, um ihn hier zu ver­öf­fent­li­chen, was ich auf­grund der CC-Lizenz pro­blem­los tun darf, wenn ich den Namen des Autoren nen­ne, auf sei­ne Web­sei­te hin­wei­se und kein Geld damit ver­die­ne.

Cory Doctorow – LITTLE BROTHER

Cover Little Brother

Anmer­kung: die­se Rezen­si­on erschien im April 2010 auf dem alten Arti­kel­por­tal. Da das Buch durch die Dis­kus­si­on um Über­wa­chung und schwin­den­de Bür­ger­rech­te aktu­ell wie nie ist, habe ich mich ent­schlos­sen, die Rezen­si­on hier noch­mals zu ver­öf­fent­li­chen. Und weil Jens Scholz die Akti­on #oplitt­le­brot­her aus­ge­ru­fen hat.

Ich lese ja gern und viel und gebe das offen zu. Es kann auch mal vor­kom­men, dass ein Roman so gut/​span­nend/​un­be­schreib­lich ist, dass ich ihn in kur­zer Zeit lese und dar­über an­de­re Din­ge ver­nach­läs­si­ge. Den­noch habe ich in den letz­ten Jah­ren fest­ge­stellt, dass mir das immer sel­te­ner pas­siert – auch Bü­cher, die mich wirk­lich fes­seln, tun das lan­ge nicht mehr in dem Um­fang wie frü­her. Das ist auch kein Wun­der, je mehr das Ge­hirn schon auf­ge­nom­men hat, je mehr man schon ge­le­sen hat, des­to schwie­ri­ger wird es zum einen über­rascht zu wer­den und zum an­de­ren kennt man halt der­ma­ßen vie­le Wer­ke und Ideen, dass wirk­li­che Neue­run­gen aus­blei­ben.

Cory Doc­to­rows LITT­LE BRO­THER hat mich von den ers­ten Buch­sta­ben an völ­lig weg­ge­hau­en und ich habe mich in einer Ge­schwin­dig­keit durch die­sen Roman ge­fräst, der mich selbst in der Nach­schau völ­lig über­rascht, denn ich hät­te nicht mehr für mög­lich ge­hal­ten, dass mich ein Roman noch­mal der­art fas­zi­nie­ren kann, dass ich ihn in einem Rutsch in Null­zeit durch­le­se, dass es mir wirk­lich schwer fällt, ihn mal weg­zu­le­gen und dass ich dann jede Ge­le­gen­heit nut­ze, ihn so­fort wie­der in die Hand zu neh­men, um wei­ter zu lesen.

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