Urteil

Die größte Gefahr für das Internet in Deutschland sind ahnungslose Richter und Politiker

Bun­des­re­gie­rung und Co. tun sich in letz­ter Zeit damit her­vor, dass man Netz­in­fra­struk­tu­ren gegen »Cyber«-Angriffe schüt­zen müs­se (klei­ner Ein­schub: jeder der den Begriff »Cyber« im Zusam­men­hang mit Netz­the­men ver­wen­det, demons­triert, dass er kei­ner­lei fach­li­che Ahnung hat, und nur sinn­ent­leer­te Buz­zwords ver­wen­det). Da soll es »schnel­le Ein­greif­trup­pen« geben, zusam­men­ge­stellt aus »Spe­zia­lis­ten«, die aus Fir­men rekru­tiert wer­den sol­len.

Tat­säch­lich muss man aller­dings fest­stel­len, dass ahnungs­lo­se Rich­ter, die sich offen­bar das Inter­net aus­dru­cken las­sen, aber deren Urtei­le durch kei­ner­lei Sach­kennt­nis getrübt sind, eine viel grö­ße­re Gefahr für das Inter­net in Deutsch­land dar­stel­len, als irgend­wel­che mehr oder weni­ger ein­ge­bil­de­ten »Cyber-Bedro­hun­gen«. Das berüch­tig­te LG Ham­burg hat mal wie­der einen raus­ge­hau­en, da wird einem schlecht. Es bestä­tig­te einen urhe­ber­recht­li­chen Ver­stoß allei­ne durch die Link­set­zung auf eine Sei­te, wo ein Bild nicht in der durch die Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz gewünsch­ten Form wie­der­ge­ge­ben wor­den war. Noch mal ganz klar: Es wur­de also nicht das Bild selbst ein­ge­bun­den, son­dern nur auf die Sei­te ver­linkt.

Dan­ke, LG Ham­burg, da kön­nen wir das Inter­net auch gleich ganz abschal­ten, denn die Ver­lin­kung von Inhal­ten ist DER zen­tra­le Punkt im Netz, dar­auf beruht es (und nicht etwa auf Wer­be­ein­blen­dun­gen, Kat­zen­bil­dern, oder Urhe­ber­rechts­ab­zo­cke).

Das Urteil lässt zudem viel mehr Fra­gen offen, als es klärt. Gel­ten nur direk­te Links, oder auch indi­rek­te? Sprich: Wenn ich eine Home­page ver­lin­ke, aber auf einer Unter­sei­te ein pro­ble­ma­ti­sches Bild steht, ist das dann abmahn­bar? Wie soll man sich dage­gen schüt­zen, dass Inhal­te auf Sei­ten ver­än­dert wer­den, aber behaup­tet wird »das war da schon immer!«?

Neu­es Abmahn­mo­dell: Ich set­ze voll­kom­men harm­lo­se Inhal­te auf eine Web­sei­te und brin­ge Drit­te dazu, die­se zu ver­lin­ken. Opti­ma­ler­wei­se Drit­te, die irgend­ei­ne Art von Wer­bung auf ihrer Sei­te haben (da reicht schon ein Part­ner­link zu Ama­zon), damit die ver­lin­ken­de Sei­te als »im wei­tes­ten Sin­ne geschäfts­mä­ßig« gel­ten kann. Wenn ich ordent­lich Links habe, stel­le ich ein angeb­lich wider­recht­lich ver­wen­de­tes Bild dort ein und mache mit Abmah­nun­gen groß Kas­se.

Was ist mit Such­ma­schi­nen, die auto­ma­ti­siert auf Inhal­te ver­lin­ken? Was ist mit Wer­be­ban­nern, die von ent­spre­chen­den Ser­vern kom­men und auto­ma­ti­siert ein­ge­blen­det wer­den?

Das Urteil betrifft übri­gens selbst­ver­ständ­lich auch Links auf und von sozia­len Medi­en wie Face­book, Goog­le+ oder Twit­ter, das gilt ins­be­son­de­re für Frei­be­ruf­ler, oder für gemischt beruf­lich und pri­vat genutz­te Pro­fi­le.

Man weiß gar nicht, wo man damit anfan­gen soll zu erklä­ren, war­um die­ses Urteil nicht das Gerings­te mit der Rea­li­tät im Web zu tun hat, und brand­ge­fähr­lich für all jene ist, die Inhal­te online stel­len. Das bedroht die Frei­heit und Mei­nungs­frei­heit im Netz – und das ist kei­nes­wegs über­trie­ben. Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil sogar ein kla­rer Ver­stoß gegen die Grund­rech­te. Zudem wird hier ein zen­tra­ler Mecha­nis­mus des Web auf dem Altar völ­lig ver­al­te­ter Urhe­ber­rech­te geop­fert, deren Novel­lie­rung an der Lob­by­ar­beit der Ver­wer­ter und wil­li­gen, klep­to­kra­ti­schen Poli­ti­kern schei­tert. Wäre es anders, hät­ten wir schon längst eine fair-use-Klau­sel.

Mehr Infor­ma­tio­nen dazu, und das auch noch von fach­li­cher Kom­pe­tenz hin­ter­füt­tert, die ich nicht habe, da ich kein Jurist bin, fin­det man in einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwen­ke.

Ich kann nur hof­fen, dass sich irgend­je­mand, bei­spiels­wei­se Hei­se, des The­mas annimmt, und es durch die Instan­zen strei­tet. Bis dahin freu­en sich die Abmahn-Abzo­cker über die hüb­sche, rich­ter­lich geschaf­fe­ne, Ein­nah­me­quel­le.

Gra­fik Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Der Börsenverein findet Urheberrechte doof – mal wieder

eBook-Paragraph

Es gibt mal wie­der ein Urteil zum The­ma VG Wort-Abga­ben an Ver­la­ge statt an Urhe­ber (lies: Autoren). Das The­ma schwelt ja bereits seit etli­chen Jah­ren, und in allen Urtei­len der neue­ren Zeit, wur­de die Pra­xis, dass Ver­la­ge zur Hälf­te an den VG Wort-Aus­schüt­tun­gen betei­ligt wer­den, als min­des­tens pro­ble­ma­tisch ein­ge­schätzt. Wenn nicht sogar als unkor­rekt. Die Quint­essenz war: Das Geld steht den Autoren zu, nicht den Ver­la­gen. Dafür gibt es gesetz­li­che Grund­la­gen, die immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­den.

Und immer wie­der beschwert sich der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels dar­über, dass das Urhe­ber­recht auch für ihn bzw. sei­ne Mit­glie­der gilt. Unver­schämt­heit aber auch.

Aktu­ell ent­schied sogar der EuGH ein­deu­tig, dass Ver­la­ge nur dann Geld von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten bekom­men dür­fen, wenn das nicht zu Lasr­ten der Urhe­ber geht. Dar­über berich­tet das Bör­sen­blatt. Uns selbst­ver­ständ­lich mault man sofort wie­der mal dar­über, dass Geset­ze auch für Mit­glie­der des Bör­sen­ver­eins gel­ten. Und for­dert auch noch, dass die Geset­zes­o­fort nach ihren Wün­schen ange­passt wer­den müs­sen. Es fehlt eigent­lich nur noch das »mit dem Fuß auf­stamp­fen«.

Was man sich ganz beson­ders auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen soll­te, ist fol­gen­der Satz von Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins:

Wird die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hier nicht umge­hend tätig, wer­den Ver­la­ge gezwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in jeder Bezie­hung anzu­pas­sen, auch was die Autoren­ver­gü­tung betrifft

Man fasst es nicht, was da ganz offen aus­ge­spro­chen wird. Schon jetzt las­sen die Publi­kums­ver­la­ge ihre Autoren am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern und zah­len nur lächer­lich gerin­ge Tan­tie­men. Und wenn die Ver­la­ge nun Geld nicht mehr bekom­men, das ihnen über­haupt nicht zusteht, zahlt man den Urhe­bern noch weni­ger? Da muss man erst­mal drauf kom­men.

Darth Vader wäre stolz auf euch, »Bösen­ver­ein«.

p.s.: Die haben natür­lich eine Hei­den­angst davor, dass der Super­GAU ein­tritt und Gerich­te den Urhe­bern Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zubil­li­gen.

p.p.s.: Man kann auch mal lesen, was Tom Hil­len­brand dazu meint.

Börsenverein freut sich über Urteil, das Kundenfreundlichkeit bestraft

Keine Päckchen bei Amazon

Das Bör­sen­blatt fei­ert das Ende eines Rechts­streits gegen Ama­zon. Ama­zon gibt eine Unter­lassunsg­er­klä­rung wegen eines Ver­sto­ßes gegen die Buch­preis­bin­dung ab. Dar­über freut sich der Hüter des hei­li­gen Preis­bin­dungs-Grals der Buch­bran­che natür­lich.

Die Unter­las­sungs­er­klä­rung vor dem OLG Frank­furt ver­pflich­tet Ama­zon, in Zukunft kei­ne Nach­läs­se im Zusam­men­hang mit Kun­den­be­schwer­den beim Ver­kauf von Büchern zu gewäh­ren, da dem Unter­neh­men sonst eine Ver­trags­stra­fe von bis zu 250.000 Euro droht. In der Ver­hand­lung hat­te das OLG dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine Revi­si­on kei­nen Erfolg haben wür­de, dar­auf­hin hat­te der Onlin­ever­sen­der die Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ge­ben.

Die ers­te Ver­hand­lung hat­te vor dem LG Wies­ba­den statt­ge­fun­den, bereits dort hat­te Ama­zon ver­lo­ren, jedoch Beru­fung ein­ge­legt.

Alex­an­der Ski­pis, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Bör­sen­ver­eins freut sich aus­gie­big und sagt:

Die Buch­preis­bin­dung gilt für alle. Das wur­de vor dem Ober­lan­des­ge­richt nach­drück­lich klar­ge­stellt. Der Bör­sen­ver­ein fühlt sich nach die­sem Ver­fah­ren bestä­tigt: Auch Ama­zon muss sich dar­an gewöh­nen, sich an die Geset­ze zu hal­ten.

Was ich dar­an bemer­kens­wert fin­de, ist die Tat­sa­che, dass man abfei­ert, weil Ama­zons Kun­den­freund­lich­keit bestraft wor­den ist. Der Hin­ter­grund war fol­gen­der: Ein Kun­de hat­te auf Ama­zons Mar­ket­place von einem Dritt­händ­ler ein gebrauch­tes Buch gekauft. Der Händ­ler wei­ger­te sich aller­dings, dafür eine Rech­nung aus­zu­stel­len. Dar­auf­hin hat­te der Ama­zon-Sup­port dem Kun­den ein neu­es Buch für den Gebraucht­preis zur Ver­fü­gung gestellt – inklu­si­ve Rech­nung.

Aus Kun­den­sicht und auch objek­tiv gese­hen ist die Vor­ge­hens­wei­se Ama­zons höchst kulant und kun­den­freund­lich. Die­se Kun­den­freund­lich­keit ist aber genau das, was Ama­zon deut­lich vom Buch­han­del und den Online­platt­for­men der Bran­che unter­schei­det. Hier ist der Onlin­ever­sen­der ein­fach um Licht­jah­re bes­ser – und genau da liegt eins der  Pro­ble­me der Bran­che (die zahl­lo­sen ande­ren auf­zu­zäh­len ist müßig, ich habe es hier auf Phan­ta­News oft genug getan). Und statt es anzu­ge­hen und gleich gut oder sogar bes­ser zu wer­den wird lie­ber auf den Beel­ze­bub Bezos geschimpft.

Dass man gegen die­se Kun­den­freund­lich­keit unter dem Deck­man­tel der Buch­preis­bin­dung mit Kla­gen vor­geht, statt ein­fach selbst kun­den­ori­en­tier­ter zu wer­den, zeigt mei­ner Ansicht nach auf ein­drucks­vol­le Wei­se, die selbst­zen­trier­te, ver­staub­te und kun­den­feind­li­che Den­ke beim Bör­sen­ver­ein – und somit auch bei des­sen Mit­glie­dern. Ich gehe davon aus, dass die aus­ge­spro­che­ne Auf­for­de­rung zur Abga­be einer Unter­las­sungs­er­klä­rung auch von vie­len Buch­händ­lern abge­fei­ert wer­den wird.

Das sagt eine Men­ge über die Bran­che aus.

Börsenverein vergrätzt: doofes Urheberrecht ist doof

eBook-Paragraph

Jaja, der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels, so ist er. Immer ganz weit vor­ne dabei, wenn es gegen angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen Drit­ter geht (und meint dabei tat­säch­lich nicht die Rech­te der Urhe­ber, son­dern der Ver­wer­ter). Da wird gegen Raub­mord­ter­ror­ko­pie­rer gewet­tert, dass einem die Ohren schla­ckern. Nur selbst sieht man das mit dem Urhe­ber­rechts offen­sicht­lich nicht so eng.

Der Online­händ­ler buch​.de hat­te Rezen­sio­nen aus der FAZ ganz oder teil­wei­se abge­druckt, die Zei­tung war dage­gen gericht­lich vor­ge­gan­gen. Nun hät­te man anneh­men kön­nen, dass der Fall ein­deu­tig ist: das Urhe­ber­recht liegt beim Autoren, das Ver­wer­tungs­recht (ver­mut­lich via total buy­out des Urhe­bers, wie in der Zei­tungs­bran­che üblich) liegt bei der FAZ. Doch beim Bran­chen­ver­band sah man das anders. Ein Gerichts­ur­teil trieb dem Bör­sen­ver­ein (mir gegen­über haben Autoren neu­lich geäu­ßert, dass man ihn spa­ßes­hal­ber inzwi­schen auch den »Bösen­ver­ein« nennt) sei­ne Flau­sen aus. Das Urteil ist ein­deu­tig – und auf der Web­sei­te des Bör­sen­blat­tes zeigt man sich ob des nicht uner­war­te­ten Ergeb­nis­ses (Urhe­ber­rechts­ver­stoß, Ord­nungs­gel­des in Höhe von 250000 Euro, alter­na­tiv Haft) mau­lig. Denn:

Bedau­er­lich ist, dass das sym­bio­ti­sche Mit­ein­an­der von Buch- und Pres­se­ver­la­gen bei der Ver­wen­dung von Rezen­sio­nen nach die­sem Urteil fak­tisch auf­ge­kün­digt ist.

Ach so. Was sie anders­wo als (Sar­kas­mus on) uner­träg­li­ches, gera­de­zu todes­wür­di­ges Ver­bre­chen ver­dam­men (Sar­kas­mus off) – näm­lich das nicht­li­zen­sier­te Kopie­ren von Inhal­ten – ist wenn es ihre Mit­glie­der tun auf ein­mal ein »sym­bio­ti­sches Mit­ein­an­der«. Ich kom­me aus dem Lachen heu­te gar nicht mehr raus …

Beson­ders inter­es­sant fin­de ich die Argu­men­ta­ti­on der Bör­sen­ver­eins-Rechts­ver­dre­her-Juris­ten:

[…] Im Übri­gen ent­spre­che die Ver­wen­dung von Rezen­si­ons­aus­zü­gen und Rezen­sio­nen – unab­hän­gig von ihrer prin­zi­pi­el­len urhe­ber­recht­li­chen Schutz­wür­dig­keit – einer »lang­jäh­ri­gen, bis­her von allen Betei­lig­ten akzep­tier­ten oder zumin­dest gedul­de­ten und infol­ge­des­sen zum Gewohn­heits­recht erstark­ten Bran­chen­übung.«[…]

Ver­ste­he. Weil man das seit Jahr­zehn­ten so hand­habt, ist es also qua­si gott­ge­ge­be­nes Recht. Na denn, ich kopie­re auch schon mein gan­zes Leben Din­ge …

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Bild von mir, CC BY-NC-SA

Kommentar: Google, Digitalisieren und der Buchhandel

Auch hier­zu­lan­de ver­nimmt man sei­tens der Buch- und Ver­lags­bran­che – und sogar sei­tens man­cher Autoren – ein Jauch­zen und Jubi­lie­ren ob des von einem US-ame­ri­ka­ni­schen Rich­ter abge­lehn­ten Ver­gleichs in der Cau­sa »Buch­di­gi­ta­li­sie­rung«.

Dass den Ver­la­gen – also den Ver­wer­tern – ein Stein vom Her­zen fällt ist nicht ver­wun­der­lich, glaubt man doch, einen wei­te­ren Schritt gegen den bösen Digi­ta­li­sie­rer Goog­le getan zu haben, der einem die ach so spär­li­chen Gewin­ne bös­wil­lig weg­na­gen will.

Auch aus den Rei­hen der Poli­tik ver­nimmt man Äuße­run­gen, die von wenig Hin­ter­grund­wis­send getrübt schei­nen. Denn Goog­le wäre in der Lage, Schät­ze nicht nur zu heben, son­dern vor allem auch zu ret­ten, die in diver­sen Biblio­the­ken vom Säu­re­fraß geschä­digt vor sich hin ver­rot­ten und für deren Ret­tung in Euro­pa nie­mand das nöti­ge Geld aus­ge­ben will oder kann. Wor­in der Vor­teil liegt, die­se Bücher ver­kom­men zu las­sen, statt Goog­le eine Digi­ta­li­sie­rung zu erlau­ben, erschließt sich mir nicht.

Viel ver­que­rer kommt mir aber vor, wenn auch Autoren sich über Goo­gles Semi-Nie­der­la­ge (immer­hin hat der Rich­ter nur ver­fügt, dass neu ver­han­delt wer­den muss) laut­stark freu­en.

Betrach­ten wir das mal von die­ser War­te: Es gibt viel mehr Bücher, die ich nicht mehr erwer­ben kann weil sie nicht mehr auf­ge­legt wer­den und lan­ge aus dem Han­del sind, als aktu­ell erhält­li­che Schin­ken. Selbst wenn ich solch ein Buch kau­fen woll­te, könn­te ich das so lan­ge nicht, bis irgend ein Ver­lag sich her­ab­lässt, es erneut auf den Markt zu brin­gen. Was bei einer gro­ßen Mehr­heit nicht gesche­hen wird, auch nicht als eBook. Und wenn das dann doch geschieht, erhält der Autor als eigent­li­cher Urhe­ber (!) wie immer nur Pea­nuts.
Wenn ein sol­ches Buch aber über Goog­le als eBook (käuf­lich) erhält­lich wäre, wür­de der Autor von Goog­le einen Anteil des Ver­kaufs­prei­ses bekom­men. Sieht man den Unter­schied? Gibt es das Buch nicht, bekommt der Autor nichts – liegt es von Goog­le digi­ta­li­siert als eBook, so vor bekommt der Autor einen Anteil wenn die­ses ver­kauft wird. Gewin­ner: Der Leser, der ein Buch bekommt, das gedruckt nicht vor­liegt und viel­leicht nie wie­der vor­lie­gen wird, und der Autor, der dafür Geld erhält, das sonst aus­ge­blie­ben wäre. Klar: die Ver­la­ge gehen leer aus … kein Mit­leid – die hät­ten mir das Buch ja zur Ver­fü­gung stel­len kön­nen.

Es ver­steht sich von selbst: Goog­le darf nicht machen, was sie wol­len und es muss dar­über dis­ku­tiert wer­den, wie­viel vom Kuchen der Urhe­ber (nicht die Ver­wer­ter!) tat­säch­lich erhält. Aber den Kon­zern pau­schal als das Urbö­se hin­zu­stel­len ist pure Pole­mik einer Bran­che, die mit dem Medi­um Inter­net nach wie vor nicht zurecht kommt und und es sich zurecht­bie­gen will, bis es zum eige­nen Geschäfts­mo­dell passt – unter­stützt von Poli­ti­kern, die brav alles nach­plap­pern, was die Lob­by ihnen vor­schreibt.

Das Inter­net wird sich aller­dings nicht zurecht­bie­gen las­sen. Und als Buch­lieb­ha­ber kann ich an der Ret­tung von Büchern aus dem Nir­va­na nichts Böses ent­de­cken.

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Bild: noBook statt eBook von mir

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