VG Wort

VG-Wort Ausschüttung an Verleger: Gesetzesänderung und Lobbyismus

Die Par­tei­en in tun sich mit einer ange­sichts der geän­der­ten Para­me­ter durch Inter­net und Digi­ta­li­sie­rung drin­gend not­wen­di­gen Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts schwer. Da bewegt sich seit Jah­ren an unzäh­li­gen Stel­len nichts Sinn­vol­les. Wie schnell so etwas aller­dings gehen kann, wenn eine Lob­by­ver­ei­ni­gung wie der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels laut­hals »Mim­i­mi!« und ordent­lich Druck auf die Poli­tik macht, zeigt die Tat­sa­che, dass sich die gro­ße Koali­ti­on in Rekord­zeit auf eine Geset­zes­än­de­rung geei­nigt hat, die Ver­la­ge wie­der an den Aus­schüt­tun­gen der VG-Wort betei­li­gen soll, nach­dem der BGH das bis­he­ri­ge Ver­fah­ren als rechts­wid­rig ein­ge­stuft hat. Weit vor­ne dabei: die SPD.

Ich fin­de es gera­de­zu wider­lich, wie sich hier Lob­by­ver­ei­ni­gun­gen Geset­ze auf Wunsch von der Poli­tik zurecht schrei­ben las­sen, zu Unguns­ten der Urhe­ber. Ande­re in Zei­ten eines Inter­nets und Sozia­ler Medi­en drin­gend not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen wie bei­spiels­wei­se eine Art »fair use«-Klausel, oder eine Ver­rin­ge­rung von Schutz­rechts­fris­ten, die eher den Nut­zern zugu­te kom­men wür­den, las­sen wei­ter auf sich war­ten, oder sind noch nicht ein­mal am Hori­zont zu sehen – weil Bür­ger kei­ne Lob­by haben. Auch ist nichts davon zu sehen, dass die Urhe­ber recht­lich bes­ser gestellt wer­den sol­len, von Hei­ko Maas’ durch­aus sinn­vol­len Ände­run­gen des Urhe­ber­rechts ist – eben­falls nach hef­ti­ger Lob­by­ar­beit – kaum etwas übrig geblie­ben. Schlim­mer noch: Den Signa­len aus Brüs­sel nach zu urtei­len, ste­hen uns Urhe­ber­rechts­än­de­run­gen ins Haus, die die Nut­zer und sogar die Urhe­ber noch stär­ker benach­tei­li­gen und aus­schließ­lich den Ver­wer­tern die­nen.

Bei den der­zei­ti­gen poli­ti­schen Kon­stel­la­tio­nen sehe ich aller­dings kaum Hoff­nung, dass sich das alles in abseh­ba­rer Zeit zum Bes­se­ren ändern wird.

[Update 19.12.2016:] Das dem Euro­pa­recht wider­spre­chen­de Gesetz wur­de tat­säch­lich im Eil­ver­fah­ren durch­ge­wun­ken:

Die am Diens­tag von CDU, CSU und SPD ankün­di­gungs­los vor­ge­leg­te Erwei­te­rung der geplan­ten Reform des Urhe­ber­ver­trags­rechts um »Fra­gen der Ver­le­ger­be­tei­li­gung« pas­sier­te inner­halb von vier Tagen prak­tisch ohne Medi­en­öf­fent­lich­keit den Aus­schuss für Kul­tur- und Medi­en (Son­der­sit­zung am Diens­tag), den Rechts­aus­schuss (Mitt­woch) das Bun­des­tags­ple­num (Don­ners­tag­nacht) und den ein­spruchs­be­rech­tig­ten Bun­des­rat (Frei­tag). (Tele­po­lis)

Bild: Buch Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

VG Wort-Rückzahlungen: Karen Köhler versteht unser Rechtssystem nicht

eBook-Paragraph

In einem Kom­men­tar auf der Web­sei­te der Zeit wirft Autorin Karen Köh­ler Mar­tin Vogel ernst­haft vor, dass er durch sei­nen Rechts­streit Ver­la­ge zer­stö­ren wird. Ich muss es ganz offen sagen: Bei so einem Rechts­ver­ständ­nis wird mir schlecht. Vogel hat einen Rechts­ver­stoß gese­hen, von dem er per­sön­lich betrof­fen ist, und hat den kor­rek­ten Weg gewählt: Den durch die Instan­zen der Gerich­te. Und die haben Recht gespro­chen, und höchst­rich­ter­lich fest­ge­stellt, dass die Pra­xis der VG Wort-Aus­schüt­tung an Ver­la­ge rechts­wid­rig ist.

Rechts­wid­rig. Höchst­rich­ter­lich.

Das sind Voka­beln, die einem zu den­ken geben soll­ten, bevor man sich als Autorin vor den Kar­ren von Bör­sen­ver­ein und Co. span­nen lässt und einen Kom­men­tar ver­öf­fent­licht, der inhalt­lich der­ma­ßen dane­ben ist und das Opfer zum Täter machen soll.

Grund für den Arti­kel dürf­te sein, dass die VG Wort jetzt Rück­zah­lun­gen der rechts­wid­rig aus­ge­schüt­te­ten Beträ­ge ein­for­dert. Und das tun sie in kom­pro­miss­lo­ser Wei­se, die für mich abso­lut nicht nach­voll­zieh­bar ist. Selbst kleins­te Ver­la­ge sol­len sofort den gesam­ten, über Jah­re auf­ge­lau­fe­nen, Betrag über­wei­sen.

Man muss sich hier meh­re­re Fra­gen stel­len:

An ers­ter Stel­le natür­lich, war­um sich die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft so vehe­ment wei­gert, Stun­dungs- oder Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen anzu­bie­ten (Update: sie­he unten – ver­ant­wort­lich ist die Autoren­ver­samm­lung, bit­te den Rest des Arti­kels unter die­ser für mich neu­en Vor­aus­set­zung sehen). Man könn­te fast den Ein­druck gewin­nen, als wol­le man in vol­ler Absicht ein paar klei­ne Ver­la­ge über die Klin­ge sprin­gen las­sen, um zu zei­gen: »seht ihr, wir haben es doch gesagt!«. Die Gerichts­ur­tei­le geben in letz­ter Kon­se­quenz nicht her, dass es kei­ne Fle­xi­bi­li­tät bei der Rück­zah­lung geben könn­te, es wur­de allein die Aus­zah­lungs­pra­xis für rechts­wid­rig erklärt. Des­we­gen wie­der­ho­le ich mei­ne Fra­ge: War­um zeigt die VG Wort kei­ner­lei Ent­ge­gen­kom­men bei den Rück­for­de­run­gen? War­um gibt es kei­ne Här­te­fall­re­ge­lun­gen? Weil es ihnen zuviel Arbeit ist? Weil sie kon­kre­te Zie­le mit der star­ren Hal­tung ver­fol­gen (sie­he oben)? Mei­ner Ansicht nach könn­te man das Ver­hal­ten der VG Wort bei­na­he als mafi­ös bezeich­nen.

Eine wei­te­re Fra­ge ist: War­um hat man sei­tens des Bör­sen­ver­eins und der VG Wort jah­re­lang so getan, als sei das alles über­haupt kein Pro­blem und wer­de am Ende irgend­wie weg­ge­hen, statt sich und die Ver­la­ge auf den abseh­bar kom­men­den Ernst­fall vor­zu­be­rei­ten? Es hät­te kon­kre­te War­nun­gen geben müs­sen, sich durch Rück­la­gen auf Rück­zah­lun­gen ein­zu­stel­len, das hät­te über all die Jah­re, die das Ver­fah­ren läuft, bereits gesche­hen kön­nen. Statt­des­sen hat man medi­en­wirk­sam und pro­pa­gan­da­ar­tig die gan­ze Zeit kol­por­tiert, dass Vogel am Ende eh ver­lie­ren wird. Das war hoch gepo­kert und der Bluff ist am Ende geplatzt. Hät­ten VG Wort und Bör­sen­ver­ein statt »Hurra-Wir-Gewinnen!«-Tamtam nicht die Auf­ga­be gehabt, die Ver­la­ge rea­lis­tisch auf das vor­zu­be­rei­ten, was kommt? War­um ist das wei­test­ge­hend unter­blie­ben? Was ist von einem Ver­ein zu hal­ten, der sei­ne Mit­glie­der der­art falsch berät?

Nein, Mar­tin Vogel hat hier nicht mal einen Ansatz von Schuld, denn der hat das Rechts­sys­tem genutzt, und die­ses hat ihm durch alle Instan­zen das ihm zuste­hen­de Recht auch zuge­bil­ligt. Wenn Ver­la­gen und auch man­chen Autoren das nicht passt, kann ich das nach­voll­zie­hen, aber auch Ver­la­ge ste­hen nicht außer­halb des Rechts­sys­tems. Sie haben die Mög­lich­keit, auf den Gesetz­ge­ber Ein­fluss zu neh­men, oder es zumin­dest zu ver­su­chen, um Ände­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Wenn Autoren wei­ter wol­len, dass Ver­la­ge mehr Geld bekom­men, steht es ihnen sogar ohne Geset­zes­än­de­run­gen frei, ent­spre­chen­de Ver­trä­ge mit ihren Ver­la­gen abzu­schlie­ßen.

An der nun kon­kret ent­stan­de­nen Mise­re vie­ler Klein­ver­la­ge hat in ers­ter Linie die VG Wort Schuld, indem sie kei­ne Mög­lich­keit zur Stun­dung oder Raten­zah­lung ein­räumt – aus Grün­den, die nur die Ver­ant­wort­li­chen bei der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft ken­nen. Die ver­ständ­li­che Wut soll­te sich gegen den die­je­ni­gen rich­ten, die die Zah­lun­gen nun kom­pro­miss­los ein­for­dern, und die sit­zen bei der VG Wort. Und man könn­te auch einen Groll gegen den Bör­sen­ver­ein hegen, der wider bes­se­ren Wis­sens jah­re­lang behaup­tet hat, dass Vogel nie­mals erfolg­reich sein wird.

Aber bit­te ver­sucht nicht, mit Pro­pa­gan­da­maß­nah­men das Opfer zum Täter zu machen.

Ich habe gro­ßes Ver­ständ­nis für die zum Teil pre­kä­re Situa­ti­on der Klein- und Kleinst­ver­la­ge. Und bin dafür, dass die Ver­ant­wort­li­chen für die­se Situa­ti­on deut­lich benannt wer­den: die­se sit­zen in mei­nen Augen im Vor­stand der VG Wort und ver­wei­gern ohne Anse­hen von Här­te­fäl­len jeg­li­che Stun­dun­gen und Raten­zah­lun­gen. Das ist der eigent­li­che Skan­dal. Wenn jemand gegen irgend­was pro­tes­tie­ren möch­te, dann soll­te er über­le­gen, ob die­ser Pro­test bei der VG Wort nicht erheb­lich bes­ser auf­ge­ho­ben ist, als gegen Mar­tin Vogel.

[Update:] Hol­ger Kli­e­man­nel kom­men­tiert auf Face­book:

Zu Dei­ner Fra­ge: »An ers­ter Stel­le na­tür­li­ch, war­um sich die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft so ve­he­ment wei­gert, Stun­­dungs- oder Ra­ten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen an­zu­bie­ten.« Das hat­ten sie gemacht, wur­de jedoch auf der Haupt­ver­samm­lung von den anwe­sen­den Autoren blo­ckiert (müss­te jetzt mal die Unter­la­gen durch­fors­ten, irgend­wo im Brief der VG Wort steht »Stun­dungs­mög­lich­kei­ten, die die Lei­tung der VG Wort vor­ge­schla­gen hat, wur­den abge­lehnt.«). Vogel hat­te ja dazu auf­ge­ru­fen, dass Autoren Mit­glied wer­den um bei der Ver­samm­lung die­se Plä­ne zu ver­hin­dern.

Ich kor­ri­gie­re mich dem­nach inso­fern, dass nicht der Vor­stand der VG Wort ver­ant­wort­lich ist, son­dern die Autoren­ver­samm­lung der VG Wort.

Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

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Der Autor Mar­tin Vogel kämpft sich seit eini­gen Jah­ren durch die Instan­zen. Grund: Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Wort schüt­tet die Hälf­te sei­ner Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus. Vogel ist wie etli­che ande­re auch der Ansicht, dass die­ses Geld ein­zig und allein den Urhe­ber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn die­se Ansicht immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­de, wol­len Bör­sen­ver­ein, Ver­la­ge und VG Wort das bis zum bit­te­ren Ende durch­kämp­fen. Eigent­lich auch kein Wun­der, denn denen wür­de ein Hau­fen Geld ent­ge­hen, dass sie immer gern ein­ge­nom­men haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestä­tig­te.

Laut Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he ist die VG Wort nicht berech­tigt, pau­scha­le einen betrag in Höhe der Hälf­te ihrer Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus­zu­schüt­ten. Die­ses Geld gehört den Urhe­bern und nur den Urhe­bern (Az.: I ZR 198/​13).

Bran­che und Bör­sen­ver­ein hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren den Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, wenn sie das Geld nicht mehr erhal­ten wür­de. Auch die VG Wort hat­te sich nicht auf die Sei­te der Urhe­ber gestellt, son­dern sogar damit gedroht, die Zah­lun­gen bis zu einer Klä­rung ein­zu­stel­len.

Mat­thias Ul­mer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins droh­te ganz unver­hoh­len damit:

Wird die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­sion hier nicht um­ge­hend tä­tig, wer­den Ver­lage ge­zwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in je­der Be­zie­hung an­zu­pas­sen, auch was die Au­to­ren­ver­gü­tung be­trifft

Sprich: Wenn wir die Koh­le von der VG Wort nicht mehr bekom­men, zah­len wir den Autoren weni­ger (noch weni­ger!) und machen die Bücher teu­rer. So!

Oder kurz: Mim­i­mi!

Denn mit die­sem erneu­ten Urteil zum The­ma haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revi­si­ons­in­stanz ein­deu­ti­ges Recht gespro­chen: Die bis­he­ri­ge lang­jäh­ri­ge Prak­tik ist rechts­wid­rig, die Aus­schüt­tun­gen ste­hen ein­zig und allein den Autoren zu. Die Ansich­ten von Mar­tin Vogel waren von Anfang an kor­rekt, das ist nun erneut hoch­rich­ter­lich bestä­tigt wor­den. Da kön­nen Bör­sen­ver­ein und Bran­che noch so laut mau­len. Aber wie erwar­tet wird nun natür­lich medi­en­wirk­sam ein Ver­lags­ster­ben pro­phe­zeiht (kann ich lei­der nicht ver­lin­ken, Arti­kel hin­ter Pay­wall).

Mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen dar­aus noch ande­re Kon­se­quen­zen: Autoren könn­ten auf die Idee kom­men, von den Ver­la­gen wider­recht­lich ein­ge­nom­me­ne Aus­schüt­tun­gen zurück­zu­for­dern.

Inter­es­san­te Aus­füh­run­gen zu dem The­ma auch immer wie­der bei Tom Hil­len­brand.

Der­zeit schweigt sich die Medi­en­land­schaft noch wei­test­ge­hend dazu aus. Das Bör­sen­blatt brach­te einen eher knapp zu nen­nen­den Arti­kel, ohne das sonst übli­che Ket­ten­ge­ras­sel (aus der Rich­tung hat­te es zuletzt sogar noch gehei­ßen, der Staats­sekt­är, der damals das Gesetz ver­fass­te »hät­te sich nur ver­schrie­ben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vor­stel­len, was die Rich­ter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil ken­ne, ergän­ze ich Links.

Update (10:18 Uhr): Das Mim­i­mi des Bör­sen­ver­eins ließ nicht lan­ge auf sich war­ten. Man droht nun damit, die Poli­tik ein­zu­schal­ten, um Geset­ze nach Gus­to der Bran­che zu ändern:

Jeder Außen­ste­hen­de und vor allem jeder Poli­ti­ker soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, dass hier im Urhe­ber­recht etwas voll­stän­dig aus dem Ruder gelau­fen ist

sagt Alex­an­der Ski­pis. Man möch­te jetzt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de prü­fen. Ja, schon doof, dass sich auch Ver­la­ge ans Urhe­ber­recht hal­ten müs­sen, was?

Update (10:50 Uhr): auch beim Buch­re­port darf Ski­pis sich pro­du­zie­ren:

Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wah­re Wil­le des Gesetz­ge­bers.

Inter­es­sant, dass man beim Bör­sen­ver­ein bes­ser als der Gesetz­ge­ber wis­sen möch­te, wie Geset­ze aus­zu­se­hen haben und dem Gesetz­ge­ber damit prak­tisch die Kom­pe­tenz abspricht. Sind Geset­ze nur dann gut, wenn sie einer Lob­by nut­zen und schlecht, wenn nicht? Wei­ter schreibt man im Buch­re­port:

Im Ver­lags­be­reich befürch­tet Ski­pis nun Insol­ven­zen: Den Ver­la­gen droh­ten Rück­zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musik­edi­ti­on. Damit wer­de eine gro­ße Zahl von Ver­la­gen mit­tel­fris­tig wegen der not­wen­di­gen Rück­stel­lun­gen und der aus­blei­ben­den Ein­nah­men von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wirt­schaft­lich nicht län­ger über­le­bens­fä­hig sein.

Was soll ich sagen? Wenn die Exis­tenz von Ver­la­gen aus­schließ­lich an unrecht­mä­ßi­gen Ein­nah­men hängt, ist offen­bar zum einen das Geschäfts­mo­dell falsch. Und zum ande­ren klingt es für mich bei­na­he mafi­ös, wenn man an den rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken unbe­dingt fest­hal­ten möch­te und dafür jetzt offen auf Mani­pu­la­ti­on von Poli­ti­kern setzt.

Update (11:20 Uhr): Lang­sam wer­den sie alle wach. Wärend FAZ, Deutsch­land­funk, Focus und Co. nur eine kur­ze Agen­tur­mel­dung kopie­ren, fin­det man beim »Neu­en Musik­ma­ga­zin« eine aus­führ­li­che­re Urteils­be­grün­dung.

Der Börsenverein findet Urheberrechte doof – mal wieder

eBook-Paragraph

Es gibt mal wie­der ein Urteil zum The­ma VG Wort-Abga­ben an Ver­la­ge statt an Urhe­ber (lies: Autoren). Das The­ma schwelt ja bereits seit etli­chen Jah­ren, und in allen Urtei­len der neue­ren Zeit, wur­de die Pra­xis, dass Ver­la­ge zur Hälf­te an den VG Wort-Aus­schüt­tun­gen betei­ligt wer­den, als min­des­tens pro­ble­ma­tisch ein­ge­schätzt. Wenn nicht sogar als unkor­rekt. Die Quint­essenz war: Das Geld steht den Autoren zu, nicht den Ver­la­gen. Dafür gibt es gesetz­li­che Grund­la­gen, die immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­den.

Und immer wie­der beschwert sich der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels dar­über, dass das Urhe­ber­recht auch für ihn bzw. sei­ne Mit­glie­der gilt. Unver­schämt­heit aber auch.

Aktu­ell ent­schied sogar der EuGH ein­deu­tig, dass Ver­la­ge nur dann Geld von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten bekom­men dür­fen, wenn das nicht zu Lasr­ten der Urhe­ber geht. Dar­über berich­tet das Bör­sen­blatt. Uns selbst­ver­ständ­lich mault man sofort wie­der mal dar­über, dass Geset­ze auch für Mit­glie­der des Bör­sen­ver­eins gel­ten. Und for­dert auch noch, dass die Geset­zes­o­fort nach ihren Wün­schen ange­passt wer­den müs­sen. Es fehlt eigent­lich nur noch das »mit dem Fuß auf­stamp­fen«.

Was man sich ganz beson­ders auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen soll­te, ist fol­gen­der Satz von Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins:

Wird die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hier nicht umge­hend tätig, wer­den Ver­la­ge gezwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in jeder Bezie­hung anzu­pas­sen, auch was die Autoren­ver­gü­tung betrifft

Man fasst es nicht, was da ganz offen aus­ge­spro­chen wird. Schon jetzt las­sen die Publi­kums­ver­la­ge ihre Autoren am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern und zah­len nur lächer­lich gerin­ge Tan­tie­men. Und wenn die Ver­la­ge nun Geld nicht mehr bekom­men, das ihnen über­haupt nicht zusteht, zahlt man den Urhe­bern noch weni­ger? Da muss man erst­mal drauf kom­men.

Darth Vader wäre stolz auf euch, »Bösen­ver­ein«.

p.s.: Die haben natür­lich eine Hei­den­angst davor, dass der Super­GAU ein­tritt und Gerich­te den Urhe­bern Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zubil­li­gen.

p.p.s.: Man kann auch mal lesen, was Tom Hil­len­brand dazu meint.

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