Steampunk

Zeitreise Hagen – Das Steampunk-Picknick

Logo Zeitreise Hagen

Am über­nächs­ten Wochen­en­de, genau­er am Sonn­tag, den 28. August 2016, fin­det im Frei­licht­mu­se­um Hagen die »Zeit­rei­se« statt. Dabei han­delt es sich um ein Steam­punk-Pick­nick mit ein wenig Rah­men­pro­gramm.

Im Mit­tel­punkt steht natür­lich das um 14:00 Uhr statt­fin­den­de Pick­nick, aber auch dar­über hin­aus wird eini­ges gebo­ten. Bereits ab 9:00 Uhr öff­net das Muse­um und das ist mit sei­nen Fach­werk­häu­sern, in denen alte Hand­wer­ke vor­ge­führt wer­den, allein schon einen Besuch wert und man kann es an einem Tag kaum kom­plett anse­hen.

Wie es in frü­he­rer Zeit üblich war, kann man eine Post­kar­te erwer­ben und sich selbst von die­ser Ver­an­stal­tung aus zuschi­cken las­sen, dar­um küm­mern sich die Beam­ten des Amts für Æther­an­ge­le­gen­hei­ten. Der Clou dabei: man kann die Post­kar­te auf einer alten Druck­ma­schi­ne selbst dru­cken.

Auf Zeitreise

Eben­falls geplant sind zwei sze­ni­sche Phan­tas­tik-Lesun­gen mit den Autoren Anja Bagus, Thors­ten Küper und Fre­de­ric Bra­ke.

Und mög­li­cher­wei­se noch mehr – wir arbei­ten dran.

Infor­ma­tio­nen fin­det man auf der Web­sei­te zur Ver­an­stal­tung, auf einer zuge­hö­ri­gen Face­book­sei­te (da darf man auch gern Fra­gen stel­len, hier ist die Reak­ti­ons­ge­schwin­dig­keit ver­mut­lich am höchs­ten) oder auf der Inter­net­prä­senz des Muse­ums.

Wer in Steam­punk-Gewan­dung kommt (also nicht nur einen lus­ti­gen Hut auf­hat), hat frei­en Ein­tritt. Für die­je­ni­gen in Zivil sind die Ein­tritts­prei­se aber eben­falls sehr zivil.

Logo und Bild dür­fen für Hin­wei­se auf die Ver­an­stal­tung selbst­ver­ständ­lich gern ver­wen­det wer­den.

Steampunk als Marke – Anmeldung vom DPMA zurückgewiesen

Free Steampunk

Im ver­gan­ge­nen Jahr gab es eini­ge Auf­re­gung, weil ver­sucht wur­de, sich den Begriff »Steam­punk« beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­amt als Mar­ke ein­tra­gen zu las­sen. Die Erklä­run­gen des Antrag­stel­lers zu den Hin­ter­grün­den waren inhalt­lich nicht unbe­dingt nach­zu­voll­zie­hen, alle Details fin­det man in den oben ver­link­ten Arti­keln.

Noch im ver­gan­ge­nen Okti­ber äußers­ten sich Mit­ar­bei­ter beim DPMA, dass man »sehr kurz­fris­tig« inner­halb von ca. zwei Wochen ent­schei­den wol­le. Wie man das von Ämter so kennt, ist bei denen »sehr kurz­fris­tig« aller­dings ein wei­ter Begriff. Noch in der ver­gan­ge­nen Woche hat­te ich nach­ge­se­hen und der Mar­ken­an­trag war nach wie vor offen.

Das hat sich jetzt geän­dert. Der Antrag wur­de abge­wie­sen.

Wir wer­den das natür­lich in Zukunft wei­ter beob­ach­ten müs­sen, denn es kann jeder­zeit erneut ver­sucht wer­den, den Begriff Steam­punk als Mar­ke ein­zu­tra­gen.

Steampunk-Roman: DER STERN DES SETH

Cover Stern des Seth

Im Eigen­ver­lag ist bereits vor eini­ger Zeit der Steam­punk-Roman DER STERN DES SETH von Ama­lia Zeich­ne­rin erschie­nen. Zum Inhalt:

DER STERN DES SETH ist ein aben­teu­er­li­cher, span­nen­der und in sich abge­schlos­se­ner Steam­punk Aben­teu­er Roman mit fünf sehr unter­schied­li­chen, eigen­sin­ni­gen Prot­ago­nis­ten, die kei­ne strah­len­den Hel­den sind, son­dern auch ganz mensch­li­che Schwä­chen haben. Wer Ver­gnü­gen fin­det am Steam­punk- oder Pulp-Gen­re und viel­leicht Fil­me wie die INDIANA JONES-Rei­he oder auch die Tri­lo­gie DIE MUMIE mag, den wird die­ses Expe­di­ti­ons­aben­teu­er gewiss unter­hal­ten.

Der Roman hat in gedruck­ter Form einen Umfang von 296 Sei­ten und kos­tet als Taschen­buch 12 Euro. Für die eBook-Fas­sung wer­den 5,49 Euro fäl­lig.

Neu­er­dings gibt es auch eine Hör­pro­be. Mehr über Roman und Autorin auf ihrer Inter­net­sei­te.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Ama­lia Zeich­ne­rin

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Jetzt als eBook zum Sonderpreis: AETHERHERTZ

Cover "Aetherhertz"

Der Ein­stands­ro­man in die Æther­welt von Anja Bagus mit dem Titel AETHERHERTZ ist jetzt zum Son­der­preis von nur 1,99 Euro erhält­lich. Güns­ti­ger kann man in die­ses Æther­punk-Uni­ver­sum nicht ein­stei­gen, das das his­to­ri­sche deut­sche Kai­ser­reich mit phan­tas­ti­schen Ele­men­ten anrei­chert. Klap­pen­text:

Seit der Jahr­hun­dert­wen­de steigt grü­ner Nebel über den Flüs­sen auf. Æther ist für die Indus­trie ein Segen, für die Men­schen ein Fluch. Luft­schif­fe erobern den Him­mel, Mons­ter bevöl­kern die Auen. 
Wir schrei­ben das Jahr 1910: Im mon­dä­nen Baden-Baden scheint die Welt noch in Ord­nung. Doch wäh­rend die Kur­gäs­te aus aller Welt durch die Alleen und den Kur­park fla­nie­ren, ster­ben jun­ge Frau­en an einer mys­te­riö­sen Ver­gif­tung. 
Das Fräu­lein Anna­bel­le Rosen­herz ver­sucht die Ursa­che her­aus­zu­fin­den und gerät dabei selbst in gro­ße Gefahr, denn sie hat schon lan­ge ein Geheim­nis. Als sie der Wahr­heit zu nahe kommt, nimmt man sie gefan­gen. 
Auf den fins­te­ren Höhen des Schwarz­walds ver­liert sie fast ihren Ver­stand und es ent­schei­det sich, ob Anna­bel­le sich selbst akzep­tie­ren kann, und ihre ers­te Lie­be stark genug ist, den Wider­stän­den der Gesell­schaft zu trot­zen.

Wer vor dem Kauf mehr zum The­ma wis­sen möch­te: Ich habe den Roman rezen­siert und Anja inter­viewt. Erhält­lich ist AETHERHERTZ via Ama­zon. Die Print­fas­sung hat sagen­haf­te 400 Sei­ten, eine Men­ge Buch­sta­ben für den Preis.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Anja Bagus

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Über 180000 gemeinfreie Bilder in der New York Public Library – und was meine Oculus Rift damit zu tun hat

mountvernon

Die New York Public Libra­ry hat aus ihrem Bestand über 187000 gemein­freie (public domain) Bil­der aus allen mög­li­chen Jahr­hun­der­ten bereit­ge­stellt. Der Steam­punk freut sich dabei auch über zahl­lo­se Dar­stel­lun­gen aus dem spä­ten 19. und frü­hen 20. Jahr­hun­dert. Glück­li­cher­wei­se kann man die schie­re Men­ge nach Zeit und Gen­res fil­tern, denn die ist über­wäl­ti­gend. Auch Spiel­lei­ter, die mit ihren Rol­len­spiel­grup­pen CALL OF CTHULHU oder eben steam­pun­ki­ges spie­len, kom­men für Cha­rak­ter­bil­der oder Hand­outs voll auf ihre Kos­ten.

Unter die­sen Bil­dern sind auch zahl­lo­se frü­he ste­reo­sko­pi­sche Auf­nah­men, denn »3D-Bil­der« im side-by-side-Ver­fah­ren sind älter, als die meis­ten von uns anneh­men wür­den. Als ich die gese­hen habe, kam mir sofort mein Ocu­lus Rift DK2 in den Sinn. Eigent­lich müss­te es doch mög­lich sein, sich die alten 3D-Bil­der dar­in anse­hen zu kön­nen, einen Lin­sen­hal­ter für den die Bil­der gedacht sind auf­zu­trei­ben dürf­te nicht ganz ein­fach sein. Ein wenig Recher­che för­der­te den View­er Whir­li­gig zuta­ge, der mit ver­schie­dens­ten 3D-For­ma­ten zurecht kommt (stil­le wie beweg­te Bil­der) und die Dar­stel­lung für die OR umfang­reich para­me­tri­sie­ren kann.

stjames

Wirft man dann aller­dings die alten Bil­der inklu­si­ve ihrer Rah­men in den View­er, funk­tio­niert das nicht, denn der stört den 3D-Effekt, weil in der side-by-side 3D-Dar­stel­lung der Rah­men ein­mal links und ein­mal rechts ist. Sie­he obi­ge Abbil­dung, die ein voll­stän­di­ges ste­reo­sko­pi­sches Bild zeigt.

Aber wofür hat man Pho­to­shop. Man muss ein wenig Auf­wand trei­ben, da die Bil­der zum Teil ver­zo­gen sind oder Lin­sen­ver­zer­run­gen durch ihre Archi­vie­rung auf­wei­sen, die man eben­so ent­fer­nen soll­te, wie Feh­ler (oben rechts der Fleck im Him­mel bei­spiels­wei­se). Je genau­er man hier arbei­tet, des­to bes­ser ist hin­ter­her der Effekt.

St James Episcopal Church

Wirft man das in Whir­li­gig und betrach­tet es in der Ocu­lus Rift ist der Effekt schon erstaun­lich. Man kann zahl­lo­se Foto­gra­fien aus dem 19. Jahr­hun­dert in 3D betrach­ten, wenn man gewillt ist, etwas Zeit in die Nach­be­ar­bei­tung zu inves­tie­ren. Was die Qua­li­tät angeht, muss man sich natür­lich dar­über im Kla­ren sein, wie alt die Bil­der sind …

p.s.: Hat man einen Com­pu­ter mit 3D-Moni­tor, einen 3D-Fern­se­her oder 3D-taug­li­chen Bea­mer, klappt das mit einer ent­spre­chen­den App oder Soft­ware selbst­ver­ständ­lich auch ohne Ocu­lus Rift.

Steampunk als Wortmarke – zweite Stellungnahme von Stefan Arbes

Free Steampunk

Auf mei­ne Fra­gen vom Sonn­tag hin hat mir Ste­fan Arbes eine Ant­wort geschickt, die habe ich aller­dings lei­der gera­de erst im Spam-Ord­ner gefun­den. Die Ant­wort lau­tet wie folgt:

Hal­lo,

dann wer­de ich mal ver­su­chen, die Fra­gen zu beant­wor­ten:

Pri­mär gab es 2009 einen Ver­such, eine Mar­ke in einer sehr gro­ßen Zahl von Klas­sen ein­tra­gen zu las­sen, der dann zurück­ge­zo­gen wur­de. Die Ein­tra­gung ist dann aber nach Rück­nah­me des, ich sage mal, glo­ba­le­ren Anspruchs, über einen Anwalt für eine bestimm­te Klas­se dann doch erfolgt. In wie weit man hier tat­säch­lich von einem »Wider­spruch« reden kann, ent­zieht sich mei­ner Kennt­nis.

Steampunk als Wortmarke – Kommentar und Fragen an Stefan Arbes

Free Steampunk

Per Email hat­te sich Ste­fan Arbes bei mir gemel­det und ange­bo­ten, auf even­tu­el­le Fra­gen mei­ner­seits zu sei­ner Bean­tra­gung der Ein­tra­gung einer Wort­mar­ke des Begrif­fes »Steam­punk« zu ant­wor­ten. Dem kom­me ich selbst­ver­ständ­lich ger­ne nach, denn ich hal­te sei­ne Stel­lung­nah­me inhalt­lich für zumin­dest frag­wür­dig, denn sie geht mei­ner Ansicht nach von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus. Mei­ne Ant­wort an ihn, die er auch per Email erhal­ten hat, kann man unten lesen. Wenn ich dar­auf eine Reak­ti­on bekom­me, wird die selbst­ver­ständ­lich eben­falls hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­licht (dazu gibt er ja aus­drück­lich sein Ein­ver­ständ­nis).

Ich war in der Zwi­schen­zeit eben­falls nicht untä­tig, und habe mich hin­sicht­lich der Mar­ken­ein­tra­gun­gen schlau­er gemacht, als ich es vor dem Zuta­ge­tre­ten der Sach­la­ge am Frei­tag war. Gleich vor­ne­weg: Der zen­tra­le Punkt ist, dass über eine sol­che Bean­tra­gung der Mar­ken­ein­tra­gung und einem even­tu­el­len Wider­spruch dage­gen, gar nicht, wie in sei­ner Stel­lung­nah­me fälsch­lich ange­deu­tet, sicher­ge­stellt wer­den kann, dass die Wort­mar­ke »Steam­punk« in Zukunft nicht von irgend­wem geschützt wird oder wer­den kann. Und damit fällt Ste­fan Arbes´ Argu­men­ta­ti­ons­ket­te lei­der wie ein Kar­ten­haus in sich zusam­men.

Steampunk-Wortmarkeneintrag: Stellungnahme von K. W. Jeter

K. W. Jeter

K. W. Jeter ist der Autor, der den Begriff »Steam­punk« in den 1980ern erfun­den hat. Und der hat mir auf­grund die­ser Geschich­te um die Wort­mar­ken­ein­tra­gung geschrie­ben. Ich möch­te sei­ne Anmer­kun­gen an die­ser Stel­le wie­der­ge­ben. Und bei Bedarf wer­de ich die­ses State­ment auch an das DPMA schi­cken, wenn das nicht rei­chen soll­te, wer­den wir dank sei­nes Ange­bots sicher einen Weg fin­den, wie er per­sön­lich inter­ve­nie­ren kann.

Plea­se excu­se my com­men­ting here in Eng­lish, as my Ger­man lan­guage skills are very limi­t­ed.

I am the ori­gi­na­tor of the word »steam­punk,« as can be easi­ly ascer­tai­ned with a litt­le online rese­arch. As such, I have never attempt­ed to copy­right, trade­mark or patent the term, even though the­re might have been some poten­ti­al finan­cial reward in my doing so. I would pre­fer that anyo­ne in the world be free to use the word howe­ver they wish, with no limi­ta­ti­on.

I am appal­led to learn from your web­site that attempts are being made to limit the use of the word I ori­gi­na­ted, through trade­marks or any other lega­lism. If the­re is any­thing I can do to help pre­vent such limi­ta­ti­on from occur­ring, such as by pro­vi­ding a state­ment to the Ger­man trade­mark office docu­men­ting that I ori­gi­na­ted the word »steam­punk,« I would be hap­py to do so. The advice from any con­cer­ned par­ty, in Ger­ma­ny or else­whe­re, would be great­ly app­re­cia­ted by me. Again, my pre­fe­rence is that anyo­ne would be abso­lut­e­ly free to use the word »steam­punk« howe­ver they wish, with no limi­ta­ti­on in that regard.

Best wis­hes,
K.W. Jeter

Update: Ich wur­de um Über­set­zung gebe­ten, hier ist eine schnel­le:

Bit­te ent­schul­di­gen Sie, dass ich hier auf Eng­lisch kom­men­tie­re, da mei­ne Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che lei­der sehr begrenzt sind.

Ich bin der Urhe­ber des Wor­tes »Steam­punk,« wie man leicht mit ein wenig Online-Recher­che ermit­teln kann. Als sol­cher habe ich nie ver­sucht, Urheber‑, Mar­ken- oder Patent­rech­te auf den Begriff anzu­mel­den, obwohl es eini­ge poten­zi­el­le finan­zi­el­le Vor­tei­le gehabt hät­te. Ich wür­de es vor­zie­hen, wenn jeder auf der Welt das Wort wie er es will und ohne Ein­schrän­kung  nut­zen könn­te.

Ich bin ent­setzt, durch Ihre Web­site erfah­ren zu müs­sen, dass ver­sucht wird, die Ver­wen­dung des Wor­tes das ich erfun­den habe, durch Mar­ken oder ande­re Lega­lis­men ein­zu­schrän­ken. Falls es etwas geben soll­te was ich tun kann, um zu hel­fen, sol­che Ein­schrän­kun­gen zu ver­hin­dern, bei­spiels­wei­se durch die Bereit­stel­lung einer Erklä­rung an das deut­sche Mar­ken­amt, die doku­men­tiert, dass ich das Wort »Steam­punk« erfun­den habe, wer­de ich das sehr ger­ne tun. Ich wür­de mich über Hin­wei­se dazu von jedem Betrof­fe­nen in Deutsch­land oder anders­wo sehr freu­en. Noch­mals: Mein Wunsch ist es, dass jeder das Wort »Steam­punk« abso­lut frei ver­wen­den kann, wie er es wünscht, ohne jeg­li­che Ein­schrän­kung.

Bes­te Wün­sche,
K.W. Jeter

Bild: K.W. Jeter 2011 in San Fran­cis­co, Urhe­ber: Gem­nerd, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Steampunk-Wortmarkeneintragung: Stellungnahme von Stefan Arbes

Auf Face­book (und kurz danach auch hier auf Phan­ta­News in einem Kom­men­tar) gibt es eine Stel­lung­nah­me zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung, die lau­tet wie folgt:

Bit­te dies erst mal voll­stän­dig lesen, es soll nie­mand in der Sze­ne damit geschä­digt wer­den.

Bei der Recher­che für ein Rol­len­spiel­pro­jekt (»Ame­ryll«) Anfang die­sen Jah­res haben wir fest­ge­stellt, dass es bereits 4 (inzwi­schen sind es schon 5) Ein­tra­gun­gen in unter­schied­li­chen Klas­sen für »Steam­punk« gibt. Auf Grund des momen­ta­nen Booms aller mög­li­chen Anbie­ter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwar­ten, dass frü­her oder spä­ter irgend­je­mand dar­auf auf­merk­sam und ver­su­chen wird, mit dem nöti­gen juris­ti­schen Rück­halt und Resour­cen Kapi­tal dar­aus zu schla­gen. Es gibt prä­ven­tiv nicht all­zu­vie­le Mög­lich­kei­ten, das ohne lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. Wir woll­ten uns die­sem Risi­ko nicht aus­set­zen.
Wer schon ein­mal einem Mar­ken­rechts­streit hat­te, weiss, wovon ich rede.

Ich habe des­halb im März schon (ist auch in der Anmel­dung leicht zu sehen), den Begriff »Steam­punk« in den Klas­sen 28, 9 und 41 beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­re­gis­ter ange­mel­det, um zu klä­ren, dass »Steam­punk« kein schüt­zens­wer­ter Begriff ist.

Der­zeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmel­dung, ein­ge­tra­gen ist noch gar nichts.

Jetzt gibt es meh­re­re Mög­lich­kei­ten:

a) Ich zie­he (wie von eini­gen sehr auf­ge­brach­ten Leu­ten schon ver­langt) die Anmel­dung zurück. Das wäre an sich mei­ner­seits kein Pro­blem, nur ist dann im Grun­de auch nichts wei­ter gewon­nen. Eine Rück­nah­me einer Anmel­dung stellt lei­der über­haupt nichts klar. Denn dann wird frü­her oder spä­ter der Nächs­te kom­men, der das ver­su­chen wird, und dann mög­li­cher­wei­se mit ganz ande­ren Absich­ten. Und ich weiß sicher, dass dies kom­men wird.

b) Das DPMA lehnt die Mar­ken­ein­tra­gung mit der Begrün­dung eines nicht schüt­zens­wer­ten Begriffs ab. Das ist dann eine kla­re Aus­sa­ge der qua­li­fi­zier­ten Fach­be­hör­de, die in jeg­li­cher spä­te­ren Abmah­nung oder Pro­zess gegen irgend­je­man­den, der ver­sucht, aus einer Mar­ke „Steam­punk“ Gewinn zu schla­gen, Gewicht hat. Und zwar wesent­lich mehr Gewicht als alle sons­ti­gen Argu­men­ta­tio­nen.

c) Das DPMA trägt die Mar­ke ein und die Wider­spruchs­frist beginnt. Dann kann der Ein­tra­gung wider­spro­chen und dem Wider­spruch statt­ge­ge­ben wer­den. Auch hier ist das Ergeb­nis wie bei a), näm­lich eini­ger­ma­ßene Klar­heit.

d) Es kommt zur Ein­tra­gung der Mar­ke. Dann wer­de ich die Mar­ke an eine unab­hän­gi­ge Insti­tu­ti­on über­tra­gen (das ist dann wahr­schein­lich sinn­vol­ler­wei­se ein Ver­ein oder Ähn­li­ches), die die Mar­ke ver­wal­tet und an jeden Inter­es­sier­ten sym­bo­lisch wei­ter lizen­siert. Damit sind alle, die in den Klas­sen irgend etwas in dem Bereich machen, eini­ger­ma­ßen geschützt.

Im Moment ist (wie schon seit inzwi­schen 8 Mona­ten) da noch gar nichts ein­ge­tra­gen, aber das DPMA hat bereits schon vor Mona­ten Beden­ken gegen die Ein­tra­gung geäu­ßert und befaßt sich wie gewünscht damit.

Ich ste­he selbst­ver­ständ­lich zu Rück­fra­gen dazu zur Ver­fü­gung, unter mei­ner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bit­te ich von auf­ge­brach­ten Anru­fen abzu­se­hen, Ihr lauft eigent­lich nur offe­ne Türen ein und das bringt nichts.

Ste­fan Arbes

Kom­men­tar dazu: Mir erscheint das nicht ganz schlüs­sig, ich gehe davon aus, dass eine Klä­rung, ob ein Begriff als Wort­mar­ke schutz­fä­hig ist, mit dem DPMA mög­lich ist, ohne dass man die Wort­mar­ke gleich bean­tra­gen muss (so eine Bean­tra­gung kos­tet ja auch mal eben 300 Euro). Ich wer­de dazu aber erst wei­ter recher­chie­ren müs­sen. Auch die Ansa­ge »wenn das doch ein­ge­tra­gen wird gebe ich die Rech­te an irgend­ei­ne Orga­ni­sa­ti­on« kann ich nicht nach­voll­zie­hen. An wel­che? Und was macht die dann kon­kret damit? Und an einen Ver­ein? Um Him­mels Wil­len! Und es stellt sich die Fra­ge, ob in dem Fall nicht tat­säch­lich jeder, der den Begriff nutzt, eine kos­ten­lo­se Lizen­sie­rung durch den »Ver­ein« nach­wei­sen müss­te.

Und abschlie­ßend: Herr Arbes hät­te sei­ne Inten­tio­nen nach der Bean­tra­gung (die ja nach sei­nen Wor­ten bereits im März gesche­hen ist) trans­pa­rent gegen­über der Sze­ne kom­mu­ni­zie­ren müs­sen. Ich fra­ge mich, war­um das unter­blie­ben ist.

Wie auch immer, unse­re For­de­rung gegen­über dem DPMA, den Begriff nicht ein­tra­gen zu las­sen, geht dann ja exakt in die gewünsch­te Rich­tung.

Nach­trag: Was in mei­nen Augen eben­falls höchst merk­wür­dig ist, ist die Band­brei­te der Niz­za-Klas­sen. Das hät­te es nicht benö­tigt, wenn man tat­säch­lich nur fest­stel­len will, ob Steam­punk grund­sätz­lich ein­trag­taug­lich ist, oder?

Update: Steam­punk HAT übri­gens bereits zwei erfolg­rei­che Ein­tra­gun­gen beim DPMA, eine aus 2009 und eine vom März 2015.

Ers­te­re für Dienst­leis­tun­gen: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​0​9​0​0​5​2​8​3​2​/DE

Letz­te­re für Dro­ge­rie­ar­ti­kel und Par­fum: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​1​4​0​7​5​2​8​3​2​/DE

Dem­nach muss man mei­ner Ansicht nach gar nicht mehr prü­fen, ob die Mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann. Sie konn­te und kann es. Aller­dings sind auch die abge­lehn­ten aus 2008, die sehr umfas­sen­de Klas­sen ein­ge­räumt haben woll­ten, inter­es­sant. An denen kann man näm­lich sehen, dass das DPMA eben NICHT alles ein­trägt. Auch nicht die Klas­sen 28, 9 und 41. Das wur­de also bereits geklärt. Was die Stel­lung­nah­me noch frag­wür­di­ger macht.

Recher­che­sei­te des DPMA: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​e​i​n​s​t​e​i​g​e​r​?​l​a​n​g​=de (bei »Wie­der­ga­be der Mar­ke« »Steam­punk« ein­ge­ben)

Steampunk-Wortmarkeneintragung – Widerspruch Musterbrief

Update: Eine Stel­lung­nah­me des Antrag­stel­lers.

Man kann gegen Wort­mar­ken­ein­tra­gun­gen (sie­he Arti­kel zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung »Steam­punk«) Wider­spruch beim DPMA ein­le­gen. Hier ist ein Bei­spiel­text, den ich soeben an info@dpma.de gesen­det habe. Bit­te denkt unbe­dingt dar­über nach, eben­falls eine ähn­lich lau­ten­de Anfra­ge an das DPMA zu stel­len, dabei müsst Ihr eure Moti­va­ti­on natür­lich im letz­ten Absatz ändern. Der Text steht zur frei­en Ver­fü­gung. Tei­le davon stam­men von Oli­ver Hoff­mann von Feder & Schwert.

Nach­trag. Dazu noch ein Hin­weis: Rein for­mal kann man erst Wider­spruch ein­le­gen, wenn der Antrag posi­tiv beschie­den wur­de. Da ken­ne ich außer mir jetzt schon zwei wei­te­re Per­so­nen, die das ganarn­tiert tun wer­den. Man kann das DPMA aller­dings schon­mal vor­ab dar­auf hin­wei­sen, was man von der Ein­tra­gung hält, und dass sie auf­grund des all­ge­mein genutz­ten Gen­re­be­griffs nicht vor­ge­nom­men wer­den soll­te.

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

wie ich soeben auf Ihrer Inter­net­prä­senz erfah­ren habe, hat Herr Ste­fan Arbes, Im Wei­dig 19, 63785 Obern­burg, am 13. 5. Mar­ken­schutz der Wort­mar­ke »Steam­punk« für die Niz­za-Klas­sen 9, 28 und 41 bean­tragt.

Ich möch­te dar­auf hin­wei­sen, dass es sich beim Begriff »Steam­punk« um eine Gen­re­bezeich­nung han­delt, die seit ihrer Ein­füh­rung in den 1980er Jah­ren weit­läu­fig Ver­wen­dung fin­det, Ana­lo­gien wären hier Begrif­fe wie bei­spiels­wei­se »Sci­ence Fic­tion« oder »Fan­ta­sy«. Damit han­delt es sich bei dem Begriff »Steam­punk« um All­ge­mein­gut.

Man kann hier nur ver­mu­ten, dass Herr Arbes (Inha­ber eines Klein­ver­lags) sich Rech­te an einem seit lan­gem genutz­ten Gen­re­be­griff anma­ßen möch­te, um durch Abmah­nun­gen o.ä. erheb­li­che unge­recht­fer­tig­te Ein­nah­men zu erzie­len, ohne dass irgend­ei­ne Form von Eigen­leis­tung vor­liegt.

Auch von mir gibt es seit 2011 Ver­öf­fent­li­chun­gen unter dem Ober­be­griff »Steam­punk«, des­we­gen bit­te ich drin­gend um umge­hen­de Infor­ma­tio­nen, wel­che recht­li­chen Optio­nen eines Ein­spruchs gegen den Antrag unter Akten­zei­chen 3020152022885 bestehen und behal­te mir etwa­ige recht­li­che Schrit­te aus­drück­lich vor.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

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