In diesem Fall hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv EA aufgrund der umstrittenen Software Origin und insbesondere der damit einher gehenden Nutzungsbedingungen (EULA) abgemehnt, da diese nach Ansicht der Verbraucherschützer in weiten Teilen nicht rechtskonform seien. Hiermit ist übrigens ausdrücklich die bereits von Electronic Arts nach Nutzerprotesten »verbesserte« EULA gemeint, die nach wie vor haufenweise problematische Passi enthält.
Die Sprecher der Verbraucherzentrale weisen darauf hin, dass man den Fall definitiv vor Gericht bringt, sollte EA sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Publisher möchte sich hierzu nicht äußern. Kein Wunder.
In der letzten c’t wurde berichtet, dass sich bei Tests heraus stellte, dass Origin tatsächlich offenbar nicht »nach Hause telefoniert« und auch die Festplatte nicht über Gebühr scannt. Davon unabhängig ist dennoch immer noch fraglich, was mit den erhobenen Daten genau geschieht. Zudem ist die EULA eben in diversen Punkten verbraucherfeindlich. Wir werden sehen, was dabei heraus kommt, möglicherweise wird durch diesen Fall die Problematik der »Shrinkwrap-Lizenzen« neu aufgerollt, das wird EA nicht wollen.
Quelle: unter anderem Heise, Bild von mir CC BY-SA
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AutorIn: Stefan Holzhauer
Meist harmloser Nerd mit natürlicher Affinität zu Pixeln, Bytes, Buchstaben und Zahnrädern. Konsumiert zuviel SF und Fantasy und schreibt seit 1999 online darüber.
3 Kommentare for “Electronic Arts von Verbraucherzentrale abgemahnt”
Thorn
sagt:So ein Glück, dass man für SWTOR kein Origin braucht.
Aber es tut mir schon irgendwie weh, dass ich dem Laden Geld geben will.
Stefan Holzhauer
sagt:Letzteres ist leider korrekt. Das nächste Mal wird das Problem bei MASS EFFECT 3 auftauchen.
Schade: MASS EFFECT 3 ausschließlich via ORIGIN | PhantaNews
sagt:[…] Erschwerend kommt hinzu, dass auch Electronic Arts Origin-EULA trotz Anpassungen für den deutschen Markt nach wie vor kritisch gesehen werden und Antworten auf die Fragen von Datenschützern ebenso nach wie vor ausstehen, ebenso wie die Konsequenzen daraus, dass EA wegen der Nutzungsbedingungen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt wurde. […]