LChoice – online kaufen, trotzdem den lokalen Buchhandel unterstützen? Schön wär´s …

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Es ist im Prin­zip genau das Kon­zept, dass ich hier auf Phan­ta­News schon mehr­fach als wün­schens­wert beschrie­ben hat­te: Ich kau­fe mei­ne Bücher online, bekom­me sie nach Hau­se gelie­fert und der Betrag wird einem loka­len Buch­händ­ler gut­ge­schrie­ben.

Jetzt gibt es offen­bar end­lich einen Anbie­ter, der genau das tut, aller­dings nicht mit einem Web­por­tal, son­dern mit einer App für Android und iOS. Mit der LChoice-App kann man ent­we­der einen QR-Code scan­nen, oder eine ISBN-Num­mer ein­ge­ben, oder ein Buch über den Titel suchen und dann erwer­ben. Den Kauf kann man dann ent­we­der in der gewünsch­ten (und ein­ge­stell­ten) Buch­hand­lung abho­len, oder sich die Ware zuschi­cken las­sen.

Laut der Info­sei­te sind die Kos­ten für den Buch­händ­ler hier­bei über­schau­bar, es wer­den 3% vom Kauf für die Auf­trags­ab­wick­lung fäl­lig, will man zusätz­lich den optio­na­len Bezahl­ser­vice in Anspruch neh­men, fal­len noch ein­mal 1% an. Bei den Alter­na­ti­ve »gar nicht ver­die­nen, weil der Kun­de irgend­wo online kauft« sind das in mei­nen Augen Top-Kon­di­tio­nen.

Eigent­lich gran­di­os, genau so muss das gehen. Das Gan­ze ist noch sehr neu, des­we­gen neh­men bis­her gera­de mal unge­fähr 100 Buch­händ­ler teil, das müs­sen natür­lich deut­lich mehr wer­den. War­um dann »eigent­lich«? Des­we­gen:

Berechtigungen

Bei der Instal­la­ti­on der App auf einem Android-Pho­ne zei­gen sich dann aller­dings Merk­wür­dig­kei­ten. Die Berech­ti­gun­gen, die sich LChoice geneh­mi­gen will, sind in mei­nen Augen nicht mal ansatz­wei­se akzep­ta­bel. War­um muss die App Vide­os auf­neh­men kön­nen? Für einen QR-Code reicht Zugriff auf die Kame­ra. Dann will sich die App das Recht ein­räu­men, per­ma­nent aus­ge­führt zu wer­den und – man fasst es kaum – Sys­tem­ein­stel­lun­gen ändern zu dür­fen. Vol­ler Netz­werk­zu­griff dürf­te klar sein, sonst könn­te man das Inter­net nicht nut­zen. War­um die App SD-Kar­ten-Inhal­te ändern will, ver­ste­he ich eben­falls nicht ganz, genau­so wenig, war­um sie Zugriff  auf Vibra­ti­on,  Blitz­licht und geschütz­ten Spei­cher haben und die WLAN-Ver­bin­dun­gen anzei­gen möch­te.

Was soll das Gan­ze? Etli­che Berech­ti­gun­gen davon sind für einen rei­nen Buch­kauf über­haupt nicht nötig. Da man den Ser­vice leicht auch als Web­sei­te anbie­ten könn­te, die­se Mög­lich­keit aber nicht exis­tiert, kann man eigent­lich nur davon aus­ge­hen, dass die App im Tele­fon schnüf­feln möch­te. Ich wer­de mal eine Anfra­ge beim Anbie­ter stel­len, was die sich dabei den­ken.

Ich habe LChoice den­noch instal­liert, um das mal aus­zu­pro­bie­ren. Die unver­schäm­ten Berech­ti­gun­gen kann man mit ent­spre­chen­den Anwen­dun­gen wie App­Guard ein­schrän­ken, was ich getan habe. Lei­der wei­gert sich LChoice dann, zu star­ten. Tja, dumm gelau­fen, hier könn­te eine an sich pri­ma Idee an beklopp­ten App-Berech­ti­gun­gen schei­tern. Im Moment wür­de ich LChoice auf­grund die­ser Pro­ble­ma­tik nicht nut­zen. Mal abwar­ten, was der Anbie­ter sagt. Auf der Web­sei­te fin­det sich unter dem Menü­punkt »Mar­ken­leit­bild« fol­gen­der Text:

Unser Anspruch ist das Leben der Men­schen in ihrem All­tag zu berei­chern – ver­trau­ens­wür­dig und inno­va­tiv. Wir wol­len prak­tisch funk­tio­nal, echt benut­zer­freund­lich und sinn­voll sein.

Soso, »ver­trau­ens­wür­dig« … Bin gespannt, was auf mei­ne Anfra­ge geant­wor­tet wird.

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