LChoice – online kaufen, trotzdem den lokalen Buchhandel unterstützen? Schön wär´s …

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Es ist im Prin­zip genau das Kon­zept, dass ich hier auf Phan­ta­News schon mehr­fach als wün­schens­wert beschrie­ben hat­te: Ich kau­fe mei­ne Bücher online, bekom­me sie nach Hau­se gelie­fert und der Betrag wird einem loka­len Buch­händ­ler gut­ge­schrie­ben.

Jetzt gibt es offen­bar end­lich einen Anbie­ter, der genau das tut, aller­dings nicht mit einem Web­por­tal, son­dern mit einer App für Android und iOS. Mit der LChoice-App kann man ent­we­der einen QR-Code scan­nen, oder eine ISBN-Num­mer ein­ge­ben, oder ein Buch über den Titel suchen und dann erwer­ben. Den Kauf kann man dann ent­we­der in der gewünsch­ten (und ein­ge­stell­ten) Buch­hand­lung abho­len, oder sich die Ware zuschi­cken las­sen.

Laut der Info­sei­te sind die Kos­ten für den Buch­händ­ler hier­bei über­schau­bar, es wer­den 3% vom Kauf für die Auf­trags­ab­wick­lung fäl­lig, will man zusätz­lich den optio­na­len Bezahl­ser­vice in Anspruch neh­men, fal­len noch ein­mal 1% an. Bei den Alter­na­ti­ve »gar nicht ver­die­nen, weil der Kun­de irgend­wo online kauft« sind das in mei­nen Augen Top-Kon­di­tio­nen.

Eigent­lich gran­di­os, genau so muss das gehen. Das Gan­ze ist noch sehr neu, des­we­gen neh­men bis­her gera­de mal unge­fähr 100 Buch­händ­ler teil, das müs­sen natür­lich deut­lich mehr wer­den. War­um dann »eigent­lich«? Des­we­gen:

Berechtigungen

Bei der Instal­la­ti­on der App auf einem Android-Pho­ne zei­gen sich dann aller­dings Merk­wür­dig­kei­ten. Die Berech­ti­gun­gen, die sich LChoice geneh­mi­gen will, sind in mei­nen Augen nicht mal ansatz­wei­se akzep­ta­bel. War­um muss die App Vide­os auf­neh­men kön­nen? Für einen QR-Code reicht Zugriff auf die Kame­ra. Dann will sich die App das Recht ein­räu­men, per­ma­nent aus­ge­führt zu wer­den und – man fasst es kaum – Sys­tem­ein­stel­lun­gen ändern zu dür­fen. Vol­ler Netz­werk­zu­griff dürf­te klar sein, sonst könn­te man das Inter­net nicht nut­zen. War­um die App SD-Kar­ten-Inhal­te ändern will, ver­ste­he ich eben­falls nicht ganz, genau­so wenig, war­um sie Zugriff  auf Vibra­ti­on,  Blitz­licht und geschütz­ten Spei­cher haben und die WLAN-Ver­bin­dun­gen anzei­gen möch­te.

Was soll das Gan­ze? Etli­che Berech­ti­gun­gen davon sind für einen rei­nen Buch­kauf über­haupt nicht nötig. Da man den Ser­vice leicht auch als Web­sei­te anbie­ten könn­te, die­se Mög­lich­keit aber nicht exis­tiert, kann man eigent­lich nur davon aus­ge­hen, dass die App im Tele­fon schnüf­feln möch­te. Ich wer­de mal eine Anfra­ge beim Anbie­ter stel­len, was die sich dabei den­ken.

Ich habe LChoice den­noch instal­liert, um das mal aus­zu­pro­bie­ren. Die unver­schäm­ten Berech­ti­gun­gen kann man mit ent­spre­chen­den Anwen­dun­gen wie App­Guard ein­schrän­ken, was ich getan habe. Lei­der wei­gert sich LChoice dann, zu star­ten. Tja, dumm gelau­fen, hier könn­te eine an sich pri­ma Idee an beklopp­ten App-Berech­ti­gun­gen schei­tern. Im Moment wür­de ich LChoice auf­grund die­ser Pro­ble­ma­tik nicht nut­zen. Mal abwar­ten, was der Anbie­ter sagt. Auf der Web­sei­te fin­det sich unter dem Menü­punkt »Mar­ken­leit­bild« fol­gen­der Text:

Unser Anspruch ist das Leben der Men­schen in ihrem All­tag zu berei­chern – ver­trau­ens­wür­dig und inno­va­tiv. Wir wol­len prak­tisch funk­tio­nal, echt benut­zer­freund­lich und sinn­voll sein.

Soso, »ver­trau­ens­wür­dig« … Bin gespannt, was auf mei­ne Anfra­ge geant­wor­tet wird.

Logo LChoice Copy­right MChoice AG, Screen­shot Berech­ti­gun­gen von mir

6 Kommentare zu „LChoice – online kaufen, trotzdem den lokalen Buchhandel unterstützen? Schön wär´s …“

  1. Tei­le dei­nen Ver­dacht, wenn es nicht um sowas gin­ge, war­um bie­ten sie den Dienst dann nicht auch als Web­sei­te an?

  2. Hal­lo Herr Holz­hau­er,

    vie­len Dank für Ihre Nach­fra­gen – wir freu­en uns immer, wenn sich Nut­zer inten­siv mit unse­ren Pro­duk­ten aus­ein­an­der­set­zen und natür­lich auch, wenn sie vor­han­de­ne Schwach­stel­len fin­den, die wir dann behe­ben kön­nen.

    Ihnen soll­te zeit­gleich eine aus­führ­li­che Mail zuge­hen, in der wir auf die gestell­ten Fra­gen ant­wor­ten. Hier vor­ab eine Kurz­fas­sung: Von Ihnen hin­ter­frag­te Rech­te sind z.B. not­wen­dig, um exter­nen Spei­cher inner­halb des Tele­fons zu nut­zen (der wird als SD-Kar­te gemoun­tet) – wir tun das, um den inter­nen Tele­fon­spei­cher zu ent­las­ten. Oder um Mes­sa­ging­diens­te zu ermög­li­chen. Oder um die Kame­ra steu­ern zu kön­nen – schließ­lich müs­sen wir scan­nen mit Auto­fo­kus, Blitz etc. Man­che Rech­te erschei­nen bei sehr vie­len Apps, wie die »Ent­wick­ler-Tools«. Dahin­ter ver­birgt sich z.B. oft nur ein ein­fa­ches Löschen des Cach­spei­chers oder ähn­li­ches.

    Abschlie­ßend noch eine kur­ze Ant­wort zu Ihrer Fra­ge, war­um wir nur eine App anbie­ten. Eine Web­ver­si­on der App ist in Vor­be­rei­tung, u.a. aus dem von Ihnen genann­ten Grund, allen Nut­zern die Mög­lich­keit zu bie­ten, ihre Buch­händ­ler zu unter­stüt­zen. Aller­dings betrach­ten wir als Mobi­le Com­mer­ce Unter­neh­men die Web­site als Ergän­zung der App, nicht anders­her­um.

    Ich freue mich auf Ihr Feed­back und die wei­te­ren Dis­kus­si­on auf die­ser Sei­te.

    Vie­le Grü­ße

    Robert Bin­tig

  3. Hal­lo Herr Bin­tig,

    dan­ke für die schnel­le Rück­mel­dung.

    Am meis­ten inter­es­siert mich, war­um die App zum einen in der Lage sein muss immer aktiv zu sein? Ich sehe kei­nen Grund dafür, sie muss nur dann aktiv sein, wenn ich sie nut­ze, um etwas zu kau­fen. Always on ist ver­däch­tig.

    Noch viel zwei­fel­haf­ter fin­de ich aller­dings, dass die App tat­säch­lich ver­langt Zugriff auf alle Sys­tem­ein­stel­lun­gen haben zu wol­len, um die­se zu ändern. Das ist ja qua­si ein Root­kit, den ich mir da instal­lie­re, der belie­big mei­ne Sys­tem­ein­stel­lun­gen ver­än­dern kann, ohne dass es irgend­ei­nen nach­voll­zieh­ba­ren Grund dafür gibt. Es kön­nen damit der App fast belie­bi­ge Rech­te zuge­teilt wer­den, auch der Zugriff aus Stand­ort, Adress­buch und hau­fen­wei­se Infor­ma­tio­nen mehr. Das ist ein abso­lu­tes no-go und eine Daten­schutz­ka­ta­stro­phe son­der­glei­chen.

    Ich war­te jetzt mal Ihre aus­führ­li­che Ant­wort per Mail ab und sehe dann wei­ter.

    Mit freund­li­chem Gruß,
    Ste­fan Holz­hau­er

  4. Hal­lo Herr Holz­hau­er,

    dan­ke für Ihre Ant­wort. Wir wer­den das mit dem »Qua­si-Root­kit« natür­lich umge­hend prü­fen, da die App sol­che Rech­te nicht benö­tigt. Soll­te sich her­aus­stel­len, dass die­se Rech­te effek­tiv vor­han­den sind, wer­den wir die­se frag­li­chen Rech­te natür­lich abschal­ten und kurz­fris­tig ein ent­spre­chen­des Update bereit­stel­len.

    Freund­li­che Grü­ße,

    Robert Bin­tig

  5. Pingback: LChoice - Stellungnahme des Betreibers

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