Cataclysm Cinematic Intro
Blizzard hat das Render-Intro zu CATACLYSM bereitgestellt. Ist zwar wie immer ganz hübsch, aber im Vergleich zum WOTLK-Intro meiner Ansicht nach etwas uninspiriert…
Blizzard hat das Render-Intro zu CATACLYSM bereitgestellt. Ist zwar wie immer ganz hübsch, aber im Vergleich zum WOTLK-Intro meiner Ansicht nach etwas uninspiriert…
Das ging ja merkwürdig schnell, vielleicht hatte man Sorge, dass die erbosten Spieler weitere intime Daten von Blizzard-Mitarbeitern veröffentlichen würden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass Drohungen die Accounts zu kündigen dazu geführt haben, denn solcherlei ignoriert Blizzard ansonsten völlig.
Bild Michael Morhaime auf dem BlizzCon 2007 aus der Wikipedia
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Dass man es bei Blizzard mit dem Datenschutz nicht so eng sieht, erkannte man schon, als in der Armory ungefragt zu jedem Charakter ein Feed etabliert wurde, mit dem man nachvollziehen konnte, wann man spielt und was man im Spiel getan hat. Trotz lautstarker Proteste wurde dieses »Feature« bis heute nicht wieder deaktiviert – es wurde auch nicht die Möglichkeit für die Spieler geschaffen, das Feed abzuschalten.
Dieser neuerliche hanebüchene Verstoß gegen den Datenschutz wirkt aber fast schon grotesk angesichts der eindeutigen Rechtslage hierzulande, besonders hilfreich sind Blicke ins Bundesdatenschutzgesetz und ins Telemediengesetz, hier insbesondere § 13. Da findet man deutliche Hinweise zur Nutzung von Pseudonymen. Dummerweise residiert Blizzard Europe in Frankreich, so dass sich hiesige Datenschutzbeauftragte nicht zuständig fühlen und an die französischen Pendants verweisen (ich habs versucht).
Die Spieler-»Gemeinde« reagiert bereits: um zu zeigen, dass das alles doch nicht so schlimm ist, hat ein Blizzard-Mitarbeiter, der im Forum bislang unter dem Pseudonym »Bashiok« bekannt war, seinen Realnamen preis gegeben. Daraufhin haben andere Forenteilnehmer im Netz innerhalb von wenigen Minuten eine ganze Menge an Informationen über ihn herausgefunden und sofort öffentlich bekannt gegeben, darunter die Telefonnummer, seinen Lebenslauf, die Lieblingsmusik, wie und wo er wohnt, sein Alter sowie Namen von Familienangehörigen und die Schule der Kinder.
Der fand das dann offensichtlich doch nicht so »unproblematisch« und hat inzwischen seinen Twitteraccount gelöscht und die Telefonnummer sperren lassen. Ob die Aktion Konsequenzen für Blizzards Entscheidung hat, ist noch nicht bekannt.
Cover WORLD OF WARCRAFT Copyright Blizzard
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[E3] Blizzard stellt pünktlich zu E3 ein Video zur Verfügung, das in ingame-Szenerien zeigt, wie sich das Gesicht Azeroths durch den Kataklysmus wandeln wird…
In Kürze kann man über die Webseite des WoW-Arsenals auch online auf das ingame-Auktionshaus zugreifen und dort Transaktionen tätigen. Wer also dummerweise arbeiten muss, statt sein Leben vor dem Bildschirm zu verbringen, kann ab demnächst auch online die neuesten epischen Goodies kaufen – bis er vom Chef erwischt wird…
Diese Dienstleistung bietet Obergoldscheffler und WoW-Betreiber Blizzard als App für iPhone und iPad an, in dem Fall handelt es sich um ein Abo und es werden im Monat 2,99 Dollar dafür fällig. Es gibt auch eine kostenlose Variante, in dieser Version kann man aber nur schauen und keine Transaktionen tätigen. Ob es auch für die reine Web-Variante ein Abo geben wird, ist noch nicht klar, es ist aber davon auszugehen, dass das ebenfalls eingerichtet wird, denn warum sollte man nur die Kohle der iPad-Besitzer nehmen, wenn man auch die der anderen bekommen kann (außerdem deuten Screenshots auf Blizzards Arsenal-Webseite darauf hin)?
Die App befindet sich derzeit im Betatest und wird in Kürze erhältlich sein. Im Moment kann man das Online-Auktionshaus nur im US-amerikanischen Arsenal begutachten (oder besser gesagt: nicht begutachten, denn man benötigt einen aktiven US-Account dafür), aber es ist davon auszugehen, dass die Funktion kurzfristig auch für Europa bereit gestellt wird, denn auch dort wohnen viele potentiell zahlungswillige Spieler mit Apple-Gadgets…
Als Kommentar dazu ein Zitat aus Switch Classic, genauer der »Nelly von Sale-Show«: »Unglaublich!!! Ich muss mir an den Kopf fassen! Ich bin voll unendlicher, nie versiegender Freude!« :o)
Screenshots Online-Auktionshaus und App Copyright 2010 Blizzard
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Offizielle Verlautbarungen zu Mitternachtsverkäufen gab es noch nicht, es wäre allerdings höchst verwunderlich, wenn sich Blizzard solche lukrativen und werbewirksamen Aktionen entgehen lassen würde.
Alternativ zum Anstehen am Laden der eigenen Wahl soll es allerdings angeblich in diversen Ländern möglich sein, den Client bereits vor dem offiziellen Starttermin herunter zu laden, zu installieren und dann am 27. Juli über die Eingabe eines Product Keys über battle.net zu aktivieren. Im Gegensatz zu den DRM-Mechanismen anderer Anbieter können die Kampagnen jedoch auch ohne ständige Internetverbindung gespielt werden.
STARCRAFT 2 ist eine Trilogie, das bedeutet, nach dem Erscheinen des ersten Teils wird Blizzard später zusätzliche Kampagnen als kostenpflichtige Erweiterungen anbieten, dieses Konzept hat sich ja nicht nur bei WORLD OF WARCRAFT bewährt, um den Spielern nach dem Verkauf der Retail-Boxen immer wieder mal weiteres Geld aus der Tasche zu leiern.
Cover STARCRAFT 2 Copyright 2010 Blizzard Entertainment
We’ve recently banned over 320,000 Warcraft 3 and Diablo 2 accounts that were found to be violating the Battle.net Terms of Use. If this is a first offense, the CD key associated with the banned account will be suspended for 30 days, while repeat offenders will see their keys banned permanently. All account ban decisions are final.
We would like all players to remember that abuse of unintended mechanics and/or use of third party programs is a violation of the agreement made when signing on to Battle.net, and can subject your account to disciplinary action up to and including a permanent ban of its access to the service. These types of activities can severely impact the stability of our servers, and we’ll continue to aggressively monitor Battle.net in order to protect the service and its players from the harmful effects of cheating.
»All decisions are final« bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes, als dass man keinen Widerspruch einlegen kann; Blizzard in seiner Omnipotenz schließt also Fehler bei diesem Verfahren aus. Wer zu unrecht verdächtigt wird, hat offensichtlich Pech gehabt und keinerlei Möglichkeit einer Intervention.
Interessant auch die Begründung: »unintended mechanics« heißt, dass man Fehler in den Spielen ausnutzt, oder diese Games einfach in einer Form nutzt, die von den Entwicklern so nicht vorgesehen waren. Meiner Ansicht nach wäre hier eher Blizzard gefragt, diese Fehler zu entfernen statt Spieler die diese verwenden von der Nutzung auszuschließen. Zudem sollte offen gelegt werden, was »unintended mechanics« überhaupt sind – aber das geschieht nicht. Weiterhin »use of third party programs« – hier könnte man zwar grundsätzlich zustimmen, aber zum einen legt Blizzard auch hier nicht offen, ob und wie ein solches Programm erkannt wurde und zum anderen können ganz normale Toolsammlungen wie beispielsweise ac´tiv aid von Heise oder dessen Basis AutoHotKey als »böses« Programm erkannt werden, ohne dass der Spieler tatsächlich cheated.
Bei einem angeblichen Erstverstoß wird man für 30 Tage ausgeschlossen, bei einem weiteren wird der Key des Spiels gesperrt, so dass man sich das Produkt neu kaufen müsste, um wieder spielen zu können.
Es bleibt jetzt abzuwarten, wieviele Spieler sich melden, die einen ungerechtfertigten Ausschluss monieren. Ein schaler Geschmack bleibt, denn es wird einem wieder einmal klar, dass Firmen wie Blizzard einem Kunden jederzeit und auch ungerechtfertigt den Zugang zu einer bezahlten Dienstleistung sperren können.
battle.net-Logo © und ® Blizzard
Einen offiziellen Releasetermin für STARCRAFT 2 gibt es derweil allerdings nach wie vor nicht. Eingeweihte Kreise gehen von einem Start in der zweiten Jahreshälfte aus, aber man muss wirklich kein Hellseher sein, um das so vorhersagen zu können. Zusammen mit STARCRAFT 2 soll auch Blizzards Battle.net deutlich aufgefeatured werden, mit Funktionen, von denen einem manche aus Games For Windows Live™ bekannt vorkommen mögen…
Bild: Logo STARCRAFT 2, Copyright Activision Blizzard
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STARCRAFT 2 geht noch im Februar in die BetaWeiterlesen »
In einer mit Datum (!) versehenen Liste, die auch als RSS-Feed abonniert werden kann, listet Blizzard die aktuellen Aktivitäten der Spielfigur auf. Man kann hier also nachvollziehen, ob, wann und wieviel diese Figur im Spiel genutzt wurde, damit kann man das Spielverhalten des Spielers nachvollziehen, wenn man dessen Charakternamen weiss.
Üblicherweise macht man aus dem Namen seiner Charaktere im persönlichen Umfeld kein Geheimnis und manch einer veröffentlich ihn auch auf Fanseiten oder Blogs. Mit Kenntnis des oder der Charakternamen ist es somit kein Problem, festzustellen, ob und wann der Spieler WOW gespielt hat. Wer jetzt meint »das ist doch nicht so schlimm, ist doch nur ein Spiel«, hat das grundsätzliche Problem nicht verstanden.
Wer wir ich nicht damit einverstanden ist, dass Blizzard in derart eklatanter Form gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, macht das der Firma am besten schriftlich klar oder zeigt den Datenschutzverstoß gleich beim Landesdatenschutzbeauftragten an. Adressen und weitere Hinweise im erweiterten Artikel.
Cover WORLD OF WARCRAFT Copyright Blizzard
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Blizzard und der Datenschutz in WORLD OF WARCRAFTWeiterlesen »
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