Abmahnung

Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony wegen Playstation Network ab

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW hat die Sony Inter­ac­ti­ve Enter­tain­ment Euro­pe Limi­t­ed, den Betrei­ber des Play­sta­ti­on Net­works, wegen Pas­si in den AGB abge­mahnt, die in den Augen der Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on kun­den­feind­lich und/oder rechts­wid­rig sind.

Dar­un­ter:

  • dass auf­ge­la­de­nen Gut­ha­ben inner­halb von 24 Mona­ten ver­braucht wer­den muss, weil es ansons­ten verfällt
  • dass Eltern pau­schal die Kos­ten dafür tra­gen müs­sen, wenn ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der Käu­fe tätigen
  • dass beim Kauf Hin­wei­se auf das gesetz­li­che Wider­rufs­recht feh­len, bzw. dar­auf, dass man einem Ver­lust des Wider­rufs­rechts aus­drück­lich zustimmt

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le for­dert Sony auf, die abge­mahn­ten Pas­sa­gen euro­päi­schem Ver­brau­cher­recht anzu­pas­sen. Soll­te der Kon­zern dem nicht nach­kom­men, will die Orga­ni­sa­ti­on vor Gericht zie­hen, um die Rech­te der Kun­den einzuklagen.

Recht so. Da sol­che Pas­si auch in den AGB ande­rer Spie­le­an­bie­ter zu fin­den sind, dürf­te das wei­te­re Gesche­hen nicht nur für Sony-Kun­den inter­es­sant sein.

Logo PSN ® und © Sony Inter­ac­ti­ve Enter­tain­ment Euro­pe Limited

Carlsen-Verlag trollt wegen zehn mal zehn Zentimetern …

Zehn mal zehn Zen­ti­me­ter, das sind die Aus­ma­ße der soge­nann­ten »Pixie-Bücher«. Es han­delt sich dabei um Bil­der­bü­cher für Kin­der aus dem Carlsen-Ver­lag. Nun soll­te man anneh­men, dass zehn mal zehn Zen­ti­me­ter nur ein Papier­for­mat ist. Wei­ter nichts Dol­les, oder? Weit gefehlt.

Der klei­ne schwä­bi­sche Unsicht­bar Ver­lag hat in sei­ner »Edi­ti­on Klein­laut« doch tat­säch­lich die unglaub­li­che Dreis­tig­keit beses­sen, Bücher in zehn mal zehn her­aus zu brin­gen. Und was war Carlsens Reak­ti­on? Eine Unterlassungsaufforderung.

Wie nennt man so etwas? rich­tig: Trolle!

Wenn ich lese, dass Carlsen das nach eige­nen Aus­sa­gen nur »for­mal­ju­ris­tisch« machen muss­te, um das For­mat zu schüt­zen, das »zen­tra­ler Bestand­teil der Mar­ke gewor­den sei«, dann fällt mir ehr­lich gesagt nichts mehr ein, auch dann nicht, wenn die PR-Abtei­lung sich noch beeilt hin­zu­zu­fü­gen, dass der Unsicht­bar Ver­lag ihnen eigent­lich »extrem sym­pa­tisch« sei. Davon kann der Ver­lag sich nichts kau­fen, der muss jetzt 6000 Bücher ein­stamp­fen, die er aus recht­li­chen Grün­den noch nicht mal ver­schen­ken darf.

Was kommt als nächs­tes? Eine Abmah­nung, weil jemand sich erdreis­tet hat, etwas im For­mat DIN-A5 zu veröffentlichen?

Wisst ihr was, Carlsen? Ihr könnt euch euren zen­tra­len Mar­ken­be­stand­teil for­mal­ju­ris­tisch irgend­wo hin schie­ben, wo kei­ne Son­ne scheint. Ich hat­te mir gera­de erst über­legt, diver­se Comic­al­ben nach­zu­kau­fen, die über die Jah­re bei Umzü­gen ver­schol­len sind. Das Geld wer­de ich jetzt anders­wo inves­tie­ren. Viel­leicht in anti­qua­ri­sche Aus­ga­ben, statt neue.

Ein wei­te­res grund­le­gen­des Pro­blem dabei ist selbst­ver­ständ­lich die deut­sche Rechts­la­ge, die es ermög­licht, sich auf etwas der­art pop­li­ges wie ein blo­ßes Papier­for­mat einen Gebrauchs­mus­ter­schutz ein­tra­gen zu las­sen. Unfassbar.

Viel­leicht kann der Ver­lag die Bücher rund­um beschnei­den? 9,8 x 9,8 Zen­ti­me­ter sind ja schließ­lich nicht geschützt, oder ..?

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Pres­se­fo­to »Edi­ti­on Klein­laut« Coyp­right Unsicht­bar Ver­lag, Quel­le der Nach­richt: Tages­spie­gel (Link gibt´s nicht wegen Leis­tungs­schutz­recht)

Steam macht sich unbeliebt – Verbraucherzentrale mahnt ab

Wenn man Spie­le über Val­ves Online­platt­form Steam kauft, dann bezahlt man dafür Geld – in man­chen Fäl­len sogar mehr als bei­spiels­wei­se beim Händ­ler oder bei Ama­zon. Die gekauf­ten Spie­le sind dann an das Steam-Kon­to gebun­den. Bis hier­hin eigent­lich kein Pro­blem, soll­te man mei­nen; aller­dings macht sich Val­ve gera­de damit unbe­liebt, dass sie die Geschäfts­be­din­gun­gen geän­dert haben und man als Kun­de die­sen zustim­men muss. Tut man das nicht, hat man kei­nen Zugriff mehr auf sein Kon­to und kann die teu­er gekauf­ten Games nicht mehr nutzen.

Das ist so natür­lich nicht hin­zu­neh­men, dach­te sich auch die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (VZBV) und mahnt Val­ve ab. Caro­la Elbrecht vom Pro­jekt »Ver­brau­cher­rech­te in der digi­ta­len Welt« sagt dazu:

Die­se Geschäfts­pra­xis ist rechts­wid­rig. Das wäre in etwa so, als wenn ich im Laden ein Brett­spiel kau­fe und ich das Spiel nur im Geschäft unter Beob­ach­tung des Ver­käu­fers spie­len darf. Ändert der Ver­käu­fer sei­ne AGB, bleibt mir kei­ne Wahl: Ent­we­der ich stim­me den Ände­run­gen zu oder ich kann das Spiel nicht mehr nut­zen, es ver­bleibt im Laden, und den bereits gezahl­ten Kauf­preis erhal­te ich auch nicht zurück.

Auch wenn der Ver­gleich hinkt: die Inten­ti­on ist die rich­ti­ge. Die­ses Pro­blem dürf­te sich aller­dings nicht auf Steam beschrän­ken, ich gehe davon aus, dass bei ande­ren Anbie­tern genau das­sel­be gesche­hen wür­de, wenn man geän­der­te Nut­zungs­be­din­gun­gen ablehnt, von daher hat die Abmah­nung oder eine even­tu­el­le spä­te­re Kla­ge Sym­bol­wir­kung für die Branche.

Gibt Val­ve bis zum 26. Sep­tem­ber kei­ne Unter­las­sungs­er­klä­rung ab und ändert sei­ne Geschäfts­prak­ti­ken in die­ser Sache nicht, dann wird geklagt. Und das kann dann dauern …

Sei­tens Val­ve gibt es kei­ne Kom­men­ta­re. Natür­lich nicht.

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Steam-Logo Copy­right Valve

DIABLO 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Der Bun­des­ver­band der Ver­brau­cher­zen­tra­len (vzbv) mahnt den Ent­wick­ler und Publisher Bliz­zard wegen man­geln­der Infor­ma­tio­nen und nicht funk­tio­nie­ren­der Infra­struk­tur im Zusam­men­hang mit dem kürz­lich erschie­ne­nen und lang erwar­te­ten Titel DIABLO 3 ab. Nach Aus­sa­ge des vzbv ist zum einen pro­ble­ma­tisch, dass nicht auf der Packung ein­deu­tig dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de, dass auch zum Spie­len der Solo-Vari­an­te zwin­gend eine Inter­net­ver­bin­dung not­wen­dig ist. Wei­ter­hin wird bemän­gelt, dass Bliz­zard dann trotz des Online­zwangs offen­sicht­lich nicht in der Lage war, eine funk­tio­nie­ren­de Ser­ver- und Netz­in­fra­struk­tur zur Ver­fü­gung zu stel­len, damit die Kun­den ihr erwor­be­nes Spiel auch nut­zen können.

Der vzbv schreibt auf sei­ner Web­sei­te konkret:

Wenn Spie­le­her­stel­ler von den Nut­zern ver­lan­gen, dass ein Spiel zum Bei­spiel nur über einen Spie­ler­ac­count online gespielt wer­den kann, so ist er auch ver­pflich­tet, ent­spre­chend die tech­ni­sche Infra­struk­tur ein­schließ­lich aus­rei­chen­der Ser­ver­ka­pa­zi­tä­ten, bereit zu hal­ten. Für bares Geld darf schließ­lich auch eine Gegen­leis­tung, sprich unge­trüb­ter Spiel­ge­nuss, erwar­tet werden.

Abge­mahnt hat man Bliz­zard wegen Wett­be­werbs­ver­stö­ßen, der Publisher hat nun bis Mit­te Juli Zeit, die gefor­der­te Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben, oder zu ver­su­chen, recht­lich dage­gen vor­zu­ge­hen. Vor­an­ge­gan­gen waren offen­bar zahl­lo­se Beschwer­den ver­är­ger­ter Spie­ler bei den Verbraucherzentralen.

Gute Akti­on, aller­dings dürf­te Bliz­zard über even­tu­el­le Stra­fen nur müde lächeln, die­se ein­fach aus der Por­to­kas­se bezah­len – und genau so wei­ter machen wie bisher.

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Logo DIABLO 3 Copy­right Bliz­zard Entertainment

Electronic Arts von Verbraucherzentrale abgemahnt

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le geht gegen Elec­tro­nic Arts vor. Per­sön­lich hal­te ich von dem Laden nach diver­sen eige­nen nega­ti­ven Erfah­run­gen mit völ­lig ahnungs­lo­sen Bera­tern (die Bera­tungs­ge­büh­ren ein­sam­meln ohne inhalt­lich wirk­lich kon­kret und fach­lich bera­ten zu kön­nen) nichts mehr, aber der Gesamt­ver­ein an sich star­tet doch bis­wei­len ganz gute Aktionen.

In die­sem Fall hat der Bun­des­ver­band der Ver­brau­cher­zen­tra­len vzbv EA auf­grund der umstrit­te­nen Soft­ware Ori­gin und ins­be­son­de­re der damit ein­her gehen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen (EULA) abge­mehnt, da die­se nach Ansicht der Ver­brau­cher­schüt­zer in wei­ten Tei­len nicht rechts­kon­form sei­en. Hier­mit ist übri­gens aus­drück­lich die bereits von Elec­tro­nic Arts nach Nut­zer­pro­tes­ten »ver­bes­ser­te« EULA gemeint, die nach wie vor hau­fen­wei­se pro­ble­ma­ti­sche Pas­si enthält.

Die Spre­cher der Ver­brau­cher­zen­tra­le wei­sen dar­auf hin, dass man den Fall defi­ni­tiv vor Gericht bringt, soll­te EA sich wei­gern, die Unter­las­sungs­er­klä­rung zu unter­zeich­nen. Der Publisher möch­te sich hier­zu nicht äußern. Kein Wunder.

In der letz­ten c’t wur­de berich­tet, dass sich bei Tests her­aus stell­te, dass Ori­gin tat­säch­lich offen­bar nicht »nach Hau­se tele­fo­niert« und auch die Fest­plat­te nicht über Gebühr scannt. Davon unab­hän­gig ist den­noch immer noch frag­lich, was mit den erho­be­nen Daten genau geschieht. Zudem ist die EULA eben in diver­sen Punk­ten ver­brau­cher­feind­lich. Wir wer­den sehen, was dabei her­aus kommt, mög­li­cher­wei­se wird durch die­sen Fall die Pro­ble­ma­tik der »Shrink­wrap-Lizen­zen« neu auf­ge­rollt, das wird EA nicht wollen.

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Quel­le: unter ande­rem Hei­se, Bild von mir CC BY-SA

Welches »Recht« haben Volksvertreter an Städten?

Rathaus Augsburg

Es ging ges­tern durch die Blogo­sphä­re und die Oldie-Medi­en: Ein Blog­ger hat­te bei der Ver­wal­tung der Stadt Augs­burg um Erlaub­nis gebe­ten, unter der Web­adres­se augsburgr.de ein Blog betrei­ben zu dür­fen. Statt eines ein­fa­chen »nein« oder »ja« war ihm dann eine Unter­las­sungs­auf­for­de­rung eines von der Stadt­ver­wal­tung beauf­trag­ten Anwalts samt Kos­ten­no­te in Höhe von über 1800 Euro ins Haus geflat­tert. Auch wenn der Bür­ger­meis­ter von Augs­burg inzwi­schen eher halb­her­zig zurück­ge­ru­dert ist und der Blog­ger nicht mehr zah­len soll, bleibt die Hand­lungs­wei­se der Ver­wal­tung bür­ger­feind­lich, büro­kra­tisch und ins­be­son­de­re mensch­lich nicht nachvollziehbar.

Es stellt sich aber in die­sem Zusam­men­hang ganz klar eine Fra­ge: Wel­che Rech­te haben die Stadt­ver­wal­tun­gen tat­säch­lich an den Städ­te­na­men? Immer­hin han­delt es sich bei den in den Städ­ten am Ruder ste­he­nen Poli­ti­kern um gewähl­te Ver­tre­ter des Vol­kes, die im Rah­men der par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie im Auf­trag der Bür­ger han­deln, dadurch aber an der Bun­des­re­pu­blik oder deren Tei­len kei­ne Besitz­rech­te erwer­ben. Auch die Ver­wal­tun­gen sind Insti­tu­tio­nen, die für den Bür­ger und gesteu­ert von der Poli­tik eben die Orga­ni­sta­ti­on von Län­dern, Städ­ten und Gemein­den über­neh­men, aber des­we­gen noch lan­ge kein Besitz­recht dar­an erhal­ten. Und auch Beam­te sind soge­nann­te »Staats­die­ner« – und der Staat sind wir alle!
Die Recht­spre­chung mag das viel­leicht anders sehen (im vor­lie­gen­den Fall darf aller­dings deut­lich bezwei­felt wer­den, dass Augs­burg vor Gericht durch­ge­kom­men wäre), aber »gehö­ren« letzt­end­lich die Rech­te an Städ­te­na­men und ähn­li­chem nicht den Bür­gern, also mit­hin uns allen? Es ist viel­leicht noch nach­zu­voll­zie­hen, wenn Domains mit dem genau­en Namen der Gemein­de der Ver­wal­tung zuge­spro­chen wer­den, aber es kann nicht ange­hen, dass alle damit zusam­men­hän­gen­den Adres­sen vom Amts­schim­mel auto­ma­tisch als »meins« gese­hen werden.

Hier ein Update (27.11.2009): Oder war es gar Vetternwirtschaft?

Bild: Rat­haus Augs­burg, aus der Wiki­pe­dia

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