Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony wegen Playstation Network ab

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW hat die Sony Inter­ac­ti­ve Enter­tain­ment Euro­pe Limi­t­ed, den Betrei­ber des Play­sta­ti­on Net­works, wegen Pas­si in den AGB abge­mahnt, die in den Augen der Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on kun­den­feind­lich und/oder rechts­wid­rig sind.

Dar­un­ter:

  • dass auf­ge­la­de­nen Gut­ha­ben inner­halb von 24 Mona­ten ver­braucht wer­den muss, weil es ansons­ten verfällt
  • dass Eltern pau­schal die Kos­ten dafür tra­gen müs­sen, wenn ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der Käu­fe tätigen
  • dass beim Kauf Hin­wei­se auf das gesetz­li­che Wider­rufs­recht feh­len, bzw. dar­auf, dass man einem Ver­lust des Wider­rufs­rechts aus­drück­lich zustimmt

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le for­dert Sony auf, die abge­mahn­ten Pas­sa­gen euro­päi­schem Ver­brau­cher­recht anzu­pas­sen. Soll­te der Kon­zern dem nicht nach­kom­men, will die Orga­ni­sa­ti­on vor Gericht zie­hen, um die Rech­te der Kun­den einzuklagen.

Recht so. Da sol­che Pas­si auch in den AGB ande­rer Spie­le­an­bie­ter zu fin­den sind, dürf­te das wei­te­re Gesche­hen nicht nur für Sony-Kun­den inter­es­sant sein.

Logo PSN ® und © Sony Inter­ac­ti­ve Enter­tain­ment Euro­pe Limited

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