eBook

Thalia und Medion: 140 Euro eReader »Oyo«

Die immer wie­der hef­tig kri­ti­sier­te Buch­han­dels­ket­te Tha­lia und Aldi-Elek­tronik­lie­fe­rant Medi­on haben zur IFA in Ber­lin einen gemein­sa­men eRea­der mit dem Namen »Oyo« vor­ge­stellt. Die­ses Lese­ge­rät ist eine ein­deu­ti­ge Kampf­an­sa­ge an die Pro­duk­te der Kon­kur­renz, denn es ist nicht nur mit einem Touch­screen aus­ge­stat­tet, son­dern kann auch via WLAN Kon­takt zum Tha­lia-eige­nen Online-Shop auf­neh­men – der für die­se Fea­tures ange­sag­te Preis von gera­de 140 Euro ist sen­sa­tio­nell. Es ist damit zu rech­nen, dass der Preis­ver­fall bei den elek­tro­ni­schen Lese­ge­rä­ten jetzt in eine neue Run­de geht.

Die wei­te­ren tech­ni­schen Daten des Geräts: es ver­fügt über ein sechs Zoll Dis­play mit 600 x 800 Pixeln, bei dem aller­dings kein eInk zum Ein­satz kommt, son­dern eine ähn­li­che Anzei­ge der tai­wa­ne­si­schen Fir­ma Sipix. Neben WLAN kann der eRea­der auch via USB Kon­takt mit einem Rech­ner auf­neh­men. Der inter­ne Spei­cher mit einer Grö­ße von zwei GB ist über eine MicroSD-Kar­te erwei­ter­bar. An For­ma­ten ver­steht der Oyo ePub (mit oder ohne Ado­be-DRM), PDF, HTML und TXT, zudem kann er MP3-Datei­en wie­der­ge­ben, des­we­gen wür­de ich mal von einer Kopf­hö­rer­buch­se aus­ge­hen wol­len.

Der eRea­der wird bereits ab Okto­ber bei Tha­lia zu erwer­ben sein, vor­be­stel­len soll man ihn bereits ab die­ser Woche kön­nen. Wei­ter ist eine Modell­va­ri­an­te mit UMTS unter dem Namen »Oyo 3G« ange­kün­digt wor­den, der noch vor Weih­nach­ten in den Rega­len lie­gen soll, ein Preis für die­ses Gerät wur­de aller­dings noch nicht genannt – man darf aber auch hier von einem wei­te­ren Kampf­preis aus­ge­hen.

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Bild: Pres­se­fo­to Oyo Copy­right Tha­lia

THE MONGOLIAD – Neal Stephenson & Greg Bear

THE MONGOLIAD von Neal Ste­phen­son, Greg Bear »und Freun­den« ist eine His­to­ri­en­ro­man mit Fan­ta­sy-Ein­schlä­gen, der sich um die Erobe­run­gen der Mon­go­len im 13. Jahr­hun­dert dreht. Bis hier­her wäre das noch nichts Außer­ge­wöhn­li­ches, zwar eine Erwäh­nung wert, aber kei­ne gro­ße Mel­dung.

Was etwas Beson­de­res dar­aus macht, ist die Tat­sa­che, dass die­ser Roman in wöchent­li­chen Epi­so­den im Inter­net auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te ver­öf­fent­licht wird. Die ers­te ist soeben erschie­nen. Man kann die­se Kapi­tel abon­nie­ren, ein Halb­jah­res­abo kos­tet $ 5,99, ein Jah­res­abo ist für $ 9,99 zu haben. Inter­es­sant ist hier im Gegen­satz zu ande­ren Ange­bo­ten, dass man auch mal aus­set­zen kann und nicht kom­plett »raus« ist, wenn man mal eine Zeit lang nicht gele­sen hat, wie bei ähn­li­chen Ange­bo­ten. Für den­je­ni­gen der erst ein­mal rein­le­sen möch­te, ohne ein Abo abzu­schlie­ßen, gibt es selbst­ver­ständ­lich Lese­pro­ben.

Man erhält übri­gens für sein Abo-Scherf­lein nicht nur jede Woche das aktu­el­le Kapi­tel, es sol­len auch Zusatz­ma­te­ria­li­en wie bei­spiels­wei­se his­to­ri­sche Hin­ter­grün­de oder Fil­me ver­öf­fent­licht wer­den.

Wei­ter ist inter­es­sant, dass man an die­sem Online-Roman als Leser aktiv teil­neh­men kann. Zum einen offen­bar durch Kom­men­ta­re und Anre­gun­gen, die dann in die wei­te­re Ent­wick­lung ein­ge­hen, zum ande­ren aber auch durch expli­zit gewoll­te und erwünsch­te Fan­fic­tion oder durch Teil­nah­me an der Wiki­pe­dia-ähn­li­chen Fak­ten- und Hin­ter­grund­samm­lung zum Pro­jekt. Man soll­te aller­dings vor dem Ein­rei­chen von wie auch immer gear­te­ten Bei­trä­gen die Nut­zung­be­stim­mun­gen genau lesen, denn man ver­liert sämt­li­che Rech­te am eige­nen Mate­ri­al…

In die­ser mas­si­ven Form ist die­se Art der Ver­öf­fent­li­chung neu und ein über­aus inter­es­san­tes Expe­ri­ment in Sachen pro­gres­si­ver Ver­triebs­we­ge und Publi­ka­ti­ons­ar­ten für Autoren. Den eta­blier­ten Ver­le­gern dürf­te die­ses Pro­jekt und sei­ne poten­ti­el­len Aus­wir­kun­gen aller­dings Angst­schweiß auf die Stirn trei­ben. Ange­sichts der Popu­la­ri­tät der bei­den Haupt­au­to­ren ist mit einem Flop wohl nicht zu rech­nen.

Cover­ab­bil­dung THE MONGOLIAD Copy­right Subu­tai Cor­po­ra­ti­on

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PERRY RHODAN Planetenromane jetzt bei Beam-eBooks

Ab sofort gibt es die in Form von Taschen­hef­ten neu auf­ge­leg­ten PERRY RHODAN-Pla­ne­ten­ro­ma­ne auch als eBooks. Lizenz­part­ner hier­für ist Beam-eBooks, bei denen man bereits bequem die Heft­ro­ma­ne in die­ser Form bezie­hen kann.

Den Start macht Hubert Haen­sels AGENT FÜR TERRA:

Zwi­schen Aras, Sprin­gern und intri­gan­ten Ter­ra­nern – ein Agent der Galak­ti­schen Abwehr kämpft um sein Leben.

Anfang des 24. Jahr­hun­derts nach Chris­tus: Das Sola­re Impe­ri­um der Mensch­heit unter der Lei­tung des Groß­ad­mi­nis­tra­tors Per­ry Rho­dan gehört zu den wich­tigs­ten Ster­nen­rei­chen der Milch­stra­ße. Doch zwi­schen den Ster­nen rin­gen mäch­ti­ge Inter­es­sen­grup­pen um Ein­fluss.

Die Galak­ti­sche Abwehr schickt ihre bes­ten Män­ner in den Ein­satz, um die Mensch­heit zu schüt­zen. Zu die­sen Agen­ten gehört Arthur Kon­stan­tin. Er wird auf den unbe­deu­ten­den Pla­ne­ten Cha­ris­ma geschickt, um dort gegen inter­stel­la­re Dro­gen­händ­ler vor­zu­ge­hen. Recht schnell merkt der jun­ge Agent, dass er in ein gefähr­li­ches Wes­pen­nest gesto­chen hat…

Auch die wei­te­ren Pla­ne­ten­ro­ma­ne wer­den von Beam-eBooks suk­zes­si­ve ange­bo­ten wer­den. Der Preis für die im ePub-For­mat ange­bo­te­nen Wer­ke beträgt EUR 2,95.
Ich habe bereits mehr­fach am Kiosk ver­pass­te PR-Hef­te für mei­nen eRea­der über Beam bezo­gen und das funk­tio­niert bei Zah­lung via Pay­Pal kom­for­ta­bel, ein­fach und schnell.

Cover AGENT FÜR TERRA Copy­right VPM

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Amazon USA verkauft mehr eBooks als gedruckte Bücher

Zumin­dest behaup­tet das der Online-Ver­sen­der. Wenn­gleich das eine erstaun­li­che Ent­wick­lung in so kur­zer kur­zer Zeit ist, muss man die Zah­len mit Vor­sicht betrach­ten:

Laut Ama­zon kamen im letz­ten Monat auf 100 ver­kauf­te Hard­co­ver 180 abge­setz­te eBooks, damit setzt sich ein Trend fort, der sich in den drei Mona­ten davor mit 100 : 143 bereits abge­zeich­net hat­te. Im ers­ten Halb­jahr 2010 haben sich die eBook-Umsät­ze beim Online-Händ­ler laut des­sen Aus­sa­gen ver­drei­facht. Nicht in die­se Sta­tis­tik ein­ge­gen­gen sind aller­dings die Taschen­buch-Ver­käu­fe, Ama­zon ver­gleicht aus­schließ­lich eBooks mit Hard­co­vern, bezieht man die Paper­backs mit ein, dürf­te das Ver­hält­nis ganz anders aus­se­hen. Eben­falls nicht mit in der Sta­tis­tik sind aller­dings eBooks, die kos­ten­los ange­bo­ten wer­den, weil bei­spiels­wei­se ihre Urhe­ber­rech­te abge­lau­fen sind.

Angeb­lich ist der Kind­le in den USA nach wie vor das meist­ver­kauf­te elek­tro­ni­sche Gerät der Online-Shop­ping-Platt­form. Zusätz­lich bie­tet man aber auch Soft­ware-Kind­les für eine Viel­zahl von Devices an, bei­spiels­wei­se iPho­ne, iPad, Black­Ber­ry, Android-Han­dys sowie Macs und PCs. Hin­zu kommt, dass Hard­co­ver jen­seits des gro­ßen Teichs durch­schnitt­lich ca. 26 Dol­lar kos­ten, die eBook-Ver­sio­nen jedoch für ca. 10 Dol­lar ange­bo­ten wer­den.

Ama­zons eBook-Store umfasst der­zeit ca. 630000 Bücher, dazu kom­men 1.8 Mil­lio­nen urhe­ber­rechts­freie Wer­ke.

Man muss die Zah­len – die man ohne­hin nicht nach­voll­zie­hen kann – also mit ein wenig Vor­sicht betrach­ten. Den­noch ist wohl klar, dass das eBook in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten offen­bar im Main­stream ange­kom­men ist. Das soll­te der hier­zu­lan­de höchst zöger­li­chen Bran­che zu den­ken geben…

via Wired und Hei­se

Pres­se­fo­to Ama­zon Kind­le Copy­right Ama­zon

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Der preiswerte neue »Nook«?

Es ver­dich­ten sich Gerüch­te, dass Bar­nes & Noble ab Mit­te der Woche eine Vari­an­te sei­nes eBook-Rea­ders Nook (ich berich­te­te) anbie­ten wird, der mit einem geplan­ten Ver­kaufs­preis von 149,- US-Dol­lar deut­lich preis­wer­ter sein wird, als die bis­her ange­bo­te­ne Vari­an­te. Im Unter­schied zur bis­lang erhält­li­chen Ver­si­on ver­fügt der neue Nook nicht über WLAN.

Mög­li­cher­wei­se wird auch das bis­he­ri­ge Modell im Preis gesenkt wer­den.

Die Infor­ma­tio­nen stam­men von Engad­get, die einen Screen­shot zuge­spielt bekom­men haben und auch über Goog­le wei­te­re Hin­wei­se auf das neue Modell und eine even­tu­el­le Preis­sen­kung fan­den.

Nach wie vor sind so gut wie alle auf dem Markt erhält­li­chen eBook-Rea­der mit brauch­ba­rem Dis­play für den Mas­sen­markt zu teu­er, der neue Nook wäre da wie­der ein­mal ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung.

Update: Inzwi­schen wird die Mel­dung auch anders­wo bestä­tigt.

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Bild: Pres­se­fo­to Nook, Copy­right 2009 Bar­nes & Noble

Heute erscheint: FOR THE WIN von Cory Doctorow

For The Win

FOR THE WIN ist der aktu­el­le Roman des Sci­ence-Fic­tion-Schrift­stel­lers und Netz­ak­ti­vis­ten Cory Doc­to­row, der bereits mit Wer­ken wie DOWN AND OUT IN THE MAGIC KINGDOM, MAKERS oder ins­be­son­de­re LITTLE BROTHER eini­gen Erfolg auf­wei­sen konn­te.

Das Beson­de­re an sei­nen­Ro­ma­nen: zwar kann man sie in einer her­kömm­li­chen Druck­form gou­tie­ren, eben­so bie­tet er sie aber auf sei­ner Web­sei­te zum kos­ten­lo­sen Down­load in ver­schie­de­nen eBook- und Text­for­ma­ten an.

FOR THE WIN ist eine span­nen­de Geschich­te über Kin­der und Jugend­li­che rund um die Welt, die als »Gold­far­mer« arbei­ten. Gold­far­mer sind Per­so­nen, die in Online­spie­len wie WORLD OF WARCRAFT sich wie­der­ho­len­de Auf­ga­ben durch­füh­ren, um vir­tu­el­le Reich­tü­mer anzu­sam­meln, die man dann gegen har­tes – und vor allem ech­tes – Geld an Spie­ler ver­kau­fen kann, die sich das aus Faul­heit oder Man­gel an Geduld im Spiel nicht selbst erar­bei­ten wol­len. Die (oft wie Skla­ven aus­ge­nutz­ten) Gold­far­mer nut­zen ver­netz­te Com­pu­ter­spie­le und ande­re ver­netz­te Sys­te­me, um eine welt­wei­te Han­dels­ver­ei­ni­gung zu grün­den, die ihnen dabei hel­fen soll, ihre Rech­te zu ver­tre­ten. Der Roman beschäf­tigt sich mit wie immer von Cory auf höchst unter­halt­sa­me Wei­se auf­ge­ar­bei­te­ten The­men wie Öko­no­mie, Welt­po­li­tik, die Arbei­ter­be­we­gung sowie Theo­rie und Pra­xis von Com­pu­ter­spie­len.

Cory Doctorow

In den USA erscheint FOR THE WIN bei Tor Books, in Groß­bri­tan­ni­en bei Har­per Coll­ins, Ran­dom House pro­du­zier­te eine unge­kürz­te Hör­buch-Ver­si­on, die man DRM-frei und ohne dass man sei­ne See­le ver­kau­fen muss, auf Corys Sei­te erwer­ben kann.

Und selbst­ver­ständ­lich gibt es auch die­sen Roman wie­der zum kos­ten­lo­sen Down­load auf sei­ner Sei­te cra​phound​.com. Nicht­kom­mer­zi­el­le Ver­brei­tung und das Erstel­len abge­lei­te­ter Wer­ke sind unter CC-Lizenz erlaubt. Wer also eine Fan-Über­set­zung erstel­len möch­te: immer los, das ist von Cory Doc­to­row aus­drück­lich erwünscht! :o)

Bil­der: Cover FOR THE WIN, Copy­right 2010 Tor Books, bei Ama­zon kann man bis­lang lei­der nur die UK-Ver­si­on vor­be­stel­len. Bild Cory Doc­to­row Copy­right Cory Doc­to­row.

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THE HORROR OF THE HEIGHTS – Sir Arthur Conan Doyle

Cover HORROR OF THE HEIGHTS

Den bri­ti­schen Schrift­stel­ler Sir Ar­thur Conan Dolye ken­nen die meis­ten ins­be­son­de­re als den Schöp­fer des bril­li­an­ten Pri­vat­de­tek­tivs aus der Bak­er Street: Sher­lock Hol­mes.
Doch Doyle war selbst­ver­ständ­lich über die Aben­teu­er von Hol­mes hin­aus schrift­stel­le­risch aktiv und hat noch vie­le wei­te­re Ge­schich­ten ge­schrie­ben, die al­ler­dings bei­wei­tem nicht den Be­kannt­heits­grad sei­nes Haupt­prot­ago­nis­ten er­reich­ten.
Eine sol­che Ge­schich­te möch­te ich hier vor­stel­len. Es han­delt sich um die 1913 ent­stan­de­ne Sto­ry THE HOR­ROR OF THE HEIGHTS, die in der Samm­lung TALES OF TER­ROR AND MYS­TE­RY (1922) er­schie­nen ist. Ar­thur Conan Doyle ver­starb im Jahr 1930, so dass sei­ne Wer­ke in­zwi­schen Pu­blic Do­main sind, das be­deu­tet, sie sind ge­mein­frei.

THE HOR­ROR OF THE HEIGHTS kann man auf­grund sei­nes In­halts si­cher­lich im Steam­­­punk-Gen­­re ver­or­ten, auch wenn es die­sen Be­griff streng ge­nom­men da­mals na­tür­lich noch gar nicht gab. Das macht aber nichts, denn es waren Ge­schich­ten wie die­se oder die von Jules Ver­ne oder H. G. Wells, die spä­te­re Gene­ra­tio­nen dazu brach­ten, so etwas wie Steam­punk über­haupt erst zu er­sin­nen.

Ich habe dar­auf ver­zich­tet, die Sto­ry zu über­set­zen (hole das viel­leicht aber noch nach), das ver­wen­de­te Eng­lisch ist nicht all­zu schwer zu ver­ste­hen, zudem bin ich der An­sicht, dass ge­ra­de sol­che Ge­schich­ten stark von ihrer Spra­che leben und bei einer Über­set­zung viel ver­lo­ren geht.

Wei­ter­le­sen

Kostenlose eBooks bei Libreka – revisited

noBook statt eBook

Ich mache doch mal einen neu­en Arti­kel dar­aus, statt Updates in den letz­ten zu schrei­ben, das hier könn­te län­ger wer­den…

Es kam tat­säch­lich ver­gleichs­wei­se schnell eine Ant­wort von Libre­ka. Hilf­reich war die aber wie erwar­tet nicht, denn war­um soll­te ich Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons instal­lie­ren, wenn ich einen Ado­be-DRM-taug­li­chen Rea­der habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rech­ner bzw. den eRea­der zu bekom­men, aber das ist doch völ­li­ger Unfug. Außer­dem gibts ADE nicht für Linux…

Guten Tag,
es ist rich­tig, dass in Ihrem Pro­fil ein Link (.acsm) hin­ter­legt wird, den Sie sich dann her­un­ter­la­den.
Zum Öff­nen der Datei benö­ti­gen Sie das Pro­gramm »Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons«.
Wei­te­re Infos hier­zu fin­den Sie hier: http://​www​.libre​ka​.de/​h​e​l​p​#​drm.

Freund­li­che Grü­ße
i.A. xxxxxx yyy­yy

Ich habe dar­auf­hin geant­wor­tet:

Sehr geehr­te Frau yyy­yy,

Das hilft mir nicht, da Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons nicht für Linux ange­bo­ten wird.

Zudem habe ich ein Ado­be-DRM-taug­li­ches Lese­ge­rät, ich muss also Ado­bes pro­prie­tä­re und durch die Ver­wen­dung von Flash unsi­che­re Soft­ware nicht nut­zen und wer­de dies auch nicht tun. Bit­te tei­len Sie mir mit, wie ich das ePub auf mei­nen Rea­der bekom­me.

MfG

Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fra­gen… :o)

Ich habe aller­dings nach Frau yyy­yys Tipp mal einen Blick auf die Hilf­e­sei­te gewor­fen, dort fand ich einen ver­blüf­fen­den Hin­weis:

Besteht die Mög­lich­keit ein gekauf­tes E‑Book umzu­tau­schen?
E‑Books gel­ten gesetz­lich als Waren, die auf­grund ihre Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sen­dung geeig­net sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Soft­ware­down­loads sind auch elek­tro­ni­sche Bücher vom Wider­rufs­recht aus­ge­schlos­sen. Es ist daher nicht mög­lich ein E‑Book umzu­tau­schen oder zurück­zu­ge­ben.

Das ist eine inter­es­san­te The­se, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht über­prüft wer­den muss. Frü­her wur­de das Rück­ga­be­e­recht durch das Fern­ab­satz­ge­setz gere­gelt, das wur­de inzwi­schen ins BGB inte­griert. Wann die Rück­ga­be von Waren nicht mög­lich ist wird gere­gelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libre­ka bezieht):

2. zur Lie­fe­rung von Audio- oder Video­auf­zeich­nun­gen oder von Soft­ware, sofern die gelie­fer­ten Daten­trä­ger vom Ver­brau­cher ent­sie­gelt wor­den sind,

Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audio­auf­zeich­nung erwor­ben? Nein. Eine Video­auf­zeich­nung? Nein. Soft­ware? Nega­tiv. Habe ich Daten­trä­ger »ent­sie­gelt«? Auf kei­nen Fall.

Dazu kommt, dass die eBooks durch mas­siv restrik­ti­ves DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht dru­cken, kopie­ren oder an Drit­te wei­ter geben. Was ich kann ist, sie anzu­le­sen, aber das kann ich bei einem Papier­buch auch, bevor ich es zurück­sen­de. Sich einen Ein­druck vom »aus der Fer­ne« erwor­be­nen Gut zu machen und es bei Nicht­ge­fal­len zurück geben zu kön­nen ist ja einer der aus­drück­li­chen Zwe­cke die­ses Geset­zes. War­um soll­te es hier eine Unter­schei­dung des Medi­ums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wur­de oder ob die Daten elek­tro­nisch vor­lie­gen? Der Bör­sen­ver­ein selbst sagt in sei­ner Begrün­dung für die Buch­preis­bin­dung auf eBooks (pdf), dass das elek­tro­ni­sche Buch dem gedruck­ten gleich­zu­set­zen ist (»im wesent­li­chen ent­spricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?

Libre­ka – und damit der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels – erwei­tert die gesetz­li­che Ein­schrän­kung uni­la­te­ral (und mei­ner Ansicht nach fälsch­lich) auf eBooks und kon­ter­ka­riert damit das, was der Gesetz­ge­ber mit die­sem Gesetz bezweckt hat­te: die Rech­te des Kun­den bei Fern­ab­satz zu stär­ken. Durch die For­mu­lie­rung »gesetz­lich« in ihrem Text ver­su­chen sie zudem zu sug­ge­rie­ren, dass sie geset­zes­kon­form han­deln – was aller­dings erst zu prü­fen wäre.

DIE DREI ??? bei Libreka zum kostenlosen Download – oder auch nicht…

Cover Rashuras Schatz

Libre­ka, die eBook-Ver­kaufs­ver­hin­de­rungs­platt­form des deut­schen Buch­han­dels hat im Rah­men des »Welt­tags des Buches« wie­der mal kos­ten­lo­se Down­loads im Ange­bot. Dies­mal han­delt es sich um einen Band aus dem DREI ???-Sam­mel­ro­man 150.
Um DIE GEISTERBUCHT 1: RASHURAS SCHATZ von Astrid Vol­lenbruch als ePub her­un­ter laden zu kön­nen, muss man sich bei Libre­ka anmel­den, also ein Nut­zer­kon­to anle­gen und die übli­chen Daten wie Namen und Adres­se ange­ben.
So weit, so schlecht. Noch schlech­ter ist aber, dass die kos­ten­lo­se Lese­pro­be DRM-ver­seucht ist und somit nur auf einem ent­spre­chen­den Lese­ge­rät gou­tiert wer­den kann. Und am schlech­tes­ten ist, dass ich es trotz mehr­stün­di­gen Ver­su­chen nicht schaf­fen konn­te, die ePub-Datei her­un­ter zu laden, denn statt­des­sen bie­tet mir Libre­ka eine Down­load-Hilfs-Sei­te namens URLLink.acsm zum Down­load an. Es war auch grund­sätz­lich nicht ganz ein­fach, den Down­load­link zu fin­den, denn der Ser­ver ließ sich mit der Bereit­stel­lung des­sel­ben so viel Zeit, dass ich von einem Feh­ler aus­ging.

Inter­es­sant auch, dass man mich zwin­gen will, einen Buch­händ­ler anzu­ge­ben, dem mein Down­load »gut­ge­schrie­ben« wird. Soll mir ja recht sein, nur lei­der wird dort nicht eine der Rem­schei­der Buch­hand­lun­gen zur Aus­wahl ange­bo­ten, son­dern nur wel­che ver­gleichs­wei­se weit weg, mit denen ich nun wirk­lich nichts zu tun habe. War­um soll­te ich denen mei­nen Down­load gut­schrei­ben las­sen? Bei der Aus­wahl fehlt die Opti­on »kei­ner davon«.

Ob sie es irgend­wann mal schaf­fen, Libre­ka zum Funk­tio­nie­ren zu bewe­gen und viel­leicht ansatz­wei­se kom­for­ta­bel zu gestal­ten? Man darf gespannt blei­ben – ich muss aber zuge­ben, dass mich das eigent­lich gar nicht inter­es­siert…

Update: Ich hat­te ver­mu­tet, dass über­las­te­te Ser­ver schuld dar­an sind, dass nur die oben genann­te Datei aus­ge­lie­fert wird, aber nach meh­re­ren Stun­den soll­te das doch mal irgend­wann klap­pen. Könn­te man mei­nen… Ich habe jetzt mal eine Sup­port­an­fra­ge gestellt. Wenn (falls) eine Ant­wort kommt, wer­de ich mich wie­der mel­den.

Cover RASHURAS SCHATZ Copy­right 2010 KOSMOS

Creative Commons License

Copy​.Right​.Now

Logo Heinrich Böll Stiftung

… unter die­sem Titel hat die Hein­rich Böll Stif­tung zusam­men mit iRights​.info einen Rea­der zum The­ma Copy­right in der Inter­net-Ära her­aus­ge­bracht. Der Unter­ti­tel lau­tet »Plä­doy­ers für ein zukunfts­taug­li­ches Urhe­ber­recht«. In die­sem Rea­der neh­men renom­mier­te Autoren unter ande­rem Stel­lung zum Urhe­ber­recht in der moder­nen ver­netz­ten Welt, zum Kopie­ren und zum Leis­tungs­schutz-Gejam­mer der eta­blier­ten Ver­le­ger.

Der Rea­der steht unter einer Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz, die es mir ermög­licht, einen der Arti­kel hier zu ver­öf­fent­li­chen. Es han­delt sich dabei um die Betrach­tun­gen von Moni­ka Ermert zum ACTA-Abkom­men, dass soeben hin­ter ver­schlos­se­nen Türen und wei­test­ge­hend ohne den Ein­fluss demo­kra­ti­scher Prin­zi­pi­en ver­han­delt wird und das zu ein­schnei­den­den Ein­schrän­kun­gen unse­rer Bür­ger­rech­te in der digi­ta­len Welt füh­ren wird – wenn es nicht recht­zei­tig gestoppt und auf eine demo­kra­ti­sche Basis geho­ben wird.

War­um ich das hier the­ma­ti­sie­re? Das hat ver­schie­de­ne Grün­de. Zum einen stammt das heu­te genutz­te Urhe­ber­recht aus einer grau­en Vor­zeit und passt nicht mehr zur »digi­ta­len Gesell­schaft«. Zum ande­ren kann es mei­ner Ansicht nach nicht ange­hen, dass Volks­ver­tre­ter die Inter­es­sen des Vol­kes das sie ver­tre­ten sol­len an die Ver­tre­ter von Medi­en­kon­zer­nen ver­kau­fen. Und drit­tens sehe ich die Gefahr, dass Bür­ger­jour­na­lis­ten ihre Blogs und Spe­cial-Inte­rest-Sei­ten (so wie bei­spiels­wei­se die­se hier) zuma­chen kön­nen, wenn die Ver­le­ger von Baum­fäll-Zei­tun­gen (und Kon­sor­ten) ihre For­de­run­gen mit­tels mas­si­ver Poli­tik-Mani­pu­la­tio­nen durch­set­zen kön­nen – ein ers­ter Ansatz ist mit dem Jugend­me­di­en­staats­ver­trag und sei­nen abstru­sen For­de­run­gen bereits getan.

Man muss die­se Infor­ma­tio­nen ver­brei­ten, damit auch die viel­leicht end­lich auf­wa­chen, die unre­flek­tiert die Paro­len der Medi­en­in­dus­trie und ihrer Hand­pup­pen nach­plap­pern.

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