verleihen

Verlagschef Ulmer möchte Monopol auf das Verleihen von eBooks – it’s not a bug, it’s a feature!

Auch nach der Erfin­dung des Buch­drucks waren Bücher noch lan­ge Zeit Pri­vi­le­gier­ten wie Kir­chen und Rei­chen vor­be­hal­ten. Doch irgend­wann ver­brei­te­te sich die Tech­nik und damit auch das Buch und die Her­stel­lung wur­de so ein­fach, dass man die brei­te Mas­se mit gedruck­ten Wer­ken ver­sor­gen konn­te. Und eins der unschlag­ba­ren Fea­tures des Buches ist es, dass man es wei­ter geben kann, sei es nun zum Ver­schen­ken, zum Ver­kau­fen oder zum Ver­lei­hen. In Zei­ten von kun­den­feind­li­chem DRM und in denen man Lese­li­zen­zen erwirbt, statt das Buch, sind die­se Mög­lich­kei­ten zu Unguns­ten des Nut­zers erheb­lich ein­ge­schränkt.

Eini­ge Stadt­bü­che­rei­en haben auf das sich ändern­de Lese­ver­hal­ten reagiert und soge­nann­te »Onlei­hen« ein­ge­rich­tet, über die man eBooks online aus­lei­hen kann. Für den Nut­zer über­aus prak­tisch, man muss noch nicht ein­mal mehr das Haus ver­las­sen – und Senio­ren kön­nen die Schrift­grö­ße anpas­sen, wenn sie nicht mehr so gut sehen kön­nen. Ein win-win-Sze­na­rio, soll­te man mei­nen – und auch recht­lich unkri­tisch, da hier grund­sätz­lich nicht viel anders ist, als beim Aus­lei­hen phy­sisch vor­han­de­ner Wäl­zer.

Doch Mat­thi­as Ulmer, geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter des Eugen-Ulmer-Ver­lags, sieht das anders, wie man aus einem Hei­se-Arti­kel ent­neh­men kann. Offen­bar stuft er die »unge­brems­te Aus­lei­he« sogar als noch pro­ble­ma­ti­scher als Pira­te­rie an, denn die­se ist völ­lig legal. Einem Ver­le­ger, der ange­sichts der stei­gen­den eBook-Absät­ze Dol­lar­zei­chen in den Augen hat, kann so etwas natür­lich nicht gefal­len, er möch­te offen­bar ein Mono­pol für das Ver­lei­hen von eBooks bei der Buch­bran­che sehen. Und träumt bereits von bran­chen­ei­ge­nen Ver­leih­sys­te­men und abstru­sen Mond­prei­sen wie 2,99 Euro für das Ent­lei­hen eines Buches via Apple. Aus­lei­hen soll laut Ulmer das zen­tra­le Geschäfts­mo­dell wer­den. Wenn das die lan­ge über­fäl­li­ge Anpas­sung des Geschäfts­mo­dells an die Inter­net-Zeit sein soll, dann gute Nacht, Guten­berg.

Des­we­gen sol­len die Biblio­the­ken die Dienst­leis­tung nach sei­ner Mei­nung erheb­lich ein­schrän­ken und nur noch sozi­al oder finan­zi­ell schwa­che damit bedie­nen. Was für ein Wohl­tä­ter …

Es bleibt für den Bür­ger nur zu hof­fen, dass der Gesetz­ge­ber hier nicht erneut vor der Lob­by ein­knickt, denn man darf davon aus­ge­hen, dass auch ande­re Buch­ver­le­ger ähn­lich abstru­se und wie­der ein­mal bür­ger­feind­li­che Gedan­ken hegen. Eine der­ar­ti­ge unnö­ti­ge Ein­schrän­kung des Biblio­theks­be­triebs ist nicht hin­zu­neh­men. Es ist nicht ein­zu­se­hen, war­um ein Ser­vice, den es bereits sehr lan­ge gibt, nicht mehr breit ange­bo­ten wer­den soll, nur weil sich das Medi­um mini­mal ändert. Es ist zudem nicht ein­zu­se­hen, dass das aus­schleiß­lich aus wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Ver­la­ge geschieht. Das All­ge­mein­wohl wiegt hier deut­lich schwe­rer.
Wäh­rend Ulmer sich auf öffent­li­che Biblio­the­ken ein­schießt, machen Ama­zon oder Skoo­be der­weil schon­mal das Geschäft. Per­sön­lich den­ke ich, dass ein ganz ein­fa­cher Weg, um die Umsät­ze kräf­tig anzu­kur­beln der wäre, ein­fach ver­nünf­ti­ge und kun­den­ge­rech­te Prei­se für eBooks anzu­sa­gen, statt sol­cher, die sich am Hard­co­ver ori­en­tie­ren. Aber das ist wahr­schein­lich zu ein­fach – und nicht gewinn­träch­tig genug … (face­palm)

Wir wer­den genau beob­ach­ten müs­sen, was die Bran­che in die­ser Hin­sicht plant, um nöti­gen­falls dage­gen vor­zu­ge­hen.

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Warner verleiht Filme über Facebook

Wie der Hol­ly­wood Repor­ter berich­tet, ist War­ner Bros. eine Koope­ra­ti­on mit Face­book ein­ge­gan­gen, die dazu führt, dass Fil­me des Stu­di­os über das Social Net­work aus­ge­lie­hen wer­den kön­nen.

War­ner wies ges­tern dar­auf hin, dass sie der ers­te Film­mul­ti sei­en, die ihre Fil­me auf Face­book feil bie­ten, der ers­te Strei­fen, den man dort »aus­lei­hen« kann ist Chris­to­pher Nolans THE DARK KNIGHT. Bezahlt wird mit der vir­tu­el­len Wäh­rung »Face­book Cre­dits«, mit denen man sonst sei­ne vir­tu­el­len Radies­chen für Farm­Ville erwirbt. Die Kos­ten pro Ver­leih­vor­gang betra­gen 30 Cre­dits, das sind unge­fähr drei Dol­lar. Nach dem Aus­leih-Klick hat man 48 Stun­den, sich das Epos der Wahl anzu­se­hen, es ist mög­lich, die Wie­der­ga­be zu pau­sie­ren.

Beim Betrach­ten der Fil­me, die auf Full­screen auf­ge­bla­sen wer­den kön­nen (ansons­ten habe ich aller­dings noch kei­ne Infor­ma­tio­nen über Auf­lö­sung und Qua­li­tät) bleibt die rest­li­che Face­book-Funk­tio­na­li­tät erhal­ten, man kann also wäh­rend des Betrach­tens mit sei­nen Kon­tak­ten inter­agie­ren.

Der Ver­leih von DARK KNIGHT ist als »Test« dekla­riert, War­ner will aber im Ver­lauf der nächs­ten Mona­te wei­te­re Fil­me zur Ver­fü­gung stel­len.

Auch wenn das end­lich mal ein Ver­such ist, auf die Kun­den zuzu­ge­hen, statt sie als poten­ti­el­le Raub­ko­pie­rer zu belei­di­gen, stellt sich mir die Fra­ge, ob es kei­ne sinn­vol­le­ren Mög­lich­kei­ten gibt, Film­freun­den zu ermög­li­chen Fil­me aus­zu­lei­hen oder zu erwer­ben. Trotz all ihrer Markt­macht haben es die Film­mul­tis – allen vor­an eben auch War­ner – bis­lang nicht geschafft, bedie­ne­risch brauch­ba­re und preis­lich annehm­ba­re Video On Demand-Platt­for­men an den Start zu brin­gen. Da erscheint mir die­se Face­book-Akti­on als halb­her­zig. Auch gibt es kei­nen Grund, war­um die »Ent­lei­he« auf 48 Stun­den beschränkt ist – denn es ist pro­blem­los fest­zu­stel­len, ob ein Kun­de den Film gese­hen hat oder nicht. Das sieht mir nach Geld­ma­che­rei aus, bei der man hofft, dass auch dadurch Koh­le gene­riert wird, wenn jemand für einen Film bezahlt, ihn dann aber aus wel­chen Grün­den auch immer nicht anse­hen kann.

Lie­ber als die­ses halb­ga­re »Ver­lei­hen« über Face­book wäre mir eine Platt­form, auf der ich Fil­me aller Anbie­ter pro­blem­los aus­lei­hen oder kau­fen kann, ohne mich dafür mit DRM gän­geln las­sen zu müs­sen oder unmög­li­chen Bezahl­wei­sen aus­ge­setzt zu sein. Und ohne dass man dafür von mir Irs­sinns­prei­se ver­langt – wie hier­zu­lan­de.

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DVD-Cover THE DARK KNIGHT Copy­right 2008 War­ner Home Video, erhält­lich bei­spiels­wei­se bei Ama­zon

Amazon ermöglicht das Verleihen von eBooks

Einer der schwer­wie­gends­ten Nach­tei­le von eBooks ist die Tat­sa­che, dass man in den meis­ten Fäl­len ein DRM-ver­seuch­tes Pro­dukt erhält, damit nur eine Lese­li­zenz an dem Werk erwirbt und es nicht in der Form »besitzt« wie ein phy­si­ka­li­sches Buch. Das kann ich an Freun­de und Ver­wand­te ver­lei­hen, bei einem DRM-geschütz­ten eBook funk­tio­niert das nicht, da das Rech­te­ma­nage­ment die Nut­zung auf bestimm­te Gerä­te beschränkt.

Ama­zon beschrei­tet auch in die­sem Fall Neu­land, denn der Onlin­ever­sen­der ermög­licht es sei­nen Kun­den jetzt, ihre eBooks an Freun­de und Ver­wand­te zu ver­lei­hen. Man gibt das Buch für 14 Tage frei und hat in die­sem Zeit­raum dann selbst kei­nen Zugriff dar­auf. Selbst­ver­ständ­lich kann man die »Ver­leih­frei­ga­be« auch ver­län­gern. Der Aus­lei­hen­de benö­tigt kei­nen Kind­le, um das eBook zu lesen, dies ist auch über Soft­ware auf ver­schie­de­nen Platt­for­men mög­lich.

Der­zeit funk­tio­niert das aller­dings nur inner­halb der USA sicher, bei der Aus­lei­he in ande­re Län­der kann es zu Pro­ble­men kom­men, wahr­schein­lich auf­grund von Lizen­sie­rungs­schwie­rig­kei­ten.

Den­noch ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung und wie­der ein­mal zeigt Ama­zon den ande­ren, wo es lang­geht.

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Pres­se­fo­to Kind­le Copy­right Ama­zon

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