Lovelybooks ist eine Social Media-Plattform rund um Bücher. Hinter der Plattform steht die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck. Wenn man sich mit der meiner Ansicht nach unergonomischen Bedienung des Portals arrangiert hat, kann man dort Bücher bewerten und in Kontakt mit anderen Lesern oder auch Autoren treten.
Gestern hatte ich mich nach langer Zeit mal wieder eingelogged, um zu sehen, ob GESCHICHTEN AUS DEM ÆTHER dort zu finden ist. Und das war auch gar kein Problem, beide Fassungen – also sowohl das eBook wie das Taschenbuch – waren aufrufbar und ich konnte diese meiner persönlichen Bibliothek hinzufügen. Dann sah ich den Hinweis, dass ich die auch mit mir als Autor verlinken könnte (ich weiß, ich bin streng genommen der Herausgeber, aber immerhin stammt das Nachwort von mir), dafür soll ein Klick reichen. Also forsch geklickt. Was darauf folgte, kann man mit viel gutem Willen als »merkwürdig« bezeichnen – mit weniger davon allerdings auch mit derberen Worten belegen.
Gestern hat die Bundesregierung ihr Leistungsschutzrecht im Kabinett durchgewunken. Und wieder einmal (wie schon bei anderen ähnlichen Gesetzesaktionen in der Vergangenheit) wurden am Entwurf in letzter Minute Änderungen daran vorgenommen – man kann das nur als »Nacht- und Nebel-Aktion« bezeichnen.
Man muss sich in dieser causa über eines vollkommen im Klaren sein: was ihr in der Presse über das Thema lest, ist in vielen, leider allzu vielen, Fällen erstunken und erlogen, und soll nur eins: abwiegeln und den Leser in Sicherheit wiegen, oder ihn gar gezielt falsch informieren, den immerhin geht es um ein bedingungsloses Grundeinkommen für Verleger und damit um den eigenen Vorteil. Da vergisst man einfach mal, dass man eigentlich neutral und objektiv informieren sollte.
Auch wenn seitens der CDU/CSU-Lobbyhuren ‑Politiker vollmundig behauptet wird, dass das Gesetz den »kleinen Blogger« nicht treffen oder nicht betreffen wird, sind Passagen im Gesetz handwerklich schlecht und schwammig formuliert, Stichwort beispielsweise wie immer das nicht exakt definierte »gewerbsmäßig«, so dass eine neue Einnahmequelle für Abmahnabzocker geschaffen wird. In die letzte Gesetzesversion wurden zudem noch schnell Passi über Twitter und RSS-Feeds geschmuggelt, die ebenfalls für genau solche Abmahnungen sorgen werden.
Aber die schlecht formulierten Stellen sind nur ein Teil des Problems: die ganze Nummer stinkt von vorne bis hinten und die Bundesregierung dürfte vor allem einen Grund gehabt haben, das national und international von Fachleuten für kompletten Bullshit erklärte Gesetz mit derartigem Nachdruck durchzuwinken: massive Angst vor Springer und der Bild (und weiteren Verlegern). Denn inhaltlich lässt sich nicht erklären, was da beschlossen werden soll. Wenn die Verlage nicht mehr mit Überschriften und Snippets – und um mehr geht es angeblich nicht – in Googles Newsservice auftauchen wollen, dann gibt es längst die notwendigen technischen Werkzeuge dafür, von Google selbst zur Verfügung gestellt. Google klaut also nix, aber auch gar nix, im Gegensatz zu den Lügen, die Springer-Chefpropagandisten verbreiten. Die Verlage selbst wären in der Lage, dafür zu sorgen, dass diese Snippets von Google nicht mehr verbreitet werden können. Dennoch tun sie das nicht und verbreiten auch noch den Eindruck, Google würde sich großumfänglich an ihren Texten vergreifen – was eine dreiste Unwahrheit ist.
Doch man will selbstverständlich gar nicht raus aus dem Google-Index, denn weit über 90 Prozent der Besucher auf den Verlagswebseiten kommen über diese Suchmaschine. Und das zeigt die Verlogenheit der ganzen Nummer: man freut sich über den Traffic den Google bringt, will den Suchmaschinenbetreiber aber dennoch zusätzlich dafür zur Kasse bitten. Unfassbar.
Es geht nach wie vor um minimale Textpassagen, mithin pure Information, die hier einem Leistungsschutz unterworfen werden sollen – und zwar weil sie mangels Schöpfungshöhe dem Urheberrecht nicht unterliegen würden. Das würde den Wissens- und Informationsfluss im Internet in Deutschland massiv und in nicht hinnehmbarer Weise einschränken, ohne dass es dafür nachvollziehbare Gründe oder Grundlagen gibt. Weiterhin wäre das Gesetz ein massiver Einschnitt in die Presse- und Meinungsfreiheit. Das ist keinesfalls hinnehmbar.
Wer sich weiter informieren möchte, der sei auf aktuelle Artikel beim Perlentaucher und bei Stefan Niggemeier verwiesen, insbesondere in letzterem werden die Scheinargumente der Verfechter dieser vermeintlichen Gelddruckmaschine für Totholzmedien detailliert auseinander genommen.
Hier auf PhantaNews kommt ab sofort ein Plugin zum Einsatz, das Links auf Seiten der Zeitungsverlage auf eine Landingpage umleitet, auf der über das Leistungschutzrecht und die Probleme damit informiert wird. Noch hat man die Möglichkeit, von dort über einen Link zum eigentlichen Artikel weiter zu kommen, aber sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, wird diese Option auch noch entfernt und in Zukunft einfach nicht mehr auf deutsche Verlage verlinkt. Es bleibt ja analog zur Handhabung »Quelle: Internet«, wie sie in diversen Medien immer wieder zu finden ist, einfach der Hinweis: »Quelle: Zeitung«.
[Update 30.08.2012, 12:20 Uhr:] einen ebenfalls sehr lesenswerten neuen Artikel hierzu findet man auf iRights.info
Auf Buchreport.de gab es kürzlich ein sehr interessantes Interview mit Kelly Gallagher vom Marktforschungsunternehmen R. R. Bowker und der Book Industry Studies Group, ersteres auch ein Spezialist für eBook-Märkte. Und der sagte einige sehr interessante Dinge über die hiesigen Verlage (wie immer sind damit hauptsächlich große Publikumsverlage gemeint).
Zum einen kritisiert er das Preismodell der Verlage für eBooks.
Sie versuchen, ein Pricing-Modell durchzudrücken, statt zu analysieren, was der Verbraucher für ein Pricing-Modell erwartet.
Exakt. Die Preise für eBooks kann man hierzulande leider nach wie vor nur als Mondpreise bezeichnen, die in keinerlei Relation zum Aufwand der Produktion und Logistik oder zum Verkaufspreis der Printversionen stehen. Die Argumente, die angeführt werden, um die durchschnittlich viel zu hohen Preise zu rechtfertigen, halten keiner genaueren Betrachtung stand. Die Tatsache, dass diese überteuerten Produkte dann folgerichtig kaum jemand erwirbt, scheint aber in den zuständigen Etagen der Verlagshäuser niemanden zu interessieren. Wäre es nicht unter Hinblick auf Absatzzahlen nicht auch insbeondere kaufmännisch deutlich sinnvoller, Preise anzusagen, die die Verbraucher auch akzeptieren, statt auf den auch noch durch DRM kastrierten eBooks sitzen zu bleiben?
Weiterhin analysiert Gallagher das Veröffentlichungsverhalten wie folgt:
Hinzu kommt, dass sie bei ihrem Lektorats- und Vertriebsmodell zu stark auf »Push« setzen. Andere Märkte achten eher darauf, was die Leser wünschen und wie sie es wünschen.
Was bedeutet das? Ganz einfach: In anderen Ländern wird veröffentlicht, was die Leser wollen. Hier wird veröffentlicht, was die Verlage wollen. Oder was die Verlage meinen, was die Leser wollen.
Die Ergebnisse liegen klar auf der Hand: nach Marktbetrachtung fällt irgend jemandem auf, dass Vampirschmonzetten auf einmal gut gehen, weil Stephenie Meyer-Romane sich nicht nur verkaufen wie doof, sondern auch noch Filme dazu gedreht werden. Also produziert man nur noch Romane mit spitzzahnigen Lovern und ähnliche »Romantasy«. Daraus nun aber zu schließen, dass genau das vom Leser auch gewünscht wird, ist nicht ganz korrekt, denn dass trendige Popkultur sich nunmal einfach so absetzen lässt ist eine Binsenweisheit, ebenso wie die Tatsache, dass in Deutschland hauptsächlich Frauen lesen – außer eBooks, da sind die Männer vorn -, aber das ist ein ganz anderes Thema.
Darauf, sich nach den Wünschen der Kunden zu richten, kommen die Entscheider in den Verlagen erst in neuester Zeit, und sehr gemächlich (oder eher widerwillig?), beispielsweise über die Nutzung von Social Media – in dieser Hinsicht muss aber noch eine Menge gelernt werden. Die übliche Vorgehensweise dürfte nach wie vor sein, dass irgend jemand anhand schwer nachvollziehbarer Kriterien entscheidet, was verlegt wird und was nicht.
Die Verlage werden sich insbesondere im Bereich Phantastik aus ihrem Elfenbeinturm entfernen und auf die Kunden zugehen müssen, denn die heutigen Infrastrukturen ermöglichen es dem Leser sehr einfach, an den Lesestoff zu kommen, den er wünscht. Und damit meine ich entgegen des Lamentos der Buchbranche keine illegalen Downloads, sondern zum einen fremdsprachige Importe von Printbüchern und eBooks (vornehmlich in englischer Sprache, in meinem Bekannten- und Freundeskreis macht das fast jeder!) und zum anderen selbstverständlich auch Selfpublishing, selbst wenn letzteres in Deutschland noch in sehr kleinen Kinderschuhen steckt. Und auch das Konzept Crowdfunding könnte hierzulande schneller fußen, als man denken mag.
Das Web ermöglicht es zudem, auf vergleichsweise einfache Art und Weise herauszufinden, was der Leser möchte. Epidu macht ja bereits vor, wie das gehen kann: es werden Literatur-Projekte vorgestellt und die Nutzer der Plattform entscheiden durch Abstimmung, was veröffentlicht wird. Warum sich nicht andere Verlage deutlich intensiver dieser Möglichkeit bedienen, ist mir völlig schleierhaft.
Vielleicht weil dann die »Entscheider« nicht mehr aus dem Elfenbeinturm heraus hoheitlich entscheiden können, was der Leser zu lesen hat?
Neulich wurde auf der Facebook-Seite zu Leander Wattigs Projekt »Ich mach was mit Büchern« ein Link zu einem Blogeintrag auf »e‑Book-Stern« veröffentlicht. Der Verfasser Maximilian Buckstern (Pseudonym) lässt sich darin über Selfpublishing aus und stellt mehrere Behauptungen auf, von denen einige meiner Ansicht nach arg pauschal sind und andere jegliche argumentative Basis vermissen lassen. Ich wollte diese Aussagen nicht so stehen lassen und möchte an dieser Stelle meine Anmerkungen dazu ausführen.
Gleich zu Beginn werden Autoren die (ausschließlich) digital veröffentlichen pauschal als »Hobby-Autoren« abgekanzelt und mit dem in diesem Artikel herablassend wirkenden Begriff »ePubber« bezeichnet. Der Grund für diese Äußerungen zeigen sich später unten im Artikel, denn er spricht Selfpublishern pauschal ab, qualitativ Hochwertiges erzeugen zu können und macht das daran fest, dass solche Werke im Amazon-Shop »an der oft wenig ansprechenden Titelgestaltung« erkennbar seien.
Gerhard Schröder (nein, nicht der mit dem Gas und der Flasche Bier) hatte mich um einen Gastbeitrag für sein Blog Padlive.de gebeten, dem bin ich doch gern nachgekommen.
Ich beleuchte in dem Artikel meine Ansichten dazu, warum das eBook hierzulande eher zögerlich angenommen und stiefmütterlich behandelt wird – und das obwohl es beispielsweise in den USA und auch in Großbritannien gerade massiv boomt.
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