Verlage

Lovelybooks und die Autorenverlinkung

Love­ly­books ist eine Social Media-Platt­form rund um Bücher. Hin­ter der Platt­form steht die Ver­lags­grup­pe Georg von Holtz­brinck. Wenn man sich mit der mei­ner Ansicht nach uner­go­no­mi­schen Bedie­nung des Por­tals arran­giert hat, kann man dort Bücher bewer­ten und in Kon­takt mit ande­ren Lesern oder auch Autoren tre­ten.

Ges­tern hat­te ich mich nach lan­ger Zeit mal wie­der ein­ge­log­ged, um zu sehen, ob GESCHICHTEN AUS DEM ÆTHER dort zu fin­den ist. Und das war auch gar kein Pro­blem, bei­de Fas­sun­gen – also sowohl das eBook wie das Taschen­buch – waren auf­ruf­bar und ich konn­te die­se mei­ner per­sön­li­chen Biblio­thek hin­zu­fü­gen. Dann sah ich den Hin­weis, dass ich die auch mit mir als Autor ver­lin­ken könn­te (ich weiß, ich bin streng genom­men der Her­aus­ge­ber, aber immer­hin stammt das Nach­wort von mir), dafür soll ein Klick rei­chen. Also forsch geklickt. Was dar­auf folg­te, kann man mit viel gutem Wil­len als »merk­wür­dig« bezeich­nen – mit weni­ger davon aller­dings auch mit der­be­ren Wor­ten bele­gen.

Das Leistungsschutzrecht, oder: Lobbyistengesocks

Ges­tern hat die Bun­des­re­gie­rung ihr Leis­tungs­schutz­recht im Kabi­nett durch­ge­wun­ken. Und wie­der ein­mal (wie schon bei ande­ren ähn­li­chen Geset­zes­ak­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit) wur­den am Ent­wurf in letz­ter Minu­te Ände­run­gen dar­an vor­ge­nom­men – man kann das nur als »Nacht- und Nebel-Akti­on« bezeich­nen.

Man muss sich in die­ser cau­sa über eines voll­kom­men im Kla­ren sein: was ihr in der Pres­se über das The­ma lest, ist in vie­len, lei­der all­zu vie­len, Fäl­len erstun­ken und erlo­gen, und soll nur eins: abwie­geln und den Leser in Sicher­heit wie­gen, oder ihn gar gezielt falsch infor­mie­ren, den immer­hin geht es um ein bedin­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men für Ver­le­ger und damit um den eige­nen Vor­teil. Da ver­gisst man ein­fach mal, dass man eigent­lich neu­tral und objek­tiv infor­mie­ren soll­te.

Auch wenn sei­tens der CDU/CSU-Lob­by­hu­ren ‑Poli­ti­ker voll­mun­dig behaup­tet wird, dass das Gesetz den »klei­nen Blog­ger« nicht tref­fen oder nicht betref­fen wird, sind Pas­sa­gen im Gesetz hand­werk­lich schlecht und schwam­mig for­mu­liert, Stich­wort bei­spiels­wei­se wie immer das nicht exakt defi­nier­te »gewerbs­mä­ßig«, so dass eine neue Ein­nah­me­quel­le für Abmahn­ab­zo­cker geschaf­fen wird. In die letz­te Geset­zes­ver­si­on wur­den zudem noch schnell Pas­si über Twit­ter und RSS-Feeds geschmug­gelt, die eben­falls für genau sol­che Abmah­nun­gen sor­gen wer­den.

Aber die schlecht for­mu­lier­ten Stel­len sind nur ein Teil des Pro­blems: die gan­ze Num­mer stinkt von vor­ne bis hin­ten und die Bun­des­re­gie­rung dürf­te vor allem einen Grund gehabt haben, das natio­nal und inter­na­tio­nal von Fach­leu­ten für kom­plet­ten Bull­shit erklär­te Gesetz mit der­ar­ti­gem Nach­druck durch­zu­win­ken: mas­si­ve Angst vor Sprin­ger und der Bild (und wei­te­ren Ver­le­gern). Denn inhalt­lich lässt sich nicht erklä­ren, was da beschlos­sen wer­den soll. Wenn die Ver­la­ge nicht mehr mit Über­schrif­ten und Snip­pets – und um mehr geht es angeb­lich nicht – in Goo­gles News­ser­vice auf­tau­chen wol­len, dann gibt es längst die not­wen­di­gen tech­ni­schen Werk­zeu­ge dafür, von Goog­le selbst zur Ver­fü­gung gestellt. Goog­le klaut also nix, aber auch gar nix, im Gegen­satz zu den Lügen, die Sprin­ger-Chef­pro­pa­gan­dis­ten ver­brei­ten. Die Ver­la­ge selbst wären in der Lage, dafür zu sor­gen, dass die­se Snip­pets von Goog­le nicht mehr ver­brei­tet wer­den kön­nen. Den­noch tun sie das nicht und ver­brei­ten auch noch den Ein­druck, Goog­le wür­de sich groß­um­fäng­lich an ihren Tex­ten ver­grei­fen – was eine dreis­te Unwahr­heit ist.

Doch man will selbst­ver­ständ­lich gar nicht raus aus dem Goog­le-Index, denn weit über 90 Pro­zent der Besu­cher auf den Ver­lags­web­sei­ten kom­men über die­se Such­ma­schi­ne. Und das zeigt die Ver­lo­gen­heit der gan­zen Num­mer: man freut sich über den Traf­fic den Goog­le bringt, will den Such­ma­schi­nen­be­trei­ber aber den­noch zusätz­lich dafür zur Kas­se bit­ten. Unfass­bar.

Es geht nach wie vor um mini­ma­le Text­pas­sa­gen, mit­hin pure Infor­ma­ti­on, die hier einem Leis­tungs­schutz unter­wor­fen wer­den sol­len – und zwar weil sie man­gels Schöp­fungs­hö­he dem Urhe­ber­recht nicht unter­lie­gen wür­den. Das wür­de den Wis­sens- und Infor­ma­ti­ons­fluss im Inter­net in Deutsch­land mas­siv und in nicht hin­nehm­ba­rer Wei­se ein­schrän­ken, ohne dass es dafür nach­voll­zieh­ba­re Grün­de oder Grund­la­gen gibt. Wei­ter­hin wäre das Gesetz ein mas­si­ver Ein­schnitt in die Pres­se- und Mei­nungs­frei­heit. Das ist kei­nes­falls hin­nehm­bar.

Wer sich wei­ter infor­mie­ren möch­te, der sei auf aktu­el­le Arti­kel beim Per­len­tau­cher und bei Ste­fan Nig­ge­mei­er ver­wie­sen, ins­be­son­de­re in letz­te­rem wer­den die Schein­ar­gu­men­te der Ver­fech­ter die­ser ver­meint­li­chen Geld­druck­ma­schi­ne für Tot­holz­me­di­en detail­liert aus­ein­an­der genom­men.

Hier auf Phan­ta­News kommt ab sofort ein Plug­in zum Ein­satz, das Links auf Sei­ten der Zei­tungs­ver­la­ge auf eine Landing­pa­ge umlei­tet, auf der über das Leis­tung­s­chutz­recht und die Pro­ble­me damit infor­miert wird. Noch hat man die Mög­lich­keit, von dort über einen Link zum eigent­li­chen Arti­kel wei­ter zu kom­men, aber soll­te das Gesetz in die­ser Form ver­ab­schie­det wer­den, wird die­se Opti­on auch noch ent­fernt und in Zukunft ein­fach nicht mehr auf deut­sche Ver­la­ge ver­linkt. Es bleibt ja ana­log zur Hand­ha­bung »Quel­le: Inter­net«, wie sie in diver­sen Medi­en immer wie­der zu fin­den ist, ein­fach der Hin­weis: »Quel­le: Zei­tung«.

[Update 30.08.2012, 12:20 Uhr:] einen eben­falls sehr lesens­wer­ten neu­en Arti­kel hier­zu fin­det man auf iRights​.info

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Deutsche Verlage, eBook-Preise und die Kundenwünsche

Auf Buch​re​port​.de gab es kürz­lich ein sehr inter­es­san­tes Inter­view mit Kel­ly Gal­lag­her vom Markt­for­schungs­un­ter­neh­men R. R. Bow­ker und der Book Indus­try Stu­dies Group, ers­te­res auch ein Spe­zia­list für eBook-Märk­te. Und der sag­te eini­ge sehr inter­es­san­te Din­ge über die hie­si­gen Ver­la­ge (wie immer sind damit haupt­säch­lich gro­ße Publi­kums­ver­la­ge gemeint).

Zum einen kri­ti­siert er das Preis­mo­dell der Ver­la­ge für eBooks.

Sie ver­su­chen, ein Pri­cing-Modell durch­zu­drü­cken, statt zu ana­ly­sie­ren, was der Ver­brau­cher für ein Pri­cing-Modell erwar­tet.

Exakt. Die Prei­se für eBooks kann man hier­zu­lan­de lei­der nach wie vor nur als Mond­prei­se bezeich­nen, die in kei­ner­lei Rela­ti­on zum Auf­wand der Pro­duk­ti­on und Logis­tik oder zum Ver­kaufs­preis der Print­ver­sio­nen ste­hen. Die Argu­men­te, die ange­führt wer­den, um die durch­schnitt­lich viel zu hohen Prei­se zu recht­fer­ti­gen, hal­ten kei­ner genaue­ren Betrach­tung stand. Die Tat­sa­che, dass die­se über­teu­er­ten Pro­duk­te dann fol­ge­rich­tig kaum jemand erwirbt, scheint aber in den zustän­di­gen Eta­gen der Ver­lags­häu­ser nie­man­den zu inter­es­sie­ren. Wäre es nicht unter Hin­blick auf Absatz­zah­len nicht auch ins­be­on­de­re kauf­män­nisch deut­lich sinn­vol­ler, Prei­se anzu­sa­gen, die die Ver­brau­cher auch akzep­tie­ren, statt auf den auch noch durch DRM kas­trier­ten eBooks sit­zen zu blei­ben?

Wei­ter­hin ana­ly­siert Gal­lag­her das Ver­öf­fent­li­chungs­ver­hal­ten wie folgt:

Hin­zu kommt, dass sie bei ihrem Lek­to­rats- und Ver­triebs­mo­dell zu stark auf »Push« set­zen. Ande­re Märk­te ach­ten eher dar­auf, was die Leser wün­schen und wie sie es wün­schen.

Was bedeu­tet das? Ganz ein­fach: In ande­ren Län­dern wird ver­öf­fent­licht, was die Leser wol­len. Hier wird ver­öf­fent­licht, was die Ver­la­ge wol­len. Oder was die Ver­la­ge mei­nen, was die Leser wol­len.
Die Ergeb­nis­se lie­gen klar auf der Hand: nach Markt­be­trach­tung fällt irgend jeman­dem auf, dass Vam­pirsch­mon­zet­ten auf ein­mal gut gehen, weil Ste­phe­nie Mey­er-Roma­ne sich nicht nur ver­kau­fen wie doof, son­dern auch noch Fil­me dazu gedreht wer­den. Also pro­du­ziert man nur noch Roma­ne mit spitz­zah­ni­gen Lovern und ähn­li­che »Roman­t­a­sy«. Dar­aus nun aber zu schlie­ßen, dass genau das vom Leser auch gewünscht wird, ist nicht ganz kor­rekt, denn dass tren­di­ge Pop­kul­tur sich nun­mal ein­fach so abset­zen lässt ist eine Bin­sen­weis­heit, eben­so wie die Tat­sa­che, dass in Deutsch­land haupt­säch­lich Frau­en lesen – außer eBooks, da sind die Män­ner vorn -, aber das ist ein ganz ande­res The­ma.

Dar­auf, sich nach den Wün­schen der Kun­den zu rich­ten, kom­men die Ent­schei­der in den Ver­la­gen erst in neu­es­ter Zeit, und sehr gemäch­lich (oder eher wider­wil­lig?), bei­spiels­wei­se über die Nut­zung von Social Media – in die­ser Hin­sicht muss aber noch eine Men­ge gelernt wer­den. Die übli­che Vor­ge­hens­wei­se dürf­te nach wie vor sein, dass irgend jemand anhand schwer nach­voll­zieh­ba­rer Kri­te­ri­en ent­schei­det, was ver­legt wird und was nicht.

Die Ver­la­ge wer­den sich ins­be­son­de­re im Bereich Phan­tas­tik aus ihrem Elfen­bein­turm ent­fer­nen und auf die Kun­den zuge­hen müs­sen, denn die heu­ti­gen Infra­struk­tu­ren ermög­li­chen es dem Leser sehr ein­fach, an den Lese­stoff zu kom­men, den er wünscht. Und damit mei­ne ich ent­ge­gen des Lamentos der Buch­bran­che kei­ne ille­ga­len Down­loads, son­dern zum einen fremd­spra­chi­ge Impor­te von Print­bü­chern und eBooks (vor­nehm­lich in eng­li­scher Spra­che, in mei­nem Bekann­ten- und Freun­des­kreis macht das fast jeder!) und zum ande­ren selbst­ver­ständ­lich auch Self­pu­bli­shing, selbst wenn letz­te­res in Deutsch­land noch in sehr klei­nen Kin­der­schu­hen steckt. Und auch das Kon­zept Crowd­fun­ding könn­te hier­zu­lan­de schnel­ler fußen, als man den­ken mag.
Das Web ermög­licht es zudem, auf ver­gleichs­wei­se ein­fa­che Art und Wei­se her­aus­zu­fin­den, was der Leser möch­te. Epi­du macht ja bereits vor, wie das gehen kann: es wer­den Lite­ra­tur-Pro­jek­te vor­ge­stellt und die Nut­zer der Platt­form ent­schei­den durch Abstim­mung, was ver­öf­fent­licht wird. War­um sich nicht ande­re Ver­la­ge deut­lich inten­si­ver die­ser Mög­lich­keit bedie­nen, ist mir völ­lig schlei­er­haft.

Viel­leicht weil dann die »Ent­schei­der« nicht mehr aus dem Elfen­bein­turm her­aus hoheit­lich ent­schei­den kön­nen, was der Leser zu lesen hat?

Wer weiß …

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Bild: »Das Geld« von capl@washjeff.edu, CC BY-NC-SA

Rant: Der eBook-Markt braucht professionelle Qualität?

Neu­lich wur­de auf der Face­book-Sei­te zu Lean­der Wat­tigs Pro­jekt »Ich mach was mit Büchern« ein Link zu einem Blog­ein­trag auf »e‑Book-Stern« ver­öf­fent­licht. Der Ver­fas­ser Maxi­mi­li­an Bucks­tern (Pseud­onym) lässt sich dar­in über Self­pu­bli­shing aus und stellt meh­re­re Behaup­tun­gen auf, von denen eini­ge mei­ner Ansicht nach arg pau­schal sind und ande­re jeg­li­che argu­men­ta­ti­ve Basis ver­mis­sen las­sen. Ich woll­te die­se Aus­sa­gen nicht so ste­hen las­sen und möch­te an die­ser Stel­le mei­ne Anmer­kun­gen dazu aus­füh­ren.

Gleich zu Beginn wer­den Autoren die (aus­schließ­lich) digi­tal ver­öf­fent­li­chen pau­schal als »Hob­by-Autoren« abge­kan­zelt und mit dem in die­sem Arti­kel her­ab­las­send wir­ken­den Begriff »ePub­ber« bezeich­net. Der Grund für die­se Äuße­run­gen zei­gen sich spä­ter unten im Arti­kel, denn er spricht Self­pu­blishern pau­schal ab, qua­li­ta­tiv Hoch­wer­ti­ges erzeu­gen zu kön­nen und macht das dar­an fest, dass sol­che Wer­ke im Ama­zon-Shop »an der oft wenig anspre­chen­den Titel­ge­stal­tung« erkenn­bar sei­en.

»Das eBook – keiner will es?« – Gastbeitrag auf Pad​li​ve​.de

Ger­hard Schrö­der (nein, nicht der mit dem Gas und der Fla­sche Bier) hat­te mich um einen Gast­bei­trag für sein Blog Pad​li​ve​.de gebe­ten, dem bin ich doch gern nach­ge­kom­men.

Ich beleuch­te in dem Arti­kel mei­ne Ansich­ten dazu, war­um das eBook hier­zu­lan­de eher zöger­lich ange­nom­men und stief­müt­ter­lich behan­delt wird – und das obwohl es bei­spiels­wei­se in den USA und auch in Groß­bri­tan­ni­en gera­de mas­siv boomt.

Der Link:  Das eBook – kei­ner will es?

Gra­fik »noBook statt eBook« von mir.

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