Selfpublisher

Der »Indie-Katalog« des Buchreports

Screenshot Indie-Katalog

Jauch­zet und froh­lo­cket, lie­be Self­pu­blisher, denn der Buch­re­port ist euer Hei­land. In sei­ner uner­mess­li­chen Güte räumt er euch und euren Büchern einen Platz in sei­nem Novi­tä­ten­ka­ta­log ein, der im Herbst als Print­fas­sung aber auch online erschei­nen soll. Damit möch­te er euch »eine Brü­cke zum Buch­han­del bau­en«.

Zumin­dest schreibt man das in einem News­ar­ti­kel und geriert sich als gro­ßer Gön­ner der Indies. Na, wenn das nicht vor­treff­lich zum »Welt­tag des Buches« passt.

Klickt man dann mal auf »wei­te­re Infos«, wird der wah­re Grund für die groß­zü­gi­ge Auf­nah­me der selbst­pu­bli­zier­ten Wer­ke in das Pam­phlet deut­lich: Abgrei­fen von Koh­le.

Für einen nor­ma­len Buch­ein­trag soll der Self­pu­blisher 99 Euro in den Klin­gel­beu­tel des Gön­ners wer­fen, für einen »Pre­mi­um­ein­trag« wer­den bereits 149 Euro fäl­lig. Die­ser Pre­mi­um­ein­trag unter­schei­det sich auf den ers­ten Blick durch eine gering­fü­gig grö­ße­re Aus­deh­nung und eine graue Hin­ter­le­gung des Tex­tes. Na solch ein außer­or­dent­li­cher gestal­te­ri­scher Mehr­auf­wand (der gegen Null ten­diert) ist aber mal ent­spannt 50 Tacken wert! Und das sind auch nur »Ein­füh­rungs­prei­se«, um euch zu ködern. Spä­ter wirds ver­mut­lich teu­rer.

indiekatalog

Man kann da auch Wer­bung schal­ten und ist mit gera­de­zu lächer­li­chen 880 Euro für eine Halb­sei­te dabei. Da greift man doch sofort gern zu. Ob die beim Buch­re­port über­haupt auch nur ahnen, was durch­schnitt­li­che Self­pu­blisher abseits von Lie­bes­schmon­zet­ten-Mil­lio­nä­rin­nen an ihren Büchern ver­die­nen?

Net­ter Ver­such. Ihr »öff­net euch nicht den Self­pu­blishern«, ihr möch­tet ein­fach nur ihr Geld. Denn auch wenn die Indie-Bücher im Kata­log ste­hen, wer­den die Buch­händ­ler sie trotz­dem nicht bestel­len und auch nicht ver­kau­fen. In mei­nen Augen kann man sei­ne Euros auch ein­fach cent­wei­se in den Gul­ly rol­len und hat mehr davon.

Screen­shots von mir, Inhal­te Copy­right Haren­berg Kom­mu­ni­ka­ti­on Ver­lags- und Medi­en-GmbH & Co. KG

Die Gewinner des Selfpublisher Leseproben-Wettbewerbs der NAUTILUS

leseprobenwettbewerb

Die Gewin­ner des Self­pu­blisher E‑Book Lese­pro­ben-Wett­be­werbs der NAUTILUS ste­hen fest.

Die NAUTILUS freut sich, im Rah­men des »Self-Publisher E‑Book Lese­pro­ben-Wett­be­werbs« nun jene drei Inde­pen­dent E‑Book Schrift­stel­ler zu benen­nen, die von der Exper­ten-Jury letzt­lich aus der fina­len Short­list zum Sie­ger gekürt wur­den. Alle Sie­ger­ti­tel erreich­ten in der Jury-Bewer­tung einen Durch­schnitts-Score mit der Schul­no­te »gut«, in der Ein­zel­be­wer­tung sogar bis »sehr gut«. Die Gewin­ner und ihre Titel sind in alpha­be­ti­scher Rei­hen­fol­ge:

* Leo­no­re Pothast: DAS LETZTE SPIEL
(High Fan­ta­sy, Deutsch­land, erschie­nen 06/​2014 per Self-Publi­shing als E‑Book)
NAU­TI­LUS-Lek­tor Lars Schie­le kenn­zeich­net den Bei­trag mit die­sen Wor­ten: »In die­ser Erzäh­lung mit der Magie einer rea­lis­tisch-bru­ta­len Geschich­te aus 1001 Nacht ver­fol­gen wir den geschick­ten Dieb und Ein­bre­cher Ser­did, der dem Zau­ber einer Sta­tue ver­fällt und unter Räu­ber gerät.«

* Mar­tin Rie­sen: AUSSERGEWÖHNLICHE AUTOMATONS
(Steam­punk, Schweiz, erschie­nen 11/​2014 per Self-Publi­shing als E‑Book und Taschen­buch)
Die NAUTILUS sagt: »Eine span­nen­de Steam­punk-Geschich­te im fik­ti­ven Jahr 1874 mit der bezau­bernd-intel­li­gen­ten Johan­na Bil­se, die sich in einer von Män­nern beherrsch­ten Gesell­schaft als genia­le Loch­kar­ten­pro­gram­mie­re­rin erweist.«

* Mar­kus Till­manns: TEUFEL
(Hor­ror, Deutsch­land, erschie­nen 11/​2014 per Self-Publi­shing als E‑Book und Taschen­buch)
Die NAUTILUS sagt: »Das abso­lut Böse bricht in die Welt der klei­nen Li ein und ent­hüllt die Ängs­te und Schre­cken unse­res All­tags. Die Schil­de­rung des Fami­li­en­le­bens trifft den Leser dort, wo es weh­tut.«

Die sieg­rei­chen Lese­pro­ben der drei Gewin­ner-Roma­ne erschei­nen jeweils pro­mi­nent auf vier Farbsei­ten in der Heft­mit­te kom­men­der Aus­ga­ben des monat­li­chen Maga­zins NAUTILUS – Aben­teu­er & Phan­tas­tik des Jah­res 2015 print, digi­tal und online.

Leseproben: Die Jury

Leseproben Logo

Am Frei­tag hat­te ich hier auf Phan­ta­News ein neu­es Pro­jekt aus der Tau­fe geho­ben – Die Self­pu­blisher-Lese­pro­ben. Ein paar Tex­te sind auch tat­säch­lich bereits ein­ge­tru­delt. Das Pro­ze­de­re ist hier­bei wie folgt: Ihr schickt mir die Lese­pro­ben per Mail und ich stel­le die­se dann den Jury­mit­glie­dern zur Ver­fü­gung. Sagt ein Mit­glied der Jury »das neh­men wir«, dann ist die Lese­pro­be ange­nom­men und wird auf Phan­ta­News ver­öf­fent­licht. Damit das neu­tra­ler gesche­hen kann, ken­ne nur ich die Namen der ein­sen­den­den Autoren, die Jury­mit­glie­der bekom­men die Tex­te anony­mi­siert.

Die Jury möch­te ich in die­sem Arti­kel vor­stel­len (die Rei­hen­fol­ge ist bis auf eine Aus­nah­me alpha­be­tisch):

Anja Bagus, Jahr­gang 1967 lebt im Ruhr­ge­biet mit Kat­zen, Hund, Mann und Kind. Nach Stu­di­um und tau­send Jobs hat sie eine Aus­bil­dung zur Heil­prak­ti­ke­rin gemacht, bevor sie mit dem Schrei­ben von Steam­punk-Roma­nen begann. www​.anja​-bagus​.de

Andre­as Dre­sen, Jahr­gang 1975, lebt mit Frau, Kat­zen, Hasen und zu vie­len Büchern in Aachen. Neben sei­ner Arbeit als Dipl.Kaufmann schreibt er Phan­tas­tik, Sci­ence Fic­tion, Steam­punk und Geschich­ten über das Meer. www​.andre​as​-dre​sen​.de

Bernd Mey­er, Jahr­gang 1968, lebt im fla­chen Nord­deutsch­land unter der Fuch­tel von Frau, Toch­ter und den Kat­zen. Neben eini­gen aus­pro­bier­ten Beru­fen wand­te er sich dem Schrei­ben zu, in der Hoff­nung, damit irgend­wann sei­ne Hob­bies finan­zie­ren zu kön­nen. www​.bedlam​boys​.de

Sabi­ne Osman, Jahr­gang 1970, macht mit Mann und Kat­zen das Saar­land unsi­cher. Nach lan­gen Jah­ren in einem Zei­tungs­job, ist sie nun als Tex­te­rin und Autorin selbst­stän­dig. Ihre Schreib- und Lese­lei­den­schaft gilt der Fan­ta­sy. sabi​ne​os​man​.de

Ach ja, und ich natür­lich eben­falls (wobei ich aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den natür­lich die Autoren der ein­ge­sand­ten Lese­pro­ben ken­ne):

Ste­fan Holz­hau­er, Jahr­gang 1965, lebt mit Lang­zeit­freun­din, Ech­sen und mehr Com­pu­tern als nötig im Ber­gi­schen Land. Eigent­lich ist er frei­be­ruf­li­cher IT-Bera­ter, betreibt aber auch das Phan­tas­tik-Por­tal Phan­ta­News und ist neu­er­dings zudem als Autor in Erschei­nung getre­tentest​.phan​ta​news​.de

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Selfpublisher-Leseproben auf PhantaNews

Leseproben Logo

Das größ­te Pro­blem, wel­ches Self­pu­blisher heut­zu­ta­ge haben, ist es, sicht­bar zu wer­den. Zum einen, weil sie nicht über die Mög­lich­kei­ten ver­fü­gen, Wer­bung zu machen, wie die Ver­la­ge es kön­nen (wenigs­tens für ihre Best­sel­ler­au­toren), zum ande­ren, weil sie ver­mut­lich in der schie­ren Mas­se der Indie-Autoren unge­se­hen blei­ben.

Wir haben uns über­legt, wie man die­se Unsicht­bar­keit zumin­dest ein wenig ver­bes­sern könn­te und her­aus gekom­men sind die Lese­pro­ben auf Phan­ta­News.

Schickt uns Lese­pro­ben aus euren Indie-Büchern (Roma­ne oder Geschich­ten­samm­lun­gen). Wie die­se Pro­ben genau aus­se­hen und was sie beinhal­ten sol­len, steht wei­ter unten. Wir wer­den uns die­se vor­neh­men und nach und nach hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­li­chen. Jedoch – und das ist wich­tig – nur dann, wenn wir der Ansicht sind, dass eine Ver­öf­fent­li­chung gerecht­fer­tig ist. Das bedeu­tet: Grund­le­gen­de Anfor­de­run­gen an Recht­schrei­bung und Stil müs­sen gewähr­leis­tet sein. Der Plan ist im Moment, ein- bis zwei­mal in der Woche eine Lese­pro­be hier auf Phan­ta­News online zu stel­len (das ist aller­dings im Moment nur eine gro­be Idee, wel­che die Kon­fron­ta­ti­on mit der Rea­li­tät viel­leicht nicht über­lebt). Dies soll sowohl als Arti­kel auf der Sei­te gesche­hen, zusätz­lich wer­den wir den Aus­zug aber auch als ePub‑, mobi- und PDF-Datei zum Her­un­ter­la­den bereit­stel­len. Wei­ter­hin wei­sen wir bei Ver­öf­fent­li­chung auf eure Web­sei­te hin und ver­lin­ken auf Shops, wo man euer Buch erwer­ben kann.

Und jetzt: her mit euren Lese­pro­ben!

Alle Details wie man mit­ma­chen kann und was ihr ein­sen­den müsst, fin­det ihr auf einer eige­nen Sei­te.

Und: Tei­len! Tei­len! Tei­len!

NAUTILUS: Endspurt zum E‑Book Leseproben-Wettbewerb für Self-Publisher

NautilusLeseprobenWettbewerb

Wer als Autor und Selbst­ver­le­ger noch beim E‑Book Lese­pro­ben-Wett­be­werb für Self-Publisher des Maga­zins NAUTILUS mit­ma­chen will, soll­te umge­hend zu Stift oder Tas­ta­tur grei­fen, denn der Ein­sen­de­schluß ist am 31. Okto­ber 2014.

Der E‑Book Lese­pro­ben-Wett­be­werb für Self-Publisher wur­de in der Jubi­lä­ums-Aus­ga­be 125, 08/​2014, des monat­lich erschei­nen­den Phan­tas­tik-Maga­zins NAUTILUS – Aben­teu­er & Phan­tas­tik gestar­tet. The­men die­ser Aus­ga­be waren neue digi­ta­le Trends im Bereich Roman, Film und Video-Game. So refe­riert im Heft u.a. der erfolg­rei­che E‑Book Self-Publisher und SF-Best­sel­ler-Autor Hugh How­ey (Silo, Level) über sei­ne Erfah­run­gen über das Selbst­ver­le­gen von E‑Books, und er gibt dazu kon­kre­te Pra­xis-Tipps: Schriift­stel­ler im Selbst­ver­lag sol­len ihre E‑Books per Lese­pro­be nach­hal­tig einem gro­ßen Leser­kreis prä­sen­tie­ren.

Genau die­se Mög­lich­keit bie­tet die Ver­öf­fent­li­chung einer Lese­pro­be des eige­nen Romans im Maga­zin NAUTILUS: Mit dem E‑Book Lese­pro­ben-Wett­be­werb kön­nen E‑Book-Autoren und ‑Selbst­ver­le­ger die auf­la­gen­star­ke Ver­öf­fent­li­chung eines Aus­zugs aus ihrem E‑Book in der Heft­mit­te der Gesamt-Aus­ga­be der NAUTILUS print, digi­tal und online gewin­nen. Und da die Lese­pro­ben in der Heft­mit­te vom Maga­zin jeweils auf­wän­dig auf der Basis des Covers gestal­tet wer­den, gewin­nen die Teil­neh­mer auf Wunsch auch noch die Cover-Gestal­tung und das Lek­to­rat ihres Romans.

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind 2014 im Selbst­ver­lag erschie­ne­ne bzw. noch nicht ver­öf­fent­lich­te E‑Books des Phan­tas­tik-Gen­res von selbst­pu­bli­zie­ren­den Autoren. Ver­la­ge dür­fen nicht teil­neh­men. Für noch nicht erschie­ne­ne E‑Books erstellt die NAUTILUS optio­nal auf Wunsch und als Start­hil­fe auch ein pro­fes­sio­nell gestal­te­tes Buch­co­ver und leis­tet das Kor­rek­to­rat und Lek­to­rat. Die Exper­ten-Jury aus erfah­re­nen Buch­ma­chern, Jour­na­lis­ten und Blog­gern wählt aus der Short­list drei Gewin­ner, deren Lese­pro­ben dann Anfang 2015 im Maga­zin NAUTILUS erschei­nen wer­den.

Die kom­plet­ten Teil­nah­me­be­din­gun­gen, Bei­spie­le für bis­lang im Maga­zin erschie­ne­ne Lese­pro­ben von Autoren wie Jona­than Stroud, Cor­ne­lia Fun­ke, Ser­gej Lukia­nen­ko, Kami Gar­cia, Wolf­gang Hohl­bein, Nina Bla­zon, Bernd Perp­li­es und auch von erfolg­rei­chen Print- und E‑Book Self-Publishern wie Julia­ne Mai­bach und Ivo Pala sowie redak­tio­nel­le Tipps für erfolg­rei­che Lese­pro­ben und ein FAQ zum Wett­be­werb gibt es auf der Wett­be­werbs­sei­te.

Über das Maga­zin
Heu­te wis­sen, was nächs­ten Monat in die Kinos und die Buch­lä­den kommt: NAUTILUS – Aben­teu­er & Phan­tas­tik ist das ein­zi­ge monat­lich erschei­nen­de Print­ma­ga­zin des deutsch­spra­chi­gen Phan­tas­tik-Gen­res und berich­tet vor­ab über phan­tas­ti­sche Fil­me im Kino und auf DVD/­B­lu-Ray, Fan­ta­sy & SF-Lite­ra­tur im Roman und Hör­buch, PC-Adven­tures und Online-Rol­len­spie­le sowie phan­tas­ti­sche The­men aus Sci­ence, Mys­tery und Histo­ry. Ob Besu­che am Set von gro­ßen Fil­men, Inter­views mit Regis­seu­ren und Dar­stel­lern, Berich­te von Roman-Autoren über ihre Wer­ke oder Ein­bli­cke in die Ent­ste­hung von Fan­ta­sy-Comics oder Adven­ture-Games: Kein ande­res Print­ma­ga­zin gibt einen so umfas­sen­den Ein­blick in das Gen­re Aben­teu­er & Phan­tas­tik. Das Maga­zin erscheint seit 22 Jah­ren.

Selfpublisher-Promotion: Wettbewerb von und mit NAUTILUS

NautilusLeseprobenWettbewerb

Damit es in der Nach­richt über das Erschei­nen der Jubi­lä­ums­aus­ga­be des Maga­zins NAUTILUS – Aben­teu­er und Phan­tas­tik nicht unter­geht, noch ein extra-Arti­kel:

NAUTILUS will mit einem Wett­be­werb um Lese­pro­ben gezielt E‑Book Self­pu­bli­shing von deutsch­spra­chi­gen Phan­tas­tik-Autoren för­dern und folgt damit den The­sen und Vor­schlä­gen, die der erfolg­rei­che E‑Book Self-Publisher Hugh How­ey in sei­nem Vor­trag auf dem Publishers-Forum Ber­lin 2014 bzw. im Inter­view mit NAU­TI­LUS-Mit­ar­bei­ter Chris­ti­an Han­del in der Aus­ga­be 125 an E‑Book-Autoren rich­tet: Das selbst­ver­öf­fent­lich­te E‑Book per Lese­pro­be nach­hal­tig und publi­kums­wirk­sam einem gro­ßen Leser­kreis prä­sen­tie­ren (sie­he Tipps für Self-Publisher auf den Sei­ten 40–41 und das Inter­view Sei­te 42–44). Die NAUTILUS bie­tet hier­zu den Gewin­nern des Wett­be­werbs per Lese­pro­be im Maga­zin eine auf­la­gen­star­ke Start­hil­fe. Alle Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf einer Web­sei­te zum Wett­be­werb, ich möch­te sie aller­dings auch hier kurz anrei­ßen:

Was muss man tun?

Man schickt bis zum 31. Okto­ber 2014 eine Lese­pro­be von 21000 bis 23000 Zei­chen an den Aben­teu­er-Medi­en-Ver­lag

Was kann man gewin­nen?

Den Abdruck der Lese­pro­be im Maga­zin NAUTILUS.

Falls das eBook noch nicht erschie­nen ist, wird es auf Wunsch ver­öf­fent­li­chungs­reif gemacht. Dazu gehört:

  • Optio­nal die Erstel­lung eines eBook-Covers durch die NAUTILUS inklu­si­ve opti­mier­ten Datei­en für die füh­ren­den eBook-Platt­for­men (falls kein Cover vor­han­den ist)
  • Optio­na­les pro­fes­sio­nel­les Lek­to­rat und Kor­rek­to­rat durch die NAUTILUS (falls das eBook noch nicht erschie­nen ist)
  • Optio­nal hilft ein pro­fes­sio­nel­ler eBook-Dienst­leis­ter beim Ver­trieb der eBooks für alle Shops und Platt­for­men.

Nach dem Ende des Ein­sen­de­zeit­raums nimmt sich eine Jury die Ein­sen­dun­gen vor und kürt dar­aus die Gewin­ner. Ein Mit­glied die­ser Jury bin ich. Man hat mich gefragt, ob ich dabei sein möch­te, das hat mich sehr gefreut und ich habe selbst­ver­ständ­lich zuge­sagt.

Ich fin­de, dass das eine ganz groß­ar­ti­ge und unter­stüt­zens­wer­te Idee ist, denn Wer­ke von Indie-Autoren haben es bekann­ter­ma­ßen nicht leicht, in der Men­ge der selbst­pu­bli­zier­ten und von den Ver­la­gen her­aus­ge­ge­be­nen Bücher gese­hen zu wer­den. Dass sich der Wett­be­werb aus­schließ­lich auf das The­ma Phan­tas­tik bezieht, freut mich ganz beson­ders, denn hier fin­den sich im Self­pu­bli­shing-Bereich tat­säch­lich Klein­odi­en abseits des Main­streams und der schier unend­li­chen Men­ge an Roman­t­a­sy-Epi­go­nen der Publi­kums­ver­la­ge.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die genau­en Teil­nah­me­be­din­gun­gen auf einer spe­zi­el­len Info­sei­te des Ver­lags.

Unknown 2013 – Indie-Buchmesse in Essen

unknown 2013

An die­sem Wochen­en­de (06. bis 09. Sep­tem­ber 2013) fin­det in Essen die ers­te »Unknown« statt, eine Buch­mes­se aus­schließ­lich für Inde­pen­dent- und unbe­kann­te Autoren. Ort des Gesche­hens ist das »Unper­fekt­haus«, das allei­ne schon einen Besuch wert ist. Das Kon­zept des Unper­fekt­hau­ses ist es, dass jeder, der das Haus betre­ten möch­te, einen Obo­lus ent­rich­tet. Dafür darf man sich eine Zeit lang im Unper­fekt­haus auf­hal­ten und erhält nicht­alk­ho­ho­li­sche Geträn­ke frei. Wer etwas Essen möch­te (es gibt eine umfang­rei­che Aus­wahl) oder wem der Sinn nach einem Bier oder Wein steht, der kann die­se gegen Bezah­lung eben­falls bekom­men. Vom auf die­se Art und Wei­se ein­ge­nom­me­nen Geld wird zum einen das Haus unter­hal­ten, zum ande­ren – und das ist viel wich­ti­ger – kann man aller­dings kos­ten­los Räu­me für künst­le­ri­sche Unter­neh­mun­gen bekom­men. Im gesam­ten Haus fin­den sich Künst­ler der ver­schie­dens­ten Spiel­ar­ten, die ihre Wer­ke aus­stel­len und auch ver­kau­fen – und man kann ihnen sogar beim Arbei­ten zuse­hen.

In Tei­len des Hau­ses fin­det an die­sem Wochen­en­de zum ers­ten Mal die »Unknown« statt, eine Buch­mes­se aus­schließ­lich für Indie- und unbe­kann­te Autoren. Die bie­ten dort ihre Wer­ke feil, ste­hen zu Gesprä­chen bereit und selbst­ver­ständ­lich wer­den auch Lesun­gen ver­an­stal­tet. Unter den vor­ge­stell­ten Büchern wie erwar­tet ein nicht gerin­ger Anteil an Phan­tas­tik, aber auch Kri­mis, Mit­tel­al­ter­li­ches und eine Men­ge mehr sind zu fin­den. Eine sehr ange­neh­me Ver­an­stal­tung mit net­ten Leu­ten.

Sämt­li­che Infor­ma­tio­nen fin­det man auf der Web­sei­te des Ver­an­stal­ters, auch das Unper­fekt­haus hat selbst­ver­ständ­lich eine Web­prä­senz, der man Ein­tritts­prei­se und Gebo­te­nes ent­neh­men kann.

Wie gesagt: ein Besuch lohnt sich sowie­so, an die­sem Wochen­en­de umso mehr, wer also in der Nähe von Essen wohnt, soll­te sich auf den Weg machen. Man tut auch noch eine gute Tat und unter­stützt eine gran­dio­se Idee und Künst­ler.

Hier zum wei­te­ren Anfüt­tern noch ein Video vom Unper­fekt­haus:

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Logo Unknown Essen Copy­right Swen Oli­ver

Börsenverein und Buchpreisbindung für Selfpublisher: es wird kafkaesk …

Das The­ma »gilt die Buch­preis­bin­dung für Self­pu­blisher?« hat­ten wir ja hier und anders­wo im Web in den letz­ten Tagen bereits des Öfte­ren (z.B. auch auf lite​ra​tur​ca​fe​.de). Die letz­te Aus­sa­ge aus der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins mir gegen­über – die auf mei­ne Anfra­ge hin gemacht wur­de, nach­dem im Stan­dard­werk »Kom­men­tar zum Buch­preis­bin­dungs­ge­setz« stand, dass die­se nicht für Self­pu­blisher gilt – lau­te­te erst am ver­gan­ge­nen Frei­tag wie folgt (Aus­zug):

Bis­lang wa­ren Bü­cher aus Selbst­ver­la­gen nicht preis­ge­bun­den, weil Sie (sic!) im Buch­han­del kei­ne Rol­le spiel­ten und da­her nicht »buch­han­dels­ty­pisch« wa­ren. Nun er­le­ben wir ge­rade, dass bei E‑Books vie­le »Selbst­ver­le­ger« mit Ih­ren (sic!) Bü­chern bei Ama­zon, Apple und ähn­li­chen Platt­for­men nicht un­er­heb­li­che Ver­kaufs­zah­len ge­ne­rie­ren. Da­mit ändert sich wohl ge­rade auch die Ant­wort auf die Fra­ge der Buch­han­dels­ty­pi­zi­tät. Die Preis­bin­dungs­treu­hän­der stre­ben da­her vor­aus­schau­end eine Re­ge­lung an, wo­nach Selbst­ver­le­ger, die ihre E‑Books über In­ter­net– Groß­buch­händ­ler an­bie­ten, die Prei­se ein­heit­lich fest­le­gen müs­sen.

Die SF-Autorin Myra Çakan hat nun ges­tern in ähn­li­cher Cau­sa beim Bör­sen­ver­ein nach­ge­fragt und eine anders lau­ten­de Aus­kunft bekom­men, die sie in ihrem Blog wie­der­gibt:

Dazu sagt die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins, dass es sich hier­bei um eine Regel han­delt, die aus der Zeit von vor KDP etc… stammt. Wer sei­ne Bücher einer gro­ßen Käu­fer­schicht zur Ver­fü­gung stellt, also sei­ne Titel über Ama­zon und ande­re Platt­for­men ver­treibt, ist ver­le­ge­risch tätig.

Ja was denn nun? Mir gegen­über wird ein­deu­tig aus­ge­sagt, dass »man eine Rege­lung anstrebt«, das impli­ziert, dass es der­zeit kei­ne gibt – es sei denn, man hät­te seit Frei­tag mal schnell eine erfun­den und vor allem imple­men­tiert, was ich nicht glau­be. Dann erneut der Hin­weis auf KDP. Zum einen inter­es­sant, dass das auf ein­mal eine Kon­kur­renz dar­stel­len soll, über die maß­geb­li­che Umsät­ze gene­riert wer­den. War denn nicht gera­de noch die Aus­sa­ge, dass das eBook-Geschäft unter »fer­ner lie­fen« anzu­sie­deln ist und nur einen ver­schwin­dend gerin­gen Bruch­teil des Buch­mar­kes aus­macht? Wer­den die Self­pu­blisher nicht laut Pres­se­mel­dun­gen aus der Bran­che nach wie vor als qua­li­täts­ar­me Rand­er­schei­nun­gen ohne Belang für den Markt belä­chelt?

Und auf der ande­ren Sei­te sol­len die plötz­lich via KDP und Co. »nicht uner­heb­li­che« Umsät­ze gene­rie­ren? Man möge mir  ver­zei­hen, wenn ich nur eins davon glau­ben kann. Was stimmt denn nun? Hosen run­ter, Bör­sen­ver­ein: sind Self­pu­blisher eine ernst­zu­neh­men­de Kon­kur­renz, oder sind sie es nicht?

Zudem ist die Argu­men­ta­ti­on mit den soge­nann­ten »gro­ßen« Online-Platt­for­men nicht schlüs­sig. Das wür­de bei die­ser Aus­le­gung in Kon­se­quenz bedeu­ten, dass das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz für Self­pu­blisher gilt, die ihre eBooks über Ama­zon und viel­leicht noch Kobo ver­kau­fen, wenn sie einen eige­nen Shop auf ihrer Web­sei­te haben (was pro­blem­los mög­lich und qua­si in Minu­ten ein­zu­rich­ten ist) jedoch nicht? Nicht ernst­haft, oder?

Um es ganz deut­lich zu sagen: der Bör­sen­ver­ein eiert hier in albern zu nen­nen­der Wei­se her­um und gibt unter­schied­li­chen Anfra­gern in gera­de­zu kaf­ka­es­ker Art ver­schie­de­ne, sich wider­spre­chen­de Ant­wor­ten. Wenn aber schon der Bör­sen­ver­ein kei­ne defi­ni­ti­ve Aus­sa­ge machen kann, wie soll dann der Selbst­ver­le­ger wis­sen, was Sache ist?

Erneut auf­ge­kocht ist das The­ma übri­gens, weil Mexx­Books soeben in Kopie der HUMBLE BUNDLES aus den USA hier­zu­lan­de ein »Ham­bel Ban­del« auf den Markt brin­gen will (an der Namen­s­o­ri­gi­na­li­tät soll­ten die aller­dings noch mal arbei­ten …). Dar­in befin­den sich sechs eBooks von Self­pu­blishern und man kann nach ame­ri­ka­ni­schem Vor­bild dafür bezah­len, was man möch­te. Auch die Ver­ant­wort­li­chen von Mexx­Books haben offen­bar mit der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins gespro­chen und kei­ne zufrie­den­stel­len­de Ant­wort bekom­men. Es könn­te also sein, dass das jetzt end­lich der Prä­ze­denz­fall ein­tre­ten wird, der klä­ren kann, was Sache ist – näm­lich dann, wenn die­sel­be Treu­hän­der­kanz­lei, aus deren Rei­hen die oben genann­te Aus­sa­ge im Buch­PrG-Kom­men­tar-Buch kommt, dass die­ses nicht für Self­pu­blisher gilt, Mexx­Books abmah­nen wird.

Es bleibt span­nend, aller­dings kann die Rei­se durch die Instan­zen Jah­re dau­ern … Bis dahin soll­ten Self­pu­blisher vor­sich­tig sein, denn hau­fen­wei­se Abmahn-Abzo­cker sind bekann­ter­ma­ßen schnell bei der Hand und ver­die­nen sich gern eine gol­de­nen Nase.

[cc]

Bild »eBook-Para­graph«, von mir, CC BY-NC-SA

Buchpreisbindung für Selfpublisher – revisited

Ans­gar War­ner hat ges­tern auf e‑book-news.de auf eine inter­es­san­te Tat­sa­che hin­ge­wie­sen: laut einer Aus­sa­ge im Stan­dard­werk Buch­preis­bin­dungs­ge­setz: Die Preis­bin­dung des Buch­han­dels (Ver­lag C. H. Beck, Autoren: Fran­zen, Wal­len­fels, Russ, ISBN 978–3406611902) gilt das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz nicht für Self­pu­blisher.

Das stand in kras­sem Wider­spruch zu einer Aus­sa­ge des Jus­ti­ziars des Bör­sen­ver­eins, die ich im Janu­ar die­sen Jah­res erhal­ten hat­te. Des­we­gen frag­te ich noch­mal bei der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins nach und erhielt vom Jus­ti­zi­ar Dr. Chris­ti­an Sprang sehr kurz­fris­tig eine Ant­wort. Hier­für möch­te ich mich bedan­ken. Nach­fol­gend die Stel­lung­nah­me:

Sowohl der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels als auch Prof. Dr. Chris­ti­an Russ, unser Preis­bin­dungs­treu­hän­der von der Kanz­lei Fuhr­mann Wal­len­fels, erklä­ren dazu Fol­gen­des:

Bis­lang waren Bücher aus Selbst­ver­la­gen nicht preis­ge­bun­den, weil Sie (sic!) im Buch­han­del kei­ne Rol­le spiel­ten und daher nicht »buch­han­dels­ty­pisch« waren. Nun erle­ben wir gera­de, dass bei E‑Books vie­le »Selbst­ver­le­ger« mit Ihren (sic!) Büchern bei Ama­zon, Apple und ähn­li­chen Platt­for­men nicht uner­heb­li­che Ver­kaufs­zah­len gene­rie­ren. Damit ändert sich wohl gera­de auch die Ant­wort auf die Fra­ge der Buch­han­dels­ty­pi­zi­tät. Die Preis­bin­dungs­treu­hän­der stre­ben daher vor­aus­schau­end eine Rege­lung an, wonach Selbst­ver­le­ger, die ihre E‑Books über Inter­net- Groß­buch­händ­ler anbie­ten, die Prei­se ein­heit­lich fest­le­gen müs­sen. Anders Print­ver­le­ger, die in klei­ner Stück­zahl ihre Pri­vat­dru­cke unter die Leu­te brin­gen.

Aha. :) Man darf davon aus­ge­hen, dass es in die­ser Sache gera­de eini­ge »Kom­mu­ni­ka­ti­on hin­ter den Kulis­sen« gege­ben haben dürf­te, um es mal vor­sich­tig aus­zu­drü­cken. Die For­mu­lie­run­gen »bis­her« und »ändert sich wohl gera­de« deu­ten aller­dings dar­auf hin, dass damit die pau­scha­le Aus­sa­ge aus dem Janu­ar, dass Selbst­ver­le­ger auf alle Fäl­le der Buch­preis­bin­dung unter­lie­gen, in die­ser Aus­schließ­lich­keit (nicht nur) zum dama­li­gen Zeit­punkt nicht ganz kor­rekt gewe­sen sein dürf­te. Auch der Hin­weis, dass man »eine Rege­lung für Self­pu­blisher anstrebt«, weist dar­auf hin, dass es sei­tens der Treu­hän­der der­zeit eben noch kei­ne kon­kre­te Rege­lung gibt.

Hoch­in­ter­es­sant aus mei­ner Sicht zudem, dass jetzt auf ein­mal die Fra­ge nach einer Gel­tung des Buch­PrG für Self­pu­blisher an Absatz­zah­len fest­ge­macht wird, anstatt am Buch­for­mat. Was denn nun?

Rechts­si­cher­heit für Selbst­ver­le­ger stellt das alles nicht gera­de her.

[cc]

Bild: »eBook-Para­graph« von mir, CC BY-NC-SA

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