Das neue Buchpreisbindungsgesetz, eBooks und die Selfpublisher
Mathias Matting widmet sich dem Thema auf seiner Seite Selfpublisherbibel, und bekräftigt auch auf Nachfrage in der Facebook-Gruppe »Self Publishing«, dass sich für Selbstverleger nichts ändert. Er beharrt darauf, dass das Gesetz auch für Selfpublisher gilt.
Doch da irrt er meiner Ansicht nach. Ich schrieb bereits im Mai dieses Jahres über das Thema, denn in den Begründungen zum Gesetz, die von Gerichten zur Urteilsfindung herangezogen werden, steht, dass die Preisbindung für eBooks von Selfpublishern eben NICHT gilt. Der Passus (siehe Begründung im PDF des BMWI)
»Der Preisbindung unterliegende elektronische Bücher werden zum dauerhaften Zugriff angeboten und sind unter Würdigung aller Umstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen.«
Und das schließt Selfpublisher aus, denn die sind eben NICHT verlagstypisch, insbesondere dann nicht, wenn man ausschließlich über Amazon anbietet, dann ist das eBook möglicherweise noch nicht einmal buchhandelstypisch, denn man bekommt es im herkömmlichen Buchhandel (bzw. bei deren Onlineplattformen) nicht. Ich stehe übrigens mit dieser Meinung nicht alleine.
Im Gesetzesentwurf stand sogar noch:
Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung.
Da hat man offenbar noch einiges an Lobbytum in Bewegung gesetzt, um den Passus aus den Begründungen heraus zu bekommen.
Ob man sich mit dem Börsenverein und dessen Treuhänderkanzlei, die über die Einhaltung der Buchpreisbindung wacht und dafür auch gern mal abmahnt, anlegen möchte, muss man natürlich als Selfpublisher abwägen. Es könnte allerdings sein, dass Börsenverein und Co. wie bisher lieber die Schaffung eines Präzedenzfalls unbedingt vermeiden möchten. Ein rechtliches Restrisiko bleibt, denn was die juristische Power angeht, sitzt der Börsenverein sicher am längeren Hebel und bereits dieses Drohszenario könnte verhindern, dass Selbstverleger Experimente wagen, hier das Recht also durch Interessengruppen selbstgemacht wird.
Man könnte an dieser Stelle auch mal darüber nachdenken, warum Matting so offensiv eine andere Meinung vertritt. Vielleicht weil er Mitglied und 1. Vorsitzender eines Selfpublisher-Vereins ist, der in den Räumen des Börsenvereins gegründet wurde?
In meinen Augen ist das Buchpreisbindungsgesetz ohnehin ein fossiler Eingriff in den Markt, der es der Branche ermöglicht, kartellartige Strukturen zu schaffen und schwächere Marktteilnehmer auszubooten. Es gehört abgeschafft.