Leistungsschutzrecht

Google: Bitte wirf die Verleger sofort aus dem Index!

Leis­tungs­schutz­recht. Erin­nert sich noch jemand? Ver­le­ger wol­len dafür bezahlt wer­den, dass Such­ma­schi­nen ihre Arti­kel find­bar machen und Besu­cher auf die Onlin­ever­sio­nen ihrer aus­ster­ben­den Tot­holz­me­di­en spülen.

Eine belieb­te Ana­lo­gie dazu ist folgende:

Man steigt in ein Taxi und bit­tet den Fah­rer, einen zu einem guten Restau­rant zu brin­gen. Dort ange­kom­men, will der Gas­tro­nom vom Taxi­fah­rer eine Gebühr dafür, dass er Gäs­te gebracht hat.

Klingt bekloppt? Ist es auch. Zuerst haben die Ver­le­ger das in Bel­gi­en verucht. Nach­dem Goog­le sie aus dem Index warf, gab es sofort ein heu­len und Zäh­ne­klap­pern, denn die Besu­cher der Web­sei­ten blie­ben aus. Das Gan­ze wur­de zurück­ge­nom­men. Dann hieß es: »Bel­gi­en ist halt zu klein, das muss man in einem grö­ße­ren Land machen!«

Das führ­te zum hart umkämpf­ten Leis­tungs­schutz­recht in Deutsch­land, bei der die Ver­le­ger zum ers­ten Mal alle jour­na­lis­ti­schen Grund­sät­ze über Bord war­fen und bei­na­he aus­schließ­lich zuguns­ten die­ses Unsinns berich­te­ten, statt objek­tiv, wie es ihre Pflicht gewe­sen wäre. Dass damit ihre Glaub­wür­dig­keit mas­siv beschä­digt wur­de, nah­men die Ver­ant­wort­li­chen bil­li­gend in Kauf, denn es ging ja um eige­ne Vorteile.

Was dar­aus wur­de, wis­sen wir: Das Leis­tungs­schutz­recht­ge­setz ist so dumm, dass es de fac­to nicht ange­wen­det wird.

Doch die Ver­le­ger woll­ten nicht auf­ge­ben, an der Spit­ze der Sprin­ger-Ver­lag, Her­aus­ge­ber eines Pam­phlets, das man in mei­nen Augen nur als »Volks­ver­het­zer-Blatt« bezeich­nen kann: der Bild-»Zeitung«. Erneut kam das völ­lig sinn­lo­se Argu­ment »Deutsch­land ist halt zu klein, das muss man grö­ßer machen!« und jetzt woll­te man den­sel­ben Stuss euro­pa­weit durchziehen.

Und erneut ver­such­ten die übli­chen Ver­däch­ti­gen bei den Tot­holz­me­di­en durch eine äußerst ten­den­zi­el­le Bericht­erstat­tung weit abseits aller Rea­li­tä­ten, ihre Leser zu ver­dum­men und zu »über­zeu­gen«. Zeit­gleich wur­de in Brüs­sel mas­siv Lob­by­ar­beit betrie­ben, um ahnungs­lo­se (oder kor­rup­te) Poli­ti­ker auf ihre Sei­te zu zie­hen. Ver­mut­lich hat­ten etli­che davon auch ein­fach Angst, dass die Sprin­ger-Medi­en nach­hal­tig und dau­er­haft nega­tiv über sie berich­ten wür­den, wenn sie nicht spuren.

Ges­tern stimm­te dann eine Mehr­heit im EU-Par­la­ment für den unsäg­li­chen Bullshit.

Wenn Goog­le nicht zah­len will, könn­te der Such­ma­schi­nen­an­bie­ter sämt­li­che Ange­bo­te der Ver­le­ger aus sei­ner Such­ma­schi­ne entfernen.

Aber auch dafür haben die Tot­holz­ver­brei­ter einen per­fi­den Plan: Wenn Goog­le das tut, will man die Betrei­ber der Such­ma­schi­ne per Gesetz dazu zwin­gen, ihre Pro­duk­te wei­ter zu lis­ten, weil er angeb­lich Mono­po­list ist.

Es soll also ein Gesetz geben, das einen Dienst­leis­ter dazu zwin­gen soll, die Dienst­leis­tung zu erbrin­gen und die Nutz­nie­ßer die­ser Dienst­leis­tung dann auch noch dafür zu bezahlen.

Die Ana­lo­gie zu oben wäre folgende:

Auf dem Dorf gibts nur ein Taxi. Der Fah­rer hat aber kei­nen Bock mehr, Gäs­te zu einem Restau­rant zu brin­gen, des­sen Inha­ber er auch noch dafür bezah­len soll. Der Gas­tro­nom schleimt sich des­we­gen so lan­ge beim Bür­ger­meis­ter ein, bis die Orts­sat­zung geän­dert wird, und den Taxi­fah­rer dazu zwingt, Gäs­te zu dem Restau­rant zu brin­gen und dann dafür auch noch zu blechen.

Klingt noch bekloppter?

Rich­tig.

Bit­te, Goog­le, werft die Medi­en der Ver­le­ger-Dep­pen sofort aus dem Index. Nicht nur aus den News, son­dern vollständig.

Sol­len die zu eige­nen Guns­ten lügen­den Alt­pa­pier­be­dru­cker doch zugrun­de gehen. Mir egal.

(Dis­clai­mer: Nein, es ist mir natür­lich nicht egal. Eine brei­te und viel­fäl­ti­ge jour­na­lis­ti­sche Land­schaft ist eigent­lich unab­ding­bar und drin­gend not­wen­dig, ins­be­son­de­re ange­sichts der aktu­el­len Pro­ble­me in die­sem Land. Aber sol­che zum eige­nen Vor­teil agie­ren­den Dem­ago­gen-Medi­en braucht wirk­lich nie­mand – und bezah­len soll­te man sie für ihre Falsch­aus­sa­gen erst recht nicht)

Gra­fik von https://act1.openmedia.org/savethelink

Korrupte Politiker im EU-Parlament beschließen das Ende des Internets wie wir es kennen

Ein Kom­men­tar

Es war hart gekämpft wor­den um die Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts in Euro­pa. Die Ände­run­gen gehen unter ande­rem auf EU-Digi­tal­kom­mis­sar Oet­tin­ger zurück, der von Digi­ta­lem ver­mut­lich so viel Ahnung hat­te, wie eine Kuh vom Rad­fah­ren. Trei­ber der soge­nann­ten Refor­men war Axel Voss (CDU).

Gro­ße Tei­le der angeb­li­chen »Reform« sind völ­lig gegen die Bedürf­nis­se und Inter­es­sen des sprich­wört­li­chen »nor­ma­len Bür­gers« und bedie­nen aus­schließ­lich wirt­schaft­li­che und Lobby-Interessen.

Ver­le­ger, an ihrer Spit­ze (Ach­tung: Mei­nung!) Volks­ver­het­zer wie der Axel Sprin­ger Ver­lag (Bild-Zei­tung), wol­len ein Leis­tungs­schutz­recht (Link Tax), das in Deutsch­land kra­chend geschei­tert ist, euro­pa­weit durch­set­zen. Wei­ter­hin sol­len auto­ma­ti­sier­te Con­tent­fil­ter (die tech­nisch nicht funk­tio­nie­ren kön­nen) den Upload von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al ver­hin­dern. Die­se Zen­sur­fil­ter wer­den zu mas­si­vem Over­blo­cking, dem Ver­schwin­den von Netz­kul­tur und erheb­li­cher Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit füh­ren. Denn man kann ohne inhalt­li­che oder recht­li­che Kon­trol­le erst­mal alles weg­blo­cken, ohne dass man als Betrof­fe­ner eine ein­fa­che Mög­lich­keit hat, sich dage­gen zu wehren.

Statt das Urhe­ber­recht ans Inter­net des 21. Jahr­hun­derts und die inter­es­sen der Nut­zer anzu­pas­sen, bei­spiels­wei­se durch Rege­lun­gen wie »fair use«, ist man beim euro­päi­schen Par­la­ment kom­plett vor den Wün­schen der Wirt­schaft ein­ge­knickt, zum Nach­teil der euro­päi­schen Bür­ger. Die Kon­se­quen­zen sind unab­seh­bar und rei­chen ins­be­son­de­re für jeden, der Con­tent ins Netz stellt (also dank sozia­ler Medi­en ALLE Nut­zer) erheb­lich wei­ter als die viel­dis­ku­tier­te DSGVO.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­det man bei Netzpolitik.org. Die schrei­ben, der Kampf sei ver­lo­ren. Das sehe ich anders:

Jetzt fängt er erst rich­tig an!

Wer meint, ich klin­ge ange­fres­sen, hat völ­lig recht.

Update: Thread von Cory Doc­to­row auf Twitter:

The­re are thou­sands of ways that fil­ters can acci­den­tal­ly fin­ger your legit works as pira­cy, and if you’­re not a pira­te, your reme­dy is to file appeals, cross your fin­gers, and hope a plat­form with a bil­li­on users and mil­li­ons of peo­p­le in your situa­ti­on will review your case.

Update: Julia Redas Stel­lung­nah­me:

Das Euro­pa­par­la­ment befür­wor­tet die Ein­füh­rung neu­er recht­li­cher und tech­ni­scher Schran­ken für die Mei­nungs­frei­heit im Netz. Zuguns­ten von Kon­zern­pro­fi­ten wer­den Prin­zi­pi­en über den Hau­fen gewor­fen, ohne die das Inter­net nie sei­ne heu­ti­ge Bedeu­tung erlangt hätte.

Update: Mario Six­tus auf Twit­ter:

Heu­te hat der Axel-Sprin­ger-Ver­lag bei sei­nem Bestre­ben, das Inter­net kaputt zu machen, einen gro­ßen Schritt nach vor­ne gemacht. Wer für Sprin­ger arbei­tet, deren Publi­ka­tio­nen abon­niert oder auf deren Tex­te ver­linkt, ist mitschuldig.

Update: Arti­kel auf hei­se: »Vor­ab­kon­trol­le und Zen­sur­in­fra­struk­tur«

Die US-Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on (EFF) weist dage­gen dar­auf hin, dass das bekann­te »Con­tent ID«-System von You­Tube Ent­wick­lungs­kos­ten in Höhe von 60 Mil­lio­nen Euro ver­schlun­gen habe und in zahl­rei­chen Fäl­len recht­mä­ßi­ge Inhal­te blo­ckiert habe. Zudem kön­ne jeder Anwen­der oder Rech­te­inha­ber nut­zer­ge­ne­rier­ten Con­tent auf eine schwar­ze Lis­te geschütz­ter Wer­ke set­zen, die dann nicht mehr ver­öf­fent­licht wer­den könnten.

Hier kann man sehen, wer ver­ant­wort­lich ist:

Gra­fik Link­tax und Con­tent­fil­ter: CC-BY Oli R, Bild »Kains Face­palm« von Alex E. Pro­imos, aus der Wiki­pe­diaCC BY

Der Börsenverein und das Leistungsschutzrecht

Screenshot Netz-Monitor Buch

Neu­lich fiel mir auf, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels wie­der ein­mal in sei­nem »Netz-Moni­tor Buch« auf einen mei­ner Arti­kel ver­linkt und die­sen auch in Aus­zü­gen wie­der­ge­ge­ben hat­te. Das stört mich nun grund­sätz­lich nicht (trotz des ver­mut­li­chen Ver­sto­ßes gegen CC BY-NC-SA), aller­dings war ich schon befrem­det, dass sie nicht ein­mal in der Lage waren, mei­nen Namen kor­rekt wie­der­zu­ge­ben. Da stand »Ste­fan Holz­au­ser« statt »Ste­fan Holz­hau­er«. Ich habe der Pres­se­ab­tei­lung dar­auf­hin eine Mail geschrie­ben, in der ich um Kor­rek­tur mei­nes Namens bat. Wäh­rend ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhal­te, die da im Netz-Moni­tor ver­öf­fent­licht wer­den, im Prin­zip genau sol­che sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getre­te­ne »Leis­tung­s­chutz­recht für Pres­se­ver­le­ger« eigent­lich geschützt sein soll­ten. Des­we­gen füg­te ich fol­gen­de Fra­ge an:

Sind Sie eigent­lich der Ansicht, dass die Text­aus­schnit­te in Ihrem »Netz-Moni­tor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getre­te­nen Leis­tungs­schutz­recht in die­ser Form unbe­denk­lich sind?

Dar­auf­hin pas­sier­te erst ein­mal: nichts. Ich habe dann zwei Tage spä­ter noch­mal nach­ge­fragt und die ursprüng­li­che Mail wei­ter gelei­tet. Die Ant­wort auf die Fra­ge zum LSR hät­te von mir aus noch län­ger auf sich war­ten las­sen dür­fen, aber mei­nen Namen woll­te ich schon schnell geän­dert haben. Dies­mal kam die Ant­wort kurzfristig:

Was das Leis­tungs­schutz­recht betrifft, sind von die­sem Diens­te aus­ge­nom­men, die »die ver­le­ge­ri­sche Leis­tung auf ande­re Wei­se nut­zen, z. B. indem sie dem Inter­net-Nut­zer auf­grund eige­ner Wer­tung eine Aus­wahl von Pres­se­er­zeug­nis­sen anzei­gen.« Dar­über hin­aus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zuläs­sig ist die öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­er­zeug­nis­sen oder Tei­len hier­von, soweit sie nicht durch gewerb­li­che Anbie­ter von Such­ma­schi­nen oder gewerb­li­che Anbie­ter von Diens­ten erfolgt, die Inhal­te ent­spre­chend aufbereiten.«
Der Bör­sen­ver­ein ist kein gewerb­li­cher Anbie­ter in die­sem Sin­ne und der Netz-Moni­tor BUCH eine Dienst­leis­tung über­wie­gend für Mit­glie­der, die den Online-Dis­kurs durch redak­tio­nel­le Aus­wahl von Blog­bei­trä­gen för­dern will.

Wir hal­ten fest: der Bör­sen­ver­ein ist der Ansicht, dass das Leis­tungs­schutz­recht für sei­nen »Netz-Moni­tor Buch« nicht gilt. Das fin­de ich ehr­lich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegen­teil dürf­te der Fall sein. Rechts­an­walt Schwen­ke (einer von den Guten) schreibt in einem sei­ner Arti­kel zu die­sem The­ma sehr ein­deu­tig:

Das Leis­tungs­schutz­recht betrifft nur Such­ma­schi­nen und Diens­te, die Inhal­te ähn­lich wie Such­ma­schi­nen auf­be­rei­ten. Damit sind Aggre­ga­ti­ons­diens­te gemeint, die Pres­ser­zeug­nis­se gesam­melt auf­lis­ten, wie zum Bei­spiel Pres­se­schau­en oder Blog­ar­ti­kel­über­sich­ten.

Und um eine Pres­se­schau bzw. um eine Blog­ar­ti­kel­über­sicht (oder genau­er: um eine Über­sicht über Arti­kel aus dem Netz) han­delt es sich beim »Netz-Moni­tor Buch« ein­deu­tig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stel­lung­nah­me »eine Dienst­leis­tung über­wie­gend für Mit­glie­der« ist.

Wei­ter schreibt RA Schwen­ke:

Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­ti­ons­diens­te dür­fen aus Pres­se­er­zeug­nis­sen ein Jahr lang nur »ein­zel­ne Wör­ter oder kleins­te Text­aus­schnit­te« über­neh­men …

Die im Netz-Moni­tor Buch wie­der­ge­ge­ben Tex­te über­schrei­ten das bei Weitem.

Dann heisst es in der Stel­lung­nah­me: « … der Bör­sen­ver­ein ist kein gewerb­li­cher Anbei­ter in die­sem Sin­ne«. Das fin­de ich noch viel ulki­ger. Wer eine pri­va­te Web­sei­te oder ein Blog betreibt, der wird von Gerich­ten bereits als gewerb­li­cher Anbie­ter ein­ge­stuft, wenn er Wer­be­an­zei­gen schal­tet oder Affi­lia­te-Links setzt. Dabei ist es völ­lig uner­heb­lich, ob damit eine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht ein­her geht. Eben­so wenig muss die Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht sich mei­ner Mei­nung nach auf die Pres­se­schau direkt bezie­hen. Dass der Bör­sen­ver­ein der Ansicht ist, kein gewerb­li­cher Anbie­ter zu sein, und das trotz der Rechts­form als Ver­ein, dem Erhe­ben von Mit­glieds­bei­trä­gen, einem Geschäfts­füh­rer (fällt jeman­dem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatz­steu­er­num­mer im Impres­sum sei­ner Web­sei­te, das hat mich nicht wenig erheitert.

Im Prin­zip wäre mir das alles egal. Aller­dings sind es Bör­sen­ver­eins-Geschäfts­füh­rer Ski­pis und Vor­ste­her Hon­ne­fel­der, die zu jeder sich bie­ten­den Gele­gen­heit auf Ein­hal­tung der Urhe­ber­rechts­ge­set­ze pochen oder sogar deren Ver­schär­fung zu Unguns­ten der Bür­ger for­dern. Umso erstaun­li­cher, dass der Bör­sen­ver­ein selbst sich offen­bar eines … na sagen wir mal … »eher gelas­se­nen« Umgangs mit sol­chen Geset­zen beflei­ßigt. Wol­len wir hof­fen, dass der Bör­sen­ver­ein nicht den Umtrie­ben eines bösen Abmahn-Abzo­ckers zum Opfer fällt.

Ob der Bör­sen­ver­ein mit sei­nen Ansich­ten Recht hat, wird sich ent­schei­den, wenn es die ers­ten kon­kre­ten Urtei­le zum Leis­tungs­schutz­recht gibt. Doch die sonst so streit­ba­ren Pres­se­ver­le­ger (sogar die Haupt­in­itia­to­ren vom Sprin­ger-Ver­lag) hal­ten sich bis­her merk­wür­dig damit zurück, Prä­ze­denz­fäl­le zu schaffen …

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Screen­shot: aus dem Netz­mo­ni­tor Buch mit den Aus­zü­gen aus mei­nem Arti­kel (und dem kor­ri­gier­ten Namen)

Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!

Bereits seit Län­ge­rem ver­su­chen gewis­se Zei­tungs­ver­le­ger bekann­ter­ma­ßen, sich Text­schnip­sel und Über­schrif­ten im Rah­men eines soge­nann­ten »Leis­tungs­schutz­rech­tes« schüt­zen zu las­sen und betrie­ben dafür mas­si­ve Lob­by­ar­beit bei den Kli­en­tel­po­li­ti­kern von CDU/CSU und FDP; feder­füh­rend ist hier bei­spiels­wei­se der Axel Sprin­ger-Ver­lag, bekannt durch das Revol­ver­blatt BILD. Die Lob­by-Mani­pu­la­tio­nen führ­ten natür­lich zum gewünsch­ten Ergeb­nis: Schwarz-Gelb hat ein ent­spre­chen­des Gesetz vor­be­rei­tet, des­sen Inhalt Anfang der Woche bekannt wur­de.

Und: welch´ Wun­der … war zuerst die Rede davon, dass es haupt­säch­lich dar­um geht, Goog­le für sei­ne Dienst­leis­tung Rech­nun­gen stel­len zu kön­nen – man sprach bereits von einen »Lex Goog­le« – ist vom Such­ma­schi­nen­an­bie­ter und Inter­net­gi­gan­ten nun auf ein­mal nicht mehr die Rede (kein Wun­der: der nimmt ein­fach die Ver­la­ge aus sei­nen Such­ergeb­nis­sen und lässt sie am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern – kei­ne Leser mehr auf ihren Pay­wall-gesi­cher­ten Web­sei­ten woll­ten die Ver­le­ger dann eben­falls nicht – also möch­te man Blog­ger abzo­cken, die haben schließ­lich kei­ne Rechts­ab­tei­lung). Dafür fin­den sich Pas­si, die kon­kret und direkt dar­auf aus­ge­legt sind, Blog­gern das Leben so schwer wie mög­lich zu machen und Abmahn­ab­zo­ckern (ali­as ent­spre­chend täti­gen Anwäl­ten) ein dau­er­haft gesi­cher­tes Ein­kom­men zu verschaffen.

Zwar wird all­ge­mein voll­mun­dig behaup­tet, dass die zu schüt­zen­den Pres­se­tex­te (bis hin zu Mikro­for­mu­lie­run­gen, die nor­ma­ler­wei­se bei Nut­zung unter das Zitat­recht fal­len) nur nicht »kom­mer­zi­ell« ver­wen­det wer­den dür­fen – unter kom­mer­zi­ell ver­steht Schwarz-Gelb aller­dings kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder geschäfts­mä­ßi­ge Tätig­keit, es reicht bereits ein simp­ler Flattr-Button!

Ich will mich hier gar nicht in Details erge­hen, die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Bewer­tung haben ande­re bereits ein­drucks­voll geleis­tet, bei­spiels­wei­se Udo Vet­ter in sei­nem Law Blog (unbe­dingt lesen!), Tho­mas Stad­ler auf Inter­net-Law und Kai Bier­mann in der Zeit.

Hier wird nicht nur ver­sucht, ein ver­al­te­tes Geschäfts­mo­dell auf Kos­ten der All­ge­mein­heit am Leben zu erhal­ten, hier wer­den nach den Ana­ly­sen nicht weni­ger Fach­leu­te die Bür­ger­rech­te mit Füßen getre­ten. Soll­te das Gesetz in Kraft tre­ten wäre es ein ein­deu­ti­ger Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Wir soll­ten aber dafür sor­gen, dass es gar nicht erst dazu kommt!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei­spiels­wei­se auf der Web­sei­te der »Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht«. Infor­miert euch! Ver­brei­tet die Informationen!

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

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