Computerspiele

Das siebte HUMBLE INDIE BUNDLE ist da

Kurz vor den Fei­er­ta­gen mit den Nord­mann­tan­nen haut die Hum­ble Bund­le Inc. noch ein­mal ein Paket aus Inde­pen­dent-Spie­len raus, damit man sich nicht lang­wei­len muss, wenn die Enter­tain­ment-Geschen­ke unter dem Baum sub­op­ti­mal aus­fal­len.

Dies­mal sind ent­hal­ten: SNAPSHOT, THE BINDING OF ISAAC (plus Down­load-Con­tent WRATH OF THE LAMB), CLOSURE und SHANK 2. Wer mehr als den Durch­schnitt von der­zeit ca. 6,40 USD bezahlt, erhält noch das genia­le DUNGEON MAS­TER-Remake LEGEND OF GRIMROCK und DUNGEON DEFENDERS dazu. Zudem ist eine Film­do­ku namens INDIE GAME: THE MOVIE mit im Paket. Und nicht ver­ges­sen wol­len wir, dass auch dies­mal wie­der Sound­tracks zu eini­gen der Spie­le mit im Bund­le ste­cken.

Wie immer gilt: alle Games sind DRM-frei und man kann bezah­len, was man möch­te. Das Geld geht neben dem Anteil für die Hum­ble Bund­le Inc. und dem der Spie­le­ent­wick­ler an die Childs Play Cha­ri­ty – in wel­chen Antei­len kann der Käu­fer selbst bestim­men. Die Games lie­gen in Ver­sio­nen für PC, Mac und Linux vor.

Um noch­mal auf die Nord­mann­tan­ne zurück zu kom­men: man kann das HUMBLE BUNDLE auch ver­schen­ken …

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Das HUMBLE THQ BUNDLE

Zum ers­ten Mal fin­den sich in einem HUMBLE BUNDLE kei­ne Inde­pen­dent-Spie­le, son­dern wel­che von einem bekann­ten Publisher. Wei­ter­hin gibt es dies­mal zudem aus­schließ­lich Stoff für das Betriebs­sys­tem Win­dows – und man kann sie nur via Steam bekom­men. Ges­tern kam die Hum­ble Bund­le Inc. mit der Infor­ma­ti­on aus der Höh­le, dass es jetzt ein HUMBLE THQ BUNDLE gibt, das aus­schließ­lich Games des Publishers THQ beinhal­tet. Es han­delt sich hier­bei um:

Darks­i­ders, Metro 2033, Red Fac­tion: Arma­ged­don und Com­pa­ny of Heroes sowie des­sen Erwei­te­run­gen OPPOSING FRONTS und TALES OF VALOR. Zusätz­lich erhält man zu aus­ge­wähl­ten Spie­len davon die Sound­tracks. Wer mehr als den durch­schnitt­lich gezahl­ten Preis blecht, erhält zusätz­lich noch Saints Row: The Third. Wie immer geht ein Teil der Ein­nah­men (die bis jetzt bereits bei fast zwei Mil­lio­nen Dol­lar lie­gen) an wohl­tä­ti­ge Zwe­cke.

Und mit SAINTS ROW geht der Ärger durch die Ver­wen­dung von Steam auch schon los, denn Berich­ten im Web zufol­ge lässt sich das Spiel in Deutsch­land nicht erfolg­reich instal­lie­ren und akti­vie­ren, da es hier über die Platt­form nicht ver­kauft wird. Steam bie­tet bestimm­te Spie­le aus Angst vor den Moral­apos­teln in gewis­sen Par­tei­en gar nicht erst an. Schö­nen Dank, (ins­be­son­de­re) CSU.

Auch wenn man im Prin­zip für ganz klei­nes Geld sehr gute Spie­le bekommt (wie die Meta­cri­tics der Titel deut­lich zei­gen) ist der Steam-Zwang aus offen­sicht­li­chen Grün­den äußerst unschön.

[Update:] Der Steam Key für SAINTS ROW: THE THIRD wird neu­er­dings expli­zit als »Ger­man Key« aus­ge­wie­sen. Ob man das Spiel dar­über tat­säch­lich akti­vie­ren kann, weiß ich aller­dings noch nicht. Eigent­lich woll­te ich die­ses Bund­le nicht kau­fen, weil mich COMPANY OF HEROES so gar nicht inter­es­siert, aber ich habe trotz­dem sechs Dol­lar inves­tiert. War­um? Für den Preis loh­nen sich allein die ande­ren Spie­le und ich bekom­me als alter Game-Sound­track-Freak durch die Musik-Bei­ga­ben ohne­hin einen guten Gegen­wert.

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Logo HUMBLE THQ BUNDLE Copy­right Hum­ble Bund­le Inc.

EuGH: Weiterverkauf gebrauchter Software zulässig – Konsequenzen für Spiele und eBooks

Was der Euro­päi­sche Gerichts­hof heu­te beschloss, hat auf den ers­ten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechts­streit zwi­schen Ora­cle und used­S­oft über den Wei­ter­ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware gelang­te das Gericht zu dem Schluss, das das grund­sätz­lich selbst­ver­ständ­lich zuläs­sig ist.

Inter­es­sant dar­an ist die Fest­stel­lung des EuGH, dass es für einen Wei­ter­ver­kauf völ­lig uner­heb­lich ist, ob die Soft­ware auf einem Daten­trä­ger oder als Down­load erwor­ben wur­de, »es han­de­le sich auf alle Fäl­le um einen Ver­kauf«, schreibt man auf Hei­se. Ora­cle war der Ansicht, dass man dem Kun­den nur eine Soft­ware­ko­pie bereit gestellt habe, die zuge­hö­ri­ge Lizenz jedoch nur zur Nut­zung berech­ti­ge, nicht aber Eigen­tum an der Soft­ware gewäh­re. Das sieht der Gerichts­hof deut­lich anders und bezeich­net Kopie und Lizenz als »unteil­ba­res Gan­zes«, weil:

Das Her­un­ter­la­den einer Kopie eines Com­pu­ter­pro­gramms wäre näm­lich sinn­los, wenn die­se Kopie von ihrem Besit­zer nicht genutzt wer­den dürf­te

Damit darf man jeg­li­che Soft­ware wei­ter­ver­kau­fen, solan­ge man die eige­ne Kopie löscht. Das ist ein weit rei­chen­des Urteil und dürf­te nicht zuletzt Spie­le­her­stel­ler vor eini­ge Pro­ble­me stel­len, damit ist näm­lich auch der Wei­ter­ver­kauf von MMOs grund­sätz­lich mög­lich und vor allem ent­ge­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen völ­lig legal – Lizenz- und Nut­zungs­be­din­gun­gen dür­fen näm­lich nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Die immer häu­fi­ger zu fin­den­de Pra­xis, Spie­le an Benut­zer­kon­ten zu bin­den, dürf­te mit die­sem Urteil nicht ohne wei­te­res fort­zu­set­zen sein, denn ein Wei­ter­ver­kauf ist defi­ni­tiv zuläs­sig; damit müs­sen die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten schaf­fen, die Wei­ter­ga­be von Lizen­zen zu ermög­li­chen.

Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel wei­ter­rei­chen­der und betrifft genau­so eBooks (und selbst­ver­ständ­lich auch Hör­bü­cher), die all­zu oft mit­tels kun­den­feind­li­cher DRM-Maß­nah­men nicht nur an ein­zel­ne Kun­den, son­dern sogar an ein­zel­ne Gerä­te gebun­den sind. Auch hier wer­den die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten fin­den müs­sen, wie man Lizen­zen wei­ter­ge­ben kann. Und sogar die DRM-frei­en elek­tro­ni­schen Bücher sind betrof­fen, die ver­fü­gen übli­cher­wei­se über »wei­che« DRM-Maß­nah­men wie Was­ser­zei­chen, um ille­ga­le Ver­brei­tung zu ver­hin­dern bzw. zu ver­fol­gen. Für die die Kun­den ist das in Sachen eBooks (eben­so wie bei Soft­ware) eine gran­dio­se Nach­richt, besei­tigt das Urteil doch einen der größ­ten Nach­tei­le der digi­ta­len Bücher.

Da eBooks letzt­end­lich nichts ande­res sind als Soft­ware (das hat der Gesetz­ge­ber auch bereits durch die Ein­stu­fung einer Mehr­wehrt­steu­er­pflicht in Höhe von 19% bestä­tigt), kom­men hier auf die Anbie­ter von eBooks tur­bu­len­te Zei­ten zu, denn auch bei gekauf­ten eBooks muss zukünf­tig ermög­licht wer­den, die erwor­be­ne Soft­ware (das eBook) wei­ter ver­kau­fen zu kön­nen.

Das wird dem Bör­sen­ver­ein nicht gefal­len …

Ob das alles ohne wei­te­re Kla­gen durch­ge­setzt wer­den kann oder ob die Anbie­ter ver­su­chen wer­den, das Urteil zu igno­rie­ren, steht noch auf einem ande­ren Blatt, die Rech­te der Kun­den wur­den durch die Ent­schei­dung des EuGH jedoch deut­lich gestärkt.

Quel­le unter ande­rem: Hei­se

Bild: Logo des EuGH von Ssol­bergj, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

ROLE PLAY CONVENTION 2012: Randale bis die Ohren bluten – aber coole Gewandungen

Nach­dem die Mes­se »Spiel« in Essen nach Jah­ren der stief­müt­ter­li­chen Behand­lung end­gül­tig kei­nen gro­ßen Wert mehr auf das Gen­re (also Rol­len­spie­le, Table­tops und LARP) zu legen schien, stell­te sich ins­be­son­de­re im letz­ten Jahr die Fra­ge, wo man sich in Zukunft in gro­ßem Umfang tref­fen wird. Denn es ist abzu­se­hen, dass der Anbie­ter­schwund in Essen wei­ter gehen wird, so lan­ge der Merz-Ver­lag die Aus­stel­ler und Gäs­te die­ser Berei­che wei­ter­hin als Kun­den zwei­ter Klas­se behan­delt.

Die Role Play Con­ven­ti­on in Köln wäre die idea­le Ver­an­stal­tung, um das auf­zu­fan­gen und tat­säch­lich ist das Gebo­te­ne in Sachen Aus­stel­lern und die Mischung aus Com­pu­ter­spiel, Rol­len­spiel, Table­top und den ver­schie­de­nen LARP-Geschmä­ckern plus Drum­her­um und gro­ßem Markt im Außen­be­reich eine opti­ma­le Mischung.

Lei­der krank­te das Kon­zept ins­be­son­de­re in die­sem Jahr den­noch an Klei­nig­kei­ten, die hof­fent­lich besei­tigt wer­den kön­nen.

BAFTA Video Game Awards verliehen

Die bri­ti­sche BAFTA ver­leiht nicht nur Film­prei­se, son­dern prä­miert auch her­aus­ra­gen­de Com­pu­ter- und Video­spie­le – und im Gegen­satz zu den Prak­ti­ken hier­zu­lan­de müs­sen die­se nicht päd­ago­gisch wert­voll sein, es zählt die Kunst und die Umset­zung. Schnei­de Dir davon einem kilo­me­ter­di­cke Schei­be ab, alber­ner Deut­scher Com­pu­ter­spie­le­preis.

Als bes­tes Spiel wur­de Bio­Wa­res MASS EFFECT 2 aus­ge­zeich­net und die­ser Ent­schei­dung kann ich nur aus gan­zem Her­zen bei­pflich­ten, denn das habe ich auch gera­de zum ers­ten Mal durch­ge­spielt und wur­de sel­ten in mei­nem Leben von einem Off­line-Spiel der­art gut und auf dau­er­haft hohem Niveau unter­hal­ten. Man fühlt sich wie in einem Film, an dem man teil­neh­men kann und allein mit dem Lesen des Uni­ver­sums-Hin­ter­grunds in der im Spiel ein­ge­bau­ten Enzy­klo­pä­die kann man Stun­den ver­brin­gen.

Gro­ßer Gewin­ner ist das PS3-Game HEAVY RAIN, das die Aus­zeich­nun­gen für die bes­te Musik, bes­te Sto­ry und tech­ni­sche Inno­va­ti­on ein­heim­sen konn­te.

Die kom­plet­te Lis­te der Nomi­nier­ten und Gewin­ner im kom­plet­ten Arti­kel, die Gewin­ner sind her­vor­ge­ho­ben.

Kein DCUO? Es gibt Alternativen!

Nach­dem Sony Online Enter­tain­ment ange­kün­digt hat, dass DC UNIVERSE ONLINE sich bis ins nächs­te Jahr ver­schiebt, muss mna sei­ne Zeit irgend­wie anders ver­brin­gen. Zumin­dest solan­ge, bis Anfang Dezem­ber CATACLYSM die Spie­ler an sich zie­hen und Bliz­zard neue Rekord­zah­len besche­ren wird. Aber es gibt Alter­na­ti­ven, denn im Okto­ber erschei­nen auch noch ein paar ande­re inter­es­san­te Spie­le.

ARCANIA: GOTHIC 4 – auf XBox 360 und PC – und spä­ter auch auf der PS3 – wird die erfolg­rei­che GOTHIC-Rei­he fort­ge­setzt. Die Fort­set­zung spielt zehn Jah­re nach dem drit­ten Teil; der Prot­ago­nist (also man selbst) kehrt nach Hau­se zurück und fin­det es in Trüm­mern. In der Fer­ne kann er noch die Angrei­fer ent­schwin­den sehen und er beschließt, dass Rache ange­sagt ist. Und damit geht das Spiel los.

LEGO UNIVERSE – nur auf dem PC star­tet das Klötz­chen­un­ter­neh­men Lego sei­nen Aus­flug in das hart umkämpf­te Seg­ment der MMOs und man fragt sich, ob das klap­pen kann. Aller­dings sahen die bis­her erhasch­ten Bli­cke gar nicht mal schlecht aus und es sol­len hier offen­sicht­lich nicht die Hard­core-Gamer bedient wer­den, dar­auf deu­tet bereits die Frei­ga­be ab sechs Jah­ren hin. Könn­te also was wer­den.

FABLE 3 – von Lionhead Stu­di­os steht eben­falls an, erst ein­mal für die XBox 360, eine PC-Ver­si­on ist aber eben­falls geplant. Teil drei der Aben­teu­er­se­rie von Peter Moly­neux spielt 50 Jah­re nach der letz­ten Instal­la­ti­on. Dies­mal muss man einen bösen König bekämp­fen, der dum­mer­wei­se der eige­ne Bru­der ist – wie üblich muss man sich dabei ent­schei­den, ob man den Des­po­ten auf gute oder böse Art und Wei­se abset­zen möch­te und zu was für einer Art Herr­scher man wird…

STAR WARS: THE FORCE UNLEASHED 2 – auf allen wich­ti­gen Kon­so­len (XBox 360, PS3, Wii und DS) sowie auf dem PC wird man wie­der das Licht­schwert schwin­gen kön­nen. Man über­nimmt wie­der­um die Rol­le von Darth Vaders Schü­ler mit dem leicht pein­li­chen Namen »Star­kil­ler« (die Älte­ren ver­bin­den mit dem Namen einen Comic aus der legen­dä­ren Zeit­schrift HAPPY COMPUTER), Teil zwei han­delt weni­ge Mona­te nach dem ers­ten. Der Held ver­sucht her­aus­zu­fin­den wer – oder was – er ist, wäh­rend er sich bemüht, sei­ne Lie­be Juno Eclip­se zu fin­den. Dum­mer­wei­se hat Vader Boba Fett ent­sandt, um Star­kil­ler zu fin­den…

[Update:] Hät­te ich fast ver­ges­sen…

FALLOUT NEW VEGAS – auf PS3, Xbox 360 und PC wird man durch das post­apo­ka­lyp­ti­sche Las Vegas eilen kön­nen, um Mutan­ten den Gar­aus zu machen – dum­mer­wei­se ist man zu Beginn des Spiels halb­tot. Inter­es­sant hört sich der ange­kün­dig­te Hard­core-Modus an, in dem man nicht nur essen, trin­ken und schla­fen muss, son­dern auch durch zu viel her­um­ge­schlepp­te Muni­ti­on behin­dert wird. [/​Update]

Das war nur eine rein sub­jek­ti­ve Aus­wahl, selbst­ver­ständ­lich erscheint im Okto­ber noch viel mehr, was man nut­zen kann, um die Zeit bis zum Erschei­nen von CATACLYSM oder DCUO zu über­brü­cken. Viel­leicht möch­te der ein oder ande­re auch schon mal mit dem Kauf von Weih­nachts­ge­schen­ken anfan­gen, ist ja nie zu früh… :o)

Bil­der: Pro­mo­fo­to FABLE 3, Copy­right 2010 Lionhe­art Stu­di­os, Pro­mo­fo­to LEGO ONLINE Copy­right Lego und War­ner Inter­ac­ti­ve, Pro­mo­fo­to THE FORCE UNLEASHED 2 Copy­right 2010 Luca­sA­rts

PIXELS

PIXELS ist eine Kurz­film-Hom­mage an die 8bit-Zei­ten der Video- und Com­pu­ter­spie­le, die Pixel­ge­stal­ten über New York her­fal­len lässt und dabei sta­te-of-the-art CGI ver­wen­det.

Bril­li­ant!

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