Blizzard

Blizzard-Disclaimer zum CATACLYSM-Release…

Bei Bliz­zard scheint man sich des Release­ter­mins von CATACLYSM offen­bar nicht sicher zu sein. Oder wel­chen ande­ren Grund könn­te der Dis­clai­mer haben, der auf den offi­zi­el­len Ankün­di­gungs­sei­ten des WOW-Kon­zern zu fin­den ist. Der ist aller­dings näher betrach­tet der­art albern, dass man fast schon von einem Gag aus­ge­hen könn­te. Auf der ande­ren Sei­te…

Im Gegen­satz zur Bliz­zard-Sei­te zitie­re ich den Dis­clai­mer hier aus­schnitt­wei­se in augen­freund­li­cher Grö­ße (ein paar beson­ders nied­li­che Ver­zö­ge­rungs­grün­de von mir her­vor­ge­ho­ben).

Hin­weis bezüg­lich zukunfts­wei­sen­der Aus­sa­gen: Die Infor­ma­tio­nen in die­ser Pres­se­er­klä­rung, die Bliz­zard Entertainment’s Erwar­tun­gen, Plä­ne, Absich­ten und Stra­te­gien in Bezug auf die Zukunft beinhal­ten, wer­den als auf die Zukunft ver­wei­sen­de Stel­lung­nah­men bezeich­net. Auf die Zukunft ver­wei­sen­de Stel­lung­nah­men sind kei­ne Fak­ten und beinhal­ten eine Anzahl an Risi­ken und Unge­wiss­hei­ten. In die­ser Erklä­rung wer­den sie mit Ver­weis auf Daten nach dem Datum die­ser Ver­öf­fent­li­chung und Wör­tern wie »Pro­gno­se«, »wird«, »wird sein«, »blei­ben«, »sein«, »Plä­ne«, »glau­ben«, »mögen«, »erwar­ten«, »beab­sich­ti­gen«, »soll­te«, »anhal­ten« und ähn­li­chen Aus­drü­cken gekenn­zeich­net. Fak­to­ren, die effek­ti­ve Zukunfts­re­sul­ta­te lie­fern könn­ten, die in mate­ri­el­ler Hin­sicht von denen abwei­chen, die in den zukunfts­wei­sen­den Stel­lung­nah­men die­ser Aus­ga­be Bliz­zard Entertainment’s beschrie­ben wur­den, sind u.a.: der Ver­kauf von Bliz­zard Entertainment’s Titeln, Ver­än­de­run­gen in Bezug auf Ver­brau­cher­aus­ga­ben; das sai­son­ab­hän­gi­ge und zykli­sche Wesen des Markts für inter­ak­ti­ve Spie­le; die Fähig­keit von Bliz­zard Enter­tain­ment zur Pro­gnos­ti­zie­rung des Ver­brau­cher­ver­hal­tens in Bezug auf kon­kur­rie­ren­de Hardware–Plattformen (inkl. Next–Generation–Hardware); das Sin­ken von Software–Preisen; Pro­dukt­rück­ga­be und Preis­si­che­rung; Pro­dukt­ver­zö­ge­run­gen; die Abnah­me von Fir­men­pro­duk­ten durch den Ein­zel­han­del; Annah­me­ra­te und Ver­füg­bar­keit neu­er Hard­ware und dazu­ge­hö­ri­ger Soft­ware; Kon­kur­renz inner­halb der Bran­che; rasan­te Ver­än­de­run­gen von Tech­no­lo­gie und Bran­chen­stan­dards; Siche­rung des Eigen­tums­rechts von Bliz­zard Enter­tain­ment; Bezie­hungs­pfle­ge mit Haupt­leis­tungs­trä­gern, Kun­den, Anbie­tern und Drit­t­ent­wick­lern; natio­na­le und inter­na­tio­na­le wirt­schaft­li­che sowie poli­ti­sche Bedin­gun­gen; Ände­run­gen von Wech­sel­kur­sen; Ermitt­lung sowie Ein­bin­dung zukünf­ti­ger Erwerbs­mög­lich­kei­ten; Acti­vi­si­on Bliz­zards Erfolgs­ra­te, die Geschäf­te von Acti­vi­si­on Publi­shing sowie Viven­di Games zeit­nah, wenn über­haupt ein­zu­bin­den, die kom­bi­nier­ten Bestre­bun­gen der Fir­ma, die ange­streb­ten Erträ­ge sowie Syn­er­gien der Trans­ak­ti­on im erwar­te­ten Zeit­rah­men oder Aus­maß zu ver­wirk­li­chen. […] Die­se die Zukunft betref­fen­den Stel­lung­nah­men in die­ser Erklä­rung basie­ren auf Infor­ma­tio­nen, die Bliz­zard Enter­tain­ment und Acti­vi­si­on Bliz­zard zum Zeit­punkt die­ser Erklä­rung zur Ver­fü­gung stan­den. Bliz­zard Enter­tain­ment und Acti­vi­si­on Bliz­zard über­neh­men kei­ner­lei Ver­ant­wor­tung in Bezug auf die Aktua­li­sie­rung sol­cher vor­aus­bli­cken­den Stel­lung­nah­men. Auf die Zukunft ver­wei­sen­de Stel­lung­nah­men, die zum Zeit­punkt ihrer Äuße­rung als wahr emp­fun­den wur­den, kön­nen sich letzt­end­lich als falsch erwei­sen. Die­se Aus­sa­gen sind kei­ne Garan­tien für zukünf­ti­ge Leis­tun­gen von Bliz­zard Enter­tain­ment oder Acti­vi­si­on Bliz­zard und sind Risi­ken, Unge­wiss­hei­ten und ande­ren Fak­to­ren aus­ge­setzt, von denen man­che außer­halb des Ein­flus­ses der Fir­ma ste­hen und wel­che die eigent­li­chen Resul­ta­te in mate­ri­el­ler Hin­sicht von den der­zei­ti­gen Erwar­tun­gen abwei­chen las­sen kön­nen.

Ganz gro­ßes Kino, fin­de ich… Über­setzt heißt das: »CATACLYSM erscheint am 7. 12.2010 oder auch nicht.« Wahr­schein­lich will man bei Bliz­zard nicht die Ver­ant­wor­tung dafür über­neh­men, wenn Anfang Dezem­ber maro­die­ren­de Fans Spiele­lä­den nie­der­bren­nen, weil der Ver­öf­fent­li­chungs­ter­min ver­scho­ben wur­de… :o)

Cover CATACLYSM Copy­right 2010 Bliz­zard

Cataclysm Cinematic Intro

Bliz­zard hat das Ren­der-Intro zu CATACLYSM bereit­ge­stellt. Ist zwar wie immer ganz hübsch, aber im Ver­gleich zum WOTLK-Intro mei­ner Ansicht nach etwas unin­spi­riert…

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Blizzard macht Rückzieher: Keine Realnamen

Nach­dem Bliz­zard ange­kün­digt hat­te, dass man nur noch unter dem Real­na­men in den Foren pos­ten kön­ne (sie­he auch vori­ger Arti­kel), ent­lud sich ein (Schnee-)Sturm des Pro­tests über der Fir­ma hin­ter WORLD OF WARCRAFT, wie es ihn bis­lang noch nicht gege­ben hat­te (fast fünf­zig­tau­send Posts in einem Thread plus laut einem Foren­teil­neh­mer unge­fähr 5000 von Bliz­zard gelösch­te Threads zu die­sem The­ma). Das hat sogar bei der in die­ser Hin­sicht sonst lern­re­sis­ten­ten Fir­ma offen­bar zu Nach­den­ken geführt, denn CEO und Fir­men­mit­grün­der Micha­el »Mike« Mor­hai­me schrieb im offi­zi­el­len Forum, dass man von die­sen Plä­nen abge­gan­gen sei. Selbst­ver­ständ­lich ver­öf­fent­lich­te er das unter Pseud­onym…

Das ging ja merk­wür­dig schnell, viel­leicht hat­te man Sor­ge, dass die erbos­ten Spie­ler wei­te­re inti­me Daten von Bliz­zard-Mit­ar­bei­tern ver­öf­fent­li­chen wür­den. Ich kann mir aller­dings nicht vor­stel­len, dass Dro­hun­gen die Accounts zu kün­di­gen dazu geführt haben, denn sol­cher­lei igno­riert Bliz­zard ansons­ten völ­lig.

Bild Micha­el Mor­hai­me auf dem Blizz­Con 2007 aus der Wiki­pe­dia

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Blizzard zwingt Nutzer zur Preisgabe des Realnamens

Wer bis­her Bliz­zards Foren genutzt hat, tat dies unter einem Pseud­onym. Im Fal­le von WORLD OF WARCRAFT bei­spiels­wei­se unter dem Namen eines der Cha­rak­te­re im Spiel. Irgend­wel­che Schlau­mei­er beim Publisher haben aber jetzt offen­bar nach dem has­ti­gen Genuss einer Fla­sche Jack Dani­els erson­nen, dass dem­nächst statt­des­sen die Real­na­men dort ange­ge­ben wer­den, die Begrün­dung war unge­fähr »um das Foren­kli­ma zu ver­bes­sern«.

Dass man es bei Bliz­zard mit dem Daten­schutz nicht so eng sieht, erkann­te man schon, als in der Armory unge­fragt zu jedem Cha­rak­ter ein Feed eta­bliert wur­de, mit dem man nach­voll­zie­hen konn­te, wann man spielt und was man im Spiel getan hat. Trotz laut­star­ker Pro­tes­te wur­de die­ses »Fea­ture« bis heu­te nicht wie­der deak­ti­viert – es wur­de auch nicht die Mög­lich­keit für die Spie­ler geschaf­fen, das Feed abzu­schal­ten.

Die­ser neu­er­li­che hane­bü­che­ne Ver­stoß gegen den Daten­schutz wirkt aber fast schon gro­tesk ange­sichts der ein­deu­ti­gen Rechts­la­ge hier­zu­lan­de, beson­ders hilf­reich sind Bli­cke ins Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz und ins Tele­me­di­en­ge­setz, hier ins­be­son­de­re § 13. Da fin­det man deut­li­che Hin­wei­se zur Nut­zung von Pseud­ony­men. Dum­mer­wei­se resi­diert Bliz­zard Euro­pe in Frank­reich, so dass sich hie­si­ge Daten­schutz­be­auf­trag­te nicht zustän­dig füh­len und an die fran­zö­si­schen Pen­dants ver­wei­sen (ich habs ver­sucht).

Die Spieler-»Gemeinde« reagiert bereits: um zu zei­gen, dass das alles doch nicht so schlimm ist, hat ein Bliz­zard-Mit­ar­bei­ter, der im Forum bis­lang unter dem Pseud­onym »Bashiok« bekannt war, sei­nen Real­na­men preis gege­ben. Dar­auf­hin haben ande­re Foren­teil­neh­mer im Netz inner­halb von weni­gen Minu­ten eine gan­ze Men­ge an Infor­ma­tio­nen über ihn her­aus­ge­fun­den und sofort öffent­lich bekannt gege­ben, dar­un­ter die Tele­fon­num­mer, sei­nen Lebens­lauf, die Lieb­lings­mu­sik, wie und wo er wohnt, sein Alter sowie Namen von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen und die Schu­le der Kin­der.

Der fand das dann offen­sicht­lich doch nicht so »unpro­ble­ma­tisch« und hat inzwi­schen sei­nen Twit­ter­ac­count gelöscht und die Tele­fon­num­mer sper­ren las­sen. Ob die Akti­on Kon­se­quen­zen für Bliz­zards Ent­schei­dung hat, ist noch nicht bekannt.

Cover WORLD OF WARCRAFT Copy­right Bliz­zard

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Azeroth nach dem Kataklysmus

[E3] Bliz­zard stellt pünkt­lich zu E3 ein Video zur Ver­fü­gung, das in ingame-Sze­ne­rien zeigt, wie sich das Gesicht Azeroths durch den Katak­lys­mus wan­deln wird…

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Beckett Mas­si­ve Online Gamer

WoW-Auktionshaus-Zugriff außerhalb des Spiels

WoW Online Auktionshaus

Da bie­tet man im Auk­ti­ons­haus des MMORPGs WORLD OF WARCRAFT auf einen Aus­rüs­tungs­ge­gen­stand, der dem Haupt­cha­rak­ter gut zu Gesicht ste­hen wür­de, um Art­has end­gül­tig das Licht aus­zu­pus­ten, doch dum­mer­wei­se wird man am Ende über­bo­ten, weil man gera­de nicht ein­ge­log­ged war. Die­ses wahr­lich exis­tenz­be­dro­hen­den Pro­blem gehört nun end­lich der Ver­gan­gen­heit an:

In Kür­ze kann man über die Web­sei­te des WoW-Arse­nals auch online auf das ingame-Auk­ti­ons­haus zugrei­fen und dort Trans­ak­tio­nen täti­gen. Wer also dum­mer­wei­se arbei­ten muss, statt sein Leben vor dem Bild­schirm zu ver­brin­gen, kann ab dem­nächst auch online die neu­es­ten epi­schen Goo­dies kau­fen – bis er vom Chef erwischt wird…

Die­se Dienst­leis­tung bie­tet Ober­goldscheff­ler und WoW-Betrei­ber Bliz­zard als App für iPho­ne und iPad an, in dem Fall han­delt es sich um ein Abo und es wer­den im Monat 2,99 Dol­lar dafür fäl­lig. Es gibt auch eine kos­ten­lo­se Vari­an­te, in die­ser Ver­si­on kann man aber nur schau­en und kei­ne Trans­ak­tio­nen täti­gen. Ob es auch für die rei­ne Web-Vari­an­te ein Abo geben wird, ist noch nicht klar, es ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass das eben­falls ein­ge­rich­tet wird, denn war­um soll­te man nur die Koh­le der iPad-Besit­zer neh­men, wenn man auch die der ande­ren bekom­men kann (außer­dem deu­ten Screen­shots auf Bliz­zards Arse­nal-Web­sei­te dar­auf hin)?

Die App befin­det sich der­zeit im Beta­test und wird in Kür­ze erhält­lich sein. Im Moment kann man das Online-Auk­ti­ons­haus nur im US-ame­ri­ka­ni­schen Arse­nal begut­ach­ten (oder bes­ser gesagt: nicht begut­ach­ten, denn man benö­tigt einen akti­ven US-Account dafür), aber es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Funk­ti­on kurz­fris­tig auch für Euro­pa bereit gestellt wird, denn auch dort woh­nen vie­le poten­ti­ell zah­lungs­wil­li­ge Spie­ler mit Apple-Gad­gets…

Als Kom­men­tar dazu ein Zitat aus Switch Clas­sic, genau­er der »Nel­ly von Sale-Show«: »Unglaub­lich!!! Ich muss mir an den Kopf fas­sen! Ich bin voll unend­li­cher, nie ver­sie­gen­der Freu­de!« :o)

Screen­shots Online-Auk­ti­ons­haus und App Copy­right 2010 Bliz­zard

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Releasetermin für STARCRAFT 2: 27. Juli 2010

Cover starcraft 2

Von den Fans seit Jah­ren hän­de­rin­gend erwar­tet – nun gab Publisher Bliz­zard Enter­tain­ment einen offi­zi­el­len Ter­min für die Ver­öf­fent­li­chung bekannt: Das Sci­ence Fic­tion-Stra­te­gi­cal STARCRAFT 2 erscheint am 27.07.2010. Der ers­te Teil wur­de im März 1998 auf den Markt gebracht, hat also bereits statt­li­che 12 Jah­re auf dem vir­tu­el­len Buckel.

Offi­zi­el­le Ver­laut­ba­run­gen zu Mit­ter­nachts­ver­käu­fen gab es noch nicht, es wäre aller­dings höchst ver­wun­der­lich, wenn sich Bliz­zard sol­che lukra­ti­ven und wer­be­wirk­sa­men Aktio­nen ent­ge­hen las­sen wür­de.

Alter­na­tiv zum Anste­hen am Laden der eige­nen Wahl soll es aller­dings angeb­lich in diver­sen Län­dern mög­lich sein, den Cli­ent bereits vor dem offi­zi­el­len Start­ter­min her­un­ter zu laden, zu instal­lie­ren und dann am 27. Juli über die Ein­ga­be eines Pro­duct Keys über batt​le​.net zu akti­vie­ren. Im Gegen­satz zu den DRM-Mecha­nis­men ande­rer Anbie­ter kön­nen die Kam­pa­gnen jedoch auch ohne stän­di­ge Inter­net­ver­bin­dung gespielt wer­den.

STARCRAFT 2 ist eine Tri­lo­gie, das bedeu­tet, nach dem Erschei­nen des ers­ten Teils wird Bliz­zard spä­ter zusätz­li­che Kam­pa­gnen als kos­ten­pflich­ti­ge Erwei­te­run­gen anbie­ten, die­ses Kon­zept hat sich ja nicht nur bei WORLD OF WARCRAFT bewährt, um den Spie­lern nach dem Ver­kauf der Retail-Boxen immer wie­der mal wei­te­res Geld aus der Tasche zu lei­ern.

Cover STARCRAFT 2 Copy­right 2010 Bliz­zard Enter­tain­ment

Creative Commons License

Blizzard sperrt über 320000 Nutzer von batt​le​.net aus

battle.net-Logo

Wie im offi­zi­el­len battle.net-Forum zu lesen ist, sperr­te Bliz­zard soeben über 320000 Spie­ler von ihren battle.net-Accounts aus. Es han­delt sich hier­bei um Kon­ten für Dia­blo 2 und War­craft 3. Der Foren­ein­trag eines Bliz­zard-Mit­ar­bei­ters:

We’ve recent­ly ban­ned over 320,000 War­craft 3 and Dia­blo 2 accounts that were found to be vio­la­ting the Batt​le​.net Terms of Use. If this is a first offen­se, the CD key asso­cia­ted with the ban­ned account will be sus­pen­ded for 30 days, while repeat offen­ders will see their keys ban­ned per­ma­nent­ly. All account ban decis­i­ons are final.

We would like all play­ers to remem­ber that abu­se of unin­ten­ded mecha­nics and/​or use of third par­ty pro­grams is a vio­la­ti­on of the agree­ment made when sig­ning on to Batt​le​.net, and can sub­ject your account to disci­pli­na­ry action up to and inclu­ding a per­ma­nent ban of its access to the ser­vice. The­se types of acti­vi­ties can sever­ely impact the sta­bi­li­ty of our ser­vers, and we’ll con­ti­nue to aggres­si­ve­ly moni­tor Batt​le​.net in order to pro­tect the ser­vice and its play­ers from the harmful effects of chea­ting.

»All decis­i­ons are final« bedeu­tet in die­sem Zusam­men­hang nichts ande­res, als dass man kei­nen Wider­spruch ein­le­gen kann; Bliz­zard in sei­ner Omni­po­tenz schließt also Feh­ler bei die­sem Ver­fah­ren aus. Wer zu unrecht ver­däch­tigt wird, hat offen­sicht­lich Pech gehabt und kei­ner­lei Mög­lich­keit einer Inter­ven­ti­on.

Inter­es­sant auch die Begrün­dung: »unin­ten­ded mecha­nics« heißt, dass man Feh­ler in den Spie­len aus­nutzt, oder die­se Games ein­fach in einer Form nutzt, die von den Ent­wick­lern so nicht vor­ge­se­hen waren. Mei­ner Ansicht nach wäre hier eher Bliz­zard gefragt, die­se Feh­ler zu ent­fer­nen statt Spie­ler die die­se ver­wen­den von der Nut­zung aus­zu­schlie­ßen. Zudem soll­te offen gelegt wer­den, was »unin­ten­ded mecha­nics« über­haupt sind – aber das geschieht nicht. Wei­ter­hin »use of third par­ty pro­grams« – hier könn­te man zwar grund­sätz­lich zustim­men, aber zum einen legt Bliz­zard auch hier nicht offen, ob und wie ein sol­ches Pro­gramm erkannt wur­de und zum ande­ren kön­nen ganz nor­ma­le Tool­samm­lun­gen wie bei­spiels­wei­se ac´tiv aid von Hei­se oder des­sen Basis Auto­Hot­Key als »böses« Pro­gramm erkannt wer­den, ohne dass der Spie­ler tat­säch­lich chea­ted.

Bei einem angeb­li­chen Erst­ver­stoß wird man für 30 Tage aus­ge­schlos­sen, bei einem wei­te­ren wird der Key des Spiels gesperrt, so dass man sich das Pro­dukt neu kau­fen müss­te, um wie­der spie­len zu kön­nen.

Es bleibt jetzt abzu­war­ten, wie­vie­le Spie­ler sich mel­den, die einen unge­recht­fer­tig­ten Aus­schluss monie­ren. Ein scha­ler Geschmack bleibt, denn es wird einem wie­der ein­mal klar, dass Fir­men wie Bliz­zard einem Kun­den jeder­zeit und auch unge­recht­fer­tigt den Zugang zu einer bezahl­ten Dienst­leis­tung sper­ren kön­nen.

battle.net-Logo © und ® Bliz­zard

Creative Commons License

STARCRAFT 2 geht noch im Februar in die Beta

Logo StarCraft 2

Publisher Acti­vi­si­on Bliz­zard, mit mas­sig Mone­ten aus­ge­stat­tet solan­ge WOW noch brummt, kün­dig­te soeben den Start der Beta-Pha­se ihres lan­ge erwar­te­ten Sci­Fi-Stra­te­gi­cals STARCRAFT 2 noch für die­sen Febru­ar an; bewer­ben kann man sich dafür bereits seit über zwei Jah­ren. Bekannt gege­ben wur­de das im Rah­men der Ver­öf­fent­li­chung der wirt­schaft­li­chen Ergeb­nis­se des Jah­res 2009.

Einen offi­zi­el­len Release­ter­min für STARCRAFT 2 gibt es der­weil aller­dings nach wie vor nicht. Ein­ge­weih­te Krei­se gehen von einem Start in der zwei­ten Jah­res­hälf­te aus, aber man muss wirk­lich kein Hell­se­her sein, um das so vor­her­sa­gen zu kön­nen. Zusam­men mit STARCRAFT 2 soll auch Bliz­zards Batt​le​.net deut­lich auf­ge­fea­tured wer­den, mit Funk­tio­nen, von denen einem man­che aus Games For Win­dows Live™ bekannt vor­kom­men mögen…

Bild: Logo STARCRAFT 2, Copy­right Acti­vi­si­on Bliz­zard

Blizzard und der Datenschutz in WORLD OF WARCRAFT

Cover WOW

Seit dem 15.01.2010 hat das Arse­nal zu WORLD OF WARCRAFT eine neue Funk­ti­on und die wird zu Recht als pro­ble­ma­tisch ange­se­hen. Im Arse­nal kön­nen sich auch Per­so­nen die nicht WOW spie­len, Details zu Ingame-Cha­rak­te­ren anse­hen, bei­spiels­wei­se wel­che Aus­rüs­tung sie haben, oder wel­che Fer­tig­kei­ten sie besit­zen. Seit Mit­te des Monats ist eine neue Funk­ti­on hin­zu gekom­men, die nicht nur ich höchst bedenk­lich fin­de, denn sie wird bei­spiels­wei­se im offi­zi­el­len deut­schen Forum mit einem der längs­ten jemals erstell­ten Threads kon­tro­vers dis­ku­tiert:

In einer mit Datum (!) ver­se­he­nen Lis­te, die auch als RSS-Feed abon­niert wer­den kann, lis­tet Bliz­zard die aktu­el­len Akti­vi­tä­ten der Spiel­fi­gur auf. Man kann hier also nach­voll­zie­hen, ob, wann und wie­viel die­se Figur im Spiel genutzt wur­de, damit kann man das Spiel­ver­hal­ten des Spie­lers nach­voll­zie­hen, wenn man des­sen Cha­rak­ter­na­men weiss.

Übli­cher­wei­se macht man aus dem Namen sei­ner Cha­rak­te­re im per­sön­li­chen Umfeld kein Geheim­nis und manch einer ver­öf­fent­lich ihn auch auf Fan­sei­ten oder Blogs. Mit Kennt­nis des oder der Cha­rak­ter­na­men ist es somit kein Pro­blem, fest­zu­stel­len, ob und wann der Spie­ler WOW gespielt hat. Wer jetzt meint »das ist doch nicht so schlimm, ist doch nur ein Spiel«, hat das grund­sätz­li­che Pro­blem nicht ver­stan­den.

Wer wir ich nicht damit ein­ver­stan­den ist, dass Bliz­zard in der­art ekla­tan­ter Form gegen die Daten­schutz­be­stim­mun­gen ver­stößt, macht das der Fir­ma am bes­ten schrift­lich klar oder zeigt den Daten­schutz­ver­stoß gleich beim Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten an. Adres­sen und wei­te­re Hin­wei­se im erwei­ter­ten Arti­kel.

Cover WORLD OF WARCRAFT Copy­right Bliz­zard

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