Youtube

MASS EFFECT: ASSIGNMENT – interaktiver Fanfilm

Auf You­tube fin­det man einen inter­ak­ti­ven Zero-Bud­get-Fan­film zu Bio­Wa­res MASS EFFECT. Für »Null­bud­get« sehen mei­ner Ansicht nach ein paar der Effek­te und ins­be­son­de­re die Rüs­tun­gen aus­ge­spro­chen pri­ma aus. Der Film ist des­we­gen »inter­ak­tiv«, weil man an ein paar Stel­len mit­tels ein­ge­bet­te­ter Links ähn­lich wie im Spiel zwi­schen »Para­gon« und »Rene­ga­de« wäh­len kann. Es gibt ins­ge­samt vier unter­schied­li­che Enden. Alles in allem sehens­wert; am Schluss des Films  wird ein »Making Of« ver­linkt.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​d​9​n​h​k​D​-​Q​7lc

Kontor New Media GmbH behauptet einfach mal, Rechte an Creative Commons-Musik zu besitzen

Ich habe vor gut zwei Jah­ren ein Video auf You­tube online gestellt, in dem ich das Spiel COLIN MCRAE DIRT 2 vor­stel­le. Da ich die Hin­ter­grund-Musik aus dem Spiel auf­grund von Urhe­ber­rechts­be­den­ken nicht ver­wen­den woll­te, habe ich auf Jamen­do einen Song unter CC-Lizenz gefun­den und die­sen genutzt, näm­lich »Just Rock« von den Hell­do­ra­dos. Wie man auf deren Sei­te bei Jamen­do leicht fest­stel­len kann, steht der Song bis heu­te unter CC-BY-Lizenz und darf sogar ver­än­dert wer­den. Hier das Video:

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Soeben erhielt ich eine Mail von You­tube, in der ich dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de, dass die Kon­tor New Media GmbH aus Ham­burg (die gehö­ren zur Edel AG) angeb­lich der Inha­ber oder Lizenz­neh­mer der ver­wen­de­ten Musik ist. Das ist natür­lich ange­sichts der CC-Lizenz eine stei­le Behaup­tung. Eine kur­ze Recher­che im Web zeig­te schnell auf, dass die sol­che fal­schen Claims gegen­über der Video­platt­form offen­bar bereits des Öfte­ren aus­ge­spro­chen haben (die Berich­te sind ganz aktu­ell von Ende Janu­ar 2012). Da wird dann bei­spiels­wei­se auch mal behaup­tet, man habe die Rech­te an Vogel­stim­men oder selbst­pro­du­zier­ten Sounds. Ich hof­fe, dass die ver­su­chen, die­se auch gegen­über den die­se unbe­rech­tigt ver­wen­den­den Vögeln durch­zu­set­zen, das geht ja schließ­lich gar nicht. :o)

Ich habe die Fir­ma Kon­tor New Media gera­de mal per Fax dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Ihre Behaup­tung falsch ist und sie gefäl­ligst umge­hend Stel­lung dazu neh­men und die Behaup­tung gegen­über You­tube zurück neh­men sol­len. Bin gespannt was pas­siert und wer­de euch auf dem Lau­fen­den hal­ten. Soll­ten die das auf­recht erhal­ten, wer­de ich prü­fen, ob ggfs. eine Betrugs­an­zei­ge mög­lich ist. Soll­te das Video sei­tens You­tube off­line genom­men wer­den viel­leicht auch eine Scha­den­er­satz­for­de­rung.

Grund­sätz­lich fin­de ich das Vor­ge­hen der Kon­tor New Media über­aus dreist.

[Update:] Inter­es­sant auch die­se Dis­kus­si­on in Goo­gles Pro­dukt­fo­ren

[Update2:] Ein Mit­ar­bei­ter der Kon­tor New Media GmbH hat sich per Email gemel­det und ange­ge­ben, dass der fal­sche Cla­im zurück gezo­gen wur­de. Er war der Ansicht, dass ich nun »der Fair­ness hal­ber« die­sen Arti­kel löschen sol­le. Ich habe ihn dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ich grund­sätz­lich kei­ne Arti­kel lösche, aber gern sei­ne Stel­lung­nah­me ver­öf­fent­li­chen kann, wenn das sei­nem Wunsch ent­spre­chen soll­te. Eine Reak­ti­on auf die­ses Ange­bot erfolg­te nicht.

[cc]

RIFT ermöglicht das Aufzeichnen von Videos im Spiel

RIFT Ladebildschirm

Tri­on Worlds MMO-Über­ra­schungs­er­folg RIFT hat­te bereits Social Media-Funk­tio­nen inte­griert, bei­spiels­wei­se konn­te man aus dem Cli­ent twit­tern und an die Tweets auch Bil­der anhän­gen – das gab dem Spie­ler die Mög­lich­keit, »gro­ße Momen­te« mit ande­ren zu tei­len (ob die das wis­sen woll­ten oder nicht).

In den Patch­no­tes zu RIFT 1.1 vom gest­ri­gen Tage steht zu lesen (wenn das Datum nicht wäre, hät­te ich fast einen April­scherz ver­mu­tet…):

VIDEO CAPTURE

  • You can record video through RIFT up to 3 minu­tes in length. If you add a You­Tube account through the Set­tings menu, RIFT will auto­ma­ti­cal­ly upload vide­os to that account!
  • Type /​record or press CTRL+Y to start recor­ding. Use it again to stop!
  • Small icons next to the mini­map show when video is recor­ding and enco­ding.
  • Once enco­ding is com­ple­te, you will have the opti­on to upload if you have atta­ched a You­Tube account.

Man benö­tigt also weder eine exter­ne Cap­tu­ring-Lösung wie Fraps noch muss man eine Soft­ware bemü­hen, um die auf­ge­nom­me­nen Clips in ein für You­tube geeig­ne­tes For­mat zu kon­ver­tie­ren. Die Begren­zung auf drei Minu­ten ist natür­lich weni­ger schön. Inter­es­sant wäre auch, wel­che Auf­lö­sun­gen gene­riert wer­den und wie die Qua­li­tät der erzeug­ten Vide­os ist. Aber das soll­te in Kür­ze her­aus­zu­fin­den sein…

[cc]

Midichlorian Rhapsody

Es gibt hier­zu nichts wei­ter zu sagen, als: Bril­li­ant!

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via Ju

YouTube, Hitler und Ubisoft – Google reagiert

You­Tube, Hit­ler und Ubi­s­oft – die hat­ten wir kürz­lich hier im Gespräch, weil Rech­te­inha­ber (und/​oder arro­gan­te Wich­tig­tu­er) von You­Tube ver­langt haben, Clips off­line zu neh­men. Pro­mi­nen­tes­te aktu­el­le Bei­spie­le waren die Hit­ler-Par­odien aus DER UNTERGANG oder DarkS­ide­Phyls Spie­le-Walk­th­roughs.

Goog­le hat jetzt reagiert und weist deut­li­cher als bis­her dar­auf hin, dass man bei einem angeb­li­chen Copy­right-Ver­stoß als Gegen­maß­nah­me den »fair use«-Button betä­ti­gen kann – damit geht das bean­stan­de­te Video sofort wie­der online.

»Fair use« ist nun eine US-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­form, die bei uns so lei­der kei­ne Gül­tig­keit hat. Den­noch ist das ein guter Ansatz, denn es reicht nicht mehr, wenn ein US-Rech­te­inha­ber ein­fach mal eine angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zung als sol­che bei Goog­le moniert – klickt der Benut­zer auf den »fair use«-Button, nach­dem der Clip off­line ging, geht der wie­der online, und muss der Beschwer­de­füh­rer ab sofort vor Gericht, um sei­ne Behaup­tun­gen zu bewei­sen und durch­zu­set­zen.

Das ist ein ziem­lich schlau­er Plan von Goog­le, den zum einen wer­den sich die meis­ten You­Tube-Nut­zer (die mit Hirn) genau über­le­gen, was sie tun, zum ande­ren wer­den die Jungs von der Copy­right-Mafia sich über­le­gen, ob sie vor Gericht gehen und damit Prä­ze­denz­fäl­le pro­vo­zie­ren wol­len – denn in vie­len Fäl­len ist es frag­lich ob sie mit ihren Behaup­tun­gen und For­de­run­gen durch­kom­men wür­den.

via Cory Doc­to­row auf Boing Boing via Goog­le

Spieleindustrie gegen Fans – die nächste Runde

DarkSydePhil

Auf You­Tube gab es einen Chan­nel von Dark­Sy­de­Phil. Dar­in hat der pas­sio­nier­te Spie­ler über die letz­ten Jah­re ca. 7000 (!) Vide­os online gestellt, die Kom­plett­lö­sun­gen von Com­pu­ter­spie­len gezeigt hat­ten. Dark­Sy­de­Phil hat­te gecap­tu­red, wie er sich durch ange­sag­te Spie­le arbei­tet und dies mit – zum Teil bis­si­gen – Kom­men­ta­ren ver­se­hen; er hat­te Kult­sta­tus und das bescher­te etli­chen sei­ner Clips fünf­stel­li­ge Zugriffs­zah­len.

Jetzt ist der Kanal weg. Uner­war­tet und ohne jeg­li­che Vor­ankün­di­gung oder War­nung wur­de er sei­tens You­Tube ent­fernt, ein Zugriff über Login/​Paßwort ist nicht mehr mög­lich.

Phil ver­mu­tet, dass dies mit einem Video zu Ubi­s­ofts SPLINTER CELL CONVICTION zusam­men hängt und der Publisher You­Tube (aka Goog­le) wegen eines angeb­li­chen Urhe­ber­rechts­ver­sto­ßes auf­ge­for­dert hat, den Chan­nel off­line zu neh­men (Update: inzwi­schen ist es eine Gewiss­heit). Da fragt man sich natür­lich: War­um ist ein Walk­th­rough zwin­gend eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung und wes­we­gen wird gleich der gesam­te Chan­nel des Nut­zers ent­fernt statt aus­schließ­lich das inkri­mi­nier­te Video? <satire>Und was haben die bei Ubi­s­oft für Dro­gen genommen?</satire>

In einem Video-State­ment fin­det Dark­Sy­de­Phil dann auch sehr deut­li­che Wor­te in Rich­tung You­Tube:

»They don’t give a fuck about anyo­ne who uses their web­site. All they care about is making money.« (das hät­te man aber vor­her wis­sen kön­nen… :o)

Hier das ers­te Video (natür­lich auch auf auf You­Tube, via game​cra​s​hers​.net), die ande­ren fin­den sich auf game​cra​s​hers​.net und man soll­te sie sich mal anse­hen, ins­be­son­de­re das­je­ni­ge, in dem er über das The­ma Urhe­ber­rechts­fra­gen bei Spie­le­vi­de­os spricht.

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Die Kon­se­quenz ist ein­fach: Kauft kei­ne Spie­le von Ubi­s­oft. Sie wol­len euch zwin­gen zum Benut­zen von Off­line-Spie­len online sein zu müs­sen und sie ver­hal­ten sich gegen­über der Spie­ler­ge­mein­de wie des­po­ti­sche [wegen poten­ti­el­ler Belei­di­gung selbst­zen­siert].

Bild: Dark­Sy­de­Phil Copy­right Dark­Sy­de­Phil

YouTube muss Hitler-Parodien löschen

Pressefoto "Der Untergang"

Auf der zu Goog­le gehö­ren­den Video­platt­form You­Tube konn­te seit eini­ger Zeit man diver­se Hit­ler-Par­odien fin­den, die aus dem Film DER UNTERGANG stamm­ten, nur weni­ge Minu­ten lang waren und in aller Regel Adolf Hit­ler lächer­lich mach­ten. Die Ver­leih­fir­ma Con­stan­tin Film AG zwingt nun aller­dings You­Tube, alle die­se Clips off­line zu neh­men, man begrün­det dies (natür­lich) mit dem Urhe­ber­recht.

Ja, Con­stan­tin, ist schon klar (gähn). Außer acht läßt man selbst­ver­ständ­lich, dass durch die kur­zen Vide­os der Film ins­be­son­de­re im nicht deutsch­spra­chi­gen Aus­land vie­len über­haupt erst bekannt gemacht wur­de, wei­ter­hin ist die Par­odie im Rah­men des deut­schen und bei­spiels­wei­se auch des US-ame­ri­ka­ni­schen Urhe­ber­rechts durch­aus erlaubt. Statt wie ein Des­pot zu agie­ren (nein, ich zie­he kei­nen Hit­ler-Ver­gleich, Gruß an God­win) wür­de es der Con­stan­tin gut zu Gesicht ste­hen, deut­lich gelas­se­ner zu agie­ren und die krea­ti­ve Schöp­fer­kraft der Clip-Erstel­ler als kos­ten­lo­se Wer­bung zu sehen. Klar, die Par­odie ist in Sachen Urhe­ber­recht umstrit­ten und in vie­len Fäl­len muss­ten erst Gerich­te dar­über befin­den, ob es sich um eine sol­che han­del­te und sie damit statt­haft war, aber minu­ten­lan­ge umge­stal­te­te Schnip­sel eines abend­fül­len­den Spiel­films sor­gen nun wirk­lich nicht für Umsatz­ein­bu­ßen bei Eichin­ger – ganz im Gegen­teil.

Viel­leicht kommt ja jemand dar­auf, dass im Prin­zip bereits reicht, den Schnip­sel bei­spiels­wei­se mit einer Video­schnitt­soft­ware künst­le­risch zu ver­frem­den und sie dann neu zu syn­chro­ni­sie­ren, um ein­deu­tig eine Par­odie aus der Sze­ne zu machen. Aber von mir habt ihr das nicht… :o)

Wie­der mal ein per­fek­tes Bei­spiel, war­um das Urhe­ber­recht im Inter­net­zeit­al­ter drin­gend über­ar­bei­tung­wür­dig ist.

Hier der Arti­kel auf Tech­Crunch, auch die Süd­deut­sche beschäf­tigt sich mit dem The­ma.

Pres­se­fo­to DER UNTERGANG, Copy­right Con­stan­tin Film AG

Creative Commons License

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