Onlinespiele

Rant: Tolkien, Warner und die Qualitätsmedien

Lie­be Qua­li­täts­me­di­en. Habt ihr wie­der alle bei der dpa abge­schrie­ben? Oder bei einer ande­ren Agen­tur? Anders kann ich es mir eigent­lich nicht erklä­ren, dass ich allent­hal­ben im Web die Über­schrift »Tol­ki­en-Erben kla­gen gegen HOB­BIT-Pro­du­zen­ten« und Varia­tio­nen davon lesen muss. Bei­spiels­wei­se beim Focus, beim Tages­spie­gel, bei Der Wes­ten, Ber­li­ner Zei­tung, fr-online, Bör­sen­blatt (wo ich das zum ers­ten Mal fand) und zahl­lo­sen mehr (lie­be Leser, wenn ihr nach »Tol­ki­en« und »Pro­du­zen­ten« goo­glet, fin­det ihr reich­lich Tref­fer).

Ihr müsst jetzt ganz stark sein: nein, lie­be Qua­li­täts­me­di­en, das stimmt so nicht.

Kor­rekt ist, dass das Tol­ki­en-Estate (und noch ein paar mehr) War­ner Bros. Enter­tain­ment wegen angeb­lich uner­laub­ter digi­ta­ler Ver­wer­tung im Rah­men von »Glücks­spie­len« und Online-Games wie LOTRO, sowie der »Schä­di­gung des Anse­hens Tol­ki­ens und sei­ner Wer­ke« vor einem kali­for­ni­schen Gericht ver­klagt hat. Bis hier­hin nicht schlecht.

Inkor­rekt ist aber, dass War­ner Bros. Pro­du­zent des HOBBITS ist. War­ner Bros. ist viel­mehr der Dis­tri­bu­tor. Die pro­du­zie­ren­den Fir­men der Film­rei­he sind: New Line Cine­ma, Metro-Gold­wyn-May­er (MGM), Wing­Nut Films und 3Foot7. War­ner pro­du­ziert zwar auch Fil­me, aber in die­sem Fall nicht direkt, son­dern höchs­tens indi­rekt über die Fir­men, die ihm gehö­ren – sie tre­ten aber defi­ni­tiv nicht offi­zi­ell als Pro­du­zent der HOB­BIT-Ver­fil­mung auf. Der War­ner-Kon­zern macht aber auch noch eine gan­ze Men­ge ande­rer Din­ge, bei­spiels­wei­se durch sei­ne Mar­ke War­ner Bros. Inter­ac­ti­ve – die ste­hen letzt­lich auch hin­ter dem bemän­gel­ten HERR DER RINGE ONLINE und unter ande­rem wegen die­ses MMORPGs (ich habe den Begriff für euch ver­linkt, falls ihr den nicht kennt) ist der Kon­zern ver­klagt wor­den. War­um muss dann in der Schlag­zei­le was vom »HOB­BIT-Pro­du­zen­ten« ste­hen? Weil das The­ma HOBBIT so ange­sagt ist und garan­tier­te Hits ver­spricht? Weil irgend­ei­ne Agen­tur, bei der ihr alle copy&pastet, es so ver­lau­ten ließ?

DER HOBBIT und des­sen Pro­duk­ti­on hat mit der Kla­ge erst ein­mal exakt nichts zu tun – höchs­tens indi­rekt, weil das Tol­ki­en-Estate eine Pro­mo-Sei­te mit einem Slot­ma­chi­ne-Spiel, in dem Kon­ter­feis der Hel­den aus HOBBIT und HERR DER RINGE auf­tauch­ten, idio­ti­scher­wei­se als »Glücks­spiel« bezeich­ne­te und bemän­gel­te. War­ner pro­du­ziert den HOBBIT nicht. Kor­rekt wäre es also gewe­sen, wenn die Schlag­zei­le bei­spiels­wei­se gelau­tet hät­te: »Tol­ki­en-Erben ver­kla­gen War­ner Bros.«. So wie bei mir ges­tern.

Aber ihr lest das hier ja eh nicht. :)

Update: auf eini­gen Web­sei­ten ändern die Zei­tun­gen die Titel inzwi­schen, in den Goog­le Ergeb­nis­sen fin­den sich aber noch die alten Über­schrif­ten.

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Bild Pro­du­zent – Dis­tri­bu­tor von mir. CC BY-NC-SA.

Tolkien Estate verklagt Warner wegen Online-Inhalten

Ande­res als im obi­gen Screen­shot dräu­en düs­te­re Wol­ken über der vir­tu­el­len Mit­tel­er­de:

Eine Gemein­schaft aus dem Tol­ki­en-Estate (Nach­lass- und Rech­te­ver­wal­ter des Pro­fes­sors), sowie wei­te­ren Teil­neh­mern, hat War­ner Bros. und den Lizenz­in­ha­ber The Saul Zaentz Com­pa­ny ver­klagt, die Kla­ge­schrift wur­de beim Hol­ly­wood-Repor­ter ver­öf­fent­licht. Saul Zaentz hal­ten bereits seit 1969 bzw. 1975 Lizenz­rech­te an dem Mar­ken LORD OF THE RINGS und HOBBIT. Zen­tra­ler Punkt der Kla­ge ist, dass die Rech­te­inha­ber ihr Lizenz­recht uner­laubt auf nicht­phy­si­sche Pro­duk­te aus­ge­wei­tet zu haben sol­len. Damit sind ins­be­son­de­re »Glücks­spie­le« (bit­te?), aber auch »her­un­ter­lad­ba­re Spie­le« und Online-Games gemeint. Pri­mä­res Ziel ist hier offen­bar HERR DER RINGE ONLINE, es geht aber auch um Off­line-Spie­le, für die Down­load-Con­tent zur Ver­fü­gung gestellt wur­de.

Das Pikan­te dar­an: es wird nicht nur Scha­dens­er­satz in Höhe von 80 Mil­lio­nen Dol­lar gefor­dert, zusätz­lich ist eine For­de­rung ein Teil der Kla­ge, sämt­li­che »nicht­phy­si­schen« Pro­duk­te sofort ein­zu­stel­len und vom Markt zu neh­men.

Ein Aus­zug aus der Kla­ge­schrift:

Howe­ver, in recent years, and par­ti­cu­lar­ly in the after­math of the unpre­ce­den­ted finan­cial and cri­ti­cal suc­cess of the Films, defen­dants have, with incre­asing bold­ness, enga­ged in a con­ti­nuing and escala­ting pat­tern of usur­ping rights to which they are not entit­led — rights which belong exclu­si­ve­ly to plain­ti­ffs.

For exam­p­le, alt­hough their limi­t­ed mer­chan­di­sing licen­se only gives them the right to sell tan­gi­ble mer­chan­di­se, defen­dants have deve­lo­ped, licen­sed and/​or sold (and con­ti­nue to deve­lop, licen­se and/​or sell) down­loa­da­ble video games based on The Lord of the Rings and The Hob­bit, available only by down­loa­ding and/​or access via the Inter­net, via mobi­le apps, tablet apps or other simi­lar digi­tal dis­tri­bu­ti­on chan­nels, or through other online inter­con­nec­ti­vi­ty such as Face­book.  The­re is no phy­si­cal or tan­gi­ble item of mer­chan­di­se sold to the con­su­mer with the­se games.

Defen­dants also have asser­ted and con­ti­nue to assert that they have rights rela­ting to a wide varie­ty of goods and ser­vices bey­ond »artic­les of tan­gi­ble per­so­nal pro­per­ty« and have regis­tered trade­marks and/​or filed »intent to use« appli­ca­ti­ons in tho­se same cate­go­ries, inclu­ding wit­hout limi­ta­ti­on hotels, restau­rants, tra­vel agen­ci­es, ring­to­nes, online/​downloadable games and housing deve­lo­p­ments — cate­go­ries of rights which plain­ly have not been gran­ted to them.

War­ner hat ver­ständ­li­cher­wei­se bis­lang nicht zu den Vor­wür­fen Stel­lung genom­men. Soll­te die Kla­ge Erfolg haben, wür­de das das Ende von LOTRO bedeu­ten, aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kon­zern sei­ne gesam­te Rechts­ab­tei­lung akti­viert – und der Aus­gang sol­cher Kla­gen ist in den USA dank des ver­schwur­bel­ten Rechts­sys­tems alles ande­re als gewiss.

Ich wür­de mal ver­mu­ten, dass dem Tol­ki­en Estate inzwi­schen geschwant hat, dass sie schlecht ver­han­delt haben und Ver­brei­tungs­rech­te über das Inter­net nicht früh­zei­tig genug in die Ver­trä­ge ein­gin­gen. Jetzt möch­te man das nach­ho­len und kas­sie­ren – es ist wahr­schein­lich, dass sich Darth War­ner wie üblich hier­bei nicht son­der­lich frei­gie­big zei­gen woll­te. Ich gehe nicht davon aus, dass die Ver­ant­wort­li­chen der­art naiv sind zu glau­ben, wirk­lich eine Abschal­tung des Online­spiels errei­chen zu kön­nen. Mal ganz davon abge­se­hen soll­te ihnen klar sein, dass die Fan­ge­mein­de von HDRO ins­be­son­de­re seit­dem das Spiel zu free-2-play wur­de groß ist und die­se in hohem Maße erbost dar­über sein wür­de, wenn das erfolg­rei­che MMO auf­grund der Kla­ge so ein­fach abge­schal­tet wer­den müss­te – den Klä­gern dürf­te dann ein Shit­s­torm epi­schen Aus­ma­ßes ins Haus ste­hen. Ich den­ke, aller­dings, dass das Gan­ze auf einen Ver­gleich hin­aus­lau­fen wird, bei dem War­ner (zäh­ne­knir­schend) einen Betrag bezahlt und dafür die Online-Inhal­te bestehen blei­ben.

Inter­es­sant wird aller­dings sein zu sehen, ob die For­de­run­gen der Tol­ki­en-Erben gund­sätz­lich von Gerich­ten als vali­de ange­se­hen wer­den. Soll­te dem so sein, dürf­te das mög­li­cher­wei­se auch Aus­wir­kun­gen auf zahl­lo­se ande­re »Intellec­tu­al Pro­per­ties« haben.

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Screen­shot LOTRO Copy­right Tur­bi­ne und War­ner Bros.

Heute erscheint: FOR THE WIN von Cory Doctorow

For The Win

FOR THE WIN ist der aktu­el­le Roman des Sci­ence-Fic­tion-Schrift­stel­lers und Netz­ak­ti­vis­ten Cory Doc­to­row, der bereits mit Wer­ken wie DOWN AND OUT IN THE MAGIC KINGDOM, MAKERS oder ins­be­son­de­re LITTLE BROTHER eini­gen Erfolg auf­wei­sen konn­te.

Das Beson­de­re an sei­nen­Ro­ma­nen: zwar kann man sie in einer her­kömm­li­chen Druck­form gou­tie­ren, eben­so bie­tet er sie aber auf sei­ner Web­sei­te zum kos­ten­lo­sen Down­load in ver­schie­de­nen eBook- und Text­for­ma­ten an.

FOR THE WIN ist eine span­nen­de Geschich­te über Kin­der und Jugend­li­che rund um die Welt, die als »Gold­far­mer« arbei­ten. Gold­far­mer sind Per­so­nen, die in Online­spie­len wie WORLD OF WARCRAFT sich wie­der­ho­len­de Auf­ga­ben durch­füh­ren, um vir­tu­el­le Reich­tü­mer anzu­sam­meln, die man dann gegen har­tes – und vor allem ech­tes – Geld an Spie­ler ver­kau­fen kann, die sich das aus Faul­heit oder Man­gel an Geduld im Spiel nicht selbst erar­bei­ten wol­len. Die (oft wie Skla­ven aus­ge­nutz­ten) Gold­far­mer nut­zen ver­netz­te Com­pu­ter­spie­le und ande­re ver­netz­te Sys­te­me, um eine welt­wei­te Han­dels­ver­ei­ni­gung zu grün­den, die ihnen dabei hel­fen soll, ihre Rech­te zu ver­tre­ten. Der Roman beschäf­tigt sich mit wie immer von Cory auf höchst unter­halt­sa­me Wei­se auf­ge­ar­bei­te­ten The­men wie Öko­no­mie, Welt­po­li­tik, die Arbei­ter­be­we­gung sowie Theo­rie und Pra­xis von Com­pu­ter­spie­len.

Cory Doctorow

In den USA erscheint FOR THE WIN bei Tor Books, in Groß­bri­tan­ni­en bei Har­per Coll­ins, Ran­dom House pro­du­zier­te eine unge­kürz­te Hör­buch-Ver­si­on, die man DRM-frei und ohne dass man sei­ne See­le ver­kau­fen muss, auf Corys Sei­te erwer­ben kann.

Und selbst­ver­ständ­lich gibt es auch die­sen Roman wie­der zum kos­ten­lo­sen Down­load auf sei­ner Sei­te cra​phound​.com. Nicht­kom­mer­zi­el­le Ver­brei­tung und das Erstel­len abge­lei­te­ter Wer­ke sind unter CC-Lizenz erlaubt. Wer also eine Fan-Über­set­zung erstel­len möch­te: immer los, das ist von Cory Doc­to­row aus­drück­lich erwünscht! :o)

Bil­der: Cover FOR THE WIN, Copy­right 2010 Tor Books, bei Ama­zon kann man bis­lang lei­der nur die UK-Ver­si­on vor­be­stel­len. Bild Cory Doc­to­row Copy­right Cory Doc­to­row.

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Gamescom erweitert Portfolio um Onlinespiele

Logo Gamescom

Nach der ers­ten erfolg­rei­chen Aus­rich­tung der Games­com, der neu­en euro­päi­schen Leit­mes­se für Com­pu­ter- und Video­spie­le, plant der Orga­ni­sa­tor – die Mes­se Köln – eine Erwei­te­rung des Ange­bots: Zusätz­lich zu den bereits vor­han­de­nen The­men sol­len wei­te­re Schwer­punk­te auf Online­spie­le gelegt wer­den. Dazu gehö­ren MMORPGs eben­so wie die immer belieb­ter wer­den­den Brow­ser­games; gera­de letz­te­re decken von Casu­al Games á la Farm­Ville bis zu auf­wen­di­gen Simu­la­tio­nen eine beein­dru­cken­de Band­brei­te ab. In dem Markt ste­cken Mil­lio­nen, da wun­dert es nicht, dass ihm auf der Mes­se ein grö­ße­res Podi­um gebo­ten wer­den soll.

Gleich­zei­tig dürf­te die Ankün­di­gung aber auch ein wei­te­rer Hieb in Rich­tung Leip­zig sein. Nach­dem die Bran­che von der dor­ti­gen Games Con­ven­ti­on auf­grund von Kapa­zi­täts- und Lage­pro­ble­men nach Köln abge­wan­dert war, such­te die Mes­se­ge­sell­schaft nach einem Alter­na­tiv­kon­zept und fand ihn in der Games Con­ven­ti­on Online, die aber nicht so recht zün­den woll­te. Aus Bran­chen­sicht scheint es daher wohl sinn­voll, auch die­sen Teil­be­reich der Com­pu­ter-Unter­hal­tung in die Ver­an­stal­tung in Köln zu inte­grie­ren. Im letz­ten Jahr waren ohen­hin bereits maß­geb­li­che Anbie­ter dort ver­tre­ten.

Olaf Wol­ters, Geschäfts­füh­rer des Bun­des­ver­ban­des Inter­ak­ti­ve Unter­hal­tungs­soft­ware (BIU) e. V., kom­men­tiert: »In die­sem Jahr dreht sich in unse­rer Bran­che vie­les um Inter­net und Online. Mit der neu­en The­men­welt Online – und Brow­ser­games auf der dies­jäh­ri­gen Games­com wol­len wir die­ser Ent­wick­lung Rech­nung tra­gen.«

Die Games­com 2010 fin­det vom 18. bis 22. August 2010 in Köln statt, par­al­lel dazu wird die Game Deve­lo­pers Con­fe­rence Euro­pe abge­hal­ten, auf der ein Tag eben­falls die­sem The­ma gewid­met wird.

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