Onleihe nennt sich das Verfahren, mit dem die eBooks auch bei dem Stadtbüchereien angekommen sein sollten. Tatsächlich steht dem allerdings im Weg, dass den Verlagen die Onleihen ein Dorn im Auge sind, da sie der Ansicht sind, dass dadurch ihr Einkommen erheblich gemindert wird. Deswegen hört man aus Richtung der Verlage und des Börsenvereins zu diesem Thema bereits seit Jahren viel »Mimimi«.
Bonnier und Holtzbrinck (und damit auch Droemer Knaur, Fischer, Kiepenheuer & Witsch, Rowohlt, Piper, Ullstein und Carlsen) haben den Büchereien jetzt ein Angebot gemacht, das diese sehr wohl ablehnen können. Auch wenn man heftig herumlobbyisiert hat, um festzustellen, dass eBooks auch ganz normale Bücher im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes sind, möchte man für die Onleihe-eBooks offenbar einen anderen Status inklusive Verfallsdatum.
Denn die Lizenzbedingungen beinhalten zum einen, dass die klassisch klammen Bibliotheken für eBooks den zweieinhalbfachen Endkundenpreis bezahlen sollen. Für den erhöhten Preis haben die dann auch noch ein besonderes Feature: ein Verfallsdatum. Denn die Lizenzen sollen nach zwei vier Jahren oder gerade mal 52 Ausleihvorgängen verfallen.
Der Bibliotheksverband Franken hat es dann in einer Stellungnahme nachvollziehbarerweise auch abgelehnt, eBook-Lizenzen zu diesen Bedingungen zu erwerben. Ich gehe davon aus, dass andere nachziehen werden.
Da sehen wir in meinen Augen wieder einmal, dass großen Verlagen die klingelnde Kasse offenbar deutlich wichtiger ist, als die Unterstützung von Kunst und Kultur bei gemeinnützigen Einrichtungen wie Stadtbüchereien. Diejenigen, die sich selbst immer wieder gern als Kulturhüter und ‑Unterstützer gerieren, sind meiner Ansicht nach längst primär zu Geldhütern geworden. Personen, die auf die Büchereien angewiesen sind, weil sie sich den Buchkauf nicht leisten können (in Deutschland ist inzwischen jeder Fünfte arm oder von Armut bedroht), schauen in die Röhre.
Anderes als im obigen Screenshot dräuen düstere Wolken über der virtuellen Mittelerde:
Eine Gemeinschaft aus dem Tolkien-Estate (Nachlass- und Rechteverwalter des Professors), sowie weiteren Teilnehmern, hat Warner Bros. und den Lizenzinhaber The Saul Zaentz Company verklagt, die Klageschrift wurde beim Hollywood-Reporter veröffentlicht. Saul Zaentz halten bereits seit 1969 bzw. 1975 Lizenzrechte an dem Marken LORD OF THE RINGS und HOBBIT. Zentraler Punkt der Klage ist, dass die Rechteinhaber ihr Lizenzrecht unerlaubt auf nichtphysische Produkte ausgeweitet zu haben sollen. Damit sind insbesondere »Glücksspiele« (bitte?), aber auch »herunterladbare Spiele« und Online-Games gemeint. Primäres Ziel ist hier offenbar HERR DER RINGE ONLINE, es geht aber auch um Offline-Spiele, für die Download-Content zur Verfügung gestellt wurde.
Das Pikante daran: es wird nicht nur Schadensersatz in Höhe von 80 Millionen Dollar gefordert, zusätzlich ist eine Forderung ein Teil der Klage, sämtliche »nichtphysischen« Produkte sofort einzustellen und vom Markt zu nehmen.
Ein Auszug aus der Klageschrift:
However, in recent years, and particularly in the aftermath of the unprecedented financial and critical success of the Films, defendants have, with increasing boldness, engaged in a continuing and escalating pattern of usurping rights to which they are not entitled — rights which belong exclusively to plaintiffs.
For example, although their limited merchandising license only gives them the right to sell tangible merchandise, defendants have developed, licensed and/or sold (and continue to develop, license and/or sell) downloadable video games based on The Lord of the Rings and The Hobbit, available only by downloading and/or access via the Internet, via mobile apps, tablet apps or other similar digital distribution channels, or through other online interconnectivity such as Facebook. There is no physical or tangible item of merchandise sold to the consumer with these games.
Defendants also have asserted and continue to assert that they have rights relating to a wide variety of goods and services beyond »articles of tangible personal property« and have registered trademarks and/or filed »intent to use« applications in those same categories, including without limitation hotels, restaurants, travel agencies, ringtones, online/downloadable games and housing developments — categories of rights which plainly have not been granted to them.
Warner hat verständlicherweise bislang nicht zu den Vorwürfen Stellung genommen. Sollte die Klage Erfolg haben, würde das das Ende von LOTRO bedeuten, allerdings ist davon auszugehen, dass der Konzern seine gesamte Rechtsabteilung aktiviert – und der Ausgang solcher Klagen ist in den USA dank des verschwurbelten Rechtssystems alles andere als gewiss.
Ich würde mal vermuten, dass dem Tolkien Estate inzwischen geschwant hat, dass sie schlecht verhandelt haben und Verbreitungsrechte über das Internet nicht frühzeitig genug in die Verträge eingingen. Jetzt möchte man das nachholen und kassieren – es ist wahrscheinlich, dass sich Darth Warner wie üblich hierbei nicht sonderlich freigiebig zeigen wollte. Ich gehe nicht davon aus, dass die Verantwortlichen derart naiv sind zu glauben, wirklich eine Abschaltung des Onlinespiels erreichen zu können. Mal ganz davon abgesehen sollte ihnen klar sein, dass die Fangemeinde von HDRO insbesondere seitdem das Spiel zu free-2-play wurde groß ist und diese in hohem Maße erbost darüber sein würde, wenn das erfolgreiche MMO aufgrund der Klage so einfach abgeschaltet werden müsste – den Klägern dürfte dann ein Shitstorm epischen Ausmaßes ins Haus stehen. Ich denke, allerdings, dass das Ganze auf einen Vergleich hinauslaufen wird, bei dem Warner (zähneknirschend) einen Betrag bezahlt und dafür die Online-Inhalte bestehen bleiben.
Interessant wird allerdings sein zu sehen, ob die Forderungen der Tolkien-Erben gundsätzlich von Gerichten als valide angesehen werden. Sollte dem so sein, dürfte das möglicherweise auch Auswirkungen auf zahllose andere »Intellectual Properties« haben.
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Screenshot LOTRO Copyright Turbine und Warner Bros.
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