FSK

Sind eBooks Telemedien? Eine Anfrage bei der Landesmedienanstalt NRW

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Aus­ge­löst durch meh­re­re Behaup­tun­gen aus Rich­tung des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, eBooks sei­en Tele­me­di­en, müss­ten zwin­gend mit einer Alters­kenn­zeich­nung ver­se­hen wer­den und vor allem dürf­ten nur zwi­schen 22:00 und 6:00 ver­kauft wer­den, ging in den ver­gan­ge­nen Wochen eini­ges Rau­schen durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald.

Lei­der ver­säum­te es der Bör­sen­ver­ein bis­her, sei­ne Aus­sa­gen zu unter­mau­ern und zu kon­kre­ti­sie­ren. Es wur­de in der Online-Ver­si­on des Bör­sen­blat­tes ledig­lich nebu­lös behaup­tet, irgend­wer habe gegen einen eBook-Online­shop »geklagt« (war­um genau blieb offen) und es wur­de zudem die Behaup­tung auf­ge­stellt eBooks sei­en Tele­me­di­en, ohne dies auch nur ansatz­wei­se nach­voll­zieh­bar zu begrün­den.

Um hier kon­kre­te­re Aus­sa­gen zu erhal­ten, habe ich mich per Email an die Lan­des­me­di­en­an­stelt NRW gewandt und die­ser eini­ge Fra­gen gestellt. Mein Schrei­ben gebe ich im Fol­gen­den wie­der. Sobald ich eine Ant­wort habe, wer­de ich auch die­se hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­li­chen.

FSK auf eBooks: Luebbe die Dritte

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Ich bekam tat­säch­lich noch eine wei­te­re Ant­wort auf mei­ne Fra­gen. Dies­mal möch­te ich die­se aus Grün­den der Über­sicht­lich­keit gleich an den jewei­li­gen Text­stel­len der Lueb­be-Email kom­men­tie­ren.
Inter­es­sant ist, dass man sich inhalt­lich wider­spricht. In der letz­ten Mail war davon die Rede, dass die Lan­des­me­di­en­an­stalt nur ein Pro­blem mit Klap­pen­tex­ten und Covern hat­te, jetzt sind es doch auf ein­mal wie­der die Bücher selbst. Alles in allem ist die­ser gesam­te Vor­gang inko­hä­rent und lässt eine logi­sche Her­an­ge­hens­wei­se ver­mis­sen. Wie ich bereits sag­te: Ich hal­te das alles für blin­den Aktio­nis­mus.

Doch kom­men wir zur Ant­wort Nume­ro drei.

FSK auf eBooks: Zweite Antwort von Luebbe

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Nach mei­ner Rück­fra­ge von ges­tern habe ich zwar kei­ne kon­kre­te Ant­wor­ten auf mei­ne Fra­gen bekom­men, bei Lueb­be hat man aber offen­bar erkannt, dass man mit dem hek­ti­schen Aktio­nis­mus deut­lich über das Ziel hin­aus geschos­sen ist und ver­fass­te eine neue Email an die »Han­dels­part­ner«, die ich wei­ter unten zitie­re. Wie ich es aus dem Text der Lan­des­me­di­en­an­stalt bereits ent­nom­men hat­te, dreh­te es sich bei den inkri­mi­nier­ten Tele­me­di­en aus­schließ­lich um die Klap­pen­tex­te und Buch­co­ver auf der Web­sei­te von Beam eBooks, eine zwin­gen­de Alters­ein­stu­fung für eBooks exis­tiert mei­nes Wis­sens eben­so wie für Print­bü­cher nicht. Und dass die Lan­des­me­di­en­an­stalt ein­deu­tig por­no­gra­fi­sche Klap­pen­tex­te und Cover anmahnt wun­dert mich nicht im Gerings­ten, dafür habe ich zudem volls­tes Ver­ständ­nis.

Inter­es­sant ist in der Ant­wort die erneu­te Zen­trie­rung auf Ver­la­ge. Bis­her war Beam ins­be­son­de­re auch eine Self­pu­blisher-Platt­form, auf der jeder ver­öf­fent­li­chen konn­te. In den Emails von Lueb­be ist immer nur von Ver­la­gen die Rede, auch die Infor­ma­tio­nen zum ONIX-For­mat oder zu Meta­da­ten, macht für Self­pu­blisher erst ein­mal wenig Sinn, denn die­se wer­den die Infor­ma­tio­nen in den aller­meis­ten Fäl­len per Hand ein­ge­ben.

Das Gan­ze macht mir den Ein­druck, als sei­en dem neu­en Betrei­ber der Platt­form die Self­pu­blisher nicht mehr wich­tig, oder als inter­es­sie­ren die­se nicht. Das könn­te dar­auf hin­wei­sen, dass man sich ihrer kurz- oder mit­tel­fris­tig ent­le­di­gen möch­te.

Im fol­gen­den die aktu­el­le Email, Her­vor­he­bun­gen in roter Far­be sind von mir:

FSK auf eBooks: erste Antwort von Luebbe

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Soeben hat­te ich the­ma­ti­siert, dass Lueb­be in ihrem Shop Beam eBooks plötz­lich von den Ver­la­gen und Self­pu­blishern ver­langt, eine FSK-Kenn­zeich­nung auf Büchern anzu­brin­gen, die nur für Per­so­nen über 18 Jah­ren geeig­net sind. Dar­auf­hin hat­te ich eini­ge Fra­gen gestellt, die in der soebe­nen Ant­wort fast alle igno­riert wur­den:

Lie­ber Ste­fan Holz­hau­er,

dan­ke für Ihre Nach­richt.

Als Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on: wir wer­den in den letz­ten Mona­ten ver­mehrt von der Lan­des­me­di­en­an­stalt abge­mahnt.

Hier ein Aus­zug:

FSK auf eBooks: Luebbe fängt schon mal an?

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Neu­lich habe ich mich läng­lich mit den Äuße­run­gen sei­tens des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels zum The­ma FSK für eBooks aus­ein­an­der gesetzt. Bör­sen­ver­eins-Jus­ti­zi­ar Sprang rede­te davon, dass eine Umset­zung durch­ge­führt wer­den muss, das aber noch bis 2017 Zeit hat (was ich schon nicht ver­stand, ent­we­der der JMStV gilt für eBooks (auch jetzt bereits) oder er gilt nicht). Auf jeden Fall war nir­gend­wo die Rede davon, dass das sofort umge­setzt wer­den muss.

Bekann­ter­ma­ßen wur­de die Platt­form Beam eBooks vor ein paar Wochen von Bas­tei Lueb­be über­nom­men. Damals hat­te ich schon Beden­ken, auch wenn es hieß, es lie­fe alles wei­ter wie bis­her. Auch ich ver­trei­be eBooks über Beam. Und bekam soeben eine Email, die mich erst ein­mal mit offe­nem Mund zurück ließ:

Kommentar: Der Börsenverein und Altersbeschränkung auf eBooks

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Als ich vor ein paar Tagen über die­ses The­ma auf der Onlin­ever­si­on des Bör­sen­blat­tes las, hat­te ich zuerst Griffspu­ren vom Gesichts­pal­mie­ren im Gesicht und dann sofort den Gedan­ken, mal wie­der einen Rant vom Sta­pel zu las­sen. Es macht Spaß die zu ver­fas­sen und Klicks sind eben­falls gesi­chert. Ich habe aber davon abge­se­hen und lie­ber erst ein­mal ein wenig nach­ge­dacht. Die Ergeb­nis­se die­ses Den­kens möch­te ich im vor­lie­gen­den Kom­men­tar prä­sen­tie­ren, sie mögen in Tei­len etwas unge­ord­net sein, das ist dem schlicht­weg unbe­greif­li­chen The­ma abseits media­ler Rea­li­tä­ten geschul­det. Und selbst wenn das kein Rant wird, mag man Spu­ren von Sati­re, Iro­nie und mög­li­cher­wei­se auch Sar­kas­mus dar­in ent­de­cken.

Was war pas­siert? Der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels hat­te kürz­lich eine der regel­mä­ßi­gen Sit­zun­gen ihres Ver­le­ger­aus­schus­ses. Nach dem, was man dar­über so lesen kann (und auch den Bil­dern nach zu urtei­len), dis­ku­tie­ren dort alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten, wie es mit der Bran­che, dem Drum­her­um und die­sem neu­mo­di­schen Schnick­schnack wei­ter zu gehen hat. Einer der Punk­te war nun, dass Chris­ti­an Sprang, Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins, den Anwe­sen­den eröff­ne­te, es müs­se ab 2017 zwin­gend eine Alters­kenn­zeich­nung, ähn­lich der FSK (frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le) bei Fil­men, auf eBooks geben. Denn die­se sei­en Tele­me­di­en.

Das Bör­sen­blatt selbst ver­wen­de­te dazu die For­mu­lie­rung:

Was zunächst wie ein ver­spä­te­ter April­scherz klingt …

Und dem ist eigent­lich schon wenig hin­zu­zu­fü­gen, ich wer­de es aber den­noch tun. Aus­gie­big.

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