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FSK auf eBooks: Luebbe die Dritte

FSK18 eBook

Ich bekam tat­säch­lich noch eine wei­te­re Ant­wort auf mei­ne Fra­gen. Dies­mal möch­te ich die­se aus Grün­den der Über­sicht­lich­keit gleich an den jewei­li­gen Text­stel­len der Lueb­be-Email kommentieren.
Inter­es­sant ist, dass man sich inhalt­lich wider­spricht. In der letz­ten Mail war davon die Rede, dass die Lan­des­me­di­en­an­stalt nur ein Pro­blem mit Klap­pen­tex­ten und Covern hat­te, jetzt sind es doch auf ein­mal wie­der die Bücher selbst. Alles in allem ist die­ser gesam­te Vor­gang inko­hä­rent und lässt eine logi­sche Her­an­ge­hens­wei­se ver­mis­sen. Wie ich bereits sag­te: Ich hal­te das alles für blin­den Aktionismus.

Doch kom­men wir zur Ant­wort Nume­ro drei.

FSK auf eBooks: Zweite Antwort von Luebbe

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Nach mei­ner Rück­fra­ge von ges­tern habe ich zwar kei­ne kon­kre­te Ant­wor­ten auf mei­ne Fra­gen bekom­men, bei Lueb­be hat man aber offen­bar erkannt, dass man mit dem hek­ti­schen Aktio­nis­mus deut­lich über das Ziel hin­aus geschos­sen ist und ver­fass­te eine neue Email an die »Han­dels­part­ner«, die ich wei­ter unten zitie­re. Wie ich es aus dem Text der Lan­des­me­di­en­an­stalt bereits ent­nom­men hat­te, dreh­te es sich bei den inkri­mi­nier­ten Tele­me­di­en aus­schließ­lich um die Klap­pen­tex­te und Buch­co­ver auf der Web­sei­te von Beam eBooks, eine zwin­gen­de Alters­ein­stu­fung für eBooks exis­tiert mei­nes Wis­sens eben­so wie für Print­bü­cher nicht. Und dass die Lan­des­me­di­en­an­stalt ein­deu­tig por­no­gra­fi­sche Klap­pen­tex­te und Cover anmahnt wun­dert mich nicht im Gerings­ten, dafür habe ich zudem volls­tes Verständnis.

Inter­es­sant ist in der Ant­wort die erneu­te Zen­trie­rung auf Ver­la­ge. Bis­her war Beam ins­be­son­de­re auch eine Self­pu­blisher-Platt­form, auf der jeder ver­öf­fent­li­chen konn­te. In den Emails von Lueb­be ist immer nur von Ver­la­gen die Rede, auch die Infor­ma­tio­nen zum ONIX-For­mat oder zu Meta­da­ten, macht für Self­pu­blisher erst ein­mal wenig Sinn, denn die­se wer­den die Infor­ma­tio­nen in den aller­meis­ten Fäl­len per Hand eingeben.

Das Gan­ze macht mir den Ein­druck, als sei­en dem neu­en Betrei­ber der Platt­form die Self­pu­blisher nicht mehr wich­tig, oder als inter­es­sie­ren die­se nicht. Das könn­te dar­auf hin­wei­sen, dass man sich ihrer kurz- oder mit­tel­fris­tig ent­le­di­gen möchte.

Im fol­gen­den die aktu­el­le Email, Her­vor­he­bun­gen in roter Far­be sind von mir:

FSK auf eBooks: erste Antwort von Luebbe

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Soeben hat­te ich the­ma­ti­siert, dass Lueb­be in ihrem Shop Beam eBooks plötz­lich von den Ver­la­gen und Self­pu­blishern ver­langt, eine FSK-Kenn­zeich­nung auf Büchern anzu­brin­gen, die nur für Per­so­nen über 18 Jah­ren geeig­net sind. Dar­auf­hin hat­te ich eini­ge Fra­gen gestellt, die in der soebe­nen Ant­wort fast alle igno­riert wurden:

Lie­ber Ste­fan Holzhauer,

dan­ke für Ihre Nachricht.

Als Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on: wir wer­den in den letz­ten Mona­ten ver­mehrt von der Lan­des­me­di­en­an­stalt abgemahnt.

Hier ein Auszug:

FSK auf eBooks: Luebbe fängt schon mal an?

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Neu­lich habe ich mich läng­lich mit den Äuße­run­gen sei­tens des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels zum The­ma FSK für eBooks aus­ein­an­der gesetzt. Bör­sen­ver­eins-Jus­ti­zi­ar Sprang rede­te davon, dass eine Umset­zung durch­ge­führt wer­den muss, das aber noch bis 2017 Zeit hat (was ich schon nicht ver­stand, ent­we­der der JMStV gilt für eBooks (auch jetzt bereits) oder er gilt nicht). Auf jeden Fall war nir­gend­wo die Rede davon, dass das sofort umge­setzt wer­den muss.

Bekann­ter­ma­ßen wur­de die Platt­form Beam eBooks vor ein paar Wochen von Bas­tei Lueb­be über­nom­men. Damals hat­te ich schon Beden­ken, auch wenn es hieß, es lie­fe alles wei­ter wie bis­her. Auch ich ver­trei­be eBooks über Beam. Und bekam soeben eine Email, die mich erst ein­mal mit offe­nem Mund zurück ließ:

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