Kommentar: Bücher – Kartelle in den USA und hierzulande

Wie Spie­gel Online heu­te berich­tet, soll es Apple und fünf gro­ßen Buch­ver­la­gen in den USA an den Kra­gen gehen. War­um? Ein­fach: die dor­ti­gen Wett­be­werbs­wäch­ter wit­tern ein ille­ga­les Kar­tell, das Preis­er­hö­hun­gen bei eBooks abge­spro­chen haben soll, das ist ein Ver­stoß gegen das Kar­tell­recht. Um »nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen« – also Ver­ur­tei­lun­gen und Straf­zah­lun­gen – zu umge­hen, ver­han­deln jetzt angeb­lich bereits Ver­la­ge mit den Behör­den. Als Ergeb­nis dar­aus könn­ten eBooks in den USA deut­lich preis­wer­ter wer­den.

Und wie ist das hier­zu­lan­de? Auch bei uns gibt es ein Kar­tell­recht und Kar­tell­wäch­ter (bei­spiels­wei­se die Lan­des­kar­tell­äm­ter, im Zwei­fels­fall das Bun­des­kar­tell­amt) die dar­über wachen, dass es nicht zu Wett­be­werbs­ein­schrän­kun­gen und damit Benach­tei­li­gun­gen der Kun­den kommt. Die Wiki­pe­dia schreibt als Erläu­te­rung zum Kar­tell­recht:

Recht­lich gese­hen ist ein Kar­tell eine Ver­ein­ba­rung oder eine auf­ein­an­der abge­stimm­te Ver­hal­tens­wei­se zwi­schen Unter­neh­men, mit dem Ziel oder der Wir­kung, den Wett­be­werb zu beschrän­ken, zu ver­fäl­schen oder zu ver­hin­dern.

Sieht man sich den Buch­han­del an, dann stellt man aller­dings schnell fest, dass man es in Deutsch­land durch genug Ein­fluss auf die Lob­by­hu­ren in den Par­tei­en sogar schaf­fen kann, nicht nur Aus­nah­men des Kar­tell­rech­tes her­bei zu füh­ren, son­dern eine Kar­tell­bil­dung mit den übli­chen Effek­ten auf Prei­se sogar gesetz­lich fest­le­gen las­sen kann: man nennt das hier­zu­lan­de Buch­preis­bin­dung. (ja, ich weiß, das gibt es auch anders­wo, ich sage nur Ver­kehrs­ver­bün­de und ihre Preis­trei­be­rei – aber hier auf Phan­ta­News sind Bücher und eBooks die The­men).

Ins­be­son­de­re der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels könn­te als markt­be­herr­schen­des Kar­tell betrach­tet wer­den (auch wenn er streng genom­men selbst natür­lich kei­ne Bücher ver­kauft). Durch die aus­ge­üb­ten Zwän­ge in Sachen Buch­preis­bin­dung auch gegen Nicht­mit­glie­der, die mir gegen­über durch den Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins aus­drück­lich bestä­tigt und ver­tei­digt wer­den, kommt es zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen durch die ins­be­son­de­re die gro­ßen Ver­la­ge gegen­über Self­pu­blishern und Klein­ver­la­gen deut­lich bevor­teilt wer­den.

War die Buch­preis­bin­dung in grau­er Vor­zeit viel­leicht mal eine sinn­vol­le Ein­rich­tung, um die Viel­falt des Mark­tes zu gewähr­leis­ten, ist sie heu­te und ins­be­son­de­re ange­sichts der Mög­lich­kei­ten der Ver­öf­fent­li­chung im Netz auch für ganz nor­ma­le Büger ein über­kom­me­nes Relikt das die Gro­ßen der Bran­che bevor­zugt und längst über­fäl­lig für den Gna­den­stoß.

Dank an Colin für den Hin­weis auf den SpOn-Arti­kel

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