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Sind eBooks Telemedien? Eine Anfrage bei der Landesmedienanstalt NRW

FSK18 eBook

Aus­ge­löst durch meh­re­re Behaup­tun­gen aus Rich­tung des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, eBooks sei­en Tele­me­di­en, müss­ten zwin­gend mit einer Alters­kenn­zeich­nung ver­se­hen wer­den und vor allem dürf­ten nur zwi­schen 22:00 und 6:00 ver­kauft wer­den, ging in den ver­gan­ge­nen Wochen eini­ges Rau­schen durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald.

Lei­der ver­säum­te es der Bör­sen­ver­ein bis­her, sei­ne Aus­sa­gen zu unter­mau­ern und zu kon­kre­ti­sie­ren. Es wur­de in der Online-Ver­si­on des Bör­sen­blat­tes ledig­lich nebu­lös behaup­tet, irgend­wer habe gegen einen eBook-Online­shop »geklagt« (war­um genau blieb offen) und es wur­de zudem die Behaup­tung auf­ge­stellt eBooks sei­en Tele­me­di­en, ohne dies auch nur ansatz­wei­se nach­voll­zieh­bar zu begrün­den.

Um hier kon­kre­te­re Aus­sa­gen zu erhal­ten, habe ich mich per Email an die Lan­des­me­di­en­an­stelt NRW gewandt und die­ser eini­ge Fra­gen gestellt. Mein Schrei­ben gebe ich im Fol­gen­den wie­der. Sobald ich eine Ant­wort habe, wer­de ich auch die­se hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­li­chen.

eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden

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Damit hat das Bör­sen­blatt das #neu­land ges­tern mal wie­der so rich­tig auf­ge­mischt. Der Bör­sen­ver­ein behaup­tet ein­fach mal ohne sach­li­chen Beweis, dass »ab 18«-eBooks Tele­me­di­en sind und nur zwi­schen 22:00 und 6:00 Uhr ver­kauft wer­den dür­fen. Ein­ge­re­det dürf­te das dem Bör­sen­ver­ein der Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le Mul­ti­me­dia-Diens­te­an­bie­ter e.V. haben, der selbst (ver­mut­lich kos­ten­pflich­ti­ge) Dienst­leis­tun­gen in Sachen Alters­ein­stu­fun­gen anbie­tet und sich so mög­li­cher­wei­se eine neue Ein­nah­me­quel­le sichern möch­te.

Wei­ter wird im Arti­kel nebu­lös von einer »Kla­ge« gegen einen Online­shop berich­tet. Dazu wür­den mich bren­nend wei­te­re Details inter­es­sie­ren, die man natür­lich vor­sichts­hal­ber mal nicht lie­fert. Soweit ich weiß, haben Lan­des­me­di­en­an­stal­ten aus­schließ­lich Klap­pen­tex­te und Cover bean­stan­det, nicht aber die eBooks selbst. Und wenn ein Online­händ­ler tat­säch­lich jugend­ge­fähr­den­de Tex­te auf der Web­sei­te im Kata­log ste­hen hat­te, dann haben die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten damit sogar völ­lig recht.

Dass über Online­shops ver­kauf­te eBooks Tele­me­di­en sind (was ich auch gern mal inhalt­lich begrün­det sehen wür­de), macht auch aus fol­gen­dem Grund kei­nen Sinn: Ich kann genau­so­gut ab 18-Bücher in Tot­holz­form rund um die Uhr online bestel­len und bekom­me die pro­blem­los zuge­schickt. Ich gehe auch davon aus, dass Kin­der ohne jeg­li­ches Pro­blem in eine Buch­hand­lung wan­dern und ein ab18-Buch kau­fen könn­ten, da das auf dem Cover nicht ver­merkt ist, und da ein Buch­händ­ler (oder die gering­fü­gig beschäf­tig­te Hilfs­kraft) nicht den Inhalt jeden Buches ken­nen kann. Die letz­ten bei­den Fak­ten schei­nen aber kei­nen zu inter­es­sie­ren.

Der Bör­sen­ver­ein legt der Buch­bran­che da gera­de ein gigan­ti­sches Ei. Denn es wird sicher­lich schnell fest­ge­stellt wer­den, dass Print­bü­cher hin­sicht­lich der Alters­frei­ga­be ana­log (no pun inten­ded) behan­delt wer­den müs­sen, also auch bei die­sen muss zukünf­tig mög­li­cher­wei­se eine Alters­taug­lich­keits­an­ga­be gemacht wer­den.

Mei­ner Mei­nung nach ist das auch der ein­zig gang­ba­re Weg: Ent­we­der Alters­ein­stu­fung für alle Medi­en­for­men von Büchern, oder für kei­ne davon.

Ach ja: für die Veri­fi­ka­ti­on des Alters ihrer Kun­den sind allein die Online­händ­ler ver­ant­wort­lich, die müs­sen ent­spre­chen­de Lösun­gen imple­men­tie­ren. Was auch pro­blem­los mög­lich ist – nur Per­so­nen über 18 bekom­men dann nach Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on und Ein­log­gen die ent­spre­chen­de Abtei­lung ange­zeigt. Nicht die Ver­la­ge müs­sen dafür Sor­ge tra­gen. Und auch nicht die Self­pu­blisher.

Aber es sieht wei­ter­hin so aus, als wol­le man dem unge­lieb­ten eBook im deut­schen mög­lichst nach­hal­tig das Licht aus­bla­sen.

Ungeschnitten: DISHONORED – DIE MASKE DES ZORNS

Wie der Publisher mel­det, ist der Zen­iMax/​Bethes­da-Titel mit Steam­punk-Anlei­hen DISHONORED – DIE MASKE DES ZORNS durch den Frei­ga­be-Pro­zess der USK gegan­gen und wird in Deutsch­land mit einer Alters­frei­ga­be »ab 18« erschei­nen. Die­se Fas­sung soll eine unge­schnit­te­ne sein, es wird dem­nach kei­ne »ent­schärf­te« Ver­si­on geben, um die übli­chen hie­si­gen Lamen­tie­rer und selbst­er­nann­ten Moral­apos­tel ruhig zu stel­len. Das ist erfreu­lich – aber bei Spie­len von Bethes­da nicht unge­wöhn­lich.

DISHONORED – DIE MASKE DES ZORNS erzählt die Geschich­te eines Gar­dis­ten der Kai­se­rin, der ver­ra­ten wur­de und nun auf Rache sinnt. Das Game in Ego­per­spek­ti­ve gibt dem Spie­ler die Mög­lich­keit, Situa­tio­nen eher offen­siv oder aber alter­na­tiv durch List und Tücke zu lösen. Zudem ste­hen dem Prot­ago­nis­ten außer­ge­wöhn­li­che Kräf­te, ver­schie­de­ne Waf­fen und ande­re Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­de zur Ver­fü­gung, die ver­schie­de­ne Her­an­ge­hens­wei­sen erlau­ben wer­den, stat ein­fach nur die »Haudraufundschluss«-Methode zu ermög­li­chen.

DISHONORED – DIE MASKE DES ZORNS erscheint am 12. Okto­ber 2012 für Xbox 360, Play­Sta­ti­on 3 und PC. Es wird Ver­sio­nen mit Wen­de­co­ver geben, damit man das häß­li­che »ab 18«-Logo ver­ste­cken kann.

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Cover PC-Ver­si­on Copy­right 2012 Zen­iMax & Bethes­da

DEAD SPACE 2 bekommt USK-Freigabe – gegen bayerischen Widerstand

Fünf Prüf­durch­gän­ge für eine USK-Frei­ga­be ab 18 hat­te Elec­tro­nic Arts´ SF-Hor­ror-Spiel DEAD SPACE 2 bereits erfolg­reich hin­ter sich gebracht und soll­te ver­öf­fent­licht wer­den, als das baye­ri­sche Sozi­al­mi­nis­te­ri­um ein Veto ein­leg­te und eine wei­te­re Prü­fung for­der­te – mit dem Zweck, dass DS2 ent­we­der auf den Index gesetzt oder sogar ver­bo­ten wer­den soll­te.

Die­ser Ein­spruch der in Sachen Com­pu­ter­spie­le immer wie­der ver­blüf­fend spie­ßi­gen und rück­stän­di­gen baye­ri­schen Behör­de hat zwar zu einer sechs­ten Prü­fung geführt – die die Ver­öf­fent­li­chung in Deutsch­land deut­lich ver­zö­ger­te – aber nicht zu einem ande­ren Ergeb­nis (wie es die Spaß­brem­sen vom Sozi­al­mi­nis­te­ri­um offen­bar erwar­tet hat­ten): DEAD SPACE 2 erhielt von der USK eine Frei­ga­be für Erwach­se­ne ohne wei­te­re Ein­schrän­kun­gen.

Bei der deut­schen Fas­sung wur­de das »Fri­end­ly Fire« ent­fernt, man kann also kei­ne Ver­bün­de­ten ver­let­zen, die­se Ände­rung wur­de aber schon im Zuge der fünf­ten Prüfrun­de ein­ge­führt. Wei­te­re Ver­än­de­run­gen des Spiels durch die sechs­te Prü­fung gab es offen­bar nicht. So einen Hum­bug gibt’s wahr­schein­lich aus­schließ­lich in Deutsch­land…

Tja, Sozi­al­mi­nis­te­ri­um, was ist denn da pas­siert? Nicht laut genug »Kil­ler­spiel« geru­fen? Zu wenig »Arbeit« im Hin­ter­grund betrie­ben? Und falls jetzt wie­der irgend­ein ahnungs­lo­ser CSU-Poli­ti­ker bemän­geln möch­te, dass die Spie­le­indus­trie für die USK-Frei­ga­ben ver­ant­wort­lich ist und selbst­ver­ständ­lich alles »durch­lässt« (wie bereits gesche­hen), prä­ven­tiv ein Zitat aus der Wiki­pe­dia (Her­vor­he­bung von mir):

Trä­ger der USK ist seit dem 31. Mai 2008 die Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le Unter­hal­tungs­soft­ware GmbH in Ber­lin. […] Als Gesell­schaf­ter der GmbH fun­gie­ren der Bun­des­ver­band Inter­ak­ti­ve Unter­hal­tungs­soft­ware e.V. (BIU) und der Bun­des­ver­band der Ent­wick­ler von Com­pu­ter­spie­len G.A.M.E. e.V.. Gemäß dem Prin­zip einer halb­staat­li­chen Selbst­kon­trol­le gewähr­leis­tet die USK die Orga­ni­sa­ti­on der Prü­fun­gen, die jewei­li­gen Alters­ent­schei­dun­gen fäl­len jedoch von den Län­dern benann­te Sach­ver­stän­di­ge in Zusam­men­ar­beit mit dem stän­di­gen Ver­tre­ter der Obers­ten Lan­des­ju­gend­be­hör­den bei der USK.

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Box Art DEAD SPACE 2 Copy­right Vis­ce­ral Games und Elec­tro­nic Arts

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