Ausgelöst durch mehrereBehauptungen aus Richtung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, eBooks seien Telemedien, müssten zwingend mit einer Alterskennzeichnung versehen werden und vor allem dürften nur zwischen 22:00 und 6:00 verkauft werden, ging in den vergangenen Wochen einiges Rauschen durch den virtuellen Blätterwald.
Leider versäumte es der Börsenverein bisher, seine Aussagen zu untermauern und zu konkretisieren. Es wurde in der Online-Version des Börsenblattes lediglich nebulös behauptet, irgendwer habe gegen einen eBook-Onlineshop »geklagt« (warum genau blieb offen) und es wurde zudem die Behauptung aufgestellt eBooks seien Telemedien, ohne dies auch nur ansatzweise nachvollziehbar zu begründen.
Um hier konkretere Aussagen zu erhalten, habe ich mich per Email an die Landesmedienanstelt NRW gewandt und dieser einige Fragen gestellt. Mein Schreiben gebe ich im Folgenden wieder. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich auch diese hier auf PhantaNews veröffentlichen.
Damit hat das Börsenblatt das #neuland gestern mal wieder so richtig aufgemischt. Der Börsenverein behauptet einfach mal ohne sachlichen Beweis, dass »ab 18«-eBooks Telemedien sind und nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden dürfen. Eingeredet dürfte das dem Börsenverein der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. haben, der selbst (vermutlich kostenpflichtige) Dienstleistungen in Sachen Alterseinstufungen anbietet und sich so möglicherweise eine neue Einnahmequelle sichern möchte.
Weiter wird im Artikel nebulös von einer »Klage« gegen einen Onlineshop berichtet. Dazu würden mich brennend weitere Details interessieren, die man natürlich vorsichtshalber mal nicht liefert. Soweit ich weiß, haben Landesmedienanstalten ausschließlich Klappentexte und Cover beanstandet, nicht aber die eBooks selbst. Und wenn ein Onlinehändler tatsächlich jugendgefährdende Texte auf der Webseite im Katalog stehen hatte, dann haben die Landesmedienanstalten damit sogar völlig recht.
Dass über Onlineshops verkaufte eBooks Telemedien sind (was ich auch gern mal inhaltlich begründet sehen würde), macht auch aus folgendem Grund keinen Sinn: Ich kann genausogut ab 18-Bücher in Totholzform rund um die Uhr online bestellen und bekomme die problemlos zugeschickt. Ich gehe auch davon aus, dass Kinder ohne jegliches Problem in eine Buchhandlung wandern und ein ab18-Buch kaufen könnten, da das auf dem Cover nicht vermerkt ist, und da ein Buchhändler (oder die geringfügig beschäftigte Hilfskraft) nicht den Inhalt jeden Buches kennen kann. Die letzten beiden Fakten scheinen aber keinen zu interessieren.
Der Börsenverein legt der Buchbranche da gerade ein gigantisches Ei. Denn es wird sicherlich schnell festgestellt werden, dass Printbücher hinsichtlich der Altersfreigabe analog (no pun intended) behandelt werden müssen, also auch bei diesen muss zukünftig möglicherweise eine Alterstauglichkeitsangabe gemacht werden.
Meiner Meinung nach ist das auch der einzig gangbare Weg: Entweder Alterseinstufung für alle Medienformen von Büchern, oder für keine davon.
Ach ja: für die Verifikation des Alters ihrer Kunden sind allein die Onlinehändler verantwortlich, die müssen entsprechende Lösungen implementieren. Was auch problemlos möglich ist – nur Personen über 18 bekommen dann nach Altersverifikation und Einloggen die entsprechende Abteilung angezeigt. Nicht die Verlage müssen dafür Sorge tragen. Und auch nicht die Selfpublisher.
Aber es sieht weiterhin so aus, als wolle man dem ungeliebten eBook im deutschen #neuland möglichst nachhaltig das Licht ausblasen.
Wie der Publisher meldet, ist der ZeniMax/Bethesda-Titel mit Steampunk-Anleihen DISHONORED – DIE MASKE DES ZORNS durch den Freigabe-Prozess der USK gegangen und wird in Deutschland mit einer Altersfreigabe »ab 18« erscheinen. Diese Fassung soll eine ungeschnittene sein, es wird demnach keine »entschärfte« Version geben, um die üblichen hiesigen Lamentierer und selbsternannten Moralapostel ruhig zu stellen. Das ist erfreulich – aber bei Spielen von Bethesda nicht ungewöhnlich.
DISHONORED – DIE MASKE DES ZORNS erzählt die Geschichte eines Gardisten der Kaiserin, der verraten wurde und nun auf Rache sinnt. Das Game in Egoperspektive gibt dem Spieler die Möglichkeit, Situationen eher offensiv oder aber alternativ durch List und Tücke zu lösen. Zudem stehen dem Protagonisten außergewöhnliche Kräfte, verschiedene Waffen und andere Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung, die verschiedene Herangehensweisen erlauben werden, stat einfach nur die »Haudraufundschluss«-Methode zu ermöglichen.
DISHONORED – DIE MASKE DES ZORNS erscheint am 12. Oktober 2012 für Xbox 360, PlayStation 3 und PC. Es wird Versionen mit Wendecover geben, damit man das häßliche »ab 18«-Logo verstecken kann.
Fünf Prüfdurchgänge für eine USK-Freigabe ab 18 hatte Electronic Arts´ SF-Horror-Spiel DEAD SPACE 2 bereits erfolgreich hinter sich gebracht und sollte veröffentlicht werden, als das bayerische Sozialministerium ein Veto einlegte und eine weitere Prüfung forderte – mit dem Zweck, dass DS2 entweder auf den Index gesetzt oder sogar verboten werden sollte.
Dieser Einspruch der in Sachen Computerspiele immer wieder verblüffend spießigen und rückständigen bayerischen Behörde hat zwar zu einer sechsten Prüfung geführt – die die Veröffentlichung in Deutschland deutlich verzögerte – aber nicht zu einem anderen Ergebnis (wie es die Spaßbremsen vom Sozialministerium offenbar erwartet hatten): DEAD SPACE 2 erhielt von der USK eine Freigabe für Erwachsene ohne weitere Einschränkungen.
Bei der deutschen Fassung wurde das »Friendly Fire« entfernt, man kann also keine Verbündeten verletzen, diese Änderung wurde aber schon im Zuge der fünften Prüfrunde eingeführt. Weitere Veränderungen des Spiels durch die sechste Prüfung gab es offenbar nicht. So einen Humbug gibt’s wahrscheinlich ausschließlich in Deutschland…
Tja, Sozialministerium, was ist denn da passiert? Nicht laut genug »Killerspiel« gerufen? Zu wenig »Arbeit« im Hintergrund betrieben? Und falls jetzt wieder irgendein ahnungsloser CSU-Politiker bemängeln möchte, dass die Spieleindustrie für die USK-Freigaben verantwortlich ist und selbstverständlich alles »durchlässt« (wie bereits geschehen), präventiv ein Zitat aus der Wikipedia (Hervorhebung von mir):
Träger der USK ist seit dem 31. Mai 2008 die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin. […] Als Gesellschafter der GmbH fungieren der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. e.V.. Gemäß dem Prinzip einer halbstaatlichen Selbstkontrolle gewährleistet die USK die Organisation der Prüfungen, die jeweiligen Altersentscheidungen fällen jedoch von den Ländern benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK.
[cc]
Box Art DEAD SPACE 2 Copyright Visceral Games und Electronic Arts
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