Steampunk-Wortmarkeneintragung – Widerspruch Musterbrief

Update: Eine Stel­lung­nah­me des Antrag­stel­lers.

Man kann gegen Wort­mar­ken­ein­tra­gun­gen (sie­he Arti­kel zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung »Steam­punk«) Wider­spruch beim DPMA ein­le­gen. Hier ist ein Bei­spiel­text, den ich soeben an info@dpma.de gesen­det habe. Bit­te denkt unbe­dingt dar­über nach, eben­falls eine ähn­lich lau­ten­de Anfra­ge an das DPMA zu stel­len, dabei müsst Ihr eure Moti­va­ti­on natür­lich im letz­ten Absatz ändern. Der Text steht zur frei­en Ver­fü­gung. Tei­le davon stam­men von Oli­ver Hoff­mann von Feder & Schwert.

Nach­trag. Dazu noch ein Hin­weis: Rein for­mal kann man erst Wider­spruch ein­le­gen, wenn der Antrag posi­tiv beschie­den wur­de. Da ken­ne ich außer mir jetzt schon zwei wei­te­re Per­so­nen, die das ganarn­tiert tun wer­den. Man kann das DPMA aller­dings schon­mal vor­ab dar­auf hin­wei­sen, was man von der Ein­tra­gung hält, und dass sie auf­grund des all­ge­mein genutz­ten Gen­re­be­griffs nicht vor­ge­nom­men wer­den sollte.

Sehr geehr­te Damen und Herren,

wie ich soeben auf Ihrer Inter­net­prä­senz erfah­ren habe, hat Herr Ste­fan Arbes, Im Wei­dig 19, 63785 Obern­burg, am 13. 5. Mar­ken­schutz der Wort­mar­ke »Steam­punk« für die Niz­za-Klas­sen 9, 28 und 41 beantragt.

Ich möch­te dar­auf hin­wei­sen, dass es sich beim Begriff »Steam­punk« um eine Gen­re­bezeich­nung han­delt, die seit ihrer Ein­füh­rung in den 1980er Jah­ren weit­läu­fig Ver­wen­dung fin­det, Ana­lo­gien wären hier Begrif­fe wie bei­spiels­wei­se »Sci­ence Fic­tion« oder »Fan­ta­sy«. Damit han­delt es sich bei dem Begriff »Steam­punk« um Allgemeingut.

Man kann hier nur ver­mu­ten, dass Herr Arbes (Inha­ber eines Klein­ver­lags) sich Rech­te an einem seit lan­gem genutz­ten Gen­re­be­griff anma­ßen möch­te, um durch Abmah­nun­gen o.ä. erheb­li­che unge­recht­fer­tig­te Ein­nah­men zu erzie­len, ohne dass irgend­ei­ne Form von Eigen­leis­tung vorliegt.

Auch von mir gibt es seit 2011 Ver­öf­fent­li­chun­gen unter dem Ober­be­griff »Steam­punk«, des­we­gen bit­te ich drin­gend um umge­hen­de Infor­ma­tio­nen, wel­che recht­li­chen Optio­nen eines Ein­spruchs gegen den Antrag unter Akten­zei­chen 3020152022885 bestehen und behal­te mir etwa­ige recht­li­che Schrit­te aus­drück­lich vor.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holzhauer

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3 Kommentare zu „Steampunk-Wortmarkeneintragung – Widerspruch Musterbrief“

  1. Pingback: WTF? "Steampunk" soll als Wortmarke eingetragen werden - PhantaNews

  2. Bit­te dies erst mal voll­stän­dig lesen, es soll nie­mand in der Sze­ne damit geschä­digt werden.

    Bei der Recher­che für ein Rol­len­spiel­pro­jekt („Ame­ryll“) Anfang die­sen Jah­res haben wir fest­ge­stellt, dass es bereits 4 (inzwi­schen sind es schon 5) Ein­tra­gun­gen in unter­schied­li­chen Klas­sen für „Steam­punk“ gibt. Auf Grund des momen­ta­nen Booms aller mög­li­chen Anbie­ter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwar­ten, dass frü­her oder spä­ter irgend­je­mand dar­auf auf­merk­sam und ver­su­chen wird, mit dem nöti­gen juris­ti­schen Rück­halt und Resour­cen Kapi­tal dar­aus zu schla­gen. Es gibt prä­ven­tiv nicht all­zu­vie­le Mög­lich­kei­ten, das ohne lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. Wir woll­ten uns die­sem Risi­ko nicht aussetzen.
    Wer schon ein­mal einem Mar­ken­rechts­streit hat­te, weiss, wovon ich rede.

    Ich habe des­halb im März schon (ist auch in der Anmel­dung leicht zu sehen), den Begriff „Steam­punk“ in den Klas­sen 28, 9 und 41 beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­re­gis­ter ange­mel­det, um zu klä­ren, dass „Steam­punk“ kein schüt­zens­wer­ter Begriff ist.

    Der­zeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmel­dung, ein­ge­tra­gen ist noch gar nichts.

    Jetzt gibt es meh­re­re Möglichkeiten:

    a) Ich zie­he (wie von eini­gen sehr auf­ge­brach­ten Leu­ten schon ver­langt) die Anmel­dung zurück. Das wäre an sich mei­ner­seits kein Pro­blem, nur ist dann im Grun­de auch nichts wei­ter gewon­nen. Eine Rück­nah­me einer Anmel­dung stellt lei­der über­haupt nichts klar. Denn dann wird frü­her oder spä­ter der Nächs­te kom­men, der das ver­su­chen wird, und dann mög­li­cher­wei­se mit ganz ande­ren Absich­ten. Und ich weiß sicher, dass dies kom­men wird.

    b) Das DPMA lehnt die Mar­ken­ein­tra­gung mit der Begrün­dung eines nicht schüt­zens­wer­ten Begriffs ab. Das ist dann eine kla­re Aus­sa­ge der qua­li­fi­zier­ten Fach­be­hör­de, die in jeg­li­cher spä­te­ren Abmah­nung oder Pro­zess gegen irgend­je­man­den, der ver­sucht, aus einer Mar­ke „Steam­punk“ Gewinn zu schla­gen, Gewicht hat. Und zwar wesent­lich mehr Gewicht als alle sons­ti­gen Argumentationen.

    c) Das DPMA trägt die Mar­ke ein und die Wider­spruchs­frist beginnt. Dann kann der Ein­tra­gung wider­spro­chen und dem Wider­spruch statt­ge­ge­ben wer­den. Auch hier ist das Ergeb­nis wie bei a), näm­lich eini­ger­ma­ßene Klarheit.

    d) Es kommt zur Ein­tra­gung der Mar­ke. Dann wer­de ich die Mar­ke an eine unab­hän­gi­ge Insti­tu­ti­on über­tra­gen (das ist dann wahr­schein­lich sinn­vol­ler­wei­se ein Ver­ein oder Ähn­li­ches), die die Mar­ke ver­wal­tet und an jeden Inter­es­sier­ten sym­bo­lisch wei­ter lizen­siert. Damit sind alle, die in den Klas­sen irgend etwas in dem Bereich machen, eini­ger­ma­ßen geschützt.

    Im Moment ist (wie schon seit inzwi­schen 8 Mona­ten) da noch gar nichts ein­ge­tra­gen, aber das DPMA hat bereits schon vor Mona­ten Beden­ken gegen die Ein­tra­gung geäu­ßert und befaßt sich wie gewünscht damit.

    Ich ste­he selbst­ver­ständ­lich zu Rück­fra­gen dazu zur Ver­fü­gung, unter mei­ner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bit­te ich von auf­ge­brach­ten Anru­fen abzu­se­hen, Ihr lauft eigent­lich nur offe­ne Türen ein und das bringt nichts.

    Ste­fan Arbes

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